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Die Erfindung betrifft ein Steuerungsverfahren zum automatischen Beladen von wenigstens einem Transportbehälter mit Schüttgut.
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Ferner betrifft die Erfindung auch eine Steuereinrichtung für eine Beladeanlage zum automatischen Beladen von wenigstens einem Transportbehälter mit Schüttgut und eine Beladeanlage zum automatischen Beladen von wenigstens einem Transportbehälter mit Schüttgut.
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Derartige Steuerungsverfahren, Steuereinrichtungen oder Beladeanlagen werden beispielsweise verwendet, um schienengebundene Züge aus Loren-Wagen mit Schüttgut, wie beispielsweise Kohle, Sand, Kies oder aber auch beispielsweise Getreide, zu beladen. Bei dieser Schüttgut-Beladung ist eine gleichmäßige Beladung aller Güterwaggons wünschenswert. Diese Anforderung ergibt sich beispielsweise bei einer Anwendung im Eisenbahnverkehr aus dem dabei üblichen Druckluftbremsen-System, das alle Waggons gleichmäßig bremst. Gäbe es Waggons mit geringerer Ladung, würden diese Waggons proportional zu viel gebremst, was erheblichen Verschleiß an dem Bremssystem sowie den Achsen dieses Waggons und an den Schienen nach sich ziehen würde. Für das Beladen von Transportbehältern, wie beispielsweise die oben genannten Güterwaggons oder auch Anhänger von LKWs, werden Beladeanlagen verwendet, die das Schüttgut auf einem umlaufenden Förderband in die Nähe der Transportbehälter bringen. Im Detail fällt das Gut am Ende des Förderbandes von oberhalb des Transportbehälters in den Transportbehälter hinein. Um das Schüttgut in der Längsrichtung des Transportbehälters in diesen zu verteilen, wird beispielsweise der Zug von der Lokomotive mit geringer Geschwindigkeit bewegt. Dabei wird die Abgabe des Schüttguts in den Transportbehälter beispielsweise manuell gesteuert oder alternativ automatisch abgegeben, wie beispielsweise in der
DE 10 2013 011 606 A1 beschrieben.
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Die
DE 10 2013 011 606 A1 beschreibt eine Beladeanlage zum Beladen von wenigstens einem Waggon eines Zuges mit Schüttgut. In der Anlage wird ein Waggon auf Schienen unter einer Auslassöffnung eines Schüttgutvorrats verfahren. Um die Beladung jedes Waggons zu steuern, wird das Gewicht des Waggons mithilfe einer Messvorrichtung überwacht.
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Da das Rangieren des Zuges zur Beladeanlage schwer kontrollierbar ist, kann es zu einer ungleichmäßigen Beladung der Transportbehälter bzw. des Zuges kommen.
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Daher ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Steuerungsverfahren und eine Steuereinrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, bei denen die automatische Beladung des Transportbehälters mit Schüttgut verbessert ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Steuerungsverfahren zum automatischen Beladen von wenigstens einem Transportbehälter mit Schüttgut, bei dem beim Beladen wenigstens ein Mengenwert ermittelt wird, der für eine von einer Beladeanlage in dem Transportbehälter abgegebenen Menge Schüttgut repräsentativ ist, bei dem unter Berücksichtigung wenigstens dieses Mengenwertes wenigstens ein Positionierungs-Steuersignal erzeugt wird und bei dem mittels des Positionierungs-Steuersignals ein Abgabemittel für das Schüttgut beim Beladen des Transportbehälters automatisch positioniert wird.
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Weiterhin wird die Aufgabe gelöst durch eine Steuereinrichtung für eine Beladeanlage zum automatischen Beladen von wenigstens einem Transportbehälter mit Schüttgut, mit wenigstens einer Schüttgut-Sensoreinrichtung, die wenigstens einen für die Menge des für die Beladeanlage in den Transportbehälter abgegebenen Schüttguts repräsentativen Mengenwert ermittelt, mit einer Operationseinrichtung, die unter Berücksichtigung wenigstens des ermittelten Mengenwertes wenigstens ein Positionierungs-Steuersignal erzeugt, und mit wenigstens einer Positioniereinrichtung, die ein Abgabemittel für das Schüttgut mittels des Positionierungs-Steuersignals automatisch positioniert.
