-
Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät, insbesondere Kältegerät, aufweisend eine elektronische Steuervorrichtung, die ausgebildet ist, wenigstens eine Funktion des Haushaltsgeräts zu steuern und die eine elektronische Steuerplatine, sowie eine an die Steuerplatine angeschlossene Eingabevorrichtung umfasst, die wenigstens ein Eingabemittel aufweist und die ausgebildet ist, auf Grundlage einer manuellen Betätigung des Eingabemittels ein zugeordnetes Steuersignal der Steuerplatine zuzuleiten, wobei die Eingabevorrichtung einen an einer Rückseite einer wenigstens abschnittsweise zumindest durchscheinend ausgebildeten Wand des Haushaltsgeräts angeordneten flexiblen Träger aufweist, an dem das wenigstens eine Eingabemittel angeordnet ist.
-
Die
DE 10 2012 223 779 A1 beschreibt ein Haushaltsgerät mit einer Steuereinrichtung, einer mindestens teilweise lichtdurchlässigen Blende sowie mit einem mindestens teilweise lichtdurchlässigen Bedienpanel mit mindestens einem kapazitiven Sensor zur Auswahl einer Programmfunktion des Haushaltsgerätes durch einen Benutzer des Gerätes, wobei das Bedienpanel ein aus mehreren Schichten bestehendes Kunststoffbauteil aufweist, umfassend eine Anzeigedisplayfolie; eine berührungsempfindliche Folie, welche den mindestens einen kapazitiven Sensor sowie elektrische Leiterbahnen aufweist; und eine strukturierte Lichtleiterschicht; wobei das Kunststoffbauteil erhältlich ist durch Verbinden einer selbstklebenden Anzeigedisplayfolie mit der berührungsempfindlichen Folie und ein anschließendes Hinterspritzen der strukturierten Lichtleiterschicht.
-
Die Aufgabe der Erfindung ist es, ein Haushaltsgerät mit einer Eingabevorrichtung zu schaffen, die auf einfache Weise zu montieren und im Bedarfsfall auf einfache Weise instand zu setzen ist.
-
Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein Haushaltsgerät, insbesondere Kältegerät, aufweisend eine elektronische Steuervorrichtung, die ausgebildet ist, wenigstens eine Funktion des Haushaltsgeräts zu steuern und die eine elektronische Steuerplatine, sowie eine an die Steuerplatine angeschlossene Eingabevorrichtung umfasst, die wenigstens ein Eingabemittel aufweist und die ausgebildet ist, basierend auf einer manuellen Betätigung des Eingabemittels ein zugeordnetes Steuersignal der Steuerplatine zuzuleiten, wobei die Eingabevorrichtung einen an einer Rückseite einer wenigstens abschnittsweise zumindest durchscheinend ausgebildeten Wand des Haushaltsgeräts angeordneten flexiblen Träger aufweist, an dem das wenigstens eine Eingabemittel angeordnet ist, gekennzeichnet durch eine Andrückvorrichtung, die ausgebildet ist, den flexiblen Träger zumindest abschnittsweise gegen die Rückseite der wenigstens abschnittsweise zumindest durchscheinend ausgebildeten Wand zu drücken.
-
In diesem Sinne kann ein solches zumindest abschnittsweises Drücken des flexiblen Trägers gegen die Rückseite der Wand bedeuten, dass der flexible Träger entweder vollflächig gegen die Rückseite der Wand gedrückt wird oder aber dass der flexible Träger nur an ein oder mehreren Teilflächen, beispielsweise an mehreren quadratischen oder rechteckigen voneinander beabstandeten Teilflächen des flexiblen Trägers, insbesondere auch nur punktuell gegen die Rückseite der Wand gedrückt wird.
-
Generell kann die Eingabevorrichtung die Andrückvorrichtung aufweisen. Dies kann bedeuten, dass die Andrückvorrichtung Teil der Eingabevorrichtung ist oder dass die Andrückvorrichtung zwar ein separates Bauteil bildet, aber mit der Eingabevorrichtung verbunden ist, bzw. zumindest an die Eingabevorrichtung angekoppelt ist.
-
In allen Ausführungen kann der flexible Träger als Touchfolie bzw. als Touchscreen ausgebildet sein. Dabei kann die Touchfolie bzw. das Touchscreen die Eingabemittel umfassen, d.h. aufweisen.
-
Die wenigstens abschnittsweise zumindest durchscheinend ausgebildete Wand kann zumindest an diesen Abschnitten transparent ausgebildet sein. Generell kann die Wand beispielsweise dadurch durchscheinend ausgebildet sein, dass es sich um eine Glaswand handelt, die wahlweise glasartig transparent, also klar durchscheinend ist oder beispielsweise durch Anschleifen oder Ätzen nur milchig durchscheinend sein kann. Die Wand kann vollständig durchscheinend ausgebildet sein oder aber auch nur eine bestimmte Anzahl von fensterartig durchscheinend ausgebildeten Abschnitten aufweisen, die zumindest durchscheinend oder sogar klar transparent ausgebildet sind, wobei die fensterartig durchscheinend ausgebildeten Abschnitten umgebende Bereiche undurchsichtig ausgebildet sein können, beispielsweise aus einem lichtdichten Kunststoff oder Metall hergestellt sein können.
