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DE102010041177A1 - Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors, insbesondere eines Gebläsemotors - Google Patents

Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors, insbesondere eines Gebläsemotors Download PDF

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DE102010041177A1
DE102010041177A1 DE102010041177A DE102010041177A DE102010041177A1 DE 102010041177 A1 DE102010041177 A1 DE 102010041177A1 DE 102010041177 A DE102010041177 A DE 102010041177A DE 102010041177 A DE102010041177 A DE 102010041177A DE 102010041177 A1 DE102010041177 A1 DE 102010041177A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
decoupling element
electric motor
motor
outer part
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102010041177A
Other languages
English (en)
Inventor
Dubravko Barkic
Samir Mahfoudh
Markus Rudigier
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Priority to CN201180045483.1A priority patent/CN103109446B/zh
Priority to PCT/EP2011/063324 priority patent/WO2012038132A1/de
Priority to US13/825,585 priority patent/US9812921B2/en
Publication of DE102010041177A1 publication Critical patent/DE102010041177A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02KDYNAMO-ELECTRIC MACHINES
    • H02K5/00Casings; Enclosures; Supports
    • H02K5/24Casings; Enclosures; Supports specially adapted for suppression or reduction of noise or vibrations
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F04POSITIVE - DISPLACEMENT MACHINES FOR LIQUIDS; PUMPS FOR LIQUIDS OR ELASTIC FLUIDS
    • F04DNON-POSITIVE-DISPLACEMENT PUMPS
    • F04D27/00Control, e.g. regulation, of pumps, pumping installations or pumping systems specially adapted for elastic fluids
    • F04D27/008Stop safety or alarm devices, e.g. stop-and-go control; Disposition of check-valves
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Abstract

Es ist bekannt, einen Elektromotor (1), insbesondere einen Gebläsemotor, schwingungsentkoppelt zu halten. Der Elektromotor (1) besitzt ein Motorgehäuse (4), insbesondere ein Polgehäuse, das zumindest eine Anbindungslasche (10) aufweist, welche radial vom Motorgehäuse (4) wegsteht und an welchen ein Entkopplungselement (20) angebracht ist, über das sich das Motorgehäuse (4) an einem Außengehäuse (5, 6) abstützt. Um die Gefahr einer Kollision zwischen der Anbindungslasche (10) und dem Außengehäuse (5, 6) auszuschließen, wird erfindungsgemäß eine Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung vorgeschlagen, bei der das Entkopplungselement (20) mit einem Mantelteil (21) die Anbindungslasche (10; 11, 12) hülsenförmig umgibt, wobei sich der Mantelteil (21) über zumindest einen Steg (30, 31; 40, 41; 50, 51; 55, 56) an einem den Mantelteil (21) rahmenförmig umgebenden Außenteil (26) abstützt, der in dem vorzugsweise zweigeteilt ausgeführten Außengehäuse (5, 6) aufgenommen ist. Die Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors ist insbesondere für Gebläsemotoren von Kraftfahrzeugklimaanlagen vorgesehen.

Description

  • Stand der Technik
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors, insbesondere eines Gebläsemotors, wobei der Elektromotor ein Motorgehäuse, insbesondere ein Polgehäuse aufweist, das zumindest eine Anbindungslasche aufweist, welche radial vom Motorgehäuse wegsteht und an welchen ein Entkopplungselement angebracht ist, über das sich das Motorgehäuse an einem Außengehäuse abstützt.
