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DE102015002095A1 - Bestell- und Verteilanordnung und Verfahren zu deren Betrieb - Google Patents

Bestell- und Verteilanordnung und Verfahren zu deren Betrieb Download PDF

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DE102015002095A1
DE102015002095A1 DE102015002095.1A DE102015002095A DE102015002095A1 DE 102015002095 A1 DE102015002095 A1 DE 102015002095A1 DE 102015002095 A DE102015002095 A DE 102015002095A DE 102015002095 A1 DE102015002095 A1 DE 102015002095A1
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DE
Germany
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mobile communication
communication unit
distribution arrangement
order
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DE102015002095.1A
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Friedrich Hansen
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Pyramid Computer GmbH
Original Assignee
Pyramid Computer GmbH
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q50/00Information and communication technology [ICT] specially adapted for implementation of business processes of specific business sectors, e.g. utilities or tourism
    • G06Q50/10Services
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Bestell- und Verteilanordnung für gastronomische Betriebe, bei welcher für einen Bestellvorgang durch eine Bestellperson wenigstens eine Bestelleinrichtung vorgesehen ist, die dem Bestellvorgang eine mobile Kommunikationseinheit zuordnet, mit einer Zubereitungseinrichtung, die wenigstens eine der Bestellung des Bestellvorgangs entsprechende Ware bereitstellt, wobei eine drahtlose Netzwerkinfrastruktur vorgesehen ist, über welche die mobile Kommunikationseinheit ansprechbar ist. Um eine Bestell- und Verteilanordnung zur Verfügung zu haben, das eine erhöhte Flexibilität aufweist und daher eine höhere Kundenzufriedenheit ermöglicht die mobile Kommunikationseinheit als bidirektionale Sender-/Empfängereinheit ausgebildet ist und dass die mobile Kommunikationseinheit zumindest innerhalb der Netzwerkinfrastruktur eine Lokalisierung gestattet. Die Erfindung betrifft überdies auch ein Verfahren zum Betrieb einer Bestell- und Verteilanordnung für gastronomische Betriebe.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bestell- und Verteilanordnung für gastronomische Betriebe, bei welcher für einen Bestellvorgang durch eine Bestellperson wenigstens eine Bestelleinrichtung vorgesehen ist, die dem Bestellvorgang eine mobile Kommunikationseinheit zuordnet, mit einer Zubereitungseinrichtung, die wenigstens eine der Bestellung des Bestellvorgangs entsprechende Ware bereitstellt, wobei eine drahtlose Netzwerkinfrastruktur vorgesehen ist, über welche die mobile Kommunikationseinheit ansprechbar ist. Außerdem betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zum Betrieb einer solchen Anordnung.
  • Konzepte für gastronomische Betriebe unterliegen einem steten Wandel. Zunehmend ist hierbei in heutzutage schnelllebiger Zeit ein Trend zu sogenannter Systemgastronomie festzustellen, bei welchem auf an Tischen eine Bestellung aufnehmende Bedienungen weitgehend verzichtet wird, während hinsichtlich sowohl der Platzwahl in dem gastronomischen Betrieb, als auch der Zusammenstellung von Speisen und Getränken mit Blick auf die Wahlfreiheit im Sinne der Zufriedenheit des jeweiligen Kunden ein hohes Maß an Individualisierung zugelassen wird.
  • Hierbei kennt man beispielsweise Konzepte, bei denen die Bestellperson nach dem Bestellvorgang eine mobile Kommunikationseinheit ausgehändigt bekommt, die der Bestellperson anzeigt, wann die bestellte Ware zur Abholung bereit steht.