-
Indem eine Andrückvorrichtung vorgesehen ist, die ausgebildet ist, den flexiblen Träger gegen die Rückseite der transparenten Wand zu drücken, kann der flexible Träger in sicherer Weise zuverlässig an der Rückseite der transparenten Wand zur Anlage gebracht werden, so dass ein sicherere, funktionsfähiger Kontakt von flexiblem Träger und transparenter Wand gewährleistet ist. Einerseits kann dadurch sichergestellt werden, dass der flexible Träger luftspaltfrei, faltenfrei und/oder wellenfrei an der Rückseite der transparenten Wand anliegt und andererseits kann eine an sich bekannte vollflächige Verklebung von flexiblem Träger und transparenter Wand entfallen. Mittels der Andrückvorrichtung kann der flexible Träger also klebefrei mit der Rückseite der transparenten Wand verbunden werden. Durch eine klebefreie Verbindung kann ein wiederholtes, zerstörungsfreies Lösen des flexiblen Trägers von der transparenten Wand und/oder ein Wiederbefestigen des flexiblen Trägers an der transparenten Wand durchgeführt werden.
-
Die Andrückvorrichtung kann ausgebildet sein, den flexiblen Träger an ein oder mehreren Teilflächenabschnitten seiner von der transparenten Wand abgewandten Oberfläche gegen die Rückseite der transparenten Wand zu drücken. Die Andrückvorrichtung kann insbesondere ausgebildet sein, den flexiblen Träger an denjenigen Teilflächenabschnitten gegen die Rückseite der transparenten Wand zu drücken, die mit Licht aus Lichtkanälen angeleuchtet sind, welche Berührflächen eines Touch-Displays bilden.
-
Die Andrückvorrichtung kann an einem Lichtführungsbauteil ausgebildet sein, insbesondere durch ein Lichtführungsbauteil gebildet werden, welches Lichtführungsbauteil ein oder mehrere Lichtkanäle oder Lichtschächte aufweisen kann, die ausgebildet sind, das aus wenigstens einem lichtaussendenden elektrischen Bauteil, das insbesondere auf der elektronischen Steuerplatine angeordnet ist, ausgesendete Licht an die von der transparenten Wand abgewandten Oberfläche des flexiblen Trägers zu führen, bzw. ein Übertreten von Licht an benachbarte Anzeigefelder und/oder Betätigungsfelder zu verhindern.
-
Das Lichtführungsbauteil können dabei ein oder mehrere Lichtkanäle oder Lichtschächte aufweisen, die ausgebildet sein können, das aus wenigstens einem lichtaussendenden elektrischen Bauteil, beispielsweise wenigstens einer LED, insbesondere einer auf der elektronischen Steuerplatine bestückten LED ausgesendete Licht an eine Rückseite des flexiblen Trägers zu leiten. Das Lichtführungsbauteil kann demgemäß aus einem Kunststoffbauteil, insbesondere Kunststoffspritzgussbauteil hergestellt sein. Neben den insoweit an dem Lichtführungsbauteil angeformten Lichtkanäle oder Lichtschächte können weitere, auch separate Lichtleiterkörper vorgesehen sein.
-
Die Andrückvorrichtung kann von einem oder mehreren der Lichtkanäle oder Lichtschächte gebildet werden, indem diese Lichtkanäle oder Lichtschächte federnd an dem Lichtführungsbauteil gelagert sind, derart, dass in einer hinter der transparenten Wand montierten Anordnung der Eingabevorrichtung, der flexible Träger durch die federnd gelagerten Lichtkanäle gegen die Rückseite der transparenten Wand gedrückt wird.
-
Die Andrückvorrichtung kann zur federnden Lagerung der Lichtkanäle oder Lichtschächte an dem Lichtführungsbauteil elastische Stegabschnitte aufweisen, welche insbesondere jeden einzelnen Lichtkanal oder Lichtschacht elastisch mit dem Lichtführungsbauteil verbindet. Die Stegabschnitte können, insbesondere S-förmig verlaufend, den jeweiligen Lichtkanal oder Lichtschacht mit dem Lichtführungsbauteil verbinden. Die Stegabschnitte, die Lichtkanäle oder Lichtschächte und das Lichtführungsbauteil können als ein einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet sein.
-
Ein solcher federnd gelagerter Lichtkanal 19 kann einen Lichttrichter 36 aufweisen, der eine konische Wand 37 aufweist. An einer Außenfläche der konischen Wand 37 können die Stegabschnitte 35 angeordnet sein und sich insbesondere S-förmig nach außen erstrecken, wo sie an einem Grundrahmenabschnitt 38 des Lichtführungsbauteils 13a enden. Der Grundrahmenabschnitt 38 kann eine Stirnwand 39 aufweisen, welche in einem montierten, angedrückten Zustand den flexiblen Träger 12b gegen die Rückseite der transparenten Wand 8 drückt. Eine Ringstirnwand 40 des Lichttrichters 36 kann im entspannten Zustand, d.h. in einem nicht montierten Zustand der federnd gelagerten Lichtkanäle 19 über die Ebene der Stirnwand 39 des Grundrahmenabschnitts 38 vorspringen. Wenn die Stirnwand 39 im montierten, angedrückten Zustand an der Rückseite der transparenten Wand 8 anliegt, ist der Lichttrichter 36 durch sein Anstehen gegen die Rückseite der transparenten Wand 8 unter gleichzeitiger Einklemmung des flexiblen Trägers 12b im Bereich der Stegabschnitte 35 verformt und insoweit vorgespannt, so dass die Ringstirnwand 40 des Lichttrichters 36 den flexiblen Träger 12b von hinten gegen die Rückseite der transparenten Wand 8 drückt.
