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Die Erfindung betrifft ein Schaltgerät gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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Bei Niederspannungsschaltgeräten, welche einen Handschaltknopf aufweisen, daher ein manuell bedienbares Element zum Schließen der Schaltkontakte und Bilden eines leitenden Strompfades durch das Schaltgerät, wird meist ein beweglicher Schaltkontakt, welcher mit dem Handschaltknopf mechanisch gekoppelt ist, durch die Bewegung des Handschaltknopfs kontinuierlich an einen gehäusefesten Schaltkontakt angenähert, bis die beiden Schaltkontakte mechanisch aneinander anliegen. Das Öffnen der Kontakte, sprich das Ausschalten des Schaltgerätes erfolgt entsprechend durch ein Bewegen des betreffenden Handschaltknopfes in entsprechende Richtung, was ein ebenso kontinuierliches entfernen der Kontakte zur Folge hat. Dabei besteht sogar die Möglichkeit seitens eines Benutzers, durch Festhalten des Handschaltknopfes in einer beliebigen Zwischenstellung auch die Kontakte in einer entsprechenden Zwischenstellung zu halten.
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Sofern an dem betreffenden Schaltgerät ein elektrisches Potential anliegt, kommt es bei einer bestimmten Annäherung der beiden Schaltkontakte zur Bildung eines Lichtbogens. Dies stellt bei ausreichend geringer Spannung und sofern lediglich Verbraucher angeschlossen sind, welche nur zu einem geringen Stromfluss über das Schaltgerät führen, in der Regel kein Problem dar.
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Bei höheren Spannungen bzw. höheren Strömen, beispielsweise bei 600V und 100A, kann ein derartiger Lichtbogen, welcher im Zuge eines zu langsamen manuellen Trennens der Kontakte entsteht, jedoch zu erheblichen Schäden an dem betreffenden Schaltgerät führen. Sofern während des Ausschaltvorganges ein entsprechend hoher Strom über das betreffende Schaltgerät fließt, kann der durch ein langsames manuelles Öffnen der Kontakte gebildete Lichtbogen nicht nur zu einem Totalverlust des betreffenden Schaltgeräts führen, sondern darüber hinaus einen Brand auslösen. Dies stellt vor allem bei Gleichstrom eine große Gefahr dar.
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Es sind Schaltgeräte bekannt, welche eine sog. Sprungausschaltfunktion aufweisen.
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Dabei werden die Schaltkontakte beim manuellen Abschalten unabhängig von der Art bzw. Geschwindigkeit mit welcher ein Bediener einen Handschaltknopf betätigt, sprungartige getrennt. Derartige Sprungausschaltfunktionen sind jedoch vornehmlich im Bereich sehr großer Leistungsschalter, wie diese etwa in Umspannwerken zum Einsatz kommen, üblich. Derartige Schaltgeräte weisen separat aufzuladende Federspeicher auf, welche zum Schließen bzw. Öffnen der Kontakte verwendet werden, wobei die Anwendung der betreffenden Technologie im Bereich kompakter Schaltgeräte kaum möglich ist, da eine Integration der betreffenden Technik in den kompakten Gehäusen nicht möglich ist.
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EP0327502A1 betrifft ein Verfahren zum Schalten eines Schaltschlosses in einem bei Überstrom abschaltenden Installationseinbauschalter von elektrischen Niederspannungsverteilnetzen, insbesondere in Motorschutzschaltern, mit zwischen einer Platine und einer Kammer angeordneten Mitteln zum manuellen Abschalten und zur automatischen Auslösung, sowie ein entsprechendes Schaltschloss. Um unabhängig von der Geschwindigkeit der Betätigung eines Schalthebels eine rasche Abschaltung zu erzeugen und bei einem automatischen Auslösen eine Freilauffunktion zu gewährleisten, wird eine manuell an einem Schalthebel erzeugte Abschaltkraft auf eine Abstufung eines in Richtung einer Klinke-Hand verschiebbaren Schiebers-Hand übertragen, bis eine Klinkenlasche aus der schwenkenden Klinke-Hand ausrastet und durch gespeicherte Federkraft geöffnet wird, oder es wird eine automatisch betätigbare Auslöseklinke geschwenkt, bis deren Nase neben einer Klinkennase liegt und einer mit Federkraft gespannten Klinke eine der Nasenhöhe entsprechende Schwenkbewegung erlaubt, welche auf die Klinke-Hand übertragen wird, wodurch die Klinkenlasche aus der schwenkenden Klinke-Hand ausrastet und durch gespeicherte Federkraft geöffnet wird, was eine sprunghafte Öffnung der elektrischen Kontakte des Installationseinbauschalters bewirkt. Durch das sprunghafte Öffnen der elektrischen Kontakte, welches zum sofortigen Unterbruch des durch den Installationseinbauschalter fließenden Stroms führt, wird ein stehender Lichtbogen verhindert.
