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DE102015110357A1 - Gargerät mit Schalteinrichtung - Google Patents

Gargerät mit Schalteinrichtung Download PDF

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Publication number
DE102015110357A1
DE102015110357A1 DE102015110357.5A DE102015110357A DE102015110357A1 DE 102015110357 A1 DE102015110357 A1 DE 102015110357A1 DE 102015110357 A DE102015110357 A DE 102015110357A DE 102015110357 A1 DE102015110357 A1 DE 102015110357A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
switching
cooking chamber
detection
cooking
cooking appliance
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102015110357.5A
Other languages
English (en)
Inventor
Hubert Brunner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rational AG
Original Assignee
Rational AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Rational AG filed Critical Rational AG
Priority to DE102015110357.5A priority Critical patent/DE102015110357A1/de
Publication of DE102015110357A1 publication Critical patent/DE102015110357A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/02Doors specially adapted for stoves or ranges

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Electric Ovens (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Gargerät, umfassend zumindest einen Garraum mit zumindest einer mittels zumindest einer Garraumtür (1) verschließbaren Garraumöffnung und zumindest einer Verriegelungsvorrichtung (5), mittels der die Garraumtür (1) verriegelbar ist, wobei die Verriegelungsvorrichtung (5) mit zumindest einer Schalteinrichtung zur Steuerung einer Energiezufuhr zumindest eines ersten Verbrauchers des Gargeräts in Abhängigkeit von einer Position der Verriegelungsvorrichtung (5) wechselwirkt, und die Schalteinrichtung zumindest zwei unabhängig voneinander arbeitende Schaltvorrichtungen (25, 25‘) umfasst.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gargerät, umfassend zumindest einen Garraum mit zumindest einer mittels zumindest einer Garraumtür verschließbaren Garraumöffnung und zumindest einer Verriegelungsvorrichtung, mittels der die Garraumtür verriegelbar ist, wobei die Verriegelungsvorrichtung mit zumindest einer Schalteinrichtung zur Steuerung einer Energiezufuhr zumindest eines ersten Verbrauchers des Gargeräts in Abhängigkeit von einer Position der Verriegelungsvorrichtung wechselwirkt.
  • Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Gargeräte mit Verriegelungsvorrichtungen bekannt. So offenbart beispielsweise die DE 101 43 640 C1 eine Sicherheitsvorrichtung für begehbare Innenräume, insbesondere von Gargeräten. Es wird vorgeschlagen, dass eine Garraumtür einen Bedienhebel und einen mit dem Bedienhebel drehmitnahmesicher verbundenen Riegel aufweist. In einer geschlossenen Position der Garraumtür kann der Riegel Eingriff an einem Fangkloben erlangen. Dies ist davon abhängig, in welcher Position sich der Fangkloben befindet. Es wird vorgeschlagen, dass die Position des Fangklobens über einen im Innenraum des Gargeräts angeordneten Auslösehebel mechanisch oder über eine elektrische Schaltung veränderbar ist. Mittels der Schaltung kann die Bestromung eines Elektromagneten derartig verändert werden, dass durch ein durch den Elektromagnet aufgebautes elektrisches Feld die Position des Fangklobens über einen an dem Fangkloben angeordneten Permanentmagneten verändert wird.
  • Darüber hinaus sind aus dem Stand der Technik Gargeräte mit Verriegelungsvorrichtungen bekannt, die es ermöglichen, die Position eines Verriegelungselements zu detektieren.
  • So offenbart beispielsweise die DE 10 2004 007 235 B4 ein gattungsgemäßes Gargerät, welches eine Schalteinrichtung für die Steuerung des Gargeräts umfasst. Es wird vorgeschlagen, dass an einer Tür ein bewegbarer Türgriff mit einem entsprechend seiner Bewegung bewegbaren Türriegel vorhanden ist. Es wird vorgeschlagen, dass ein Magnet in dem Türriegel angeordnet ist, und zwar an einer Stelle, die in einer Schließstellung des Türgriffs benachbart zu einem Schalter positioniert ist. Dabei ist der Schalter gehäusefest angeordnet. Die Schalteinrichtung soll betätigbar sein, wenn die Tür sich in der Schließstellung befindet, jedoch nicht betätigbar sein, wenn sich Türgriff in anderen Stellungen befindet.
  • Ein weiteres gattungsgemäßes Gargerät ist aus der US 4,995,313 bekannt. Es wird vorgeschlagen, dass an einer Garraumtür ein Bolzen angeordnet ist. Dieser Bolzen kann im Eingriff mit einem drehbar an dem Gehäuse des Gargeräts angeordneten Riegel gebracht werden. Dazu weist der Riegel einen Griff auf, um eine Drehung des Riegels zu ermöglichen. Die Garraumtür lässt sich nur öffnen, wenn der Eingriff zwischen dem Bolzen und dem Riegel gelöst wird, während die Garraumtür ansonsten mittels des Riegels verriegelt ist. Es wird vorgeschlagen, dass im Bereich des Riegels ein Magnet angeordnet wird, der mit einer an dem Gehäuse angeordneten Sensoranordnung wechselwirkt, um die Position des Riegels detektieren zu können.
  • Die in den zuvor beschriebenen Gargeräten beschriebene Schaltvorrichtung dient dazu, die Energiezufuhr zu einem Verbraucher innerhalb des Gargeräts, insbesondere eine Heizeinrichtung bzw. einem Dampferzeuger zu unterbrechen, sobald die Tür aus einer geschlossenen Position in einer Anlüftstellung gebracht wird. So soll verhindert werden, dass es beim Anlüften aufgrund eines Weiterbetriebs der Dampferzeugungseinrichtung und der Heizeinrichtung bzw. der Lüftereinrichtung, zu Verletzungen bei einem Benutzer kommen kann.