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Die erfindungsgemäße Lösung hat den Vorteil, dass durch das Positionieren des Abgabemittels für das Schüttgut die Beladung des Transportbehälters besser kontrolliert und der Abladeort variiert werden kann und dadurch eine optimalere Beladung des Transportbehälters erfolgt. Weiterhin kann die vorgeschlagene Lösung komplett automatisiert durchgeführt werden, was die Fehleranfälligkeit eines halbautomatischen Systems vermeidet.
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Die erfindungsgemäße Lösung kann durch vorteilhafte Ausgestaltungen weiterentwickelt werden, die im Folgenden beschrieben sind.
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So kann bei dem erfindungsgemäßen Steuerungsverfahren mittels des Positionierungs-Steuersignals das Abgabemittel in einer Transportrichtung, in der der Transportbehälter bewegbar ist, positioniert werden. Dies hat den Vorteil, dass die Beladung des Transportbehälters auch ohne ein Bewegen des Transportbehälters in der Längsrichtung, also beispielsweise durch eine Lokomotive, erfolgen kann. Hierdurch ist das erfindungsgemäße Steuerungsverfahren beispielsweise unabhängig von einem Rangieren des Zuges.
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Um das Beladen des Transportbehälters noch flexibler zu gestalten, kann unter Berücksichtigung wenigstens des Mengenwertes wenigstens ein Transportbehälter-Steuersignal erzeugt werden, anhand dessen der Transportbehälter beim Beladen in der Transportrichtung bewegt wird. Der Transportbehälter wird gemäß dem Transportbehälter-Steuersignal bewegt und schafft dadurch eine weitere Steuerungskomponente, die den Beladevorgang des Transportbehälters beeinflusst. Durch eine Koordination von dem Positionierungs-Steuersignal und dem Transportbehälter-Steuersignal können beispielsweise das Abgabemittel und der Transportbehälter gegeneinander bewegt werden, um beim Übergang von einem Transportbehälter zum nächsten möglichst wenig Schüttgut zwischen die Transportbehälter fallen zu lassen.
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Ferner kann das Transportbehälter-Steuersignal zumindest teilweise drahtlos übermittelt werden. Dies hat den Vorteil, dass das Transportbehälter-Steuersignal besonders einfach und kostengünstig auch über längere Strecken, beispielsweise zu einer Lokomotive, übertragen werden kann. Eine Verkabelung ist dadurch nicht nötig, so dass eine unabhängige Bewegung der Komponenten möglich ist.
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Um ein kontrolliertes und präzises Bewegen des wenigstens einen Transportbehälters zu realisieren, kann das Transportbehälter-Steuersignal an wenigstens ein zum Antreiben des Transportbehälters ausgebildetes Antriebsmittel übermittelt werden und/oder einem Bediener dieses Antriebsmittels angezeigt werden. Ein solches Antriebsmittel kann beispielsweise eine Lokomotive des Zuges aus Transportbehältern sein oder alternativ eine im Bereich der Beladeanlage angeordnete Vorrichtung, die dem wenigstens einen Transportbehälter bewegt. Dies kann beispielsweise durch eine Förderanlage mit Mitnehmern für die Transportbehälter realisiert werden.
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Um die Beladung des Transportbehälters noch präziser steuern zu können, kann die Position des Transportbehälters in der Transportrichtung automatisch erfasst und bei der Erzeugung des Positionierungs-Steuersignals berücksichtigt werden. Beispielsweise kann die Position des Transportbehälters einem bekannten Zuginformationssystem entnommen werden oder durch ein GPS-Ortungssystem bestimmt werden. Selbstverständlich kann die Position auch durch eine Sensorik, z.B. Lichtschranken, erfasst werden.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann ein Mengen-Steuersignal erzeugt werden, durch das die von der Beladeanlage in den Transportbehälter abgegebene Menge Schüttgut veränderbar eingestellt wird. So kann auch der Durchsatz an Schüttgut flexibel eingestellt werden, um den Beladevorgang weiter zu verfeinern.
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Um eine Überladung des Transportbehälters zu vermeiden, kann die Beladung des Transportbehälters automatisch gestoppt werden, wenn eine vorbestimmte Menge an Schüttgut von der Beladeanlage in den Transportbehälter abgegeben wurde.
