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Die Erfindung betrifft eine Übergangskonstruktion für Fahrbahnbegrenzungen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Insbesondere an Autobahnen und Schnellstraßen sowie in gefährlichen Bereichen sind zur Fahrbahnbegrenzung Betonschutzwände oder Stahlschutzplanken angeordnet. Durch derartige Schutzeinrichtungen zur Fahrbahnbegrenzung ist bspw. das Abkommen eines Fahrzeugs von einer Fahrbahn vermieden, oder zwei aneinandergrenzende Fahrbahnen sind durch Vorsehen von Fahrbahnbegrenzungen im Mittelstreifen voneinander getrennt. Eine oder mehrere Stahlschutzplanken aufweisende Einrichtungen weisen hierbei eine größere Nachgiebigkeit als Betonschutzwände auf. Dies führt dazu, dass der Übergangsbereich zwischen Betonschutzwänden und Stahlschutzplanken einen unfallkritischen Bereich darstellt, da, wenn ein Fahrzeug die Stahlschutzplanken unmittelbar vor der Betonschutzwand touchiert, eine derart starke Verformung der Stahlschutzplanken erfolgen kann, dass das Fahrzeug ggf. frontal auf die Stirnseite der Betonschutzwand prallt. Dies führt zu äußerst schweren Unfällen. Es besteht daher die Forderung einer sicheren Anbindung von Stahlschutzplanken-Einrichtungen an Betonschutzwände, um derart schwere Unfälle zu vermeiden. Eine derartige Übergangskonstruktion mit sich stetig verändernder Nachgiebigkeit bzw. Steifigkeit zwischen Stahlschutzplanken und einer Betonschutzwand ist bspw. aus
EP 1 645 691 A1 bekannt. Wenngleich es sich hierbei um eine die Anforderungen sehr gut erfüllende Übergangskonstruktion handelt, weist diese den Nachteil auf, dass es sich um eine aufwändige und teure Konstruktion handelt.
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Eine weitere Übergangskonstruktion zwischen einer Betonleitwand und Stahlschutzplanken ist aus
DE 10 2006 041 362 A1 bekannt. Hierin ist zur Verbindung der beiden Rückhaltesysteme unterschiedlicher Nachgiebigkeit eine quer zur Längsrichtung angeordnete Platte vorgesehen. Eine Verbindung der Platte mit der Betonschutzwand erfolgt über eine sich über die gesamte Höhe in einem Verbindungselement der Betonschutzwand erstreckende Nut mit T-förmigem Querschnitt, wobei in diese Nut ein mit der Platte verbundener T-förmiger Ansatz eingesteckt wird. An der quer zur Längsrichtung verlaufenden Platte werden die Stahlschutzplanken angeordnet. Diese Konstruktion weist den Nachteil auf, dass insbesondere eine Kraftübertragung in Längsrichtung nur bedingt möglich ist und es sich ferner um eine aufwändige Konstruktion handelt.
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Das Vorsehen einer derartigen Querplatte zur Verbindung einer Betonschutzwand mit Stahlschutzplanken ist auch aus
DE 10 2007 053 000 bekannt.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Übergangskonstruktion für Fahrbahnbegrenzungen von einer Betonschutzwand auf eine Stahlschutzplanken-Einrichtung mit geringerer Steifigkeit zu schaffen, die bei sicherer Anbindung der beiden Systeme kostengünstig herstellbar ist.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch eine Übergangskonstruktion mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1.
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Die erfindungsgemäße Übergangskonstruktion für Fahrbahnbegrenzungen von einer Betonschutzwand auf eine Stahlschutzplanken-Einrichtung mit geringerer Steifigkeit stellt eine kostengünstige und verhältnismäßig einfache Konstruktion dar. Hierbei erfolgt ein Anbinden an eine Betonschutzwand, bei der es sich um eine Betonschutzwand aus Ortsbeton oder Fertigbetonteilen handeln kann, an eine Schutzeinrichtung mit geringerer Steifigkeit, bei der es sich um eine ggf. mehrere Stahlschutzplanken aufweisende Stahlschutzplankeneinrichtung handelt. Die Übergangskonstruktion weist ein Endelement auf, das mit der Betonschutzwand verbunden ist und mehrere Bewehrungselemente aufweist. Bei dem Endelement handelt es sich insbesondere um ein Betonelement, das vorzugsweise aus Ortsbeton hergestellt ist, wobei es sich auch um ein Fertigbetonbauteil handeln kann. Besonders bevorzugt ist es, dass das Endelement einstückig mit der Betonschutzwand ausgebildet ist, so dass wenn es sich bei der Betonschutzwand um eine aus Ortsbeton hergestellte Wand handelt, das Endelement durch den Endbereich der Betonschutzwand ausgebildet ist. Die in dem Endelement angeordneten Bewehrungselemente wie Bewehrungsstähle oder Bewehrungsdrähte verlaufen somit durchgehend durch die Betonschutzwand in Längsrichtung in das Endelement.
