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Die Erfindung betrifft einen Fenster- oder Türeinbruchsschutz und ein mit besagtem Fenstereinbruchsschutz ausgestattetes Fenster sowie eine mit dem besagten Türeinbruchsschutz ausgestattete Tür. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Anbringen des Fenster- oder Türeinbruchsschutzes.
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Herkömmliche Türen und Fenster weisen im Regelfall einen leicht zugänglichen Türspalt auf. Die überwiegende Anzahl der Einbrüche erfolgt, indem ein Gegenstand, beispielsweise ein Schraubenzieher, in den Spalt eingeführt wird. Hierdurch ist es möglich, die Tür bzw. das Fenster aufzuhebeln. Selbst wenn der Einbruch nicht gelingt, ist die Tür oder das Fenster hinterher oftmals stark beschädigt. In einigen Fällen ist es sogar möglich, eine Tür durch das Einführen einer Scheckkarte in den Türspalt zu öffnen.
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Es sind zahlreiche einbruchshemmende Maßnahmen bekannt, wie beispielsweise Bewegungsmelder, Querriegel und mit der Tür bzw. dem Fenster gekoppelte Alarmanlagen. Diese haben im Regelfall den Nachteil, dass der Versuch einer Manipulation des Fenster- oder Türspalts nicht unterbunden wird. Auch ein fehlgeschlagener Versuch führt regelmäßig zu beschädigten Fenster- bzw. Türspalten, welche kostenintensiv repariert, ausgebessert oder gar ausgetauscht werden müssen.
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Spaltblenden für Türen sind hinreichend bekannt. Diese Blenden bestehen oftmals aus einer dünnen Holzleiste, welche vor den Türspalt geklebt wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich solche herkömmlichen Leisten mit einem geringen Aufwand – im Regelfall mit einem Aufwand der erheblich kleiner ist als der Aufwand des anschließenden Aufhebelns der Tür – entfernen lassen. Sie sind nicht geeignet, um einen Einbruch zu unterbinden oder auch nur zu verzögern.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Einbruchsturz für Türen und Fenster bereitzustellen, welcher den Zugang zum Türspalt dauerhaft verhindert. Insbesondere ist es eine Aufgabe, einen Einbruchschutz bereitzustellen, der sich mit Schraubenziehern und/oder Brechstangen nicht ohne weiteres entfernen lässt.
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Gelöst wird die Aufgabe durch einen Fenster- oder Türeinbruchsschutz zur Anbringung über einem Fenster- bzw. Türspalt mit einem ersten und einem gegenüberliegenden zweiten Ende, einer Längserstreckung von dem ersten bis zu dem zweiten Ende, einem ersten Rand und einem hiervon mit einem ersten mittleren Abstand beabstandeten gegenüberliegenden zweiten Rand, wobei der erste und zweite Rand sich jeweils zwischen dem ersten und zweiten Ende erstrecken, umfassend einen Befestigungsstreifen mit einer Befestigungsfläche und ferner umfassend eine hiermit verbundene Spaltschutzleiste, wobei der Befestigungsstreifen eine erste mittlere Dicke aufweist und die Spaltschutzleiste eine maximale Dicke aufweist, wobei die erste mittlere Dicke des Befestigungsstreifens und die maximale Dicke der Spaltschutzleiste jeweils orthogonal zur Ebene der Befestigungsfläche zu bestimmen sind, wobei der Befestigungsstreifen sich ausgehend oder benachbart vom ersten Rand in Richtung des zweiten Randes bis zu dem Beginn der Spaltschutzleiste erstreckt, wobei der erste Rand von dem Beginn des Spaltschutzleiste mit einem zweiten mittleren Abstand beabstandet ist, wobei der zweite mittlere Abstand mindestens halb so groß ist wie der erste mittlere Abstand, wobei die maximale Dicke der Spaltschutzleiste ein Vielfaches, insbesondere mindestens dreifaches, vorzugsweise mindestens fünffaches, insbesondere bevorzugt mindestens zehnfaches, der ersten mittleren Dicke des Befestigungsstreifens beträgt.
