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HINTERGRUND
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Die Reichweite eines batteriebetriebenen Fahrzeugs ist durch den Ladezustand der Batterie begrenzt. Die Bedienungsperson eines batteriebetriebenen Fahrzeugs ist für das Überwachen des Ladezustands der Batterie verantwortlich, fast genauso wie die Bedienungsperson eines benzinbetriebenen Fahrzeugs für das Überwachen eines Kraftstofftankpegels verantwortlich ist. Das Versagen, den Ladezustand der Batterie zu überwachen, könnte das batteriebetriebene Fahrzeug steckengeblieben oder anderweitig nicht imstande, sein Ziel zu erreichen, zurücklassen. Um die Bedienungsperson des Fahrzeugs zu unterstützen, den Ladezustand der Batterie zu überwachen, stellen batteriebetriebene Fahrzeuge oft einen gemessenen oder geschätzten Ladezustand der Batterie einer Bedienungsperson des Fahrzeugs bereit.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 veranschaulicht ein beispielhaftes Fahrzeug, das ein System aufweist, das die Batterieladezustände des Fahrzeugs und des Fahrrads berücksichtigt, wenn die Routen zu einem gewählten Ziel erzeugt werden.
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2 ist ein beispielhafter Blockschaltplan des Fahrzeugsystems, das in dem Fahrzeug nach 1 enthalten sein kann.
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3 veranschaulicht ein beispielhaftes Fahrrad, das mit dem Fahrzeug und dem Fahrzeugsystem nach den 1 und 2 verwendet werden kann.
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4 ist ein Blockschaltplan einer beispielhaften Mobilvorrichtung, die in dem Fahrrad nach 3 enthalten sein kann oder mit dem Fahrrad nach 3 verwendet werden kann.
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5 ist ein Ablaufplan eines beispielhaften Prozesses, der durch das Fahrzeugsystem oder die Mobilvorrichtung ausgeführt werden kann.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG.
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Die Bedienungsperson der Fahrzeuge mit Zugriff auf verschiedene Typen von Elektrofahrzeugen können imstande sein, besser durch überfüllte städtische Bereiche zu navigieren. Wenn sie z. B. zu einem Ziel in einem überfüllten Bereich fahren, kann ein Elektrofahrzeug, wie z. B. ein batteriebetriebenes Auto oder ein batteriebetriebener Lastkraftwagen, verwendet werden, um die Bedienungsperson des Fahrzeugs zu einem Zwischenort am Randgebiet des überfüllten Bereichs zu bringen. Von dort kann die Bedienungsperson zu einem weiteren Elektrofahrzeug, wie z. B. einem batteriebetriebenen Fahrrad, wechseln. Die Bedienungsperson des Fahrzeugs kann das batteriebetriebene Fahrrad verwenden, um von dem Zwischenbereich zu dem Ziel zu fahren.
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Das Elektrofahrrad kann in dem Elektrofahrzeug verstaut sein, wobei das Elektrofahrzeug das Elektrofahrrad über eine gemeinsame Ladeschnittstelle laden kann. Außerdem kann das Elektrofahrzeug ein System enthalten, das eine Verarbeitungsvorrichtung aufweist, die programmiert ist, den Ladezustand der Fahrzeugbatterie und der Fahrradbatterie zu bestimmen. Die Verarbeitungsvorrichtung schätzt ferner basierend auf den Ladezuständen die Fahrreichweiten eines Fahrzeugs und eines Fahrrads. Ein Navigationsmodul kann programmiert sein, basierend auf den geschätzten Fahrreichweiten des Fahrzeugs und des Fahrrads eine Route zum Ziel zu erzeugen.
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Bei diesem System weiß die Bedienungsperson des Fahrzeugs, ob das Elektrofahrzeug ausreichend Batterieleistung aufweist, um zu dem Zwischenort zu gelangen, und ob das Elektrofahrrad ausreichend Batterieleistung aufweist, um mit einer einzigen Ladung von dem Zwischenort bis zu dem Ziel und von dem Ziel zurück bis zu dem Zwischenort zu fahren. Außerdem kann das System bestimmen, ob die Fahrzeugbatterie ausreichend Ladung aufweist, damit das Elektrofahrzeug von dem Zwischenort bis zu einer Ladestelle fährt und ob das Elektrofahrzeug die Fahrradbatterie laden kann, während es von dem Zwischenort bis zu der Ladestelle fährt.
