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DE102014010176B4 - Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Motorhalterung - Google Patents

Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Motorhalterung Download PDF

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DE102014010176B4 DE102014010176.2A DE102014010176A DE102014010176B4 DE 102014010176 B4 DE102014010176 B4 DE 102014010176B4 DE 102014010176 A DE102014010176 A DE 102014010176A DE 102014010176 B4 DE102014010176 B4 DE 102014010176B4
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Abstract

Vorrichtung (2) zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors (1) mit einer Motorachse (7) und mit einer Anzahl von motorseitig steckmontierten, elastischen Dämpfungselementen (9) sowie mit einer entsprechenden Anzahl von diesen zugeordneten Haltekonturen (10) in einem das Motorgehäuse (6) zumindest teilweise umgebenden Außengehäuse (3),- wobei das jeweilige Dämpfungselement (9) einen sich bezogen auf die Motorachse (7) in Radialrichtung (R) erstreckenden zentralen Steckschlitz (11) zur Aufnahme einer motorseitigen Radiallasche (8) und sich ausgehend vom Steckschlitz (11) sternförmig erstreckende und X-förmig angeordnete Materialspeichen (14) unter Bildung einander zugewandter Speichenabschnitte (14a, 14b) aufweist,- wobei zwischen den Speichenabschnitten (14a, 14b) materialfreie und umfangsseitig offene sickenartige Nutenbereiche (13) gebildet sind, und- wobei das Dämpfungselement (9) zwischen den Speichenabschnitten (14a, 14b) sich entlang der Radiallasche (8) in Steckrichtung (S) erstreckende Materialbereiche aufweist, in welche umfangsseitig offene und sich zum Steckschlitz (11) hin erstreckende Materialausnehmungen (17) eingebracht sind, dadurch gekennzeichnet,- dass die sickenartigen Nutenbereiche (13) jeweils einen dem Steckschlitz (11) zugewandten Sicken- oder Nutboden (13a) und zwei in Radialrichtung (R) verlaufende Sicken- bzw. Nutseitenwände (13b) sowie eine Sicken- bzw. Nutwandung (13c) ausbilden, die sich quer zur in Radialrichtung (R) verlaufenden Steckrichtung (S) erstreckt, und- dass sich die sickenartigen Nutenbereiche (13) entlang der Radialrichtung (R) erstrecken und entlang der Radiallaschen (8) vorzugsweise lediglich über einen Teil der in Steckrichtung (S) verlaufenden Tiefe oder Dicke (d) des Dämpfungselementes (9) ausgebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors, insbesondere eines Gebläseantriebs einer Heizungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine derartige Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors ist beispielsweise aus der DE 10 2010 041 177 A1 bekannt.
  • Eine für einen Elektromotor vorgesehene Halterung mit einer Anzahl von elastischen Dämpfungselementen zur Dämpfung bzw. Entkopplung betriebsbedingter (mechanischer) Schwingungen gegenüber einem den Elektromotor bzw. dessen Motorgehäuse zumindest teilweise umgebenden Außengehäuse ist beispielsweise aus der DE 197 30 810 A1 , aus der DE 199 42 953 A1 oder aus der DE 100 54 556 A1 bekannt. Aus der US 5 944 297 A , aus der US 4 183 496 A und aus der DE 699 08 482 T2 sind Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors mit elastischen Dämpfungselementen bekannt.
