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DE102014213243B4 - Gehäuse für ein Steuergerät - Google Patents

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DE102014213243B4
DE102014213243B4 DE102014213243.6A DE102014213243A DE102014213243B4 DE 102014213243 B4 DE102014213243 B4 DE 102014213243B4 DE 102014213243 A DE102014213243 A DE 102014213243A DE 102014213243 B4 DE102014213243 B4 DE 102014213243B4
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Gregory Drew
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Vitesco Technologies GmbH
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Priority to PCT/EP2015/063899 priority patent/WO2016005172A1/de
Priority to CN201580037079.8A priority patent/CN106470793B/zh
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Abstract

Gehäuse (100) für ein Steuergerät eines Kraftfahrzeugs, mit einem Gehäuseelement (105) und einem mittels Fügetechnik fügeschichtlos oder mittels einer Fügeschicht (130) am Gehäuseelement (105) angebrachten weiteren Element (110), wobei das Gehäuseelement (105) einen Grundkörper (107) aus einem Leichtmetall und eine auf den Grundkörper (107) aufgebrachte Schutzschicht (135) aufweist, wobei die Schutzschicht (135) zwischen dem Grundkörper (107) und dem angefügten weiteren Element (110) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (135) aus einem Metall besteht, das auf eine Oberfläche des Grundkörpers (107) aufgebracht ist und wobei das Metall dem vorherrschenden Element des Leichtmetalls in reiner Form entspricht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für ein Steuergerät. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Gehäuse für ein Steuergerät eines Kraftfahrzeugs.
  • Ein Steuergerät an Bord eines Kraftfahrzeugs hat elektronische Bauteile, die in einem Gehäuse angeordnet werden, um sie vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen. Insbesondere können an Bord des Kraftfahrzeugs erhöhte Temperaturen, Vibrationen, Feuchtigkeit, Staub oder aggressive Medien vorliegen. Zu den aggressiven Medien können beispielsweise Kraftstoffe, Schmierstoffe, hydraulische Flüssigkeiten oder auch ein Salznebel gehören, beispielsweise wenn das Kraftfahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen auf einem gestreuten Weg unterwegs ist.
  • Das Gehäuse kann aus einem Leichtmetall-Druckguss hergestellt sein. Es hat sich gezeigt, dass ein solches Gehäuse bei längerem Betrieb an Bord eines Kraftfahrzeugs so weit korrodieren kann, dass es den Schutz des Steuergeräts unter Umständen nicht mehr gewährleisten kann. Insbesondere im Bereich einer Fügestelle des Gehäuses kann eine Korrosion eintreten, die den Fügebereich unterwandert und so letztlich zu einer Innenseite des Gehäuses vordringt.
  • Es ist bekannt, zur Vermeidung dieses Problems eine höherwertige Leichtmetalllegierung zu verwenden, beispielsweise eine Aluminiumlegierung mit reduziertem Kupferanteil. Dadurch können jedoch Materialkosten für das Gehäuse ansteigen. In einem anderen Ansatz wird eine Stelle des Gehäuseelements, an dem eine Fügung erfolgen soll, mittels eines optimierten Waschprozesses gereinigt, um optimale Adhäsionseigenschaften bereitzustellen. Ein solcher Waschprozess ist jedoch aufwändig und kann Herstellungskosten des Gehäuses erhöhen. Außerdem durch einen Waschprozess keine vollständige Neutralisierung aller Verunreinigungen auf der Oberfläche des Gehäuseelements sichergestellt werden.
  • Aus den Druckschriften US 2003 / 0 178 477 A1 und EP 0 287 722 A1 sind Gehäuseelemente mit einem Grundkörper aus Leichtmetall bekannt, bei denen ein weiteres Element mit dem Gehäuseelement mittels Fügetechnik verbunden ist, und bei denen eine Schutzschicht zwischen dem Grundkörper und dem weiteren Element angeordnet ist. Die Schutzschichten dienen dem besseren Verbinden von Gehäuseelement und weiterem Element.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Gehäuse mit einer Fügestelle anzugeben, die insbesondere gegen Korrosion weniger anfällig ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Angabe eines passenden Herstellungsverfahrens für das Gehäuse. Die Erfindung löst diese Aufgaben mittels eines Gehäuses und eines Herstellungsverfahrens mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Unteransprüche geben bevorzugte Ausführungsformen wieder.
