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Die Erfindung betrifft eine Maske zur reproduzierbaren Positionierung des Kopfes eines Patienten, insbesondere bei der Strahlentherapie und ein Verfahren zur Herstellung einer Maske nach dem Oberbegriff des ersten, siebten und achten Patentanspruchs.
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Um einen Patienten bei der Strahlentherapie reproduzierbar zu lagern, werden entsprechende Masken verwendet, die das zu behandelnde Körperteil, den Kopf, reproduzierbar fixieren und immobilisieren.
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Aus der Druckschrift
DE 198 24 691 C1 ist eine Verbindung zwischen einer Maske zur Immobilisation des Kopfes eines Patienten mit einer Oberfläche einer Haltevorrichtung, insbesondere zur Strahlentherapie, bekannt, welche mehrfach verwendbar, einfach betätigbar und zuverlässig und reproduzierbar zu fixieren sein soll. Dazu weist die Maskenhalterung mindestens zwei Winkelelemente aus einem Werkstoff auf, welcher therapeutische Strahlen in ihrem Gang und ihrer Intensität nicht wesentlich beeinflusst. Ein erster Schenkel der Winkelelemente weist erste Verbindungsmittel auf, die lösbar mit einem Randbereich einer Maske verbindbar sind, welche ein zu therapierendes Körperteil eines Patienten zur Immobilisation umhüllt. Die Maske aus thermoplastischem Flachmaterial ist vorzugsweise mindestens im Randbereich perforiert. Als erstes Verbindungsmittel können Kunststoffschrauben dienen, welche anders als Metallschrauben ebenfalls die Strahlen nicht wesentlich beeinflussen. Der zweite Schenkel der Winkelelemente weist zweite Verbindungsmittel auf, welche lösbar mit einer Oberfläche einer Haltevorrichtung, insbesondere der Fixationsplatte eines Strahlentherapiegeräts, verbindbar sind. Als zweites Verbindungsmittel können Klemmvorrichtungen oder aber Stifte dienen, welche durch Bohrungen im zweiten Schenkel des Winkelelements in die Bohrungen in der Oberfläche einsteckbar sind. Die Stifte können dort kraftschlüssig gehalten sein, indem sie an ihren Enden federnde Spreizschenkel aufweisen, welche unmontiert radial aufgespreizt sind und in der Bohrung zusammengedrückt den Stift dort klemmend sichern. Es ist dabei auch möglich, dass die Schenkel zur Verbindung mit der Maske durch Öffnungen in der Fixationsplatte hindurch reichen und in den Öffnungen durch Federklemmechanismen festgeklemmt werden. Eine derartige federnde Lagerung gewährleistet jedoch nicht die gewünschte Fixierung des Patienten.
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In der Druckschrift
DE 44 32 891 A1 wird eine Vorrichtung zur nicht invasiven stereotaktischen Immobilisation in reproduzierbarer Position beschrieben. Dabei ist ein Kopfring mit einer mehrteiligen Maske individuell an die anatomischen Konturen eines Patienten anpassbar. Die dafür verwendete Verbindungseinrichtung zur Verbindung der Maskenteile ist mit Mitteln zur Einstellung der relativen Position der Maskenteile zueinander versehen. Eine Einstellung der Größe der Maske in Form einer Größenanpassung erfolgt über austauschbare Abstandsleisten, wobei die Größenanpassung in Abhängigkeit der unterschiedlichen Abmessungen zwischen den Abstandsleisten erfolgt. Ein Gelenk ist in der Druckschrift
US 2002/0038659 A1 genannt, wobei es sich um ein Drehgelenk handelt, welches eine Drehbewegung der Rahmenschenkel des U-förmigen Rahmens zulässt. Daraus folgt, dass je nach Größeneinstellung des Rahmens, die Schenkel des Rahmens nicht mehr in gewünschter Position zueinander stehen.