  • Aus der DE 10 2010 041 177 A1 ist zudem eine Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors, insbesondere eines Gebläsemotors bekannt. Die entkoppelte Halterung des Elektromotors an einem Außengehäuse erfolgt mittels zumindest eines Entkopplungselementes, das auf einer radialen Anbindungslasche des Motorgehäuses (Polgehäuse) sitzt. Um die Gefahr einer Kollision zwischen der Anbindungslasche und dem Außengehäuse auszuschließen, umgibt das Entkopplungselement die motorseitige Anbindungslasche hülsenförmig mit einem Mantelteil, das sich über zumindest einen Steg an einem dem Mantelteil rahmenförmig umgebenden Außenteil abstützt. Über dieses umfangsseitig (azimutal) geschlossene Außenteil ist das Entkopplungselement in eine Aufnahme des vorzugsweise zweiteilig ausgeführten Außengehäuses aufgenommen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art hinsichtlich deren Entkopplungseigenschaften zu verbessern, um die Übertragung betriebsbedingter Vibrationen und akustischer Anregungen vom Elektromotor auf dessen Umfeld, insbesondere auf ein diesen umgebendes Au-ßengehäuse, zu verhindern oder zumindest weitestgehend zu vermeiden. Des Weiteren sollen in einfacher Art und Weise entkopplungs- bzw. dämpfungstechnische Anpassungen an unterschiedliche betriebsbedingte Vibrationsanregungen, beispielsweise unter Berücksichtigung verschiedener Resonanzen in Folge von Unwuchten und/oder aufgrund magnetischer Eigenschaften des Elektromotors, ermöglicht werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Hierzu ist eine Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors vorgesehen, die im Wesentlichen elastische Dämpfungselemente umfasst, die einerseits auf motorseitige Radiallaschen steckmontiert sind, und die andererseits in Haltekonturen eines den Elektromotor beziehungsweise dessen Motorgehäuse umgebenden Außengehäuses angeordnet sind. Das Außengehäuse ist hierbei insbesondere ein Karosserie- oder Einbauteil eines Kraftfahrzeuges, beispielsweise im Bereich einer Mittelkonsole oder eines Armaturenaufbaus des Fahrzeugs, wobei der Elektromotor als elektromotorischer Antrieb eines Gebläses einer Heizungs- oder Klimaanlage des Fahrzeugs dient. Die motorseitigen Laschen können an dessen Motorgehäuse angesetzt, aus dessen Material stanz- und biegetechnisch ausgeformt oder an ein Zwischengehäuseteil angeformt sein, welches den Elektromotor aufnimmt. Unter Elektromotor wird hierbei insbesondere ein bürstenloser Innenläufermotor verstanden.
  • Das einen zentralen Steckschlitz für die entsprechende motorseitige Radiallasche aufweisende Dämpfungselement umfasst sich ausgehend vom Steckschlitz sternförmig erstreckende Materialspeichen unter Bildung einander zugewandter Speichenabschnitte, zwischen denen materialfrei und umfangsseitig offene Nutenbereiche gebildet sind. Die Materialspeichen des Dämpfungselementes sind dabei X-förmig angeordnet. Das Dämpfungselement weist zwischen den Speichenabschnitten sich entlang der Radiallasche in Steckrichtung erstreckende Materialbereiche auf, in welche umfangsseitig offene und sich zum Steckschlitz hin erstreckende Materialausnehmungen eingebracht sind.
  • In zweckmäßiger Ausgestaltung erstrecken sich zumindest einer oder zwei der materialfreien Nutenbereiche in Richtung entlang der Radiallasche lediglich über einen Teil der in Steckrichtung verlaufenden radialen Dicke des Dämpfungselementes. Mit anderen Worten verbleiben in Steckrichtung des Dämpfungselementes, das heißt bezogen auf die Motorachse des Elektromotors in Radialrichtung umfangsseitig geschlossene Materialbereiche, in die nachträglich Materialausnehmungen (Öffnungen) in Form von Schlitzen, Nuten, Sicken oder Bohrungen eingebracht werden können, um das Dämpfungsverhalten des Dämpfungselementes an Schwing- oder Vibrationseigenschaften des jeweiligen Elektromotors anzupassen. Hierdurch können insbesondere auch unterschiedliche Anregungsrichtungen berücksichtigt und die Entkopplung der Vibrationen beziehungsweise akustischen Anregungen derart verändert werden, dass verschiedene Vibrationsordnungen, beispielsweise in Folge der jeweiligen Motorunwucht optimal gedämpft werden können, ohne grundsätzlich das Dämpfungskonzept zu ändern. Zudem können mit besonderem Vorteil auf diese Weise zum Beispiel die erste Ordnung der Motorunwucht und eine höhere Ordnung magnetischer Einflüsse des Elektromotors gleichzeitig bedämpft bzw. vom Außengehäuse entkoppelt werden.