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Erfindungsgemäß ist mit den in dem Endelement vorgesehenen Bewehrungselementen, d.h. insbesondere den in der Betonschutzwand insbesondere in Längsrichtung verlaufenden Bewehrungselementen eine Koppelplatte verbunden. Die erfindungsgemäß im Wesentlichen vertikal angeordnete Koppelplatte ist bspw. durch Verschweißen mit den Bewehrungselementen fest verbunden. Hierzu kann die Koppelplatte insbesondere horizontal verlaufende Schlitze aufweisen, in denen die insbesondere als Bewehrungsdrähte ausgebildeten Bewehrungselemente angeordnet und vorzugsweise durch Verschweißen fixiert sind. Hierdurch kann eine insbesondere Zugkräfte sehr gut vertragende Verbindung realisiert werden.
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Erfindungsgemäß erstreckt sich die Koppelplatte im Wesentlichen in Längsrichtung der Übergangskonstruktion. Hierbei wird eine gute Kraftübertragung in Längsrichtung erzielt. Des Weiteren ist es möglich, auf einfache Weise mehrere üblicherweise übereinander angeordnete Bewehrungselemente, insbesondere durch Verschweißen mit der Koppelplatte, zu verbinden. Hierbei ist es bevorzugt, in der Koppelplatte entsprechende Schlitze vorzusehen, in die die Bewehrungselemente eingeführt und sodann mit der Koppelplatte verschweißt werden.
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Des Weiteren ist mit der Koppelplatte ein erstes Element der Schutzeinrichtung mit geringerer Steifigkeit, insbesondere das obere Stahlprofil einer Stahlschutzplankeneinrichtung fest verbunden. Dieses erste Element der Schutzeinrichtung mit geringerer Steifigkeit ist vorzugsweise ebenfalls durch Verschweißen oder Verschrauben fest mit der Koppelplatte verbunden.
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Des Weiteren ist erfindungsgemäß mit der Koppelplatte mindestens ein Seitenelement der Schutzeinrichtung mit geringerer Steifigkeit, vorzugsweise mindestens eine seitlich angeordnete Stahlschutzplanke, verbunden.
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Durch die insbesondere in Längsrichtung erfolgenden Verbindungen zwischen den Bewehrungselementen des Endelements bzw. der Betonschutzwand und einzelnen Elementen der Stahlschutzplankeneinrichtung ist eine Konstruktion realisiert, mit der vorzugsweise Kräfte in Längsrichtung übertragen werden können. Hierdurch ist eine sichere Übergangskonstruktion zwischen Fahrbahnbegrenzungselementen mit unterschiedlicher Steifigkeit realisiert.
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Vorzugsweise ist das mindestens eine Seitenelement über Hülsenelemente mit der Koppelplatte verbunden. Hierbei verlaufen die Hülsenelemente in bevorzugter Ausführungsform vorzugsweise senkrecht zur Koppelplatte und insbesondere horizontal. Durch Vorsehen derartiger Hülsenelemente ist es bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform möglich, die Seitenelemente durch eine Schraubverbindung mit den Hülsenelementen und somit mit der Koppelplatte zu verbinden. Besonderes bevorzugt ist es hierbei, dass die Hülsenelemente ein Innengewinde aufweisen, in das eine Schraube zum Fixieren der Seitenelemente eingeschraubt werden kann.
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Beim Vorsehen mehrerer Seitenelemente ist es besonderes bevorzugt, dass zwei einander gegenüberliegende Seitenelemente über ein gemeinsames Hülsenelement mit der Koppelplatte verbunden sind. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäße Übergangskonstruktion in einem Mittelstreifen zwischen zwei Fahrbahnen angeordnet ist, so dass jeweils eines der beiden einander gegenüber liegenden Seitenelemente in Richtung einer der beiden Fahrbahnen weist.