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Es hat sich überraschenderweise gezeigt, dass ein Einbruchschutz, welcher im Gegensatz zu einer herkömmlichen Blende, einen Befestigungsstreifen und eine hiermit verbundene Spaltschutzleiste, wie vorstehend beschrieben, aufweist, sich erheblich schlechter entfernen lässt als besagte herkömmliche Blenden. Hierbei ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die maximale Dicke der Spaltschutzleiste ein Vielfaches der ersten mittleren Dicke des Befestigungsstreifens beträgt und der Befestigungsstreifen breiter ist als die Spaltschutzleiste. Die Auflagefläche des Befestigungsstreifens sollte vergleichsweise groß sein, damit ein sicheres Verkleben erfolgen kann. Über besagte vergleichsweise große Auflagefläche stabilisiert der Befestigungsstreifen die Spaltschutzleiste und unterbindet eine Entfernung. Falls als Einbruchschutz nur ein dünner Befestigungsstreifen verwendet werden würde, wäre der Spalt nicht hinreichend gesichert. Es wäre ohne weiteres möglich, den Befestigungsstreifen anzuheben und den fenster- oder Türspalt so freizulegen. Vorliegend ist der Umstand, dass der Befestigungsstreifen vergleichsweise dünn ist, nicht von Nachteil, da er nicht unmittelbar über dem Spalt vorliegt, sondern dazu dient, die Spaltschutzleiste zu sichern. Würde nun stattdessen eine durchgehend dicke Blende verwendet werden, hätte dies mehrere Nachteile. Eine solche Blende wäre im Regelfall vergleichsweise schwer. Auch ist es einfacher, eine solche Blende ausgehend von dem ersten Rand zu lösen. Bei einem dünneren Befestigungsstreifen ist dies sehr viel schwieriger, da Hebelwerkzeuge sich nur schlecht unter dünne Auflagen schieben lassen (diese rutschen darüber hinweg). Ferner würde eine durchgehend dicke Blende auch die Handhabung des Fensters bzw. der Tür verschlechtern. Vorteilhaft ist unter anderem, dass sich die mit dem Befestigungsstreifen verbundene Spaltschutzleiste auch aufgrund ihrer gegenüber dem Befestigungsstreifen höheren Dicke nur schwer zerstören, verwinden oder zerschneiden lässt. Gleichzeitig kann der Fenster- oder Türeinbruchsschutz gewichtsmäßig relativ leicht ausgestaltet sein, da nur der bei gattungsgemäßer Verwendung über dem Fenster- bzw. Türspalt vorliegende Bereich besagte Dicke aufweist.
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Vorliegend wurde somit festgestellt, dass bereits ein vergleichsweise dünner Befestigungsstreifen ein dickere, jedoch weniger breite, Spaltschutzleiste hervorragend sichern kann. Im Sinne der vorliegenden Erfindung bezieht sich die Dicke eines Bauteils auf die Ausdehnung orthogonal zur Ebene des Befestigungsstreifens, welcher vorzugsweise zumindest einseitig, insbesondere beidseitig, im Wesentlichen plan ausgestaltet ist. Vorzugsweise handelt es sich um einen Befestigungsstreifen, insbesondere Metallstreifen, mit einer konstanten Dicke. Die Breite eines Bauteils bezieht sich auf die Ausdehnung parallel zur Befestigungsfläche. Dies gilt ebenso für die Abstände, welche parallel zur Befestigungsfläche bestimmt werden.
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Insbesondere ist es bevorzugt, wenn die Spaltschutzleiste im Wesentlichen parallel zum ersten und/oder zweiten Rand angeordnet ist, wobei die Spaltschutzleiste in Richtung des ersten Randes, vorzugsweise am Beginn der Spaltschutzleiste, einen ersten Oberflächenbereich aufweist, welcher im Wesentlichen orthogonal zur Ebene der Befestigungsfläche angeordnet ist und/oder in Richtung des zweiten Randes, vorzugsweise am zweiten Rand, einen zweiten Oberflächenbereich aufweist, welcher im Wesentlichen orthogonal zur Ebene der Befestigungsfläche angeordnet ist. Es hat sich gezeigt, dass eine Spaltschutzleiste, welche im Wesentlichen orthogonal auf die Tür bzw. das Fenster trifft, eine maximale Stabilität aufweist und sich gleichzeitig nur sehr schwer aushebeln lässt. Eine Ebene im Sinne der vorliegenden Erfindung ist im Sinne einer gedachten, unendlich ausgedehnten mathematischen Ebene zu verstehen. Die Ebene der Befestigungsfläche ist daher eine Ebene, welche mit dem Befestigungsstreifen, insbesondere der Befestigungsfläche des Befestigungsstreifens, im Wesentlichen gleichgerichtet ist. Im Wesentlichen orthogonal oder im Wesentlichen parallel, bedeutet im Sinne der vorliegenden Erfindung dass das betreffende Element nicht mehr als 15°, insbesondere nicht mehr als 10°, vorzugsweise nicht mehr als 5°, insbesondere bevorzugt nicht mehr als 2°, von der exakt orthogonalen bzw. exakt parallelen Orientierung abweicht.
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Ferner ist es bevorzugt, wenn die Spaltschutzleiste und/oder der Befestigungsstreifen aus Metall, insbesondere einem Metallblech oder verschweißten Metallblechen, bestehen oder dieses umfassen. Metalle, insbesondere Metallbleche oder verschweißte Metallbleche, sind im Regelfall nicht spröde. Dies hat zwar den scheinbaren Nachteil, dass sich diese Metalle, insbesondere Metallbleche oder verschweißte Metallbleche, oftmals zumindest bis zu einem gewissen Grad verbiegen lassen. Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass insbesondere ein metallischer Befestigungsstreifen und/oder eine metallische Spaltschutzleiste, welche sich geringfügig verbiegen lassen, dass Aufhebeln nicht etwa – wie man erwarten könnte – vereinfachen, sondern ganz im Gegenteil erheblich erschweren. Die Biegsamkeit erlaubt trotz eines gegebenenfalls mittels Schraubenzieher und/oder Brechstange aufgebrachten erheblichen Kraftaufwands nur ein geringfügiges Anheben. Um Zugang zu dem Spalt zu erlangen, wäre es hingegen erforderlich, dass die Spaltschutzleiste gänzlich entfernt wird. Dies gelingt mit den genannten Hilfsmitteln erfahrungsgemäß nicht. Werden hingegen herkömmliche Blenden aus Holz und/oder sprödem Kunststoff verwendet, ist es vergleichsweise einfach, besagte Blenden zu entfernen und/oder zu zerstören, indem die Kraft mittels Schraubenzieher und/oder Brechstange punktuell und gezielt eingesetzt wird. Ferner wird durch die Biegsamkeit die Kraft verteilt, so dass es nicht mehr möglich ist die Kraft punktuell anzuwenden. Der punktuell ansetzende Hebeleffekt des Einbruchswerkzeugs wird damit teilweise kompensiert. Eine weitere überraschende Erkenntnis ist es daher, dass Materialien, welche zumindest bis zu einem gewissen Grade nachgiebig sind, vorliegend einen verbesserten Einbruchschutz bieten.