-
In allen Ausführungen kann die transparente Wand von einem Flächenabschnitt einer Bedienblende, einem Flächenabschnitt einer Glasfrontscheibe und/oder einem Flächenabschnitt eines Glastürblatts gebildet werden.
-
Die Eingabevorrichtung kann generell eine Halteeinrichtung aufweisen, an welcher der flexible Träger durch wenigstens ein form- und/oder kraftschlüssig wirkendes, mit der Halteeinrichtung verbundenes Befestigungsmittel aufgespannt befestigt ist.
-
Unter einer aufgespannten Befestigung wird insbesondere ein form- und/oder kraftschlüssiges Halten des flexiblen Trägers verstanden, bei dem Zugkräfte auf den flexiblen Träger einwirken, die sich in der Ebene des flexiblen Trägers erstrecken und dadurch den flexiblen Träger zumindest in einer Richtung, vorzugsweise in zwei orthogonalen Richtungen innerhalb der Ebene des flexiblen Trägers strecken, so dass der flexible Träger knickfrei, faltenfrei, wellenfrei und insbesondere plan an der Halteeinrichtung befestigt ist, insbesondere flächig plan auf der Halteeinrichtung aufliegt. Wenn die Halteeinrichtung als ein Lichtführungsbauteil ausgebildet ist, dann kann der flexible Träger knickfrei, faltenfrei, wellenfrei und insbesondere plan auf dem Lichtführungsbauteil befestigt sein. Unter einer aufgespannten Befestigung kann insbesondere verstanden werden, dass der flexible Träger nur randseitig an der Halteeinrichtung befestigt ist und in einem mittleren Abschnitt lediglich durch die Andrückvorrichtung fixiert auf der Rückseite der transparenten Wand aufliegt.
-
Das Befestigungsmittel kann zum wiederholten, zerstörungsfreien Lösen des flexiblen Trägers von der Halteeinrichtung und/oder zum Wiederbefestigen des flexiblen Trägers an der Halteeinrichtung ausgebildet sein.
-
Die Halteeinrichtung kann wenigstens ein starres, insbesondere zwei voneinander beabstandete starre Befestigungsmittel aufweisen, welche ausgebildet sind, einen ersten Endabschnitt des flexiblen Trägers festzuhalten und die Halteeinrichtung kann dabei wenigstens ein federndes, insbesondere zwei voneinander beabstandete federnde Befestigungsmittel aufweisen, welche ausgebildet sind, einen dem ersten Endabschnitt gegenüberliegenden zweiten Endabschnitt des flexiblen Trägers festzuhalten.
-
Die starren Befestigungsmittel können von zwei an der Halteeinrichtung angeformten, nach oben vorspringenden starren Zapfen gebildet werden. Jedem starren Zapfen der Halteeinrichtung kann eine kreisförmiges, ein ovales oder längliches Loch in dem flexiblen Träger zugeordnet sein. An einem den starren Befestigungsmitteln gegenüberliegenden Stirnende der Halteeinrichtung können beispielsweise zwei federnde Befestigungsmittel an der Halteeinrichtung angeformt sein. Die federnden Befestigungsmittel werden in einem solchen Fall von zwei an der Halteeinrichtung angeformten, nach oben vorspringenden elastischen Zapfen gebildet. Jedem elastischen Zapfen der Halteeinrichtung kann eine kreisförmiges, ein ovales oder längliches Loch in dem flexiblen Träger zugeordnet sein. In der aufgespannten Montageanordnung durchdringen jeder starre und elastische Zapfen jeweils eines der Löcher dann formschlüssig. Aufgrund der federnden bzw. elastischen Ausbildung der federnden Befestigungsmittel, insbesondere der elastischen Zapfen wird der aufgespannte flexible Träger mit einer in der Ebene des flexiblen Trägers wirkenden Zugkraft beaufschlagt, so dass sich der flexible Träger sehr eben ausgerichtet auf der Oberseite der Halteeinrichtung erstreckt. Aufgrund der formschlüssigen Verbindung der starren und elastischen Zapfen mit jeweils eines der Löcher kann der flexible Träger wiederholt zerstörungsfrei von der Halteeinrichtung gelöst und jederzeit wieder an der Halteeinrichtung befestigt werden bzw. durch einen anderen flexiblen Träger ersetzt werden. So ist beispielsweise ein Ersetzen einer defekten Touch-Folie durch eine neue, funktionsfähige Touch-Folie auf eine einfache Weise möglich. Insbesondere kann eine bereits montierte Touch-Folie zerstörungsfrei von der Halteeinrichtung entfernt werden.
-
In allen Ausführungen kann die Eingabevorrichtung, die den flexiblen Träger aufweist, an dem das wenigstens eine Eingabemittel angeordnet ist, einen Touch-Screen aufweisen, der flexible Träger eine Sensorfläche des Touch-Screens bilden und das wenigstens eine Eingabemittel von einem Flächenbereich der Sensorfläche, insbesondere einem dem jeweiligen Lichtkanäle zugeordneten Flächenbereich der Sensorfläche gebildet werden.