  • Nachteilig bei den aus dem Stand der Technik bekannten Gargeräten ist jedoch, dass es zu Fehlfunktionen der Schalteinrichtung kommen kann, so dass eine gewünschte Unterbrechung der Energiezufuhr zu dem Verbraucher nicht sichergestellt ist, wenn die Garraumtür geöffnet wird, insbesondere die Garraumtür aus einer verriegelten in eine entriegelten Position gebracht werden kann, ohne dass die Energiezufuhr unterbrochen wird. Auch können die im Stand der Technik beschriebenen Schaltvorrichtungen leicht „überlistet“ werden, in dem an dem grundsätzlich frei zugänglichen Sensor ein Permanentmagnet positioniert wird. Beispielsweise kann ein Benutzer dadurch versuchen die Unterbrechung eines Heizvorgags bzw. eines Garvorgangs zu verhindern, um eine Verlängerung der Garzeit zu vermeiden. So möchte der Benutzer beispielsweise eine rollierende Beschickung des Garraums vornehmen, ohne dass die Energiezufuhr in dem Garraum reduziert oder unterbrochen wird.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, das gattungsgemäße Gargerät derartig weiterzuentwickeln, dass die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile überwunden werden, insbesondere ein Gargerät bereitgestellt wird, welches höheren Sicherheitsanforderungen entspricht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Schalteinrichtung zumindest zwei unabhängig voneinander arbeitende Schaltvorrichtungen umfasst.
  • Weiterhin wird mit der Erfindung vorgeschlagen, dass die Garrumtür zumindest eine Offenstellung, in der der Garraum durch die Garraumöffnung zugänglich ist, zumindest eine Anlüftstellung, in der zumindest eine in dem Garraum befindliche Garraumatmosphäre zwischen der Garraumtür und der Garraumöffnung, insbesondere durch einen Spalt zwischen einerseits zumindest einer Dichtungseinrichtung und andererseits der Garraumtür und/oder der Garraumöffnung und/oder zwischen zumindest zwei Dichtungseinrichtungen, entweichen kann, und/oder zumindest eine Geschlossenstellung, in der die Garraumöffnung geschlossen ist, aufweist.
  • Bei den beiden vorgenannten Ausführungsformen ist besonders bevorzugt, dass die Verriegelungsvorrichtung zumindest eine Verrriegelungsstellung und zumindest eine Entriegelungsstellung aufweist, wobei vorzugsweise ein Übergang aus der Entriegelungsstellung in die Verriegelungsstellung in der Offenstellung und/oder der Anlüftstellung der Garraumtür unterbunden ist und/oder nur in der Geschlossenstellung ermöglicht ist.
  • Auch kann eine erfindungsgemäßes Gargerät dadurch gekennzeichnet sein, dass die Verrieglungsvorrichtung zumindest ein Manipulationselement, wie zumindest einen Türgriff, mittels dem die Verriegelungsvorrichtung zumindest in die Verriegelungsposition und/oder die Entriegelungsposition überführbar ist und/oder die Garraumtür zwischen zumindest zwei unterschiedlichen Stellungen, insbesondere der Offenstellung, der Geschlossenstellung und/oder der Anlüftstellung bewegbar ist, zumindest ein Verriegelungselement, wie einen Türriegel, welches in Eingriff mit zumindest einem Eingriffselement, wie einem Fangkloben, bringbar ist und/oder zumindest ein Verbindungselement mittels dem das Manipulationselement und das Verriegelungselement in mechanischer Wirkverbindung stehen, umfasst.
  • Bei der vorgenannten Ausführungsform ist besonders bevorzugt, dass das Manipulationselement und das Verriegelungselement mittels des Verbindungselements mitnahmesicher miteinander verbunden sind.
  • Alternativ zu der vorgenannten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass das Manipulationselement, das Verbindungselement und/oder das Verrieglungselement derartig ausgebildet ist bzw. sind, dass eine Relativbewegung zwischen dem Manipulationselement und dem Verriegelungselement möglich ist.
  • Auch wird mit der Erfindung vorgeschlagen, dass das Eingriffselement ortsfest relativ zu der Garraumöffnung, dem Garraum und/oder einem Gargerätegehäuse gelagert ist, wobei insbesondere die Garraumtür relativ zu dem Gargerätegehäuse bewegbar ist und/oder das Manipulationselement, das Verbindungselement und/oder das Verriegelungselement mitnahmesicher mit der Garraumtür, vorzugsweise relativ zu der Garraumtür, insbesondere zwischen der Verriegelungsposition und der Entriegelungsposition, bewegbar gelagert ist bzw. sind.
  • Besonders bevorzugt ist, dass die Verriegelungsvorrichtung zumindest bereichsweise die Schaltvorrichtung umfasst.
  • Weiterhin kann ein erfindungsgemäßes Gargerät dadurch gekennzeichnet sein, dass die Schaltvorrichtungen jeweils zumindest ein erstes Schaltelement und zumindest ein zweites Schaltelement umfassen, wobei vorzugsweise ein Schaltzustand der Schaltvorrichtung in Abhängigkeit von einer relativen Position und/oder einem relativen Abstand des ersten Schaltelements und des zweiten Schaltelements veränderbar ist, wobei insbesondere die Position und/oder der Abstand berührungslos erfasst wird, vorzugsweise berührungslos und/oder mechanisch, optisch, elektrisch, elektro-magnetisch und/oder magnetisch detektierbar ist.