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Alternativ kann das Konzept auf andere Fahrzeugtypen, wie z. B. benzinbetriebene oder Hybridfahrzeuge, einschließlich Einsteck-Hybrid-Elektrofahrzeugen, angewendet werden, obwohl es im Kontext von Elektrofahrzeugen erörtert wird. Für Benzin- oder Hybridfahrzeuge kann die Batterie des Elektrofahrrads zusätzlich zu der oder anstatt durch die Fahrzeugbatterie durch die Benzin-Kraftmaschine oder eine andere Komponente des Antriebsstrangs geladen werden. Das Laden der Batterie des Elektrofahrrads über die Benzin-Kraftmaschine kann die Reichweite des Elektrofahrrads vergrößern.
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Die in den Figuren gezeigten Elemente können verschiedene Formen annehmen und mehrere und/oder alternative Komponenten und Einrichtungen enthalten. Es ist nicht vorgesehen, dass die veranschaulichten beispielhaften Komponenten einschränkend sind. In der Tat können zusätzliche oder alternative Komponenten und/oder Implementierungen verwendet werden.
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Wie in 1 veranschaulicht ist, ist das Elektrofahrzeug 100 durch eine bordeigene Batterie 105 angetrieben, wobei es ein Fahrzeugsystem 110 (siehe 2) enthält, das eine Route zu einem Ziel sowohl basierend auf den Ladezuständen der bordeigenen Batterie 105 als auch der Batterien der anderen Fahrzeuge, wie z. B. eines Elektrofahrrads 135 (siehe 3), erzeugen kann. Die bordeigene Batterie 105 kann konfiguriert sein, irgendeiner Anzahl von Fahrzeug-Teilsystemen oder -Zubehören elektrische Leistung bereitzustellen. Außerdem oder alternativ kann die bordeigene Batterie 105 einem Motor elektrische Leistung bereitstellen, der das Fahrzeug 100 antreiben kann.
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Ferner kann das Fahrzeugsystem 110 konfiguriert sein, eine Benzin-Kraftmaschine oder eine andere Komponente des Antriebsstrangs anzuweisen, das Fahrrad 135 zu laden, anstatt das Elektrofahrrad 135 über die bordeigene Batterie 105 zu laden. Folglich kann das System 110 in benzinbetriebenen Fahrzeugen und in Hybridfahrzeugen einschließlich Einsteck-Hybrid-Elektrofahrzeugen aufgenommen sein.
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Obwohl das Elektrofahrzeug 100 als eine Limousine veranschaulicht ist, kann es irgendein Personenkraftwagen oder einen Nutzfahrzeug sein, wie z. B. ein Auto, ein Lastkraftwagen, eine Geländelimousine, ein Taxi, ein Bus usw. In einigen möglichen Herangehensweisen ist das Elektrofahrzeug 100 ein autonomes Fahrzeug, das konfiguriert ist, in einem autonomen (z. B. fahrerlosen) Modus, einem teilweise autonomen Modus und/oder in einem nicht autonomen Modus zu arbeiten. Das Fahrrad 135 (siehe 3) kann in dem Fahrzeug 100 z. B. im Kofferraum oder in einem anderen Abteil verstaut sein oder an einem Träger oben auf dem oder hinter dem Fahrzeug 100 angebracht sein.
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In 2 kann das Fahrzeugsystem 110 eine Ladeschnittstelle 115, eine Verarbeitungsvorrichtung 120 und ein Navigationsmodul 125 enthalten.
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Die Ladeschnittstelle 115 kann es ermöglichen, dass die bordeigene Batterie 105 elektrisch mit einer Leistungsquelle verbunden ist, die eine Benzin-Kraftmaschine, eine weitere Batterie, wie z. B. eine Fahrradbatterie 140 (siehe die 3 und 4), oder beides enthalten kann. Wenn die bordeigene Batterie 105 mit der Leistungsquelle verbunden ist, kann sie durch die Ladeschnittstelle 115 geladen werden. Das heißt, der Ladezustand der bordeigenen Batterie 105 kann zunehmen, während die Leistungsquelle in die Ladeschnittstelle 115 gesteckt ist. Außerdem oder alternativ kann die Ladeschnittstelle 115 das Laden der Fahrradbatterie 140 durch die bordeigene Batterie 105 oder die andere Leistungsquelle fördern. Folglich kann durch das Stecken der Fahrradbatterie 140 in die Ladeschnittstelle 115 elektrische Energie von der bordeigenen Batterie oder der anderen Leistungsquelle 105 die Fahrradbatterie 140 laden. Wenn das System 110 in einem benzinbetriebenen Fahrzeug oder einem Hybrid-Fahrzeug einschließlich eines Einsteck-Hybrid-Elektrofahrzeugs enthalten ist, kann die Ladeschnittstelle 115 verwendet werden, um die Fahrradbatterie 140 mit anderen Typen der Leistungsquellen 105, wie z. B. einer Benzin-Kraftmaschine an Bord des Fahrzeugs 100, zu verbinden.