  • Die Entkopplungselemente werden als elastische Zwischenlagen zwischen einem Motorgehäuse, insbesondere Polgehäuse des Elektromotors und seinen Aufhängepunkten in einem das Motorgehäuse umgebenden, vorzugsweise zweigeteilt ausgeführten Außengehäuse, das aus Kunststoff besteht, eingesetzt. Die Entkopplungselemente wirken wie Gummifedern und sollen im Betrieb des Elektromotors eine vibrationsarme- und geräuschdämpfende Wirkung erzielen. Bei hoher Einsatztemperatur des Elektromotors nimmt die Steifigkeit der verbauten Entkopplungselemente aber stark ab. Es kann dann zu einer starken Verformung der Entkopplungselemente kommen, wobei sich die Gefahr einer Kollision zwischen Anbindungslaschen und Außengehäuse ergibt, was zur einer starken Geräuschentwicklung und eingeschränkten Funktion des Elektromotors, bis hin schlimmstenfalls zu einem Ausfall des Elektromotors führen könnte.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors, insbesondere eines Gebläsemotors, mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, dass selbst bei einer starken Verformung der Entkopplungselemente, eine Kollisionsgefahr von Anbindungslaschen und Außengehäuse zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Eine einwandfreie Funktion des Elektromotors wird gewährleistet, wobei zugleich mittels der Entkopplungselemente ein geräuscharmer Betrieb selbst bei höheren Einsatztemperaturen sichergestellt ist.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung.
  • Eine gute Entkopplung und Schwingungsdämpfung ergibt sich, wenn zumindest zwei in einer Längsrichtung des Elektromotors verlaufende Stege ausgehend vom rechteckförmig ausgebildeten Mantelteil zu dem Außenteil des Entkopplungselements vorgesehen sind.
  • Zur weiteren Verbesserung der Entkopplung und Schwingungsdämpfung und um möglichst unabhängig von einer Einbaulage des Elektromotors zu sein, ist es vorteilhaft, zwei weitere, quer zur Längsrichtung des Elektromotors verlaufende Querstege ausgehend vom Mantelteil zu dem Außenteil des Entkopplungselements vorzusehen.
  • In einer vorteilhaften Ausführung können auch von Eckbereichen des rechteckförmig ausgebildeten Mantelteils ausgehende Diagonalstege zum Außenteil des Entkopplungselements vorgesehen sein.
  • In einer vorteilhaften Ausführung können von einer Seitenmitte einer Querwand des rechteckförmig ausgebildeten Mantelteils ausgehende Diagonalstege zum Außenteil des Entkopplungselements vorgesehen sein.
  • Um eine höhere translatorische Nachgibigkeit des Entkopplungselments in den Raumrichtungen zu erhalten, ist es vorteilhaft, den Mantelteil gegenüber dem Außenteil verlängert auszuführen, derart, dass der die Anbindungslasche aufnehmende Mantelteil von einer vom Außenteil aufgespannten Ebene absteht. Vorteilhafterweise ergibt sich eine einfache Montage des Entkopplungselements an die Anbindungslasche, wenn die Aufnahmeöffnung des hülsenförmigen Mantelteils durchgängig gestaltet ist.
  • In einer Abwandlung zur Montageverbesserung und um einen guten Halt des Entkopplungselements vor der Gesamtmontage in das Gehäusemodul zu erhalten, kann der Mantelteil mit einem zusätzlichen Verbindungssteg ausgestattet sein, wobei die Anbindungslasche dann in zwei Haltelaschen aufgeteilt ausgeführt ist, welche dann in vom Mantelteil ausgesparte zwei Aufnahmeöffnungen eingreifen.
  • Für eine einfache Aufnahme des Außenteils im Außengehäuse weist dieses vorteilhafterweise eine quadatische, rechteckförmige oder runde Form auf.
  • Zeichnung
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert und anhand der Zeichnung weiter verdeutlicht.
  • Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Darstellung ein Gebläsemodul mit verbautem Elektromotor,
  • 2 in perspektivischer Darstellung das Entkopplungselement gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel vor dem Aufsetzen auf die Anbindungslasche am Polgehäuse und angedeuteten Gehäuseaufnahmen,
  • 3 in Draufsicht das gegenüber 2 leicht abgewandelte Entkopplungselement nach 3 in verbautem Zustand,
  • 4 in Draufsicht das Entkopplungselement gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
  • 5 in Draufsicht das Entkopplungselement gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel,
  • 6 in perspektivischer Darstellung das Entkopplungselement gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel,
  • 7 in perspektivischer Darstellung das Entkopplungselement gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel,
  • 8 in perspektivischer Darstellung das Entkopplungselement gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel und
  • 9a, 9b in perspektivischer Darstellung das Entkopplungselement in Seitenansichten gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel.