  • Bei der vorgenannten Ausführungsform ist besonders bevorzugt, dass das erste Schaltelement ortsfest relativ zu der Garrraumöffnung, dem Gehäuse, dem Eingriffselement und/oder einem Türblatt der Garraumtür angeordnet ist und/oder das zweite Schaltelement ortsfest relativ zu dem Verrieglungselement, dem Verbindungselement und/oder dem Manipulationselement angeordnet ist.
  • Ein erfindungsgemäßes Gargerät kann auch gekennzeichnet sein durch zumindest eine Detektionseinrichtung mit zumindest einer Detektionsvorrichtung, wobei mittels der Detektionsvorrichtung die zumindest eine Stellung der Garraumtür, insbesondere des Türblatts, detektierbar ist, wobei vorzugsweise zumindest zwei unabhängig voneinander arbeitende Detektionsvorrichtungen vorhanden sind und/oder die Detektionsvorrichtung zumindest ein erstes Detektionselement und zumindest ein zweites Detektionselement umfasst, wobei vorzugsweise ein Schaltzustand der Detektionsvorrichtung in Abhängigkeit von einer relativen Position und/oder einem relativen Abstand des ersten Detektionselements und des zweiten Detektionselements veränderbar ist, wobei insbesondere die Position und/oder der Abstand berührungslos erfasst wird, vorzugsweise berührungslos und/oder meachansich, optisch, elektrisch, elektro-magnetisch und/oder magnetisch detektierbar ist.
  • Erfindungsgemäß wird auch vorgeschlagen, dass mittels der Detektionseinrichtung die Energiezufuhr zu dem ersten Verbraucher steuerbar ist und/oder mittels der Detektionseinrichtung die Energiezufuhr zu zumindest einem zweiten Verbraucher, insbesondere unabhängig von der Schalteinrichtung, steuerbar ist.
  • Besonders bevorzugt ist, dass der erste Verbraucher und/oder der zweite Verbraucher zumindest einen Mikrowellengenerator, zumindest einen Dampfgenerator, zumindest eine Gebläseeinrichtung, zumindest eine Heizeinrichtung und/oder zumindest eine Reinigungseinrichtung umfasst.
  • Mit der Erfindung wird auch vorgeschlagen, dass mittels der ersten Schaltvorrichtung eine Verbindung des Verbrauchers zu einer elektrische Phase und mittels der zweiten Schaltvorrichtung eine Verbindung des Verbrauchers zu einer elektrischen Masse schaltbar ist.
  • Bei der vorgenannten Ausführungsform ist besonders bevorzugt, dass die erste Schaltvorrichtung und die erste Detektionsvorrichtung elektrisch in Reihe geschaltet sind und/oder die zweite Schaltvorrichtung und die zweite Detektionsvorrichtung elektrisch in Reihe geschaltet sind.
  • Auch wird mit der Erfindung vorgeschlagen, dass das erste Schaltelement und/oder das erste Detektionselement zumindest einen Magnetschalter, insbesondere Reed-Kontakt, umfasst und das zweite Schaltelement und/oder das zweite Detektionselement zumindest einen Magneten, vorzugsweise Permanentmagneten, umfasst, das erste Schaltelement und/oder das erste Detektionselement zumindest einen optischen Schalter, insbesondere Photosensor, umfasst und das zweite Schaltelement und/oder das zweite Detektionselement zumindest eine Emissionseinrichtung für Licht, vorzugsweise nicht sichtbares oder sichtbares Licht, umfasst.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung kann dadurch gekennzeichnet sein, dass das erste Schaltelement, das zweite Schaltelement, das erste Detektionselement und/oder das zweite Detektionselement zumindest eine Manipulationserkennungseinrichtung umfasst, wobei mittels der Manipulationserkennungseinrichtung insbesondere ein Versuch einer Auslösung der Schalteinrichtung mittels Positionieren eines von dem zweiten Schaltelement unterschiedlichen Element im Bereich des ersten Schaltelements, eines von dem ersten Schaltelement unterschiedlichen Element im Bereich des zweiten Schaltelements, eines von dem zweiten Detektionselement unterschiedlichen Element im Bereich des ersten Detektionselements und/oder eines von dem ersten Detektionselement unterschiedlichen Element im Bereich des zweiten Detektionselements, erkennbar ist.
  • Schließlich schlägt die Erfindung für die vorgenannte Ausführungsform vor, dass die Manipulationserkennungseinrichtung zumindest einen Sicherheitsschalter, vorzugsweise einen Sicherheitsmagnetschalter, und/oder zumindest einen Sicherheitslichtsensor umfasst, wobei der Sicherheitsschalter bei Annäherung eines von dem ersten Schaltelement, zweiten Schaltelement, ersten Detektionselement, zweiten Detektionselement abweichenden Element die Energieversorgung für den ersten Verbaucher und/oder den zweiten Verbraucher unterbricht.