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Die Verarbeitungsvorrichtung 120 kann programmiert sein, die in die Ladeschnittstelle 115 gesteckten Batterien zu überwachen. Folglich kann die Verarbeitungsvorrichtung 120 die Ladezustände der bordeigenen Batterie 105, der Fahrradbatterie 140 oder beider bestimmen. Außerdem kann die Verarbeitungsvorrichtung 120 konfiguriert sein, die Fahrreichweite der Batterien zu schätzen. Die Fahrreichweite kann eine Funktion des Ladezustands und des Typs des Fahrzeugs (z. B. ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad) sein. Weil Fahrräder typischerweise leichter als die meisten Kraftfahrzeuge sind, kann ein Fahrrad mit einer Fahrradbatterie 140, die den gleichen oder einen niedrigeren Ladezustand bezüglich einer bordeigenen Batterie 105 aufweist, z. B. weiter fahren.
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Das Navigationsmodul 125 kann programmiert sein, eine Position des Fahrzeugs 100 zu bestimmen. Das Navigationsmodul 125 kann einen Empfänger eines globalen Positionierungssystems (GPS) enthalten, der konfiguriert ist, die Position des Fahrzeugs 100 bezüglich von Satelliten oder terrestrisch basierten Sendetürmen zu triangulieren. Das Navigationssystem kann deshalb für die drahtlose Kommunikation konfiguriert sein. Das Navigationssystem kann ferner programmiert sein, sowohl Routen von dem aktuellen Ort zu einem gewählten Ziel zu entwickeln als auch eine Karte und die gegenwärtigen Fahrrichtungen zu dem gewählten Ziel z. B. über eine Anwenderschnittstellenvorrichtung anzuzeigen. Beim Erzeugen der Route kann das Navigationsmodul 125 die geschätzten Fahrreichweiten sowohl des Fahrzeugs 100 als auch des Fahrrads 135 berücksichtigen. Die Route kann z. B. die Verwendung des Fahrzeugs 100 spezifizieren, um von einem Startort (d. h., dem aktuellen Ort) bis zu einem Zwischenort zu fahren. Weil sich das Fahren der Route bis zu dem Zwischenort auf das Fahrzeug 100 stützt, kann die Route Straßen oder eine andere Infrastruktur enthalten, wo der Fahrzeugverkehr erlaubt ist. Der Zwischenort kann einen Parkplatz am Randgebiet eines überfüllten städtischen Bereichs oder eines anderen Bereichs, wo die Fahrzeugnavigation schwierig ist, enthalten. Sobald das Fahrzeug 100 geparkt ist, kann die Route die Verwendung des Fahrrads 135 spezifizieren, um von dem Zwischenort bis zu dem gewählten Ziel zu fahren. Die Route von dem Zwischenort bis zu dem gewählten Ziel kann eine Infrastruktur enthalten, die für den Fahrradverkehr geeignet ist. Beispiele einer derartigen Infrastruktur können zusätzlich zu Straßen Fahrradwege, Fahrradspuren, Bürgersteige (wo sie erlaubt sind) usw. enthalten.
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Das Navigationsmodul 125 kann ferner programmiert sein, zu berücksichtigen, ob die Fahrradbatterie 140 ausreichend Ladung aufweist, um von dem gewählten Ziel bis zu dem Fahrzeug 100 an dem Zwischenort zurückzukehren, und ob die bordeigene Batterie 105 ausreichend Ladung aufweist, um von dem Zwischenort bis zu der nächsten Ladestation zu fahren. Wenn nicht, kann das Navigationsmodul 125 den Anwender auffordern, eine alternative Route zu suchen oder die bordeigene Batterie 105 oder die Fahrradbatterie 140 vor dem Unternehmen der Route zu laden. Wie oben erörtert worden ist, kann die bordeigene Batterie 105 oder die Fahrradbatterie 140 durch eine Benzin-Kraftmaschine oder eine andere Leistungsquelle geladen werden, wobei in diesem Fall die Ladestation eine Tankstelle enthalten kann. Außerdem kann das Navigationsmodul 125 berücksichtigen, ob die Fahrradbatterie 140 durch die bordeigene Batterie 105, z. B. über die Ladeschnittstelle 115, geladen werden kann, während das Fahrzeug 100 von dem Zwischenort bis zu der nächsten Ladestation fährt. Das Navigationsmodul 125 kann an die Verarbeitungsvorrichtung 120 oder die Ladeschnittstelle 115 übertragen, ob die bordeigene Batterie 105 sowohl die Fahrradbatterie 140 laden als auch die Ladestelle erreichen kann. Die Verarbeitungsvorrichtung 120 oder die Ladeschnittstelle 115 kann das Laden der Fahrradbatterie 140 entsprechend fördern, was das Warten, die Fahrradbatterie 140 zu laden, enthalten kann, bis die bordeigene Batterie 105 wenigstens teilweise wiederaufgeladen ist.
