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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, umfassend wenigstens einen in dessen Innenraum gerichteten Lautsprecher und ein durch den Lautsprecher abgeschlossenes, eine Öffnung zum Innenraum und einen Hohlraum aufweisendes Lautsprechergehäuse, durch welche eine Schalldruckdifferenz zwischen dem Innenraum und dem Hohlraum ausgleichbar ist.
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Die Integration leistungsfähiger Audiowiedergabeeinrichtungen ist ein wichtiges Komfortmerkmal hochwertiger Kraftfahrzeuge. Dabei stellen besonders interessierte Nutzer nicht nur hohe Anforderungen an die Qualität solcher Anlagen, sondern legen auch gesteigerten Wert auf eine ästhetisch ansprechende Realisierung einzelner Komponenten der Audiowiedergabeeinrichtung. Dies betrifft insbesondere die Anordnung der Lautsprecher in dessen Innenraum. Der Lautsprecher, üblicherweise umfassend eine Membran, einen Antrieb und weitere Verbindungselemente zwischen diesen, weist dabei in den Innenraum des Kraftfahrzeugs. Zusätzlich ist ein rückseitig an den Lautsprecher anschließendes Lautsprechergehäuse, welches im Wesentlichen einen Hohlraum begrenzt, vorzusehen. Dabei ist bei Audiowiedergabeeinrichtungen in Fahrzeugen häufig vorgesehen, solche Hohlräume innerhalb einer Verkleidung des Innenraums auszuführen, um einen möglichst hohen Integrationsgrad in das Interieur zu erzielen.
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Insbesondere bei der Realisierung von Lautsprechern für den unteren Bereich des mit dem menschlichen Gehör wahrnehmbaren Frequenzspektrums (ca. 30 bis 400 Hz), also für sogenannte Tieftöner und Subwoofer, werden ventilierte Bassreflexgehäuse als Lautsprechergehäuse verwendet. Diese weisen im einfachsten Fall eine Öffnung des Hohlraums des Lautsprechergehäuses zu dem zu beschallenden Bereich auf. So wird eine Erhöhung des als Resonator dienenden Volumens des Hohlraums erreicht, was einen deutlich höheren Schalldruckpegel in unteren Frequenzbereichen ermöglicht. Der Frequenzgang dieser Anordnung kann dabei durch geometrische Ausgestaltung der Öffnung beeinflusst werden. Im Rahmen der Realisierung einer solchen Anordnung in einem Kraftfahrzeug kann die Öffnung entsprechend zum Innenraum ausgebildet werden und so eine Schalldruckdifferenz zwischen diesem und dem Hohlraum ausgleichen.
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Nachteilhaft an einer statischen Realisierung einer Öffnung ist insbesondere, dass ein fester Frequenzgang vorgegeben und keine individuellen Anpassungsmöglichkeiten des dynamischen akustischen Verhaltens durch den Benutzer ermöglicht werden. Darüber hinaus wird der ästhetische Anreiz derartiger Realisierungsformen von den interessierenden Kreisen häufig als sehr unbefriedigend empfunden. Daneben können durch die Öffnung Schmutz oder andere Fremdkörper in den Hohlraum gelangen und so auf lange Sicht eine Herabsetzung der Leistungsfähigkeit der gesamten Audiowiedergabeeinrichtung bewirken.
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In
US 2009/0110210 A1 wird ein Fahrzeug mit einem ersten, in den Innenraum des Fahrzeugs gerichteten Standardinnenlautsprecher beschrieben. Daneben umfasst das Fahrzeug weiterhin einen zweiten, zwischen zwei Seitenverkleidungen und einer Tür angeordneten Lautsprecher, der im geschlossenen Zustand der Tür zur Türzarge gerichtet ist und im geöffneten Zustand das Äußere des Kraftfahrzeugs beschallt. Die zwei Seitenverkleidungen weisen eine durch eine Abdeckung verschließbare Öffnung auf, durch welche der zur Türzarge gerichtete Schall bei geschlossener Tür in den Innenraum des Fahrzeugs gelangen soll.
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EP 2 490 457 A1 beschreibt eine Lautsprecheranordnung mit zwei gegeneinander verschwenkbar angeordneten, jeweils einen Lautsprecher aufnehmenden Teilen. Durch das Verschwenken der beiden Teile kann die Form der Lautsprecheranordnung verändert werden.
