DE102014224460A1 - Tragekonstruktion für eine Beförderungsvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tragekonstruktion für eine Beförderungsvorrichtung, insbesondere für eine Fahrtreppe oder für einen Fahrsteig, mit einer Bodenfläche und zwei Seitenflächen.
- Stand der Technik
- Beförderungsvorrichtungen können beispielsweise als Fahrtreppen oder als Fahrsteige ausgebildet sein. Eine derartige Beförderungsvorrichtung umfasst eine Tragekonstruktion, in welcher unterschiedliche Elemente der Beförderungsvorrichtung angeordnet sind, beispielsweise ein endlos umlaufendes, bewegbares Beförderungsband sowie Elemente zur Bewegung dieses Beförderungsbandes.
- Derartige Tragekonstruktionen sind zumeist als Fachwerkkonstruktionen ausgebildet und setzen sich aus einer Vielzahl von längsgerichteten, vertikalen und/oder diagonalen Trägern, Streben oder Balken zusammen, die zumeist aus Metall bzw. Stahl gefertigt sind.
- Diese Fachwerkkonstruktionen sind massiv, voluminös und wuchtig ausgebildet, besitzen einen hohen Platzbedarf. Durch derartige Fachwerkkonstruktionen wird der Platzbedarf der gesamten Beförderungsvorrichtung erhöht. Des Weiteren sind Fachwerkkonstruktionen aufwendig und kostenintensiv in Herstellung und Montage.
- Es ist daher wünschenswert, eine verbesserte Tragekonstruktion für Beförderungsvorrichtungen wie Fahrtreppen oder Fahrsteige bereitzustellen.
- Offenbarung der Erfindung
- Erfindungsgemäß werden eine Tragekonstruktion für eine Beförderungsvorrichtung sowie eine Beförderungsvorrichtung mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche sowie der nachfolgenden Beschreibung.
- Die Tragekonstruktion weist eine Bodenfläche und zwei Seitenflächen auf. Erfindungsgemäß ist wenigstens eine der Seitenflächen der Tragekonstruktion aus einem Metallblech gefertigt. Mit "einem Metallblech" soll nicht "ein einziges", sondern "ein oder mehrere Metallbleche" gemeint sein. An diesem Metallblech der wenigstens einen der Seitenflächen ist eine Stützkonstruktion angebracht. Insbesondere sind beide Seitenflächen jeweils aus einem Metallblech gefertigt, an welchem jeweils eine Stützkonstruktion angebracht ist. Die Seitenflächen und die Bodenfläche können auf geeignete Weise miteinander verbunden sein, beispielsweise durch Schweißen.
- Die erfindungsgemäße Tragekonstruktion eignet sich insbesondere für Beförderungsvorrichtungen wie Fahrtreppen oder Fahrsteige. Insbesondere ist die Beförderungsvorrichtung als eine Personenfördervorrichtung ausgebildet. Die Tragekonstruktion ist insbesondere als ein Rahmen bzw. als eine Rahmenkonstruktion der Beförderungsvorrichtung ausgebildet. Die Tragekonstruktion ist insbesondere dazu eingerichtet, dass unterschiedliche Elemente der Beförderungsvorrichtung in der Tragekonstruktion angeordnet werden.
- Die Beförderungsvorrichtung umfasst insbesondere ein endlos umlaufendes, bewegbares Beförderungsband. Im Falle einer Fahrtreppe ist dieses Beförderungsband beispielsweise als ein Stufenband ausgebildet, im Falle eines Fahrsteigs beispielsweise als ein ebenes Beförderungsband. Weiterhin kann ein Handlauf vorgesehen sein. Zur Bewegung des Beförderungsbandes und/oder des Handlaufs können unterschiedliche Elemente vorgesehen sein, beispielsweise Motor, Wellen, Getriebe, Zahnräder, Ketten, Führungsschienen usw. Das Beförderungsband, der Handlauf sowie die Elemente zu deren Bewegung können ganz oder zumindest teilweise innerhalb der Tragekonstruktion angeordnet sein.