  • Trotz durchaus befriedigender Funktionalität kann diese Konzept hinsichtlich des Service nur bedingt überzeugen, da gegebenenfalls die Bestellperson nach Bestellvorgang und anschließender Platzsuche den einmal gefundenen Platz wieder verlassen muss, um die zubereitete Ware abzuholen.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Bestell- und Verteilanordnung zur Verfügung zu stellen, das eine erhöhte Flexibilität aufweist und daher eine höhere Kundenzufriedenheit ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Bestell- und Verteilanordnung der eingangs genannten Art ermöglicht, bei der die mobile Kommunikationseinheit als bidirektionale Sender/Empfängereinheit ausgebildet ist und dass die mobile Kommunikationseinheit zumindest innerhalb der Netzwerkinfrastruktur eine Lokalisierung gestattet. Die erhöhte Flexibilität und die dadurch verbesserten Servicefähigkeiten der Bestell- und Verteilanordnung beruhen also wesentlich auf der verbesserten Kommunikationsfähigkeit der mobilen Kommunikationseinheit und der Möglichkeit, diese innerhalb der Netzwerkinfrastruktur einem Ort zuzuordnen. Dies bezieht sich nicht notwendigerweise auch auf einen virtuellen Ort innerhalb der betreffenden Netzinfrastruktur, sondern vielmehr auf einen tatsächlichen physikalischen Ort, der eine zielsichere Auslieferung der bestellten Ware ohne weitere Verzögerung gestattet.
  • Um einen Kundenwunsch in Form einer Bestellung zunächst erfassen zu können, weist die Bestelleinrichtung in einer Ausführung der erfindungsgemäßen Bestell- und Verteilanordnung wenigstens eine Eingabeeinrichtung auf, die eine Eingabe durch die Bestellperson als Bestellung entgegennimmt und weitergibt, wodurch der Bestellvorgang ausgelöst ist. Die Bestellung selbst kann sich dabei, je nach Angebot des jeweiligen gastronomischen Betriebs, auf bereits konfektionierte Ware, die an einer Ausgabestation nur noch bereit gestellt werden muss ebenso beziehen, wie auf individuell zusammengestellte Speisen und Getränke, die einer Zubereitung bedürfen. Hierbei kann wiederum ein Ablauf beteiligt sein, bei dem bereits im Vorfeld, etwa mit Blick auf die bloße Bereitstellung von Speisen und/oder Getränken, entschieden wurde, inwieweit der sich anschließende Prozess erneut automatisiert ablaufen kann. Die Zuordnung zu der mobilen Kommunikationseinheit ist beispielsweise auch für mehrere Bestellungen, etwa eine Gruppe, die gemeinsam den Betreib besucht und einen gemeinsamen Platz an einem Tisch einnimmt, denkbar.
  • Der Kunde soll als Bestellperson an der Bestelleinrichtung seine Bestellung schnell und zielsicher eingeben können und gleichzeitig auch die Möglichkeit haben, sich während des Eingabevorgangs auch noch umentscheiden zu können, was sicher keinen seltenen Fall darstellt. Daher ist bei einer zweckmäßigen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bestell- und Verteilanordnung die Eingabeeinrichtung als wenigstens ein Eingabegerät oder als gegebenenfalls von der Bestelleinrichtung beabstandet vorgesehenes, lauffähiges Computerprogrammprodukt ausgebildet.
  • In einer vorteilhaften, weil leicht zu bedienenden Weiterbildung ist das Eingabegerät als ein insbesondere berührungssensitiver Bildschirm ausgebildet ist. Es kann dabei auch als Bildschirm mit Tastatur oder dergleichen Eingabehilfen ausgestattet sein. Auch ein sprachbasiertes Dialogsystem wäre hierbei denkbar.
