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Die Erfindung betrifft ein Federelement, insbesondere für einen Drehschwingungsdämpfer im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges gemäß Patentanspruch 1.
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Ein Drehschwingungsdämpfer, beispielsweise in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs, umfasst eine Eingangsseite und eine Ausgangsseite, die um eine gemeinsame Drehachse drehbar gelagert sind. In Umfangsrichtung ist zwischen der Eingangsseite und der Ausgangsseite ein Federelement angebracht, das üblicherweise als gewundene Torsionsfeder ausgeführt ist. Häufig ist das Federelement als Druckfeder ausgebildet, wobei sowohl die Eingangsseite als auch die Ausgangsseite Anlagen in Umfangsrichtung für beide Enden des Federelementes aufweisen. Diese Anlagen begrenzen üblicherweise jeweils ein sogenanntes Federfenster. Wird die Eingangsseite gegenüber der Ausgangsseite um die Drehachse verdreht, so wird das Federelement komprimiert. Dadurch können Drehschwingungen, die einer zu übertragenden Drehbewegung bzw. einem zu übertragenden Drehmoment überlagert sein können, gedämpft bzw. getilgt werden. Dabei ist die Federsteifigkeit des Federelementes an ein zu übertragendes Drehmoment angepasst, wobei das Federelement im Vergleich zu üblichen geraden Federn einen verlängerten Federweg aufweist. Eine derartige Anordnung wird auch Drehschwingungsdämpfer oder Torsionsdämpfer genannt. Das Federelement wird aufgrund von Zentrifugalkräften mit ihren radial außenliegenden Teilen an einen radial anschließenden aufnehmenden Teil eines gebogenen Halteelementes gedrückt. Erfolgt hierbei eine gleichzeitige Kompression aufgrund einer Lastspitze im Antriebsstrang, ergibt sich eine unerwünschte drehzahlabhängige Dämpfung. Bei sehr großen Drehzahlen wird eine Kompression bzw. Expansion des Federelementes aufgrund der erhöhten Reibkraft verhindert. Ferner erweist es sich als nachteilig, dass durch die hohe Reibkraft eine beschleunigter Verschleiß auftritt. Im Extremfall blockiert die Dämpfungseinrichtung und das Federelement verliert seine ihm zugedachte Eigenschaft.
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Es ist eine Variante bekannt, bei welcher das Halteelement eine Fettfüllung aufweist, die einen metallischen Kontakt zwischen dem elastischen Element und dem Halteelement bei einer Relativbewegung der Eingangsseite gegenüber der Ausgangsseite verhindern soll. Hierbei kommen Schmierstoffe zum Einsatz, die widerstandsfähig gegen hohe spezifische Drücke sind. Dabei erweist es sich als nachteilig, dass eine durch die Fettfüllung resultierende viskose Dämpfung zwischen Eingangsseite und Ausgangsseite eine unerwünschte Geschwindigkeits- und Temperaturabhängigkeit der Dämpfungskräfte und der im System auftretenden Verlustleistung hat. Problemen dieser Art ist man bislang dadurch begegnet, dass Schmierstoffe vor dem Umformen auf die Oberflächen von Werkstück bzw. Werkzeug aufgetragen wurden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbessertes Federelement insbesondere für einen Drehschwingungsdämpfer sowie einen Drehschwingungsdämpfer anzugeben, welche die oben genannten Nachteile zumindest teilweise umgehen und sich insbesondere durch einen reduzierten Verschleiß und/oder eine verlängerte Lebensdauer auszeichnen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Federelement, insbesondere für einen Drehschwingungsdämpfer im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges, sowie durch einen Drehschwingungsdämpfer gemäß Anspruch 12 und durch ein Verfahren mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 14 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen, Varianten und Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Erfindungsgemäß ist ein Federelement, insbesondere für einen Drehschwingungsdämpfer im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges, bestehend aus einem um eine Federachse x in Form einer Helix gewundenen drahtförmigen Grundkörper vorgesehen. Der drahtförmige Grundkörper ist entlang seiner Windung an seiner Querschnittsperipherie mit zumindest einer Vertiefung, insbesondere einer Nut, versehen, wobei die wenigstens eine Vertiefung dazu geeignet ist, ein Schmiermittel aufzunehmen. Auf diese Weise kann ein Schmiermittelreservoir bzw. Schmiermittelspeicher zur Verfügung gestellt werden, der den Bereich zwischen der Außenkontur des Federelementes und der Innenwandung des Halteelementes mit dem Schmiermittel versorgt, so dass besagter direkter Kontakt zwischen dem Federelement und der Innenwandung des Halteelementes verhindert oder zumindest vermindert ist.