  • Der Erfindung liegt somit die überraschende Erkenntnis zu Grunde, dass dadurch, dass eine Schalteinrichtung zwei Schaltvorrichtungen umfasst, die unabhängig voneinander arbeiten, eine Redundanz der Detektierung eines Verriegelungs- bzw. Entriegelungszustands einer Tür erreicht werden kann. Insbesondere bei Einsatz eines Mikrowellengenerators ist es essentiell, dass mit Entriegelung der Tür verlässlich eine Energiezufuhr zu einem Mikrowellengenerator unterbunden wird. Ansonsten könnte es zu beträchtlichen Gefahren für ein Benutzer kommen, würde die Erzeugung von Mikrowellenstrahlung nicht unterbunden werden, wenn eine Öffnung der Garraumtür erfolgt. Hierbei ist wesentlich, dass eine Energiezufuhr zu dem Mikrowellengenerator bereits dann unterbunden wird, wenn sich das Türblatt der Garraumtür zwar noch in der geschlossenen Position befindet, jedoch die Garraumtür bereits aus einer verriegelten in eine entriegelte Position überführt wird. Somit wird sichergestellt, dass bereits mit der Bewegung der Verriegelungsvorrichtung aus der verriegelten in die entriegelte Position, die vorzugsweise nur möglich ist, wenn die Garraumtür sich in geschlossener Position befindet, eine Abschaltung des Verbrauchers bereits erfolgt, bevor die Tür aus einer geschlossenen in eine andere Position, wie Anlüft- oder Offenposition, überführt werden kann.
  • Vorzugsweise arbeitet die Schaltvorrichtung berührungslos, so dass einem Benutzer die „Überlistung“ der Schalteinrichtung, beispielsweise durch eine mechanische Manipulation der Verriegelungsvorrichtung bzw. Verriegelungseinrichtung, nicht möglich ist. Ferner ist bevorzugt, dass ein Schaltelement weder direkt an dem Manipulationselement, wie einem Türgriff, oder dem Verriegelungselement, wie einem Türriegel angeordnet ist. So sind diese Elemente von außen frei zugänglich bzw. ist erkennbar an welcher Stelle ein mit dem in dem Türriegel bzw. Türgriff angeordneten Schaltelement wechselwirkendes weiteres Schaltelement angeordnet ist. Dies würde es dem Benutzer ermöglichen, die Betätigung der Schalteinrichtung durch Anordnung eines Fremdelements in einer Position, an der normalerweise das an dem Türgriff und dem Türriegel angeordnete Schaltelement angeordnet ist, zu überlisten. Wird hingegen das Schaltelement in einem von außen nicht zugänglichen und auch nicht einsehbaren Bereich eines Verbindungselements zwischen dem Türgriff und dem Türriegel angeordnet, ist es einem Benutzer nicht mehr möglich, die Position des mit dem Schalterelement wechselwirkenden Schaltelements zu bestimmen und so wird wirksam eine Manipulation der Schaltvorrichtung bzw. Schalteinrichtung unterbunden.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen ist vorgesehen, dass eine Manipulationserkennungseinrichtung im Bereich eines Schaltelements vorgesehen ist. Beispielsweise kann bei einer berührungslosen magnetischen Wechselwirkung zwischen den Schaltelementen die Manipulationserkennungseinrichtung einen Sicherheitsschalter umfassen. Dieser Sicherheitsschalter wird vorzugsweise im Bereich des zweiten Schaltelements, wie einen Reed-Kontakt angeordnet und weist die Eigenschaft auf, dass er zwar die Wechselwirkung mit dem Schaltelement erfasst, jedoch nicht auf ein von dem Schaltelement abweichendes Schaltelement reagiert. So kann wirksam eine Manipulation der Schalteinrichtung von außen vermieden werden.
  • Aufgrund der redundanten Ausführung der Schalteinrichtung ist sichergestellt, dass nur bei Betätigung beider Schaltvorrichtungen eine entsprechende Energiezufuhr zu einem Verbraucher, wie einem Mikrowellengenerator, hergestellt wird. Weist einer der Schaltvorrichtungen eine Fehlfunktion auf, so wird die Energiezufuhr nicht aufgebaut und so wirksam eine Gefahr für ein Benutzer vermieden. So könnte eine Fehlfunktion beispielsweise dazu führen, dass eine der Schaltvorrichtungen eine Entriegelung der Verriegelungsvorrichtung nicht erkennt und bei einer Überführung der Verriegelungsvorrichtung aus der verriegelten in die entriegelte Position keine Unterbrechung der Energiezufuhr sicherstellt. Durch die redundant ausgeführte Schalteinrichtung wird jedoch diese Unterbrechung sichergestellt.
  • Neben der Schalteinrichtung kann das Gargerät noch zusätzlich eine Detektionseinrichtung umfassen. Mit dieser Detektionseinrichtung wird insbesondere die Position des Türblatts bzw. Garraumtür detektiert. Insbesondere kann so erkannt werden, ob sich die Tür in einer geschlossenen, einer Anlüft- oder einer Offenposition befindet. Durch die Detektionseinrichtung kann die Sicherheit noch weiter gesteigert werden. So können die Sicherheitsvorrichtungen und die Detektionsvorrichtung insbesondere so verschaltet sein, dass die Energiezufuhr für den Verbraucher nur dann aktiviert wird, wenn beide Schalteinrichtungen detektieren, dass sich die Verriegelungseinrichtung in einer verriegelten Position befindet und gleichzeitig sich das Türblatt in einer geschlossenen Position befindet, die über die Detektionseinrichtung erkannt wird. Hierbei ist besonders bevorzugt, dass die Detektionseinrichtung ebenfalls redundant ausgeführt ist, also zumindest zwei Detektionsvorrichtungen umfasst.
  • Auch wird es möglich, dass durch die mittels der Detektionseinrichtung gelieferten Signale erkannt wird, wenn die Tür in die geschlossene Position überführt wird, gleichzeitig aber noch keine Verriegelungsstellung der Verriegelungsvorrichtung vorliegt.
