-
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schienenfahrzeugwagenkasten mit speziell gestalteten Eingangsbereichen, ein Schienenfahrzeug, das einen solchen Wagenkasten aufweist, und ein Verfahren zum Verändern eines Einstiegsbereichs eines Schienenfahrzeugs.
-
Einstiegssysteme moderner Straßenbahnen, Stadtbahnen und Vollbahnen haben häufig unterschiedlichen Anforderungen zu entsprechen. Eine wichtige Anforderung ist die Kompatibilität mit der Infrastruktur und speziell mit den Bahnsteigen, um die Zugänglichkeit für körperlich eingeschränkte Personen zu gewährleisten oder den Einstiegskomfort für den Fahrtgast zu optimieren oder um das Fahrzeug an unterschiedliche Infrastrukturen anpassen zu können. Dazu können auch unterschiedliche Einstiegshilfen beitragen.
-
Weiter ist der Einstieg die aus Sicht der Fahrgäste wesentliche Schnittstelle zum Schienenfahrzeug. Die zentralen Kenngrößen sind dabei die Einstiegshöhe, der Spalt (horizontal/vertikal) zwischen Fahrzeug- und Bahnsteigkante sowie die Gestaltung des Einstiegsbereichs im Fahrzeuginneren, wie ebener Boden, Rampen oder Stufen.
-
Aus Sicht des Betreibers des Öffentlichen Personennahverkehrs besteht die Herausforderung einerseits in der verbreitet vorhandenen inhomogenen Infrastruktur (unterschiedliche Bahnsteighöhen auf Alt- und Neubaustrecken bzw. sanierten Abschnitten), andererseits in der Erfüllung gesetzlicher und praktischer Forderungen der Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Diese Forderungen sind als Produkt gesellschaftlicher Konsensfindung laufender Weiterentwicklung unterworfen und können sich während der Lebensdauer eines Fahrzeugs mehrfach ändern. Aus Sicht des Fahrzeugherstellers besteht die Problematik in der Abdeckung unterschiedlicher und veränderlicher Kundenbedürfnisse mit derselben Fahrzeugplattform.
-
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Lösung für das oben angegebene Problem zu finden. Insbesondere sollte ein Schienenfahrzeugwagenkasten angegeben werden, dessen fußbodenseitiger Einstiegsbereich flexibel gestaltbar ist.
-
Nach einer grundlegenden Idee der Erfindung wird ein Schienenfahrzeugwagenkasten mit einem Einstiegsmodul angegeben, welches austauschbar ist. Somit kann ein erstes Einstiegsmodul gegen ein zweites, anders geformtes Einstiegsmodul ausgetauscht werden. Möglich ist daher die leichte Anpassung des Fahrzeugs im Einstiegsbereich. In einem Fahrzeug sind unterschiedliche Einstiegsbereiche realisierbar. Das Einstiegsmodul kann alternativ auch als Bodenmodul, Einstiegstrittmodul, Einstiegsbodenmodul, Einstiegsbereichsmodul oder Einstiegsbereichs-Bodenmodul bezeichnet werden.
-
Der Schienenfahrzeugwagenkasten kann im Rohbauzustand, im teilweise ausgebauten Zustand oder im vollständig ausgebauten Zustand bzw. Endzustand zum Betrieb vorliegen. Der ausgebaute Zustand bezeichnet insbesondere einen Zustand, in dem Außen- und/oder Innenausstattungselemente teilweise oder vollständig vorhanden sind.
-
Insbesondere können durch Austausch eines Einstiegsmoduls gegen ein anderes Einstiegsmodul die Einstiegshöhe, der Spalt (horizontal und/oder vertikal) zwischen Fahrzeug- und Bahnsteigkante sowie der Einstiegbereich im Fahrzeuginneren, insbesondere die Bodenausformung im Einstiegsbereich, verändert werden.
-
Mit dem erfindungsgemäßen modularen System ist es möglich, den Einstiegsbereich eines bestehenden Fahrzeugs im Rahmen einer Überholung mit geringem Aufwand umzugestalten, um so auf neue Rahmenbedingungen oder veränderte technische Anforderungen zu reagieren.