  • In einer anderen vorteilhaften Weiterbildung ist die Eingabeeinrichtung an der erfindungsgemäßen Bestell- und Verteilanordnung als Computerprogrammprodukt ausgebildet und dieses stellt einen auf einem tragbaren, von der Bestellperson mitgeführten Gerät lauffähige, mit der Bestelleinrichtung kommunizierende Software dar. Beispielsweise kann dabei das von der Bestellperson mitgeführte, tragbare Gerät ein sogenanntes Smartphone sein, auf dem als Computerprogrammprodukt eine sogenannte „App” lauffähig ist, die mit der Bestelleinrichtung der Bestell- und Verteilanordnung kommuniziert. Eine „Verbindung” mit der Bestelleinrichtung ließe sich hierbei beispielsweise netzgestützt über die betreffende Netzwerkinfrastruktur herstellen. Ist dies nicht erwünscht, wäre zum Beispiel bei einer vorteilhaften Ausführung der Bestell- und Verteilanordnung auch denkbar, dass eine Bestellmaske des Computerprogrammprodukts aus der Bestellung einen Code, etwa einen QR-Code, erzeugt und auf einer Anzeiger des tragbaren Geräts anzeigt, die von einem Erfassungsmittel der Bestelleinrichtung, etwa einer Kamera erfasst werde kann. Auf diese Weise erzeugt die Bestellperson an einer Eingabeeinrichtung also einen Code, der mittels sensorischer Erfassungsmittel an die Bestelleinrichtung weitergebbar ist
  • Das erwähnte mitgeführte Gerät muss hierbei nicht zwangsweise ein Smartphone sein, auch andere Geräte wie etwa sogenannte Pager oder Coaster oder dergleichen Geräte mehr mit einem gewissen Mindestmaß an „intelligenten” logischen Schaltungen sind vorstellbar.
  • Die Bestellperson muss nach Abschluss des Bestellvorgangs, während welchem eine Zuordnung der Bestellung zu der mobilen Kommunikationseinheit stattfand, mit der betreffenden mobilen Kommunikationseinheit ausgestattet werden. Hierfür weist die Bestelleinrichtung der erfindungsgemäßen Bestell- und Verteilanordnung wenigstens eine Ausgabestation auf, welche die mobile Kommunikationseinheit abgibt. Die Ausgabestation kann dabei zusammen mit der Bestelleirichtung in einem Gerät verwirklicht sein, sich aber auch beabstandet von dieser befinden und über ein Kommunikationsmittel verbunden sein. Beispielsweise könne auch mehrere Bestelleinrichtungen einer oder mehreren Ausgabestationen zugeordnet sein und umgekehrt. Eine Ausgabestation gibt dabei nach der stattgefundenen Zuordnung die der jeweiligen Bestellung zugeordnete(n) mobilen Kommunkationseinheit(en) etwa aus einem magazinartigen Vorrat automatisiert an die Bestellperson aus.
  • Die zuvor bei dem Bestellvorgang erfolgte Zuordnung der mobilen Kommunikationseinheit zu einem Bestellvorgang kann vorteilhafterweise in einer Ausführung der erfindungsgemäßen Bestell- und Verteilanordnung derart von statten gehen, dass die Bestelleinrichtung den Bestellvorgang über einen Bezeichner, einen sog. Identifier, mit der mobilen Kommunikationseinheit verknüpft, wodurch diese der jeweiligen Bestellung und damit die Bestellung über die Lokalisierung der mobilen Kommunikationseinheit quasi ihrem Auslieferungsort eindeutig zugeordnet ist.
  • Für eine zuverlässige und präzise Ortung der mobilen Kommunikationseinheit kann bei einer vorteilhaften Ausführung der erfindungsgemäßen Bestell- und Verteilanordnung die Netzwerkinfrastruktur als Funknetzwerk mit wenigstens einem Frequenzbereich und wenigstens einem Protokoll ausgelegt sein. Beispielsweise kann das Netzwerk dabei auf Frequenzen in einem Bereich von 2,4 GHz ausgelegt sein, ebenso sind aber auch andere Frequenzen in den Bereichen 433 MHz, 868 MHz, 915 MHz, 950 MHz oder 5,8 GHz und darüber hinaus denkbar.
  • Für die präzise Ortung bei gleichzeitig geringem Energiebedarf kann es von Vorteil sein, bei einer Weiterbildung erfindungsgemäßen Bestell- und Verteilanordnung das Protokoll als ein Funknetzwerkprotokoll mit niedrigem Energieverbrauch vorzusehen, beispielsweise als Bluetooth LE-Protokoll. Es sind aber auch andere Funktechniken bzw. Protokolle zum Datentransport denkbar, etwa WLAN, ANT, ZigBee, Z-Wave oder Transponder nach Art von Art RFID-Tags, NFC-Chips oder dergleichen, die auch andere Frequenzbereiche als den oben erwähnten nutzen können.