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Das Kommunikationsmodul kann programmiert sein, die verdrahtete oder die drahtlose Kommunikation zwischen den Komponenten des Fahrzeugs 100 und anderen Vorrichtungen, wie z. B. einem entfernten Server oder sogar einem weiteren Fahrzeug, wenn z. B. ein Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikationsprotokoll verwendet wird, zu fördern. Das Kommunikationsmodul kann konfiguriert sein, Nachrichten von einem Turm eines Mobilfunkanbieters und dem Telematik-Dienstzustellungsnetz (Telematik-SDN), das dem Fahrzeug 100 zugeordnet ist, zu empfangen und Nachrichten an einen Turm eines Mobilfunkanbieters und das Telematik-Dienstzustellungsnetz (Telematik-SDN), das dem Fahrzeug 100 zugeordnet ist, zu senden, das wiederum eine Kommunikation mit der Mobilvorrichtung des Anwenders aufbaut, wie z. B. einem Mobiltelephon, einem Tablet-Computer, einem Laptop-Computer, einem Schlüsselanhänger oder irgendeiner anderen elektronischen Vorrichtung, die für die drahtlose Kommunikation über einen sekundären oder denselben Mobilfunkanbieter konfiguriert ist. Die Mobilfunkkommunikation mit dem Telematik-Sender/Empfänger durch das SDN kann außerdem von einer mit dem Internet verbundenen Vorrichtung, wie z. B. einem PC, einem Laptop, einem Notebook oder einem über WiFi angeschlossenen Telefon, eingeleitet werden. Das Kommunikationsmodul kann außerdem programmiert sein, von dem Fahrzeug 100 direkt mit der entfernten Vorrichtung des Anwenders oder mit irgendeiner anderen Vorrichtung unter Verwendung irgendeiner Anzahl von Kommunikationsprotokollen, wie z. B. Bluetooth®, Niedrigenergie-Bluetooth® ("Bluetooth® Low Energy") oder WiFi, zu kommunizieren. Ein beispielhaftes Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikationsprotokoll kann z. B. das dedizierte Kurzbereichs-Kommunikationsprotokoll (DSRC-Protokoll) enthalten.
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Dementsprechend kann das Kommunikationsmodul konfiguriert sein, Signale zu empfangen, die das Navigationsmodul 125 verwenden kann, um z. B. den Ort des Fahrzeugs 100 oder des Fahrrads 135 zu triangulieren. Außerdem kann das Kommunikationsmodul programmiert sein, die durch das Navigationsmodul 125 erzeugten Routen z. B. zu dem Fahrrad 135 oder einer Mobilvorrichtung 150 (siehe 4) zu übertragen. Zusätzlich oder alternativ kann das Kommunikationsmodul programmiert sein, die Ladezustände der Fahrradbatterie 140 oder der bordeigenen Batterie 105 zu dem Fahrrad 135 oder der Mobilvorrichtung 150 zu übertragen.
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3 veranschaulicht ein beispielhaftes Fahrrad 135, das mit dem Fahrzeug 100 und dem Fahrzeugsystem 110 nach den 1 und 2 verwendet werden kann. Das Fahrrad 135 kann ein Elektrofahrrad mit einem Elektromotor 145 sein, der durch eine Leistungsquelle, wie z. B. eine Fahrradbatterie 140, angetrieben ist. Die Fahrradbatterie 140 kann dem Elektromotor 145 eine elektrische Ladung bereitstellen. In Reaktion kann sich der Elektromotor 145 drehen. Die Drehung des Elektromotors 145 kann die Räder antreiben, die das Fahrrad 135 antreiben. Die Fahrradbatterie 140 kann konfiguriert sein, mit der Ladeschnittstelle 115 an Bord des Fahrzeugs 100 verbunden zu sein. Deshalb kann die bordeigene Batterie 105 die Fahrradbatterie 140 laden. Alternativ oder zusätzlich kann die Fahrradbatterie 140 geladen werden, wenn das Fahrzeug 100 oder die Ladeschnittstelle 115 in eine Leistungsquelle gesteckt ist.
