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Ein Aspekt der Erfindung betrifft eine ein Haushaltsgerät mit einer Kamera, die ein Gehäuse und einen ersten elektrischen Steckverbinder aufweist, der in dem Gehäuse angeordnet ist. Das Haushaltsgerät weist des Weiteren ein zur Kamera separates Hinterlegteil auf, welches zum direkten Verbinden mit dem Gehäuse durch eine Aussparung in der Wand derart ausgebildet ist, dass das Gehäuse und das Hinterlegteil an gegenüberliegenden Seiten der Wand angeordnet sind. Das Hinterlegteil weist einen zweiten elektrischen Steckverbinder auf, der zum Verbinden mit dem ersten elektrischen Steckverbinder ausgebildet ist. Ein weiterer Aspekt der Erfindung ein Verfahren.
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Bei modernen Haushaltsgeräten, wie beispielsweise einem Haushaltskältegerät, ist es bekannt, dass zumindest eine Kamera vorhanden ist, mit welcher ein Aufnahmeraum für Lebensmittel erfasst werden kann. Bei Haushaltskältegeräten ist es bekannt, dass eine derartige Kamera an einer Wand eines Innenbehälters, welcher den Aufnahmeraum begrenzt, angeordnet ist. Da gerade bei Haushaltskältegeräten eine thermische Isolierung zwischen dem Innenbehälter und dem Außengehäuse des Haushaltskältegeräts erforderlich ist, ist eine derartige Befestigung schwieriger. Um dies zu ermöglichen, wird zusätzlich zu einer Kamera ein Hinterlegteil verwendet. Dies ist üblicherweise in einem Zwischenraum zwischen dem Innenbehälter und dem Außengehäuse angeordnet. Das Hinterlegteil ist somit insbesondere schaumseitig angeordnet. Dies bedeutet, dass es in dem Zwischenraum zwischen dem Innenbehälter und dem Außengehäuse, in dem thermisch isolierender Schaum eingebracht ist, angeordnet ist. Eine derartige Ausgestaltung ist beispielsweise aus der
DE 10 2013 216 767 A1 bekannt. Ein derartiges Hinterlegteil ist in einer Aussparung einer Wand des Innenbehälters verschnappt. Des Weiteren wird dort ein Träger für ein Kameragehäuse und eine Beleuchtungseinheit in das Hinterlegteil eingesetzt und gleichzeitig dabei verschnappt. Anschlussschnittstellen, die zum elektrischen Anschließen der Kamera vorhanden sind, werden in einer Rückwand des Hinterlegteils integriert oder mittels eines Kabels in das Innere des Hinterlegteils geführt.
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Bei dieser Ausgestaltung ist die Montage und Positionierung der Kamera relativ aufwendig. Die Anschlussschnittstellen müssen mit entsprechenden großen Montageaufwand miteinander verbunden werden. Sie müssen dazu erst nach der Kameramontage zusätzlich zusammengeführt und verkabelt werden.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Haushaltsgerät und ein Verfahren zu schaffen, bei welchem die Montage einer Kamera des Haushaltsgeräts verbessert ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Haushaltsgerät und ein Verfahren gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst.
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Ein Aspekt der Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät. Das Haushaltsgerät weist eine Kamera auf. Die Kamera weist ein Gehäuse und einen ersten elektrischen Steckverbinder auf. Dieser erste elektrische Steckverbinder ist in dem Gehäuse der Kamera angeordnet. Darüber hinaus weist das Haushaltsgerät ein zur Kamera separates Hinterlegteil auf. Dieses Hinterlegteil ist zum direkten Verbinden mit dem Gehäuse der Kamera ausgebildet. Insbesondere ist dieses Verbinden durch eine Aussparung in einer Wand des Haushaltsgeräts derart ausgebildet, dass das Gehäuse und das Hinterlegteil an gegenüberliegenden Seiten der Wand angeordnet sind. Das Hinterlegteil weist einen zweiten elektrischen Steckverbinder auf. Dieser zweite elektrische Steckverbinder ist zum Verbinden mit dem ersten elektrischen Steckverbinder ausgebildet. Der zweite elektrische Steckverbinder ist eine separate Komponente. Dieser zweite Steckverbinder ist an dem Hinterlegteil mit einer Schnappverbindung angeordnet beziehungsweise befestigt. Zusätzlich oder anstatt dazu kann bei dem Haushaltsgerät vorgesehen sein, dass im montierten Zustand der erste elektrische Steckverbinder mit dem zweiten elektrischen Steckverbinder mit einer Schnappverbindung direkt verbunden ist und somit damit verschnappt ist.
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In vorteilhafter Weise ist bei dieser vorgeschlagenen Anordnung der Kamera und dem Hinterlegteil ein besonders modulares Konzept gestaltet. Die Steckverbinder sind individual, nämlich durch eine Schnappverbindung, miteinander verbunden. Dadurch kann ein einfaches Montagekonzept erreicht werden. Die beiden Steckverbinder sind dann auch mechanisch stabil und positionsgenau zueinander gehalten. Eine derartige Schnappverbindung, mit welcher die beiden elektrischen Steckverbinder direkt miteinander verschnappt sind, ist schnell und einfach und zielgerichtet erzeugbar, andererseits auch einfach wieder lösbar. In entsprechender Weise ist auch die Schnappverbindung zwischen dem ersten elektrischen Steckverbinder und dem Hinterlegteil zu beurteilen. Darüber hinaus wird durch ein derartiges Konzept ermöglicht, dass die Steckverbinder einerseits an dem Hinterlegteil, andererseits an der Kamera bereits vorgefertigt werden können und somit in ihren Positionen an den jeweiligen Komponenten bereits fest verbaut sind, bevor die Kamera mit dem Hinterlegteil verbunden wird. Somit wird in besonders einfacher Weise bei dem mechanischen Zusammenfügen zwischen der Kamera und dem Hinterlegteil automatisch dann auch die mechanische und somit auch elektrische Verbindung zwischen den beiden Steckverbindern erreicht. Es ist somit auch ein Montageaufwand, insbesondere ein Positionier- und Verkabelungsaufwand für die einzelnen Steckverbinder, insbesondere nach dem Montieren der Kamera an dem Hinterlegteil, deutlich reduziert.