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DE10124353A1 betrifft einen Schaltmechanismus für einen Schutzschalter, mit einem Kontaktpaar aus einem feststehenden Kontakt und aus einem beweglichen Kontakt an einem Kontaktarm, der über einen Koppelbügel mit einem zwischen einer Einschaltendlage und einer Ausschaltendlage verschwenkbaren Schaltgriff zusammenwirkt, der in der Einschaltendlage mittels einer Verriegelung blockierbar ist, die mittels eines Auslösehebels freigebbar ist. Da viele der zur Ver- und Entriegelung und damit zur Freiauslösung erforderlichen Einzelteile des Schaltmechanismus auf möglichst wenigen Drehachsen übereinander und die erforderlichen Drehachsen möglichst nahe nebeneinander liegen, kann eine kompakte Bauform des Schaltmechanismus erreicht werden. In einfacher Art und Weise kann dies mit einem innerhalb des Schaltgriffs angeordneten und diesen in der Verriegelungsstellung blockierenden ersten Sperrelement sowie mit einem einerseits mit diesem zusammenwirkenden und andererseits davon unabhängig bewegbaren zweiten Auslöseelement zur Realisierung der Freiauslösung erzielt werden. Zweckmäßigerweise ist hierzu die Verriegelung zwischen einer auf der Griffachse des Schaltgriffs drehbar gelagerten Sperrscheibe und dem ebenfalls im Schaltgriff drehbar gelagerten Auslösehebel gebildet.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Schaltgerät der eingangs genannten Art anzugeben, mit welchem die genannten Nachteile vermieden werden können, welches ein sicheres Abschalten des Schaltgeräts ermöglicht, welches einen kompakten Aufbau aufweist und welches einfach herstellbar ist.
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Erfindungsgemäß wird dies durch die Merkmale des Patentanspruches 1 erreicht.
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Dadurch kann ein sicheres manuelles Abschalten des Schaltgeräts, daher eine sichere Kontakttrennung erzielt werden, welche unabhängig ist, von der Geschwindigkeit mit welcher ein Benutzer den Betätigungsfortsatz bedient. Das betreffende Schaltgerät kann dabei mit kompakten Abmessungen ausgeführt werden, und weist eine sehr geringe Anzahl erforderlicher Teile auf. Bei dem gegenständlichen Schaltgerät ist es nicht erforderlich eine Verklinkung des Schaltschlosses zu lösen, um ein sprungartiges Ausschalten zu erzielen. Dadurch wird die Verklinkungsstelle des Schaltgeräts geschont. Da beim manuellen Ausschalten des Schaltgeräts kein Verschließ entsteht, wird die Lebensdauer des Schaltgeräts erhöht. Da es zu keinem Auftrennen der Verklinkung beim manuellen Ausschalten des Schaltgeräts kommt, erfolgt ein solches Lösen der Verklinkung ausschließlich beim Auslösen des Schaltgeräts durch einen Auslöser desselben, wodurch der Zustand der Verklinkungsstelle zuverlässig abbildet, ob das Schaltgerät manuell ausgeschaltet wurde, oder aber aufgrund eines elektrischen Zustandes durch einen Auslöser ausgeschaltet wurde. Bei einem gegenständlichen Schaltgerät ist folglich eine einfache Integration einer sog. Ausgelöst-Anzeige möglich.