  • In einem solchen Fall kann dann bereits die Energiezufuhr zu einem zweiten Verbraucher, wie einer Lüftungseinrichtung aktiviert werden, um so bereits die Zeit auszunutzen, die zwischen dem Überführen der Verriegelungsvorrichtung aus der entriegelten in die verriegelte Position vergeht für eine Vergleichmäßigung der Garraumatmosphäre zu nutzen. So wird ermöglicht, dass ein Benutzer die Garraumtür in einer geschlossenen Position in Anlage an den Türrahmen bringt, die Tür jedoch noch nicht verriegelt um so eine Vergleichmäßigung der Garraumatmosphäre zu starten. Ohne dann die Tür aus der Verriegelungs- in die Entriegelungsposition überführen zu müssen kann man dann die Tür öffnen um den Garraum zu beschicken. Hierbei wird vorzugsweise die Energiezufuhr zu der Lüftungseinrichtung dann unterbrochen, wenn die Tür aus der geschlossenen Position herausgeführt wird. Anschließend wird die Tür wieder in die geschlossene Position überführt und die Umwälzung der Garraumatmosphäre wird bereits wieder aufgenommen, bevor eine endgültige Verriegelung der Garraumtür stattfindet. Mit anderen Worten ist es also möglich weniger “gefährliche“ Funktionen des Gargeräts über die Detektionseinrichtung zu steuern, während solche Verbraucher, die eine Gefahr für einen Benutzer darstellen, falls sie arbeiten, wenn sich die Garraumtür in einer entriegelten Position befindet, über die Verriegelungs- bzw. Schalteinrichtung geschaltet werden.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand von schematischen Zeichnungen erläutert sind. Dabei zeigt:
  • 1 eine Teilansicht eines Gargeräts, die eine Garraumtür in einer geschlossenen, entriegelten Position darstellt;
  • 2 eine Aufsicht auf die Garraumtür der in 1 in einer verriegelten, geschlossenen Position;
  • 3 eine Teilansicht gemäß dem Ausschnitt A der Figur in der entriegelten Position der Garraumtür;
  • 4 eine Detailansicht gemäß der 3 in einer verriegeltene Position der Tür;
  • 5 eine Aufsicht auf die Verriegelungsvorrichtung D in 1; und
  • 6 einen schematischen Schaltplan der Schalteinrichtung und Detektionseinrichtung der Garraumtür der 1 bis 5.
  • In 1 ist eine perspektivische Aufsicht auf eine Garraumtür 1 eines erfindungsgemäßen Gargeräts dargestellt. Die Garraumtür 1 dient dazu, eine Garraumöffnung des Gargeräts verschließen bzw. öffnen zu können. Dazu ist die Garraumtür 1 drehbar um Scharniere 3 gelagert. Die Scharniere 3 sind an der der Garraumtür 1 abgewandten Seite an einem nicht dargestellten Türrahmen bzw. Gehäuse des Gargeräts befestigt.
  • Die Garraumtür 1 weist eine Verriegelungsvorrichtung 5 auf. Die Verriegelungsvorrichtung 5 umfasst ein Manipulationselement in Form eines Türgriffs 7, eines Verriegelungselements in Form eines Riegels 9 sowie ein Verbindungselement 11, mittels dem der Türgriff 7 mechanisch mit dem Riegel 9 verbunden ist.
  • In 1 befindet sich die Garraumtür 1 in einer geschlossenen Position, in der sie jedoch entriegelt ist. In 2 ist die Garraumtür 1 in einer geschlossenen und verriegelten Position dargestellt.
  • Wie in der 2 angedeutet, führt eine Drehung des Türgriffs 7, die durch den Pfeil 13 angedeutet ist, zu einer translatorischen Bewegung des Riegels 9, wie durch Pfeile 15 angedeutet. Diese translatorische Bewegung des Riegels 9 führt dazu, dass der Riegel 9 mechanischen Eingriff in ein in 1 und 2 mit 19 bezeichnetes Eingriffselement findet. Dieser Eingriff bewirkt, dass die Garraumtür 1 in ihrem verriegelten Zustand nicht aus der geschlossenen Position in eine andere Position überführt werden kann.
  • In 3 und 4 ist eine Detailansicht gemäß dem Ausschnitt A in 1 dargestellt. In den 3 und 4 ist ein Türrahmen 17 teilweise dargestellt. Darüber hinaus ist in den 3 und 4 das Eingriffselement 19, in der der Riegel 9 in der in 4 dargestellten verriegelten Position der Tür 1 mechanischen Eingriff findet, deutlicher dargestellt. Wie den 3 und 4 darüber hinaus zu entnehmen ist, weist die Verriegelungsvorrichtung 5 eine erste Schaltvorrichtung 25 mit einem an dem Verbindungselement 11 angeordneten zweiten Schaltelement in Form eines Permanentmagneten 21 und einem ersten, im Bereich des Türrahmen 17 angeordneten Schaltelements in Form eines Reed-Kontakts 23 auf.
  • Wie sich insbesondere aus einem Vergleich der 3 und 4 ergibt, führt eine Bewegung des Riegels 9 dazu, dass die Relativposition des Magneten 21 und des Reed-Kontakts 23 im entriegelten Zustand der Garraumtür 1, wie er in 3 dargestellt ist, größer ist, als im verriegelten Zustand, wie er in 4 dargestellt. Befindet sich der Permanentmagnet 21 bzw. das zweite Schaltelement in der in 3 dargestellten Position, ist der Reed-Kontakt 23 nicht ausgelöst, unterbricht also eine Energiezufuhr zu einem nicht dargestellten Verbraucher, wie einem Mikrowellengenerator.