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Ferner ist es bevorzugt, wenn der Beginn der Spaltschutzleiste mit einem dritten mittleren Abstand vom zweiten Rand beabstandet ist, wobei der dritte mittleren Abstand kleiner ist als der zweite mittlere Abstand. Insbesondere ist es bevorzugt, wenn der zweite mittlere Abstand mindestens 25%, insbesondere mindestens 50%, vorzugsweise mindestens 100%, größer ist als der dritte mittlere Abstand. Es hat sich gezeigt, dass es vorrangig ist, dass der über den zweiten mittleren Abstand vorliegende Befestigungsstreifen eine vergleichsweise große Auflagefläche hat. Die Spaltschutzleiste kann hingegen deutlich schmaler ausgestaltet sein, ohne den Einbruchschutz negativ zu beeinträchtigen bzw. wobei der Einbruchsschutz sogar verbessert wird.
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Ferner ist es in einer besonders geeigneten Ausgestaltung vorgesehen, dass die Spaltschutzleiste in Richtung des ersten Randes einen dritten Oberflächenbereich aufweist, welcher im Wesentlichen parallel zur Ebene der Befestigungsfläche angeordnet ist, wobei die maximale Dicke vorzugsweise der Entfernung zwischen der Ebene der Befestigungsfläche und der Ebene des dritten Oberflächenbereichs entspricht, welche orthogonal zur Ebene der Befestigungsfläche zu bestimmen ist. Hierbei ist es bevorzugt, wenn besagter dritter Oberflächenbereich bei dem gattungsgemäßen Anbringen des Einbruchschutzes an einer Tür oder an einem Fenster einen erheblich größeren Abstand von der Tür- bzw. Fensterfläche aufweist, als die Befestigungsfläche. Es hat sich gezeigt, dass es vorteilhaft ist, wenn die Spaltschutzleiste im gesamten dritten Oberflächenbereich besagten vierten mittleren Abstand aufweist.
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Grundsätzlich kann der Befestigungsstreifen spröde oder biegsam ausgestaltet sein. In einer besonders geeigneten Ausgestaltung ist jedoch vorgesehen, dass der Befestigungsstreifen biegsam und elastisch ist, d. h. in der Lage ist unter Krafteinwirkung seine Form zu verändern und bei Wegfall der einwirkenden Kraft in die Ursprungsform oder zumindest fast bzw. im Wesentlichen in die Ursprungsform zurückkehren. Dies gilt bis zur Elastizitätsgrenze (wie bei jedem Stoff). Hierbei hat sich überraschenderweise gezeigt, dass dies den Einbruchschutz erheblich verbessert. Nachteilig ist zwar, dass es durch die Elastizität vereinfacht wird, einen Gegenstand, beispielsweise einen Schraubenzieher und/oder eine Brechstange, unter die Spaltschutzleiste zu schieben. Es hat sich jedoch gezeigt, dass es anschließend sehr viel schwieriger ist, die Spaltschutzleiste gänzlich von dem Spalt zu entfernen. Erfahrungsgemäß ist es eben nicht hinreichend, die Spaltschutzleiste nur anzuheben. Da die üblicherweise genutzten Einbruchshilfsmittel sich nicht um die Ecke biegen lassen, muss die Spaltschutzleiste vollständig entfernt werden. Einbruchshilfsmittel, welche biegsam sind, entfalten hingegen keine hinreichende Hebelwirkung. Auch ermöglicht es die Elastizität, dass der Fenster- oder Türspalt und der Einbruchsschutz selbst einen Einbruchsversuch unbeschadet überstehen, so dass eine kostenintensive Reparatur nicht erforderlich ist.
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In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass die Spaltschutzleiste eine Aufnahme für ein, vorzugsweise längliches, Befestigungsmittel, insbesondere für eine Schraube, vorzugsweise Blechschraube, aufweist, insbesondere wobei der Fenster- oder Türeinbruchsschutz besagtes Befestigungsmittel umfasst. In einer weiteren Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass die Aufnahme für das Befestigungsmittel, insbesondere die Blechschraube, benachbart zum Beginn der Spaltschutzleiste angeordnet ist und/oder dass die Aufnahme ausgelegt und eingerichtet ist, das, insbesondere längliche, Befestigungsmittel, insbesondere die Blechschraube, aufzunehmen, so dass das Befestigungsmittel im Wesentlichen parallel zum ersten oder zweiten Oberflächenbereich angeordnet ist. Es hat sich gezeigt, dass eine zusätzliche Befestigung mit Befestigungsmitteln das Entfernen des Einbruchschutzes erschwert. Üblicherweise wird der Fenster- oder Türeinbruchsschutz bei der ordnungsgemäßen Verwendung mit dem jeweiligen Fenster bzw. der jeweiligen Tür auch verklebt.