  • Ausführungsformen der Erfindung
  • Die 1 zeigt einen Elektromotor 1, wie er beispielsweise in einem Klimagebläse eines Kraftfahrzeuges zur Verwendung kommt. Der Elektromotor 1 treibt in bekannter Weise einen Rotor bzw. eine Rotorwelle 2 an, an welcher ein nicht näher dargestelltes, radial verdichtendes Lüfterrad montiert ist, das eine Luftströmung in einem Gebläsekanal erzeugt. Der als Gebläsemotor dienende Elektromotor 1 wird in den Gebläsekanal montiert, über welchen dann der Kraftfahrzeuginnenraum mit Frischluft versorgt wird. Der Elektromotor 1 ist Teil eines in 1 dargestellten Gebläsemoduls 3. Zur Baugruppe des Gebläsemoduls 3 gehört der Elektromotor 1, der vorzugsweise als permanent selbsterregter Gleichstrommotor ausgeführt ist. Der Elektromotor 1 hat ein in 2 näher gezeigtes Polgehäuse, das im Folgenden als Motorgehäuse 4 bezeichnet wird, welches über drei Anbindungspunkte in einem Kunststoffgehäuse, im Folgenden als Außengehäuse 5, 6 bezeichnet, eingelassen ist. Das Polgehäuse 4 umfasst in bekannter Weise im Innern mehrere Permanentmagnete sowie einen Rotor (Anker) mit seiner Rotorwelle 2. Das Außengehäuse ist vorzugsweise zweigeteilt ausgeführt, bestehend aus einem Gehäuselängsten 5 und einem Deckelteil 6 und umgibt bzw. umkapselt das Motorgehäuse 4.
  • Die Lagerung des Motorgehäuses bzw. Polgehäuses 4 im Kunststoffaußengehäuse 5, 6 erfolgt vorzugsweise über drei Anbindungslaschen 10. In 2 ist in einer schematisch vereinfachten Darstellung eine einzige Anbindungslasche 10 des Polgehäuses 4 vor dem Zusammenfügen mit dem erfindungsgemäß ausgebildeten Entkopplungselement 20 gezeigt. Die vorzugsweise drei Anbindungslaschen 10 sind aus dem Polgehäuse 4 beispielsweise gekantet ausgeformt bzw. in Form von Ausstell-Laschen am Stahlblechstreifen des Polgehäuses 4 vorgesehen. Die Anbindungslaschen 10 bzw. Aufstecklaschen für das Entkopplungselement 20 stehen im Wesentlichen radial vom Polgehäuse 4 quer zu einer Längsachse 19 des Elektromotors 1 ab. Die Anbindungslaschen 10 sind vorzugsweise unsymmetrisch über den Umfang des Polgehäuses 4 angeordnet. Die Anbindungslasche 10 selbst ist beispielsweise in zwei Haltelaschen 11, 12 unterteilt, so dass zwischen den Haltelaschen 11 ein Schlitz 18 ausgespart ist. Die Haltelaschen 11, 12 bilden quasi die Zinken einer Gabel. Möglich ist auch, wie gestrichelt angedeutet, eine ungeteilte Anbindungslasche 10 bzw. die einzelnen Haltelaschen 11, 12 außenseitig abgekantet auszubilden. Die Anbindungslaschen 10 dienen zur Anbindung jeweils eines Entkopplungselements 20, das mit einem hülsenförmigen Mantelteil 21 die Anbindungslasche 10 bzw. die zwei Haltelaschen 11, 12 umgibt. Das Mantelteil 21 bildet eine rechteckförmige Aufnahmeöffnung 17 bzw. quasi den Aufnahmeschlitz zum Aufstecken des Entkopplungselements 20 auf die Anbindungslasche 10. Der Aufnahmeschlitz ist zum Beispiel nicht durchgängig gestaltet, so dass über einen Verbindungssteg 33 in der Mitte des hülsenförmigen Mantelteils 21 ein sicheres Aufsetzen des Entkopplungselements 20 auf die beiden Haltelaschen 11, 12 ermöglicht wird, wobei der Verbindungssteg 33 im Schlitz 18 zwischen den beiden Haltelaschen 11, 12 aufgenommen ist. Die Aufnahmeöffnung 17 ist durch den Verbindungssteg 33 zweigeteilt.