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Eine Mobilvorrichtung 150, die ein Fahrradsystem 155 implementiert, kann in dem Fahrrad 135 enthalten oder anderweitig mit dem Fahrrad 135 verwendet werden. In 4 kann die Mobilvorrichtung 150 ein Kommunikationsmodul 160, eine Verarbeitungsvorrichtung 165 und ein Navigationsmodul 170 enthalten, um das Fahrradsystem 155 zu implementieren. Diese Komponenten können ähnlich zu den entsprechenden Komponenten des Fahrzeugs 100 arbeiten, die oben bezüglich 2 beschrieben worden sind. Das heißt, das Kommunikationsmodul 160 des Fahrrads 135 kann die verdrahtete oder drahtlose Kommunikation fördern, die Verarbeitungsvorrichtung 165 kann programmiert sein, die Fahrreichweiten des Fahrzeugs 100 oder des Fahrrads 135 basierend auf dem Ladezustand der bordeigenen Batterie 105 oder der Fahrradbatterie 140 zu schätzen, und das Navigationsmodul 170 kann programmiert sein, die Routen zu einem gewählten Ziel zu erzeugen, die die geschätzten Fahrreichweiten berücksichtigen. Die durch das Navigationsmodul 170 erzeugten Routen können eine Route von einem aktuellen Ort bis zu einem Zwischenort basierend auf dem Ladezustand der bordeigenen Batterie 105 und eine Route von dem Zwischenort bis zu dem gewählten Ziel basierend auf dem Ladezustand der Fahrradbatterie 140 enthalten. Das Navigationsmodul 170 kann die für das Fahrzeug 100 und das Fahrrad 135 verfügbare Infrastruktur berücksichtigen, wenn es die Routen erzeugt. Außerdem kann das Navigationsmodul 170 berücksichtigen, ob die Fahrradbatterie 140 durch die bordeigene Batterie 105 oder die Benzin-Kraftmaschine (falls verfügbar) z. B. über die Ladeschnittstelle 115 geladen werden kann, während das Fahrzeug 100 von dem Zwischenort zu der nächsten Ladestation fährt. Das Navigationsmodul 170 kann zu der Verarbeitungsvorrichtung 165 oder der Ladeschnittstelle 115 übertragen, ob die bordeigene Batterie 105 sowohl die Fahrradbatterie 140 laden als auch die Ladestelle erreichen kann. Die Verarbeitungsvorrichtung 165 oder die Ladeschnittstelle 115 können das Laden der Fahrradbatterie 140 entsprechend fördern, was das Warten enthalten kann, die Fahrradbatterie 140 zu laden, bis die bordeigene Batterie 105 wenigstens teilweise wiederaufgeladen worden ist. Entsprechend kann das in dem Fahrzeug 100 enthaltene System, das oben bezüglich der 1 und 2 beschrieben worden ist, in einer Mobilvorrichtung 150, wie z. B. einem Mobiltelephon, einem Laptop-Computer, einem Tablet-Computer oder dergleichen, implementiert sein.
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5 ist ein Ablaufplan eines beispielhaften Prozesses 500, der durch das Fahrzeugsystem 110 oder das Fahrradsystem 155 ausgeführt werden kann. Wie oben erörtert worden ist, kann das Fahrradsystem 155 z. B. durch eine Mobilvorrichtung 150 ausgeführt werden, die in dem Fahrrad 135 enthalten ist oder mit dem Fahrrad 135 verwendet wird. Der Prozess 500 kann z. B. eingeleitet werden, wenn die Fahrradbatterie 140 in die Ladeschnittstelle 115 an Bord des Fahrzeugs gesteckt ist und nachdem der Anwender ein Ziel gewählt hat.
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Im Block 505 kann die Verarbeitungsvorrichtung 120, 165 die Ladezustandsdaten empfangen, die der bordeigenen Batterie 105, der Fahrradbatterie 140 oder beiden zugeordnet sind. In einigen Fällen werden die Ladezustandsdaten durch die Ladeschnittstelle 115, die sich in dem Fahrzeug 100 befindet, gesammelt und z. B. über das Kommunikationsmodul 130, 160 durch einen verdrahtetes oder drahtloses Kommunikationsprotokoll zu der Verarbeitungsvorrichtung 120, 165 übertragen.
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Im Block 510 kann die Verarbeitungsvorrichtung 120, 165 die Fahrstrecken des Fahrzeugs 100 und des Fahrrads 135 schätzen. Die Fahrstrecke des Fahrzeugs 100 kann von dem Ladezustand der bordeigenen Batterie 105 oder der Menge des Kraftstoffs in dem Benzintank geschätzt werden. Die Fahrstrecke des Fahrrads 135 kann von dem Ladezustand der Fahrradbatterie 140 geschätzt werden. Die Schätzungen der Fahrstrecken können zu dem Navigationsmodul 125, 170 übertragen werden.