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Die Unteransprüche betreffen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
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Ausdrücklich wird hiermit auf den Wortlaut der Patentansprüche Bezug genommen, wodurch die Ansprüche an dieser Stelle durch Bezugnahme in die Beschreibung eingefügt sind und als wörtlich wiedergegeben gelten.
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Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen, in welchen eine lediglich bevorzugte Ausführungsform beispielhaft dargestellt ist, näher beschrieben. Dabei zeigt:
- 1 ein gegenständliches Schaltgerät im Aufriss;
- 2 eine Baugruppe umfassend Schaltschloss, Kontaktarm und Handbetätigungseinrichtung des Schaltgeräts gemäß 1 in geschnittener Darstellung im Aufriss, im eingeschalteten Zustand des Schaltgeräts;
- 3 die Baugruppe gemäß 2 in geschnittener Darstellung im Aufriss, wobei die Handbetätigungseinrichtung an der Auslöseposition dargestellt ist;
- 4 die Baugruppe gemäß 2 in geschnittener Darstellung im Aufriss, im ausgeschalteten Zustand des Schaltgeräts;
- 5 die Handbetätigungseinrichtung gemäß den 2 bis 4 in axonometrischer Darstellung;
- 6 die Handbetätigungseinrichtung gemäß den 2 bis 5 in geschnittener Darstellung im Aufriss, an der Auslöseposition;
- 7 die Handbetätigungseinrichtung gemäß den 2 bis 6 in geschnittener Darstellung im Aufriss beim Einschalten; und
- 8 einen Teil des Schaltgeräts gemäß 1 in axonometrischer Ansicht.
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Die 1 bis 4 zeigen ein Schaltgerät 1 bzw. Teile eines Schaltgeräts 1, welches bevorzugt als Schutzschaltgerät ausgebildet ist, wobei das Schaltgerät 1 wenigstens einen gehäusefesten Kontakt 2 und wenigstens einen beweglichen Kontakt 3 aufweist, wobei der bewegliche Kontakt 3 an einem, beweglich in dem Schaltgerät 1 angeordneten, Kontaktarm 4 angeordnet ist, wobei das Schaltgerät 1 ein Schaltschloss 5 aufweist, welches mit dem Kontaktarm 4 verbunden ist, wobei das Schaltgerät 1 weiters eine Handbetätigungseinrichtung 6 mit einem Betätigungsfortsatz 7 aufweist, welche Handbetätigungseinrichtung 6 mittels eines Bügels 8 mit dem Schaltschloss 5 verbunden ist, wobei bei einem Verbringen des Betätigungsfortsatzes 7 von einer Aus-Stellung des Betätigungsfortsatzes 7 in eine Ein-Stellung des Betätigungsfortsatzes 7 der bewegliche Kontakt 3 mit dem gehäusefesten Kontakt 2 kontaktiert wird und derart ein leitender Strompfad durch das Schaltgerät 1 bildet, wobei die Handbetätigungseinrichtung 7 derart ausgebildet ist, dass bei einer Bewegung des Betätigungsfortsatzes 7 von der Ein-Stellung in Richtung der Aus-Stellung, bis zu einer vorgebbaren Auslöseposition des Betätigungsfortsatzes 7, der Bügel 8 in Ruhe verbleibt, und dass bei einem Überschreiten der Auslöseposition in Richtung der Aus-Stellung der Bügel 8 von der Handbetätigungseinrichtung über einen Haltepunkt hinaus bewegt wird, und eine, mit dem Schaltschloss 5 verbundene, Kontaktöffnungsfeder 9 des Schaltgeräts 1 den beweglichen Kontakt 3 von dem gehäusefesten Kontakt 2 trennt.