- Die Tragekonstruktion umfasst vorteilhafterweise keine Fachwerkkonstruktion. Zur Erzeugung der notwendigen Stabilität für die Tragekonstruktion sind keine Träger, Balken oder dergleichen vorgesehen. Die notwendige Stabilität und Spannweite der Tragekonstruktion wird insbesondere ausschließlich durch das oder die Metallbleche und die daran angebrachten Stützkonstruktionen erreicht.
- Durch die Erfindung wird eine Tragekonstruktion mit besonders hoher Stabilität bereitgestellt, die durch aufwandsarm herzustellende, kostengünstige Elemente in Form von Metallblechen und der Stützkonstruktion gefertigt wird. Es ist somit nicht notwendig, massive, voluminöse und wuchtige Fachwerkkonstruktionen zu verwenden, um eine Tragekonstruktion mit hoher Stabilität zu konstruieren.
- Durch die Verwendung des Metallblechs kann die erfindungsgemäße Tragekonstruktion in Leichtbauweise konstruiert werden. Die erfindungsgemäße Tragekonstruktion besitzt ein vergleichbares oder geringeres Gewicht im Vergleich zu Tragekonstruktionen aus Fachwerkkonstruktionen. Des Weiteren besitzt die erfindungsgemäße Tragekonstruktion ein geringeres Volumen, eine geringere Ausdehnung und somit einen geringeren Platzbedarf als herkömmliche Tragekonstruktionen aus Fachwerkkonstruktionen.
- Die Tragekonstruktion kann auf aufwandsarme und kostengünstige Weise hergestellt werden. Metall kann beispielsweise aufwandsarm in eine gewünschte Form bzw. in ein Metallblech mit gewünschter Form gepresst werden und anschließend gefaltet werden. Insbesondere ist das Metallblech aus Stahl, Aluminium oder auch ggf. Kunststoff (GFK) gefertigt.
- Durch die Stützkonstruktion wird die Stabilität des Metallblechs erhöht. Insbesondere wird durch diese Stützkonstruktion eine Spannweite der Tragekonstruktion erhöht, also eine maximale Länge zwischen zwei Auflagepunkten, zwischen welchen die Tragekonstruktion und somit die Beförderungsvorrichtung frei ohne zusätzliche Stützpunkte bzw. ohne zusätzliche Zwischenauflagen gelagert werden kann. Zwischenauflagen, welche unterhalb der Tragekonstruktion angeordnet sind, um die Tragekonstruktion von unten zu stützen, können durch Verwendung dieser Stützkonstruktion eingespart werden, oder es kann zumindest ein notwendiger Abstand zwischen derartigen Zwischenauflagen vergrößert werden.
- Vorzugsweise ist wenigstens eine Strebe oder Stütze als Stützkonstruktion an dem Metallblech der wenigstens einen der Seitenflächen angebracht. Diese Streben bzw. Stützen können beispielsweise als Pfeiler oder Träger aus Metall, beispielsweise Stahl ausgebildet sein. Die Stützkonstruktion kann insbesondere als ein regelmäßiges Muster aus diesen Streben oder Stützen ausgebildet sein.
- Vorteilhafterweise ist die Stützkonstruktion an das Metallblech der wenigstens einen der Seitenflächen angeschraubt und/oder angeschweißt und/oder andersartig verbunden. Die Stützkonstruktion kann dabei an einer Innen- und/oder an einer Außenseite der jeweiligen Seitenfläche angeschraubt bzw. angeschweißt werden.
- Bevorzugt sind Elemente der Stützkonstruktion diagonal oder senkrecht an einem oder mehreren Abschnitten des Metallblechs der wenigstens einen der Seitenflächen angebracht. Bevorzugt sind diese Elemente als die oben beschriebenen Stützen oder Streben ausgebildet. Unter diagonal bzw. senkrecht angebracht sei zu verstehen, dass die Elemente der Stützkonstruktion diagonal bzw. senkrecht in Bezug auf eine Ausdehnungs- bzw. Erstreckungsrichtung der Tragekonstruktion angebracht sind, insbesondere in Bezug auf eine Längsausdehnung, eine Hauptachse oder Hauptausdehnungsrichtung der Tragekonstruktion. Die Stützkonstruktionen können dabei sowohl Innen als auch Außen am Blech angebracht sein.