  • Ein erfindungsgemäßes Gehäuse für ein Steuergerät an Bord eines Kraftfahrzeugs weist ein Gehäuseelement und ein an dem Gehäuseelement angebrachtes - d.h. insbesondere an dem Gehäuseelement fixiertes - weiteres Element auf. Das weitere Element ist an dem Gehäuseelement mittels Fügetechnik angebracht, d.h. insbesondere fügeschichtlos oder mittels einer Fügeschicht an dem Gehäuseelement befestigt.
  • Das Gehäuseelement hat einen Grundkörper aus einem Leichtmetall, insbesondere aus einem Leichtmetall-Druckguss. Zusätzlich weist es eine Schutzschicht auf, die zwischen dem Grundkörper und dem angefügten weiteren Element angeordnet ist. Die Schutzschicht grenzt vorzugsweise direkt an den Leichtmetall-Grundkörper an und besteht aus einem Metall. Das Metall entspricht dem vorherrschenden Element des Leichtmetalls in reiner Form. Die Schutzschicht ist im Fall einer Befestigung des weiteren Elements mittels einer Fügeschicht -beispielsweise mittels einer Klebstoffschicht - insbesondere von der Fügeschicht verschieden, d.h. sie ist insbesondere von der Fügeschicht getrennt ausgebildet. Das Metall der Schutzschicht ist vorzugsweise so rein, dass es praktisch keine Verunreinigungen durch andere Substanzen mehr umfasst. Die Schutzschicht kann dadurch relativ leicht an der Oberfläche des Gehäuseelements angebracht werden. Eine Verbindung zwischen der Schutzschicht und dem weiteren Element kann durch die Reinheit des Metalls erleichtert sein.
  • Das weitere Element grenzt im Fall einer fügeschichtlosen Befestigung insbesondere direkt an die Schutzschicht an. Im Fall einer Befestigung mittels einer Fügeschicht grenzt insbesondere die Fügeschicht direkt an die Schutzschicht an.
  • Durch die Schutzschicht ist eine besonders gute Verbindung des weiteren Elements am Gehäuseelement erzielbar. Das Gehäuse kann somit im Bereich der Fügestelle in verringertem Maß anfällig gegenüber Korrosion sein. Insbesondere kann ein Unterwandern der Fügestelle durch Korrosion vermieden werden.
  • Die Fügung des weiteren Elements am Gehäuseelement kann in bekannter Weise ein Zusammensetzen, ein Füllen, ein An- oder Einpressen, ein Urformen, ein Umformen, ein Schweißen, ein Löten, ein textiles Fügen oder bevorzugterweise ein Kleben umfassen. Diese Fügungen sind beispielsweise in der derzeit gültigen DIN 8593 genauer beschrieben.
  • Bei einer Ausgestaltung ist die Schutzschicht zumindest stellenweise auf eine dem weiteren Element zugewandte Fläche des Grundkörpers aufgebracht. Anders ausgedrückt ist die dem weiteren Element zugewandte Fläche vollständig von der Schutzschicht bedeckt oder stellenweise von der Schutzschicht bedeckt und stellenweise von der Schutzschicht unbedeckt. Vorzugsweise ist ein Teil der Oberfläche des Grundkörpers von der Schutzschicht unbedeckt. So ist das Gehäuse kostensparend herstellbar.
  • Die Schutzschicht ragt vorzugsweise, insbesondere in Draufsicht auf die dem weiteren Element zugewandte Fläche, seitlich über das weitere Element hinaus. Im Fall einer Befestigung des weiteren Elements mittels einer Fügeschicht ragt die Schutzschicht vorzugsweise auch seitlich über die Fügeschicht hinaus. Insbesondere ist ein Teilbereich der dem weiteren Element zugewandten Oberfläche der Schutzschicht von dem weiteren Element und ggf. von der Fügeschicht unbedeckt und liegt bei einer Weiterbildung frei. Auf diese Weise ist ein besonders guter Schutz der Fügestelle vor Korrosions-Unterwanderung erzielbar.