  • Die in 2 gestrichelt angedeutete, abgekantete Ausführung der Haltelaschen 11, 12 erleichtert das Aufstecken des Entkopplungselements 20 auf die Haltelaschen 11, 12. In 3 ist in Draufsicht das gegenüber 2 leicht abgewandelte Entkopplungselement 20 gezeigt, bei dem im verbauten Zustand der Verbindungssteg 33 seitlich von den Haltelaschen 11, 12 umgeben ist. Die Haltelaschen 11, 12 füllen die beiden Aufnahmeöffnungen 17 im Wesentlichen vollständig aus.
  • Die Lagerung des Elektromotors 1 bzw. des Motorgehäuses 4 im zweigeteilten Kunststoffaußengehäuse 5, 6 erfolgt über die drei Anbindungslaschen 10, die aus dem Polgehäuse 4 zum Beispiel ausgebrochen sind. Die Montage von Polgehäuse 4 und Kunststoffaußengehäuse 5, 6 zum Gebläsemodul 3 mit den an den Anbindungslaschen 10 verbauten Entkopplungselementen 20 erfolgt durch Zusammendrücken von Deckelteil 6 und Gehäuselängsteil 5, bis in 1 dargestellte Clipverschlüsse 7 des Deckelteils 6 hinter am Gehäuselängsteil 5 vorgesehene Rasthaken 8 einrasten. Hierbei werden im Innern des Elektromotors 1 die Entkopplungselemente 20 zwischen, in 2 angedeuteten, im Deckelteil 6 und im Gehäuselängsteil 5 ausgebildeten Aufnahmen 15, 16, und zwischen einer Mantelfläche 9 des Polgehäuses 4 verspannt. Damit wird sichergestellt, dass das Polgehäuse 4 keinen direkten Kontakt mit dem Kunststoffaußengehäuse bzw. zu dem Gehäuselängsteil 5 und zu dem Deckelteil 6 bekommt. Das Polgehäuse 4 mit seinem innenliegenden Antrieb ist somit nur mittels der Entkopplungselemente 20 räumlich im Kunststoffaußengehäuse 5, 6 angehängt. Dadurch werden die magnetkreis- sowie unwuchtbedingten Schwingungen gedämpft und nicht an das Kunststoffaußengehäuse 5, 6 übertragen. Das Ergebnis ist ein geräuscharmer Betrieb des Gebläsemoduls 3. Des Weiteren sorgen die Entkopplungselemente 20 dafür, dass Schüttelbelastungen, wie zum Beispiel bei einer Schlechtwegstrecke und die dadurch resultierenden Beschleunigungsbelastungen gedämpft werden können. Dies trägt zur höheren Lebensdauer des Elektromotors 1 bei. Der Elektromotor 1 ist mit seinem Kunststoffaußengehäuse 5, 6 in einer vorgesehenen Öffnung des Gebläsemoduls 3 bzw. eines hierzu vorgesehenen Trägers 14 zum Beispiel mittels Bajonettverschluss 22 gehalten.