- Diagonale Strukturen sind statisch gesehen Verstärkungselemente, durch welche eine besonders hohe Stabilität erreicht werden kann. Durch die senkrechten Strukturen kann die Stabilität nochmals erhöht werden. Insbesondere weist jeder Abschnitt des Metallblechs jeweils ein diagonales und ein senkrechtes Element auf. Vorzugsweise weisen die Metallbleche der beiden Seitenflächen eine Vielzahl derartiger Abschnitte nebeneinander auf. Das Metallblech weist an den Seitenflächen somit vorzugsweise ein regelmäßiges Muster aus diesen Elementen der Stützkonstruktion auf.
- Vorteilhafterweise weist das Metallblech der wenigstens einen der Seitenflächen wenigstens eine Öffnung auf. Diese Öffnung bzw. Aussparung kann beispielsweise als Bohrung bzw. Loch in dem Metallblech realisiert sein. Durch diese Öffnung können beispielsweise Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten an der Beförderungsvor-richtung ermöglicht werden. Des Weiteren können die Öffnungen auch zu Stabilitätszwecken dienen. Durch die Öffnungen wird das Gewicht des Metallblechs reduziert. Ein Metallblech mit Öffnungen ist insbesondere weniger biegsam bzw. weniger leicht zu verformen, als ein Metallblech ohne derartige Öffnungen.
- Vorzugsweise ist die wenigstens eine Öffnung als wenigstens eine kreisrunde Öffnung ausgebildet. Jede Öffnung weist somit insbesondere eine kreisrunde Form auf. Alternativ oder zusätzlich können Öffnungen auch weitere geeignete Formen aufweisen, beispielsweise oval oder elliptisch.
- Bevorzugt beträgt der Flächeneinhalt der wenigstens einen Öffnung zwischen 10% und 50%, insbesondere zwischen 12% und 35% des Flächeninhalts der wenigstens einer der Seitenflächen beträgt. Der Flächeninhalt der Öffnungen, welche an einer Seitenfläche angeordnet sind, steht somit zu dem Flächeninhalt dieser jeweiligen Seitenfläche in einem Verhältnis zwischen eins zu zehn und eins zu zwei. Vorzugsweise beträgt die Breite der einzelnen Öffnungen jeweils zwischen 10% und 50%, insbesondere zwischen 12% und 35% der Breite der Seitenflächen. Wenn die Öffnungen insbesondere kreisrund ausgebildet sind, beträgt der Radius der Öffnungen jeweils vorzugsweise zwischen 10% und 50%, insbesondere zwischen 12% und 35% der Breite der Seitenfläche. Die Öffnungen sind somit vorzugsweise nicht als verhältnismäßig kleine Öffnungen ausgebildet, wie es beispielsweise bei einem Lochblech der Fall ist, sondern als verhältnismäßig große Öffnungen. Als Breite der Öffnungen bzw. Breite der Seitenflächen sei jeweils eine Ausdehnung der Öffnungen bzw. der Seitenflächen in eine Richtung zu verstehen, welche senkrecht zu einer Längsausdehnung, einer Hauptachse oder Hauptausdehnungsrichtung der Tragekonstruktion orientiert ist.
- Bevorzugt weisen einer oder mehrere Abschnitte des Metallblechs der wenigstens einen der Seitenflächen wenigstens zwei Öffnungen auf. Diese wenigstens zwei Öffnungen sind bevorzugt diagonal versetzt zueinander angeordnet. Die wenigstens zwei Öffnungen sind sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Ausdehnungs- bzw. Erstreckungsrichtung der Tragekonstruktion zueinander versetzt. Somit entsteht in dem jeweiligen Abschnitt des Metallblechs eine diagonale Struktur zwischen diesen zwei Öffnungen, durch welche eine besonders hohe Stabilität erreicht werden kann. Durch eine derartige Anordnung jeweils zweier Öffnungen kann die Stabilität der Tragekonstruktion weiter erhöht werden, bei gleichzeitiger Gewichtsreduzierung. Vorzugsweise weist das Metallblech an den beiden Seitenflächen eine Vielzahl derartiger Abschnitte nebeneinander auf. Das Metallblech weist an den Seitenflächen somit vorzugsweise ein regelmäßiges Muster an Öffnungen auf, wobei jeweils zwei Öffnungen diagonal versetzt zueinander angeordnet sind.