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Aus
WO 88/04514 A1 ist eine Lautsprecheranordnung bekannt, bei der der Schall von wenigstens einem Lautsprecher oder einer anderen Schallquelle über Schallführungsräume zu Schallaustrittsöffnungen geleitet wird. Dabei sind dem wenigstens einen Lautsprecher in der Schallabstrahlrichtung gesehen gegenüber zwei Schallführungsflächen angeordnet, die bugartig unter einem stumpfen Winkel gegeneinander geneigt sind, wobei die etwa in der Mitte der Höhe beziehungsweise der Breite der Schallführungsflächen liegende Winkelhalbierende wenigstens annähernd auf die Mitte des wenigstens einen Lautsprechers gerichtet ist.
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In
EP 1 696 694 B1 wird eine Lautsprechervorrichtung mit einem Gehäuse beschrieben. Dabei ist im Inneren des Gehäuses eine Kassette mit einem adsorbierenden Material angeordnet. Über ein oder mehrere Luftlöcher kann Luft zwischen dem Inneren der Kassette und dem Inneren des Gehäuses strömen. Aufgrund der Eigenschaften des adsorbierenden Materials werden die Klangeigenschaften der Lautsprechervorrichtung verändert, wobei der Einfluss des adsorbierenden Materials klanglich einer Volumenvergrößerung des Inneren des Lautsprechergehäuses entspricht.
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Der Erfindung liegt damit die Aufgabe zugrunde, ein demgegenüber verbessertes Kraftfahrzeug mit einem Lautsprecher anzugeben.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einem Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Öffnung ein Verschlusselement zugeordnet ist, welches mittels einer Bewegungseinrichtung in eine die Öffnung verschließende Schließstellung und eine die Öffnung freilegende Offenstellung bewegbar ist.
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Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass die Öffnung nicht zu jeder Zeit freiliegen muss, sondern in Abhängigkeit von Betriebsbedingungen geöffnet und geschlossen werden kann. So wird vorteilhafterweise erreicht, dass weniger Fremdkörper durch die Öffnung in den Hohlraum eindringen können. Durch das Vorsehen einer ansteuerbaren Bewegungseinrichtung ist das die Öffnung verschließende Verschlusselement in eine Offenstellung und eine Schließstellung bewegbar, wobei eine Bewegung zumindest in einigen Ausführungsbeispielen auch in einer Zwischenposition angehalten werden kann.
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Dadurch kann der Frequenzgang variiert und so akustischen Eigenschaften wiedergegebener Audiosignale einerseits und klanglichen Vorlieben eines Hörers andererseits angepasst werden. Darüber hinaus stellt das Vorsehen des bewegbaren Verschlusselements einen besonderen ästhetischen Mehrwert für besonders designaffine Nutzer dar.
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Es wird bei einem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug dabei besonders bevorzugt, dass die Bewegungseinrichtung zu einem translatorischen Bewegen des Verschlusselements ausgebildet ist. Es ist dabei sowohl denkbar, dass das Verschlusselement zum Überführen in die Offenstellung in den Innenraum bewegbar, als auch in den Hohlraum hinein bewegbar ausgebildet ist. So kann über ein entsprechendes Bewegungsprofil eine mechanisch robuste Realisierung und gleichzeitig ästhetisch ansprechende Realisierung des Verschlusselements gewählt werden. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass die Bewegungseinrichtung zur Umsetzung rotatorischer Bewegungen des Verschlusselements ausgebildet ist, so dass das Verschlusselement verschwenkbar oder drehend bewegbar ist.
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Es ist bei einem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug von besonderem Vorteil, wenn es eine zum Steuern der Bewegung des Verschlusselements durch die Bewegungseinrichtung in Abhängigkeit wenigstens eines Triggerereignisses ausgebildete Steuereinrichtung umfasst. So kann erreicht werden, dass ein Bewegen des Verschlusselements an geeignete, später noch detailliert dargestellte, Triggerereignisse gekoppelt wird. Die Steuerungseinrichtung kann dazu in dem Fachmann aus dem Stand der Technik an sich bekannter Weise zum Beispiel durch einen Mikroprozessor, einen Mikrocontroller oder eine anwendungsspezifische integrierte Schaltung (ASIC) und/oder innerhalb eines ohnehin im Kraftfahrzeug vorhandenen Steuergeräts realisiert werden. Die Steuerungseinrichtung ist dazu so ausgebildet, dass sie das Betriebsverhalten der Bewegungseinrichtung vorgeben kann. Andererseits ist sie zum Erkennen ausgewählter Triggerereignisse ausgelegt, wozu sie beispielsweise auf Daten eines Bus-Systems des Kraftfahrzeugs (z. B. ein Controller Area Network) zugreifen kann.
