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Gebiet der Technik
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die automatische Dokumentation von Verkehrsverstößen, insbesondere auf mit einem Kraftfahrzeug begangene Verkehrsverstöße, und insbesondere auf Verkehrsverstöße, die von Ordnungsbehörden mittels Fotographien dokumentiert werden.
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Hintergrund
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Die Einhaltung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einem Straßenabschnitt oder das Anhalten an Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlagen werden von Ordnungsbehörden vielerorts überwacht. Einer Überschreitung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder das Fahren trotz Rotlicht zeigender Lichtzeichenanlage wird häufig mittels Fotographien dokumentiert, auf denen unter anderem der Fahrer sowie ein Kennzeichen eines Fahrzeugs erkennbar sind, aber zusätzlich unter anderem auch der Ort, die Zeit und die Art des Verstoßes vermerkt sein können. Bei der Anfertigung der Fotographien wird in der Regel ein Blitzgerät verwendet, um bei wechselnden Lichtverhältnissen stets eine ausreichende Belichtung zu ermöglichen.
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Ein Fahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat und erst durch den Blitz bei der Anfertigung der Fotographie darauf aufmerksam wird, wird unmittelbar nach dem Blitz die gefahrene Geschwindigkeit durch einen Blick auf den Geschwindigkeitsmesser seines Fahrzeugs überprüfen, beispielsweise um abzuschätzen, mit welcher Strafe oder Geldbuße er zu rechnen hat. Da die meisten Fahrer aber nach dem Blitz sofort die Geschwindigkeit verringern ist die später abgelesene Geschwindigkeit nicht besonders aussagekräftig.
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WO 2015/022567 A1 betrifft ein Verkehrsüberwachungssystem, welches auf einer in einem Fahrzeug installierten Hardware, in Verkehrszeichen installierte Tags und einer intelligenten Karte, welche sämtliche Verkehrsregeln mit zugehörigen Koordinaten aufweist, beruht. Das System zeichnet sämtliche Bewegungen des Fahrzeugs in einer Black-Box auf und gibt eine Warnung im Fall eines Verkehrsregelverstoßes aus. Zur gleichen Zeit wird die Information betreffend das Fahrzeug, der Verstoß und die Zulassung des Fahrzeugs an die Verkehrspolizei übermittelt.
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CA 2290032 A1 betrifft ein Verkehrsüberwachungssystem, welches Überwachungseinrichtungen aufweist, die im Fahrzeug angebracht sind. Die Überwachungseinrichtungen sind so programmiert, dass diese einen bestimmten Verkehrsregelverstoß detektieren können. Es wird eine entsprechendes Signal erzeugt und dieses mittels eines Mobilfunksenders an eine entfernte Überwachungsstation, welche unter der Kontrolle von Verkehrsüberwachungsbehörden steht, übertragen. Die Überwachungsstation erlässt daraufhin automatisch einen Bußgeldbescheid zur Freude des Fahrzeughalters.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Begriffserklärungen
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Im Kontext dieser Beschreibung wird der Begriff „Position“ für eine Position auf der Erdoberfläche oder einer diese repräsentierende Landkarte verwendet, wenn sich aus dem unmittelbaren Zusammenhang nichts anderes ergibt.
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Technische Aufgabe
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Es ist eine Aufgabe der Erfindung, Fahrern von Kraftfahrzeugen Informationen über Fahrzustände des Fahrzeugs und/oder über Eigenschaften oder Zustände einer Verkehrsinfrastruktur am Ort und zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes zu geben.
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Aufgabe einer Weiterentwicklung der Erfindung ist es, mögliche Konsequenzen des Verkehrsverstoßes anzuzeigen.
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Aufgabe einer anderen Weiterentwicklung der Erfindung ist es, Gefahrstellen in der Verkehrsinfrastruktur an eine Datenbank zu melden.
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Technische Lösung
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Ein Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, einen mit der Anfertigung einer Fotographie bei einem Verkehrsverstoß einhergehenden Blitz zu detektieren, und eine Geschwindigkeit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Blitzes, also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Verkehrsverstoß, für eine spätere Wiedergabe oder andere Verarbeitung aufzuzeichnen.