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Aus
EP 2 476 375 A1 ist es bekannt, eine Maske mit einem U-förmigen Rahmen mit zwei Schenkeln sowie einer Verbindungsstrebe auszubilden, wobei die Verbindungsstrebe sich im rechten Winkel zu beiden Schenkeln erstreckt. ln der Mitte der Verbindungsstrebe befindet sich ein Drehgelenk, wodurch die Schenkel voneinander abgespreizt werden können. Eine Abspreizung der Schenkel soll dem Anwender insbesondere die Möglichkeit geben, beim Überziehen der Maske über den Kopf eines Patienten einen größeren Handlungsspielraum zu haben. Das Drehgelenk stellt dabei einen erhöhten fertigungstechnischen Aufwand und Montageaufwand dar.
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Nachteilig bei allen Lösungen ist dabei, dass das Maskenmaterial nach der Fixierung über dem Kopf und dem Aushärten durch Abkühlen noch eine gewisse Flexibilität aufweist, die unerwünscht ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Maske zur reproduzierbaren Positionierung des Kopfes eines Patienten, insbesondere bei der Strahlentherapie und ein Verfahren zur Herstellung einer Maske zu entwickeln, die einen im Wesentlichen U-förmigen Rahmen mit zwei Schenkeln, zwischen denen sich eine Verbindungsstrebe erstreckt, aufweist und sich innerhalb des Rahmens insbesondere thermoplastisch verformbares Maskenmaterialerstreckt, wobei der Rahmen in seiner Dimensionierung den Maßen des Körperteiles anpassbar ist, die Maske einen einfachen konstruktiven Aufbau aufweist und das Maskenmaterial nach dem Aushärten eine höhere Steifigkeit aufweist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit Gegenständen nach den kennzeichnenden Merkmalen des ersten, siebten und achten Patentanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Maske zur reproduzierbaren Positionierung des Kopfes eines Patienten, insbesondere bei der Strahlentherapie, weist einen im Wesentlichen U-förmigen Rahmen mit zwei Schenkeln, zwischen welchen sich eine Verbindungsstrebe erstreckt, auf, wobei sich innerhalb des Rahmens thermoplastisch verformbares Maskenmaterial anschließt und der Rahmen zumindest bereichsweise in seinen Abmessungen, insbesondere zumindest in seiner Breite so reduzierbar ist, dass das Maskenmaterial in einem Bereich Kopfes nach dem Anlegen der Maske raffbar ist.
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Die durch die Raffung des Maskenmaterials hervorgerufene Faltenbindung am Kopfbereich, insbesondere am Kopfende, bewirkt eine höhere Stabilität der Maske.
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Der Rahmen kann dazu erfindungsgemäß in seiner Länge und/oder Breite verstellbar sein. Dadurch ist es möglich, den Rahmen und das Maskenmaterial optimal an die Form des zu fixierenden Körperteils (z.B. des Kopf-Halsbereiches) anzupassen. Erfindungsgemäß werden derartige Masken zur Fixierung des Kopfes eines Patienten eingesetzt. Die Veränderung der Abmessungen des Rahmens erfolgt erfindungsgemäß durch ein oder mehrere verstellbare Bereiche
- – zwischen der Verbindungsstrebe und den Schenkeln des Rahmens und/oder
- – in der Verbindungsstrebe und/oder
- – den Schenkeln,
wobei der/die verstellbaren Bereiche insbesondere in Form von Faltscharnieren ausgebildet sind. Durch die vorgenannte Anordnung der Faltscharniere ist es auf sehr einfache und kostengünstige Weise möglich, die die Länge und/oder Breite des Rahmens durch Veränderung der Länge der Verbindungsstrebe und/oder des ersten und zweiten Schenkels zu verändern.