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Dabei kann in vorteilhafter Weiterbildung vorgesehen sein, dass die Steuerungseinrichtung zum Überführen des Verschlusselements in die Offenstellung bei einem auf einen bevorstehenden Fahrtbeginn hinweisenden Triggerereignis und/oder zum Überführen des Verschlusselements in die Schließstellung bei einem auf ein Fahrtende hinweisenden Triggerereignis ausgebildet ist. Somit kann in vorteilhafter Weise erreicht werden, dass die Betriebsbereitschaft des Lautsprechers unmittelbar vor Fahrtbeginn dem Nutzer durch ein Freilegen angezeigt wird. Ebenso wirkt ein automatisches Abdecken der Öffnung nach Fahrtende als ästhetisch ansprechender Abschluss eines Hörerlebnisses. Als Triggerereignisse können z. B. das Auf- beziehungsweise Abschließen des Kraftfahrzeugs und/oder das Öffnen einer Tür und/oder das Einstecken beziehungsweise Abziehen des Zündschlüssels und/oder das Aktivieren beziehungsweise Deaktivieren der Zündung und/oder das Starten beziehungsweise Stoppen des Motors gewählt werden.
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Alternativ oder zusätzlich kann in weiterer besonders vorteilhafter Ausgestaltung vorgesehen sein, dass die Steuerungseinrichtung zum Überführen des Verschlusselements in die Offenstellung bei einem auf einen Beginn einer Wiedergabe akustischer Signale durch die Lautsprecher hinweisenden Triggerereignis und/oder zum Überführen des Verschlusselements in die Schließstellung bei einem auf ein Ende der Wiedergabe akustischer Signale durch den Lautsprecher hinweisenden Triggerereignis ausgebildet ist. Auch so kann in ähnlicher Weise ein gestalterischer Mehrwert beim Betrieb der Lautsprecheranlage erzielt werden. Dabei kommen als Triggerereignisse insbesondere ein Aktivieren beziehungsweise Deaktivieren einer Audiowiedergabeeinrichtung und/oder ein Beginn beziehungsweise Ende des Abspielens von Audiodaten und/oder ein Einlegen beziehungsweise Entnehmen eines Audiodatenträgers in Betracht.
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Alternativ oder zusätzlich kann ferner vorgesehen sein, dass das Kraftfahrzeug eine zum Erkennen einer Bedienhandlung zum Bewegen des Verschlusselements als Triggerereignis ausgebildete Mensch-Maschine-Schnittstelle aufweist. So wird dem Benutzer die vollständige Kontrolle über das Bewegen des Verschlusselements ermöglicht, wobei für die konkrete Ausgestaltung in der Mensch-Maschine-Schnittstelle eine Vielzahl von aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen in Betracht kommen können. Dazu gehören beispielsweise Bedientasten, manuelle Regler, Bedienelemente auf einer berührungsempfindlichen Eingabeeinrichtung, Fernbedienungen oder Kombinationen daraus.
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Es ist aber besonders zweckmäßig, wenn durch die Mensch-Maschine-Schnittstelle ein Überführen des Verschlusselements in die Offenstellung und/oder die Schließstellung und/oder eine Zwischenposition zwischen diesen eingebbar ist. So kann der Benutzer ein Klangprofil, insbesondere durch das Anhalten der Bewegungseinrichtung in einer Zwischenposition zwischen Offenstellung und Schließstellung, durch Variation des Frequenzgangs selbstständig vorgehen. Der Frequenzgang kann so mit Vorteil individualisiert werden.
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Darüber hinaus ist es bei einem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug von besonderem Vorteil, wenn innerhalb des Hohlraums eine Beleuchtungseinrichtung vorgesehen ist. Damit kann ein aus dem Innenraum des Kraftfahrzeugs wahrnehmbares indirektes Beleuchten des Verschlusselements realisiert werden, was die Anzeige- beziehungsweise Informationswirkung des bewegbaren Verschlusselements verbessert, beispielsweise die Bereitschaft der gesamten Audiowiedergabeeinrichtung deutlich anzeigt, und darüber hinaus den ästhetischen Gesamteindruck in erheblicher Weise verbessert. Ferner ist es auch denkbar, eine Lichtintensität und/oder eine Farbgebung der Beleuchtungseinrichtung mit der aktuellen Position des Verschlusselements und/oder einem Triggerereignis zu verknüpfen.