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Dadurch kann ein sicheres manuelles Abschalten des Schaltgeräts 1, daher eine sichere Kontakttrennung erzielt werden, welche unabhängig ist, von der Geschwindigkeit mit welcher ein Benutzer den Betätigungsfortsatz 7 bedient. Das betreffende Schaltgerät 1 kann dabei mit kompakten Abmessungen ausgeführt werden, und weist eine sehr geringe Anzahl erforderlicher Teile auf. Bei dem gegenständlichen Schaltgerät 1 ist es nicht erforderlich eine Verklinkung des Schaltschlosses 5 zu lösen, um ein sprungartiges Ausschalten zu erzielen. Dadurch wird die Verklinkungsstelle des Schaltgeräts 1 geschont. Da beim manuellen Ausschalten des Schaltgeräts 1 kein Verschließ entsteht, wird die Lebensdauer des Schaltgeräts 1 erhöht. Da es zu keinem Auftrennen der Verklinkung beim manuellen Ausschalten des Schaltgeräts 1 kommt, erfolgt ein solches Lösen der Verklinkung ausschließlich beim Auslösen des Schaltgeräts 1 durch einen Auslöser desselben, wodurch der Zustand der Verklinkungsstelle zuverlässig abbildet, ob das Schaltgerät 1 manuell ausgeschaltet wurde, oder aber aufgrund eines elektrischen Zustandes durch einen Auslöser ausgeschaltet wurde. Bei einem gegenständlichen Schaltgerät ist folglich eine einfache Integration einer sog. Ausgelöst-Anzeige möglich.
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Die gegenständliche Erfindung betrifft ein elektrisches Schaltgerät 1, wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass das Schaltgerät 1 als Schutzschaltgerät bzw. als sog. Selbstschalter ausgebildet ist. Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Schaltgerät 1 etwa als Leitungsschutzschalter oder Leistungsschalter ausgebildet ist. Bevorzugt ist das Schaltgerät 1 als kompaktes Niederspannungsschutzschaltgerät ausgebildet. Das Schaltgerät 1 weist dabei entsprechend der bevorzugten Ausbildung zumindest einen Auslöser auf. Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Schaltgerät 1 in an sich bekannter und üblicher Weise zwei Auslöser, nämlich einen Kurzschlussauslöser und einen Überspannungsauslöser aufweist. In den Figuren wurde auf die Darstellung eines Auslösers verzichtet. 1 zeigt das geschlossene, betriebsfertige Schaltgerät 1 im Aufriss.
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Das Schaltgerät 1 weist zumindest einen beweglichen Kontakt 3, sowie wenigstens einen gehäusefesten Kontakt 2 auf. Gemäß der dargestellten bevorzugten Ausführungsform weist das Schaltgerät 1 eine sog. Doppelunterbrechung auf, und weist folglich zwei bewegliche Kontakte 3 sowie zwei gehäusefeste Kontakte 2 auf, welche jedoch einer einzigen Schaltstrecke zugeordnet sind.
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Wenn der wenigstens eine bewegliche Kontakt 3 mit dem wenigstens einen gehäusefesten Kontakt 2 in elektrisch leitender Verbindung steht, besteht ein elektrisch leitender Strompfad durch das Schaltgerät 1. Das Schaltgerät 1 weist nicht dargestellten Anschlussklemmen auf. Sofern keine derartige elektrisch leitende Verbindung durch bzw. über das Schaltgerät 1 besteht, wird dieses als ausgeschaltet bezeichnet bzw. als ausgeschalteter Zustand. Sofern die entsprechende leitende Verbindung besteht, wird dies als eingeschaltet bzw. eingeschalteter Zustand bezeichnet. Die Übergänge zwischen den beiden Zuständen werden entsprechend, und wie üblich, als Einschalten bzw. Ausschalten des Schaltgeräts 1 bezeichnet. Synonym kann auch die Bezeichnung geschlossene Kontakte 2, 3 für eingeschaltet, sowie geöffnete Kontakte für Ausgeschaltet verwendet werden.
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Der wenigstens eine bewegliche Kontakt 3 ist an einem beweglichen Kontaktarm 4 angeordnet. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform weist der, in 8 dargestellte Kontaktarm 4, zwei bewegliche Kontakte 3 auf, die an jeweils parallelen gabelförmigen Fortsätzen des Kontaktarmes 4, welcher in dieser Ausführung auch als Kontaktbrücke bzw. Schaltbrücke gezeichnet werden kann, angeordnet sind.