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Mit dem vorgeschlagenen Konzept ist es somit auch ermöglicht, dass quasi ein Blindstecken der Kamera an das Hinterlegteil ermöglicht ist und diesbezüglich quasi auch ohne Sicht die beiden elektrischen Steckverbinder bei diesem Zusammenfügen automatisch blind zusammengesteckt werden.
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Es ist somit kein separater zusätzlicher Arbeitsschritt erforderlich, um die beiden Steckverbinder miteinander zu fügen. Bei dem aus dem Stand der Technik bekannten System müssen diese Enden der Anschlussschnittstellen nach dem Zusammenfügen der Kamera mit dem Hinterlegteil separat nochmals manuell miteinander verbunden und somit zusammengesteckt werden.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Hinterlegteil eine Anlageplatte auf. Die Anlageplatte ist zum direkten Anlegen an die Wand des Haushaltsgeräts bestimmungsgemäß vorgesehen, wenn das Hinterlegteil an der Wand montiert ist. Das Hinterlegteil weist darüber hinaus eine von der Anlageplatte abstehende Koppeleinheit auf. Diese Koppeleinheit weist einen Aufnahmeschacht auf. In dem Aufnahmeschacht ist dieser zweite Steckverbinder angeordnet. Bei dem oben genannten vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist dieser zweite Steckverbinder mittels der Schnappverbindung in diesem Aufnahmeschacht angeordnet und darin verschnappt. Damit ist auch ein kompakter und geschützter Platz für diesen zweiten Steckverbinder an dem Hinterlegteil gebildet. Durch die Koppeleinheit ist es besonders einfach ermöglicht, dass dieses Hinterlegteil auch durch die Aussparung in der Wand hindurchgeführt werden kann. Diese Koppeleinheit erstreckt sich somit beidseits der Aussparung in der Wand. Durch die Anlageplatte ist eine stabile Positionierung des Hinterlegteils an der Wand erreicht. Durch die Koppeleinheit andererseits ist eine besonders einfache und dennoch mechanisch stabile direkte Verbindung mit der Kamera ermöglicht. Die Kamera erstreckt sich im montierten Zustand diesbezüglich auf der gegenüberliegenden Seite der Wand, insbesondere in Bezug zur Position der Anlageplatte des Hinterlegteils.
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Durch dieses Konzept ist auch eine besonders vorteilhafte Positionierung der Anordnung an dieser Wand ermöglicht. Die Anlageplatte bildet in dem Zusammenhang auch eine großflächige Stützwand, die in direkter Anlage an der Wand des Haushaltsgeräts anliegt. Ein unerwünschtes Kippen ist dadurch vermieden. Darüber hinaus können auch Hebelkräfte, die durch die auf der anderen Seite der Wand gegebenenfalls auch relativ weit abstehende Kamera erzeugt werden, verbessert aufgenommen werden. Damit können auch unerwünschte Verformungskräfte auf die Wand des Haushaltsgeräts vermieden werden.
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In einem Ausführungsbeispiel ist ein Schnappelement der Schnappverbindung an einem Gehäuse des zweiten Steckverbinders integriert und somit einstückig damit ausgebildet. Ein Gegenschnappelement der Schnappverbindung ist an einer Innenseite einer Schachtwand des Aufnahmeschachts der Koppeleinheit ausgebildet. Durch eine derartige Ausgestaltung ist ein Montageaufwand für ein Schnappelement reduziert, da es einstückig mit dem Gehäuse ausgebildet ist. Dadurch ist das Schnappelement auch dauerhaft positionsgenau an dem Gehäuse des zweiten Steckverbinders angeordnet. Ein zielgerichtetes und leichtes Verwinden mit dem Gegenschnappelement ist dadurch ermöglicht. Darüber hinaus ist durch diese dauerhaften genauen Positionen des Schnappelements und des Gegenschnappelements eine relativ toleranzfreie Schnappverbindung ermöglicht. Somit sind auch im montierten Zustand eine sehr positionsgenaue Verbindung und ein relativ spielfreies Verbinden ermöglicht.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Hinterlegteil eine Führungsrampe auf. Das Gehäuse des zweiten Steckverbinders weist ein Schnappelement zum Verschnappen mit dem ersten Steckverbinder auf. Durch die Führungsrampe ist das Schnappelement aus einer Verschnappposition gedrückt, sodass ein Verschnappen des Schnappelements des zweiten Steckverbinders im montierten Zustand mit dem ersten Steckverbinder verhindert ist. Durch eine derartige Ausgestaltung ist es somit auch ermöglicht, dass das Gehäuse des zweiten Steckverbinders als Gleichbauteil für verschiedene Varianten der Anordnung genutzt werden kann. Dies ist dahingehend vorteilhaft, da somit beispielsweise nur ein Spritzgusswerkzeug für das aus Kunststoff ausgebildete Gehäuse des zweiten Steckverbinders benötigt wird. Ist in dem Zusammenhang eine Variante der Anordnung erforderlich, bei welcher die beiden Steckverbinder nicht direkt durch eine Schnappverbindung verbunden werden sollen, kann dennoch dieses Gleichbauteil in Form des Gehäuses des zweiten Steckverbinders bei dieser Anordnung genutzt werden. Es ist dann diesbezüglich das Hinterlegteil mit dieser Führungsrampe entsprechend gestaltet, sodass beim Montieren automatisch dieses Schnappelement in eine Position gebracht wird, bei welcher es nicht mit dem Gegenschnappelement des ersten Steckverbinders verschnappen kann.