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Schließlich kann vorteilhafterweise das Verschlusselement öffnungsseitig eine schalltrichterartige Außenform aufweisen. So kann das Klangprofil der Lautsprecheranlage durch gezielte Schallführung noch weiter angepasst und ein zusätzlicher Gestaltungsaspekt verwirklicht werden. Dies gilt insbesondere bei einem Zusammenwirken mit der zuvor beschriebenen Beleuchtungseinrichtung, da in einem Zusammenwirken dieser mit dem besonders geformten Verschlusselement zusätzliche optische Effekte erzielt werden können.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
- 1 ein Lautsprechergehäuse mit einem Lautsprecher und einem Verschlusselement in Offenstellung;
- 2 das Lautsprechergehäuse mit dem Lautsprecher und dem Verschlusselement in Schließstellung;
- 3 eine Tür eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs mit dem Lautsprecher und dem Verschlusselement; und
- 4 das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug.
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1 und 2 zeigen einen Lautsprecher 1, welcher ein Lautsprechergehäuse 2 nach außen abschließt. Dieses begrenzt einen Hohlraum 3 und weist ferner ein Verschlusselement 4 auf, welches eine Öffnung 5 des Lautsprechergehäuses 2 verschließen oder freilegen kann. Es ist dazu entlang einer Bewegungsachse 6 translatorisch bewegbar und weist eine schalltrichterartige Außenform zum Zwecke einer angepassten Schallführung auf. Darüber hinaus ist innerhalb des Lautsprechergehäuses 2 eine Beleuchtungseinrichtung 7 vorgesehen, welche so positioniert ist, dass sie das Verschlusselement 4 von außen sichtbar indirekt beleuchtet. Sie ist hierbei durch mehrere farbige Lumineszenzdioden realisiert.
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In der in 1 gezeigten Offenstellung des Verschlusselements 4 ist ein Ausgleich einer Druckdifferenz zwischen dem Hohlraum 3 und dem äußeren Lautsprechergehäuses 2 möglich, was eine stärkere durch den Pfeil 8 repräsentierte Membranbewegung des Lautsprechers 1 ermöglicht und so zu einem hohen Schalldruckpegel führt.
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Hingegen ist in 2 das Verschlusselement 4 verschlossen, so dass kein Druckausgleich zwischen dem Hohlraum 3 und dem äußeren Lautsprechergehäuses 2 möglich ist. Dementsprechend ist der die Membranbewegung des Lautsprechers 1 repräsentierende Pfeil 8 kürzer dargestellt.
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3 zeigt eine Tür 9 eines Kraftfahrzeugs mit einer innenraumseitigen Verkleidung 10, an der der Lautsprecher 1 angeordnet ist. In die Verkleidung 10 ist das Lautsprechergehäuse 2 integriert. In dieser ist auch die Öffnung 5 für das Verschlusselement 4 ausgebildet, welches in der Schließstellung gezeigt ist. Der Lautsprecher 1 ist dabei als Subwoofer ausgebildet und dient der Wiedergabe akustischer Signale in einem Frequenzbereich zwischen 30 und 150 Hertz.
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4 zeigt ein Kraftfahrzeug 11 mit zwei Türen 9 jeweils mit dem Lautsprecher 1 und dem Verschlusselement 4, welches mittels einer Bewegungseinrichtung 12 bewegbar ist. Jede Bewegungseinrichtung 12 ist dabei mit einer Steuerungseinrichtung 13 verbunden, welche ihrerseits auf ein Bussystem 14 zugreifen kann, um Informationen über Triggerereignisse, die ein automatisches Überführen des Verschlusselements 4 in die Offen- beziehungsweise Schließstellung auslösen. Darüber hinaus weist das Kraftfahrzeug 11 eine Mensch-Maschine-Schnittstelle 15 auf, welche als berührungsempfindliche Eingabeeinrichtung ein Eingabeelement 16 in Form eines Schiebereglers anzeigt. Mit diesem kann ein Bediener das Verschlusselement 4 wahlweise in die Offenstellung, die Schließstellung oder in eine durch die Stellung des Schiebereglers repräsentierte Zwischenposition überführen.