  • Das in 2 gezeigte, gemäß einem ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel ausgebildete Entkopplungselement 20 dient als elastische Zwischenlage zwischen dem Polgehäuse 4 und seinen beispielsweise drei Aufhängungspunkten in dem Kunststoffaußengehäuse 5, 6. Die Entkopplungselemente 20 wirken wie Gummifedern und erzielen im Betrieb des Elektromotors 1 eine vibrations- und geräuschdämpfende Wirkung. Der schwingungs- bzw. geräuscharme Betrieb des Gebläsemoduls 3 setzt eine optimierte und aufeinander abgestimmte Geometrie der Entkopplungselemente 20 mit den zugehörigen Aufnahmen im Außengehäuse 5, 6, zum Beispiel einer Deckelaufnahme 15 und einer Gehäuselängsteilaufnahme 16, voraus. Außerdem sind die Form und die Maße der Poltopflaschen bzw. Anbindungslaschen 10 bzw. Haltelaschen, 11, 12 zu berücksichtigen. Eine geeignete Werkstoffauswahl der Entkopplungselemente 20, wie Shore-Härte und dynamische Dämpfung, kann das Schwingungsverhalten des Gebläsemoduls 3 bzw. des Elektromotors 1 wesentlich beeinflussen. Um eine Kollisionsgefahr zwischen Aufstecklasche bzw. Anbindungslasche 10 und dem Außengehäuse 5, 6 zu vermeiden und um eine zu starke Verformung der Entkopplungselemente 20 ausschließen zu können, muss die Geometrie der Aufnahmen 15, 16 des Entkopplungselements 20 im Deckelteil 6 und im Gehäuselängsteil 5 so gestaltet sein, dass die Verbindung zwischen dem Entkopplungselement 20 und dem Gehäuselängsteil 5 bzw. dem Deckelteil 6 möglichst großflächig ist. Somit kann vermieden werden, dass das Entkopplungselement 20 nur partiell aktiv oder tragend ist, wie zum Beispiel durch Kantenpressung. Vielmehr soll das Entkopplungselement 20 möglichst vollständig tragend sein. Dies führt zur geringen, lokalen bleibenden Verformung des Entkopplungselements 20 und somit zum Erhalt seiner vollen Funktion.
  • Bei einer Einsatztemperatur von 80 Grad Celsius nimmt die Steifigkeit der vorzugsweise aus einem Elastomer bestehenden Entkopplungselemente 20 stark ab. Um dennoch eine Kollision zwischen Außengehäuse 5, 6 und Anbindungslasche 10 auszuschließen, muss diese möglichst ringsum durch das hülsenförmige, insbesondere rechteckförmige bzw. quaderförmige Mantelteil 21 des Entkopplungselements 20 umrandet sein. Große Auslenkungen des Polgehäuses 4 bzw. der Anbindungslasche 10 werden durch die kurzen Seitenwände 23 des Mantelteils 21 sowie gegenüberliegenden Seitenwänden 25 eines den Mantelteil 21 rahmenförmig umgebenden Außenteils 26 aufgefangen und gedämpft. Der Mantelteil 21 und der Außenteil 26 sind über zumindest einen Steg 30, 31 miteinander verbunden. Der Steg 30; 31 verläuft mittig des Mantelteils 21 in Richtung einer Längsachse 19 des Elektromotors 1. Die Geometrie des Entkopplungselements 20, der Anbindungslasche 10 am Polgehäuse 4 sowie der Aufnahmen 15, 16 am Gehäuselängsteil 5 und am Deckelteil 6 soll so ausgewählt sein, dass der Kontakt zwischen Entkopplungselement 20 und Aufnahmen 15, 16 großflächig ist. Dadurch werden folgende Vorteile erzielt. Zum einen werden lokale Anpressstellen durch Kantenpressung und die damit verbundenen bleibenden Verformungen vermieden. Zum anderen wird eine Kollisionsgefahr dadurch, dass die Anbindungslaschen 10 vollständig vom Mantelteil 21 ummantelt sind, ausgeschlossen. Außerdem können durch größere Kontaktflächen zwischen den Aufnahmen 15, 16 und dem Entkopplungselement 20 bessere Dämpfungseigenschaften erzielt werden.