  • Bei einer Ausgestaltung hat der Grundkörper eine Aussparung, die Schutzschicht ist um die Aussparung umlaufend ausgebildet und das weitere Element überdeckt die Aussparung. Beispielsweise verläuft die Schutzschicht ringförmig um die Aussparung herum. Beispielsweise bei einer Ausgestaltung bei der das weitere Element zur fluiddichten - d.h. flüssigkeits- und/oder gasdichten - Abdeckung der Aussparung vorgesehen ist, ist auf diese Weise eine besonders gute Fluid-Dichtigkeit der Fügestelle erzielbar.
  • Das Metall ist vorzugsweise zur Bildung der Schutzschicht auf eine Oberfläche des Grundkörpers aufgebracht.
  • Weist das weitere Element ein Metall auf, kann der Kontakt zwischen dem Metall des weiteren Elements und dem Metall des Gehäuseelements für eine Resistenz gegenüber Korrosion entscheidend sein. Beispielsweise kann durch zwei unterschiedliche Metalle ein Kontaktelement gebildet sein, das, wenn es einem Elektrolyt wie beispielsweise Salzwasser ausgesetzt ist, ein bekanntes Korrosionsverhalten zeigt. Das Gehäuse kann konstruktiv so ausgebildet sein, dass die Korrosion auf eine Weise verläuft, die es unwahrscheinlich macht, dass die Korrosion die Schutzwirkung des Gehäuses herabsetzt oder zerstört.
  • In einer Ausführungsform ist das Metall der Schutzschicht chemisch edler als das Leichtmetall des Grundkörpers. Insbesondere neigt das chemisch unedlere Material dazu, stärker zu korrodieren als das andere Material. Im vorliegenden Fall kann die Schutzschicht wesentlich dünner als eine Wandstärke des Grundkörpers sein, da der Grundkörper vor der Schutzschicht korrodiert. Die Schutzschicht kann dadurch rasch und kostensparend aufgebracht sein.
  • In einer anderen Ausführungsform ist das Leichtmetall des Grundkörpers chemisch edler als das Metall der Schutzschicht. Die Schutzschicht kann dadurch als Opferanode wirken. Die Korrosion des Grundkörpers kann so wirksam unterbunden werden bis die Schutzschicht vollständig korrodiert ist.
  • Wie edel ein Metall im chemischen Sinn ist, richtet sich üblicherweise nach dem Normalpotenzial des Metalls gegenüber einer Wasserstoffelektrode in wässriger Lösung bei einem pH-Wert von 7.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Leichtmetall, insbesondere der Leichtmetall-Druckguss, eine Aluminiumlegierung und das Metall reines Aluminium. Dadurch kann das Gehäuse besonders kostengünstig hergestellt werden.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform geht die Schutzschicht um nicht mehr als einen vorbestimmten Bereich über eine Anlagefläche für das weitere Element hinaus. Anders ausgedrückt ist bevorzugt, dass der Grundkörper nicht vollständig, sondern nur in einem vorbestimmten Bereich um die Fügestelle mit der Schutzschicht versehen wird. Beispielsweise ist der von der Außenkontur der Schutzschicht umschlossene Flächeninhalt höchstens doppelt so groß wie der von der Außenkontur der Anlagefläche umschlossene Flächeninhalt, insbesondere in Draufsicht auf die Anlagefläche. Der Aufwand zur Bereitstellung der Schutzschicht am Gehäuseelement kann dadurch verringert sein. Herstellungskosten für das Gehäuse können dadurch gesenkt sein.
  • In einer Variante weist das weitere Element eine Abdeckung zum Verschließen des Gehäuseelements auf. In diesem Fall kann die Schutzschicht in einem größeren zusammenhängenden Teilbereich aufgebracht werden. Beispielsweise ist die Abdeckung ein Gehäusedeckel, der Grundkörper weist an einem Verbindungsbereich zum Gehäusedeckel eine Dichtungsnut auf und ist im Bereich der Dichtungsnut mit der Schutzschicht versehen. Insbesondere kann die Dichtungsnut mit der Schutzschicht ausgekleidet sein.