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Insbesondere ist es bei einem derartigen Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass das Gehäuse der Kamera im montierten Endzustand mit dem Hinterlegteil, insbesondere direkt, mit zumindest einer Schraubverbindung verbunden ist. Insbesondere ist nur eine einzige derartige Schraubverbindung ausgebildet. Bei diesem Konzept, bei welchem somit keine direkte Verschnappung zwischen den Steckverbindern vorgesehen ist, wird eine zusätzliche, insbesondere einzige, Schraubverbindung vorgesehen. Damit ist auch eine stabile mechanische Befestigung der Kamera an dem Hinterlegteil ermöglicht. Insbesondere ist bei diesem Ausführungsbeispiel der zweite Steckverbinder mit einer Schnappverbindung mit dem Hinterlegteil direkt mechanisch verbunden. Es kann jedoch hier auch eine andere Befestigung des zweiten elektrischen Steckverbinders direkt an dem Hinterlegteil vorgesehen sein. Dadurch ergibt sich ein weiterer unabhängiger Aspekt der Erfindung für eine Anordnung. Es ist dann nur die Schraubverbindung, insbesondere an der spezifischen Stelle, wie es auch nachfolgend noch erläutert ist, vorgesehen, um die Kamera direkt mit dem Hinterlegteil zu verbinden.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse der Kamera ein aufgeweitetes Endstück auf. Das Hinterlegteil weist in einem Ausführungsbeispiel ein aufgeweitetes Vorderstück auf. Insbesondere ist bei diesem Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass dieses aufgeweitete Endstück des Gehäuses der Kamera auf das aufgeweitete Vorderstück des Hinterlegteils aufgesteckt wird. Insbesondere wird das Endstück des Gehäuses der Kamera über das Vorderstück des Hinterlegteils geschoben. Es ist somit innenliegend in dem Gehäuse der Kamera angeordnet. Insbesondere ist bei diesem Ausführungsbeispiel die Schraubverbindung in den ineinander geführten und diesbezüglich aufgeweiteten Stücken ausgebildet. Dadurch kann ein entsprechend größerer Dom bereitgestellt werden, sodass die Schraubverbindung ebenfalls sehr stabil erzeugt werden kann. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass diese aufgeweiteten Stücke so angeordnet sind, dass sie quasi bezüglich der Gewichtskraft, insbesondere auch von Hebelkräften der Kamera als Stützsockel dienen. Insbesondere sind diese aufgeweiteten Stücke in Höhenrichtung betrachtet somit am unteren Bereich des Gehäuses der Kamera und am unteren Bereich des Hinterlegteils ausgebildet.
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In einem Ausführungsbeispiel ist diese Schraubverbindung in Richtung der Längsachse der Anordnung betrachtet hinter einem hinteren Ende des zweiten Steckverbinders ausgebildet. Damit werden einerseits der Platzbedarf und der Bauraum für den zweiten Steckverbinder nicht beeinträchtigt. Andererseits ist in dieser Position entlang der Längsachse ein größerer Platzbedarf vorhanden, um auch diesbezüglich einen größeren Schraubdom für die Schraubverbindung in dem Hinterlegteil bereitstellen zu können.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse des zweiten Steckverbinders ein Schnappelement zum Verschnappen mit einem Gegenschnappelement auf. Das Gegenschnappelement ist an dem ersten Steckverbinder ausgebildet. Durch dieses Schnappelement und dieses Gegenschnappelement ist eine Schnappverbindung erzeugbar, mit welcher im montierten Zustand der erste elektrische Steckverbinder direkt mit dem zweiten elektrischen Steckverbinder verschnappt ist. Durch diese ortsspezifische Anordnung des Schnappelements an dem Gehäuse des zweiten Steckverbinders ist es auch wiederum möglich, dass eine einstückige Ausgestaltung realisiert ist. Darüber hinaus ist dieses Schnappelement somit relativ freiliegend, wodurch ein zielgerichtetes und leichtgängiges Verschnappen mit dem Gegenschnappelement ermöglicht ist. Es ist somit ein schwieriges Vorbeiführen an anderen Komponenten erforderlich, sodass ein Verspreizen oder Verklemmen des Schnappelements an derartigen vorbeizuführenden Komponenten bei dieser Ausgestaltung vermeidbar ist.