  • Wird der Riegel 9 hingegen in die in 4 dargestellte Position überführt, ist der Abstand zwischen dem Permanentmagnet 21 und dem Reed-Kontakt 23 minimal, so dass der Reed-Kontakt 23 auslöst und die Energiezufuhr für den Verbraucher, insbesondere Mikrowellengenerator, freigibt.
  • Wie insbesondere den 1 und 2 zu entnehmen ist, weist das Gargerät erfindungsgemäß zwei Schaltvorrichtungen 25 und 25‘ auf. Die erste Schaltvorrichtung 25 umfasst den Permanentmagneten 21 und den Reed-Kontakt 23, während die zweite Schaltvorrichtung 25‘ ein erstes Schaltelement in Form eines Reedschalters, und ein zweites Schaltelement in Form eines Permanentmagneten 21‘ aufweist, wobei der Reedschalter in dem verriegelten Zustand der Garraumtür 1 an der mit 23‘ in 1 bezeichneten Stelle benachbart zu dem Permanentmagneten 21‘ angeordnet ist.
  • Mit anderen Worten ist die Überwachung der Position der Verriegelungsvorrichtung 5, insbesondere des Riegels 9 redundant ausgeführt. So führt eine Bewegung des Verbindungselements 11 zu einer Verschiebung der Position des Permanentmagneten 21 bzw. Permanentsmagneten 21‘ und damit zu einer Betätigung der ersten Schaltvorrichtung 25 bzw. der zweiten Schaltvorrichtung 25‘. Die Schaltvorrichtung 25, 25‘ ermöglichen somit eine Detektierung des Entriegelungs- bzw. Verriegelungszustands der Verriegelungseinrichtung bzw. der Tür 1.
  • Ergänzend zu der Schalteinrichtung mit Schaltvorrichtungen 25, 25‘ weist die in 1 bis 4 dargestellte Garraumtür 1 darüber hinaus eine Detektionseinrichtung mit zwei Detektionsvorrichtungen 26, 26‘ auf. Die Detektionsvorrichtungen 26, 26‘ umfassen ein zweites Detektionselement in Form von Permanentmagneten 27 bzw. 27‘. Diese sind in der Garraumtür 1 angeordnet und zwar so, dass sie benachbart zu ersten Detektionselementen in Form von Reed-Kontakten 29, 29‘ angeordnet sind, wenn die Garraumtür 1 sich in einer geschlossenen Position befindet, angeordnet ist. Wie insbesondere 3 und 4 zu entnehmen ist, ist der Permanentmagnet 27, 27‘ im Bereich des Türblattes angeordnet, der von dem Verbindungselement bzw. Verriegelungseinrichtung beabstandet ist. Das zweite Detektionselement ist somit ortsfest in dem Türblatt der Garraumtür 1 angeordnet. Dies ermöglicht es, dass mittels der Detektionsvorrichtung 26, 26‘ die geschlossene Position die geschlossene Position der Garraumtür 1 erkannt werden kann, unabhängig davon, ob sich die Garraumtür 1 in einem verriegelten bzw. entriegelten Zustand befindet. In jeder anderen Position der Garraumtür 1 wird der Reed-Kontakt 29, 29‘ nicht ausgelöst und somit erkannt, dass sich die Garraumtür 1 außerhalb der geschlossenen Position befindet.
  • Auch die Detektionsvorrichtungen 26, 26‘ sind somit redundant ausgeführt, um eine sichere Erkennung der geschlossenen Position der Garraumtür 1 zu erreichen. 5 ist eine Querschnittsansicht der Garraumtür 1 entlang der Richtung B in 1 dargestellt.
  • Schließlich ist in 6 eine beispielhafte Verschaltung der zuvor beschriebenen Schaltvorrichtungen und Detektionsvorrichtungen bzw. Schaltelemente und Detektionselemente dargestellt.
  • Wie 6 zu entnehmen ist, sind der Reed-Kontakt 23 der ersten Schaltvorrichtung 25 und der Reed-Kontakt 29 der ersten Detektionsvorrichtung 26 im wesentlichen in Reihe geschaltet und der Reed-Kontakt 23‘ der zweiten Schaltvorrichtung 25‘ ist in Reihe geschaltet zu dem Reed-Kontakt 29‘ der zweiten Detektionsvorrichtung 26‘. Der Eingang des ersten Reed-Kontakts 23 ist mit einer elektrischen Phase L1 verbunden, während der Eingang des Reed-Kontakts 23‘ der zweiten Schaltvorrichtung 25‘ mit einer elektrischen Masse verbunden ist.
  • Durch die in 6 dargestellte Schaltung wird erreicht, dass zwischen den Ausgängen A1 und A2 nur dann eine Spannung anliegt, wenn sowohl die Schaltvorrichtungen 25, 25‘ als auch die Detektionseinrichtungen 26, 26‘ geschlossen sind. In allen anderen Schaltzuständen liegt zwischen den Ausgängen A1 und A2 keine Spannung an. Ein erster mit den Ausgängen A1 und A2 verbundener Verbraucher wird daher nur mit Energie versorgt, wenn redundant sowohl eine geschlossene Position der Garraumtür über die Reed-Kontakte 29, 29‘ der Deteketionsvorrichtung 26, 26‘ erkannt wird und gleichzeitig ein verriegelter Zustand der Garraumtür 1 mittels der Reed-Kontakte 23, 23‘ der Schaltvorrichtungen 25, 25‘ erkannt wird. Somit ist in 6 die geöffnete unverriegelte Position der Garraumtür 1 dargestellt, da sowohl die Reed-Kontakte 23, 23‘ als auch 29, 29‘ geöffnet sind.
