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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Haushaltsgerätetür mit einem Hohlraum, welcher zumindest bereichsweise mit Isolationsmaterial gefüllt ist und welcher zumindest abschnittsweise durch eine erste Wand begrenzt ist, an der eine Rippe ausgebildet ist, und mit einem isolationsseitig angeordnetem Hinterlegteil, welches zumindest abschnittweise innerhalb der Rippe angeordnet ist. Derartige Haushaltsgerätetüren werden insbesondere als Haushaltskältegerätetüren eingesetzt. Dabei bildet die erste Wand typischerweise eine sogenannte Innenwand der Tür, ist also bei einer Montage der Tür an einem Haushaltskältegerät einem Lagerraum zugewandt.
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Es ist bekannt, Haushaltskältegerätetüren mit isolationsseitig angeordneten metallischen Hinterlegteilen zu versehen. Dies ermöglicht die Montage von Anbauteilen, die große (Gewichts)kräfte in die erste Wand leiten (z.B. Türabsteller). Eine Montage solcher Anbauteile ausschließlich an der ersten Wand scheidet üblicherweise aus, da diese Wand lediglich aus einer dünnwandigen Kunststoffplatine hergestellt ist.
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So ist aus der
DE 10 2005 021 537 A1 eine Tür für ein Kältegerät bekannt, mit einer Außenwand und einer Innenwand, die einen Zwischenraum umgeben, und mit von der Innenwand abstehenden vertikalen Holmen. Die Holme sind wenigstens teilweise durch ein vertikales Profilteil gebildet. Ein Hinterlegteil erstreckt sich vertikal über die gesamte Länge des vertikalen Profilteiles, welches durch Schrauben mit dem Hinterlegteil aus Blech verankert ist.
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Die vorliegende Erfindung stellt sich die Aufgabe, eine eingangs genannte Haushaltsgerätetür bereitzustellen, welche eine präzise Anbindung eines Anbauteiles, insbesondere einer Elektronikbaugruppe, an die erste Wand ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, indem bei einem eingangs erwähnten Haushaltsgerät vorgesehen wird, dass die Wand einen ersten Ausschnitt aufweist, durch den ein außerhalb der Rippe angeordneter erster Abschnitt des Hinterlegteiles freilegt ist.
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Die vorliegende Erfindung ermöglicht mittels des ersten Ausschnittes eine direkte Anbindung eines Anbauteiles, wie beispielsweise eines Kameramoduls oder einer Lichtemissionseinheit, an das Hinterlegteil. Gegenüber einer Anbindung an der ersten Wand ermöglicht dies eine verbesserte Genauigkeit der Positionierung. Insbesondere kann durch eine entsprechende Wahl des Werkstoffes des Hinterlegteiles sowie dessen Geometrie, vor allem des ersten Abschnittes, eine sehr stabile und eine hohe Reproduzierbarkeit bezüglich der Position aufweisende Anbindung erfolgen, die darüber hinaus eine gute Abdichtung der Anbindungsstelle ermöglicht, um den Eintritt von Feuchtigkeit zu verhindern.
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Die Anordnung des Hinterlegteiles zumindest abschnittsweise innerhalb der Rippe ermöglicht eine weitere Verbesserung der Anbindung eines Anbauteiles, insbesondere dessen Positionsgenauigkeit. Auf diese Weise wird nämlich das Hinterlegteil selbst bereits mit einer guten Wiederholbarkeit präzise und dennoch einfach in dem Hohlraum angeordnet.
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Durch die Anordnung des ersten Ausschnittes derart, dass ein außerhalb der Rippe angeordneter erster Abschnitt des Hinterlegteiles freilegt ist, wird eine Positionierung eines Anbauteiles, wie einer Kameraeinheit, frei von der tatsächlich vorhanden Form und Position der Rippe. Hierbei macht sich die Erfindung zu Nutze, dass lediglich das Hinterlegteil zur Erhöhung der Positionsgenauigkeit zumindest abschnittsweise innerhalb der Rippe angeordnet werden soll. Das eigentliche Anbauteil, insbesondere Verbindungen dessen (z.B. mechanische Verbindungen oder Leitungsverbindungen, wie elektrische Leitungen) können an einer von der Rippe unabhängigen Position der ersten Wand angeordnet werden: Nämlich lediglich durch die Wahl der Position des ersten Ausschnittes.