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In einem Ausführungsbeispiel ist bei dieser direkten Verbindung des ersten Steckverbinders mit dem zweiten Steckverbinder mit einer Schnappverbindung auch vorgesehen, dass keine zusätzliche Schraubverbindung zum Halten des Gehäuses der Kamera an dem Hinterlegteil ausgebildet ist. Insbesondere ist bei diesem Ausführungsbeispiel eine mechanische haltende Verbindung zwischen der Kamera und dem Hinterlegteil ausschließlich durch diese Schnappverbindung realisiert. Dies ist ein besonders einfaches und montagefreundliches Konzept. Es werden somit keine zusätzlichen Befestigungselemente wie Schrauben oder dergleichen benötigt. Insbesondere ist somit auch die Bauteilzahl reduziert.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse der Kamera eine Löseöffnung auf. Durch diese Löseöffnung kann von außerhalb des Gehäuses mit einem Werkzeug eingegriffen werden, um die Schnappverbindung zwischen den Steckverbindern zu lösen. Auch dadurch ist somit ein einfaches Montagekonzept zum Demontieren ermöglicht.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse der Kamera ein aufgeweitetes Endstück auf, in welches ein aufgeweitetes Vorderstück des Hinterlegteils einführbar ist beziehungsweise im montierten Zustand eingeführt ist. Durch die aufgeweiteten Endstücke sind in einem Ausführungsbeispiel Führungen gebildet, durch welche die beiden Steckverbinder automatisch zusammengesteckt werden, wenn das Gehäuse der Kamera auf das Hinterlegteil aufgesteckt wird. Dies ist eine weitere vorteilhafte Ausführung, da somit auch diesbezüglich der Montageaufwand reduziert werden kann. Es ist kein schwieriger Justageprozess beim Montieren des Gehäuses der Kamera an das Hinterlegteil erforderlich. Es ist lediglich ein aneinander Anführen der Kamera und des Hinterlegteils in einer Steckrichtung erforderlich, wobei durch diese aufgeweiteten Endstücke eine automatische Zentrierung der Komponenten zueinander erfolgt. Durch diese ist dann automatisch auch eine korrekte Position der Steckverbinder zueinander ermöglicht, sodass sie durch lineares aneinander Anführen automatisch auch miteinander gekoppelt und zusammengesteckt werden. Bei dieser Ausführung ist somit dann das bereits oben genannte Blindstecken in besonders vorteilhafter Weise zu nennen. Der Montageaufwand ist diesbezüglich besonders einfach. Zielgerichtet wird bei diesem Zusammenführen somit auch automatisch das Zusammenstecken der Steckverbinder erreicht.
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In einem Ausführungsbeispiel weist die Anordnung die Wand des Haushaltsgeräts auf. Im montierten Zustand ist das Hinterlegteil auf einer Seite der Wand angeordnet und erstreckt sich mit einer Koppeleinheit des Hinterlegteils durch eine Aussparung in der Wand. Dieses Hinterlegteil ist zum Koppeln mit der Kamera ausgebildet. Die Kamera ist auf der gegenüberliegenden Seite dieser Wand des Haushaltsgeräts angeordnet. Im montierten Zustand ist ein hinterer Rand des Gehäuses der Kamera an der Wand anliegend positioniert. Auch dadurch ist dann die sichere und dauerhafte Positionierung der Kamera unterstützt. Insbesondere ist somit dann auch ein verbessertes Aufnehmen der Hebelkräfte der gegebenenfalls relativ weit von der Wand abragenden Kamera ermöglicht.
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In einem Ausführungsbeispiel ist das Gehäuse der Kamera ein länglicher Gehäusekanal. Er ist somit relativ weit und freikragend von der Wand des Haushaltsgeräts abstehend. An seinem dem Hinterlegteil abgewandten Ende weist dieser längliche Gehäusekanal ein Bogensegment auf. Der Erfassungsbereich der Kamera, insbesondere die Orientierung der Optik der Kamera, ist somit geneigt zur Längsachse des länglichen Gehäusekanals ausgebildet. Durch diese geometrische Ausgestaltung und Positionierung kann die Kamera platzsparend orientiert werden und dennoch mit ihrem Erfassungsbereich so gerichtet werden, dass ein bestmögliches und umfängliches Erfassen des Aufnahmeraums des Haushaltsgeräts, insbesondere des Haushaltskältegeräts, ermöglicht ist.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Haushaltskältegerät als ein Ausführungsbeispiel eines Haushaltsgeräts. Das Haushaltskältegerät kann ein Kühlgerät oder ein Gefriergerät oder ein Kühl-Gefrier-Kombigerät sein. Das Haushaltskältegerät ist zum Lagern und Konservieren von Lebensmitteln ausgebildet. Es kann als Aufnahmeraum ein Kühlfach oder ein Gefrierfach aufweisen. Auch beide Aufnahmeräume sind in einem Ausführungsbeispiel möglich. Ein Aufnahmeraum ist durch Wände eines Innenbehälters des Haushaltskältegeräts begrenzt. Ein derartiger Innenbehälter ist üblicherweise aus Kunststoff ausgebildet. Er ist Bestandteil eines Gehäuses des Haushaltskältegeräts. Das Gehäuse des Haushaltskältegeräts weist darüber hinaus ein Außengehäuse auf, welches zu dem Innenbehälter separat ist. Der Innenbehälter ist in dem Außengehäuse aufgenommen. In einem Zwischenraum zwischen dem Außengehäuse und dem Innenbehälter ist ein thermisch isolierendes Material eingebracht. Dies kann insbesondere thermisch isolierender Schaum sein. Ebenso kann eine Tür des Haushaltskältegeräts eine Wand aufweisen, die eine Innenwand ist. Die Tür kann auch eine Außenwand aufweisen. Zwischen der Innenwand und der Außenwand ist in einem Zwischenraum thermisch isolierendes Material eingebracht.
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Im montierten Zustand ist vorgesehen, dass das Hinterlegteil zumindest bereichsweise in einem oben genannten Zwischenraum angeordnet ist. Es ist zumindest mit einer Anlageplatte in diesem Zwischenraum positioniert. Die Anlageplatte liegt insbesondere an einer dem Zwischenraum zugewandten Rückseite genannten Wand bzw. Innenwand an. Das thermisch isolierende Material liegt im montierten Zustand des Haushaltskältegeräts direkt an diesem Hinterlegteil an. Die Kamera kann an einer Wand des Haushaltskältegeräts angeordnet sein. Insbesondere an einer Innenwand. Diese kann in einem geschlossenen Zustand einer Tür des Haushaltskältegeräts den Aufnahmeraum begrenzen. Die Innenwand kann eine Innenwand der Tür sein. Sie kann aber auch eine Wand des Innenbehälters sein.