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Vorteilhafterweise ist die Querschnittsperipherie des drahtförmigen Grundkörpers im Wesentlichen kreisförmig ausgebildet. Grundsätzlich kann bereits eine Vertiefung ausreichen. Alternativ ist aber auch denkbar, dass in Abhängigkeit von der Größe und Form des Federelementes vorteilhaft mehrere Vertiefungen über die Querschnittsperipherie des Grundkörpers verteilt angeordnet sind.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist wenigstens eine Abflachung entlang eines Außenradius des gewundenen Federelementes angeordnet, wobei die Abflachung senkrecht zu dem Außenradius orientiert ist und wobei in einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung der Grundkörper des Federelementes eine Mehrzahl Abflachungen und/oder eine Mehrzahl Vertiefungen aufweist, wobei die benachbarten Vertiefungen entlang der Querschnittsperipherie des Grundkörpers beabstandet zueinander oder direkt benachbart angeordnet sein können. Die Anordnung von mehreren in der Querschnittsperipherie des Grundkörpers benachbarter Vertiefungen können insbesondere dem Zweck dienen einen etwas größeren Schmiermittelspeicher bzw. ein größeres Schmiermittelreservoir zur Verfügung zu stellen. Somit können grundsätzlich auch mehrere Vertiefungen und/oder Abflachungen vorgesehen sein, wobei einzelne oder mehrere Vertiefungen und/oder Abflachungen jeweils unterschiedlich oder gleich ausgebildet sein können.
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Besonders vorteilhaft sind wenigstens zwei Abflachungen beidseits der Querschnittperipherie des Grundkörpers und im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet, so dass bei beanspruchtem elastischen Element die Abflachung einer Windung an eine benachbarte Fläche zur Anlage kommt, so dass sich die Windungen beim Zusammendrücken des Federelementes auf Block flächig aufeinanderlegen können, wodurch verhindert wird, dass die Windungen aufeinander abrutschen. Außerdem wird dadurch ein relativ großer Freiraum in Längsachse x des Federelementes geschaffen, so dass das Federelement im vollständig auf Block zusammengedrückten Zustand eine vergleichsweise geringe Länge, d. h. eine geringe Blocklänge, hat.
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Die Erfindung nutzt die Kenntnis, dass Schmiermittelmängel und folglich direkte Kontakte zwischen der Außenkontur des Federelementes und der Innenwandung des Halteelementes insbesondere durch die Formgebung des Federelementes und der Innenwandung des Halteelementes bedingt sind. Dementsprechend ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform die zumindest eine Vertiefung im Bereich zumindest einer Abflachung angeordnet, wobei bevorzugterweise die zumindest eine Vertiefung im Bereich der zumindest einen Abflachung am Außenradius der Querschnittperipherie angeordnet ist, so dass ein direkter mechanischen Kontakt zwischen der Außenkontur des Federelementes und der Innenwandung des Halteelementes vermieden werden kann, wodurch wiederum auch die Lebensdauer des Federelementes verlängert wird.