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Indem der erste Abschnitt des Hinterlegteiles freigelegt ist, ist dieser beispielsweise für einen Monteur sichtbar und frei zugänglich – zumindest solange noch kein Anbauteil an diesen angebunden ist bzw. diesen verdeckt.
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Das Hinterlegteil ist isolationsseitig angeordnet, d.h. das Hinterlegteil befindet sich im Wesentlichen vollständig innerhalb des Hohlraumes, der zumindest bereichsweise mit Isolationsmaterial gefüllt ist. Unter „im Wesentlichen“ wird hierbei verstanden, dass ein überwiegender Anteil des Volumens des Hinterlegteiles innerhalb des Hohlraumes angeordnet ist, z.B. mehr als 75 Prozent, vorzugsweise mehr als 90 Prozent.
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Bevorzugte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen und den im Folgenden beschriebenen Ausführungsformen angegeben.
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Um die Montage zu erleichtern, insbesondere um einen Austritt des Isolationsmateriales zu vermeiden, legt der erste Ausschnitt vorzugsweise ausschließlich den ersten Abschnitt des Hinterlegteiles frei. Insbesondere legt der erste Ausschnitt das Isolationsmaterial nicht frei, dieses ist also nicht sichtbar. Vorzugsweise kontaktiert ein Rand des ersten Ausschnittes komplett das Hinterlegteil, so dass eine bezüglich des Isolationsmateriales abdichtende Verbindung vorliegt.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Hinterlegteil einstückig ist. Es ist somit kostengünstig herzustellen. Im Gegensatz zu mehrteiligen Hinterlegteilen wird außerdem die Formgenauigkeit erhöht. Letztendlich kann somit die Positionsgenauigkeit des Hinterlegteiles innerhalb der Haushaltsgerätetür weiter erhöht werden.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Hinterlegteil aus Kunststoff besteht. Für die erfindungsgemäße Erhöhung der Positionsgenauigkeit der Lage des Hinterlegteiles innerhalb der fertig hergestellten Haushaltsgerätetür und somit der Gewährleistung einer exakten Lage eines Anbauteiles zeigte sich, dass ein vollständig aus Kunststoff, wie z.B. Polypropylen (PP), hergestelltes Hinterlegteil ausreichend ist. Darüber hinaus weist ein Hinterlegteil aus Kunststoff gegenüber einem Hinterlegteil aus Metall eine geringere Wärmeleitfähigkeit auf, so dass die Isolationswirkung im Falle einer Haushaltskältegerätetür besser ist.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Hinterlegteil formschlüssig und/oder kraftschlüssig mit der ersten Wand verbunden ist bzw. verbindbar ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Hinterlegteil unabhängig von dem Isolationsmaterial formschlüssig und/oder kraftschlüssig mit der ersten Wand verbunden ist bzw. verbindbar ist. Unter „unabhängig“ ist hierbei zu verstehen, dass diese Verbindung auch bereits vor dem Einbringen des Isolationsmateriales gewährleistet ist. Möglich ist auch, dass das Hinterlegteil unabhängig von dem Isolationsmaterial an der ersten Wand verliersicher befestigt ist bzw. befestigbar ist. Dies Ausführungsformen führen zu einer Vereinfachung der Montage: das Hinterlegteil wird typischerweise in dem Hohlraum angeordnet, bevor dieser zumindest abschnittsweise mit Isolationsmaterial eingebracht wird. Ein unbeabsichtigtes Verschieben des Hinterlegteiles vor dem Einbringen des Isolationsmateriales wird somit verhindert; die Fehlerquote wird verringert bzw. sind geringere Anforderungen an den Fertigungsprozess zu stellen. Die formschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindung kann für eine werkzeuglose Montage ausgebildet werden. Das Hinterlegteil kann somit während der Montage von Hand eingesetzt und gegebenenfalls ausgerichtet werden.