  • Zumindest einer oder zwei der materialfreien Nutenbereiche sind zwischen einander zugewandten Speichenabschnitten von einer sickenartigen Materialausnehmung gebildet. Dabei weisen diese sickenartigen Materialausnehmungen einen dem Steckschlitz zugewandten Sickenboden und zwei in Richtung der Radiallasche verlaufende Sickenseitenwände sowie eine quer zur Steckrichtung des Steckschlitzes verlaufende Sickenwandung auf. Durch zwei bezogen auf den Steckschlitz einander gegenüberliegende Materialausnehmungen im Form derartiger Sicken sind besonders vorteilhaft die sich X-förmig erstreckenden Materialspeichen gebildet.
  • Die von den Materialspeichen gebildeten Speichenabschnitte, zwischen denen sich die sickenartigen Materialausnehmungen befinden, bieten geeigneterweise genügend Material zur Einbringungen von Radial- oder Schrägbohrungen, die als Durchgangsbohrungen oder als Sacklochbohrungen ausgeführt sein können. Diese wiederrum ermöglichen die Veränderung der Entkopplungseigenschaften des Dämpfungselementes aufgrund der gezielten Anpassung an das Schwingungsverhalten des Elektromotors. Mit anderen Worten können durch Dämpfungseigenschaften des Dämpfungselementes hinsichtlich unterschiedlicher Anregungsordnungen bei verschiedenen Schwingungsresonanzen in Folge motorspezifischer Unwuchten und/oder magnetischer Eigenschaften des jeweiligen Elektromotors gezielt eingestellt werden.
  • Das jeweilige Dämpfungselement ist zweckmäßigerweise bezogen auf die Motorachse des Elektromotors zum Steckschlitz spiegelsymmetrisch. Insbesondere bei sickenartigen Materialausnehmungen sind axial oberhalb und unterhalb des Steckschlitzes des Dämpfungselementes jeweils zwei Speichenabschnitte gebildet, die zueinander V-förmige verlaufen. Dabei sind die Materialausnehmungen nicht nur umfangsseitig, sondern auch an einer derjenigen Flächen des Dämpfungselementes offen, zu welcher der Steckschlitz senkrecht (normal) verläuft. Geeigneterweise sind zudem im Bereich des Steckschlitzes des Dämpfungselementes weitere materialfrei Übergänge gebildet, die sich geeigneterweise über die gesamte, zur Steckrichtung quer verlaufende Ausdehnung des Dämpfungselementes, jedoch in Steckrichtung nur über einen Teil der radialen Dicke des Dämpfungselementes erstrecken.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung sieht ein Dämpfungselement mit einem im Wesentlichen quaderförmigen Grundkörper vor, in dessen zumindest eine dem Steckschlitz abgewandte Umfangsfläche eine umfangsseitig offene Nut oder Sicke eingebracht ist. Zweckmäßigerweise ist in zumindest eine weitere Umfangsfläche des Grundkörpers eine weitere umfangsseitig offene Nut beziehungsweise Sicke unter Ausbildung eines taillierten Bereichs eingebracht. Zusätzlich oder alternativ ist in den Grundkörper zumindest eine radiale Durchgangs- oder Sacklochbohrung eingebracht.
  • Durch die Geometrie der weiteren Nut (Sicke) und der oder jeder weiteren Bohrung sowie durch deren jeweiligen Materialabtrag können in einfacher Art und Weise unterschiedliche Schwingungs- und/oder Resonanzfrequenzen in Folge betriebsbedingter Schwingungsanregungen des Elektromotors gedämpft werden, ohne dass grundsätzliche Entkopplungs- beziehungsweise Dämpfungskonzept der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu ändern, insbesondere ohne die Dämpfungselemente grundsätzlich unterschiedlich auszugestalten.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
    • 1 schematisch in teilweisem Querschnitt eine Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors eines Gebläseantriebs mittels Dämpfungselementen, von denen lediglich eines veranschaulicht ist,
    • 2 in perspektivischer Darstellung das Dämpfungselement mit sich sternförmig erstreckenden Materialspeichen und zwischen diesen materialfreien und umfangsseitig offenen Nutenbereichen, und
    • 3 eine Querschnittsdarstellung des Dämpfungselementes gemäß 2 mit beidseitig eines Steckschlitzes eingebrachten kreisbogenförmigen Materialauschnitten.