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Grundsätzlich sind die Vertiefungen in ihren Abmessungen und ihrer Form derart ausgebildet, dass die gewünschte Außenkontur des Federelementes nicht beeinträchtigt wird. Bevorzugterweise ist die Vertiefung entlang eines Außenradius des helixartig gewundenen Grundkörpers angeordnet, wobei sich in einer alternativen Ausführungsform die Vertiefung helixartig um den drahtförmigen Grundkörper windet.
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Auch wenn unterschiedliche Konfigurationen der Vertiefungen denkbar sind, wird eine besonders vorteilhafte Ausbildung darin gesehen, die Vertiefungen als an die Gesamtkontur des Federelementes angepasste umlaufende Nut auszubilden. Auf diese Weise kann das Schmiermittel gleichmäßig entlang der Querschnittsperipherie des Grundkörpers des Federelementes verteilt werden, wobei das Schmiermittel insbesondere in der zumindest einen Vertiefung reservoirartig aufgenommen wird. Die Tiefe der jeweiligen Vertiefung kann grundsätzlich variieren. Ferner kann die Außenkontur der Vertiefung unterschiedliche ausgestaltet sein, so kann die Vertiefung entlang der Querschnittsperipherie des Grundkörpers einen gleichmäßigen oder einen steigenden Verlauf aufweisen, so dass beispielsweise die Vertiefung ausgehend von der tiefsten Stelle Tiefe eine Art „Rampe" für das Schmiermittel ausbildet über welche der entsprechende Bereich zwischen dem Federelement und der Innenwandung des Halteelementes mit Schmiermittel versorgt wird. Auch kann die Tiefe der jeweiligen Vertiefung stufenlos oder gestuft verlaufen, wobei ein gestufter Verlauf bevorzugt ist, um innerhalb der Vertiefung zumindest einen Bereich auszubilden, aus dem das Schmiermittel erschwert hinausgelangen, insbesondere abströmen, kann.
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Vorteilhafterweise ist das Federelement eine Torsionsfeder, insbesondere eine im entspannten Zustand bogenartig ausgebildete Bogenfeder ist. Im Unterschied zu einer geraden Zylinderfeder, für die die vorliegende Erfindung ebenfalls verwendet werden kann, ermöglicht die Bogenfeder üblicherweise längere Federwege und dadurch eine geringere Federsteifigkeit. Eine Reibung zwischen dem Federelement und einem anderen Element bei seiner Kompression oder Dekompression kann dabei größeren Einfluss auf die Isolationsfähigkeit des Drehschwingungsdämpfers nehmen. Außerdem kann, bedingt durch seine Länge, eine Bogenfeder selbst im belasteten Zustand einen größeren Abstand zwischen seinen umfangsseitigen Anlageflächen aufweisen, sodass ein dazwischenliegendes Mittelsegment weniger stark in einer radial äußeren Richtung gehalten sein kann.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Federelement in einem Drehschwingungsdämpfer eines Zweimassenschwungrades oder einer Kupplungsscheibe eingebaut.
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Ferner wird die Aufgabe durch einen Drehschwingungsdämpfer umfassend eine Eingangsseite und eine Ausgangsseite, die um eine Drehachse drehbar angeordnet sind, sowie wenigstens ein Federelement gelöst. Das Federelement ist in Umfangsrichtung zwischen der Eingangsseite und der Ausgangsseite wirksam angebracht; wobei ein erstes Ende des Federelementes mit der Eingangsseite und ein zweites Ende mit der Ausgangsseite in Anlage steht; und ein Halteelement, dass das Federelement in einer radial äußeren Richtung abzustützen. Das Halteelement hat die Aufgabe, die Position des elektrischen Elements insbesondere in radialer Richtung festzulegen. Wird der Drehschwingungsdämpfer um seine Drehachse gedreht, so wirken Fliehkräfte auf das elastische Element, sodass ein Abschnitt des Federelementes radial nach außen getrieben werden kann. Das radial außen liegende Halteelement verhindert, dass das Federelementaus seiner Verankerung gelöst oder so weit verformt wird, dass seine Federwirkung nachlässt.