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Möglich ist auch, dass das Hinterlegteil ausschließlich oder zusätzlich durch ein separates Haltemittel, welches sich vollständig innerhalb des Hohlraumes befindet, an der ersten Wand angebracht ist. Als derartiges Haltemittel kommt insbesondere ein Klebeband in Frage.
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Das Hinterlegteil und/oder die erste Wand kann bzw. können zusammenwirkende Positioniermittel aufweisen. Die Positioniermittel können insbesondere eine formschlüssige Verbindung darstellen. Die Positioniermittel helfen dabei, dass eine exakte Position des Hinterlegteiles beim Anbringen an die Wand erreicht wird und dass diese Position auch während der weiteren Montage, z.B. dem Einbringen des Isolationsmaterials, beibehalten wird. So ist gemäß einer Ausführungsform vorgesehen, dass das Hinterlegteil einen Positioniervorsprung aufweist, welcher in den ersten Ausschnitt eingreift. Vorzugsweise ragt der Positioniervorsprung lediglich in den ersten Ausschnitt herein. Um störende Konturen des Hinterlegteiles bei der Montage eines Anbauteiles zu vermeiden, ragt der Positioniervorsprung vorzugsweise nicht aus dem ersten Auschnitt heraus. Um eine einfache Montage des Hinterlegteiles zu ermöglichen, kann vorgesehen sein, dass der Positioniervorsprung einen Rand des ersten Ausschnittes nicht hintergreift. Möglich ist, dass der Positioniervorsprung zusätzlich eine kraftschlüssige Verbindung mit einem Rand des ersten Ausschnittes eingeht. Insbesondere kann eine Untermaßpassung zwischen beiden Elementen gewählt werden. Alternativ kann zwischen dem Positioniervorsprung und dem Rand eine Spielpassung gewählt werden. Diese kann zwar bei entsprechender Dimensionierung ebenfalls die gewünschte Position des Hinterlegteiles innerhalb der ersten Wand bewirken. Die Montage kann durch die Spielpassung jedoch vereinfacht werden.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Positioniervorsprung durch einen geschlossenen Rahmen gebildet ist. Mit Blickrichtung senkrecht auf den ersten Ausschnitt fasst ein Rand des ersten Ausschnittes den Rahmen vollständig ein. Der Rahmen kann durch eine Rippe gebildet werden, die von einer Trägerplatte des Hinterlegteiles absteht. Die Höhe der Rippe ist dabei vorzugsweise geringer, als die Wanddicke der ersten Wand im Bereich des ersten Ausschnittes.
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Eine zusätzliche Verbesserung der Positionierungsgenauigkeit des Hinterlegteiles kann durch zusätzliche Anbindungen an die erste Wand erfolgen. So ist gemäß einer Ausführungsform vorgesehen, dass das Hinterlegteil mindestens ein Federelement aufweist, welches eine Seitenwand der Rippe kontaktiert. In der montierten Stellung des Hinterlegteiles ist das Federelement verspannt, insbesondere elastisch verformt. Insbesondere ist möglich, dass durch das Federelement das Hinterlegteil zwischen zwei sich zugewandten Seiten der Rippe eingespannt ist. Das Federelement ermöglicht eine verliersichere Halterung des Hinterlegteiles während der Montage, bevor das Isolationsmaterial in den Hohlraum eingebracht wird.
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Möglich ist, dass das das mindestens eine Federelement durch eine Federlasche gebildet ist. Insbesondere, wenn das Hinterlegteil aus Kunststoff besteht, kann dadurch eine einfache und dennoch wirksame Verklemmung erreicht werden. Vorzugsweise liegt die Federlasche flächig an einer Seitenwand der Rippe an. Möglich ist, dass ein freier Endabschnitt der Federlasche abgewinkelt ist, und an einem an die Seitenwand der Rippe angrenzenden Abschnitt der ersten Wand anliegt. Dieser Endabschnitt stellt dabei einen Anschlag dar, der eine Endposition des Hinterlegteiles beim Einschieben in die Rippe festlegt. Vorzugsweise kontaktiert dabei das Hinterlegteil einen Boden der Rippe nicht. Dadurch kann stets eine exakte Position des Hinterlegteiles gewährleistet werden, auch wenn die Wandstärke der ersten Wand fertigungsbedingt variiert; so ist die jeweils vorliegende Lage des Bodens der Rippe für die Tiefenposition des Hinterlegteiles unerheblich.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Hinterlegteil mindestens ein Haltemittel für eine Leitung aufweist, welche Leitung zumindest abschnittsweise durch den Ausschnitt freigelegt ist. Durch das Hinterlegteil kann somit beispielsweise eine elektrische Leitung in ein Anbauteil geführt werden. Das Haltemittel kann dazu ausgebildet sein, einen Stecker, vorzugsweise formschlüssig, zu halten. Sofern das Hinterlegteil einen Rahmen als Positioniervorsprung aufweist, ist das Haltemittel vorzugsweise vollständig innerhalb des Rahmens angeordnet.