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Zur Detektion des Blitzes, oder unmittelbar aufeinander folgenden Helligkeitsveränderungen von dunkel nach hell und zurück nach dunkel, sind am Fahrzeug geeignete Sensoren vorgesehen. Geeignete Sensoren umfassen beispielsweise im Fahrzeug ohnehin vorhandene Lichtsensoren für das automatische Einschalten eines Fahrlichts des Fahrzeugs, Sensoren für eine automatische Regelung eines Fernlichts des Fahrzeugs, Sensoren für das automatische Abblenden von Rückspiegeln, oder Videokameras, z. B. für die automatische Verkehrszeichenerkennung und dergleichen. Es ist jedoch auch möglich, für die Erkennung von Blitzen dedizierte Sensoren am Fahrzeug vorzusehen. Wenn eine am Fahrzeug vorgesehene Kamera zur Detektion des Blitzes verwendet wird, kann die Kamera oder ein mit der Kamera verbundener Computer mit einer Software zur Bildanalyse ausgestattet sein, welche zeitlich begrenzte lokale Helligkeitsveränderungen in einer von der Kamera gelieferten Bildfolge erkennt und gegebenenfalls weiter analysiert.
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Die Sensoren können in Fahrtrichtung und/oder gegen die Fahrtrichtung ausgerichtet sein. Dadurch können unterschiedliche Jurisdiktionen berücksichtigt werden, bei denen bei Verkehrsverstößen Fotographien der Fahrzeugfront und/oder des Fahrzeughecks angefertigt werden.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung wird die zulässige Geschwindigkeit am Ort des Detektierens des Blitzes ermittelt, und die Differenz aus der zulässigen Geschwindigkeit und der aufgezeichneten Geschwindigkeit gebildet. Diese Differenz kann dem Fahrer angezeigt werden und/oder zur späteren Verarbeitung aufgezeichnet werden.
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Die Bestimmung der zulässigen Geschwindigkeit am Ort des Detektierens des Blitzes kann beispielsweise mittels einer Vorrichtung erfolgen, die eine Position des Fahrzeugs auf der Erdoberfläche bestimmt. Solche Vorrichtungen sind auch als Fahrzeug-Navigationssysteme bekannt. Die bekannten Fahrzeug-Navigationssysteme verwenden unterschiedliche Verfahren zur Ortsbestimmung, z. B. Ortsbestimmung mittels Satellitensignalen, Koppelverfahren, Abgleich von Fahrzuständen mit gespeicherten Straßenkarten und dergleichen. Es können Kombinationen unterschiedlicher Verfahren zur Verbesserung der Genauigkeit Anwendung finden. Eine zu einer Position gehörige zulässige Höchstgeschwindigkeit kann dann aus einer Datenbank abgerufen werden. Dabei ist es für die Erfindung unerheblich ob die Datenbank in dem Fahrzeug angeordnet ist oder die Information von einer nicht im Fahrzeug angeordneten Datenbank mittels einer Kommunikationsvorrichtung abgerufen wird.
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Alternativ oder zusätzlich kann die Bestimmung der zulässigen Geschwindigkeit am Ort des Detektierens des Blitzes mittels einer am Fahrzeug vorgesehenen Kamera erfolgen, welche zur Erkennung von Verkehrszeichen eingerichtet ist oder mit einer zur Erkennung von Verkehrszeichen eingerichteten Vorrichtung verbunden ist, beispielsweise einem ein entsprechendes Programm ausführenden Computer. Eine solche Kamera kann, wie bereits oben erwähnt, bei entsprechender Einrichtung oder Verbindung zu einer entsprechend eingerichteten Vorrichtung auch zum Detektieren von Blitzen verwendet werden.