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Um das erfindungsgemäße Verfahren auf individuelle Parameter jedes Transportbehälters einzustellen, kann wenigstens ein Identifikationsmittel des Transportbehälters erfasst werden, durch das der Transportbehälter von anderen Transportbehältern unterscheidbar ist, und kann das Verfahren auf spezifische Parameter des Transportbehälters eingestellt werden. Spezifische Parameter des Transsportbehälters können beispielsweise Länge, Breite, Höhe, Volumen, maximale Füllmenge oder maximale Achslast sein.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann der wenigstens eine Transportbehälter als ein schienengebundener Güterwaggon und das Antriebsmittel als eine Lokomotive oder ein zum Antreiben eines Güterwaggons geeignetes Antriebsmittel ausgebildet sein. Bei dieser Ausgestaltung kommen die Vorteile des erfindungsgemäßen Steuerungsverfahrens besonders zum Tragen.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Steuereinrichtung kann die Positioniereinrichtung das Abgabemittel in einer Transportrichtung, in der der Transportbehälter bewegbar ist, positionieren. So ist der Beladevorgang durch die erfindungsgemäße Steuereinrichtung unabhängig von der Bewegung des Transportbehälters und damit besonders flexibel.
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Ferner kann die Operationseinrichtung wenigstens ein Transportbehälter-Steuersignal erzeugen und die Steuereinrichtung wenigstens ein Kommunikationsmittel umfassen, das das Transportbehälter-Steuersignal zum Bewegen des Transportbehälters in der Transportrichtung an ein Antriebsmittel des Transportbehälters oder an einen Bediener dieses Antriebsmittels weitergibt. Dies hat den Vorteil, dass durch das Transportbehälter-Steuersignal zusätzlich zum Positionierungs-Steuersignal das Beladen des Transportbehälters noch flexibler eingestellt werden kann. Um das Transportbehälter-Steuersignal möglichst einfach zu übermitteln, kann die Steuereinrichtung wenigstens eine Übertragungseinrichtung aufweisen, die das Transportbehälter-Steuersignal zumindest teilweise drahtlos an das Kommunikationsmittel überträgt.
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Um die Position des Transportbehälters zu erfassen, kann die Steuereinrichtung wenigstens eine Positions-Sensoreinrichtung zum automatischen Erfassen der Position des Transportbehälters in der Transportrichtung aufweisen.
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Schließlich betrifft die Erfindung auch eine Beladeanlage zum automatischen Beladen von wenigstens einem Transportbehälter mit Schüttgut, mit wenigstens einem Abgabemittel, durch das das Schüttgut in den Transportbehälter abgebbar ist und das relativ zum Transportbehälter positionierbar ausgebildet ist, und mit wenigstens einer Steuereinrichtung, die nach einer der zuvor genannten Ausführungsformen ausgebildet ist.
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Im Folgenden wird die Erfindung mit Bezug auf die beispielhafte Ausführungsform in den beigefügten Zeichnungen erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung einer beispielhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Beladeanlage;
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2 die Beladeanlage aus 1 in einer anderen Ansicht.
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Im Folgenden wird die Erfindung mit Bezug auf die beispielhafte Ausführungsform der 1 und 2 beschrieben. Für gleiche Komponenten werden dabei gleiche Bezugszeichen verwendet.
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Eine erfindungsgemäße Beladeanlage 1 umfasst ein Abgabemittel 2 und eine Steuereinrichtung 3. Die 1 und 2 zeigen weiterhin einen Zug aus Transportbehältern 4 und einer Lokomotive 5, die auf einer Fahrstrecke 6 angeordnet sind. Die Fahrstrecke 6 ist als eine Gleisstrecke mit zwei parallelen Schienen ausgebildet, auf der die Transportbehälter 4 und die Lokomotive 5 schienengebunden in einer Transportrichtung 7 bewegbar sind. Die Transportbehälter 4 sind in den 1 und 2 Güterwaggons, die zum Transportieren von Schüttgut ausgebildet sind.
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Das lediglich schematisch dargestellte Abgabemittel 2 ist dazu ausgebildet, einen Schüttgutstrom 8 abzugeben, der aus Schüttgut 9 besteht und in einen der Transportbehälter 4 strömt.