-
Die Erfindung ist insbesondere für Niederflurschienenfahrzeuge vorteilhaft anwendbar. Die Erfindung ist verwendbar für Einrichtungs- und Zweirichtungsfahrzeuge.
-
Ferner ist der Einbau von Zusatzelementen oder Einstiegssystemen mit Hilfe des Einstiegsmoduls möglich, ohne eine Unterbaustruktur einer Fahrzeugplattform umgestalten zu müssen. Solche Zusatzelemente oder Einstiegssysteme können Teil des Einstiegsmoduls sein.
-
Es ist durch die Erfindung möglich, einen Fahrzeugunterbau und einen Fahrzeugboden außerhalb des Einstiegsbereichs standardisiert auszuführen und durch Wahl eines passenden Einstiegsmoduls den Einstiegsbereich zu verändern, ohne sonstige Änderungen an dem ansonsten standardisierten Wagenkasten und Wagenkastenunterbau vornehmen zu müssen.
-
Es können mit dem austauschbaren Einstiegsmodul Einstiegsvarianten realisiert werden, ohne Modifikationen am Wagenkastenunterbau durchführen zu müssen. Diese Varianten umfassen unter anderem: Variation der Einstiegs(kanten)höhe, Variation der Neigung des Bodens im Einstiegsbereich, was eine Wahl eines nicht geneigten Bodens einschließt, Variation einer Einstiegsrampengestaltung (Neigung, Länge, Ausformung), Anbau von außenliegenden Elementen (z.B. Leisten starr/flexibel), Einbau von Einstiegssystemen, Einbau von Sensoren, Einbau von Heizelementen, Variation der Fußbodengestaltung im Einstiegsbereich.
-
Der Wagenkastenunterbau ist insbesondere derart ausgelegt, dass die wesentlichen auftretenden Kräfte auch ohne das Einstiegsmodul getragen bzw. abgeleitet werden können. Insbesondere ist die Unterbaustruktur derartig ausgelegt, dass die wesentlichen auftretenden Kräfte auch ohne das Einstiegsmodul getragen werden können. Das Einstiegsmodul kann Gewichtskräfte von Fahrgästen tragen und kann ansonsten eine unterstützende Funktion ausüben. Vom Einstiegsmodul getragene Kräfte und Belastungen können an die Wagenkastenstruktur, insbesondere einen Boden oder einen Wagenkastenunterbau, übertragen werden. Die wesentlichen Lasten können aber von dem Boden und/oder der Unterbaustruktur alleine getragen werden. Es können Kräfte aus Verformungen des Wagenkastens (z.B. Crash, Wagenkastenverwindungen etc.) von dem Einstiegsmodul übertragen werden.
-
Durch den modularen Aufbau können die Investitionskosten für vom Standard abweichende Lösungen reduziert werden. Die Erfindung ist für verschiedene Fahrzeugsysteme realisierbar. Bei gleichen Schnittstellen des Einstiegsmoduls über verschiedene Fahrzeugtypen können die Module gleich verwendet werden.
-
Flexibilität über die Fahrzeuglebensdauer: Auch nach Auslieferung und Inbetriebnahme des Fahrzeugs kann die Baugruppe Einstiegsmodul getauscht werden. Eine Nachrüstbarkeit oder Umrüstbarkeit des Fahrzeugs ist ermöglicht. Dadurch kann die Einstiegssituation fahrzeugseitig an vorhandene oder neue Infrastrukturen, rechtliche Rahmenbedingungen oder Zugänglichkeitsforderungen angepasst werden. Bei Änderungen an der Infrastruktur, wie zum Beispiel Bahnsteighöhe oder -abstand, kann auch das Fahrzeug angepasst werden. Ebenso können instandhaltungsintensive Zusatzinstallationen (Einstiegssysteme) ausgetauscht oder sogar entfernt werden, wenn diese infolge eines abgeschlossenen Umbaus von Bahnsteigkanten nicht mehr benötigt werden. Des Weiteren kann ein Fahrzeug für eine Nachnutzung auf der Infrastruktur eines anderen Betreibers angepasst werden.