  • Grundsätzlich sollte bei der Gestaltung der Geometrie des Entkopplungselements 20 darauf geachtet werden, dass eine vernünftige Gewichtung zwischen den Anforderungen an NVH (Noise, Vibration, Harshness: Bezeichnung für als Geräusch hörbare oder als Vibration spürbare Schwingungen in Kraftfahrzeugen) und Steifigkeit erreicht wird. So führt eine hohe Dämpfung zu einem guten NVH. Eine ausreichend hohe Steifigkeit führt im Betrieb des Elektromotors 1 zu einer stabilen Motorlage bzw. stabilen Lage des Polgehäuses 4 und damit zu einer geringen Kollisionsgefahr im Kunststoffaußengehäuse 5, 6. Eine hohe Dämpfung und hohe Steifigkeit sind werkstoffbedingt aber nicht gleichzeitig zu erreichen. Durch die Ummantelung 23, 24 der Anbindungslasche 10 mittels des Mantelteils 21 sowie der Seitenwände 25 bzw. Querwände 27 des Außenteils 26 lässt sich beim Betrieb des Elektromotors 1 eine Kollision zwischen der Anbindungslasche 10 und dem Kunststoffaußengehäuse 5, 6 vorteilhafterweise vollständig ausschließen. Die für den optimalen Betrieb des Gebläsemoduls 3 notwendinge Steifigkeit des Entkopplungselements 20 kann durch eine Variation der Stegbreite b der Stege 30, 31 vom Mantelteil 21 zum Außenteil 26 abgestimmt erfolgen. Wie in der 2 dargestellt, können die Stege 30; 31 zu Querwänden 24 des Mantelteils 21 und zu Querwänden 27 des Außenteils 26 hin verdickend ausgeführt sein, so dass Rundungen vorliegen. Das Entkopplungselement 20 ist im Wesentlichen flächig ausgebildet und kann sich zum Beispiel an die Mantelfläche 9 des Polgehäuses 4 anschmiegen, wobei zwischen Mantelteil 21 und Außenteil 26 zwei hantelförmige oder heftklammerförmige Öffnungen ausgespart sind.
  • Wie in der 3, in einem etwas abgewandelten Ausführungbeispiel des Entkopplungselements nach 2, dargestellt ist, können die Stege 30, 31 auch mit kleinerer Stegbreite b und kleineren Rundungen als in 2 ausgeführt sein.
  • Gleiche und gleichwirkende Bauteile sind in den Ausführungsbeispielen allgemein stets mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Dadurch, dass die Verbindung von Polgehäuse 4 mit Anbindungslasche 10 zu dem Außengehäuse 5, 6 nur über die mittleren Stege 30, 31 erfolgt, verhalten sich diese nach dem Prinzip eines freien Schwingers, wodurch eine maximale Schwingungsdämpfung erfolgt.
  • Die 4 zeigt in Draufsicht das Entkopplungselement 20 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel in unverbautem Zustand, bei dem im Unterschied zu dem Entkopplungselement 20 nach 2 und 3 der Mantelteil 21 ohne einen Verbindungssteg 33 nach 2 und 3 ausgebildet ist, so dass ein durchgängiger Aufnahmeschlitz bzw. durchgängige Aufnahmeöffnung 17 zur Aufnahme der dann einteilig, einen flachen Quader bildend oder tafelförmig ausgeführten Anbindungslasche 10 vorliegt. Der ohne Verbindungssteg 33 ausgeführte ununterbrochene Aufnahmeschlitz bzw. die rechteckförmige Aufnahmeöffnung 17 erlaubt eine vereinfachte Montage des Entkopplungselements 20 auf die Anbindungslasche 10.
  • Die 5 zeigt in Draufsicht das Entkopplungselement 20 gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel, bei dem neben den Längsstegen 30, 31 dazu quer verlaufende Querstege 40, 41 vorgesehen sind. Die Querstege 40, 41 verbinden den Mantelteil 21 in Verlängerung des Aufnahmeschlitzes bzw. der Aufnahmeöffnung 17 zu dem Außenteil 26 mit den Seitenwänden 27. Mittels der zusätzlichen zwei Querstege 40, 41 ist es möglich, die Steifigkeit des Entkopplungselements 20 möglichst unabhängig von einer Gebläsemodullage zu realisieren. Die Gewichtskraft G des Polgehäuses 4 bzw. der darin aufgenommenen Antriebselemente kann je nach erfolgter Einbaulage dann von den Längsstegen 30, 31 oder den Querstegen 40, 41 übernommen werden. Möglich ist auch, die Stegbreite und Steglänge von Längssteg 30; 31 und Quersteg 40; 41 unterschiedlich zu gestalten.