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Das Schaltgerät 1 weist ein sog. Schaltschloss 5 auf. Das Schaltschloss 5 ist eine mechanische Anordnung, welche die Bewegungen des Kontaktarmes 4 steuert. Das Schaltschloss 5 weist in der bevorzugten und dargestellten Ausführungsform neben dem Kontaktarm 4 weiters einen Kontaktarmträger 20, eine Klinke 18 und eine Klinkenauflage 19 auf. Die 2, 3, 4 und 8 zeigen u.a. die entsprechenden Baugruppen gelöst von den weiteren Komponenten des Schaltgeräts 1. Das Schaltschloss 5 weist bevorzugt noch weitere, nicht beschriebene Bauteile auf.
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Der Kontaktarmträger 20, der Kontaktarm 4 und die Klinkenauflage 19 sind um eine gemeinsame Schaltschloss-Drehachse beweglich in dem Schaltschloss 5 gelagert, und weisen jeweils entsprechende Durchbrechungen bzw. Lagerstellen auf. Die drei Teile 4, 19, 20 sind jeweils zueinander beweglich angeordnet. Zwischen Kontaktarmträger 20 und Kontaktarm 4 sind gemäß der dargestellten Ausführungsform zwei Schenkelfedern angeordnet, welche bei geschlossenen Kontakten 2, 3 den Kontaktdruck verursachen, und bei geöffneten Kontakten 2, 3 den Kontaktarm 4 gegen den Kontaktarmträger 20 drücken. Bei geschlossenen Kontakten 2, 3 ist der Kontaktarm 4 bereichsweise von dem Kontaktarmträger 20 abgehoben. Die Klinke 18 kann auch als Sperrhebel bezeichnet werden.
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Am Kontaktarmträger 20 ist die Klinke 18 um eine Klinken-Drehachse beweglich gelagert. Die Klinke 18 ist über einen Bügel 8 bzw. eine Stange mit der Handbetätigungseinrichtung 6 des Schaltgeräts 1 verbunden. Der Bügel 8 kann auch als Schubstange bezeichnet bzw. ausgebildet werden.
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Die Klinkenauflage 19 weist eine Verklinkungsstelle zur Verbindung mit der Klinke 18 auf. Im sog. verklinkten Zustand, daher wenn die Klinke 18 an der Klinkenauflage 19 eingreift, wird, ausgehend von einem ausgeschalteten Zustand des Schaltgeräts 1, eine Bewegung der Handbetätigungseinrichtung 6, bzw. des Betätigungsfortsatzes 7 der Handbetätigungseinrichtung 6, über den Bügel 8 auf die Klinke 18 übertragen. Da die Klinke 18, aufgrund der Verklinkung, nicht ausweichen bzw. ausschwenken kann, wird als Folge der Bewegung der Handbetätigungseinrichtung 6, weiters der Kontaktarmträger 20 und der Kontaktarm 4 bewegt, was zu einem einschalten des Schaltgeräts 1 führt. 4 zeigt dabei den ausgeschalteten Zustand, während 2 den eingeschalteten Zustand zeigt.
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Im Falle einer Auslösung des Schaltgeräts 1 durch einen nicht dargestellten Auslöser, bewegt ein Teil des Auslösers die Klinkenauflage 19, wodurch die Verklinkung zwischen Klinke 18 und Klinkenauflage 19 gelöst wird, was zu einem Öffnen der Kontakte 2, 3 führt. Der wenigstens eine bewegliche Kontakt 3 wird dabei durch die Kontaktöffnungsfeder 9 in dessen Offenstellung, getrennt von dem wenigstens einen gehäusefesten Kontakt 2 verbracht. Die Kontaktöffnungsfeder 9 ist in der Ansicht gemäß 8 dargestellt.
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Das Schaltgerät 1 weist eine Mechanik zum manuell verursachten sprungartigen Trennen der Kontakte auf.