  • In einer alternativen, nicht dargestellten Ausführungsform der Verschaltung kann auch vorgesehen sein, dass mittels der Detektionsvorrichtung 26, 26‘ ein zweiter Verbraucher geschaltet wird, beispielsweise eine Lüftungseinrichtung, so dass sobald die Tür geschlossen ist unabhängig davon, ob sie verriegelt oder entriegelt ist, die Lüftungseinrichtung betrieben wird, um eine Vergleichmäßigung der Garraumatmosphäre innerhalb des Garraums zu erreichen.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Ansprüchen und in den Figuren dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination wesentlich für die Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsform sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Garraumtür
    3
    Scharniere
    5
    Verreigelungsvorrichtung
    7
    Türgriff
    9
    Riegel
    11
    Verbindungselement
    13
    Pfeil
    15
    Pfeil
    17
    Türrahmen
    19
    Eingriffselement
    21, 21‘
    Permanentmagnet
    23, 23‘
    Reed-Kontakt
    25, 25‘
    Schaltvorrichtung
    26, 26‘
    Detektionsvorrichtung
    27, 27‘
    Permanentmagnet
    29, 29‘
    Reed-Kontakt
    A1, A2
    Ausgang
    R1
    Widerstand
    A
    Ausschnitt
    B
    Richtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10143640 C1 [0002]
    • DE 102004007235 B4 [0004]
    • US 4995313 [0005]

Claims (18)

  1. Gargerät, umfassend zumindest einen Garraum mit zumindest einer mittels zumindest einer Garraumtür (1) verschließbaren Garraumöffnung und zumindest einer Verriegelungsvorrichtung (5), mittels der die Garraumtür (1) verriegelbar ist, wobei die Verriegelungsvorrichtung (5) mit zumindest einer Schalteinrichtung zur Steuerung einer Energiezufuhr zumindest eines ersten Verbrauchers des Gargeräts in Abhängigkeit von einer Position der Verriegelungsvorrichtung (5) wechselwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung zumindest zwei unabhängig voneinander arbeitende Schaltvorrichtungen (25, 25‘) umfasst.
  2. Gargerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Garrumtür (1) zumindest eine Offenstellung, in der der Garraum durch die Garraumöffnung zugänglich ist, zumindest eine Anlüftstellung, in der zumindest eine in dem Garraum befindliche Garraumatmosphäre zwischen der Garraumtür (1) und der Garraumöffnung, insbesondere durch einen Spalt zwischen einerseits zumindest einer Dichtungseinrichtung und andererseits der Garraumtür und/oder der Garraumöffnung und/oder zwischen zumindest zwei Dichtungseinrichtungen, entweichen kann, und/oder zumindest eine Geschlossenstellung, in der die Garraumöffnung geschlossen ist, aufweist.
  3. Gargerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung (5) zumindest eine Verrriegelungsstellung und zumindest eine Entriegelungsstellung aufweist, wobei vorzugsweise ein Übergang aus der Entriegelungsstellung in die Verriegelungsstellung in der Offenstellung und/oder der Anlüftstellung der Garraumtür (1) unterbunden ist und/oder nur in der Geschlossenstellung ermöglicht ist.
  4. Gargerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verrieglungsvorrichtung (5) zumindest ein Manipulationselement, wie zumindest einen Türgriff (7), mittels dem die Verriegelungsvorrichtung (5) zumindest in die Verriegelungsposition und/oder die Entriegelungsposition überführbar ist und/oder die Garraumtür (1) zwischen zumindest zwei unterschiedlichen Stellungen, insbesondere der Offenstellung, der Geschlossenstellung und/oder der Anlüftstellung bewegbar ist, zumindest ein Verriegelungselement (9), wie einen Türriegel, welches in Eingriff mit zumindest einem Eingriffselement (19), wie einem Fangkloben, bringbar ist und/oder zumindest ein Verbindungselement (11) mittels dem das Manipulationselement (7) und das Verriegelungselement (9) in mechanischer Wirkverbindung stehen, umfasst.
  5. Gargerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Manipulationselement (7) und das Verriegelungselement (9) mittels des Verbindungselements (11) mitnahmesicher miteinander verbunden sind.
  6. Gargerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Manipulationselement (7), das Verbindungselement (11) und/oder das Verrieglungselement (9) derartig ausgebildet ist bzw. sind, dass eine Relativbewegung zwischen dem Manipulationselement (7) und dem Verriegelungselement (9) möglich ist.
  7. Gargerät nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffselement (19) ortsfest relativ zu der Garraumöffnung, dem Garraum und/oder einem Gargerätegehäuse gelagert ist, wobei insbesondere die Garraumtür (1) relativ zu dem Gargerätegehäuse bewegbar ist und/oder das Manipulationselement (7), das Verbindungselement (11) und/oder das Verriegelungselement (9) mitnahmesicher mit der Garraumtür (1), vorzugsweise relativ zu der Garraumtür (1), insbesondere zwischen der Verriegelungsposition und der Entriegelungsposition, bewegbar gelagert ist bzw. sind.
  8. Gargerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung (5) zumindest bereichsweise die Schaltvorrichtung (25, 25‘) umfasst.