- Vorzugsweise sind Elemente der Stützkonstruktion zwischen jeweils zwei Öffnungen angebracht. Da zwei Öffnungen bevorzugt diagonal versetzt zueinander angeordnet sind, kann ein Element der Stützkonstruktion seinerseits diagonal zwischen jeweils zwei Öffnungen an dem Metallblech angebracht sein. Diese Elemente sind insbesondere in den oben beschriebenen diagonalen Strukturen zwischen diesen zwei Öffnungen angebracht. Weiterhin können Elemente der Stützkonstruktion auch senkrecht zwischen jeweils zwei Öffnungen an dem Metallblech angebracht sein.
- Bevorzugt weist die Stützkonstruktion ein U-förmiges Profil auf. Die Stützkonstruktion kann alternativ auch ein anderes geeignetes Profil aufweisen, beispielsweise ein Doppel-U-Profil, ein H-Profil oder ein L-Profil.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung sind die Bodenfläche und die Seitenflächen der Tragekonstruktion aus einem gemeinsamen Metallblech gefertigt. Die Boden- und Seitenflächen können somit aus einem einzigen, gemeinsamen, zusammenhängenden Metallblech gefertigt sein, alternativ können auch mehrere Bleche verwendet werden. Die gewünschte Form der Tragekonstruktion wird insbesondere durch Falten des gemeinsamen Metallblechs an gewünschten Stellen des Metallblechs erreicht.
- Vorzugsweise weist/weisen das Metallblech/die Metallbleche der wenigstens einen der Seitenflächen eine Faltung zur Anbringung einer Balustrade der Beförderungsvorrichtung auf. Die Balustrade ist insbesondere direkt an der Tragekonstruktion angeordnet. Durch die entsprechende Faltung wird eine Befestigungsmöglichkeit für die Balustrade ermöglicht. Insbesondere ist an dieser Faltung ein Balken bzw. eine Stütze angeordnet, an welchem bzw. welcher wiederum die Balustrade befestigt werden kann. Insbesondere ist an einer oberen Kante der Metallbleche der rechten und linken Seitenfläche jeweils eine Faltung für je eine Balustrade der Beförderungsvorrichtung angebracht.
- Vorzugsweise weist das Metallblech der wenigstens einen der Seitenflächen eine Faltung zur Anbringung einer Bodenplatte der Beförderungsvorrichtung auf. Diese Bodenplatte ist insbesondere als Landezone bzw. als Ein- und Ausstiegsbereich zum Betreten oder Verlassen der Beförderungsvorrichtung ausgebildet.
- Bevorzugt weist/weisen das Metallblech/die Metallbleche der wenigstens einen der Seitenflächen eine Dicke zwischen 5 mm und 15 mm, insbesondere mit einer Dicke 8 mm auf. Somit kann die Breite der gesamten Tragekonstruktion möglichst gering gehalten werden. Bevorzugt weist die Tragekonstruktion eine maximale Breite zwischen 1000 mm und 1500 mm auf, weiter bevorzugt von 1350 mm auf.
- Die Erfindung betrifft weiterhin eine Beförderungsvorrichtung mit wenigstens einer Tragekonstruktion gemäß obiger Beschreibung. Ausgestaltungen dieser erfindungsgemäßen Beförderungsvorrichtung ergeben sich aus der obigen Beschreibung der erfindungsgemäßen Tragekonstruktion in analoger Art und Weise.
- Die Beförderungsvorrichtung ist insbesondere als Fahrtreppe oder Fahrsteig ausgebildet. Insbesondere ist die Beförderungsvorrichtung als eine Personenfördervorrichtungen ausgebildet.
- Wenn die Beförderungsvorrichtung beispielsweise als Fahrtreppe ausgebildet ist, kann die Beförderungsvorrichtung insbesondere drei Tragekonstruktionen umfassen. Eine erste insbesondere horizontal ausgerichtete Tragekonstruktion kann in einer unteren Ein- bzw. Ausstiegsebene zum Betreten oder Verlassen der Beförderungsvorrichtung angeordnet sein, eine zweite insbesondere horizontal ausgerichtete Tragekonstruktion in einer oberen Ein- bzw. Ausstiegsebene. Eine dritte Tragekonstruktion kann zwischen der ersten und zweiten Tragekonstruktion schräg angeordnet sein. Die drei Tragekonstruktionen können auf geeignete Weise miteinander verbunden sein, beispielsweise durch Schweißen oder Schrauben.