-
Um die vormontierte Eingabevorrichtung an der Rückseite der transparenten Wand flächig anliegend zu befestigen, kann eine Klemmvorrichtung vorgesehen sein, welche ausgebildet ist, in einer hinter der transparenten Wand, insbesondere der Glasfrontscheibe, der Glasfront bzw. dem Glastürblatt eingeschobenen Position, sich zwischen der Rückseite der vormontierten Eingabevorrichtung und einer Innenwand eines Schachtes einzuspreizen, so dass die Eingabevorrichtung gegen die Rückseite der Glasfrontscheibe, d.h. der Glasfront bzw. an der Rückseite des Glastürblatts gedrückt wird.
-
Die Erfindung betrifft demgemäß ein Haushaltsgerät, insbesondere ein Kältegerät, einen Herd, ein Kochfeld, eine Dunstabzugshaube, eine Geschirrspülmaschine, eine Waschmaschine, einen Wäschetrockner oder einen Kaffeevollautomaten, das eine erfindungsgemäße Eingabevorrichtung, wie beschrieben, aufweist.
-
Verschiedene konkrete Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen Eingabevorrichtungen sind in der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher erläutert. Konkrete Merkmale dieser Ausführungsbeispiele können unabhängig davon, in welchem Zusammenhang sie erwähnt sind, gegebenenfalls auch einzeln oder in Kombination betrachtet, allgemeine Merkmale der Erfindung darstellen.
-
Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung eines Haushaltsgerät in Bauart eines Kältegeräts mit einem Türblatt, das eine Eingabevorrichtung aufweist,
-
2a eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Eingabevorrichtung,
-
2b die Eingabevorrichtung gemäß 2a mit einem aufgespannten flexiblen Träger,
-
3 eine Explosionsdarstellung einer ersten Ausführungsform einer Eingabevorrichtung, die an einer transparenten Bedienblende aus Kunststoff zu befestigen ist,
-
4 eine Explosionsdarstellung einer zweiten Ausführungsform einer Eingabevorrichtung, die an einem Befestigungsrahmen aus Kunststoff zu befestigen ist, der an eine Rückseite eines Glastürblatts anzusetzen ist,
-
5a eine perspektivische Ansicht von oben auf einen Befestigungsrahmen,
-
5b eine perspektivische Ansicht von unten auf den Befestigungsrahmen gemäß 5a mit Keilflächenführungen für eine korrespondierende Klemmvorrichtung,
-
5c eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften Klemmvorrichtung von oben,
-
5d eine Querschnittsansicht der Klemmvorrichtung gemäß 5c,
-
6a einen Längsschnitt durch ein erfindungsgemäßes Lichtführungsbauteil,
-
6b eine Draufsicht auf das Lichtführungsbauteil gemäß 6a mit mehreren Lichtkanälen,
-
6c eine Teilschnittdarstellung durch einen Lichtkanal des Lichtführungsbauteils gemäß 6a,
-
6d einen Querschnitt durch das Lichtführungsbauteil gemäß 6a mit ersten Rasthaken zur Befestigung einer elektronischen Leiterplatte,
-
7a eine Teilschnittdarstellung durch einen federnd gelagerten Lichtkanal mit einem Lichttrichter außerhalb einer Montageposition, und
-
7b eine Teilschnittdarstellung durch den federnd gelagerten Lichtkanal gemäß 7a mit dem Lichttrichter in der Montageposition.
-
Ein in 1 beispielhaft dargestelltes Haushaltsgerät 1 ist als ein Kältegerät 1a ausgebildet. Das Kältegerät 1a weist einen Korpus 2 auf. In dem Korpus 2 ist ein wärmeisolierender Innenbehälter 3 angeordnet. Der Innenbehälter 3 begrenzt einen Lagerraum 4 für Kühlgut, insbesondere für Lebensmittel. In dem Innenbehälter 3 können zur Lagerung der Lebensmittel ein oder mehrere Fachböden 5, insbesondere Glasfachböden angeordnet sein. Eine frontseitige Zugangsöffnung des Lagerraums 4 ist durch ein Türblatt 6 verschließbar. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist das Türblatt 6 um eine vertikale Schwenkachse schwenkbar bezüglich des Innenbehälters 3 gelagert. Dazu kann das Türblatt 6 durch nicht näher dargestellte Scharnierbeschläge beispielsweise an dem Korpus 2 oder dem Innenbehälter 3 angelenkt sein. An einer dem Lagerraum 4 zugewandten Innenseite des Türblatts 6 können, wie in 1 dargestellt, ein oder mehrere Türabsteller 7 angeordnet sein. Das Türblatt 6 kann an seiner Außenseite wahlweise eine Glasfront 8a oder eine Metallfront 8b aufweisen. Alternativ oder ergänzend kann das Türblatt außenseitig eine Bedienblende 9 aufweisen. Die Bedienblende 9 kann aus einem Kunststoff hergestellt sein, insbesondere aus einem transparenten Kunststoff hergestellt sein, oder zumindest einen transparenten Fensterabschnitt 10 aufweisen. Der transparente Fensterabschnitt 10 kann in einer speziellen Ausführungsform schon allein durch einen Bereich der Glasfront 8a gebildet werden.