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt schematisch einen Elektromotor 1, der über eine nachfolgend auch als Halterung oder Haltevorrichtung 2 an einem Außengehäuse 3 als Bauteil eines Kraftfahrzeuges schwingungsentkoppelt befestigt ist. Der Elektromotor 1 trägt auf einer Motorwelle 4 ein Gebläserad 5 eines Gebläseantriebs einer Heizungs- oder Klimaanlage des Fahrzeugs. Der Elektromotor 1 umfasst ein Motorgehäuse 6, das die Motorachse 7 koaxial umgibt. Die auf diese Motorachse 7 bezogene Axial- und Radialrichtung ist mit A beziehungsweise R bezeichnet und in 1 veranschaulicht. Das Außengehäuse 3 kann ein Karosserie- oder Einbauteil, beispielsweise im Bereich einer Mittelkonsole, des Kraftfahrzeuges sein.
  • Die Halterung 2 umfasst vorzugsweise drei äquidistant umfangsseitig am zylindrischen Motorgehäuse 6 verteilt angeordnete Radiallaschen 8, auf welchen jeweils ein elastisches, beispielsweise gummielastisches Dämpfungselement 9 steckmontiert ist. Dieses sitzt in einer von einer Gehäuseausnehmung des Außengehäuses 3 gebildeten Haltekontur 10 geeigneterweise formschlüssig und somit axial sowie umfangsseitig (azimutal) gesichert ein.
  • Das jeweilige Dämpfungselement 9 ist in 2 veranschaulicht. Das Dämpfungselement 9 umfasst einen sich in Radialrichtung R erstreckenden Steckschlitz 11 zur Aufnahme der jeweiligen Radiallasche 8. Das aus einem Elastomer bestehende Dämpfungselement 9 ist aus einem quaderförmigen, insbesondere kubischen Grundkörper 12 gebildet, in welchen einerseits der radiale Steckschlitz 11 und andererseits sickenartige Nutenbereiche 13 eingebracht sind. Diese umfangsseitig offenen Nutenbereiche 13 sind materialfreie Bereiche (Materialausnehmungen) des Grundkörpers 12 und somit des Dämpfungselementes 9.
  • Die sickenartigen Nutenbereiche 13 bilden jeweils einen den Steckschlitz 11 zugewandten Sicken- oder Nutenboden 13a und zwei in Radialrichtung R verlaufende Sicken- bzw. Nutenseitenwände 13b sowie eine Sicken- bzw. Nutenwandung 13c aus, die sich quer zur in Radialrichtung R verlaufenden Steckrichtung S erstreckt. Wesentlicher Bestandteil des Dämpfungselementes 9 sind sich sternförmig, insbesondere X-förmig, erstreckende Materialspeichen 14 mit paarweise einander zugewandten Speichenabschnitten 14a beziehungsweise 14b. Diese Speichenabschnitte 14a, 14b des zum Steckschlitz 11 spiegelsymmterischen Dämpfungselementes 9 verlaufen unter Bildung der umfangsseitig offenen Nutenbereiche 13 etwa V-förmig.
  • Die sickenartigen Nutenbereiche 13 erstrecken sich entlang der Radialrichtung R und somit entlang der Radiallaschen 8 vorzugsweise lediglich über einen Teil der in Steckrichtung S verlaufenden radialen Tiefe oder Dicke d des Dämpfungselementes 9. Ebenso ist der Übergangsbereich zwischen den gemäß 1 oberhalb des Steckschlitzes 11 befindlichen Speichenabschnitten 14a und den unterhalb des Steckschlitzes 11 befindlichen Speichenabschnitten 14b entlang des Steckschlitzes 11 in Umfangsrichtung des Elektromotors 1 beziehungsweise dessen Gehäuses 6, das heißt entlang der azimutalen Breite b des Dämpfungselementes 9 über einen gewissen Bereich der radialen Dicke d materialfrei.
  • Insgesamt weist somit das Dämpfungselement 9 an dessen dem Steckschlitz 11 abgewandten, außenseitigen Umfangsflächen verbleibende Materialbereich auf, in welche Materialausnehmungen zur Einstellung motorspezifischer Entkopplungs- oder Dämpfungseigenschaften des Dämpfungselementes 9 eingebracht werden können.