  • Wie in den 4 bis 9a, 9b dargestellt, umgibt der Mantelteil 21 ohne einen Verbindungssteg die Anbindungslasche 10, so dass quasi ein ununterbrochener Aufnahmeschlitz bzw. Aufnahmeöffnung 17 vorliegt. Damit ist es möglich, neben der in 2 und 3 dargestellten, zweiteiligen Ausführung der Anbindungslasche 10 mit den Haltelaschen 11, 12 auch, wie nicht dargestellt, eine einteilige Ausführung der Anbindungslasche 10 zu verwenden. Selbstverständlich ist es aber auch in nicht dargestellten Abwandlungen möglich, die Entkopplungselemente 20 der 4 bis 9a, 9b mit Mantelteil 21 allesamt mit mittigem Verbindungssteg 33 auszuführen, so dass wie in 2 und 3 zwei Haltelaschen 11, 12 zum Aufstecken des Entkopplungselements 20 erforderlich sind.
  • Die 6 zeigt in perspektivischer Ansicht das Entkopplungselement 20 gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel, bei dem anstelle von Längs- und Querstegen vier Diagonalstege 50, 51 vorgesehen sind, die ausgehend von Eckbereichen des Mantelteils 21 zu dem Außenteil 26 führen. Das Außenteil 26 ist dabei rund ausgeführt, so dass sich für das Entkopplungselement 20 insgesamt eine scheibenförmige Form ergibt. Die Diagonalstege 50, 51 können mit gleicher Stegbreite oder auch mit unterschiedlicher Stegbreite ausgeführt werden.
  • Die 7 zeigt in perspektivischer Ansicht das Entkopplungselement 20 gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel, bei dem wie in 6 vier Diagonalstege 50, 51 vorgesehen sind, die ausgehend von Eckbereichen des Mantelteils 21 diagonal bzw. schräg zu dem Außenteil 26 führen. Das Außenteil 26 ist quadratisch ausgeführt, so dass sich für das Entkopplungselement 20 insgesamt ein quaderförmiger Körper ergibt. Die Diagonalstege 50, 51 können mit gleicher Stegbreite oder auch mit unterschiedlicher Stegbreite ausgeführt werden.
  • Die 8 zeigt in perspektivischer Ansicht das Entkopplungselement 20 gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel, bei dem wie in 6 und 7 vier Diagonalstege 55, 56 vorgesehen sind, die jedoch von der Seitenmitte der Querwände 24 des Mantelteils 21 unter zum Beispiel etwa 45 Grad ausgehen. Die Diagonalstege 55, 56 verbinden wie ein x das Mantelteil 21 mit dem Außenteil 26. Das Außenteil 26 ist quadratisch ausgeführt, so dass sich für das Entkopplungselement 20 insgesamt ein quaderförmiger Körper ergibt.
  • Die 9a, 9b zeigen in perspektivischer Darstellung das Entkopplungselement 20 in Seitenansicht gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel. Das Entkopplungselement 20 weist Diagonalstege 50, 51 ähnlich wie in 7 auf, jedoch ist der Mantelteil 21 gegenüber dem Außenteil 26 verlängert ausgeführt bzw. weist eine größere Erstreckung bzw. Dicke D in Richtung x eines eingezeichneten Koordinatensystems auf. Durch das von einer Ebene 60 des Außenteils 26 herausstehende bzw. verlängerte Mantelteil 21 ergibt sich ein Kontakt zwischen Polgehäuse 4 und Entkopplungselement 20 nur über eine von den Seitenwänden 23 und Querwänden 24 gebildete Ringfläche 45. Der Mantelteil 21 wird wie in den anderen Ausführungsbeispielen auf die Haltelaschen 10, 11 aufgesteckt, wobei die Ringfläche 45 an der Mantelfläche 9 des Polgehäuses 4 anliegt. Der Kontakt zwischen Kunststoffaußengehäuse 5, 6 und dem Entkopplungselement 20 erfolgt über eine Außenmantelfläche 46 des Außenteils 26, wofür entsprechende Aufnahmen im Kunststoffaußengehäuse 5, 6 vorzusehen sind. Wie in 9a dargestellt, kann durch den Versatz zwischen dem Mantelteil 21 und dem Außenteil 26 eine höhere translatorische Nachgiebigkeit des Entkopplungselements 20 in x-, y- und z-Richtung ermöglicht werden. Damit ergibt sich auch eine geringere Anregung des Außenteils 26 bzw. seines Rahmens mit der Außenmantelfläche 46 und damit des Kunststoffgehäuses 5, 6 im Gebläsemodul 3.