  • In einer anderen Variante weist das weitere Element ein Funktionsbauteil auf. Hierbei kann die Schutzschicht bevorzugterweise in einem relativ kleinen Bauteilbereich an der Oberfläche des Gehäuseelements angebracht werden. Das Funktionsbauteil kann beispielsweise ein elektrisches Bauteil wie etwa ein elektrisches Leistungselement, insbesondere einen Leistungshalbleiter wie einen Leistungstransistor, enthalten. Das Funktionsbauteil kann jedoch auch mechanischer Natur sein. Beispielsweise kann ein Befestigungselement oder ein Druckausgleichselement zum Ausgleichen eines Innendrucks des Gehäuses an einen Außendruck durch das Funktionsbauteil realisiert sein. Insbesondere in diesem Fall weist das weitere Element vorzugsweise auch eine Abdeckung zum Verschließen des Gehäuseelements - und zwar vorzugsweise zum Verschließen der Aussparung bzw. einer der Aussparungen des Grundkörpers - auf. Die Abdeckung kann mit dem Funktionsbauteil integriert ausgebildet sein. Beispielsweise ist die Abdeckung als flüssigkeitsabweisende und gasdurchlässige Membran zum Druckausgleich ausgebildet.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt wird ein Verfahren zum Herstellen eines Gehäuses für ein Steuergerät angegeben.
  • Gemäß einem Schritt des Verfahrens wird ein Grundkörper eines Gehäuseelements aus einem Leichtmetall bereitgestellt, insbesondere eines Gehäuseelements gemäß einer der vorstehend beschriebenen Ausgestaltungen. Bei einer Weiterbildung umfasst das Verfahren einen vorangehenden Schritt, bei dem der Grundkörper mittels Druckgießen hergestellt wird.
  • Bei einem nachfolgenden Verfahrensschritt wird eine Schutzschicht aus Metall auf den Grundkörper aufgebracht. Das Metall entspricht dem vorherrschenden Element des Leichtmetalls in seiner reinen Form. Bei einem dem Aufbringen der Schutzschicht nachfolgenden Verfahrensschritt wird ein weiteres Element am Gehäuseelement im Bereich der Schutzschicht mittels einer Fügetechnik angebracht. Beispielsweise umfasst das Verfahren das Herstellen einer Schweißverbindung zwischen dem weiteren Element und der Schutzschicht oder das Aufbringen einer Fügeschicht, insbesondere einer Klebstoffschicht, auf die Schutzschicht.
  • Durch das Verfahren kann das Gehäuse für das Steuergerät mit niedrigem Aufwand bereitgestellt werden. So können die oben beschriebenen Vorteile des Gehäuses kostengünstig realisiert werden. Das Herstellungsverfahren kann leicht in einen bekannten Herstellungsprozess integrierbar sein.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt wird ein Steuergerät mit dem Gehäuse angegeben. Das Steuergerät weist zweckmäßigerweise eine Elektronikplatine auf, die in dem Gehäuse aufgenommen und insbesondere in dem Gehäuseelement angeordnet ist.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Gehäuses und des Steuergeräts sowie des Verfahrens ergeben sich aus den folgenden, in Zusammenhang mit den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen.
  • Es zeigen:
    • 1 ein Gehäuse für ein Steuergerät mit einem Grundkörper aus Leichtmetall;
    • 2 eine Schnittansicht eines Abschnitts des Gehäuses von 1 und
    • 3 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zur Herstellung des Gehäuses von 1
  • 1 zeigt ein Gehäuse 100 für ein Steuergerät, insbesondere an Bord eines Kraftfahrzeugs in einer Explosionsdarstellung. Das Gehäuse 100 weist ein Gehäuseelement 105 mit einem Grundkörper 107 aus einem Leichtmetall-Druckguss auf. Ohne Beschränkung der Allgemeinheit kann insbesondere ein Aluminium-Druckguss verwendet sein. Ferner weist das Gehäuse 100 vorliegend zwei weitere Elemente 110 auf, die zur Verbindung mit dem Gehäuseelement 105 mittels Fügetechnik, insbesondere durch Kleben oder Verschweißen, eingerichtet sind und im fertiggestellten Zustand des Gehäuses mit dem Gehäuseelement 105 mittels Fügetechnik, insbesondere durch Kleben oder Verschweißen, verbunden sind.