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Ein Faltscharnier wird jeweils durch biegbare Bereiche des Rahmens, insbesondere durch mindestens drei biegbare Bereiche (Gelenkbereiche) des Rahmens gebildet, wobei das jeweilige Faltscharnier einen mittleren ersten biegbaren Bereich (Gelenkbereich), und zwei dazu seitlich angeordnete zweite biegbare Bereiche (Gelenkbereiche) aufweist. Zwischen dem mittleren ersten biegbaren Bereich und den dazu seitlichen zweiten biegbaren Bereichen wird jeweils ein erster schwenkbarer Gelenkschenkel und ein zweiter schwenkbarer Gelenkschenkel des Faltscharniers ausgebildet. Die Gelenkbereiche werden bevorzugt durch Querschnittsverringerungen des Rahmens gebildet. Die Höhe des Rahmens wird dazu im Gelenkbereich reduziert, so dass eine gute Biegbarkeit/Gelenkigkeit gewährleistet ist. Alternativ können auch im Wesentlichen starre Bereiche/nicht faltbare einzelne Bereiche des Rahmens über ein Faltscharnier, welches beispielsweise durch Spritzgießen, Vulkanisieren oder anderweitig hergestellt ist, miteinander gelenkig verbunden werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Scharnier/Faltscharnier durch eine Clipsverbindung mit einem Rahmenbereich verbunden wird. Der erste und der zweite Gelenkschenkel eines Faltscharnieres sind vorzugsweise nach oben oder auch zur Seite auslenkbar, bis sie aneinander anliegen. Der Rahmen wird dann nach dessen Verstellung in seiner Länge und/oder Breite in dieser Endposition fixiert, weshalb die Scharniere nach deren Auslenkung/Verstellung in der Endposition ebenfalls fixierbar sind. Dies kann beispielsweise mittels Klemmelementen realisiert werden, welche die Gelenkschenkel umgreifen und die bevorzugt klammerartig ausgebildet sind und die beiden Gelenkschenkel eines Scharmiers zueinander in der Endposition fixieren. Alternativ können die Fixierelemente in Form von bolzenartigen Elementen/Quickfastenern ausgebildet sein, die durch Durchbrüche in den Gelenkschenkeln der Faltscharniere greifen und diese dadurch zueinander fixieren.
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Eine weitere Variante, die Länge zumindest der Verbindungsstrebe zu verändern, insbesondere sie zu reduzieren, besteht darin, die Verbindungsstrebe zumindest zweiteilig auszubilden, wobei ein erstes Ende eines ersten Abschnitts der Verbindungsstrebe und ein zweites Ende eines zweiten Abschnitts der Verbindungsstrebe im Abstand zueinander verstellbar sind derart, dass die Länge der Verbindungsstrebe reduzierbar und dadurch nach dem Anlegen der Maske im Kopfbereich das Maskenmaterial raffbar ist. Die beiden aufeinander zuweisenden Enden der Verbindungsstrebe werden nach dem Anlegen der Maske und nach dem Reduzieren der Länge der Verbindungsstrebe auf das erforderliche Maß miteinander fixiert.
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Verfahrensmäßig erfolgt die Herstellung einer Maske nach Anspruch 1 zur reproduzierbaren Positionierung des Kopfes eines Patienten, insbesondere bei der Strahlentherapie, die einen im Wesentlichen U-förmigen Rahmen mit zwei Schenkeln, die über eine Verbindungsstrebe miteinender verbunden sind, aufweist, wobei sich an den Rahmen thermoplastisch verformbares Maskenmaterial anschließt, erfindungsgemäß dadurch, dass eine Endform des Rahmens durch Falten wenigstens eines gelenkartig ausgebildeten Bereiches des Rahmens erzeugbar ist.
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Dabei wird der Rahmen beispielsweise aus einem im Wesentlichen streifenförmig ausgebildeten Halbzeug hergestellt, indem durch Falten im Bereich von zwei zueinander beabstandeten Faltgelenken/Eckgelenken die zwei Schenkel des Rahmens jeweils in einem Winkel zu der Verbindungsstrebe abgewinkelt werden.