- Alternativ kann eine als Fahrtreppe ausgebildete Beförderungsvorrichtung auch eine gemeinsame Tragekonstruktion umfassen. Die Tragekonstruktion kann dabei insbesondere aus einem einzigen gemeinsamen Metallblech gefertigt sein, das an entsprechenden Stellen gefaltet ist.
- Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
- Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
- Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispieles in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben.
- Figurenbeschreibung
-
1 zeigt schematisch zwei bevorzugte Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Tragekonstruktion gemäß1a und1b . -
2 zeigt schematisch eine bevorzugte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Beförderungsvorrichtung. - In
1 sind zwei bevorzugte Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Tragekonstruktion schematisch dargestellt und mit100 bezeichnet. Die Tragekonstruktion100 eignet sich für Beförderungsvorrichtungen wie beispielsweise Fahrtreppen oder Fahrsteige. Eine entsprechende Beförderungsvorrichtung wird weiter unten in Bezug auf2 detailliert erläutert. - Die Tragekonstruktion
100 weist eine linke Seitenfläche101 , eine rechte Seitenfläche102 und eine Bodenfläche103 auf. Die Seitenflächen101 und102 sind jeweils aus einem Metallblech105 bzw.106 gefertigt. Die Bodenfläche103 kann beispielsweise ebenfalls aus einem Metallblech107 gefertigt sein. Die Metallbleche105 ,106 und107 sind auf geeignete Weise miteinander verbunden, beispielsweise aneinander geschweißt. Alternativ können die Bodenfläche103 sowie die linke und rechte Seitenfläche101 und102 auch aus einem gemeinsamen Metallblech gefertigt sein, das entsprechend gefaltet ist, um die gewünschte Form der Tragekonstruktion100 zu bilden. - Die Metallbleche
105 und106 der Seitenflächen101 bzw.102 weisen jeweils mehrere Öffnung110 auf. Die Öffnungen110 sind jeweils durch runde Löcher in dem Metallblech105 bzw.106 gebildet. - Jede der Seitenflächen
101 und102 ist jeweils in mehrere (gedachte) Abschnitte140 unterteilt. In1 sind rein beispielhaft jeweils zwei Abschnitte pro Seitenfläche dargestellt. In jedem dieser Abschnitte140 der jeweiligen Seitenfläche101 bzw.102 sind jeweils zwei Öffnungen110 angebracht. - Die zwei Öffnungen
110 jedes Abschnitts140 sind jeweils diagonal zueinander versetzt angeordnet, also sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Erstreckungsrichtung der jeweiligen Seitenfläche101 bzw.102 zueinander versetzt. - An den Metallblechen
105 und106 ist jeweils eine Stützkonstruktion130 angebracht. Im Beispiel von1a sind die Stützkonstruktionen130 jeweils an der Außenseite der linken und der rechten Seitenflächen101 und102 angebracht, im Beispiel von1b jeweils an der Innenseite der Seitenflächen101 und102 . Auch eine Kombination der1a und1b ist möglich. - Die Stützkonstruktion
130 umfasst Streben131 und132 , die an das Metallblech105 bzw.106 angeschweißt und/oder angeschraubt sind. Jede Strebe131 und132 kann beispielsweise ein U-förmiges, ein Doppel-U-förmiges, ein H-förmiges oder ein L-förmiges Profil aufweisen. - Senkrechte Streben
131 sind senkrecht in Bezug auf eine Längsausdehnung der Tragekonstruktion100 an den Metallblechen105 und106 angebracht, diagonale Streben132 sind diagonal in Bezug auf diese Längsausdehnung angebracht. - In jedem Abschnitt
140 der Metallbleche105 und106 sind jeweils zwei Streben angebracht, eine senkrechte und eine diagonale Strebe. Die diagonalen Streben132 sind jeweils zwischen den zwei Öffnungen110 des jeweiligen Abschnitts140 angeordnet. Die senkrechten Streben131 sind jeweils zwischen zwei Öffnungen benachbarter Abschnitte140 angeordnet. - Eine obere Kante der Metallbleche