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Das in Umfangsrichtung bewegliche Halteelement kann sich zusammen mit dem Federelement bewegen, sodass eine Reibung durch Relativbewegung zwischen dem Federelement und dem Halteelement verringert sein kann. Eine Hysterese des Federelementes bei alternierender Belastung kann dadurch reduziert sein. Eine dynamische Steifigkeit des Federelementes kann ebenfalls verringert sein. Die Isolation des Drehschwingungsdämpfers, also sein Vermögen, eine Drehungleichförmigkeit zwischen der Eingangsseite und der Ausgangsseite zu verringern, während gleichzeitig Drehmoment übertragen wird, kann auf diese Weise verbessert werden.
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Das Halteelement kann als geschlossener Ring ausgebildet sein. Dadurch kann das Halteelement unverlierbar und hoch belastbar am elastischen Element angebracht sein. Außerdem kann das Halteelement in dieser Ausführungsform besonders kostengünstig hergestellt werden, da es insbesondere aus einem Rohrmaterial durch Umformen leicht realisiert werden kann. Grundsätzlich kann das Halteelement aus einem Blech mit einer Stärke von wenigstens 0,5 mm Dicke herstellbar sein. Insbesondere kann die Dicke des Blechs wenigstens 1,0 mm betragen.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass zwischen dem Halteelement und dem Federelement ein Schmiermittel zur Verschleißreduzierung vorgesehen ist, wobei das Schmiermittel insbesondere in der zumindest einen Vertiefung reservoirartig aufgenommen wird. In einer alternativen Ausführungsform kann das Halteelement auf einer radialen Innenseite eine Vertiefung aufweisen, welche das Schmiermittel reservoirartig aufnimmt. Dabei kann das Halteelement aus einem Stahl, weiter bevorzugt einem Stahlblech konstanter Dicke, herstellbar sein, während die Vertiefung beispielsweise als Nut unmittelbar während der Herstellung des Halteelementes, beispielsweise eingepresst wird. Auf diese Weise kann gegenüber dem elastischen Element eine Reibungszahl ermöglicht werden, die unter einem vorbestimmten Schwellenwert liegt. Durch die Verwendung wenigstens einer derartigen Vertiefung im Halteelement oder im elastischen Element können die auftretenden Reibungskräfte zwischen dem elastischen Element und dem Halteelement weiter verringert sein.
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Ferner wird die Aufgabe durch ein Verfahren zur Herstellung eines Federelementes nach einem der Ansprüche 1 bis 11 gelöst. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass in einem ersten Verfahrensschritt ein drahtförmiger Grundkörper geformt wird. In einem zweiten Schritt wird ein Federelement aus dem drahtförmigen Grundkörper gebogen und/oder gewunden und in einem weiteren Verfahrensschritt wir wenigstens eine Vertiefung, insbesondere eine Nut, an der Querschnittsperipherie des Grundkörpers während eines Ziehvorganges erzeugt. Alternativ kann die wenigstens eine Vertiefung während eines Rolliervorganges erzeugt werden.
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Als besonders vorteilhaft hat sich herausgestellt, dass die wenigstens eine Abflachung bei dem die Profile bzw. Abflachungen an einem im Querschnitt runden Federdraht während der Herstellung der Schraubenfeder unmittelbar vor oder zwischen der den Biege- bzw. Windewerkzeugen der Federwickelvorrichtung angewalzt werden, wobei die wenigstens eine Abflachung auch während des Aufwickelns des Federelementes angeformt werden kann.