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Weiterhin kann die Verbindungsstrebe erstmalig durch Falten wenigstens eines in der Verbindungsstrebe ausgebildeten Faltgelenkes in ihrer Länge verringert werden.
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Ebenfalls ist es erstmalig möglich, dass ein oder beide Schenkel des Rahmens durch Falten wenigstens eines in dem jeweiligen Schenkel ausgebildeten Faltgelenkes in ihrer Länge verringert werden können.
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Eine weitere verfahrensmäßige Variante besteht darin, dass nach dem Anlegen der erwärmten Maske über dem Körperteil (Kopf eines Patienten) eine Endform des Rahmens und somit der Maske durch Reduzierung der Länge zumindest eines Bereichs, insbesondere durch Reduzierung der Länge der Verbindungsstrebe realisiert wird.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine Rückansicht des Rahmens im Ausgangszustand aus Richtung der Verbindungsstrebe,
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2 eine Draufsicht des Rahmens im Ausgangszustand,
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3 eine Rückansicht des Rahmen in gefaltetem Zustand der Verbindungsstrebe,
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4 eine Seitenansicht im gefalteten Zustand der Verbindungsstrebe,
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5 eine Draufsicht des Rahmens gemäß 3 und 4,
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6 eine Darstellung einer Maske, bei welcher Maskenmaterial an einem Rahmen nach 1 und 2 befestigt wurde,
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7 einen Patienten, dessen Kopfbereich mit der Maske fixiert wurde,
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8 eine vergrößerte Darstellung der Maske nach 14 im Bereich des gefalteten Scharniers in der Verbindungsstrebe,
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9 ein Halbzeug in Form eines Streifens mit Gelenken zur Herstellung des Rahmens durch Falten in zwei Gelenkbereichen,
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10 den Faltvorgang,
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11 ein Halbzeug in Form eines Streifens mit zwei durch Ausschneiden von Material gebildeten Gelenkbereichen,
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12 den Faltvorgang,
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13 den aus dem streifenförmigen Halbzeug nach 10 durch Schwenken der Schenkel hergestellten U-förmigen Rahmen, dessen Verbindungsstrebe und Schenkel durch darin angeordnete Faltgelenke in ihrer Länge reduziert werden können,
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14 eine Variante des Rahmens mit zweiteiliger Verbindungsstrebe, deren beiden Teile ineinanderschiebbar sind,
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15 eine Variante des Rahmens mit zweiteiliger Verbindungsstrebe, deren aufeinander zuweisende Enden im Ausgangszustand voneinander beabstandet sind,
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16 eine Variante des Rahmens mit zweiteiliger Verbindungsstrebe, deren aufeinander zuweisenden Enden zusammensteckbar sind.
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In den 1 bis 5 ist ein Rahmen R für eine Maske zur reproduzierbaren Positionierung des Kopfes eines Patienten, insbesondere bei der Strahlentherapie, dargestellt. Der Rahmen R ist im Wesentlichen U-förmig ausgebildet und weist einen ersten Schenkel 1, einen dazu im Wesentlichen parallelen zweiten Schenkel 2 und eine sich dazwischen erstreckende Verbindungsstrebe 3 auf, die in Richtung zu den Schenkeln abgewinkelt ist bzw. wobei zwischen den in Richtung zur Verbindungsstrebe weisenden Enden der Schenkel 1, 2 und der Verbindungsstrebe 3 ein abgewinkelter Bereich 4 vorgesehen ist.
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In den Schenkeln 1, 2 und in der Verbindungsstrebe 3 sind Fixierelemente ausgebildet, die zum Befestigen des Rahmens auf einer nicht dargestellten Halterungsplatte dienen. Die Fixierelemente sind hier in Form von Bohrungen/Durchbrüchen 5 ausgebildet, durch welche Befestigungsmittel führbar und an der nicht dargestellten Halterungsplatte befestigbar sind. Es sind auch andere Befestigungsmöglichkeiten möglich, auf die hier nicht näher eingegangen wird. Der Rahmen R weist einen gestrichelt dargestellten Randbereich 6 auf, an dem das hier nicht dargestellte Maskenmaterial befestigt wird.