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Insbesondere ist es bevorzugt, wenn die Aufnahme für ein Befestigungsmittel mit einem Hohlraum der Spaltschutzleiste verbunden ist, insbesondere eine Öffnung des Hohlraums darstellt, vorzugswiese die einzige Öffnung des Hohlraums. Falls nur eine Öffnung vorhanden ist, wird die Brandschutzsicherheit erhöht, da kein Durchzug entsteht, welcher die Sauerstoffzufuhr erleichtert. In diesem Fall wird auch ein Durchzug durch den Türspalt effektiver unterbunden, so dass der Brandschutz optimiert wird.
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Auch hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Spaltschutzleiste, insbesondere im Gegensatz zum Befestigungsstreifen, hohl ist, so dass ein Hohlraum ausgebildet ist und/oder wenn die die Spaltschutzleiste eine metallische Ummantelung aufweist und mit einem, vorzugsweise nicht metallischen, Füllstoff, insbesondere einem Dämmstoff, ausgefüllt ist. Vorzugsweise ist der Füllstoff nicht brennbar und weist insbesondere die Feuerwiderstandsklasse A1, A2 oder B1 nach DIN 4102-1 auf. Vorzugsweise ist die Dichte des Füllstoffs geringer als die der Ummantelung. Eine hohle Spaltschutzleiste weist ein erheblich geringeres Gewicht auf, als eine Spaltschutzleiste, welche beispielsweise aus einem massiven Holz- oder Metallblock besteht. Auch ist die Flexibilität eines massiven Holz- oder Metallblocks deutlich geringer. Ein gewisses Maß an Flexibilität und insbesondere ein niedriges Gewicht erschweren es, die Spaltschutzleiste mittels eines Einbruchshilfsmittels, beispielsweise Schraubenzieher oder Brechstange, zu entfernen.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass die Spaltschutzleiste und der Befestigungsstreifen aus demselben Material bestehen, wobei die Spaltschutzleiste konstruktionsbedingt weniger elastisch, insbesondere im Wesentlichen nicht elastisch, ist als der Befestigungsstreifen. Die Spaltschutzleiste sollte nicht zu elastisch sein, da es sonst möglich wäre, einen Gegenstand unter die Spaltschutzleiste einzuführen. Ferner sollte die Gesamtkonstruktion, aber hinreichend elastisch sein, so dass die Spaltschutzleiste unter Krafteinwirkung nicht oder nicht ohne weiteres deformiert wird, sondern stattdessen geringfügig anhebbar ist, ohne den Spalt freizulegen. Der Erfinder hat erkannt, dass sich dies durch eine zweiteilige Ausführung mit einem Befestigungsstreifen, der elastischer ist als die Spaltschutzleiste, erreichen lässt.
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Ferner hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Spaltschutzleiste eine zweite mittlere Dicke aufweist, wobei diese ein Vielfaches der ersten mittleren Dicke des Befestigungsstreifens beträgt. In einer besonders geeigneten Ausgestaltung ist die zweite mittlere Dicke und/oder die maximale Dicke der Spaltschutzleiste mindestens dreimal, vorzugsweise fünfmal, insbesondere zehnmal, dicker als die erste mittlere Dicke des Befestigungsstreifens. Die erste bzw. zweite mittlere Dicke ist die durchschnittliche Dicke des betreffenden Elements über seine gesamte Ausdehnung hinweg, wobei diese orthogonal zu Ebene der Befestigungsfläche bzw. orthogonal zur Befestigungsfläche zu bestimmen ist.
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Ferner betrifft die Erfindung ein Bauelement umfassend einen Fenster- oder Türeinbruchsschutz wie er vorstehend beschrieben wurde, wobei das Bauelement eine Tür, insbesondere inklusive Türrahmen, oder ein Fenster, insbesondere inklusive Fensterrahmen, ist.
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In einer geeigneten Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Bauelement einen Fenster- oder Türrahmen und/oder eine Fenster- oder Türfläche umfasst, wobei der Fenster- oder Türeinbruchsschutz über Klebstoff, Schrauben, Nägel und/oder ein sonstiges Befestigungsmittel, vorzugsweise über einen Klebstoff, mit besagtem Fenster- oder Türrahmen und/oder besagter Fenster- oder Türfläche, insbesondere dem Fenster- oder Türrahmen, verbunden ist. Durch die Befestigung mittels Klebstoff, insbesondere mittels eines Klebstoffs der den Befestigungsstreifen mit besagtem Fenster- oder Türrahmen und/oder besagter Fenster- oder Türfläche verbindet, kann ein ganz besonders effektiver Einbruchsschutz erzielt werden.
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Insbesondere ist es bevorzugt, wenn der Klebstoff gemäß DIN 53504, S3A einen Dehnspannwert bei 100% von mindestens 0,2 N/mm2, insbesondere mehr als 0,4 N/mm2 vorzugsweise mehr als 0,6 N/mm2, und/oder eine Zugfestigkeit von mindestens 1 N/mm2, insbesondere 2 N/mm2, vorzugsweise 3 N/mmm2, aufweist. Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass ein dehnbarer Klebstoff mit einer Zug- bzw. Dehnspannung, wie vorstehend beschrieben, es ermöglicht, eine sichere Fixierung zu gewährleisten.