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Das Verbinden der Seitenelemente über Hülsenelemente mit der Kuppelplatte hat neben der konstruktiv einfachen Ausgestaltung den Vorteil, dass Zugkräfte gut von den Hülsen auf die Kuppelplatte übertragen werden können. Andererseits erfolgt nur eine geringe Übertragung von Momenten, so dass in diesem Bereich eine Verformung zugelassen ist. Dies führt ausgehend von der Stahlschutzplatteneinrichtung zu einer langsamen, insbesondere gleichmäßigen Erhöhung der Steifigkeit der Fahrbahnbegrenzung bis hin zur Betonschutzwand.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Koppelplatte einen Ansatz auf, der in das erste Element, das insbesondere ein im oberen Bereich vorgesehenes Stahlprofil der Schutzeinrichtung mit geringerer Steifigkeit ist, ragt. Die feste Verbindung zwischen der Koppelplatte und dem ersten Element erfolgt vorzugsweise zumindest zusätzlich über diesen Ansatz, der wiederum in besonders bevorzugter Ausführungsform mit dem ersten Element verschweißt ist.
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Das erste Element ist vorzugsweise als insbesondere nach unten offenes U-förmiges Profilelement insbesondere aus Stahl ausgebildet. In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist es daher vorgesehen, dass die Koppelplatte zur zusätzlichen Verbindung mit dem Profilelement insbesondere senkrecht zur Koppelplatte angeordnete Versteifungselemente aufweist. Diese können ebenfalls in das erste Element bzw. das Profilelement ragen und verschließen in einer bevorzugten Ausführungsform die Öffnung des U-förmigen Profilelements zumindest teilweise. Insbesondere kann in diesem Bereich eine qualitativ hochwertige Verschweißung zwischen dem Versteifungselement und dem Profilelement erfolgen.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Koppelplatte zumindest teilweise von einem Betonkörper umgeben. Besonders bevorzugt handelt es sich bei dem Betonkörper um ein aus Gussbeton vor Ort hergestelltes Element. Um den Betonkörper als Ortsbeton-Element herstellen zu können ist vorzugsweise ein Schalungselement vorgesehen, das den Betonkörper nach dessen Fertigstellung zumindest teilweise umgibt. Das Schalungselement weist hierbei in bevorzugter Ausführungsform Seitenelemente auf und ist nach oben offen, so dass auf einfache Weise Gussbeton von oben eingefüllt werden kann. In bevorzugter Ausführungsform ist das mindestens eine Seitenelement der Schutzeinrichtung mit geringerer Steifigkeit seitlich neben dem Betonkörper insbesondere neben dem Schalungselement angeordnet.
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Im Nachfolgenden wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Übergangskonstruktion und
- 2 eine schematische perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Koppelplatte und der mit dieser verbundenen Elemente der Übergangskonstruktion.
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Die erfindungsgemäße Übergangskonstruktion weist ein Endelement einer Betonschutzwand auf. Das Endelement 10 der Betonschutzwand ist mit der vorzugsweise aus Ortsbeton hergestellten Betonschutzwand verbunden. Innerhalb der Betonschutzwand und somit auch innerhalb des Endelements 10 der Betonschutzwand sind im dargestellten Ausführungsbeispiel fünf in einer vertikalen Ebene angeordnete Bewehrungselemente in Form von Bewehrungsstäben vorgesehen. Die Bewehrungsstäbe 12 sind mit einer Koppelplatte 14 (2) fest verbunden. Dies erfolgt vorzugsweise dadurch, dass die Koppelplatte 14 Schlitze 16 aufweist, in die die freien Enden der Bewehrungsstäbe 12 eingeführt sind und sodann ein Verschweißen der Bewehrungsstäbe 12 mit der Koppelplatte 14 erfolgt.
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Die Koppelplatte 14 weist an der den Bewehrungselementen 12 gegenüberliegenden Seite einen Ansatz 18 auf. Dieser ist im dargestellten Ausführungsbeispiel als U-förmiges Profil 20 ausgebildet. Das Profil 20 weist eine Außenabmessung auf, die der Innenabmessung eines ersten Elements 22 der Stahlschutzplankeneinrichtung 24 entspricht, so dass diese über das Profil 20 gesteckt und bspw. mit diesem durch Verschrauben oder Verschweißen verbunden werden kann. Innerhalb des Profils 20 ist ein Fortsatz 26 der Koppelplatte 14 angeordnet und mit dem Profilelement 20 bspw. durch Verschweißen verbunden.