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Der Rahmen R weist in seinem Ausgangszustand, der aus 1 und 2 ersichtlich ist, eine sich flach zwischen den Schenkeln 1, 2 erstreckenden Verbindungsstrebe 3 auf, und zwischen den Innenseiten der Schenkel 1, 2 ist ein Abstand b1 vorhanden. Die Verbindungsstrebe 3 weist einen ersten Abschnitt 3.1 mit einem ersten Ende 3a und einen zweiten Abschnitt mit einem in Richtung zum ersten Ende 3a weisenden zweiten Ende 3b auf. Die Enden 3a und 3b sind voneinander beabstandet und über ein erstes Gelenk G1 so miteinander verbunden, dass die Enden 3a, 3b bei einem Zusammenfalten des ersten Gelenks G1 aufeinander zu bewegt werden. In der Verbindungsstrebe 3 wird das erste Gelenk G1 durch drei in einem gleichen Abstand x zueinander angeordnete und in Richtung zur Längserstreckung der Schenkel 1, 2 ausgerichtete Faltgelenke, hier von links nach rechts 7, 8, 9, ausgebildet. Der Rahmen R weist im Wesentlichen eine Höhe h1 auf (s. 1). Im Bereich der Faltgelenke 7, 8, 9 sind nutartige Vertiefungen vorhanden, so dass sich die Höhe h1 auf eine Höhe h2 reduziert. Die Vertiefungen im Bereich der Faltgelenke 7, 8, 9 sind V-förmig ausgebildet und weisen am Nutgrund eine Breite a1 und oben eine größere Breite a2 auf, wodurch ein Öffnungswinkel α von ca. 90° gebildet wird. Durch diese Querschnittsreduzierung im Bereich der Faltgelenke 7, 8, 9 ist eine elastische Verformung in den Gelenkbereichen möglich. Zwischen den Gelenken 7, 8, wird ein erster Gelenkschenkel 10 und zwischen den Gelenken 8, 9 ein zweiter Gelenkschenkel 11 ausgebildet. In dem ersten Gelenkschenkel 10 ist ein Durchbruch 12 und in dem zweiten Gelenkschenkel 11 ein Durchbruch 13 vorhanden. In den 1 und 2 sind die Faltgelenke 7, 8, 9 gestreckt ausgebildet. Zur Reduzierung der Breite b1 (lichte Weite zwischen den Schenkeln 1, 2) und damit der Gesamtbreite B1 wird das mittlere Gelenk 8 der Verbindungsstrebe 3 nach oben bewegt, bis die Gelenkschenkel 10, 11 gemäß der 3 bis 5 aneinander anliegen, wodurch die Enden 3a und 3b des ersten und zweiten Abschnitts 3.1, 3.2 der Verbindungsstrebe aufeinander zu bewegt wurden. Dadurch wird die Länge der Verbindungsstrebe und somit der Abstand zwischen den Schenkeln 1, 2 gemäß 5 auf eine Breite b2 und somit die Gesamtbreite auf eine Breite B2 reduziert (s. 5). Im Bereich des ersten Gelenks G1 weist der Rahmen eine Höhe h3 (s. 3) auf.
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6 zeigt eine Darstellung einer Maske M, bei welcher Maskenmaterial 15 an einem Rahmen R nach 1 und 2 befestigt wurde und sich somit zwischen den Schenkeln 1, 2 und der Verbindungsstrebe 3 erstreckt. Dazu wurde ein Zuschnitt des thermoplastischen Maskenmaterials 15 ausgestanzt und auf dem Rahmen R, der beispielsweise in Form eines Spritzgussteiles ausgebildet ist und aus Polycarbonat besteht, befestigt (aufgeklebt oder verschweißt). Hinzu kommen noch Befestigungselemente/Kunststoffverschlüsse in Form von Quickfastenern 16 die in nicht bezeichnete Durchbrüche des „Faltrahmens“ eingedrückt werden. Das erste Gelenk G1 weist hier noch gestreckte Faltgelenke 7, 8, 9 auf.