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Der erste Ausschnitt kann somit in Verbindung mit dem ersten Abschnitt einerseits zur mechanischen Anbindung des Hinterlegteiles an der ersten Wand dienen. Andererseits kann der erste Ausschnitt und der erste Abschnitt dazu dienen, sämtliche für ein Anbauteil erforderlichen Leitungen in das Anbauteil zu führen. Die Lage des ersten Ausschnittes außerhalb des Holmes ist hierbei von Vorteil, da einerseits die Zuführung der Kabel aus dem Hohlraum bis zum ersten Ausschnitt unkompliziert möglich ist und andererseits das Verbinden der Leitungen mit dem Anbauteil einfach zu bewerkstelligen ist.
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Der erste Abschnitt kann jedoch auch weiterhin dazu genutzt werden, eine mechanische Anbindung eines Anbauteiles an das Hinterlegteil zu ermöglichen. Um eine exakte Position des Anbauteiles zu gewährleisten, sind jedoch vorzugsweise weitere Abschnitte des Hinterlegteiles freigelegt. So ist gemäß einem Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass die Wand mindestens einen weiteren Ausschnitt aufweist, durch den ein innerhalb der Rippe angeordneter weiterer Abschnitt des Hinterlegteiles freilegt ist. Dieser weitere Abschnitt kann für eine zusätzliche formschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindung zwischen Anbauteil und Hinterlegteil genutzt werden. Die Lage des weiteren Abschnittes innerhalb der Rippe hat dabei folgende Vorteile: Einerseits kann ein größtmöglicher Abstand zwischen unterschiedlichen Anbindungsstellen ermöglicht werden, was zu einer stabilen Anbindung führt. Darüber hinaus kann das Anbauteil an zwei unterschiedlichen Wandabschnitten der ersten Wand befestigt werden; insbesondere an Wandabschnitten, die unter einem Winkel zueinander stehen, so dass das Anbauteil zwischen diesen Wandabschnitten stabil gehalten werden kann.
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Vorzugsweise sind der erste Ausschnitt und der weitere Ausschnitt nicht miteinander verbunden. Der weitere Ausschnitt befindet sich vorzugsweise vollständig in einer Seitenwand der Rippe. Der weitere Ausschnitt legt vorzugsweise leidglich den weiteren Abschnitt des Hinterlegteiles frei und insbesondere nicht Teile des Isolationsmateriales.