-
Im Bereich des transparenten Fensterabschnitts 10 weist das Haushaltsgerät 1 bzw. das Kältegerät 1a eine Eingabevorrichtung 11 auf. Die Eingabevorrichtung 11 ist insbesondere hinter der Bedienblende 9, bzw. der Glasfront 8a oder der Metallfront 8b angeordnet. Die Eingabevorrichtung 11 weist wenigstens ein Eingabemittel 12 auf, das ausgebildet ist, auf Grundlage einer manuellen Betätigung des Eingabemittels 12 eine Funktion des Haushaltsgeräts 1 zu steuern. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels wird das wenigstens eine Eingabemittel 12 von einem Touch-Screen 12a gebildet.
-
Die 2a zeigt in einer Explosionsdarstellung einen beispielhaften Aufbau der Eingabevorrichtung 11. Die dortige Eingabevorrichtung 11 umfasst das Eingabemittel 12, insbesondere den Touch-Screen 12a, eine Halteeinrichtung 13 und eine elektronische Steuervorrichtung 14. Die elektronische Steuervorrichtung 14 weist eine elektronische Steuerplatine 14a auf. Die elektronische Steuervorrichtung 14, insbesondere die elektronische Steuerplatine 14a ist ausgebildet, wenigstens eine Funktion des Haushaltsgeräts 1, insbesondere des Kältegeräts 1a zu steuern. Dazu ist das wenigstens eine Eingabemittel 12, insbesondere der Touch-Screen 12a über eine elektrische Anschlussleitung 15 elektrisch mit der elektronischen Steuervorrichtung 14, insbesondere der elektronischen Steuerplatine 14a verbunden. Bei manueller Betätigung des Eingabemittels 12 bzw. des Touch-Screens 12a wird über die Anschlussleitung 15 ein zugeordnetes Steuersignal an die Steuerplatine 14a zugeleitet.
-
Die Eingabevorrichtung 11 weist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels also den flexiblen Träger 12b auf, an dem das wenigstens eine Eingabemittel 12 angeordnet ist, und der einen Touch-Screen 12a aufweist, wobei der flexible Träger 12b eine Sensorfläche 12c des Touch-Screens 12a bildet und das wenigstens eine Eingabemittel 12 von einem Flächenbereich der Sensorfläche 12c gebildet wird.
-
Die Eingabevorrichtung 11, insbesondere das Eingabemittel 12 bzw. der Touch-Screen 12a weist demgemäß einen flexiblen Träger 12b auf. Dies bedeutet, dass der flexible Träger 12b das wenigstens eine Eingabemittel 12 aufweist. Im Falle eines Touch-Screens 12a ist der flexible Träger 12b als eine Touch-Folie ausgebildet, welche die Sensorfläche 12c bildet, die nicht nur eine manuelle Berührung detektieren kann, sondern auch ein Signal liefert über die Stelle, an welcher das manuelle Berühren stattfindet.
-
Der flexible Träger 12b ist an der Halteeinrichtung 13 durch wenigstens ein form- und/oder kraftschlüssig wirkendes, mit der Halteeinrichtung 13 verbundenes Befestigungsmittel 16 aufgespannt befestigt.
-
Das Befestigungsmittel 16 ist zum wiederholten, zerstörungsfreien Lösen des flexiblen Trägers 12b von der Halteeinrichtung 13 und zum Wiederbefestigen des flexiblen Trägers 12b an der Halteeinrichtung 13 ausgebildet.
-
Dazu weist im Falle des vorliegend dargestellten Ausführungsbeispiels die Halteeinrichtung 13 wenigstens ein starres, insbesondere zwei voneinander beabstandete starre Befestigungsmittel 16a auf, welche ausgebildet sind, einen ersten Endabschnitt 17a des flexiblen Trägers 12b festzuhalten und außerdem wenigstens ein federndes, insbesondere zwei voneinander beabstandete federnde Befestigungsmittel 16b auf, welche ausgebildet sind, einen dem ersten Endabschnitt 17a gegenüberliegenden zweiten Endabschnitt 17b des flexiblen Trägers 12b festzuhalten.
-
Die starren Befestigungsmittel 16a werden im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels von zwei an der Halteeinrichtung 13 angeformten, nach oben vorspringenden starren Zapfen gebildet. Jedem starren Zapfen der Halteeinrichtung 13 ist eine kreisförmiges, ein ovales oder längliches Loch 18 in dem flexiblen Träger 12b zugeordnet. An einem den starren Befestigungsmitteln 16a gegenüberliegenden Stirnende der Halteeinrichtung 13 sind zwei federnde Befestigungsmittel 16b an der Halteeinrichtung 13 angeformt. Die federnden Befestigungsmittel 16b werden von zwei an der Halteeinrichtung 13 angeformten, nach oben vorspringenden elastischen Zapfen gebildet. Jedem elastischen Zapfen der Halteeinrichtung 13 ist eine kreisförmiges, ein ovales oder längliches Loch 18 in dem flexiblen Träger 12b zugeordnet. In der aufgespannten Montageanordnung durchdringen jeder starre und elastische Zapfen jeweils eines der Löcher 18 formschlüssig. Aufgrund der federnden bzw. elastischen Ausbildung der federnden Befestigungsmittel 16b, insbesondere der elastischen Zapfen wird der aufgespannte flexible Träger 12b mit einer in der Ebene des flexiblen Trägers 12b wirkenden Zugkraft beaufschlagt, so dass sich der flexible Träger 12b sehr eben ausgerichtet auf der Oberseite der Halteeinrichtung 13 erstreckt. Aufgrund der formschlüssigen Verbindung der starren und elastischen Zapfen mit jeweils eines der Löcher 18 kann der flexible Träger 12b wiederholt zerstörungsfrei von der Halteeinrichtung 13 gelöst und jederzeit wieder an der Halteeinrichtung 13 befestigt werden bzw. durch einen anderen flexiblen Träger 12b ersetzt werden. So ist beispielsweise ein Ersetzen einer defekten Touch-Folie durch eine neue, funktionsfähige Touch-Folie auf eine einfache Weise möglich. Insbesondere kann eine bereits montierte Touch-Folie zerstörungsfrei von der Halteeinrichtung 13 entfernt werden.