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Der Kopf des Patienten wird auf einer nicht bezeichneten Lagerungsplatte mit einer Kopfschale fachgerecht positioniert. Gleichzeitig wird die Maske in einem Wasserbad mit ca. 65/75°C (Temperatur ist abhängig vom Typ des thermoplastischen Maskenmaterials) erhitzt, bis das Maskenmaterial 15 plastisch verformbar ist. Dann wird die Maske M über den Kopf des Patienten gezogen bis der Rahmen R auf einer Halterungsplatte 17 aufliegt (siehe 7), wobei sich das Maskenmaterial 15 der Kontur des Kopfes anpasst. Nun wird der Rahmen mit den Quickfastenern 16 auf der Lagerungsplatte befestigt. Das erste Gelenk G1 wird mittels der Faltscharniere 7, 8, 9 nach oben gefaltet, so dass die Gelenkschenkel 10, 11 aneinander anliegen, und dadurch werden die Enden 3a, 3b der Abschnitte 3.1, 3.2 der Verbindungsstrebe zueinander bewegt, wodurch eine konstruktionsbedingte Falte F (s. 8) im Maskenmaterial 15 ausgebildet wird. Die vergrößerte Darstellung im Bereich des ersten Gelenks G1 (Faltgelenkes) ist in 8 dargestellt. Es sind die Faltgelenke 7, 8, 9 in der Verbindungsstrebe 3 ersichtlich, durch welche der mittlere Bereich zwischen den Abschnitten 3.1, 3.2 der Verbindungsstrebe 3 nach oben gefaltet wurde, bis die Gelenkschenkel 10, 11 aneinander anliegen. Nun werden diese mittels eines Verbindungselementes 14 in Form eines Quickfasteners zueinander fixiert. Durch das bereichsweise Zusammenfalten der Verbindungsstrebe 3 wird im Maskenmaterial 15 eine Falte F gebildet.
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Durch den Faltmechanismus des Maskenrahmens wird das Material gleichmäßig um den Kopf herum gezogen und dadurch einheitlich gespannt. Dies bewirkt, dass die Maske stabiler wird und damit eine reproduzierbare Positionierung erreicht wird. Die Vorteile sind:
- – Die Falte am Kopfende bewirkt die höhere Stabilität der Maske.
- – Der Kopf des Patienten wird von der Maske vollständig umschlossen.
- – Der gefaltete Steg/Gelenkbereich am Rahmen sorgt für eine hohe Steifigkeit im Grundgerüst des Rahmens.
- – Die Faltrahmen-Maskenhalterung ist auf handelsüblichen Lagerungssystemen einsetzbar.
- – Mittels Spritzgussverfahren kann der Faltrahmen kostengünstig hergestellt werden, da er in einem Stück produziert wird und daher keiner weiteren Bearbeitung unterzogen werden muss.
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Neben den vorgenannten Ausführungsbeispielen ist es möglich, auch weitere Gelenke/Faltgelenke in den Rahmen zu integrieren.