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Im Block 515 kann das Navigationsmodul 125, 170 die geschätzten Fahrstrecken empfangen und eine Route zu dem gewählten Ziel erzeugen. Die Route kann eine Route von dem aktuellen Ort des Fahrzeugs 100 bis zu einem Zwischenort enthalten. Die Route bis zu dem Zwischenort kann auf dem Ladezustand der bordeigenen Batterie 105 oder der Fahrradbatterie 140 basieren (d. h., ob die Fahrradbatterie 140 ausreichend Ladung bis zum Ort des Ziels und zurück bis zu dem Zwischenort aufweist) und kann sich auf die für das Fahrzeug 100 verfügbare Infrastruktur stützen. Die Route kann ferner eine Route von dem Zwischenort bis zu dem gewählten Ziel basierend auf dem Ladezustand der Fahrradbatterie 140 enthalten. Außerdem kann die Route bis zu dem gewählten Ziel die für den Fahrradverkehr verfügbare Infrastruktur identifizieren.
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Im Entscheidungsblock 520 kann das Navigationsmodul 125, 170 bestimmen, ob die bordeigene Batterie 105 ausreichend Ladung aufweist, damit das Fahrzeug 100 von dem Zwischenort eine Ladestelle erreicht. Im Kontext benzinbetriebener oder Hybrid-Fahrzeuge kann das Navigationsmodul 125, 170 bestimmen, ob der Kraftstofftank ausreichend Kraftstoff aufweist, damit das Fahrzeug 100 eine Tankstelle erreicht. Wenn ja, kann der Prozess 500 im Block 525 weitergehen. Andernfalls kann der Prozess 500 im Block 540 weitergehen.
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Im Entscheidungsblock 525 kann das Navigationsmodul 125, 170 bestimmen, ob die bordeigene Batterie 105 oder die andere Leistungsquelle das Fahrzeug 100 zu der Ladestelle bringen kann, die im Kontext eines benzinbetriebenen Fahrzeugs eine Tankstelle enthalten kann, während außerdem die Fahrradbatterie 140 über die Ladeschnittstelle 115 geladen wird. Wenn ja, kann der Prozess 500 im Block 530 weitergehen. Falls die bordeigene Batterie 105 oder eine andere Leistungsquelle nicht imstande ist, die Ladestelle zu erreichen und die Fahrradbatterie 140 zu laden, kann der Prozess im Block 535 weitergehen.
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Im Block 530 kann das Navigationsmodul 125, 170 oder die Verarbeitungsvorrichtung 120, 165 einen Befehl an die Ladeschnittstelle 115 ausgeben, die Fahrradbatterie 140 mit der von der bordeigenen Batterie 105 oder der Benzin-Kraftmaschine ausgegebenen Leistung zu laden. Das Ausgeben des Befehls kann das Ausgeben eines Signals oder das Setzen eines Merkers enthalten. Der Prozess 500 kann nach dem Block 530 enden.
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Im Block 535 kann das Navigationsmodul 125, 170 oder die Verarbeitungsvorrichtung 120, 165 einen Befehl an die Ladeschnittstelle 115 ausgeben, das Laden der Fahrradbatterie 140 mit der von der bordeigenen Batterie 105 oder der Benzin-Kraftmaschine ausgegebenen Leistung zu unterlassen. Das Ausgeben des Befehls kann die Form des Sendens eines Signals oder das Setzen eines Merkers annehmen. Der Prozess 500 kann nach dem Block 530 enden.
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Im Block 540 kann das Navigationsmodul 125, 170 oder die Verarbeitungsvorrichtung 120, 165 eine Warnung an den Anwender ausgeben, die angibt, dass sich das gewählte Ziel außerhalb der Reichweite des Fahrzeugs 100 und des Fahrrads 135 befindet. Die Warnung kann eine hörbare Warnung, eine sichtbare Warnung oder beides enthalten. Die Warnung kann in einigen Fällen den Anwender anweisen, das Fahrzeug 100 zur nächsten Ladestelle zu bringen, so dass die Ladezustände der bordeigenen Batterie 105 und der Fahrradbatterie 140 erhöht werden können. Für benzinbetriebene Fahrzeuge kann die Ladestelle eine Tankstelle enthalten. In einigen möglichen Herangehensweisen kann die Warnung den Anwender auffordern, anzugeben, ob die Benzin-Kraftmaschine verwendet werden sollte, um die bordeigene Batterie 105 (falls anwendbar), die Fahrradbatterie 140 oder beide zu laden. Nachdem wenigstens einer der Ladezustände erhöht worden ist, kann das Navigationsmodul 125, 170 oder die Verarbeitungsvorrichtung 120, 165 beim nächsten Schlüsseleinschaltzyklus oder beim nächsten Mal, wenn der Anwender ein Ziel wählt, erneut auswerten, ob das Fahrzeug 100 und das Fahrrad 135 das gewählte Ziel erreichen können.