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Es ist vorgesehen, dass die Handbetätigungseinrichtung 7 derart ausgebildet ist, dass bei einer Bewegung des Betätigungsfortsatzes 7 von der Ein-Stellung, siehe 2, in Richtung der Aus-Stellung, welche in 4 dargestellt ist, bis zu einer vorgebbaren Auslöseposition des Betätigungsfortsatzes 7 der Bügel 8 in Ruhe verbleibt. 3 zeigt einen entsprechenden Zwischenzustand, wobei sich der Betätigungsfortsatz 7 zwischen der Ein-Stellung und der Ausstellung befindet, kurz vor dem Erreichen der Auslöseposition.
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In den 2 und 3 ist die Stellung des Bügels 8 relativ zu dessen Lagerpunkt an der Klinke 18 sowie dem Drehpunkt der Handbetätigungseinrichtung 6 zu erkennen. In den 2 und 3 wurde eine gestrichelte Verbindungslinie 21 zwischen diesen beiden Punkten eingezeichnet. Dabei ist in 2 gut zu erkennen, dass der Bügel 8 oberhalb dieser Verbindungslinie 21 angeordnet ist. Es handelt sich dabei um eine sog. Todpunktüberschreitung. Der Betätigungsfortsatz 7 liegt dabei an einer nicht dargestellten Schulter des Schaltgerätegehäuses an, und wird von dem Bügel 8 gegen diese Schulter gedrückt.
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Gegenüber 2 ist in 3 bereits eine Verschiebung des Bügels 8 gegenüber besagter Verbindungslinie 21 erkennbar. Der Bügel 8 wird einem labilen Zustand angenähert, bei welchem der Bügel 8 in derselben Ebene liegt, wie die Verbindungslinie 21. Der Zustand unmittelbar vor erreichen besagten labilen Zustandes wird als Haltepunkt des Bügels 8 bezeichnet.
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Überschreitet bei einem weiteren Bewegen des Betätigungsfortsatzes 7 in Richtung der Aus-Stellung, der Betätigungsfortsatz 7 die Auslöseposition, wird der Bügel 8 von der Handbetätigungseinrichtung über einen Haltepunkt hinaus bewegt. Daraufhin wird der wenigstens eine bewegliche Kontakt 3 von der Kontaktöffnungsfeder 9 von dem gehäusefesten Kontakt 2 trennt.
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Wie in den 2 bis 7 dargestellt, ist die Handbetätigungseinrichtung 6 mehrteilig ausgebildet. Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass die Handbetätigungseinrichtung 6 einen ersten Handbetätigungseinrichtungsteil 10 und einen zweiten Handbetätigungseinrichtungsteil 11 aufweist. Weiters ist bevorzugt vorgesehen, dass die Handbetätigungseinrichtung 6 eine Feder 17 aufweist. 5 zeigt die betreffenden drei Teile in einer Explosionsdarstellung.
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Gemäß der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass an dem ersten Handbetätigungseinrichtungsteil 10 der Bügel 8 gelagert ist, und dass an dem zweiten Handbetätigungseinrichtungsteil 11 der Betätigungsfortsatz 7 befestigt ist. Dadurch kann erreicht werden, dass eine Bewegung bzw. Betätigung des Betätigungsfortsatzes 7 nicht zwingend bzw. immer auch eine Bewegung des Bügels 8 zur Folge hat.
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Der erste Handbetätigungseinrichtungsteil 10 und der zweite Handbetätigungseinrichtungsteil 11 sind bevorzugt um dieselbe Drehachse drehbar in dem Schaltgerät 1 gelagert. Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass der erste Handbetätigungseinrichtungsteil 10 eine wenigstens bereichsweise zylinderförmige Lagerfläche 12 aufweist, und dass der zweite Handbetätigungseinrichtungsteil 11 an der Lagerfläche 12 wenigstens bereichsweise drehbar gelagert ist.