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Hierbei ist es insbesondere bevorzugt, wenn der Klebstoff auch nach dem Aushärten elastisch ist. Ein elastischer Klebstoff ermöglicht es, den Einbruchschutz geringfügig anzuheben, ohne diesen zu beschädigen, wobei jedoch der Fenster- bzw. Türspalt nicht freigelegt wird. Ferner hat ein elastischer Klebstoff den Vorteil, dass dieser den mechanischen Belastungen, welche eine Tür bzw. ein Fenster regelmäßig ausgesetzt sind, besser standhält. Spröde Klebstoffe können das Zuschlagen von Türen oder Fenstern nicht durch elastische Bewegungen kompensieren und werden daher im ungünstigsten Fall, insbesondere bei einer gattungsgemäßen Verwendung über einen längeren Zeitraum, ungewollt gelockert.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass unterhalb der Spaltschutzleiste, insbesondere innerhalb des Fenster- oder Türspalts oder angrenzend an den Fenster- oder Türspalt, ein stoßdämpfendendes Element, insbesondere umfassend Kunstsoff, vorzugsweise Gummi, angeordnet ist. Das stoßdämpfendende Element kann insbesondere eine elastisch rückstellende Feder darstellen oder umfassen. Diese stoßdämpfenden Maßnahmen vermindern die Belastung, insbesondere beim Schließen der Tür oder des Fensters, auf den erfindungsgemäßen Fenster- oder Türeinbruchsschutz.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass der Fenster- oder Türspalt eine erste Spaltöffnung und eine, insbesondere gegenüberliegende, zweite Spaltöffnung aufweist, wobei die Spaltschutzleiste die erste Spaltöffnung verdeckt.
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Ferner ist es bevorzugt, wenn der Befestigungsstreifen einstückig mit zumindest einem Abschnitt der Spaltschutzleiste ausgeführt ist, insbesondere wobei besagte Befestigungsstreifen und Spaltschutzleiste sich eine metallische Platte, insbesondere Blechplatte, teilen. Es hat sich gezeigt, dass die Spaltschutzleiste sich schwerer löst, wenn diese zumindest teilweise einstückig mit dem Befestigungsstreifen ausgeführt ist. Beispielsweise kann auf eine metallische Platte an einem Ende ein gewölbter metallischer Blechstreifen aufgeschweißt werden, so dass die Spaltschutzleiste, insbesondere mit einem Hohlraum, ausgebildet wird. Durch Nähte, insbesondere Scheiß- oder Klebenähte verbundene Bauelement sind in Bereich der Nähte nicht als einstückig ausgeführt anzusehen.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass der Fenster- und Türeinbruchsschutz ein Metallblech umfasst, welches am zweiten Rand keine Schweißnaht aufweist oder am zweiten Rand eine Schweißnaht aufweist, welche bei gattungsgemäßer Befestigung an der Tür bzw. dem Fenster nicht zugänglich ist und/oder so ausgeführt ist, dass diese an der Unterseite der Spaltschutzleiste vorliegt. Als Unterseite der Spaltschutzleiste wird jene Seite bezeichnet, welche in den Befestigungssteifen übergeht und/oder gegenüberliegend von dem dritten Oberflächenbereich angeordnet ist.
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Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die Spaltschutzleiste mit dem Fenster- oder Türrahmen über einen Klebstoff mit diesen verbunden bzw. verklebt ist, jedoch nur auf einer Seite der ersten Spaltöffnung. Die einseitige Verklebung verbessert den Halt an der Tür oder dem Fenster und erschwert den Zugriff auf den Spalt, da der Kraftaufwand zum Anheben der Spaltschutzleiste erhöht wird. Ein beidseitiges Verkleben der Spaltöffnung würde das Öffnen der Tür bzw. des Fensters unterbinden und kommt daher nicht in Frage.
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Insbesondere ist es bevorzugt, wenn das Bauelement im Bereich des Fenster- oder Türspalts, insbesondere der ersten Spaltöffnung, mindestens einen Vorsprung aufweist, wobei der Vorsprung mit der Spaltschutzleiste durch einen Klebstoff und/oder durch das Befestigungsmittel, insbesondere die Blechschraube, verbunden ist. Der Vorsprung hat sich als zweckmäßig erwiesen, wobei durch diesen der Zugriff bzw. das Eindringen in das Innere des Spalts nochmals erschwert wird.
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Es sei darauf hingewiesen, dass der Fenster- oder Türspalt, welcher vorliegend bedeckt wird, vorzugsweise immer jener Fenster- oder Türspalt ist, an welchem die Tür bzw. das Fenster geöffnet wird, insbesondere der Spalt an welchem ein Fenster- oder Türgriff vorliegt.