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Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten, Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele der Erfindung, welche in den Figuren dargestellt sind. Die Beschreibung, die zugehörigen Figuren sowie die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Ein Fachmann wird diese Merkmale, insbesondere auch die Merkmale verschiedener Ausführungsbeispiele, auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen. Dabei ist zu beachten, dass die dargestellten Merkmale nur einen beschreibenden Charakter haben und auch in Kombination mit Merkmalen anderer oben beschriebener Weiterentwicklungen verwendet werden können und nicht dazu gedacht sind, die Erfindung in irgendeiner Form einzuschränken.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand von bevorzugten Figuren näher erläutert, wobei für gleiche Merkmale gleiche Bezugszeichen verwendet werden. Die Zeichnungen sind schematisch und zeigen:
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1 eine Teilschnittansicht eines Drehschwingungsdämpfers;
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2 eine Schnittansicht eines Federelementes des Drehschwingungsdämpfers aus 1 entlang der Linie A-A;
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3 eine Schnittansicht entlang der Linie B-B aus 2 mit einer ersten Ausführungsform einer Querschnittsperipherie eines Grundkörpers eines Federelementes;
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4 eine zweite Ausführungsform einer Querschnittsperipherie eines Grundkörpers eines Federelementes; und
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5 eine dritte Ausführungsform Querschnittsperipherie eines Grundkörpers eines Federelementes.
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1 zeigt einen Drehschwingungsdämpfer 125 zur Übertragung eines Drehmomentes, insbesondere zum Einsatz in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs. Dabei kann der Drehschwingungsdämpfer 125 vorzugsweise in einem Abschnitt des Antriebsstrangs zwischen einem Antriebsmotor und einem Getriebe eingesetzt werden. Aufgabe des Drehschwingungsdämpfers 125 ist es, ein Drehmoment zu übertragen und gleichzeitig Drehschwingungen (Torsionsschwingungen), die der zu übertragenden Drehbewegung bzw. dem zu übertragenden Drehmoment überlagert sein können, zu isolieren bzw. zu dämpfen. Der Drehschwingungsdämpfer 125 umfasst somit eine Eingangsseite 135 und eine Ausgangsseite 140, die gegeneinander verdrehbar um die Drehachse 105 gelagert sind, ferner ein Federelement 200 und ein Halteelement 150. Der Drehschwingungsdämpfer 125 umfasst in der exemplarisch dargestellten Ausführungsform auf der Eingangsseite 135 einen Kupplungskorb 110, der Teil einer Kupplung ist, die von einem Antriebsmotor eines Kraftfahrzeugs antreibbar ist, und auf der Ausgangsseite 140 eine Getriebeseite 115 zur Verbindung beispielsweise mit einem Antriebsrad eines Kraftfahrzeugs mittels eines Getriebes. Das Drehmoment kann jedoch auch an bzw. von einem anderen Element zur bzw. von der Eingangsseite 135 übermittelt werden. Eine Übertragungsrichtung des Drehmomentes ist durch die gewählte Bezeichnung nicht beschränkt, in unterschiedlichen Betriebspunkten kann ein Drehmoment in unterschiedlichen Richtungen übertragen werden, so dass die Bezeichnungen der Eingangsseite 135 und der Ausgangsseite 140 auch vertauscht sein können.
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Bevorzugterweise weisen sowohl die Eingangsseite 135 als auch die Ausgangsseite 140 jeweils zwei Anlageflächen zur Anlage an entgegengesetzten Enden des Federelementes 200 auf. Dadurch kann das Federelement 200 komprimiert werden, egal in welche Richtung eine relative Verdrehung zwischen der Eingangsseite 135 und der Ausgangsseite 140 erfolgt. Alternativ kann sowohl die Eingangsseite 135 als auch die Ausgangsseite 140 mit beiden Enden des Federelementes 200 in Anlage stehen, um eine Kompression des Federelementes 200 unabhängig davon bewirken zu können, in welchem Drehsinn die Eingangsseite 135 gegenüber der Ausgangsseite 140 verdreht wird.