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In der beispielhaften Ausführungsform der 1 und 2 weist das Abgabemittel 2 insbesondere ein Förderband 10 und einen Trichter 11 auf. Das Förderband 10 fördert beim Beladen des Schüttguts 9 im Wesentlichen kontinuierlich aus einem nicht dargestellten Schüttgutvorrat auf dem Förderband 10 in Richtung des Transportbehälters 4 und schüttet das Schüttgut 9 zunächst in den Trichter 11. Der Trichter 11 bündelt den Schüttgutstrom 8 und lenkt ihn in den Transportbehälter 4. Der Trichter 11 kann auch als auslenkbare Rinne ausgestaltet sein. Selbstverständlich kann das Abgabemittel 2 auch ohne den Trichter 11 arbeiten und selbstverständlich können auch völlig andere Abgabemittel 2 eingesetzt werden, wie beispielsweise ein Silo mit einer steuerbaren Auslassöffnung.
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Das Abgabemittel 2 ist relativ zum Transportbehälter 4 positionierbar ausgebildet, insbesondere in der Transportrichtung 7, was im Folgenden noch genauer erläutert wird. Zum Positionieren in der Transportrichtung 7 wird bei der Ausführungsform der 1 und 2 das Förderband 10 mit dem Trichter 11 bewegt. Alternativ könnte auch nur der Trichter 11 bewegt werden, um das Abgabemittel 2 zu positionieren.
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Die Steuereinrichtung 3 umfasst unter anderem eine Schüttgut-Sensoreinrichtung 12, eine Operationseinrichtung 13 und eine Positioniereinrichtung 14.
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Die Schüttgutsensor-Einrichtung 12 ist im Bereich des Abgabemittels 2 angeordnet und ermittelt die vom Abgabemittel 2 in den Transportbehälter 4 abgegebene Menge Schüttgut. Anschließend ermittelt die Schüttgut-Sensoreinrichtung 12 ein für die Menge des abgegebenen Schüttguts repräsentativen Mengenwert, der an die Operationseinrichtung 13 übermittelt wird.
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Die Positioniereinrichtung 14 ist zum Positionieren des Abgabemittels 2 ausgebildet. Die Positioniereinrichtung 14 umfasst beispielsweise einen Stellmotor, der über ein Getriebe mit dem Abgabemittel 2 verbunden ist und dieses so in der Transportrichtung 7 positioniert. Beliebige andere Ausführungen sind natürlich möglich. Die Positionierung des Abgabemittels 2 durch die Positioniereinrichtung 14 erfolgt anhand eines Positionierungs-Steuersignals 16, das der Positioniereinrichtung 14 von der Operationseinrichtung 13 übermittelt wird.
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Die Operationseinrichtung 13 erhält den Mengenwert 15 von der Schüttgut-Sensoreinrichtung 12. Anschließend erzeugt die Operationseinrichtung 13 unter Berücksichtigung wenigstens des Mengenwerts 15 das Positionierungs-Steuersignal 16 und übermittelt dieses an die Positioniereinrichtung 14.
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Die Positioniereinrichtung 14 positioniert das Abgabemittel 2 in der Transportrichtung 7. Eine Positionierung in anderen Richtungen ist natürlich auch möglich.
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Die Operationseinrichtung 13 erzeugt ferner ein Transportbehälter-Steuersignal 17 gemäß dem die Transportbehälter 4 bewegt werden sollen.
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Die Steuereinrichtung 3 weist weiterhin ein Kommunikationsmittel 18 auf, das das Transportbehälter-Steuersignal 17 von der Operationseinrichtung 13 empfängt. Zur besonders vorteilhaften Übermittlung des Transportbehälter-Steuersignals 17 umfasst die Steuereinrichtung 3 eine Übertragungseinrichtung 19, die das Transportbehälter-Steuersignal 17 drahtlos an das Kommunikationsmittel 18 weitergibt. Die Übertragungseinrichtung 19 gibt das Signal beispielsweise per WLAN an das Kommunikationsmittel 18 weiter. Das Kommunikationsmittel 18 ist bei der Ausführungsform der 1 und 2 in der Lokomotive 5 angeordnet. Dabei ist das Kommunikationsmittel 18 beispielsweise steuerungstechnisch mit der Lokomotive 5 verbunden, so dass sich die Lokomotive anhand des Transportbehälter-Steuersignals 17 bewegt. Alternativ kann das Kommunikationsmittel 18 auch eine Anzeige für einen Bediener der Lokomotive 5 aufweisen, in der dem Bediener das Transportbehälter-Steuersignal 17 z.B. in Form einer Geschwindigkeit angezeigt wird. Der Bediener stellt an der Lokomotive 5 die Geschwindigkeit ein.