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In einer zweckmäßigen Ausführungsform ist es vorgesehen, dass das Bauelement mindestens einen Fenster- oder Türgriff aufweist, welcher den Befestigungsstreifen fixiert, insbesondere wobei der Befestigungsstreifen zwischen Fenster- oder Türrahmen und Fenster- bzw. Türgriff eingeklemmt ist und/oder der Befestigungsstreifen den Fenster- oder Türgriff, insbesondere an einer Basis des Fenster- oder Türgriffs, zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, umschlossen ist. Hierdurch wird der Fenster- oder Türgriff in eine Sicherung des erfindungsgemäßen Einbruchschutzes eingebunden. Üblicherweise ist es für Einbrecher vonnöten, auf den Fenster- oder Türspalt im Bereich des Fenster- oder Türschlosses zuzugreifen. In diesem Bereich liegt auch der Fenster- oder Türgriff vor. Wenn der Befestigungsstreifen mittels des Fenster- oder Türgriffs besser fixiert wird, ist dieser besonders wichtige Bereich besonders gut gesichert.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass es sich bei dem Bauelement mit dem Fenster- oder Türeinbruchsschutz um eine Brandschutztür handelt. Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass sich herkömmliche Brandschutztüren mit dem erfindungsgemäßen Fenster- oder Türeinbruchsschutz nachträglich ausstatten lassen, ohne dass eine erneute Brandschutzzulassung erfolgen muss. Ferner hat sich gezeigt, der erfindungsgemäße Fenster- oder Türeinbruchsschutz den Brandschutz sogar verbessern kann. Bei Brandschutztüren ist der Türspalt im Regelfall besonders empfindlich, wobei durch den Fenster- oder Türeinbruchsschutz ein Brand zumindest kurzfristig von diesem ferngehalten wird.
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Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die Spaltschutzleiste mit dem Befestigungsstreifen über eine Schweißnaht verbunden ist und/oder am zweiten Rand eine Schweißnaht aufweist, insbesondere eine WIG-Schweißnaht. Dies hat den Vorteil, dass eine besonders hohe Stabilität erreicht wird. In Verbindung mit der Brandschutztür hat dies ferner den Vorteil, dass Schweißnähte, insbesondere metallische Schweißnähte, sich auch unter Hitzeeinwirkung nicht ohne weiteres lösen.
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Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Anbringung eines Fenster- oder Türeinbruchsschutzes an einem Bauelement, wie sie vorstehend beschrieben worden. Vorzugsweise handelt es sich um eine Brandschutztür. Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte, insbesondere in dieser Reihenfolge
- a) vorzugsweise die Reinigung, insbesondere Entfettung, des Fenster- oder Türrahmens des Bauteils in einem ersten Bereich,
- b) vorzugsweise das Anschleifen der Haftfläche,
- c) das Anbringen, insbesondere Ankleben, des Fenster- oder Türeinbruchsschutzes über die Befestigungsfläche mit einem Klebstoff, Schrauben, Nägel und/oder einem sonstigen Befestigungsmittel, vorzugsweise mit einem Klebstoff, insbesondere auf einer Lackoberfläche des Bauelements, an das Fenster oder den Fensterrahmen bzw. an die Tür oder den Türrahmen,
- d) vorzugsweise das Fixieren des Fenster- oder Türeinbruchsschutzes mit einem Befestigungsmittel, insbesondere mit einer Blechschraube.
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In einer besonders geeigneten Ausgestaltung handelt es sich um eine Brandschutztür, wobei die verfahrensgemäße Anbringung des Türeinbruchsschutzes so ausgestaltet ist, dass dieser die Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2 gegenüber einer Tür ohne besagten Türeinbruchsschutz nicht negativ beeinträchtig, wobei der Türeinbruchsschutz aus Metall besteht oder dieses umfasst. Hierfür ist es insbesondere notwendig, dass feuerresistente Metallmaterialien verwendet werden und gegebenenfalls der Hohlraum der Spaltschutzleiste nicht mehr als eine Öffnung, beispielsweise genau eine Öffnung für eine Blechschraube, aufweist.
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Ferner betrifft die Erfindung die Verwendung des vorstehend beschriebenen Fenster- oder Türeinbruchsschutzes oder des vorstehend beschriebenen Bauelements zur, insbesondere nachträglichen, Sicherung von Türen oder Fenstern gegen Einbrüche, insbesondere Außentüren oder Außenfenster und/oder Brandschutztüren. Nachträglich bedeutet dabei nach der Herstellung der Tür, insbesondere nach dem Einbau der Tür am Verwendungsort.