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Bei einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird aus der Differenz zwischen der zulässigen Geschwindigkeit am Ort des Detektierens des Blitzes und der aufgezeichneten Geschwindigkeit eine Strafe und/oder Geldbuße ermittelt. Dazu kann eine entsprechende Datenbankabfrage erfolgen, wobei auch hier eine im Fahrzeug verbaute Datenbank oder einer nicht im Fahrzeug angeordnete Datenbank entsprechende Daten liefern können. Eine ermittelte Strafe oder Geldbuße kann dann dem Fahrer angezeigt werden.
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Bei einer Weiterentwicklung der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung wird zur Ermittlung der Strafe und/oder der Geldbuße eine Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Detektierens des Blitzes berücksichtigt. Dadurch ist es möglich, zwischen Verstößen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften zu unterscheiden, die mit jeweils anderen Strafmaßen oder Geldbußen belegt sein können. Zudem ist es dadurch möglich, eine anzuwendende Jurisdiktion auszuwählen, beispielsweise bei Fahrten im Ausland, wo andere Strafmaße oder Höhen von Geldbußen gelten können.
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Bei einer Ausgestaltung der Erfindung wird die Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Detektierens der Helligkeitsveränderung an eine außerhalb des Fahrzeugs befindliche Datenbank gesendet. Da Geschwindigkeitskontrollen oft an Gefahrenstellen durchgeführt werden kann dadurch eine Datenbank mit möglichen Gefahrenstellen erstellt bzw. aktualisiert werden. Die Informationen der Datenbank können dann beispielsweise in Systemen zur Routenplanung verwendet werden, oder mittels drahtloser Übertragung an andere Verkehrsteilnehmer übermittelt werden, um diese rechtzeitig zu warnen.
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Bei einer Ausgestaltung der Erfindung werden von einer am Fahrzeug befindlichen Kamera ein oder mehrere Kamerabilder zum Zeitpunkt des Detektierens der Helligkeitsveränderung aufgezeichnet, die mindestens einen Teil der Umgebung vor und/oder hinter dem Fahrzeug zeigen. Es kann auch vorgesehen sein, zusätzlich Bilder vor und/oder nach dem Zeitpunkt des Detektierens der Helligkeitsveränderung aufzuzeichnen. Das oder die Kamerabilder können beispielsweise dazu verwendet werden zu verifizieren, ob die detektierte Helligkeitsveränderung von einer Verkehrsüberwachungsanlage herrührte, oder ob andere, nicht mit einer Verkehrsüberwachung in Verbindung stehende Phänomene die Helligkeitsveränderung hervorgerufen haben. Dazu kann beispielsweise eine Bildanalyse vorgenommen werden, in welcher ein eine lokale Helligkeitsveränderung einschließender Bildbereich auf typische Merkmale von Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung analysiert wird. Wenn die Analyse ergibt, dass die Helligkeitsveränderung nicht mit einer Anlage zur Verkehrsüberwachung in Zusammenhang steht, kann der Fahrer eine entsprechende Information erhalten und weitere Aktionen die in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung beschrieben sind können unterbleiben.
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Bei der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung ist es mittels der Bildanalyse auch möglich zu erkennen, ob der detektierte Blitz von einer Lichtzeichenanlage mit Rotlichtüberwachung stammt. In diesem Fall kann eine Datenbankabfrage erfolgen, die ermittelt, wie lange für das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Blitzes bereits Rotlicht gezeigt war. Diese Information kann beispielsweise von einer mit der Lichtzeichenanlage verbundenen Datenbank bereitgestellt werden. Solche Datenbanken sind in Zusammenhang mit einem elektronischen Horizont bekannt, wo Informationen zu jeweiligen Umschaltzeiten der Lichtzeichenanlage an Fahrzeuge übermittelt werden, damit diese ihre Geschwindigkeit anpassen können, um die Lichtzeichenanlage unter Vermeidung unnötiger Beschleunigung oder unnötigen Abbremsens während einer Grünphase zu erreichen bzw. zu passieren.