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Diese Anordnung mit der Kamera und des Hinterlegteils kann somit an einer Wand eines Innenbehälters des Haushaltskältegeräts angeordnet sein. Die Wand des Haushaltskältegeräts kann jedoch auch beispielsweise Bestandteil einer Tür des Haushaltskältegeräts sein. Beispielsweise kann dies die Innenverkleidung der Tür sein. Die Innenverkleidung ist im geschlossenen Zustand der Tür dem Aufnahmeraum des Haushaltskältegeräts zugewandt. Auch diese Innenverkleidung ist ein Sichtbauteil beziehungsweise ein Außenbauteil der Tür. Auch dadurch kann ein Zwischenraum zwischen einer Außenverkleidung und einer Innenverkleidung der Tür begrenzt sein. Auch in diesem Zwischenraum kann thermisch isolierendes Material eingebracht sein.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Montieren einer Kamera an einer Wand eines Haushaltsgeräts, insbesondere gemäß dem oben genannten Aspekt oder einer vorteilhaften Ausgestaltung davon. Bei dem Verfahren werden folgende Schritte durchgeführt:
- - Bereitstellen einer Wand des Haushaltskältegeräts,
- - Bereitstellen einer Kamera mit einem Gehäuse und einem ersten elektrischen Steckverbinder, der in dem Gehäuse angeordnet ist,
- - Bereitstellen eines zur Kamera separaten Hinterlegteils, welches zum direkten Verbinden mit dem Gehäuse durch eine Aussparung in der Wand ausgebildet wird
- - Positionieren des Gehäuses der Kamera und das Hinterlegteil an gegenüberliegenden Seiten der Wand, wobei
- - das Hinterlegteil einen zweiten elektrischen Steckverbinder aufweist, der zum Verbinden mit dem ersten elektrischen Steckverbinder ausgebildet ist, wobei der zweite Steckverbinder eine separate Komponente ist und an dem Hinterlegteil mit einer Schnappverbindung verschnappt angeordnet wird, und/oder
- - der erste elektrische Steckverbinder mit dem zweiten elektrischen Steckverbinder mit einer Schnappverbindung verschnappt wird.
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Auch bei dem Montageverfahren ist es insbesondere möglich, dass die Kamera durch ein Blindstecken im Hinterlegteil verbunden wird. Bei diesem Blindstecken wird insbesondere automatisch ein Verbinden der beiden Steckverbinder erreicht. Es erfolgt somit ein blindes Zusammenstecken der beiden Steckverbinder, wenn die Kamera mit dem Hinterlegteil zusammengeführt wird. Bezüglich der Montageschritte kann dann, wenn nur der zweite Steckverbinder mit dem Hinterlegteil mit einer Schnappverbindung verbunden wird und die beiden Steckverbinder nicht direkt mit einer weiteren Schnappverbindung miteinander verbunden sind, die Kamera, insbesondere das Gehäuse der Kamera, mit dem Hinterlegteil durch eine, insbesondere eine einzige, Schraubverbindung verbunden sein. In einem weiteren Ausführungsbeispiel wird, nachdem der zweite Steckverbinder mit dem Hinterlegteil mit einer Schnappverbindung verbunden wird, die Kamera mit ihrem Gehäuse an das Hinterlegteil montiert. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird dann der erste Steckverbinder mit einer weiteren Schnappverbindung direkt mit dem zweiten Steckverbinder mechanisch verbunden. Dadurch ist dann auch die Kamera mechanisch an dem Hinterlegteil befestigt. Eine zusätzliche Schraubverbindung ist bei diesem Ausführungsbeispiel nicht vorgesehen. Insbesondere ist die Halterung der Kamera an dem Hinterlegteil nur durch diese eine Schnappverbindung zwischen den beiden Steckverbindern ausgebildet.
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Mit den Angaben „oben“, „unten“, „vorne“, „hinten, „horizontal“, „vertikal“, „Tiefenrichtung“, „Breitenrichtung“, „Höhenrichtung“ sind die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch und bestimmungsgemäßen Positionieren des Geräts gegebenen Positionen und Orientierungen angegeben.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen, sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es sind somit auch Ausführungen von der Erfindung als umfasst und offenbart anzusehen, die in den Figuren nicht explizit gezeigt und erläutert sind, jedoch durch separierte Merkmalskombinationen aus den erläuterten Ausführungen hervorgehen und erzeugbar sind. Es sind auch Ausführungen und Merkmalskombinationen als offenbart anzusehen, die somit nicht alle Merkmale eines ursprünglich formulierten unabhängigen Anspruchs aufweisen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1a eine schematische Darstellung eines Haushaltsgeräts;
- 1b eine Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Anordnung einer Kamera mit einem Hinterlegteil;
- 2 die Anordnung gemäß 1b im zusammengebauten Zustand;
- 3 eine Explosionsdarstellung von Teilkomponenten der Anordnung gemäß 1b;
- 4 die Komponenten gemäß 3 im zusammengebauten Zustand;
- 5 eine perspektivische Schnittdarstellung der Ansicht in 4;
- 6 eine perspektivische Schnittdarstellung von Teilkomponenten der Anordnung gemäß 1b im zusammengebauten Zustand;
- 7 eine schematische Schnittansicht von Teilkomponenten eines Ausführungsbeispiels einer Anordnung gemäß der Erfindung;
- 8 eine schematische Schnittdarstellung durch eine zusammengebaute Anordnung gemäß der Erfindung mit den Komponenten gemäß 7; und
- 9 eine Schnittdarstellung durch einen Teilbereich eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Anordnung.
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In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1a ist in einer schematischen Darstellung ein Haushaltsgerät gezeigt, welches hier ein Haushaltskältegerät 1 ist. Das Haushaltskältegerät 1 weist ein Gehäuse 37 auf. IN diesem ist ein Aufnahmeraum 38 zur Aufnahme von Lebensmittel ausgebildet. Der Aufnahmeraum 38 kann ein Kühlfach oder ein Gefrierfach sein. Der Aufnahmeraum 38 ist durch Wände eines Innenbehälters 39 des Haushaltskältegeräts 1 begrenzt. Das Haushaltskältegerät 1 weit des Weiteren eine Tür 40 auf. Diese ist zum Verschließen des Aufnahmeraums 38 schwenkbar an dem Gehäuse 37 angeordnet. Die Tür 40 weist eine Wand 41 auf, die eine Innenverkleidung ist. Das Haushaltskältegerät 1 weist eine Anordnung 1a auf.