  • Eine zuverlässige Abdeckung desjenigen Raumes, bzw. derjenigen Räume, in denen die Bestellung durch die Bestellperson, die Aushändigung der mobilen Kommunikationseinheit sowie die Auslieferung/Übergabe der bestellten Waren stattfinden soll, mit der betreffenden Netzwerkinfrastruktur wird bei einer zweckmäßigen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Bestell- und Verteilanordnung dadurch erreicht, dass die Netzwerkinfrastruktur wenigstens eine, insbesondere eine Mehrzahl fest installierter Kommunikationseinheiten aufweist, die einen begrenzten Raum mit der drahtlosen Infrastruktur abdecken und die jeweils einen Zugriffspunkt für wenigstens eine der mobilen Kommunikationseinheiten bilden. So kann sowohl die mobile Kommunikationseinheit seitens des drahtlosen Netzwerks angesprochen werden, die mobile Kommunikationseinheit selbst aber auch Informationen, insbesondere hinsichtlich ihres Ortes an das Netzwerk abgeben. Dabei ist, wie vorstehend bereits angeklungen, auch denkbar, dass ein von der Bestellperson mitgeführtes Gerät, beispielsweise ein Smartphone, welches das verwendete Netzwerkprotokoll beherrscht, in das betreffende Netzwerk vorübergehend eingebucht ist, und die mobile Kommunikationseinheit bildet.
  • Eine zuverlässige Verbindung zu größeren Netzwerkstrukturen kann dadurch gewährleistet werden, dass bei einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Bestell- und Verteilanordnung die Netzwerkinfrastruktur mit zumindest einer Brückeneinrichtung zur Verbindung mit einem drahtgebundenen Netzwerk versehen ist.
  • Um die mobile Kommunikationseinheit flexibel auch in weiteren Gastronomiekonzepten, hier insbesondere Selbstbedienungskonzepten einsetzen zu können, kann eine vorteilhafte Weiterbildung vorsehen, die mobile Kommunikationseinheit mit wenigstens einem sensorisch erfassbaren Signalgeber zu versehen, welcher die Fertigstellung der bestellten Ware anzeigt. Dabei kann es sich vorzugsweise um optische, akustische und/oder schwingungstechnische Signalgeber handeln, die die Aufmerksamkeit der Bestellperson auch in gastronomischen Umgebungsbedingungen möglichst in jedem Fall wecken.
  • Leicht transportierbar bzw. für die Bedienperson mitzuführen und etwa an dem von ihre gewählten Platz abzulegen sowie mit guter Unterbringbarkeit für die Signalgeber uns mit einer auch ästhetisch ansprechenden Form versehen, kann bei einer anderen Weiterbildung der Bestell- und Verteilanordnung die mobile Kommunikationseinheit eine flache Gestaltgebung mit größerer Flächen- als Höhenerstreckung und abgerundeten Randbereichen aufweisen.
  • Die Aufgabe wird auch gelöst durch ein Verfahren zum Betrieb einer Bestell- und Verteilanordnung für gastronomische Betriebe, die wenigstens eine einen Bestellvorgang bearbeitende Bestelleinrichtung, eine Zubereitungseinrichtung, und eine innerhalb einer drahtlosen Netzwerkinfrastruktur dem Bestellvorgang zugeordnete mobile Kommunikationseinheit hat. Dabei wird zunächst wenigstens ein Bestellvorgang durch eine Bestellperson als Bestellung an einer Bestelleinrichtung mittels eines Eingabegerätes eingeleitet, sodann die Bestellung durch die Bestelleinrichtung entgegengenommen und die Bestellung mit wenigstens einem Bezeichner verknüpft. Anschließend wird der Bezeichner zu einer mobilen Kommunikationseinheit zugeordnet, und die Kommunikationseinheit wird an einem Ausgabeteil ausgegeben, während die Bestellung an eine Zubereitungseinrichtung weitergegeben wird. Bei oder nach ihrer Ausgabe wird die ausgegebene mobile Kommunikationseinheit durch eine drahtlose Netzwerkinfrastruktur örtlich erfasst. Zumindest ein Teil der der Bestellung entsprechenden Ware wird zubereitet und/oder zusammengestellt und anschließend zu dem aktuellen Erfassungsort der mobilen Kommunikationseinheit zugeordnet, um ausgeliefert werden zu können, was zum Schluss des Vorganges stattfindet.