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Der zweite Handbetätigungseinrichtungsteil 11 ist daher gegenüber dem ersten Handbetätigungseinrichtungsteil 10 bereichsweise relativ verdrehbar, und an diesem gelagert. Dabei ist bevorzugt vorgesehen, dass eine relative Verdrehbarkeit des zweiten Handbetätigungseinrichtungsteils 11 gegenüber dem ersten Handbetätigungseinrichtungsteil 10 begrenzt ist. In den 2 bis 4, sowie 6 und 7 ist diese relative Verdrehbarkeit erkennbar.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass der erste Handbetätigungseinrichtungsteil 10 einen ersten Anschlag 13 aufweist, dass der zweite Handbetätigungseinrichtungsteil 11 eine erste Mitnehmerkante 14 aufweist, und dass die erste Mitnehmerkante 14 zum Kontaktieren des beweglichen Kontakts 3 mit dem gehäusefesten Kontakt 2 an dem ersten Anschlag 13 anliegt. Beim bzw. zum Einschalten des Schaltgeräts 1 ist vorgesehen, dass eine Bewegung des Betätigungsfortsatzes 7 zu einer Bewegung des Bügels 8 führt. Sofern das betreffende Schaltgerät 1 keine Sprungeinschaltmechanik aufweist, führt diese weiters zu einer entsprechenden Bewegung des beweglichen Kontakts 3. Jedenfalls ist dabei vorgesehen, dass eine Bewegung des Betätigungsfortsatzes 7 in Einschaltrichtung auf den Bügel 8 übertragen wird. Indem die erste Mitnehmerkante 14 an dem ersten Anschlag 13 anliegt, wird diese Kopplung gewährleistet. In den 2 bzw. 7 ist der entsprechende Zustand dargestellt.
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Beim Ausschalten des Schaltgeräts 1 ist eben diese beim Einschalten gewünschte Kopplung unerwünscht. Es ist gemäß der bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass der erste Handbetätigungseinrichtungsteil 10 einen zweiten Anschlag 15 aufweist, dass der zweite Handbetätigungseinrichtungsteil 11 eine zweite Mitnehmerkante 16 aufweist, und dass die zweite Mitnehmerkante 16 zum Bewegen des Bügels 8 über den Haltepunkt hinweg an dem zweiten Anschlag 15 anliegt. Aufgrund der möglichen Relativbewegung zwischen dem ersten und dem zweiten Handbetätigungseinrichtungsteil 10, 11 wird bis zu einem Kontakt der zweiten Mitnehmerkante 16 mit dem zweiten Anschlag 15 der Betätigungsfortsatz 7 bereits einen gewissen Winkelbetrag verdreht, ehe dies zu einer Bewegung des Bügels 8 führt.
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Durch das Maß der Relativbeweglichkeit bzw. Relativverdrehbarkeit zwischen dem ersten und dem zweiten Handbetätigungseinrichtungsteil 10, 11, kann die Auslöseposition des Betätigungsfortsatzes 7 vorgegeben werden. Durch das Maß der Todpunktüberschreitung des Bügels 8 kann der weiters zu überbrückende Drehwinkelbereich des Betätigungsfortsatzes 7 vorgegeben werden, bis es zu einer, durch den Nutzer, unumkehrbaren Trennung der Kontakte 2, 3 durch die Wirkung der Kontaktöffnungsfeder 9 kommt.
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Die als Schraubfeder ausgebildete Feder 17, welche zwischen dem ersten Handbetätigungseinrichtungsteil 10 und dem zweiten Handbetätigungseinrichtungsteil 11 angeordnet ist, beaufschlagt die erste Mitnehmerkante 14 gegen den ersten Anschlag 13, wodurch eine definierte Lage des Betätigungsfortsatzes 7 erreicht werden kann.
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Wie bereits dargelegt, weist das Schaltschloss 5 eine Klinke 18 und eine Klinkenauflage 19 auf, wobei die Klinke 18 mit der Klinkenauflage 19 verklinkt ist. Bei der gegenständlich beschriebenen Ausbildung einer Mechanik zum sprungartigen Trennen der Kontakte 2, 3 beim manuellen Ausschalten des Schaltgeräts 1, bleibt diese Verklinkung erhalten. Die Verklinkung wird nur gelöst, wenn es zu einem Auslösen des Schaltgeräts 1 kommt. Dadurch ist eine besonders einfache Implementierung einer Anzeige möglich, welche anzeigt, ob das Schaltgerät 1 durch einen Auslöser, und daher in der Regel aufgrund eines erkannten Fehlers, ausgelöst worden ist, oder ob das Schaltgerät 1 manuell ausgeschaltet worden ist.