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Auf der radialen Außenseite des Federelementes 200 liegt das Halteelement 150. Das Halteelement 150 kann beispielsweise aus Stahl, insbesondere einem Stahlblech hergestellt sein. Ferner kann das Halteelement 150 insbesondere ringförmig ausgebildet sein, wobei es eine geschlossene Form um die Drehachse 105 bildet. In anderen Ausführungsformen kann das Halteelement 150 auch offen oder mehrteilig bezüglich eines Umfangs um die Drehachse 105 sein. Das Halteelement 150 ist dazu eingerichtet, das Federelement 200 auf dessen radialer Außenseite zu halten. Dazu kann sich das Federelement 200 in Umfangsrichtung um die Drehachse 105 bevorzugterweise unabhängig von der Eingangsseite 135 und der Ausgangsseite 140 bewegen. In einer Ausführungsform ist diese Beweglichkeit auf einen vorbestimmten Drehwinkel beschränkt. Der Drehwinkel kann durch einen Anschlag entweder an der Eingangsseite 135 oder an der Ausgangsseite 140 begrenzt sein.
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Der beschriebene und in 1 darstellte Drehschwingungsdämpfer 125 kann in unterschiedlichen Einrichtungen zur Übertragung eines Drehmomentes eingesetzt werden. Das Halteelement 150 kann dazu beitragen, das Federelement 200 in einer radialen Richtung zu halten, wodurch ein Ansprechverhalten des Drehschwingungsdämpfers 125 verbessert werden kann. Dabei wird die reibungsarme Halterung des Federelementes 200 in radialer Richtung maßgeblich durch die Beweglichkeit des Halteelements 150 in Umfangsrichtung um die Drehachse 105 ermöglicht. Grundsätzlich ist es von besonderem Interesse, dass der Kontakt zwischen dem Federelement 200 und dem Halteelement 150 möglichst reibungsarm ist, wobei der Verschleiß des Federelementes 200 insbesondere durch den Einsatz von Schmiermitteln, wie Schmieröl oder -fett, verringert werden kann.
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In 2 ist das Federelement 200 in einer Schnittansicht entlang der Linie A-A aus 1 dargestellt. Das Federelement 200 weist zwei Enden 212, 214 auf, wobei beide Enden 212, 214 nicht unmittelbar sichtbar sind. Ferner ist das Federelement 200 eine gewundene Torsionsfeder, die alternativ gerade oder auf einem Umfang um die Drehachse 105 gebogen sein kann. In letzterem Fall spricht man auch von einer Bogenfeder. Bevorzugterweise weisen sowohl die Eingangsseite 135 als auch die Ausgangsseite 140 jeweils zwei Anlageflächen zur Anlage an entgegengesetzten Enden des Federelementes 200 auf. Dadurch kann das Federelement 200 komprimiert werden, egal in welche Richtung eine relative Verdrehung zwischen der Eingangsseite 135 und der Ausgangsseite 140 erfolgt. Alternativ kann sowohl die Eingangsseite 135 als auch die Ausgangsseite 140 mit beiden Enden 212, 214 des Federelementes 200 in Anlage stehen, um eine Kompression des Federelementes 200 unabhängig davon bewirken zu können, in welchem Drehsinn die Eingangsseite 135 gegenüber der Ausgangsseite 140 verdreht wird.
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Die 3 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie B-B aus 2, wobei in der in 3 dargestellten Ausführungsform die Querschnittsperipherie des Grundkörpers 210 des Federelementes 200 drei Abflachungen 230 entlang des Außenradius des gewundenen Federelementes 200 aufweist. Eine erste Abflachung 231 ist senkrecht zu dem Außenradius in Richtung der Innenwandung des Halteelementes 150 orientiert und weist eine Vertiefung 220 auf, wobei die Vertiefung 220 entlang des Außenradius des helixartig gewundenen Grundkörpers 210 angeordnet ist, wodurch ein Schmiermittelreservoir bzw. Schmiermittelspeicher zur Verfügung gestellt wird, so dass ein direkter mechanischer Kontakt zwischen der Außenkontur des Federelementes 200 und der Innenwandung des Halteelementes 150 vermieden werden kann.