  • In einer vorteilhaften Variante des Verfahrens kann bei der Auslieferung der Ware an dem Erfassungsort der mobilen Kommunikationseinheit diese wieder eingesammelt werden, um sie an die Bestelleinrichtung bzw. die Ausgabestation zurückzuführen und einem dort vorhandenen Vorrat von mobilen Kommunikationseinheit (wieder) hinzuzufügen, wo sie bei Bedarf erneut entnommen wird und zum Einsatz kommt.
  • Eine andere vorteilhafte Variante des Verfahrens, die mobile Kommunikationseinheit nach Verwendung elektrisches aufzuladen, so dass bei erneutem Einsatz in jedem Fall genügend elektrische Energie zur Abarbeitung der während der Verwendung in regelmäßigen, kurzen Abstanden stattfindenden Ortungsaufgabe gerecht zu werden, bei welcher die mobile Kommunikationseinheit mit der Netzwerkstruktur zur Bestimmun ihres Ortes kommunizieren muss.
  • Demnach betrifft die vorstehend beschriebene Erfindung also eine Bestell- und Verteilanordnung für gastronomische Betriebe, bei welcher für einen Bestellvorgang durch eine Bestellperson wenigstens eine Bestelleinrichtung vorgesehen ist, die dem Bestellvorgang eine mobile Kommunikationseinheit zuordnet, mit einer Zubereitungseinrichtung, die wenigstens eine der Bestellung des Bestellvorgangs entsprechende Ware bereitstellt, wobei eine drahtlose Netzwerkinfrastruktur vorgesehen ist, über welche die mobile Kommunikationseinheit ansprechbar ist.
  • Um eine Bestell- und Verteilanordnung zur Verfügung zu haben, das eine erhöhte Flexibilität aufweist und daher eine höhere Kundenzufriedenheit ermöglicht die mobile Kommunikationseinheit als bidirektionale Sender-/Empfängereinheit ausgebildet ist und dass die mobile Kommunikationseinheit zumindest innerhalb der Netzwerkinfrastruktur eine Lokalisierung gestattet.
  • Die betreffende Aufgabe wird auch durch ein Verfahren zum Betrieb einer Bestell- und Verteilanordnung für gastronomische Betriebe gelöst, bei dem die oben skizzierten Verfahrensschritte derart durchlaufen werden, dass als Ergebnis eines Bestellvorgangs an einer Bestelleinrichtung ein Kunde als Bestellperson durch präzise Ermittlung seines Orts innerhalb des gastronomischen Betriebs nach dem Bestellvorgang die bestellte Ware zielsicher ausgeliefert bekommen kann.

Claims (17)

  1. Bestell- und Verteilanordnung für gastronomische Betriebe, bei welcher für einen Bestellvorgang durch eine Bestellperson wenigstens eine Bestelleinrichtung vorgesehen ist, die dem Bestellvorgang eine mobile Kommunikationseinheit zuordnet, mit einer Zubereitungseinrichtung, die wenigstens eine der Bestellung des Bestellvorgangs entsprechende Ware bereitstellt, wobei eine drahtlose Netzwerkinfrastruktur vorgesehen ist, über welche die mobile Kommunikationseinheit ansprechbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die mobile Kommunikationseinheit als bidirektionale Sender-/Empfängereinheit ausgebildet ist und dass die mobile Kommunikationseinheit zumindest innerhalb der Netzwerkinfrastruktur eine Lokalisierung gestattet.
  2. Bestell- und Verteilanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestelleinrichtung wenigstens eine Eingabeeinrichtung aufweist, die eine Eingabe durch die Bestellperson als Bestellung entgegennimmt und weitergibt.
  3. Bestell- und Verteilanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabeeinrichtung als wenigstens ein Eingabegerät oder als gegebenenfalls von der Bestelleinrichtung beabstandet vorgesehenes, lauffähiges Computerprogrammprodukt ausgebildet ist.