  • Das eine weitere Element 110 weist vorliegend eine Abdeckung 115 zum Verschließen des Gehäuseelements 105 auf. Genauer ist die Abdeckung 115 ein Gehäusedeckel, der die - zum Einsetzen einer Elektronikplatine während der Montage des Steuergeräts - offene Oberseite verschließt.
  • Das andere weitere Element 110 weist ein Funktionsbauteil 120 auf. In der dargestellten Ausführungsform enthält das Funktionsbauteil 120 ein Druckausgleichselement (DAE), das insbesondere eine Membran aufweisen kann. Die Membran deckt im montierten Zustand eine Aussparung 215 des Grundkörpers 107 des Gehäuseelements 105 ab. Sie kann zweckmäßigerweise flüssigkeitsdicht und gasdurchlässig sein, so dass sie einen Druckausgleich zwischen dem Gehäuseinneren und der Umgebung ermöglicht und das Eindringen von Feuchtigkeit durch die Aussparung 215 verhindert. Beispielsweise kann eine Poly-Tetra-FluorEthylen- (PTFE-) Membran vorgesehen sein, die mit dem Gehäuseelement 105 verklebt sein kann. In der dargestellten Ausführungsform ist die Anbringung des Funktionselements 120 an einer äußeren Oberfläche - d.h. an einer vom Innenraum des Grundkörpers 107 abgewandten Oberfläche - des Gehäuseelements 105 vorgesehen (in der Darstellung der 1 verdeckt). In anderen Ausführungsformen kann das Funktionselement 120 auch an einer inneren Oberfläche angebracht werden, beispielsweise wenn es sich um ein elektronisches Element oder ein Befestigungselement handelt.
  • Wo das jeweilige weitere Element 110 mit dem Gehäuseelement 105 verbunden ist, ist eine Fügestelle 125 ausgebildet. An der Fügestelle 125 wird das Element 110 am Gehäuseelement 105 mittels Fügetechnik, insbesondere mittels einer Klebeverbindung gehalten. Dazu ist insbesondere im Bereich der Fügestelle 125 zwischen dem weiteren Element 110 und dem Gehäuseelement 105 eine Fügeschicht 130 aus einem Klebstoff angeordnet. Zur Befestigung eines Funktionsbauteiles 120 (DAE) kann der Klebstoff 130 insbesondere ein Acrylat Klebstoff sein, der insbesondere druckempfindlich ist, d.h. der unter mechanischem Druck die Adhäsion zum Fügepartner aufbaut. Zur Befestigung einer Abdeckung 115 kann der Klebstoff 130 insbesondere ein Silikonklebstoff, beispielsweise ein feuchtigkeitsvernetzender Silikonklebstoff, sein.
  • Erfindungsgemäß ist am Grundkörper 107 eine Schutzschicht 135 des Gehäuseelements 105 angebracht. Mittels der Schutzschicht 135 ist eine besonders gute Füge-Verbindung zwischen dem weiteren Element 110 und dem Gehäuseelement 105 erzielbar. Insbesondere kann die Schutzschicht 135 für ein verbessertes Anhaften des Klebstoffs 130 sorgen. Ferner ist die Schutzschicht 135 bevorzugterweise dazu ausgebildet, einer Korrosion im Bereich der Fügestelle 125, insbesondere einer Unterwanderung der Fügestelle 125 durch Korrosion, entgegenzuwirken. Dadurch kann verhindert werden, dass die Korrosion einen Innenbereich des Gehäuses 100 erreicht. Insbesondere elektronische Komponenten eines Steuergeräts, die innerhalb des Gehäuses angeordnet sind, können so auf lange Zeit wirksam gegenüber schädlichen Umwelteinflüssen geschützt werden. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel bestehen die Schutzschicht 135 aus Aluminium und der Grundkörper 107 aus einer Aluminium-Legierung. Beispiele weiterer möglicher Ausgestaltungen der Schutzschicht 135 und des Grundkörpers 107 sind weiter oben beschrieben.