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Gemäß 9 wurde zuerst ein streifenförmiges Halbzeug, beispielsweise durch Spritzgießen, hergestellt. Dieses weist einen mittleren Bereich auf, der die Verbindungsstrebe 3 bildet und drei Faltgelenke 7, 8, 9, nachfolgend als Gelenk G1 bezeichnet, aufweist. Beidseitig an die voneinander wegweisenden Enden der Verbindungsstrebe schließen sich ein zweites Gelenk G2 und ein drittes Gelenk G3 an, an denen sich wiederum Bereiche anschließen, die im gefalteten Zustand die Schenkel 1, 2 bilden. In dem Schenkel 1 ist ein viertes Gelenk G4 und in dem Schenkel 2 ein fünftes Gelenk G5 ausgebildet. Das vierte Gelenk 4 und das fünfte Gelenk 5 sind im Wesentlichen baugleich zu dem ersten Gelenk G1 ausgebildet; durch das vierte Gelenk G4 kann die Länge des ersten Schenkel 1 reduziert werden, wenn diese gefaltet wird und durch das fünfte Gelenk G5 kann die Länge des zweiten Schenkels 2 reduziert werden. Durch den zweiten und dritten Gelenkbereich sind der erste und zweite Schenkel 1, 2 rechtwinklig zur Verbindungsstrebe 3 schwenkbar, der Schwenkvorgang ist in 10 angedeutet. Dadurch wird ein U-förmiger Rahmen gebildet.
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In den 11 bis 13 wird eine Variante dargestellt, bei welcher ebenfalls die Gelenke G2 und G3 zum Schwenken der Schenkel 1, 2 (14) vorgesehen werden, so dass nach dem Falten der Gelenke G2, G3 ein U-förmiger Rahmen gemäß 15 gebildet wird, wozu nicht bezeichnete Aussparungen zwischen den Schenkeln 1, 2 und der Verbindungsstrebe 3 vorgesehen sind (siehe 11 und 12), so dass zwischen diesen die Gelenke G2, G3 lediglich einen dünnen Steg aufweisen, der die Schwenkbewegung der Schenkel 1 und 2 in Bezug auf den Schenkel 3 gewährleistet.
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Das Gelenk G1 in der Verbindungsstrebe 3 ist analog zu den 1 bis 5 ausgebildet und die Gelenke G4, G5 sind im Wesentlichen baugleich zum Gelenkbereich G1 ausgebildet.
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Die Aussparungen zwischen den Schenkeln 1, 2 und der Verbindungsstrebe 3 weisen einen Winkel von 90° auf, wodurch nach dem Schwenken der Schenkel 1, 2 zwischen diesen und der Verbindungsstrebe 3 ein vorzugsweise 90°-Winkel gebildet wird. (siehe 13). Der Schwenkvorgang der Schenkel 1, 3 ist in den 10 und 12 angedeutet. Um diese U-Form des Rahmens zu fixieren, können die Schenkel 1, 2 mit der Verbindungsstrebe 3 an den aneinanderliegenden Kantenbereichen verklebt oder anderweitig miteinander verbunden werden (siehe 13). Auf die Darstellung von Fixierelementen bzw. Bohrungen wurde in den 9 bis 13 verzichtet.
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Nach dem Fertigstellen des Rahmens wird an diesem das Maskenmaterial befestigt. Auch bei den Varianten gem. 9 bis 13 können nach dem Anlegen der Maske über dem Kopf des Patienten die aufeinander zuweisenden Enden 3a, 3b der Abschnitte 3.1, 3.2 der Verbindungsstrebe durch das Falten des Gelenks aufeinander zu bewegt und dadurch die Breite des Rahmens reduziert und somit das hier nicht dargestellte erwärmte Maskenmaterial am Hinterkopf des Patienten zusammengezogen werden wodurch eine zuverlässige Fixierung des Kopfes gewährleistet ist nachdem das Maskenmaterial abgekühlt und ausgehärtet ist.
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Weitere Varianten der Gestaltung eines Rahmens R sind in den 14 bis 15 dargestellt.