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Eine zweite Abflachungen 232 und eine dritte Abflachung 233 sind im Wesentlichen senkrecht zu der ersten Abflachung 231 orientiert und derart im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet, dass bei einem beanspruchten Federelement 200 die Windungen des Grundkörpers 210 an benachbarte Flächen derart zur Anlage kommen können, dass beim Zusammendrücken des Federelementes 200 die Windungen auf Block flächig aufeinanderliegen. Auf diese Weise wird bei einem entspannten Federelement 200 ein relativ großer Freiraum entlang der Federachse x geschaffen, wohingegen das Federelement 200 im vollständig auf Block zusammengedrückten Zustand eine vergleichsweise geringe Länge, d. h. eine geringe Blocklänge, hat.
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In 4 ist eine erste alternative Ausführungsform einer Querschnittsperipherie des Grundkörpers 210 des Federelementes 200 gezeigt. Diese ist im Wesentlichen kreisförmig ausgeführt und weist eine Vertiefung 220 auf, wobei die Vertiefung 220 entlang des Außenradius des helixartig gewundenen Grundkörpers 210 angeordnet ist.
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5 zeigt eine alternative dritte Ausführungsform einer Querschnittsperipherie des Grundkörpers 210 des Federelementes 200, wobei das Federelement im Wesentlichen genauso ausgeformt ist wie das Federelement 200 in 3, mit dem Unterschied, dass im Bereich der zweiten Abflachung 232 eine weitere Vertiefung 220 angeordnet ist. Die Anordnung von mehreren in der Querschnittsperipherie des Grundkörpers benachbarter Vertiefungen 220 dient dabei dem Zweck, ein größeres Schmiermittelreservoir zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich können mehrere Vertiefungen 220 und/oder Abflachungen 230 vorgesehen sein, wobei wiederum einzelne oder mehrere Vertiefungen 220 und/oder Abflachungen 230 jeweils unterschiedlich oder gleich ausgebildet sein können.
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Grundsätzlich sind Vertiefungen 220 in ihren Abmessungen und ihrer Form derart ausgebildet, dass die gewünschte Querschnittsperipherie des Federelementes 200 nicht beeinträchtigt wird. In einer alternativen, nicht dargestellten Ausführungsform windet sich die Vertiefung 220 helixartig um den drahtförmigen Grundkörper 210 herum. Auch wenn unterschiedliche Konfigurationen der Vertiefungen 220 denkbar sind, ist es vorteilhaft, wenn die Vertiefungen 220 als an die Gesamtkontur des Federelementes 200 angepasste, umlaufende Nuten ausgebildet sind. Auf diese Weise kann das Schmiermittel gleichmäßig entlang der Querschnittsperipherie des Grundkörpers 210 des Federelementes 200 verteilt werden, wobei das Schmiermittel in der einen Vertiefung 220 oder in mehreren Vertiefungen 220 reservoirartig aufgenommen wird. Die Tiefe und Außenkontur der jeweiligen Vertiefung 220 kann grundsätzlich einen beliebigen Verlauf aufweisen, wobei ein gleichmäßiger, gestufter oder ein ansteigender Verlauf möglich ist, so dass die Vertiefung eine Art „Rampe" für das Schmiermittel ausbildet, über welche das Schmiermittel erschwert hinausgelangen bzw. abströmen kann.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfasst auch gleichwirkende weitere Ausführungsformen. Die Figurenbeschreibung dient lediglich dem Verständnis der Erfindung.
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Bezugszeichenliste
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- 105
- Drehachse
- 110
- Kupplungsseite
- 115
- Getriebeseite
- 125
- Drehschwingungsdämpfer
- 135
- Eingangsseite
- 140
- Ausgangsseite
- 150
- Halteelement
- 165
- Nietverbindung
- 200
- Federelement
- 210
- Grundkörper
- 212
- erstes Ende
- 214
- zweites Ende
- 220
- Vertiefung, Nut
- 230
- Abflachung
- 231
- erste Abflachung
- 232
- zweite Abflachung
- 233
- dritte Abflachung