  • Die Fügestelle 125 an welcher der Gehäusedeckel (d.h. die Abdeckung 115) an dem Gehäuseelement 105 befestigt ist um die offene Oberseite des Gehäuseelements 105 zu verschließen, ist in 1 stark schematisiert angedeutet. Beispielsweise kann der obere Rand der Seitenwände des Grundkörpers 107 mit der Schutzschicht 135 versehen sein und die Fügeschicht 130 kann auf den mit der Schutzschicht 135 versehenen oberen Rand aufgebracht sein, zum Beispiel in Gestalt einer Klebstoffraupe, insbesondere einem Strang elastischen Dichtmaterials. Die Fügeschicht 130 kann bei einer Ausgestaltung zumindest teilweise in einer Nut des oberen Rands (in 1 nicht dargestellt) angeordnet sein.
  • 2 zeigt eine Schnittansicht eines Abschnitts des Gehäuses 100 von 1 im Bereich der Fügestelle 125 des weiteren Elements 110, welches das Funktionsbauteil 120 mit der Membran enthält. Exemplarisch dargestellt ist das Funktionsbauteil 120 in Form eines Druckausgleichselements, das bereits am Gehäuseelement 105 mittels Verkleben angebracht ist.
  • An einer Oberfläche des Grundkörpers 107 des Gehäuseelements 105 ist im Bereich der Fügestelle 125 die Schutzschicht 135 angebracht. Dabei geht die Schutzschicht 135 bevorzugterweise um einen vorbestimmten Bereich 205 über eine Anlagefläche 210, an der das weitere Element 110 am Gehäuseelement 105 angebracht ist, hinaus. In der dargestellten Ausführungsform deckt das weitere Element 110 eine Aussparung 215 in einer der Seitenwände des Grundkörpers 107 ab, so dass die Anlagefläche 210 und die Schutzschicht 135 ringförmig um die Aussparung 215 herum verlaufen und, in Draufsicht auf die Aussparung 215, die Innenkonturen der Anlagefläche 210, der Schutzschicht 135 und der Aussparung 215 zumindest im Wesentlichen deckungsgleich sind.
  • Beim dargestellten Beispiel einer Klebeverbindung ist auf die Schutzschicht 135 der die Fügeschicht 130 bildende Klebstoff aufgebracht. In anderen Ausführungsformen kann der Klebstoff bzw. die Fügeschicht 130 nur im Bereich der Anlagefläche 210 vorgesehen sein. Optional kann der Klebstoff auch im darüber hinausgehenden, vom weiteren Element 110 unbedeckten Bereich 205 aufgebracht sein, in welchem im vorliegenden Ausführungsbeispiel die Schutzschicht 135 frei liegt. In noch einer weiteren Ausführungsform kann sich der Klebstoff über die Außenkontur der Schutzschicht 135 hinaus erstrecken.
  • Auf dem der Fügeschicht 130 anliegend ist das weitere Element 110 angeordnet. In der dargestellten Ausführungsform wird bevorzugterweise eine dichte Verbindung zwischen dem weiteren Element 110 und dem Gehäuseelement 105 erreicht, indem die Fügeschicht 130 vollständig um die Aussparung 215 umlaufend ausgebildet ist.
  • 3 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens 300 zur Herstellung des Gehäuses 100 von 1. In einem ersten Schritt 305 wird der Grundkörper 107 bereitgestellt. Optional wird in einem anschließenden Schritt 310 der Grundkörper gereinigt. In einem weiteren optionalen Schritt 315 wird der Grundkörper 107 maskiert, um zu definieren, wo im darauf folgenden Schritt 320 die Schutzschicht 135 auf die Oberfläche des Grundkörpers 107 aufgebracht wird.
  • Das Aufbringen der Schutzschicht 135 im Schritt 320 kann beispielsweise galvanisch, durch Schweißen, Sputtern oder durch eine metallurgische Verbindung erfolgen. In bevorzugter Weise wird die Schutzschicht durch eine pulver-metallurgische Verbindung aufgetragen. Dabei kann beispielsweise das Legierungselement der Schutzschicht 135 über ein spezielles Verfahren aufgetragen werden, bei dem am Gehäuse 100 das Pulver mittels Plasmastrahl lokal aufgeschmolzen wird um anschließend die Oberfläche zu benetzen.