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Zur festeren Verbindung zwischen dem Ansatz 18 und Koppelplatte 14 können ferner im Wesentlichen senkrecht zur Koppelplatte 14 verlaufende Versteifungselemente 28 vorgesehen sein. Diese vorzugsweise ebenfalls als Stahlplatte ausgebildeten Versteifungselemente können über Verschweißungen mit der Koppelplatte 14 verbunden sein. Auch kann zur besseren Verbindung das Versteifungselement 28 einstückig ausgebildet sein und sowohl das Versteifungselement 28 als auch die Koppelplatte einen sich jeweils über die Hälfte der Breite des Versteifungselements 28 erstreckenden Schlitz aufweisen, so dass diese ineinander steckbar sind. Hierdurch ist eine sichere, feste Verbindung durch entsprechende Schweißnähte wie Kehlnähte möglich.
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Des Weiteren ist es möglich, dass die Versteifungselemente 28 eine Unterseite des Profils 20 zumindest teilweise verschließen, so dass zwischen den Versteifungselementen 28 und dem Profil 20 eine sehr steife, feste Verbindung möglich ist. Des Weiteren ist es möglich, dass das Profil 20 entfällt und eine unmittelbare Verbindung mit dem ersten Element 22 der Schutzeinrichtung 24 mit geringerer Steifigkeit erfolgt. Hierzu ist es beispielsweise auch möglich, in dem Ende des insbesondere im Querschnitt U-förmigen ersten Elements 22 Schlitze vorzusehen, in die sodann beispielsweise die Versteifungselemente 28 und/oder der Fortsatz 26 eingesteckt werden. Anschließend kann ein Verschweißen erfolgen. Hierdurch kann auch eine unmittelbare feste Verbindung zwischen dem ersten Element 22 und der Koppelplatte 14 hergestellt werden. Hierbei entfällt das Profil 20.
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Des Weiteren ist die Koppelplatte mit Seitenelementen 30, d.h. insbesondere Stahlschutzplanken verbunden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind vier Stahlschutzplanken 30 vorgesehen, wobei jeweils zwei Stahlschutzplanken 30 einander gegenüberliegend angeordnet sind. Die Verbindung der Stahlschutzplanken 30 mit der Koppelplatte 14 erfolgt über insbesondere jeweils sechs Hülsenelemente 32. Mit jeweils einem Hülsenelement 32 sind über Schrauben 34 jeweils einander gegenüberliegende Stahlschutzplanken 30 verbunden. Die Hülsenelemente 32 müssen hierbei nicht mit der Koppelplatte 14 fest verbunden sein, sondern können lediglich durch Ausnehmungen bzw. Bohrungen in der Koppelplatte 14 geführt sein. Dies ist zur Übertragung von Zugkräften in Längsrichtung ausreichend und weist den Vorzug auf, dass nur geringe Momente in diesem Bereich übertragen werden können, so dass die Übergangskonstruktion in diesem Bereich noch eine gewisse Nachgiebigkeit aufweist, die sodann in Richtung der Betonschutzwand abnimmt.
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Des Weiteren weist die erfindungsgemäße Übergangskonstruktion in dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein insbesondere aus Stahl hergestelltes Schalungselement 36 auf, das im dargestellten Ausführungsbeispiel aus zwei einander gegenüberliegenden Wänden besteht. Zwischen den beiden Wänden 36 des Schalungselementes ist die Koppelplatte 14 angeordnet. Das Schalungselement ist nach oben offen, so dass durch Eingießen von Beton innerhalb des Schalungselements 36 ein Betonkörper 38 ausgebildet werden kann. Die Seitenelemente 30 der Stahlschutzplanken-Einrichtung sind hierbei neben bzw. seitlich außerhalb des Schalungselements 36 und somit des Betonkörpers 38 angeordnet. Ferner weist das Schalungselement 36 einen Absatz 40 auf, so dass die Seitenelemente 30 nicht über die Außenseite des Schalungselements 36 vorstehen. Hierdurch ist die Gefahr von Verletzungen durch Endelemente 42 der Seitenelemente 30 vermieden. Die Seitenwände des Schalungselements 36 verjüngen sich in Richtung des Endelements 10 bzw. in Richtung der Betonschutzwand, so dass ein möglichst stufenfreier stetiger Übergang realisiert ist.