105 und106 ist jeweils gefaltet. An der somit entstehenden Faltung120 können jeweils eine Balustrade und/oder eine Bodenplatte der Beförderungsvorrichtung angebracht werden. - In
2 ist eine bevorzugte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Beförderungsvorrichtung schematisch dargestellt und mit200 bezeichnet. Die Beförderungsvorrichtung200 ist in diesem Beispiel als eine Fahrtreppe ausgebildet. - Die Fahrtreppe
200 umfasst in diesem Beispiel drei Tragekonstruktionen100A ,100B und100C analog zu der Tragekonstruktion gemäß1 . - Eine erste Tragekonstruktion
100A ist in einer unteren Ein- bzw. Ausstiegsebene201 zum Betreten oder Verlassen der Fahrtreppe200 horizontal angeordnet. Eine zweite Tragekonstruktionen100B ist in einer oberen Ein- bzw. Ausstiegsebene202 horizontal angeordnet. - Eine dritte Tragekonstruktionen
100C ist schräg zwischen der ersten und der zweiten Tragekonstruktion100A und100B angeordnet. Die Tragekonstruktionen100A ,100B und100C können beispielsweise miteinander verschweißt sein oder alternativ auch aus einem einzigen gemeinsamen Metallblech gefertigt sein, welches entsprechend gefaltet ist. - An den Faltungen
120 der linken und rechten Seitenfläche101 und102 der dritten Tragekonstruktion100C ist jeweils eine Balustrade220 der Fahrtreppe200 angeordnet. Direkt an der Faltung120 ist dabei jeweils eine Stütze221C angebracht, welche wiederum als Befestigungsmöglichkeit für die jeweilige Balustrade220 dient. - Analog sind auch an den Faltungen
120 der Seitenflächen101 und102 der ersten und zweiten Tragekonstruktionen100A und100B jeweils Stützen221A bzw.221B der Balustrade angebracht. - Weiterhin sind an den Faltungen
120 der Seitenflächen101 und102 der ersten und zweiten Tragekonstruktionen100A und100B jeweils eine Bodenplatte210 der Fahrtreppe angebracht. Über diese Bodenplatten110 kann die Fahrtreppe in der unteren und oberen Ein- bzw. Ausstiegsebene201 ,202 betreten bzw. verlassen werden. - Entlang der Balustraden
220 wird jeweils ein Handlauf230 geführt. Weiterhin umfasst die Fahrtreppe eine Stufenband, welches der Übersichtlichkeit halber in2 nicht explizit dargestellt ist. Innerhalb der Tragekonstruktionen100A ,100B und100C sind beispielsweise unterschiedliche Elemente zur Bewegung des Stufenbandes und des Handlaufs230 angeordnet, beispielsweise ein Motor, Wellen, Getriebe, Zahnräder, Ketten und Führungsschienen. - Bezugszeichenliste
-
- 100
- Tragekonstruktion
- 101
- linke Seitenfläche
- 102
- rechte Seitenfläche
- 103
- Bodenfläche
- 105
- Metallblech
- 106
- Metallblech
- 106
- Metallblech
- 110
- Öffnungen
- 120
- Faltung
- 130
- Stützkonstruktion
- 131
- senkrechte Streben
- 132
- diagonale Streben
- 140
- Abschnitt des Metallblechs an der Seitenfläche
- 100A
- erste Tragekonstruktion
- 100B
- zweite Tragekonstruktion
- 100C
- dritte Tragekonstruktion
- 200
- Beförderungsvorrichtung, Fahrtreppe
- 201
- untere Ein- bzw. Ausstiegsebene
- 202
- obere Ein- bzw. Ausstiegsebene
- 210
- Bodenplatte
- 220
- Balustrade
- 221A
- erste Stütze der Balustrade
- 221B
- zweite Stütze der Balustrade
- 221C
- dritte Stütze der Balustrade
- 230
- Handlauf
Claims (16)
- Tragekonstruktion (