  • Diesbezüglich sind in 2 sich in Radialrichtung R erstreckende Bohrungen 15 eingebracht, welche die Speichenabschnitte 14a, 14b durchsetzen und als Durchgangsbohrungen oder als Sacklochbohrungen ausgeführt sein können. Die auf den Elektromotor 1 beziehungsweise dessen Gehäuse 6 bezogene Umfangsrichtung, entlang derer die eingezeichnete azimutale Breite b des Dämpfungselementes 9 verläuft, ist dort mit U bezeichnet. Die axiale Höhe des Dämpfungselementes 9 bzw. dessen Grundkörpers 12 ist mit h bezeichnet (2).
  • 3 zeigt das Dämpfungselement 9 in einem Querschnitt. Erkennbar sind wiederum der Steckschlitz 11 sowie die umfangsseitig offenen, sickenartigen Nutenbereiche 13 zwischen den Speichenabschnitten 14a beziehungsweise 14b der sich X-förmig erstreckenden Materialspeichen 14. In die nicht mit den offenen Nutenbereichen 13 versehenen, einander in Umfangsrichtung U gegenüberliegenden Umfangsflächen 16 des Grundkörpers 12 des Dämpfungselementes 9 sind im Ausführungsbeispiel kreisbogenförmige oder zylindermantelartige Materialausnehmungen 17 unter Ausbildung eines taillierten Bereichs des Dämpfungselementes 9 beziehungsweise dessen Grundkörpers 12 eingebracht. Diese dienen ebenfalls zur Anpassung des Dämpfungselementes 9 an motorspezifische Schwingungseigenschaften des jeweiligen Elektromotors 1 und damit zur gezielten Dämpfung von betriebsbedingten Vibrationen und akustischen Anregungen des Elektromotors 1, welche vermittels des oder jedes Dämpfungselementes 9 vom Elektromotor 1 umgebenen Außengehäuse 3 gezielt entkoppelt werden.
  • Die aufgrund der bevorzugten X-Form des Dämpfungselementes 9 sich ergebenden Hauptwirklinien der betriebsbedingt wirkenden Kräfte sind in 2 durch die Wirkpfeile 18 veranschaulicht.
  • Durch die Verwendung eines geeigneten elastischen Materials des Dämpfungselementes 9, beispielsweise NBR, EPDM, Silicon oder PU sowie insbesondere aufgrund dessen geometrischer Formgestaltung mit sich sternförmig, insbesondere X-förmig, erstreckenden Materialspeichen 14 werden besonders effektive Entkopplungseigenschaften, vorzugsweise über den gesamten für Fahrzeugkomponenten typischen Temperaturbereich, erzielt. Dies bedeutet, dass über einen gro-ßen Temperaturbereich von beispielsweise -40°C bis +80°C, das jeweilige Dämpfungselement 9 einerseits eine ausreichende Elastizität (Flexibilität) zur Schwingungsdämpfung und Schwingungsentkopplung des Elektromotors 1 vom Außengehäuse 3 und andererseits eine ausreichende Steifigkeit beibehält, um insbesondere auch bei vergleichsweise hohen Temperaturen eine ausreichende Bedämpfung der durch Motorunwuchten und/oder elektromagnetische Eigenschaften des Elektromotors 1 hervorgerufenen Schwingungsamplituden zu erreichen.
  • Die Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Vielmehr können auch anderer Varianten der Erfindung von dem Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Gegenstand der Erfindung zu verlassen. Insbesondere sind ferner alle im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel beschriebenen Einzelmerkmale auch auf anderer Weise miteinander kombinierbar, ohne den Gegenstand der Erfindung zu verlassen.
  • So kann beispielsweise die Form des Grundkörpers 12 des Dämpfungselementes 9 auch grundsätzlich zylinderförmig sein. Zudem können die umfangsseitig offenen Nutenbereiche 13 an allen vier Umfangsflächen des Grundkörpers 12 gleichartig ausgeführt sein. Des Weiteren kann sich der oder jeder umfangsseitig offenen Nutenbereich 13, 17 über praktisch beliebige Abschnitte der radialen Dicke d des Dämpfungselementes 9 beziehungsweise dessen Grundkörpers 12 erstrecken. Ferner können die Bohrungen 15 sowohl - gemäß 2 - streng radial oder auch schräg verlaufen. Zudem ist auch ein azimutaler Verlauf einzelner Bohrungen 15 in Umfangsrichtung U denkbar.
  • Die motorseitigen Laschen (Radiallaschen) 8 können an dessen Motorgehäuse 6 angesetzt, aus dessen Material stanz- und biegetechnisch ausgeformt oder an ein (nicht dargestelltes) Zwischengehäuseteil angeformt sein, welches den Elektromotor 1 aufnimmt.