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In der vorliegenden Erfindung wurde überraschenderweise festgestellt, dass eine spezielle Kombination von Befestigungstreifen und Spaltschutzleiste, wobei letzterer weniger breit dafür jedoch höher ist, einen hervorragenden Einbruchsschutz bieten. Insbesondere die spezielle Konstruktion der Spaltschutzleiste verbessert diesen Schutz. Ferner hat sich überraschenderweise gezeigt, dass Systeme, welche an geeigneter Stelle ein gewisses Maß Flexibilität aufweisen einen besseren Einbruchsschutz bieten als Systeme, welche starr oder sogar spröde sind. Auch wurde festgestellt, dass der Brandschutz besser ist als bei herkömmlichen Lösungen.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachgehenden Beschreibung, in der bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft anhand schematischer Zeichnungen erläutert sind. Dabei zeigen:
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1 einen schematischen Querschnitt einer erfindungsgemäßen Ausführungsform des Türgriffbereichs einer Tür;
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2 einen schematischen Querschnitt einer erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Tür;
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3 einen schematischen Querschnitt einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Tür;
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4 einen schematischen Querschnitt einer erfindungsgemäßen Ausführungsform des Fenster- oder Türeinbruchsschutzes;
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5 schematische Querschnitte von weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsformen des Fenster- oder Türeinbruchsschutzes;
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6 schematische Obenauf-Ansicht einer erfindungsgemäßen Ausführungsformen des Fenster- oder Türeinbruchsschutzes;
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1 zeigt einen schematischen Querschnitt einer erfindungsgemäßen Ausführungsform des Türgriffbereichs einer Tür 2. Die Tür 2 öffnet nach außen und weist eine Türaußen- bzw. Türfrontseite 26 sowie eine Türinnenseite 28 auf. Außenseitig befindet sich ein erster Türgriff 4 und innenseitig ein zweiter Türgriff 6. Besagte Türgriffe sind durch ein Verbindungselement 20 verbunden. Der erfindungsgemäße Türeinbruchsschutz 1 ist außenseitig über dem Türspalt 18 befestigt. Besagter Türeinbruchsschutz 1 weist einen Befestigungsstreifen 8 und eine Spaltschutzleiste 24 mit einem Hohlraum auf. Der Befestigungsstreifen 8 ist mit der Tür 2 verklebt. Befestigungsstreifen 8 und Spaltschutzleiste 24 sind in der abgebildeten Ausführungsform einstückig ausgeführt. Der Türspalt 18 wird durch die Tür 2 und den Türrahmen 14 begrenzt. An beiden Enden des Spalts 18 befinden sich Vorsprünge 12, 16, wobei durch den außenseitig vorliegenden Vorsprung 16 der Tür 2 eine Blechschraube 22 getrieben wurde, welche die Spaltschutzleiste 24 mit der Tür 2 verschraubt. Ferner haben die Vorsprünge den Vorteil, dass diese in Zusammenwirkung mit stoßdämpfenden Elementen 30, 32 in Form von elastischen Federn verhindern, dass der erfindungsgemäße Türeinbruchschutz 1 ungedämpft auf den Rahmen 14 aufschlägt. Die Spaltschutzleiste 24 wird durch einen dritten Oberflächenbereich 10 begrenzt.
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2 zeigt eine Ausführungsform einer Tür 2, insbesondere einer Glastür, welche mit dem erfindungsgemäßen Türeinbruchsschutz 1 ausgestattet ist. Analog zu 1 ist der außenseitige Türgriff 4 und der innenseitige Türgriff 6, welche durch das Verbindungselement 20 verbunden sind, zu sehen. Auch die stoßdämpfenden Elemente 30, 32, welche mit entsprechenden Vorsprüngen wechselwirken, sind erkennbar. Ebenso wie in 1 ist der Türeinbruchschutz 1 neben einer Verklebung des Befestigungsstreifens 8 auch über eine Blechschraube 22 mit der Tür 2 verbunden. Ebenso sind der Befestigungsstreifen 8 und die Spaltschutzleiste 24 mit dem dritten Oberflächenbereich 10 erkennbar. Der an die Spaltschutzleiste 24 angrenzende Türrahmen 14 weist eine außenseitig Oberfläche 50 und eine innenseitige Oberfläche 48 auf. Die Spaltschutzleiste liegt nur auf der außenseitigen Oberfläche 50 auf. Vorliegend handelt es sich um eine Glastür mit einer außenseitigen Frontseite 26 und einer gegenüberliegenden Innenseite 28, wobei das Glaspanel durch Schaumelemente 38 fixiert wird. Die Fixierung wird dabei durch Metallelemente 34, 36 unterstützt. Gegenüberliegend von dem Türgriffbereich, befindet sich das gegenüberliegende Ende 42 der Glastür, welches das Glaspanel aufnimmt. Auch hier liegt ein Spalt vor, der durch die Türangel 40 überbrückt wird und wobei die Türangel das Ende 42 mit dem Türrahmen 44 verbindet. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, auch an diesem Ende stoßdämpfende Elemente 30', 32' zu verwenden.
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3 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Tür 102, insbesondere einer Glastür, welche mit dem erfindungsgemäßen Türeinbruchsschutz 101 mit einem Befestigungsstreifen 108 ausgestattet ist, aber im Gegensatz zu den vorangehenden Beispielen nach innen öffnet. Auch die stoßdämpfenden Elemente 130, 132, welche mit entsprechenden Vorsprüngen wechselwirken, sind erkennbar. Der an die Spaltschutzleiste 124 angrenzende Türrahmen 114 weist eine außenseitige Oberfläche 150 und eine innenseitige Oberfläche 148 auf. Die Spaltschutzleiste 124 und der Befestigungssteifen 108 sind an der außenseitigen Oberfläche 150 befestigt. Der Befestigungsstreifen 108 ist mit der außenseitigen Oberfläche 150 des Türrahmens 114 verklebt. In diesem Fall hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn der Türeinbruchsschutz 101 am Türrahmen 114 und nicht an der Tür 102 befestigt ist. Insbesondere ist es hierbei vorgesehen, dass der Türspalt auch wieder einen Vorsprung aufweist, welcher jedoch in diesem Fall außenseitig von dem Türrahmen 114 ausgeht. Durch diesen Vorsprung kann ebenfalls eine Blechschraube 122 getrieben werden, um die Spaltschutzleiste 124 zusätzlich zu fixieren. Analog zu 1, ist ein Glaspanel mit Schaumstoffelementen 138 und Metallelementen 134 befestigt. Die Tür 102 weist eine Außenseite 126 und eine Innenseite 128 auf. Gegenüberliegend von dem Türgriffbereich, befindet sich das gegenüberliegende Ende 142 der Glastür, welches das Glaspanel aufnimmt. Auch hier liegt ein Spalt vor, der durch die innenseitig angebrachte Türangel 140 überbrückt wird und wobei die Türangel 140 dieses Türende 142 mit dem Türrahmen 144 verbindet. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, auch an diesem Ende stoßdämpfende Elemente 130', 132' zu verwenden.