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In 1b ist in einer Explosionsdarstellung ein Ausführungsbeispiel einer Anordnung 1a gezeigt. Die Anordnung 1a ist zur Montage an einer Wand 2 des Haushaltsgeräts, insbesondere des Haushaltskältegeräts 1, ausgebildet. Die Wand 2 kann die Wand 41 sein oder kann eine Wand des Innenbehälters 39 sein. Die Anordnung 1a weist eine Kamera 3 auf. Die Kamera 3 weist ein Gehäuse auf. Das Gehäuse ist hier mehrteilig ausgebildet. Es weist in einem Ausführungsbeispiel einen länglichen, geradlinigen Gehäuseschacht beziehungsweise einen Gehäusekanal 4 auf. Des Weiteren weist das Gehäuse im Ausführungsbeispiel ein Bogensegment 5 auf. Das Bogensegment 5 ist zum Zusammenfügen mit dem Gehäuseschacht 4 ausgebildet. Insbesondere ist hier eine Schnappverbindung vorgesehen. Der längliche Gehäuseschacht beziehungsweise der Gehäusekanal 4 weist eine Längsachse A auf. An einem der Wand 2 abgewandten vorderen Ende 4a des Gehäusekanals 4 ist die Verbindung mit dem Bogensegment 5 vorgesehen. Im Querschnitt ist dieser längliche Gehäusekanal 4 rechteckartig gestaltet. Er kann jedoch auch eine andere Formgebung aufweisen. Wie zu erkennen ist, ist der Gehäusekanal 4 an einem hinteren Ende 4b, welches im montierten Zustand der Wand 2 zugewandt ist, mit einem aufgeweiteten Endstück 4c ausgebildet. Die Aufweitung ist in dem Zusammenhang in Höhenrichtung betrachtet nach unten hin vorgesehen. Es ist somit im hinteren Bereich dieses länglichen Gehäusekanals 4 eine trichterartige Formgebung realisiert.
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Darüber hinaus weist die Kamera 3 in einem Ausführungsbeispiel ein Antibeschlagelement 6 auf. Insbesondere ist dies eine Folie. Darüber hinaus weist die Kamera 3 in einem Ausführungsbeispiel ein Abschlusselement 7 auf. Dieses ist zur Aufnahme eines Moduls 8 vorgesehen. Das Modul 8 weist eine Platine auf. Insbesondere weist die Kamera auch optische Komponenten sowie einen Bildsensor auf.
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Darüber hinaus ist eine flexible Leiterplatte 9 der Kamera 3 vorgesehen. Diese verbindet das Modul 8 mit einem weiteren Modul 10 der Kamera 3. Dieses weitere Modul 10 weist eine Platine 11 auf. Das Modul 10 weist darüber hinaus insbesondere auch einen ersten elektrischen Steckverbinder 12 auf.
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Es kann in einem Ausführungsbeispiel vorgesehen sein, dass das Gehäuse der Kamera 3 die beiden Komponenten 4 und 5 aufweist. Es kann jedoch in einem weiteren Ausführungsbeispiel vorgesehen sein, dass das Gehäuse der Kamera 3 nur den länglichen Gehäusekanal 4 aufweist. Abhängig von der Positionierung der Anordnung 1a im Haushaltskältegerät kann die eine oder andere Ausgestaltung vorteilhaft sein. Insbesondere ist das Bogensegment 5 dann vorteilhaft, wenn spezifische Winkel bei der Türöffnung der Tür des Haushaltskältegeräts auftreten. Insbesondere soll dann auch noch die umfängliche Erfassung des Aufnahmeraums des Haushaltskältegeräts ermöglicht sein.
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Die Kamera 3 kann an der Tür 40 des Haushaltskältegeräts angeordnet sein. Sie kann jedoch auch an dem Innenbehälter 39, der den Aufnahmeraum 38 für Lebensmittel begrenzt, angeordnet sein. Mit der Kamera 3 soll der Aufnahmeraum 38 erfasst werden.
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Die Anordnung 1a weist des Weiteren ein Hinterlegteil 13 auf. Das Hinterlegteil 13 ist zur Kamera 3 separat. Das Hinterlegteil 13 ist in einem Ausführungsbeispiel ein einstückiges Bauteil. Es kann insbesondere aus Kunststoff ausgebildet sein. Das Hinterlegteil 13 weist in einem Ausführungsbeispiel eine Anlageplatte 14 auf. Es weist darüber hinaus eine Koppeleinheit 15 auf. Die Koppeleinheit 15 ist von der Anlageplatte 14 abstehend angeordnet. Die Koppeleinheit 15 weist in einem Ausführungsbeispiel einen Aufnahmeschacht 16 auf. Dieser ist insbesondere zur Aufnahme eines zweiten elektrischen Steckverbinders 17 vorgesehen.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Hinterlegteil 13, insbesondere die Koppeleinheit 15, ein insbesondere aufgeweitetes, Vorderstück 18 auf. Dieses ist insbesondere komplementär zu dem aufgeweiteten Endstück 4c des länglichen Gehäusekanals 4, wenn diese dortige Aufweitung vorhanden ist.