-
Eine Fußbodengestaltung ist ebenfalls über das bzw. mit dem Einstiegsmodul anpassbar. Beispielsweise kann das Einstiegsmodul mit einer Fußbodenplatte und einem Fußbodenbelag versehen sein. Die Fußbodenplatte und der Fußbodenbelag kann austauschbar sein, sodass es an spezielle Bedürfnisse angepasst werden kann, beispielsweise in Material und/oder Oberflächenstruktur.
-
Das Einstiegsmodul kann insbesondere formschlüssig und/oder kraftschlüssig in den Wagenkasten eingebunden werden.
-
Das Einstiegsmodul kann insbesondere mit einem Wagenkastenunterbau formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden werden. Alternativ oder zusätzlich kann das Einstiegsmodul mit einem Wagenkastenboden formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden werden.
-
Zwischen dem Einstiegsmodul und dem Wagenkastenunterbau und/oder zwischen dem Einstiegsmodul und dem Wagenkastenboden können standardisierte Schnittstellen vorgesehen sein.
-
Das Einstiegsmodul ist vorzugsweise passgenau in die Aussparung eingesetzt. Anders ausgedrückt sind die Kontur bzw. Form der Aussparung und die Kontur des Einstiegsmoduls, dort, wo es an der Aussparung anliegt, zueinander komplementär.
-
Angegeben wird von der Erfindung insbesondere ein Schienenfahrzeugwagenkasten, aufweisend
- – einen Boden mit einer Aussparung in zumindest einem Einstiegsbereich,
- – ein Einstiegsmodul, das in die Aussparung eingesetzt ist, sodass in der Aussparung ein Einstieg gebildet ist, und das aus der Aussparung entnehmbar ist.
-
Nach Entnahme ist das Einstiegsmodul gegen ein anderes Einstiegsmodul austauschbar.
-
Ein Einstiegsbereich ist ein Bereich im Inneren des Wagens, der angrenzend zu einer Türöffnung des Wagens ist. Eine Türöffnung ist in einer Seitenwand des Wagens, insbesondere eines Wagenkastens angeordnet, wobei der Wagen bzw. Wagenkasten zumindest zwei Seitenwände aufweist. Der Wagen bzw. Wagenkasten kann mehrere Einstiegsbereiche aufweisen. In mehreren der Einstiegsbereiche kann jeweils eine Aussparung vorgesehen sein, in welche jeweils ein Einstiegsmodul eingesetzt ist.
-
Der Boden ist insbesondere ein im Wagen, insbesondere im Wagenkasten, gebildeter Boden. Der Boden kann Teil eines Wagens oder Wagenkastens sein. Der Boden kann fest verbaut sein, insbesondere als konstruktiver Teil eines Wagens bzw. Wagenkastens. Der Boden kann beispielsweise eine Anordnung aus Bodenlängs- und/oder Bodenquerträgern aufweisen, worauf oberseitig und gegebenenfalls auch unterseitig eine Deckplatte aufgebracht ist. Eine Deckplatte kann insbesondere Metall, Holz oder Kunststoff aufweisen oder daraus gebildet sein. Der Boden kann einen Bodenbelag aufweisen, insbesondere aus Metall, Holz, Kunststoff und/oder Teppich.
-
Der Wagenkasten kann einen Unterbau aufweisen. Der Unterbau weist insbesondere eine Anordnung aus Längs- und/oder Querträgern auf. Der Boden des Wagenkastens kann auf einen Unterbau aufgebracht sein. Der Unterbau kann ebenso im Einstiegsbereich eine Aussparung aufweisen wie der Boden.
-
Zwischen dem Boden und dem Einstiegsmodul ist vorzugsweise zumindest eine Schnittstelle vorgesehen, über welche das Einstiegsmodul an dem Boden befestigbar ist. Alternativ oder zusätzlich kann zumindest eine Schnittstelle zwischen einem Unterbau und dem Einstiegsmodul vorgesehen sein. Verschiedene Einstiegsmodule weisen vorzugsweise eine Schnittstelle in standardisierter Form auf, sodass Einstiegsmodule getauscht werden können, ohne Anpassungen an den Schnittstellen oder an einer Befestigung des Einstiegsmoduls an dem Wagenkasten vornehmen zu müssen.