  • Die Erfindung ist nicht auf die gezeigte quadratische Form des Entkopplungselements 20 beschränkt. Möglich ist auch, eine rechteckförmige Form oder auch eine runde Form für das Außenteil 26 vorzusehen. Möglich ist auch, neben den dargestellten Varianten weitere Kombination von Längs- und Querstegen oder von Diagonalstegen mit einer quadratischen oder rechteckförmigen oder runden Form für das Außenteil 26 vorzunehmen. Außerdem kann der Mantelteil 21 mit Verbindungssteg 33 oder auch ohne Verbindungssteg ausführt sein, so dass eine geteilte Aufnahmelasche 11, 12 oder ungeteilte Aufnahmelasche 10 verwendbar ist.
  • Die Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors ist insbesondere für Gebläsemotoren von Kraftfahrzeugklimaanlagen vorgesehen.

Claims (9)

  1. Vorrichtung zur schwingungsentkoppelten Halterung eines Elektromotors, insbesondere eines Gebläsemotors, wobei der Elektromotor ein Motorgehäuse, insbesondere ein Polgehäuse, besitzt, das zumindest eine Anbindungslasche aufweist, welche radial vom Motorgehäuse wegsteht und an welche ein Entkopplungselement angebracht ist, über das sich das Motorgehäuse an einem Außengehäuse abstützt, dadurch gekennzeichnet, dass das Entkopplungselement (20) mit einem Mantelteil (21) die Anbindungslasche (10; 11, 12) hülsenförmig umgibt, wobei sich der Mantelteil (21) über zumindest einen Steg (30, 31; 40, 41; 50, 51; 55, 56) an einem den Mantelteil (21) rahmenförmig umgebenden Außenteil (26) abstützt, der in dem vorzugsweise zweigeteilt ausgeführten Außengehäuse (5, 6) aufgenommen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei in einer Längsrichtung (19) des Elektromotors (1) verlaufende Stege (30, 31) ausgehend vom rechteckförmig ausgebildeten Mantelteil (21) zu dem Außenteil (26) des Entkopplungselements (20) vorgesehen sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwei weitere, quer zur Längsrichtung (19) des Elektromotors (1) verlaufende Querstege (40, 41) ausgehend vom Mantelteil (21) zu dem Außenteil (26) des Entkopplungselements (20) vorgesehen sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass von Eckbereichen des rechteckförmig ausgebildeten Mantelteils (21) ausgehende Diagonalstege (50, 51) zum Außenteil (26) des Entkopplungselements (20) vorgesehen sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass von einer Seitenmitte einer Querwand (24) des rechteckförmig ausgebildeten Mantelteils (21) ausgehende Diagonalstege (55, 56) zum Außenteil (26) des Entkopplungselements (20) vorgesehen sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantelteil (21) gegenüber dem Außenteil (26) verlängert ausgeführt ist, derart, dass der die Anbindungslasche (10) aufnehmende Mantelteil (21) von einer vom Außenteil (26) aufgespannten Ebene (60) absteht.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch, gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnung (17) des hülsenförmigen Mantelteils (21) durchgängig gestaltet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantelteil (21) einen zusätzlichen Verbindungssteg (33) aufweist, und dass die Anbindungslasche (10) in zwei Haltelaschen (11) aufgeteilt ist, welche in vom Mantelteil (21) ausgesparte Aufnahmeöffnungen (17) eingreifen.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenteil (26) eine quadatische, rechteckförmige oder runde Form aufweist.
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