  9. Gargerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltvorrichtungen (25, 25‘) jeweils zumindest ein erstes Schaltelement (23, 23‘) und zumindest ein zweites Schaltelement (21, 21‘) umfassen, wobei vorzugsweise ein Schaltzustand der Schaltvorrichtung (25, 25‘) in Abhängigkeit von einer relativen Position und/oder einem relativen Abstand des ersten Schaltelements (23, 23‘) und des zweiten Schaltelements (21, 21‘) veränderbar ist, wobei insbesondere die Position und/oder der Abstand berührungslos erfasst wird, vorzugsweise berührungslos und/oder mechanisch, optisch, elektrisch, elektro-magnetisch und/oder magnetisch detektierbar ist.
  10. Gargerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltelement (23, 23‘) ortsfest relativ zu der Garrraumöffnung, dem Gehäuse, dem Eingriffselement (19) und/oder einem Türblatt der Garraumtür (1) angeordnet ist und/oder das zweite Schaltelement (21, 21‘) ortsfest relativ zu dem Verrieglungselement (9), dem Verbindungselement (11) und/oder dem Manipulationselement (7) angeordnet ist.
  11. Gargerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest eine Detektionseinrichtung mit zumindest einer Detektionsvorrichtung (26, 26‘), wobei mittels der Detektionsvorrichtung (26, 26‘) die zumindest eine Stellung der Garraumtür (1), insbesondere des Türblatts, detektierbar ist, wobei vorzugsweise zumindest zwei unabhängig voneinander arbeitende Detektionsvorrichtungen (26, 26‘) vorhanden sind und/oder die Detektionsvorrichtung (26, 26‘) zumindest ein erstes Detektionselement (29, 29‘) und zumindest ein zweites Detektionselement (27, 27‘) umfasst, wobei vorzugsweise ein Schaltzustand der Detektionsvorrichtung (26, 26‘) in Abhängigkeit von einer relativen Position und/oder einem relativen Abstand des ersten Detektionselements (29, 29‘) und des zweiten Detektionselements (27, 27‘) veränderbar ist, wobei insbesondere die Position und/oder der Abstand berührungslos erfasst wird, vorzugsweise berührungslos und/oder meachansich, optisch, elektrisch, elektro-magnetisch und/oder magnetisch detektierbar ist.
  12. Gargerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Detektionseinrichtung die Energiezufuhr zu dem ersten Verbraucher steuerbar ist und/oder mittels der Detektionseinrichtung die Energiezufuhr zu zumindest einem zweiten Verbraucher, insbesondere unabhängig von der Schalteinrichtung, steuerbar ist.
  13. Gargerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Verbraucher und/oder der zweite Verbraucher zumindest einen Mikrowellengenerator, zumindest einen Dampfgenerator, zumindest eine Gebläseeinrichtung, zumindest eine Heizeinrichtung, und/oder zumindest eine Reinigungseinrichtung umfasst.
  14. Gargerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der ersten Schaltvorrichtung (25) eine Verbindung des Verbrauchers zu einer elektrische Phase und mittels der zweiten Schaltvorrichtung (25‘) eine Verbindung des Verbrauchers zu einer elektrischen Masse schaltbar ist.
  15. Gargerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schaltvorrichtung (25) und die erste Detektionsvorrichtung (26) elektrisch in Reihe geschaltet sind und/oder die zweite Schaltvorrichtung (25‘) und die zweite Detektionsvorrichtung (26‘) elektrisch in Reihe geschaltet sind.
  16. Gargerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltelement (23, 23‘) und/oder das erste Detektionselement (29, 29‘) zumindest einen Magnetschalter, insbesondere Reed-Kontakt, umfasst und das zweite Schaltelement (21, 21‘) und/oder das zweite Detektionselement (27, 27‘) zumindest einen Magneten, vorzugsweise Permanentmagneten, umfasst, das erste Schaltelement und/oder das erste Detektionselement zumindest einen optischen Schalter, insbesondere Photosensor, umfasst und das zweite Schaltelement und/oder das zweite Detektionselement zumindest eine Emissionseinrichtung für Licht, vorzugsweise nicht sichtbares oder sichtbares Licht, umfasst.
  17. Gargerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltelement (23, 23‘), das zweite Schaltelement (21, 21‘), das erste Detektionselement (29, 29‘) und/oder das zweite Detektionselement (27, 27‘) zumindest eine Manipulationserkennungseinrichtung umfasst, wobei mittels der Manipulationserkennungseinrichtung insbesondere ein Versuch einer Auslösung der Schalteinrichtung mittels Positionieren eines von dem zweiten Schaltelement (21, 21‘) unterschiedlichen Element im Bereich des ersten Schaltelements (23, 23‘), eines von dem ersten Schaltelement (23, 23‘) unterschiedlichen Element im Bereich des zweiten Schaltelements (21, 21‘), eines von dem zweiten Detektionselement (27, 27‘) unterschiedlichen Element im Bereich des ersten Detektionselements (29, 29‘) und/oder eines von dem ersten Detektionselement (29, 29‘) unterschiedlichen Element im Bereich des zweiten Detektionselements (27, 27‘), erkennbar ist.
  18. Gargerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Manipulationserkennungseinrichtung zumindest einen Sicherheitsschalter, vorzugsweise einen Sicherheitsmagnetschalter, und/oder zumindest einen Sicherheitslichtsensor umfasst, wobei der Sicherheitsschalter bei Annäherung eines von dem ersten Schaltelement (23, 23‘), zweiten Schaltelement (21, 21‘), ersten Detektionselement (29, 29‘), zweiten Detektionselement (27, 27‘) abweichenden Element die Energieversorgung für den ersten Verbaucher und/oder den zweiten Verbraucher unterbricht.
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