-
In einer Ausführungsform der Erfindung weist ein Schienenfahrzeugwagenkasten ein Verbindungsmittel zur Herstellung einer lösbaren Verbindung zwischen dem Boden und/oder einem Unterbau des Wagenkastens einerseits und dem Einstiegsmodul andererseits auf. Beispielsweise ist an dem Wagenkasten, insbesondere an einem Boden und/oder einem Unterbau, zumindest ein erstes Verbindungsmittel angeordnet und an dem Einstiegsmodul ist zumindest ein zweites Verbindungsmittel angeordnet. Die Verbindungsmittel können miteinander zusammen wirken. Die Verbindungsmittel können zur Herstellung einer formschlüssigen und/oder kraftschlüssigen Verbindung eingerichtet sein. Mögliche Verbindungsmittel sind beispielsweise, Schraubverbindungsmittel, Schienenverbindungsmittel, Steckverbindungsmittel, aber auch Klebeverbindungsmittel.
-
Das Einstiegsmodul kann einen Einstiegsrand aufweisen. Der Einstiegsrand ist die außenseitige Begrenzung des Einstiegsmoduls. Der Einstiegsrand bildet insbesondere den unteren Rand einer Türöffnung des Wagenkastens, oder einen Teil davon. Der Einstiegsrand grenzt insbesondere an eine Tür im geschlossenen Zustand. Der Einstiegsrand liegt insbesondere frei, nämlich zur Türöffnung bzw. zu einer Tür hin. Der Einstiegsrand grenzt nicht an einen Boden des Wagenkastens. Die Aussparung im Boden ist somit zum Einstiegsrand hin nicht begrenzt, also nicht durch Boden begrenzt.
-
Vorteilhaft können, wie bereits oben erwähnt, mit der Erfindung unterschiedliche Bodenhöhen oder Tritthöhen im Einstiegsbereich realisiert werden. Es kann das Einstiegsmodul eine erste Bodenhöhe an einem Einstiegsrand aufweisen und gegen ein alternatives Einstiegsmodul ausgetauscht werden, das eine andere Bodenhöhe aufweist.
-
Die Formgestaltung des Einstiegsmoduls ist variabel. Insbesondere ist das Einstiegsmodul ausgewählt aus einem ebenen Einstiegsmodul, das eine ebene Trittfläche aufweist, einem Stufeneinstiegsmodul, das eine oder mehrere Stufen aufweisen kann, oder einem Rampen-Einstiegsmodul. Verschiedene Rampen-Einstiegsmodule können Rampen unterschiedlicher Neigung, Länge und/oder Ausformung aufweisen.
-
In einer Variante der Erfindung kann das Einstiegstrittmodul ein Einstiegssystem aufweisen. Ein Einstiegssystem ist beispielsweise ausgewählt aus einem Sensoren, einem Spaltüberbrückungssystem, die nachfolgend noch erläutert sind, einer Beleuchtung, oder einem Bahnsteigerkennungssystem.
-
In einer Ausführungsform der Erfindung kann das Einstiegsmodul zumindest einen Sensor aufweisen. Der Sensor ist beispielsweise zur Erfassung eines Spalts zwischen dem Fahrzeug und einer Bahnsteigkante und/oder zur Erfassung eines Hindernisses ausgebildet oder eingerichtet. Der Sensor kann an der Außenseite des Fahrzeuges angebracht sein und beispielsweise den Abstand zu einem Objekt erkennen, überwachen oder messen. Damit kann beispielsweise der horizontale und/oder vertikale Spalt zu einem Bahnsteig überprüft werden oder als Einklemmschutz verwendet werden indem ein Bereich am Fahrzeug aktiv überwacht wird.
-
In noch einer Ausführungsform weist das Einstiegsmodul zumindest ein Heizelement auf. Damit kann der Einstiegsbereich und/oder der Boden des Moduls geheizt werden.
-
Die Erfindung betrifft in einem weiteren Aspekt ein Schienenfahrzeug, das einen oben beschriebenen Wagenkasten aufweist. Das Schienenfahrzeug ist vorzugsweise ein Fernverkehrsschienenfahrzeug, ein Nahverkehrsschienenfahrzeug oder ein Schienenfahrzeug für den urbanen Bereich, insbesondere eine S-Bahn oder Straßenbahn, vorzugsweise eine Niederflurstraßenbahn.