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Darüber hinaus ist in 1b für ein Ausführungsbeispiel auch bereits eine Schraube 19 gezeigt. Diese ist zur Erzeugung einer Schraubverbindung der Kamera 3 mit dem Hinterlegteil 13 vorgesehen. Des Weiteren ist eine Abdeckung 20 gezeigt. Mit dieser wird die Schraube 19 abgedeckt, wenn sie eingeschraubt ist.
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In 2 ist die Anordnung 1a im zusammengebauten Zustand gezeigt.
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In 3 sind Teilkomponenten der Anordnung 1a gezeigt. Es ist die Wand 2 gezeigt. Diese weist eine Aussparung 2a auf. Im montierten Zustand erstreckt sich das Hinterlegteil 13 mit der Koppeleinheit 15 durch diese Aussparung 2a hindurch, wie dies dann auch im zusammengebauten Zustand gemäß 4 zu erkennen ist. Die Anlageplatte 14 hingegen liegt auf einer Rückseite 2b der Wand 2 an. Die Rückseite 2b ist ebenfalls gezeigt. Wie darüber hinaus in 3 zu erkennen ist, ist der zweite Steckverbinder 17 mit einem ersten Schnappelement 21 ausgebildet. Dieses Schnappelement 21 ist insbesondere einstückig mit einem Gehäuse 22 des zweiten elektrischen Steckverbinders 17 ausgebildet. Es ist diesbezüglich der Orientierung seitlich an dem Gehäuse 22 angeordnet. Insbesondere ist vorgesehen, dass ein zweites Schnappelement 23 Bestandteil des zweiten Steckverbinders 17 ist. Dieses zweite Schnappelement 23 ist insbesondere einstückig mit dem Gehäuse 22 ausgebildet. Das zweite Schnappelement 23 ist an einer Unterseite angeordnet und ist insbesondere an einem vorderen Bereich des Gehäuses 22 einstückig damit ausgebildet. Die beiden Schnappelemente 21 und 23 sind somit bezüglich ihrer federnden Wirkung in unterschiedliche Raumrichtungen orientiert. Das erste Schnappelement 21 ist diesbezüglich in einer Horizontalebene, insbesondere in Breitenrichtung (x-Richtung), federnd angeordnet. Das zweite Schnappelement 23 ist in Höhenrichtung (y-Richtung) federnd angeordnet.
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Es ist vorgesehen, dass dieser zweite Steckverbinder 17, der auch als Buchse bezeichnet werden kann, direkt an dem Hinterlegteil 13 verschnappt ist. Insbesondere ist diesbezüglich eine Schnappverbindung 24 (4) zwischen dem Schnappelement 21 und einem Gegenschnappelement 25 (5) ausgebildet. Wie in 4 auch zu erkennen ist, ist in diesem montierten Zustand der zweite elektrische Steckverbinder 17 in dem Aufnahmeschacht 16 aufgenommen. Der Aufnahmeschacht 16 wird nach oben hin durch eine Schachtwand 26 und nach unten hin durch eine Schachtwand 27 begrenzt. Darüber hinaus sind auch noch seitliche Schachtwände 28 und 29 (5) gebildet.
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Wie in 5 gezeigt ist, in welcher eine perspektivische Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie V-V in 4 gezeigt ist, ist das Schnappelement 21 an dem Gegenschnappelement 25 verschnappt. Es ist dadurch die Schnappverbindung 24 ausgebildet.
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Bei dem Montageverfahren der Anordnung 1a wird dieses Teilmodul gemäß 3 bis 5 separat montiert. Unabhängig davon wird die Kamera 3 montiert. Dabei wird auch der erste elektrische Steckverbinder 12 mit der Platine 11 im Inneren des länglichen Gehäusekanals 4 verbaut. Ist die Kamera 3 diesbezüglich zusammengesetzt, kann dann in einem weiteren Montageschritt das Montieren der Kamera 3 an dem Hinterlegteil 13 erfolgen. Dazu wird die Kamera 3 von einer Vorderseite 2c (3) der Wand 2 herangeführt. Wie in 4 zu erkennen ist, erstreckt sich die Koppeleinheit 15 durch die Aussparung 2a hindurch und ist somit auch auf der Vorderseite 2c der Wand 2 vorhanden. Die Anlageplatte 14 liegt insbesondere vollflächig an der Rückseite 2b der Wand 2 direkt an.
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In 6 ist in einer perspektivischen Schnittdarstellung der montierte Zustand der Anordnung 1 gezeigt. Es sind hier Teilkomponenten dargestellt. Insbesondere ist hier, der Übersichtlichkeit dienend, die Koppeleinheit 15 des Hinterlegteils 13 nicht gezeigt. Es ist hier der bereits gekoppelte und somit zusammengesteckte Zustand zwischen dem ersten elektrischen Steckverbinder 12 und dem zweiten elektrischen Steckverbinder 17 gezeigt.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel ist kein Verschnappen zwischen dem ersten elektrischen Steckverbinder 12 und dem zweiten elektrischen Steckverbinder 17 vorgesehen. Daher ist das zweite Schnappelement 23 des zweiten elektrischen Steckverbinders 17 nicht mit einem Gegenschnappelement des ersten elektrischen Steckverbinders 12 mit dem ersten elektrischen Steckverbinder 12 verschnappt. Die beiden elektrischen Steckverbinder 12 und 17 sind hier nur ineinandergesteckt. Es ist auch zu erkennen, dass der längliche Gehäusekanal 4 mit einem hinteren Rand 4d direkt an der Vorderseite 2c der Wand 2 anliegt.
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Bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist zur Befestigung der Kamera 3 an dem Hinterlegteil 13 eine Schraubverbindung 30 (8) ausgebildet. Diese Schraubverbindung 30 umfasst die einzige Schraube 19, die in einem Schraubdom 31 in der Koppeleinheit 15 von unten her eingeschraubt ist. In dem Zusammenhang weist das aufgeweitete Endstück 4c ein Loch auf, durch welches die Schraube 19 hindurchgeführt ist. Es kann in einem Ausführungsbeispiel vorgesehen sein, dass mit einer Abdeckung 36 die fertig eingeschraubte Schraube 19 abgedeckt ist.