  • Danach wird in einem Schritt 325 das weitere Element 110 am Gehäuseelement 105 im Bereich der Schutzschicht 320 gefügt. Dabei ist bevorzugt, dass das Fügen im Schritt 325 möglichst unmittelbar auf das Aufbringen der Schutzschicht 135 im Schritt 320 folgt. Dadurch kann vermieden werden, dass die Oberfläche der Schutzschicht 135 einer Verunreinigung unterworfen wird, bevor das weitere Element 110 an ihr angebracht wird. Das Fügen 325 kann das Aufbringen einer Fügeschicht 130, insbesondere einer Klebstoffschicht, umfassen.
  • In einem optionalen Schritt 330 kann die Fügung zwischen dem weiteren Element 110 und dem Gehäuseelement 105 abbinden oder aushärten. Dazu kann beispielsweise mittels Druck, ultraviolettem Licht oder Wärme das Aushärten angeregt werden. Der Schritt 330 kann zeitgleich mit weiteren Verarbeitungsschritten am Gehäuse 100 erfolgen.

Claims (10)

  1. Gehäuse (100) für ein Steuergerät eines Kraftfahrzeugs, mit einem Gehäuseelement (105) und einem mittels Fügetechnik fügeschichtlos oder mittels einer Fügeschicht (130) am Gehäuseelement (105) angebrachten weiteren Element (110), wobei das Gehäuseelement (105) einen Grundkörper (107) aus einem Leichtmetall und eine auf den Grundkörper (107) aufgebrachte Schutzschicht (135) aufweist, wobei die Schutzschicht (135) zwischen dem Grundkörper (107) und dem angefügten weiteren Element (110) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (135) aus einem Metall besteht, das auf eine Oberfläche des Grundkörpers (107) aufgebracht ist und wobei das Metall dem vorherrschenden Element des Leichtmetalls in reiner Form entspricht.
  2. Gehäuse (100) nach Anspruch 1, wobei die Schutzschicht (135) stellenweise auf eine dem weiteren Element (110) zugewandte Fläche des Grundkörpers (107) aufgebracht ist und seitlich über das weitere Element (110) und ggf. die Fügeschicht (130) hinaus ragt.
  3. Gehäuse (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Grundkörper eine Aussparung (215) aufweist, die Schutzschicht (135) um die Aussparung (215) umlaufend ausgebildet ist und das weitere Element (110) die Aussparung (215) überdeckt.
  4. Gehäuse (100) nach Anspruch einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Metall chemisch edler als das Leichtmetall des Grundkörpers (107) ist.
  5. Gehäuse (100) nach Anspruch einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Leichtmetall des Grundkörpers (107) chemisch edler als das Metall bzw. die Legierung ist.
  6. Gehäuse (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Leichtmetall eine Aluminiumlegierung und das Metall reines Aluminium ist.
  7. Gehäuse (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Schutzschicht (135) um nicht mehr als einen vorbestimmten Bereich (205) über eine Anlagefläche (210) für das weitere Element (110) hinausgeht.
  8. Gehäuse (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das weitere Element (110) eine Abdeckung (115) zum Verschließen des Gehäuseelements (105) aufweist.
  9. Gehäuse (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das weitere Element (110) ein Funktionsbauteil (120) umfasst.
  10. Verfahren (300) zum Herstellen eines Gehäuses (100) für ein Steuergerät, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: - Bereitstellen (305) eines Grundkörpers (107) eines Gehäuseelements (105) aus einem Leichtmetall; - Aufbringen (320) einer Schutzschicht (135) aus einem Metall an dem Grundkörper, wobei das Metall dem vorherrschenden Element des Leichtmetalls in reiner Form entspricht; - Nachfolgendes Anbringen (325) eines weiteren Elements (110) am Gehäuseelement (105) im Bereich der Schutzschicht (135) mittels einer Fügetechnik.
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