-
In einer Ausführungsform der Erfindung weist das Einstiegsmodul ein Spaltüberbrückungssystem, auch bezeichnet als Spaltüberbrückungseinrichtung, auf. Mit einem solchen Spaltüberbrückungssystem kann ein verbleibender Spalt zwischen dem Fahrzeug und einer Bahnsteigkante überbrückt werden. Insbesondere kann mit einem Spaltüberbrückungssystem ein horizontaler und/oder vertikaler Spalt am Einstieg überbrückt werden. Das Spaltüberbrückungssystem kann ein bewegliches System sein, insbesondere verschiebbar, verschwenkbar und/oder klappbar ausgebildet sein. Das Spaltüberbrückungssystem kann mechanische und/oder elektrisch betrieben sein. Spezielle Beispiele sind Schiebetritte, Klapprampen, Klapptritte, Hublifte und ähnliche Systeme. Schiebetritte für Schienenfahrzeuge sind grundsätzlich aus dem Stand der Technik bekannt und beispielsweise in der Patentanmeldungen
EP 2 602 167 A1 ,
EP 1 470 959 A1 oder
WO 2010/072585 A1 beschrieben.
-
In einer Ausführungsform der Erfindung weist das Einstiegsmodul einen wechselbaren Bodenaufbau und/oder wechselbaren Bodenbelag auf. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, dass bei einem Einstiegsmodul lediglich der Bodenaufbau und/oder der Bodenbelag ausgetauscht werden muss, wenn dort eine Veränderung gewünscht ist, beispielsweise wegen Verschleiß oder weil ein anderes Material zum Einsatz kommen soll. Ein Bodenaufbau ist insbesondere ein konstruktiver Bodenaufbau, oder ein Bodenaufbau, der zum Tragen von Lasten ausgebildet ist. Ein Bodenbelag ist insbesondere eine Schicht, welche die Oberfläche des Bodens ausbildet. Es ist nicht der Austausch des gesamten Einstiegsmoduls erforderlich, wenn lediglich am Bodenbelag oder Bodenaufbau eine Veränderung vorgenommen werden soll. So kann mit wenig Aufwand der Einstiegsbereich gezielt geändert werden. Das Einstiegsmodul kann Verbindungsmittel zur Verbindung mit einem Bodenbelag oder Bodenaufbau, wie Bodenplatten, aufweisen. Der Bodenbelag für das Einstiegsmodul kann als zumindest eine Bodenbelagsplatte, auch bezeichnet als Fußbodenplatte, ausgeführt sein. Eine solche Bodenbelagsplatte kann Verbindungsmittel zur Befestigung an dem Einstiegsmodul aufweisen. Wenn das Einstiegsmodul und die Bodenbelagsplatte jeweils Verbindungsmittel aufweisen, die zur Befestigung der Bodenbelagsplatte an dem Einstiegsmodul dienen, dann können diese Verbindungsmittel zur Herstellung einer formschlüssigen und/oder kraftschlüssigen Verbindung eingerichtet sein. Beispielhafte Materialien für einen Bodenbelag bzw. eine Bodenbelagsplatte sind Kunststoff, Metall, Holz oder Verbundwerkstoffe.
-
In einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Verändern eines Einstiegsbereichs eines Schienenfahrzeugs
- a) Bereitstellen eines Schienenfahrzeugs aufweisend einen Wagenkasten, aufweisend
– einen Boden mit einer Aussparung in zumindest einem Einstiegsbereich,
– ein Einstiegsmodul, das in die Aussparung eingesetzt ist, sodass in der Aussparung ein Einstieg gebildet ist,
- b) Lösen einer Verbindung zwischen dem Einstiegsmodul und dem Boden und/oder Lösen einer Verbindung zwischen dem Einstiegsmodul und einem Unterbau des Wagenkastens
- c) Entnehmen des Einstiegsmoduls aus der Aussparung,
- d) Einsetzen eines anderen Einstiegsmoduls in die Aussparung,
- e) Herstellen einer Verbindung zwischen dem anderen Einstiegsmodul und dem Boden und/oder dem Unterbau des Wagenkastens.