100 ) für eine Beförderungsvorrichtung (200 ), insbesondere für eine Fahrtreppe oder für einen Fahrsteig, mit einer Bodenfläche (103 ) und zwei Seitenflächen (101 ,102 ), dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Seitenflächen (101 ,102 ) der Tragekonstruktion (100 ) aus einem Metallblech (105 ,106 ) gefertigt ist und dass an dem Metallblech (105 ,106 ) der wenigstens einen der Seitenflächen (101 ,102 ) eine Stützkonstruktion (130 ) angebracht ist. - Tragekonstruktion (
100 ) nach Anspruch 1, wobei wenigstens eine Strebe oder Stütze (131 ,132 ) als Stützkonstruktion (130 ) an dem Metallblech (105 ,106 ) der wenigstens einen der Seitenflächen (101 ,102 ) angebracht ist. - Tragekonstruktion (
100 ) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Stützkonstruktion (130 ) an das Metallblech (105 ,106 ) der wenigstens einen der Seitenflächen (101 ,102 ) angeschraubt und/oder angeschweißt ist. - Tragekonstruktion (
100 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei Elemente (131 ,132 ) der Stützkonstruktion (130 ) diagonal oder senkrecht an einem oder mehreren Abschnitten (140 ) des Metallblechs (105 ,106 ) der wenigstens einen der Seitenflächen (101 ,102 ) angebracht sind. - Tragekonstruktion (
100 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Metallblech (105 ,106 ) der wenigstens einen der Seitenflächen (101 ,102 ) wenigstens eine Öffnung (110 ) aufweist. - Tragekonstruktion (
100 ) nach Anspruch 5, wobei die wenigstens eine Öffnung (110 ) als wenigstens eine kreisrunde Öffnung ausgebildet ist. - Tragekonstruktion (
100 ) nach Anspruch 5 oder 6, wobei der Flächeneinhalt der wenigstens einen Öffnung (110 ) zwischen 10% und 50%, insbesondere zwischen 12% und 35% des Flächeninhalts der wenigstens einen der Seitenflächen (101 ,102 ) beträgt. - Tragekonstruktion (
100 ) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, wobei ein oder mehrere Abschnitte (140 ) des Metallblechs (105 ,106 ) der wenigstens einen der Seitenflächen (101 ,102 ) wenigstens zwei Öffnungen (110 ) aufweisen, die diagonal versetzt zueinander angeordnet sind. - Tragekonstruktion (
100 ) nach Anspruch 6, wobei Elemente (131 ,132 ) der Stützkonstruktion (130 ) zwischen jeweils zwei Öffnungen (110 ) angebracht sind. - Tragekonstruktion (
100 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Stützkonstruktion (130 ) ein U-förmiges, ein H-förmiges oder ein L-förmiges Profil aufweist. - Tragekonstruktion (
100 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Bodenfläche (103 ) und die Seitenflächen (101 ,102 ) der Tragekonstruktion aus einem gemeinsamen Metallblech gefertigt sind. - Tragekonstruktion (
100 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Metallblech (105 ,106 ) der wenigstens einen der Seitenflächen (101 ,102 ) eine Faltung (120 ) zur Anbringung einer Balustrade (220 ) der Beförderungsvorrichtung (200 ) aufweist. - Tragekonstruktion (
100 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Metallblech (105 ,106 ) der wenigstens einen der Seitenflächen (101 ,102 ) eine Faltung (120 ) zur Anbringung einer Bodenplatte (210 ) der Beförderungsvorrichtung (200 ) aufweist. - Tragekonstruktion (
100 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Metallblech (105 ,106 ) der wenigstens einen der Seitenflächen (101 ,102 ) eine Dicke zwischen 5 mm und 15 mm, insbesondere mit einer Dicke von 8 mm aufweist. - Tragekonstruktion (
100 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche, die eine maximale Breite zwischen 1000 mm und 1500 mm, insbesondere von 1350 mm aufweist. - Beförderungsvorrichtung(
200 ), insbesondere Fahrtreppe oder Fahrsteig, mit wenigstens einer Tragekonstruktion (100A ,100B ,100C ) nach einem der vorstehenden Ansprüche.
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