  4. Bestell- und Verteilanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingabegerät als ein insbesondere berührungssensitiver Bildschirm ausgebildet ist.
  5. Bestell- und Verteilanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Computerprogrammprodukt als eine auf einem tragbaren, von der Bestellperson mitgeführten Gerät lauffähige, mit der Bestelleinrichtung kommunizierende Software ausgebildet ist.
  6. Bestell- und Verteilanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestellperson an einer Eingabeeinrichtung einen Code erzeugt, der mittels sensorischer Erfassungsmittel an die Bestelleinrichtung weitergebbar ist.
  7. Bestell- und Verteilanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestelleinrichtung wenigstens eine Ausgabestation aufweist, welche die mobile Kommunikationseinheit abgibt.
  8. Bestell- und Verteilanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestelleinrichtung den Bestellvorgang über einen Bezeichner (Identifier) mit der mobilen Kommunikationseinheit verknüpft.
  9. Bestell- und Verteilanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzwerkinfrastruktur als Funknetzwerk mit wenigstens einem Frequenzbereich und wenigstens einem Protokoll ausgelegt ist.
  10. Bestell- und Verteilanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Protokoll als ein Funknetzwerkprotokoll mit niedrigem Energieverbrauch vorgesehen ist, beispielsweise als Bluetooth LE-Funknetzwerk.
  11. Bestell- und Verteilanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzwerkinfrastruktur wenigstens eine, insbesondere eine Mehrzahl fest installierter Kommunikationseinheiten aufweist, die einen begrenzten Raum mit der drahtlosen Infrastruktur abdecken und die jeweils einen Zugriffspunkt für wenigstens eine der mobilen Kommunikationseinheiten bilden und
  12. Bestell- und Verteilanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzwerkinfrastruktur mit zumindest einer Brückeneinrichtung zur Verbindung mit einem drahtgebundenen Netzwerk versehen ist.
  13. Bestell- und Verteilanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mobile Kommunikationseinheit wenigstens einen sensorisch erfassbaren Signalgeber aufweist, welcher die Fertigstellung der bestellten Ware anzeigt.
  14. Bestell- und Verteilanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mobile Kommunikationseinheit eine flache Gestaltgebung mit gößerer Flächen- als Höhenerstreckung und abgerundeten Randbereichen aufweist.
  15. Verfahren zum Betrieb einer Bestell- und Verteilanordnung für gastronomische Betriebe mit wenigstens einer einen Bestellvorgang bearbeitenden Bestelleinrichtung, mit einer Zubereitungseinrichtung, und mit einer innerhalb einer drahtlosen Netzwerkinfrastruktur dem Bestellvorgang zugeordneten mobilen Kommunikationseinheit, gekennzeichnet durch zumindest die folgenden Verfahrensschritte: a) Einleitung wenigstens eines Bestellvorgang durch eine Bestellperson als Bestellung an einer Bestelleinrichtung mittels eines Eingabegerätes; b) Entgegennahme der Bestellung durch die Bestelleinrichtung und Verknüpfung der Bestellung mit wenigstens einem Bezeichner; c) Zuordnung des Bezeichners zu einer mobilen Kommunikationseinheit, Ausgabe der Kommunikationseinheit an einem Ausgabeteil und Weitergabe der Bestellung an eine Zubereitungseinrichtung; d) örtliche Erfassung der mobilen Kommunikationseinheit durch eine drahtlose Netzwerkinfrastruktur; e) Ausgabe der zubereiteten und/oder zusammengestellten, zumindest einem Teil der Bestellung entsprechenden Ware; e) Zuordnung der Ware zu dem aktuellen Erfassungsort der mobilen Kommunikationseinheit; f) Auslieferung der Ware an dem aktuellen Erfassungsort.
  16. Verfahren nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch den weiteren Verfahrensschritt g) Einsammeln der mobilen Kommunikationseinheit und Zurückführen derselben in einen gegebenenfalls vorhandenen Vorrat von Einheiten;
  17. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, gekennzeichnet durch den weiteren Verfahrensschritt h) elektrisches Aufladen der mobilen Kommunikationseinheit;
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