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Alternativ zur Lokomotive 5 können die Transportbehälter 4 auch über ein alternatives Antriebsmittel 20 angetrieben werden. Das Antriebsmittel 20 kann beispielsweise ein stationäres Fördermittel im Bereich der Beladeanlage 1 sein, das die Transportbehälter 4 beispielsweise über einen in 2 schematisch dargestellten Mitnehmer 21 bewegt, der beispielsweise bodenseitig angeordnet ist und beispielsweise über einen Kettenförderer betrieben wird. In diesem Fall würde das Kommunikationsmittel 18 das Transportbehälter-Steuersignal 17 an das alternative Antriebsmittel 20 übermitteln oder einem Bediener dessen anzeigen.
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Die Steuereinrichtung 3 weist weiterhin eine Erkennungseinrichtung 22 auf, durch die ein Identifikationsmittel 23 des Transportbehälters 4 oder der Lokomotive 5 erfassbar ist. Das Identifikationsmittel 23 ist beispielsweise ein Zahlen- oder Barcode, durch den ein Transportbehälter von anderen Transportbehältern unterscheidbar ist. Die Erkennungseinrichtung 22 ist mit der Operationseinrichtung 13 verbunden, so dass das erkannte Identifikationsmittel 23 an die Operationseinrichtung 13 weitergegeben werden kann. So erkennt die Steuereinrichtung 3, welcher Transportbehälter 4 gerade beladen wird oder welcher Transportbehälter 4 als nächstes beladen wird.
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Die Steuereinrichtung 3 umfasst außerdem eine Positions-Sensoreinrichtung 24 zum automatischen Erfassen der Position wenigstens des zu beladenden Transportbehälters 4 in der Transportrichtung 7. Die Positions-Sensoreinrichtung 24 kann in Form einer Lichtschranke oder Kamera ausgebildet sein, die die Position des Transportbehälters 4 erfasst.
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Weiterhin ist die Steuereinrichtung 3 mit dem Abgabemittel 2 verbunden und erzeugt in der Operationseinrichtung 13 ein Mengen-Steuersignal 25, durch das die von dem Abgabemittel 2 in den Transportbehälter 4 abgegebene Menge Schüttgut 9 verändert wird. Bei der Ausführungsform der 1 und 2 steuert die Steuereinrichtung 3 beispielsweise die Fördergeschwindigkeit des Förderbandes 10.
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Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Steuerungsverfahrens zum automatischen Beladen des Transportbehälters 4 mit Schüttgut 9 mit der Beladeanlage 1 beschrieben.
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Über die Erkennungseinrichtung 22 wird das Identifikationsmittel 23 des entsprechenden Transportbehälters 4 ermittelt, so dass der Operationseinrichtung 13 Informationen über den Transportbehälter 4 vorliegen. Diese Informationen können beispielsweise aus einer angeschlossenen Datenbank oder einem Intranet zur Verfügung gestellt werden und umfassen beispielsweise das Volumen des Transportbehälters, zulässiges Gesamtgewicht, zulässige Beladung usw.. Weiterhin werden auch die Abmessungen des Transportbehälters 4 anhand des erkannten Identifikationsmittels 23 ermittelt, so dass in Zusammenarbeit mit der Positions-Sensoreinrichtung 24 eine Positionierung des Transportbehälters 4 vorgenommen werden kann.