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In einem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass das Gehäuse der Kamera 3, insbesondere der längliche Gehäusekanal 4, eine Löseöffnung 32 (6) aufweist. Diese ist ein durchgängiges Loch. Sie ist im Bereich des zweiten Schnappelements 23 ausgebildet.
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Somit kann bei einem weiteren Ausführungsbeispiel, bei welchem keine Schraubverbindung 30 und somit keine Schraube 19 vorhanden ist, sondern bei welchem die beiden elektrischen Steckverbinder 12 und 17 direkt durch eine weitere Schnappverbindung verbunden sind, mit einem Werkzeug durch die Löseöffnung 32 eingegriffen werden und diese Schnappverbindung zwischen den Steckverbindern 12 und 17 gelöst werden.
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In 7 ist in einer schematischen Seitenansicht das Ausführungsbeispiel gemäß 6 und 8 mit der Schraubverbindung mit Teilkomponenten gezeigt. Schematisch ist hier eine Führungsrampe 33 am Hinterlegteil 13 angedeutet. Beim Montieren des zweiten elektrischen Steckverbinders 17 an dem Hinterlegteil 13 wird beim linearen Einführen des zweiten elektrischen Steckverbinders 17 in diesen Aufnahmeschacht 16 dieses zweite Schnappelement 23 durch diese Führungsrampe 33 gemäß dem Pfeil P nach oben gedrückt. Diese Stellung wird im montierten Endzustand des zweiten elektrischen Steckverbinders 17 beibehalten. Diese Position ist derart, dass ein am ersten elektrischen Steckverbinder 12 vorhandenes Gegenschnappelement 34 (9) nicht mit diesem Schnappelement 23 verschnappen kann. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist somit im montierten Endzustand keine direkte Verschnappung zwischen den beiden elektrischen Steckverbindern 12 und 17 ausgebildet. Vielmehr ist hier dann nur die einzige Schraubverbindung 30 vorgesehen. Es kann das Gehäuse des zweiten Steckverbinders 17 als Gleichbauteil bei Anordnungsvarianten genutzt werden die entweder diese Schraubverbindung 30 aufweisen oder anstatt dazu eine Schnappverbindung 35 aufweisen.
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Zu einem Ausführungsbeispiel, bei welchem die einzige Schraubverbindung 30 zum haltenden Verbinden der Kamera 3 und dem Hinterlegteil 13 ausgebildet ist, kann auch der zweite Steckverbinder 17 ohne das Schnappelement 23 ausgebildet sein und die Führungsrampe 33 nicht vorhanden sein.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel, wie es in der Schnittdarstellung in 9 gezeigt ist, ist die mechanische Verbindung zwischen den Steckverbindern 12 und 17 durch die Schnappverbindung 35 realisiert. Der verschnappte Zustand zwischen dem Schnappelement 23 und dem Gegenschnappelement 34 ist hier gezeigt.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel ist keine Schraubverbindung 30 vorhanden. Die mechanische Verbindung zwischen der Kamera 3 und dem Hinterlegteil 13 ist hier lediglich durch die haltende Schnappverbindung 35 realisiert.
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Beim Montieren wird die fertig montierte Kamera 3, wie bereits oben dargelegt, linear in Richtung des bereits vormontierten Hinterlegteils 13 zur Wand 2 hin geführt. Dabei werden die Komponenten, nämlich der längliche Gehäusekanal 4 und die Koppeleinheit 15, ineinander geführt. Durch die vorzugsweise vorhandenen aufgeweiteten Stücke 18 und 4c wird auch diesbezüglich eine Führung erreicht. Damit wird ein Blindstecken realisiert. Bei diesem Blindstecken wird automatisch ein mechanisches und elektrisches Verbinden der elektrischen Steckverbinder 12 und 17 erreicht. Es ist dann nachträglich kein zusätzlicher Montageaufwand bezüglich der Steckverbinder 12 und 17 erforderlich.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haushaltskältegerät
- 1a
- Anordnung
- 2
- Wand
- 2a
- Aussparung
- 2b
- Rückseite
- 2c
- Vorderseite
- 3
- Kamera
- 4
- Gehäuseschacht
- 4a
- vorderes Ende
- 4b
- hinteres Ende
- 4c
- Endstück
- 4d
- hinterer Rand
- 5
- Bogensegment
- 6
- Antibeschlagelement
- 7
- Abschlusselement
- 8
- Modul
- 9
- Leiterplatte
- 10
- Modul
- 11
- Platine
- 12
- Steckverbinder
- 13
- Hinterlegteil
- 14
- Anlageplatte
- 15
- Koppeleinheit
- 16
- Aufnahmeschacht
- 17
- Steckverbinder
- 18
- Vorderstück
- 19
- Schraube
- 20
- Abdeckung
- 21
- Schnappelement
- 22
- Gehäuse
- 23
- Schnappelement
- 24
- Schnappverbindung
- 25
- Gegenschnappelement
- 26
- Schachtwand
- 27
- Schachtwand
- 28
- Schachtwand
- 29
- Schachtwand
- 30
- Schraubverbindung
- 31
- Schraubdom
- 32
- Löseöffnung
- 33
- Führungsrampe
- 34
- Gegenschnappelement
- 35
- Schnappverbindung
- 36
- Abdeckung
- 37
- Gehäuse
- 38
- Aufnahmeraum
- 39
- Innenbehälter
- 40
- Tür
- 41
- Wand
- x
- Breitenrichtung
- y
- Höhenrichtung
- A
- Längsachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013216767 A1 [0002]