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Um ein einfaches Fügen des Hinterlegteiles an der ersten Wand zu ermöglichen, kann vorgesehen sein, dass der weitere Abschnitt nicht in den weiteren Ausschnitt hineinragt.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass der mindestens eine weitere Ausschnitt ein Befestigungsmittel des Hinterlegteiles, insbesondere eine Öffnung einer Sacklochbohrung des Hinterlegteiles, zur Befestigung eines Anbauteiles freilegt.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass ein Anbauteil, insbesondere eine Elektronikbaueinheit, unmittelbar an dem Hinterlegteil auf einer dem Hohlraum abgewandten Seite der Wand befestigt ist. Das Anbauteil kann ein Kameramodul und/oder eine Lichtemissionseinheit sein. Indem das Anbauteil unmittelbar an dem Hinterlegteil befestigt ist, wird die gewünschte Position gewährleistet. Schließlich kann das Hinterlegteil wesentlich präziser gefertigt werden, als dies bei der ersten Wand möglich wäre.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Anbauteil einen Arretiervorsprung aufweist, der in eine Aufnahme des Hinterlegteiles am ersten Abschnitt eingreift, um eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Anbauteil und dem Hinterlegteil zu gewährleisten. Es kann sich dabei um eine Presspassung handeln. Der Arretiervorsprung kann eine rechteckige Außengestalt aufweisen. Der Arretiervorsprung kann durch einen geschlossenen Rahmen gebildet werden, der einen umlaufenden Anschlag aufweist, um eine Endposition beim Einsetzen in die Aufnahme zu definieren. Der Arretiervorsprung kann einen Durchgang aufweisen, durch welchen Durchgang eine Leitung geführt ist.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Anbauteil mittels einer Schraube an dem weiteren Abschnitt befestigt ist und dass das Anbauteil einen Zapfen mit einem Schraubendurchgang aufweist, welcher Zapfen in einen eine Öffnung einer Sacklochbohrung umgebenden Absatz des Hinterlegteiles eingreift.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Rippe vertikal verläuft und das Hinterlegteil sich entlang einer Längserstreckung der Rippe nur zwischen Endabschnitten der Rippe erstreckt. Um ein Anbauteil wie ein Kameramodul zu befestigen, reicht ein relativ kleines Hinterlegteil, welches beispielsweise eine vertikale Erstreckung von weniger als 20 cm, vorzugsweise bereits von weniger als 10 cm aufweist.
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Ein erfindungsgemäßes Haushaltsgerät, insbesondere Haushaltskältegerät, ist ausgestattet mit einer Haushaltsgerätetür nach zumindest einem der vorhergehenden Ausführungsformen zum Verschließen eines durch einen Korpus gebildeten Lagerraumes, deren Wand der Haushaltsgerätetür bei geschlossener Tür dem Lagerraum zugewandt ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird im Folgenden anhand der beigefügten Figuren näher beschrieben. Dabei zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße Haushaltsgerätetür,
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2 einen Schnitt durch die Ebene II-II der 1,
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3 das Hinterlegteil aus der Haushaltsgerätetür der 1,
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4 die Haushaltsgerätetür aus 1 mit einem zusätzlichen Anbauteil und
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5 einen Schnitt durch die Ebene V-V in 4.
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1 und 2 zeigen eine erfindungsgemäße Haushaltsgerätetür in Form einer Haushaltskältegerätetür 1. Diese weist einen Hohlraum 2 auf, der mit – nicht dargestelltem – Isolationsmaterial, nämlich Polyurethanschaum, ausgefüllt ist. Der Hohlraum 2 ist durch eine erste Wand 3 bereichsweise begrenzt, so dass diese Wand 3 eine Begrenzung für das Isolationsmaterial darstellt. Der Hohlraum 2 wird durch weitere Wände 4 begrenzt. Die erste Wand 3 stellt eine Innenwand der Haushaltsgerätetür dar. Diese Wand 3 ist somit einem Lagerraum des Haushaltsgerätes, z.B. einem Kühl- oder Gefrierraum zugewandt.
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An der ersten Wand 3 ist eine Rippe 5 einstückig ausgebildet. Die Rippe 5 steht von einer im Wesentlichen ebenen Hauptoberfläche 6 der ersten Wand 3 hervor und verläuft vertikal über einen Großteil der vertikalen Erstreckung der ersten Wand 3. An der Rippe 5 sind Haltevorsprünge 7 einstückig angeformt, die dazu dienen, nicht dargestellte Türabsteller zur Lagerung von Kühl-/Gefriergut, zu halten. Dazu weist die erste Wand 3 eine weitere – nicht dargestellte – Rippe auf, die ebenfalls vertikal verläuft, so dass die Türabsteller zwischen den Rippen angeordnet werden können. Der Hohlraum 2 erstreckt sich auch in die Rippe 5, d.h. auch in der Rippe 5 ist Isolationsmaterial angeordnet. Die Rippe 5 weist zwei Seitenwände 8, 9 sowie einen Boden 10 auf.