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4 zeigt einen erfindungsmäßen Fenster- oder Türeinbruchsschutz 201 zur Anbringung über einem Fenster- oder Türspalt mit einem ersten und einem gegenüberliegenden zweiten Ende (nicht gezeigt), einem ersten Rand 252 und einem hiervon mit einem ersten mittleren Abstand A1 beabstandeten gegenüberliegenden zweiten Rand 256, wobei der erste und zweite Rand 252, 256 sich jeweils zwischen dem ersten und zweiten Ende erstrecken (nicht gezeigt), umfassend einen Befestigungsstreifen 208 mit einer Befestigungsfläche 266 und eine Spaltschutzleiste 224 mit einem dritten Oberflächenbereich 210, wobei der Befestigungsstreifen eine erste mittlere Dicke D1 aufweist und die Spaltschutzleiste 224 eine maximale Dicke D2 aufweist, wobei die erste mittlere Dicke D1 des Befestigungsstreifens 208 und die maximale Dicke D2 der Spaltschutzleiste 224 jeweils orthogonal zur Ebene der Befestigungsfläche 266 zu bestimmen sind, wobei der Befestigungsstreifen 208 sich ausgehend oder benachbart vom ersten Rand 252 in Richtung des zweiten Randes 256 bis zu dem Beginn 254 der Spaltschutzleiste 224 erstreckt, wobei der erste Rand 252 von dem Beginn 254 der Spaltschutzleiste mit einem zweiten mittleren Abstand A2 beabstandet ist, wobei der zweite mittlere Abstand A2 mindestens halb so groß ist wie der erste mittlere Abstand A1, wobei die maximale Dicke D2 der Spaltschutzleiste 224 ein Vielfaches der ersten mittleren Dicke D1 des Befestigungsstreifens 208 beträgt. Der erste Rand 252 ist aus Gründen der Übersichtlichkeit vergrößert wiedergegeben. Der Beginn 254 der Spaltschutzleiste 224 ist mit einem dritten mittleren Abstand A3 vom zweiten Rand 256 beabstandet. Die Spaltschutzleiste 224 weist in Richtung des ersten Randes 252 am Beginn 254 der Spaltschutzleiste 224 einen ersten Oberflächenbereich 260 auf, welcher im Wesentlichen orthogonal zur Ebene der Befestigungsfläche 266 angeordnet ist und in Richtung des zweiten Randes 256, genauer gesagt am zweiten Rand 256, einen zweiten Oberflächenbereich 258 auf, welcher im Wesentlichen orthogonal zur Ebene der Befestigungsfläche 266 angeordnet ist. Die Spaltschutzleiste 224 weist einen dritten Oberflächenbereich 210 auf, welcher parallel zur Ebene der Befestigungsfläche 266 anordnet ist. Die Ebene der Befestigungsfläche 266 ist eine mathematische zweidimensionale Ebene, welche gleichgerichtet mit der planen Befestigungsfläche 266 ist.
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5 zeigt in den Ausführungsformen a) bis e) verschiedene Varianten des erfindungsgemäßen Fenster- oder Türeinbruchsschutzes 301. Der erste Rand 352, der zweite Rand 356 und der Beginn 354 der Spaltschutzleiste sowie der Befestigungsstreifen 308 sind jeweils gekennzeichnet. Ausführungsform a) betrifft einen Fenster- oder Türeinbruchsschutz 301 mit einer massiven Spaltschutzleiste. Die Ausführungsformen b) bis e) betreffen Spaltschutzleisten welche hohl sind. Ausführungsform b) ist aus einem Stück gefertigt. Ausführungsform c) ist an zwei Stellen verschweißt. Ausführungsform d) ist aus einem Blech gefertigt, welches so gebogen wurde, dass eine Spaltschutzleiste gebildet wird. Selbiges gilt für Ausführungsform e).
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6 zeigt die Obenauf-Ansicht eines erfindungsgemäßen Fenster- oder Türeinbruchsschutzes 401 zur Anbringung über einem Fenster- oder Türspalt mit einem ersten Ende 462 und einem gegenüberliegenden zweiten Ende 464, einer Längserstreckung von dem ersten bis zu dem zweiten Ende 462, 464, einem ersten Rand 452 und einem hiervon mit einem ersten mittleren Abstand beabstandeten gegenüberliegenden zweiten Rand 456, wobei der erste und zweite Rand 452, 456 sich jeweils zwischen dem ersten und zweiten Ende 462, 464 erstrecken, umfassend einen Befestigungsstreifen 408 und eine Spaltschutzleiste 424, wobei die Spaltschutzleiste 424 einen dritten Oberflächenbereich 410 aufweist.
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Die in der vorangehenden Beschreibung, in den Ansprüchen sowie in den Zeichnungen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln aus auch in jeder beliebigen Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- DIN 4102-1 [0016]
- DIN 53504, S3A [0021]
- DIN 4102-2 [0034]