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In allen drei weiteren Varianten ist zwischen dem ersten und dem zweiten Schenkel 1, 2 eine Verbindungsstrebe 3 vorgesehen, die jedoch zweiteilig ausgebildet ist. Jede Verbindungsstrebe 3 weist einen ersten Abschnitt 3.1 auf, der sich an den ersten Schenkel 1 anschließt und ein erstes Ende 3a aufweist. An den zweiten Schenkel 2 schließt sich ein zweiter Abschnitt 3.2 der Verbindungsstrebe 3 an, der ein in Richtung zum ersten Ende 3a weisendes zweites Ende 3b aufweist. Durch aufeinander zu Bewegen des ersten und des zweiten Endes 3a, 3b ist die Verbindungsstrebe 3 in ihrer Länge reduzierbar, wodurch wiederum die Breite des Rahmens R verringert werden kann. 14 zeigt die Draufsicht einer Variante eines Rahmens ohne Maskenmaterial, bei welchem die Enden 3a und 3b ineinander schiebbar sind. Dazu weist der erste Abschnitt 3.1 eine Aussparung 3.1’ und der zweite Abschnitt 3.2 einen Vorsprung 3.2’ auf, der in die Aussparung 3.1’ schiebbar ist. In der Aussparung 3.1’ sind Rastelemente 3.3 vorgesehen, die in nichtdargestellte korrespondierende Formelemente am Vorsprung 3.2’ bei dessen Einschieben in die Aussparung einrasten. Durch Einschieben des Vorsprungs 3.2’ in die Aussparung 3.1’ wird der Abstand zwischen dem ersten Ende 3a des ersten Abschnitts 3.1 und dem zweiten Ende 3b des zweiten Abschnitts 3.2 und somit die Länge der Verbindungsstrebe 3 reduziert, so dass das Maskenmaterial nach Anlegen der Maske an den Patienten an dessen Hinterkopf zusammengerafft wird.
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Die in 15 (Draufsicht auf einen Rahmen R) dargestellte zweiteilige Verbindungsstrebe 3 weist zwei voneinander beabstandete Enden 3a, 3b auf. An dem ersten Ende 3a des ersten Abschnitts 3.1 ist eine erste verbreiterte Lasche 3.1’’ und am zweiten Ende 3b des zweiten Abschnitts 3.2 der Verbindungsstrebe 3 eine zweite verbreiterte Lasche 3.2’’ vorgesehen. Zwischen dem ersten und dem zweiten Schenkel 1, 2 und der zweiteiligen Verbindungsstrebe 3 ist das Maskenmaterial 15 aufgespannt. Nach dem Anlegen der erwärmten Maske werden die Enden 3a, 3b durch in Pfeilrichtung aufeinander zu gerichtetes Zusammendrücken der Laschen 3.1’’ und 3.2’’ aufeinander zu bewegt, und dadurch wird das Maskenmaterial 15 im Bereich des Hinterkopfes des Patienten zusammengerafft. Die beiden Laschen 3.1’’ und 3.2’’ können zur Fixierung mittels eines nicht dargestellten Befestigungselementes miteinander verbunden werden.
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Die Vorderansicht des flachen Rahmens R mit einer zweiteiligen Verbindungsstrebe 3, deren Länge durch Aufeinanderstecken der Enden 3a, 3b des ersten und zweiten Abschnitts 3.1, 3.2 reduzierbar ist, wird in 16 schematisch dargestellt. Die sich zwischen den Schenkeln 1, 2 erstreckende Verbindungsstrebe 3 weist ein erstes Ende 3a auf, welches nach oben weisende Fixierelemente 18 aufweist. Das zweite Ende 3b des zweiten Abschnitts 3.2 ist mit wenigstens einer – hier mehreren korrespondierenden Aussparungen 19 versehen. Zur Verringerung der Länge der Verbindungsstrebe 3 nach dem Anlegen der Maske und dadurch das Straffen des Maskenmaterials 15 werden das erste und das zweite Ende übereinander „geschoben“, und nach Erreichen der gewünschten Position werden die Fixierelemente 18 in den Aussparungen fixiert.
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Durch die Reduzierung der Länge der Verbindungsstrebe 3 wird zwangsläufig auch die Breite B des Rahmens reduziert.