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Die erste Wand 3 weist an ihrer Hauptoberfläche 6 einen ersten Ausschnitt 11 auf. Der Ausschnitt 11 ist randgeschlossen und liegt vollständig in der ebenen Hauptoberfläche 6, so dass auch ein Rand 12 des Ausschnittes 11 in einer ebenen Fläche liegt. Der Ausschnitt 11 weist im Wesentlichen eine rechteckige Form auf.
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Durch den ersten Ausschnitt 11 wird ein erster Abschnitt 13 eines Hinterlegteiles 14 freigelegt. Da bereits der erste Ausschnitt 11 außerhalb der Rippe 5 angeordnet ist, ist auch der erste Abschnitt 13 des Hinterlegteiles 14 außerhalb der Rippe 5 angeordnet, obwohl das Hinterlegteil 14 selbst zumindest abschnittsweise innerhalb der Rippe 5 angeordnet ist. Das einstückig aus Kunststoff gefertigte Hinterlegteil 14 ist isolationsseitig angeordnet, liegt also im Wesentlichen vollständig im Hohlraum 2 und ist insbesondere mit seinen in Richtung des Hohlraumes 2 gewandten Oberflächen in Kontakt mit dem Isolationsmaterial. Durch das ausgeschäumte Polyurethan wird das Hinterlegteil 14 somit in seiner Lage fixiert.
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Das Hinterlegteil 14, näher dargestellt in 3, ist formschlüssig und kraftschlüssig mit der ersten Wand 3 verbunden.
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Dazu weist das Hinterlegteil 14 einerseits einen Positioniervorsprung 15 auf, der in den ersten Ausschnitt 11 eingreift. Der Positioniervorsprung 15 wird durch einen geschlossenen Rahmen gebildet. Der Rahmen steht von einer Trägerplatte 16 ab und weist eine ausgehend von der Trägerplatte 16 gemessene Höhe auf, die geringer ist, als die Wandstärke der ersten Wand 3 im Bereich des ersten Ausschnittes 11. Das Hinterlegteil steht somit nicht über den ersten Ausschnitt 11 hervor. Indem jedoch der Rahmen eine rechteckige Form aufweist, deren Außenabmaße geringfügig kleiner ist, als entsprechende Innenabmaße des Randes 12, wird eine formschlüssige Verbindung ermöglicht. Diese formschlüssige Verbindung entsteht bereits bei der Montage des Hinterlegteiles 14 noch bevor das Isolationsmaterial in den Hohlraum 3 eingebracht wird.
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Das Hinterlegteil 14 weist andererseits zwei Federelemente 17 auf, wodurch es innerhalb der Rippe 5 verspannt ist. Jedes Federelement 17 wird durch eine Federlasche 18 gebildet und liegt an einer inneren Oberfläche 19 einer der Seitenwände 9 im Wesentlichen flächig an. Die Federlaschen 17 sind durch Abschnitte der Trägerplatte 16 gebildet. An der gegenüberliegenden Seitenwand 8 liegt das Hinterlegteil 14 ebenfalls mittels der Trägerplatte 16 flächig an. In der in den 1 und 2 dargestellten montierten Stellung des Hinterlegteiles 14 sind die Federlaschen 18 elastisch verspannt. Jede Federlasche 18 weist einen abgewinkelten freien Endabschnitt 19 auf. Der Endabschnitt 19 liegt an einem inneren Oberflächenabschnitt 20 der ersten Wand 3 an. Dadurch wird ein Endanschlag beim Einsetzen des Hinterlegteiles 14 in die Rippe 5 erreicht. Insbesondere ist zwischen dem Boden 10 der Rippe 5 und einer Endfläche 21 des innerhalb der Rippe 5 befindlichen Abschnittes des Hinterlegteiles 14 ein Freiraum 22 gebildet. Dieser Freiraum 22 ermöglicht eine exakte Positionierung des Hinterlegteiles 14 auch bei fertigungsbedingten Schwankungen der Wandstärke der ersten Wand 3.
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Durch das Federelement 17 wird eine selbstständige Halterung des Hinterlegteiles 14 an der ersten Wand 3 erreicht. Insbesondere bevor das Isolationsmaterial in den Hohlraum 2 eingebracht wird, ist bereits eine verliersichere Halterung des Hinterlegteiles 14 erreicht.