  • Die radiale Tiefe und damit die radiale Dicke d der Materialspeichen 14 beziehungsweise deren Speichenabschnitte 14a, 14b kann geeigneterweise an die Wandungsdicke der jeweiligen Ausnehmung oder Haltekontur 10 des Außengehäuses 3 angepasst sein. Ein in Radialrichtung R verbleibender Bereich ohne materialfreie Ausschnitte ist zweckdienlich, um die Stabilität des im Wesentlichen X-förmigen Dämpfungselementes 9 zu erhöhen.

Claims (5)

  1. Vorrichtung (2) zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors (1) mit einer Motorachse (7) und mit einer Anzahl von motorseitig steckmontierten, elastischen Dämpfungselementen (9) sowie mit einer entsprechenden Anzahl von diesen zugeordneten Haltekonturen (10) in einem das Motorgehäuse (6) zumindest teilweise umgebenden Außengehäuse (3), - wobei das jeweilige Dämpfungselement (9) einen sich bezogen auf die Motorachse (7) in Radialrichtung (R) erstreckenden zentralen Steckschlitz (11) zur Aufnahme einer motorseitigen Radiallasche (8) und sich ausgehend vom Steckschlitz (11) sternförmig erstreckende und X-förmig angeordnete Materialspeichen (14) unter Bildung einander zugewandter Speichenabschnitte (14a, 14b) aufweist, - wobei zwischen den Speichenabschnitten (14a, 14b) materialfreie und umfangsseitig offene sickenartige Nutenbereiche (13) gebildet sind, und - wobei das Dämpfungselement (9) zwischen den Speichenabschnitten (14a, 14b) sich entlang der Radiallasche (8) in Steckrichtung (S) erstreckende Materialbereiche aufweist, in welche umfangsseitig offene und sich zum Steckschlitz (11) hin erstreckende Materialausnehmungen (17) eingebracht sind, dadurch gekennzeichnet, - dass die sickenartigen Nutenbereiche (13) jeweils einen dem Steckschlitz (11) zugewandten Sicken- oder Nutboden (13a) und zwei in Radialrichtung (R) verlaufende Sicken- bzw. Nutseitenwände (13b) sowie eine Sicken- bzw. Nutwandung (13c) ausbilden, die sich quer zur in Radialrichtung (R) verlaufenden Steckrichtung (S) erstreckt, und - dass sich die sickenartigen Nutenbereiche (13) entlang der Radialrichtung (R) erstrecken und entlang der Radiallaschen (8) vorzugsweise lediglich über einen Teil der in Steckrichtung (S) verlaufenden Tiefe oder Dicke (d) des Dämpfungselementes (9) ausgebildet sind.
  2. Vorrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in die Speichenabschnitte (14a, 14b) des Dämpfungselements (9) bezogen auf die Motorachse (7) des Elektromotors (1) axial oberhalb und/oder unterhalb des Steckschlitzes (11) mindestens eine in Steckrichtung (S) verlaufende Materialausnehmung, in Form einer Durchgangs- oder Sacklochbohrung (15), einbringbar oder eingebracht ist.
  3. Vorrichtung (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungselement (9) zum Steckschlitz (11) spiegelsymmetrisch ist.
  4. Vorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungselement (9) bezogen auf die Motorachse (7) des Elektromotors (1) axial oberhalb und unterhalb des Steckschlitzes (11) jeweils zwei zueinander V-förmig verlaufende Speichenabschnitte (14a, 14b) aufweist.
  5. Vorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Dämpfungselement (9) einen im Wesentlichen quaderförmigen Grundköper (12) aufweist, in dessen zumindest eine dem Steckschlitz (11) abgewandte Umfangsfläche eine umfangsseitig offene Nut (13) oder Sicke eingebracht ist, wobei in dessen zumindest eine weitere Umfangsfläche die weitere umfangsseitig offene Nut (17) bzw. Sicke unter Ausbildung eines taillierten Bereichs und eine radiale Durchgangs- oder Sacklochbohrung (15) zur Dämpfung unterschiedlicher Schwingungsfrequenzen in Folge betriebsbedingter Schwingungsanregungen eingebracht sind.
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