-
Im Falle der Ausführungsbeispiele, insbesondere gemäß 3 und 4, ist die Halteeinrichtung 13 an einem Lichtführungsbauteil 13a ausgebildet, bzw. es wird die Halteeinrichtung 13 durch ein Lichtführungsbauteil 13a gebildet. Das Lichtführungsbauteil 13a weist dabei ein oder mehrere Lichtkanäle 19 auf, die ausgebildet sind, das aus wenigstens einem lichtaussendenden elektrischen Bauteil 20, beispielsweise wenigstens einer LED 20a, insbesondere einer auf der elektronischen Steuerplatine 14a bestückten LED 20a ausgesendete Licht an eine Rückseite des flexiblen Trägers 12b zu leiten. Die Halteeinrichtung 13 bzw. das Lichtführungsbauteil 13a kann demgemäß aus einem transparenten Kunststoffbauteil, insbesondere Kunststoffspritzgussbauteil hergestellt sein. Neben den insoweit an der Halteeinrichtung 13 angeformten Lichtkanal 19 können weitere, auch separate Lichtleiterkörper 19a vorgesehen sein, wie dies in der 4 gezeigt ist.
-
Außerdem weist das Lichtführungsbauteil 13a erste Haltemittel 21 auf, die ausgebildet sind, die elektronische Leiterplatte 14a formschlüssig an dem Lichtführungsbauteil 13a zu befestigen. Jedes erste Haltemittel 21 wird im Falle der vorliegenden Ausführungsbeispiele von einem ersten Rasthaken 21a gebildet. Jeder Rasthaken 21a ist einteilig mit dem Lichtführungsbauteil 13a ausgebildet und umfasst einen federnden Schaftabschnitt und eine am freien Ende des federnden Schaftabschnitts angeordnete Rastnase. In einem zusammengebauten Zustand umgreifen die Rasthaken 21a, insbesondere die Rastnasen zugeordnete Randabschnitte der elektronischen Leiterplatte 14a formschlüssig. Insoweit kann die elektronische Leiterplatte 14a an das Lichtführungsbauteil 13a angerastet werden.
-
In einer ersten Ausführungsvariante gemäß 3 weist das Haushaltsgerät 1, insbesondere das Kältegerät 1a eine Bedienblende 9 und einen Befestigungsrahmen 22 auf. Der Befestigungsrahmen 22 ist in dieser Ausführungsvariante an einer Rückseite der Bedienblende 9 angeordnet, insbesondere einteilig mit dieser Bedienblende 9 ausgebildet. Mittels des Befestigungsrahmens 22 wird die Baugruppe der Eingabevorrichtung 11, umfassen wenigstens das Eingabemittel 12 bzw. der flexible Träger 12b, insbesondere den Touch-Screen 12a, die Halteeinrichtung 13 bzw. das Lichtführungsbauteil 13a und die elektronische Steuerplatine 14a, an der Rückseite der Bedienblende 9 formschlüssig befestigt.
-
Dazu weist der Befestigungsrahmen 22 zweite Haltemittel 23 auf, die ausgebildet sind, das Lichtführungsbauteil 13a und damit die Baugruppe der Eingabevorrichtung 11, umfassen wenigstens das Eingabemittel 12 bzw. der flexible Träger 12b, insbesondere den Touch-Screen 12a, die Halteeinrichtung 13 bzw. das Lichtführungsbauteil 13a und die elektronische Steuerplatine 14a, an dem Befestigungsrahmen 22 zu befestigen. Jedes zweite Haltemittel 23 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels als ein zweiter Rasthaken 23a ausgebildet. Jeder Rasthaken 23a ist einteilig mit dem Befestigungsrahmen 22 ausgebildet und umfasst einen federnden Schaftabschnitt und eine am freien Ende des federnden Schaftabschnitts angeordnete Rastnase. In einem zusammengebauten Zustand umgreifen die zweiten Rasthaken 23a, insbesondere die Rastnasen zugeordnete Randabschnitte des Lichtführungsbauteils 13a formschlüssig. Insoweit kann das Lichtführungsbauteil 13a bzw. die gesamte vormontierte Eingabevorrichtung 11 an den Befestigungsrahmen 22 und damit auch an die Bedienblende 9 angerastet werden.
-
In einer zweiten Ausführungsvariante gemäß 4, welche im Wesentlichen mit der Ausführung gemäß 3 übereinstimmt, ist der Befestigungsrahmen 22 jedoch nicht einteilig mit einer Bedienblende 9 ausgebildet, sondern der Befestigungsrahmen 22 ist als ein separates Bauteil, d.h. als ein von der Bedienblende 9 separates Bauteil ausgeführt.