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Das Hinterlegteil 14 weist zwei Haltemittel 22, 23 für eine Leitungen auf, wie z.B. die elektrische Leitung 24. Die Haltemittel 22, 23 weisen Halterungen für eine formschlüssige Verbindung eines Steckers auf, so dass eine elektrische Verbindung eines Anbauteiles einfach und sicher erfolgen kann.
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Die erste Wand 3 weist zwei weitere Ausschnitte 24, 25 auf, die jeweils einen weiteren Abschnitt 26, 27 des Hinterlegteiles freilegen. Sämtliche Ausschnitte 11, 24, 25 sind voneinander getrennt, weisen also eigenständige und geschlossene Ränder auf. Die weiteren Abschnitte 26, 27 sind vollständig innerhalb der Rippe 5 angeordnet und dementsprechend sind die weiteren Ausschnitte 24, 25 in einer der Seitenwände 8 der Rippe 5 angeordnet.
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Die weiteren Abschnitte 26, 27 weisen jeweils Öffnungen 28, 29 von Sacklochbohrungen dar, welche Befestigungsmittel bilden, um ein Anbauteil an dem Hinterlegteil befestigen zu können. Möglich ist, wie dies bei dem weiteren Ausschnitt 25 gezeigt ist, dass die Ausschnitte eine längliche Form aufweisen, so dass ein z.B. zylindrischer Zapfen eines Anbauteiles beim Befestigen an dem Hinterlegteil 14 schräg eingeschwenkt werden kann.
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In den 4 und 5 ist ein Anbauteil 30 an die in den vorherigen Figuren gezeigte Haushaltsgerätetür angebracht. Das Anbauteil 30 ist durch ein Elektronikmodul, nämlich ein Kameramodul, gebildet.
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Die, insbesondere verliersichere, Befestigung erfolgt dabei unmittelbar an dem Hinterlegteil.
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Hierzu weist das Anbauteil 30 einerseits an einem Gehäuseelement 31 einen Arretiervorsprung 32 auf. Dieser greift in eine Aufnahme 33 des Hinterlegteiles 14 formschlüssig ein. Der Arretiervorsprung 32 wird durch einen geschlossenen Rahmen gebildet, der einen Durchgang 34 umgibt, so dass eine – nicht dargestellte – elektrische Leitung aus dem Hohlraum 2 in das Anbauteil 30 geführt werden kann.
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Andererseits ist das Anbauteil 30 mittels zweier Schrauben 35 an den weiteren Abschnitten 26, 27 befestigt. Um eine exakte Positionierung des Hinterlegteiles 14 zu ermöglichen, weist das Gehäuseelement 31 des Anbauteiles 30 zylindrische Zapfen 36 auf, die in Absätze 37 eingreifen und durch Formschluss eine Ausrichtung des Anbauteiles 30 ermöglichen. Die Absätze 37 umgeben die Öffnungen 28, 29.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haushaltskältegerätetür
- 2
- Hohlraum
- 3
- erste Wand
- 4
- weitere Wand
- 5
- Rippe
- 6
- Hauptoberfläche
- 7
- Haltevorsprung
- 8
- Seitenwand
- 9
- Seitenwand
- 10
- Boden
- 11
- erster Ausschnitt
- 12
- Rand
- 13
- erster Abschnitt
- 14
- Hinterlegteil
- 15
- Positioniervorsprung
- 16
- Trägerplatte
- 17
- Federelement
- 18
- Federlasche
- 19
- Endabschnitt
- 20
- Oberflächenabschnitt
- 21
- Endfläche
- 22
- Haltemittel
- 23
- Haltemittel
- 24
- Ausschnitt
- 25
- Ausschnitt
- 26
- Abschnitt
- 27
- Abschnitt
- 28
- Öffnung
- 29
- Öffnung
- 30
- Anbauteil
- 31
- Gehäuseelement
- 32
- Arretiervorsprung
- 33
- Aufnahme
- 34
- Durchgang
- 35
- Schrauben
- 36
- Zapfen
- 37
- Absatz
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005021537 A1 [0003]