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Bei einer mit der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung verwandten Ausgestaltung der Erfindung wird mittels einer Datenbankabfrage zunächst festgestellt, ob an der oder innerhalb eines bestimmten Umkreises um die Position, an der sich das Fahrzeug befand als ein Blitz detektiert wurde, eine Lichtzeichenanlage mit Rotlichtüberwachung installiert ist. Im positiven Fall kann dann mittels einer weiteren Datenbankabfrage die Dauer des Rotlichts wie zuvor beschrieben abgefragt werden.
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Bei einer Ausgestaltung der Erfindung erfolgt eine Detektion einer Helligkeitsveränderung, also eines Blitzes, farbselektiv. Verkehrsüberwachungseinrichtungen verwenden häufig Blitzvorrichtungen, die gelbliches oder rötliches Licht aussenden. Durch eine farbselektive Detektion können andersfarbige Blitze, beispielsweise von Fotokameras stammend, oder Blitze während eines Gewitters, von vornherein als nicht relevant von der weiteren Bearbeitung und Fahrerinformation ausgeschlossen werden.
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Bei einer Weiterentwicklung der vorstehenden Ausgestaltung wird eine Farbselektion in Abhängigkeit von der Position des Fahrzeugs vorgenommen. Dadurch ist es möglich, die Detektionsvorrichtung automatisch auf in unterschiedlichen Ländern verwendete Lichtfarben von Blitzvorrichtungen einzustellen, und so stets eine zuverlässige Detektion zu erreichen.
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Die Erfindung ermöglicht eine Dokumentation der eigenen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Blitzes. Dadurch ist eine Möglichkeit gegeben, eine Fehlfunktion oder Falschanzeige des Fahrzeugtachos nachzuweisen. Wenn mehr als eine Vorrichtung zur Messung der Geschwindigkeit vorhanden sind kann es sinnvoll sein, Messwerte jeder dieser Vorrichtungen zum Zeitpunkt des Blitzes zu speichern. So kann es beispielsweise vorkommen, dass eine mittels Satellitennavigation gemessene Geschwindigkeit genauer ist als die von einem klassischen Fahrzeugtacho gemessene Geschwindigkeit. Die mit der genauer messenden Vorrichtung gemessene Geschwindigkeit kann dann bei der Berechnung der Differenz zwischen gefahrener Geschwindigkeit und zulässiger Geschwindigkeit zugrunde gelegt werden, wodurch eine mögliche Unsicherheit verringert wird.
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Die Anzeige der Geschwindigkeit, der Differenz und/oder der Strafe und/oder Geldbuße kann automatisch oder erst nach einer entsprechenden Benutzereingabe erfolgen. Ebenso kann eine Speicherung der Geschwindigkeit oder anderer aufgezeichneter Daten nur von kurzer Zeitdauer oder auch längerer Zeitdauer vorgesehen sein. Die jeweiligen Präferenzen können vom Benutzer einstellbar sein.
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Unterschiedliche Ausgestaltungen der Erfindung können miteinander kombiniert werden. So kann z. B. die Ermittlung einer zulässigen Geschwindigkeit durch eine Datenbankabfrage zu einer Position des Fahrzeugs erfolgen und zusätzlich eine Verkehrszeichenerkennung vorgesehen sein. Dadurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, nur vorübergehende Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit, z. B. in Baustellen, zu erfassen. Gleiches gilt für die Erfassung der Umgebung des Fahrzeugs im Falle einer detektierten Helligkeitsveränderung: Hier kann mittels Bildanalyse festgestellt werden, ob die Helligkeitsveränderung durch eine Lichtzeichenanlage mit Rotlichtüberwachung herrührte, und die Analyse kann durch Abfrage einer Datenbank für die Position des Fahrzeugs verifiziert werden, oder umgekehrt. Weitere Kombinationen ergeben sich für den Fachmann aus der vorliegenden Beschreibung.