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Beim eigentlichen Beladen schüttet das Abgabemittel
2 Schüttgut
9 in den Transportbehälter
4. Dabei wird die Menge des zugeführten Schüttguts
9 pro Transportbehälter
4 von der Schüttgutsensor-Einrichtung
12 erfasst. Anstatt der von der Beladeanlage
1 abgegebenen Menge Schüttgut
9 kann auch die vom Transportbehälter
4 aufgenommene Menge Schüttgut
9 von der Schüttgut-Sensoreinrichtung
12 erfasst werden, beispielsweise durch Wiegen wie in der
DE 10 2013 011 606 A1 beschrieben. Mit der Menge Schüttgut
9 ist hier insbesondere das Gewicht des Schüttguts
9 gemeint. Die Schüttgut-Sensoreinrichtung
12 kann beispielsweise eine Kamera sein, die das Volumen des abgegebenen Schüttguts
9 ermittelt. Da die Art von Schüttgut
9, die gefördert wird, bekannt ist, kann beispielsweise über die Dichte das Gewicht ermittelt werden. Die Schüttgut-Sensoreinrichtung
12 ermittelt den Mengenwert
15, der für die in den Transportbehälter
4 abgegebene Menge Schüttgut
9 oder vom Transportbehälter
4 aufgenommene Menge Schüttgut repräsentativ ist. Der Mengenwert
15 wird an die Operationseinrichtung
13 übermittelt.
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Anschließend ermittelt die Operationseinrichtung 13 unter Berücksichtigung des Mengenwerts 15 und weiterer Parameter, wie beispielsweise Parametern des Transportbehälters 4 und des Schüttguts 9, das Positionierungs-Steuersignal 16. Anschließend wird das Positionierungs-Steuersignal 16 an die Positioniereinrichtung 14 übergeben. Weiterhin ermittelt die Operationseinrichtung 13 aus dem Mengenwert 15 und den oben genannten Parametern das Transportbehälter-Steuersignal 17 und leitet dieses an das Kommunikationsmittel 18 weiter.
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Der Transportbehälter 4 und das Abgabemittel 2 werden anschließend aufgrund des Positionierungs-Steuersignals 16 und des Transportbehälter-Steuersignals 17 jeweils in der Transportrichtung 7, die einer Längsrichtung des Transportbehälters 4 entspricht, bewegt bzw. positioniert.
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Zusätzlich kann beim Beladen auch der Füllstand des Transportbehälters 4 über einen nicht dargestellten Füllstandsensor ermittelt werden und von der Operationseinrichtung 13 berücksichtigt werden.
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Wenn eine zuvor festgelegte Menge Schüttgut 9 in den jeweiligen Transportbehälter 4 abgegeben worden ist, stoppt die Steuereinrichtung 3 das Beladen dieses Transportbehälters 4. Hierzu kann das Mengen-Steuersignal 25, das von der Operationseinrichtung 13 ermittelt und an das Förderband 10 übermittelt wird, auf „0“ gesetzt werden, um das Förderband 10 zu stoppen. Dadurch stoppt der Schüttgutstrom 8 und die Beladung des Transportbehälters 4 ist beendet.
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Da ein Stoppen des Schüttgutstromes 8 in manchen Fällen unerwünscht ist, kann alternativ der Zug aus Transportbehältern 4 so in der Transportrichtung 7 weiterbewegt werden, dass der nächste Transportbehälter 4 vom Schüttgutstrom 8 erfasst wird. Um den Übergangsbereich zwischen zwei Transportbehältern 4 möglichst schnell zu überwinden, kann das Abgabemittel 2 von der Positioniereinrichtung 14 entgegen der Fahrtrichtung der Transportbehälter 4 bewegt werden.
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In diesem Ausführungsbeispiel wird der Schüttgutstrom 8 durch das Abgabemittel 2 relativ zum Transportbehälter 4 und auch relativ zur Fahrstrecke 6 bewegt. Dadurch kann das Beladen des jeweiligen Transportbehälters 4 sehr individuell eingestellt werden, so dass eine weniger genaue Positionierung des Transportbehälters 4 ausgeglichen werden kann. Dies ist von Vorteil, weil das Positionieren der Transportbehälter 4 insbesondere durch die Lokomotive 5 technisch schwer umsetzbar, träge und fehlerbehaftet ist. Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird dies ausgeglichen und eine vollautomatische Beladung der Transportbehälter 4 ermöglicht.
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Falls die Positionierung des gesamten Abgabemittels 2, wie bei der Ausführungsform der 1 und 2 beschrieben, zu aufwändig ist, kann die Positioniereinrichtung 14 den Schüttgutstrom 8 auch durch Positionieren des Trichters 11 beeinflussen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013011606 A1 [0003, 0004, 0046]