-
In dem Verfahren können alle Elemente verwendet werden, die bereits oben beschrieben sind, insbesondere also ein beschriebener Schienenfahrzeugwagenkasten in allgemeiner und jeder speziellen genannten Ausführungsform.
-
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben. Es zeigen:
-
1 einen Schienenfahrzeugwagenkasten in einer Teilansicht,
-
2 den Blick auf den Boden des Schienenfahrzeugwagenkastens von oben, ohne Einstiegsmodule,
-
3 den Blick auf den Boden des Schienenfahrzeugwagenkastens mit eingesetzten Einstiegsmodulen und
-
4 eine Detailansicht des Bodens mit einer Aussparung und zwei alternativen Einstiegsmodulen.
-
Bei dem Schienenfahrzeugwagenkasten 1 in 1 sind der Wagenkastenboden 2, eine erste Seitenwand 3 und eine zweite Seitenwand 4 dargestellt. Sowohl der Boden 2 als auch die Seitenwände 3, 4 sind nur ausschnittweise dargestellt. Nicht dargestellt sind die volle Wagenkastenlänge sowie eine Vorderwand, eine Rückwand und ein Dach des Wagenkastens 1.
-
In der Seitenwand 4 sind der Türausschnitt 5 sowie das Fenster 6 vorgesehen. Ein analoger Türausschnitt ist gegenüber dem Türausschnitt 5 in der anderen Seitenwand 3 vorgesehen, ist aber wegen der nur teilweisen Darstellung der Seitenwand 3 nicht abgebildet. Dargestellt ist ein Ausschnitt des Fensters 7 in der Wagenkastenseitenwand 3.
-
Der Boden 2 des Wagenkastens 1 weist eine gerippte Trägerstruktur 8 auf, die anhand 2 und 3 noch näher beschrieben ist. Oberseitig auf der Trägerstruktur ist beispielsweise die Deckplatte 9 aufgebracht und unterseitig beispielsweise die Deckplatte 10. Eine Abdeckplatte unter dem Fahrzeug kann aber auch weggelassen werden.
-
An dem Türausschnitt 5 ist wagenkasteninnenseitig ein Einstiegsbereich gebildet. In analoger Weise ist gegenüberliegend, im Bereich hinter der nicht dargestellten Tür der Wagenkastenseitenwand 3 ein Einstiegsbereich gebildet.
-
Der Einstiegsbereich hinter dem Türausschnitt 5 weist die Aussparung 11 auf, die von drei mit dem Bezugszeichen 11 versehenen Linien umgrenzt ist. In die Aussparung 11 ist das Einstiegsmodul 12 eingesetzt, das schraffiert dargestellt ist. In analoger Weise ist im Einstiegsbereich hinter einer gegenüberliegenden, nicht dargestellten Tür in der Seitenwand 3 eine Aussparung 13 in dem Boden 2 gebildet, in welche das Einstiegsmodul 14 eingesetzt ist.
-
In 2 ist ein Blick von oben auf die beispielhafte Trägerstruktur des Wagenkastenbodens 2 gezeigt. Der Boden weist eine Rippenstruktur 8 aus längslaufenden Rippenträgern (in 2 von rechts nach links bzw. umgekehrt) und querlaufenden Rippenträgern (in 2 von oben nach unten bzw. unten nach oben) auf. Die längslaufenden Rippenträger sind mit dem Bezugszeichen 8a bezeichnet und die querlaufenden Rippenträger mit dem Bezugszeichen 8b, wobei nicht alle Rippenträger mit einem Bezugszeichen versehen sind.
-
Auf die Rippenstruktur 8 ist eine Deckplatte 9 aufgebracht, die in diesem Fall transparent dargestellt ist, um die darunter liegende Rippenstruktur 8 sichtbar zu machen.
-
Der Boden 2 weist vier Aussparungen 11, 13, 15, 17 auf, die hinter Türen bzw. Türausschnitten in jeweiligen Einstiegsbereichen angeordnet sind. Die Aussparungen 11 und 13 entsprechen den in 1 gezeigten Aussparungen mit gleichem Bezugszeichen.