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Im Allgemeinen können die beschriebenen Computersysteme und/oder -vorrichtungen irgendeines von einer Anzahl von Computer-Betriebssystemen verwenden, einschließlich der Versionen und/oder Varianten des Ford Sync®-Betriebssystems, des Microsoft Windows®-Betriebssystems, des Unix-Betriebssystems (z. B. des Solaris®-Betriebssystems, das von der Oracle Corporation of Redwood Shores, Kalifornien, vertrieben wird), des AIX UNIX-Betriebssystems, das von International Business Machines of Armonk, New York, vertrieben wird, des Linux-Betriebssystems, der Mac OS X- und iOS-Betriebssysteme, die von der Apple Inc. of Cupertino, Kalifornien, vertrieben werden, des BlackBerry-OS, das von der Research In Motion of Waterloo, Kanada, vertrieben wird, und des Android-Betriebssystems, das von der Open Handset Alliance entwickelt wird, aber keinesfalls eingeschränkt auf diese. Beispiele der Computervorrichtungen enthalten ohne Einschränkung einen Fahrzeug-Bord-Computer, einen Computer-Arbeitsplatz, einen Server, einen Desktop, ein Notebook, einen Laptop oder einen Handheld-Computer oder irgendein anderes Computersystem und/oder irgendeine andere Computervorrichtung.
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Die Computervorrichtungen enthalten im Allgemeinen computerausführbare Anweisungen, wobei die Anweisungen durch eine oder mehrere Computervorrichtungen, wie z. B. jene, die oben aufgelistet sind, ausführbar sein können. Die computerausführbaren Anweisungen können aus Computerprogrammen, die unter Verwendung verschiedener Programmiersprachen und/oder -techniken einschließlich ohne Einschränkung und entweder allein oder in Kombination JavaTM, C, C++, Visual Basic Java Script, Pearl usw. erzeugt werden, kompiliert oder interpretiert werden. Im Allgemeinen empfängt ein Prozessor (z. B. ein Mikroprozessor) die Anweisungen, z. B. von einem Speicher, einem computerlesbaren Medium usw., wobei er diese Anweisungen ausführt und dadurch einen oder mehrere Prozesse ausführt, einschließlich eines oder mehrerer der hier beschriebenen Prozesse. Derartige Anweisungen und andere Daten können unter Verwendung verschiedener computerlesbarer Medien gespeichert und übertragen werden.
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Ein computerlesbares Medium (das außerdem als ein prozessorlesbares Medium bezeichnet wird) enthält irgendein nichtflüchtiges (z. B. greifbares) Medium, das an dem Bereitstellen von Daten (z. B. Anweisungen), die durch einen Computer (z. B. durch einen Prozessor eines Computers) gelesen werden können, teilnimmt. Ein derartiges Medium kann viele Formen annehmen, einschließlich nichtflüchtiger Medien und flüchtiger Medien, ist aber nicht darauf eingeschränkt. Die nichtflüchtigen Medien enthalten z. B. optische oder magnetische Platten und anderen beständigen Speicher. Die flüchtigen Medien können z. B. dynamischen Schreib-Lese-Speicher (DRAM) enthalten, der typischerweise einen Hauptspeicher bildet. Derartige Anweisungen können durch ein oder mehrere Übertragungsmedien übertragen werden, einschließlich Koaxialkabel, Kupferdraht und Faseroptik, einschließlich der Drähte, die einen Systembus umfassen, der an einen Prozessor eines Computers gekoppelt ist. Übliche Formen der computerlesbaren Medium enthalten z. B. eine Diskette, eine flexible Platte, eine Festplatte, ein Magnetband, irgendein anderes Magnetmedium, einen CD-ROM, eine DVD, irgendein anderes optisches Medium, Lochkarten, Lochstreifen, irgendein anderes physikalisches Medium mit Mustern von Löchern, einen RAM, einen PROM, einen EPROM, einen Flash-EEPROM, irgendeinen anderen Speicher-Chip oder irgendeine andere Speicherkassette oder irgendein anderes Medium, von dem ein Computer lesen kann.