-
In einer solchen zweiten Ausführungsvariante gemäß 4 kann der Befestigungsrahmen 22 an einer Rückseite einer Glasfrontscheibe, insbesondere an der Rückseite eines Glastürblatts des Haushaltsgeräts 1 bzw. des Kältegeräts 1a angeordnet werden.
-
Dazu kann, wie in 1 schematisch gezeigt, hinter der Rückseite der Glasfrontscheibe, d.h. der Glasfront 8a bzw. an der Rückseite des Glastürblatts des Haushaltsgeräts 1 bzw. des Kältegeräts 1a ein Schacht 24 vorgesehen sein, in welchen die vormontierte Eingabevorrichtung 11 (2b) eingeschoben und dort derart befestigt werden kann, dass der aufgespannte flexible Träger 12b, insbesondere der Touch-Screen 12a an der Rückseite der Glasfrontscheibe, d.h. der Glasfront 8a bzw. an der Rückseite des Glastürblatts flächig anliegt.
-
Um die vormontierte Eingabevorrichtung 11 (2b) an der Rückseite der Glasfrontscheibe, d.h. der Glasfront 8a bzw. an der Rückseite des Glastürblatts flächig anliegend zu befestigen, kann eine Klemmvorrichtung 25 vorgesehen sein, welche ausgebildet ist, in einer in den Schacht 24 eingeschobenen Position sich zwischen der Rückseite der vormontierten Eingabevorrichtung 11 (2b) und einer Innenwand des Schachtes 24 einzuspreizen, so dass die Eingabevorrichtung 11 gegen die Rückseite der Glasfrontscheibe, d.h. der Glasfront 8a bzw. an der Rückseite des Glastürblatts gedrückt wird.
-
Eine derartige beispielhafte Klemmvorrichtung 25 ist in 5c und 5d näher dargestellt. Die Klemmvorrichtung 25 weist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels eine Stirnplatte 26 und vier Zinken 27 auf. Die Stirnplatte 26 ist zur Verbindung und gemeinsamen Halterung der Zinken 27 ausgebildet. Die Stirnplatte 26 kann zudem eine Art griffabschnitt bilden, der manuell gegriffen werden kann, um die vier Zinken 27 gemeinsam in den Schacht 24 (1) einführen und darin arretieren zu können. Die vier Zinken 27 erstrecken sich in Abständen voneinander und sind parallel zueinander ausgerichtet und an der Stirnplatte 26 befestigt, insbesondere einteilig mit der Stirnplatte 26 ausgebildet.
-
Jeder Zinken 27 bildet einen Keil. Jeder Keil wirkt in der Einbaulage der Klemmvorrichtung 25 mit schräg verlaufenden Rampen 28 zusammen, die an einer rückseitigen Bodenfläche 29 des Befestigungsrahmens 22 (4) angeordnet sind. Indem die Zinken 27 seitlich unter die rückseitigen Bodenfläche 29 des Befestigungsrahmens 22 geschoben werden und sich die Klemmvorrichtung 25 in der Einbaulage gegen eine Rückwand 30 des Schachtes 24 (1) abstützt, wird durch das Einschieben der Klemmvorrichtung 25 der Befestigungsrahmen 22 gegen die Rückseite der Glasfrontscheibe, d.h. der Glasfront 8a bzw. gegen die Rückseite des Glastürblatts gedrückt.
-
Jeder Zinken 27 weist dazu eine schräg verlaufende Tragebene 31 auf, an der drei in Längserstreckung der Zinken 27 hintereinander in gleichmäßigen Abständen voneinander angeordnete Federzungen 32 festgelegt sind. Die Federzungen 32 werden beim Einschieben der Klemmvorrichtung 25 in den Schacht 24 (1) elastisch vorgespannt und drücken in der endgültigen Einbaulage den Befestigungsrahmen 22 gegen die Rückseite der Glasfrontscheibe, d.h. der Glasfront 8a bzw. gegen die Rückseite des Glastürblatts. Die Federzungen 32 stützen sich dabei an den schräg verlaufenden Rampen 28 des Befestigungsrahmens 22 ab.
-
Um das Einschieben der Klemmvorrichtung 25 entlang der Rückseite des Befestigungsrahmens 22 zu erleichtern und ein Verkanten und/oder Verklemmen zu verhindern, weist jeder Zinken 27 eine Führungsleiste 33 auf. Jede Führungsleiste 33 erstreckt sich in Längsrichtung des Zinkens 27, welche gleichzeitig auch die Einschubrichtung ist. Alle Führungsleisten 33 erstrecken sich parallel zueinander. Jeder Führungsleiste 33 ist eine korrespondierende Führungsnut 34 zugeordnet. Die Führungsnuten 34 sind an der Rückseite des Befestigungsrahmens 22 angeordnet, insbesondere einteilig mit diesem ausgebildet. Die Führungsnuten 34 sind im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels entlang der schräg verlaufenden Rampen 28 des Befestigungsrahmens 22 angeordnet bzw. einteilig mit diesen ausgebildet. Während des Einschiebens der Klemmvorrichtung 25 in den Schacht 24 gleiten die Führungsleisten 33 in den Führungsnuten 34.