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Die Erfindung ermöglicht es, dem Fahrer im Fall eines Verkehrsverstoßes kurzfristig Gewissheit über die Schwere des Verstoßes zu verschaffen. Insbesondere kann der Fahrer, wenn er die Verkehrsüberwachungseinrichtung zwar zuvor erkannt, jedoch die Geschwindigkeit nur unzureichend verringert hatte, erkennen, ob die Verringerung der Geschwindigkeit ihn vor einem möglichen Fahrverbot bewahrt hat. Der Fahrer kann dann seine Gedanken schneller wieder auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren, wodurch die Sicherheit des Straßenverkehrs erhöht wird.
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Figurenliste
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Figuren der Zeichnung beschrieben.
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In der Zeichnung zeigt
- 1 ein Flussdiagramm einer ersten Ausgestaltung der Erfindung;
- 2 ein Flussdiagramm einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung;
- 3 ein Flussdiagramm einer dritten Ausgestaltung der Erfindung;
- 4 ein Flussdiagramm einer vierten Ausgestaltung der Erfindung; und
- 5 ein schematisches Blockdiagramm einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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In den Figuren sind gleiche oder ähnliche Elemente mit denselben Referenznummern bezeichnet.
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Beschreibung von Ausführungsformen
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1 zeigt ein Flussdiagramm einer ersten Ausgestaltung der Erfindung. In Schritt 102 wird zunächst eine Geschwindigkeit gemessen, und in Schritt 104 wird eine Helligkeitsveränderung detektiert. Wenn keine Helligkeitsveränderung detektiert wurde, „nein“-Zweig von Schritt 106, wird der Prozess von vorne begonnen. Wenn eine Helligkeitsveränderung detektiert wurde, „ja“-Zweig von Schritt 106, wird in Schritt 108 die zuvor gemessene Geschwindigkeit aufgezeichnet.
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2 zeigt ein Flussdiagramm einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung. Wie in 1 wird zunächst in Schritt 102 eine Geschwindigkeit gemessen. In Schritt 203 wird eine zulässige Geschwindigkeit ermittelt. Die Ermittlung der zulässigen Geschwindigkeit kann dabei kontinuierlich oder in periodisch erfolgen. Beispielsweise kann eine Einrichtung zur Verkehrszeichenerkennung verwendet werden, welche Geschwindigkeitsbegrenzungen anzeigende Verkehrszeichen optisch erfasst und mittels eines Programms zur Bildanalyse die zulässige Geschwindigkeit ermittelt. Dabei werden die optische Erfassung und die Bildanalyse in der Regel kontinuierlich ausgeführt, eine erkannte zulässige Höchstgeschwindigkeit wird jedoch solange als gültig angesehen, bis sie durch ein anderes Verkehrszeichen geändert oder aufgehoben wird. Die Ermittlung der zulässigen Geschwindigkeit kann auch anhand einer aktuellen Position des Fahrzeuges und dazu aus einer Datenbank abgerufenen zulässigen Geschwindigkeit erfolgen. Eine Kombination der beiden Verfahren ist ebenfalls denkbar. In den Schritten 104 und 106 werden, wie für 1 beschrieben, eine Helligkeitsveränderung detektiert und, im negativen Fall, der Prozess wieder von vorne begonnen oder, im positiven Fall, die zuvor gemessene Geschwindigkeit aufgezeichnet. In Schritt 210 wird dann die Differenz aus der aufgezeichneten Geschwindigkeit und der zulässigen Geschwindigkeit gebildet und aufgezeichnet und/oder dem Fahrer angezeigt.
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3 zeigt ein Flussdiagramm einer dritten Ausgestaltung der Erfindung. Wie in den 1 und 2 wird zunächst in Schritt 102 eine Geschwindigkeit gemessen. In Schritt 203 wird eine zulässige Geschwindigkeit ermittelt. Wie in 2 kann die Ermittlung der zulässigen Geschwindigkeit dabei kontinuierlich oder in periodisch erfolgen. In den Schritten 104 und 106 werden, wie für 1 und 2 beschrieben, eine Helligkeitsveränderung detektiert und, im negativen Fall, der Prozess wieder von vorne begonnen. Im positiven Fall wird in Schritt 307 eine Position bestimmt und aufgezeichnet und in Schritt 108 die zuvor gemessene Geschwindigkeit aufgezeichnet. In Schritt 210 wird dann die Differenz aus der aufgezeichneten Geschwindigkeit und der zulässigen Geschwindigkeit gebildet und aufgezeichnet und/oder dem Fahrer angezeigt.