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In einigen Beispielen können die Systemelemente als computerlesbare Anweisungen (z. B. Software) in einer oder mehreren Computervorrichtungen (z. B. Servern, Personal-Computern usw.) implementiert sein, in ihnen zugeordneten computerlesbaren Medien (z. B. Disketten, Speichern usw.) gespeichert sein. Ein Computerprogrammprodukt kann derartige Anweisungen, die in computerlesbaren Medien gespeichert sind, zum Ausführen der hier beschriebenen Funktionen umfassen.
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Bezüglich der hier beschriebenen Prozesse, Systeme, Verfahren, Heuristiken usw. sollte es selbstverständlich sein, dass die Prozesse mit den beschriebenen Schritten, die in einer anderen Reihenfolge als der hier beschriebenen Reihenfolge ausgeführt werden, praktiziert werden könnten, obwohl die Schritte derartiger Prozesse usw. als gemäß einem bestimmten geordneten Ablauf stattfindend beschrieben worden sind. Es sollte ferner selbstverständlich sein, dass bestimmte Schritte gleichzeitig ausgeführt werden könnten, dass andere Schritte hinzugefügt werden könnten oder dass bestimmte hier beschriebene Schritte weggelassen werden könnten. Mit anderen Worten, die Beschreibungen der Prozesse sind hier für den Zweck des Veranschaulichens bestimmter Ausführungsformen bereitgestellt, wobei sie in keiner Weise so ausgelegt werden sollten, um die Ansprüche einzuschränken.
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Dementsprechend ist es selbstverständlich, dass vorgesehen ist, dass die obige Beschreibung veranschaulichend und nicht einschränkend ist. Viele Ausführungsformen und Anwendungen außer den bereitgestellten Beispielen würden beim Lesen der obigen Beschreibung sichtbar werden. Der Schutzumfang sollte nicht bezüglich der obigen Beschreibung bestimmt werden, sondern er sollte stattdessen bezüglich der beigefügten Ansprüche zusammen mit dem vollen Schutzumfang der Äquivalente, zu denen derartige Ansprüche berechtigt sind, bestimmt werden. Es wird erwartet und es ist vorgesehen, dass künftige Entwicklungen in den hier erörterten Techniken stattfinden und dass die offenbarten Systeme und Verfahren in derartige künftige Ausführungsformen aufgenommen werden. Zusammengefasst sollte es selbstverständlich sein, dass die Anmeldung zur Modifikation und Variation imstande ist.
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Es ist vorgesehen, dass allen in den Ansprüchen verwendeten Begriffen ihre gewöhnlichen Bedeutungen gegeben sind, wie sie durch die Fachleute der hier beschriebenen Techniken verstanden werden, wenn nicht eine gegenteilige explizite Angabe hier gemacht ist. Insbesondere sollte die Verwendung der Artikel in der Einzahl, wie z. B. "ein", "eine", "der/die/das" usw. so gelesen werden, dass ein oder mehrere angegebene Elemente angeführt sind, wenn nicht ein Anspruch eine explizite Einschränkung auf das Gegenteil darstellt.
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Die Zusammenfassung ist bereitgestellt, um es dem Leser zu ermöglichen, schnell die Art der technischen Offenbarung zu ermitteln. Sie ist mit dem Einvernehmen vorgelegt, dass sie nicht verwendet wird, den Schutzumfang oder die Bedeutung der Ansprüche zu interpretieren oder einzuschränken. Außerdem kann in der vorhergehenden ausführlichen Beschreibung gesehen werden, dass verschiedene Merkmale für den Zweck der Straffung der Offenbarung in verschiedenen Ausführungsformen zusammen gruppiert sind. Dieses Verfahren der Offenbarung ist nicht als eine Absicht widerspiegelnd zu interpretieren, dass die beanspruchten Ausführungsformen mehr Merkmale erfordern, als ausdrücklich in jedem Anspruch dargelegt sind. Stattdessen liegt der Gegenstand der Erfindung in weniger als allen Merkmalen einer einzigen offenbarten Ausführungsform, wie es die folgenden Ansprüche widerspiegeln. Folglich sind die folgenden Ansprüche hierdurch in die ausführliche Beschreibung aufgenommen, wobei jeder Anspruch für sich allein als ein separat beanspruchter Gegenstand steht. Zeichenerklärung Fig. 2:
115 | Ladeschnittstelle |
120 | Verarbeitungsvorrichtung |
125 | Navigationsmodul |
130 | Kommunikationsmodul |
Fig.4:
160 | Kommunikationsmodul |
165 | Verarbeitungsvorrichtung |
170 | Navigationsmodul |