-
Wie in 6a bis 6d dargestellt, kann das Lichtführungsbauteil 13a eine oder mehrere Lichtkanäle 19 aufweisen. Um eine zusätzliche Anpresskraft aufzubringen, welche den flexiblen Träger 12b möglichst flächig gegen die Rückseite der Bedienblende 9, die Rückseite der Glasfrontscheibe, d.h. der Glasfront 8a bzw. gegen die Rückseite des Glastürblatts drückt, ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels jeder Lichtkanal 19 federnd an dem Lichtführungsbauteil 13a gelagert, derart, dass in einer hinter der Bedienblende 9, hinter der Glasfrontscheibe, d.h. der Glasfront 8a oder hinter dem Glastürblatt montierten Anordnung der Eingabevorrichtung 11, insbesondere des Lichtführungsbauteils 13a, der auf der Halteeinrichtung 13, insbesondere auf dem Lichtführungsbauteil 13a aufgespannte flexible Träger 12b durch die federnd gelagerten Lichtkanäle 19 gegen die Rückseite der Bedienblende 9, der Glasfrontscheibe, d.h. der Glasfront 8a oder des Glastürblatts gedrückt wird.
-
Zur federnden Lagerung der Lichtkanäle 19 an dem Lichtführungsbauteil 13a können elastische Stegabschnitte 35 vorgesehen sein, welche jeden einzelnen Lichtkanal 19 elastisch mit dem Lichtführungsbauteil 13a verbindet. Jeder Stegabschnitt 35 kann S-förmig verlaufend, den jeweiligen Lichtkanal 19 mit dem Lichtführungsbauteil 13a verbinden. Die Stegabschnitt 35, die Lichtkanäle 19 und das Lichtführungsbauteil 13a können als ein einstückiges Kunststoffspritzgussteil hergestellt sein.
-
Ein solcher federnd gelagerte Lichtkanal 19 kann, wie in 7a und 7b gezeigt, einen Lichttrichter 36 aufweisen, der eine konische Wand 37 aufweist. An einer Außenfläche der konischen Wand 37 sind im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels die Stegabschnitte 35 angeordnet und erstrecken sich insbesondere S-förmig nach außen, wo sie an einem Grundrahmenabschnitt 38 des Lichtführungsbauteils 13a enden. Der Grundrahmenabschnitt 38 kann eine Stirnwand 39 aufweisen, welche in einem montierten, angedrückten Zustand, wie in 7b gezeigt, den flexiblen Träger 12b gegen die Rückseite der transparenten Wand 8 drückt. Eine Ringstirnwand 40 des Lichttrichters 36 kann im entspannten Zustand, d.h. in einem nicht montierten Zustand der federnd gelagerten Lichtkanal 19, wie in 7a gezeigt, über die Ebene der Stirnwand 39 des Grundrahmenabschnitts 38 vorspringen. Wenn die Stirnwand 39 im montierten, angedrückten Zustand gemäß 7b an der Rückseite der transparenten Wand 8 anliegt, ist der Lichttrichter 36 durch sein Anstehen gegen die Rückseite der transparenten Wand 8 unter gleichzeitiger Einklemmung des flexiblen Trägers 12b im Bereich der Stegabschnitte 35 verformt und insoweit vorgespannt, so dass die Ringstirnwand 40 des Lichttrichters 36 den flexiblen Träger 12b von hinten gegen die Rückseite der transparenten Wand 8 drückt.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Haushaltsgerät
- 1a
- Kältegerät
- 2
- Korpus
- 3
- Innenbehälter
- 4
- Lagerraum
- 5
- Fachboden
- 6
- Türblatt
- 7
- Türabsteller
- 8
- transparente Wand
- 8a
- Glasfront
- 8b
- Metallfront
- 9
- Bedienblende
- 10
- Fensterabschnitt
- 11
- Eingabevorrichtung
- 12
- Eingabemittel
- 12a
- Touch-Screen
- 12b
- flexibler Träger
- 12c
- Sensorfläche
- 13
- Andrückvorrichtung
- 13a
- Lichtführungsbauteil
- 14
- Steuervorrichtung
- 14a
- Steuerplatine
- 15
- Anschlussleitung
- 16
- Befestigungsmittel
- 16a
- starres Befestigungsmittel
- 16b
- federndes Befestigungsmittel
- 17a
- erster Endabschnitt
- 17b
- zweiter Endabschnitt
- 18
- Löcher
- 19
- Lichtkanal
- 19a
- Lichtleiterkörper
- 20
- lichtaussendendes elektrisches Bauteil
- 20a
- LED
- 21
- erste Haltemittel
- 21a
- erste Rasthaken
- 22
- Befestigungsrahmen
- 23
- zweite Haltemittel
- 23a
- zweite Rasthaken
- 24
- Schacht
- 25
- Klemmvorrichtung
- 26
- Stirnplatte
- 27
- Zinken
- 28
- Rampen
- 29
- Bodenfläche
- 30
- Rückwand
- 31
- Tragebene
- 32
- Federzunge
- 33
- Führungsleisten
- 34
- Führungsnuten
- 35
- Stegabschnitte
- 36
- Lichttrichter
- 37
- konische Wand
- 38
- Grundrahmenabschnitt
- 39
- Stirnwand
- 40
- Ringstirnwand
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102012223779 A1 [0002]