-
3 zeigt die gleiche Ansicht wie 2 und die Bezugszeichen haben dieselbe Bedeutung. 3 zeigt im Vergleich zu 2 vier Einstiegsmodule 12, 14, 16, 18, die in die Aussparungen 11, 13, 15, 17 eingesetzt sind.
-
In 4 ist ausschnittweise der in 1 dargestellte vordere Einstiegsbereich mit der Aussparung 13 abgebildet. Die Aussparung 13 weist an dem hinteren Rand drei Löcher 19 auf, in welche Zapfen 20, die am hinteren Rand des Einstiegsmoduls 14 gebildet sind, einschiebbar sind, sodass am hinteren Rand eine formschlüssige Verbindung zwischen Einstiegsmodul 14 und Boden 2 gebildet wird. Alternativ zu dieser gezeigten Zapfenverbindung ist auch eine Schraubverbindung denkbar.
-
An den seitlichen Rändern der Aussparung 13 sind jeweils eine Nut 21 sowie Löcher 22 zur Anbringung einer Verschraubung vorgesehen. Die Löcher 22 am linken Seitenrand der Aussparung 13 sind in der gewählten Perspektive nicht sichtbar.
-
Das Einstiegsmodul 14 weist am hinteren Rand die Zapfen 20 auf, die in die Löcher 19 des Bodens 2 einbringbar sind. An den Seitenrändern des Einstiegsmoduls 14 ist jeweils eine Schiene 23 vorgesehen. Die Schienen 23 sind in die jeweiligen Nuten 21 des Bodens 2 einschiebbar.
-
An den Seitenrändern des Einstiegsmoduls 14 sind ferner Löcher 24 vorgesehen, die oberhalb der Schienen 23 angeordnet sind. Die Löcher an dem rechten Rand des Einstiegsmoduls 14 sind durch die gewählte Perspektive verdeckt. Das Einstiegsmodul 14 kann von vorne in die Aussparung 13 eingeschoben werden und die Löcher 24 in dem Einstiegsmodul 14 mit den Löchern 22 in der Aussparung 13 zur Deckung gebracht werden. Anschließend kann durch die Löcher 22 und 24 eine Schraubverbindung hergestellt werden. Ein Zugang zu der Schraubverbindung kann von der Unterseite des Bodens 2 vorgesehen sein.
-
In 4 sind zwei alternative Einstiegsmodule 14, 26 dargestellt. Das Einstiegsmodul 14 ist ein ebenes Einstiegsmodul. Nach Einsetzen in die Aussparung 13 des Bodens 2 wird eine ebene Fläche gebildet. Das alternative Einstiegsmodul 26 ist ein Rampeneinstiegsmodul. Die Oberfläche des Einstiegsmoduls 26 ist als schiefe Ebene gestaltet, sodass eine Einstiegsrampe gebildet wird, wenn das Modul 26 in die Aussparung 13 eingesetzt ist. Die Verbindungsmittel 20, 23, 24 sind analog zu den bereits an dem Einstiegsmodul 14 erläuterten Verbindungsmitteln.
-
Der Einstiegsrand 27 des ebenen Einstiegsmoduls 14 ist höher als der Einstiegsrand 28 des Rampeneinstiegsmoduls 26, was durch die Rampenform des Moduls 26 bedingt ist.
-
An dem Einstiegsrand 27 des Moduls 14 ist eine gewinkelte metallische Trittleiste 29 vorgesehen. An dem Einstiegsrand 28 des Rampenmoduls 26 ist eine metallische streifenförmige Trittleiste 30 vorgesehen. Diese Trittleisten 29, 30 können austauschbar sein.
-
Die Einstiegsmodule 14, 26 weisen jeweils einen Bodenbelag 31, 32 auf, der auswechselbar ist. Verbindungsmittel zwischen einem Bodenbelag 31, 32 und einem Grundkörper des jeweiligen Moduls 14, 26 sind nicht dargestellt.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- EP 2602167 A1 [0036]
- EP 1470959 A1 [0036]
- WO 2010/072585 A1 [0036]