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Die Positionsinformation kann an eine außerhalb des Fahrzeugs befindliche Datenbank übermittelt werden und/oder bei der Ermittlung der Höhe einer Strafe und/oder Geldbuße berücksichtigt werden, beispielsweise um zwischen innerorts und außerorts begangenen Verkehrsverstößen zu unterscheiden, die unterschiedlich geahndet werden können.
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4 zeigt ein Flussdiagramm einer vierten Ausgestaltung der Erfindung. Die Schritte 102, 203, 104, 106, 108 und 210 entsprechen den Schritten aus 3 und werden an dieser Stelle nicht weiter beschrieben. In Schritt 409 wird bei erkannter Helligkeitsveränderung die Umgebung aufgezeichnet, beispielsweise mittels am Fahrzeug angebrachter Kameras. Die Aufzeichnung der Umgebung kann dann beispielsweise dazu verwendet werden festzustellen, ob die Helligkeitsveränderung von einer Vorrichtung zur Verkehrsüberwachung herrührte oder ob sie eine andere Ursache hatte. Es ist damit auch möglich festzustellen, ob die Helligkeitsveränderung von einer Lichtzeichenanlage mit Rotlichtüberwachung herrührte, und im positiven Fall ein Verfahren auslösen, mittels dessen die Dauer des Rotlichts zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes ermittelt wird.
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Die in den vorstehenden Figuren gezeigten Flussdiagramme stellen die jeweiligen Verfahren lediglich schematisch dar. Die Geschwindigkeitsmessung, die Detektion der Helligkeitsveränderung, die Ermittlung der zulässigen Geschwindigkeit und/oder die Aufzeichnung der Umgebung können auch ganz oder teilweise parallel zueinander ablaufen, wobei je nach Ausgestaltung bei erkannter Helligkeitsveränderung die in dem parallelen Prozess gemessene Geschwindigkeit, die Position und die Umgebung aufgezeichnet werden.
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5 zeigt ein schematisches Blockdiagramm einer Vorrichtung zur Durchführung eines oder mehrerer Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens. Ein Geschwindigkeitsmesser 500, eine Vorrichtung zur Detektion von Helligkeitsveränderungen 502, eine Vorrichtung zur Bestimmung einer Position 504, eine drahtlose Schnittstelle 506 und eine Kamera 508 sind mittels eines Bussystems 510 kommunikativ miteinander verbunden. Das Bussystem kann aus mehreren Bussen bestehen, wobei ein oder mehrere Vorrichtungen zur Vermittlung der Kommunikation zwischen den Bussen (nicht dargestellt) vorgesehen sein können. Die Vorrichtungen zur Vermittlung der Kommunikation zwischen den Bussen können auch in einem oder mehreren der durch die vorstehend genannten Funktionsblöcke repräsentierten Vorrichtungen 500-508 implementiert sein. Die von den Funktionsblöcken repräsentierten Vorrichtungen 500-508 können jeweils flüchtigen und/oder nichtflüchtigen Speicher sowie ein oder mehrere Mikroprozessoren aufweisen. In nichtflüchtigen Speichern der Vorrichtungen 500-508 können Programminstruktionen oder Teile davon gespeichert sein welche, wenn sie von einem oder mehreren Mikroprozessoren in Verbindung mit jeweiligem flüchtigen und/oder nichtflüchtigen Speicher ausgeführt werden, ein oder mehrere der Ausgestaltungen des Verfahrens ausführen. Aus Gründen der Klarheit sind Spannungsversorgungen, Benutzerschnittstellen und dergleichen, die in ein oder mehreren der Vorrichtungen 500-508 gleichwohl vorgesehen sein können, in der Figur nicht gezeigt.