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Die Erfindung betrifft eine Arbeitsflächenanordnung, bestehend zumindest aus den Grund-Elementen: Steharbeitsfläche, Sitzarbeitsfläche, zumindest einem Orgaboard und einem Bewegungsraum. Arbeitseinrichtungseinheiten der genannten Gattung sind im Stand der Technik bekannt. Das Sitzen und Arbeiten an Schreibtischen in seiner heutigen Ausprägung ist durch die Anforderungen der modernen Gesellschaft nach mehr Bürotätigkeit und Computerarbeit zu der heute vorwiegenden Körperhaltung der arbeitenden Bevölkerung geworden. Die für den Einzelnen zunehmend an Schreibtischen verbrachte Arbeitszeit erfordert verstärkte ergonomische Maßnahmen zur Verhinderung von Verspannungen, Schmerzen und langfristigen Schädigungen des Bewegungsapparates infolge der Büroarbeiten oder bei der Schreibtischarbeit. Ein langes andauerndes Sitzen kann gesundheitsschädlich sein, wie zunehmende Muskel- und Skeletterkrankungen aufzeigen. Ebenso können körperliche Fähigkeiten verloren gehen, wie Kondition, Muskelkraft, Reaktionsschnelligkeit und Reaktionsfähigkeit sowie eingeschränkte Funktionen des Immunsystems und der inneren Organe des Menschen, die aus dem reinen Sitzen resultieren.
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Zur Gesunderhaltung des Körpers des Menschen kann ein Bedarf bestehen, den Körper mehr in Bewegung zu halten, als es durch das derzeitige konventionelle Sitzen angeboten wird. Ergonomisches Arbeiten kann der Effizienzsteigerung von Schreibtischarbeiten dienen und zur Flexibilisierung sowie Ergonomisierung des Arbeitsumfeldes sind bereits verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen worden, wie ergonomische Stühle, um die Sitzhaltung der Anwender zu verbessern. Auch sind Die Stehpulte bekannt, an denen man bei geeigneter Arbeitsplatte stehen und arbeiten kann, beispielsweise mit Büchern oder anderen Unterlagen.
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Diese Maßnahmen haben zur Effizienzsteigerung in den Arbeitsumgebungen beigetragen, können jedoch den modernen Anforderungen mit einer zunehmend größer werdenden Zahl an gleichzeitig ablaufenden Aktionen und der steigenden Büroarbeit nicht gerecht werden. Letztere ist im Allgemeinen so organisiert, dass sie mit möglichst wenig Bewegungsaufwand erledigt werden kann, was sich jedoch über die Arbeitszeit hinweg als nachteilig erwiesen hat, weil die fehlende Bewegung zu einem Konzentrationsmangel führt. Komplexe Bewegungen sind als äußerst positiv für den menschlichen Organismus einzustufen, während im Gegensatz dazu lineare Bewegungen eher abträglich für den Organismus sind.
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Es ist bekannt, Arbeitsplätze in Form einer „Cockpit”-Lösung bereitzustellen, bei der jede überflüssige Bewegung vermieden wird und die Zeit pro Arbeitsschritt optimiert wird, um Zeit zu sparen, wobei diese Art der Arbeit die Arbeitseffizienz und das Wohlbefinden reduzieren kann. Eine Arbeitsgestaltung, bei der Phasen der Anspannung und der Entspannung sich abwechseln, und Arbeitsposition und Haltungen in kurzen Abständen gewechselt werden, kann demgegenüber die Arbeitseffizienz des Betroffenen steigern.
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Aus der
DE 10 2012 100 847 ist eine im wesentlichen kreisförmig angeordnete Arbeitstischanordnung bekannt, bei der eine erste Arbeitsplatte und eine zweite Arbeitsplatte vorgesehen sind, sowie ein Organisationsboard mit einer dritten Arbeitsplatte, und die erste, die zweite und die dritte Arbeitsplatte jeweils separat voneinander ausgebildet sind und unterschiedliche Höhen aufweisen.
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Obwohl eine solche Anordnung durch das Wechseln von einer Arbeitsplatte zur anderen schon wesentlich unterschiedliche Arbeitshaltungen veranlassen und dem Bewegungsbedürfnis Rechnung tragen kann, zeigt es sich, dass ein Benutzer bei intensiver Tätigkeit an einem Platz verbleibt und so das Angebot an den Nutzer, unterschiedliche Haltungen und Bewegungsabläufe einzunehmen und durchzuführen, nicht in dem gewünschten Ausmaß angenommen wird.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, Mittel und Verfahren bereitzustellen, mit denen die Effizienz und Flexibilität von Anwendern in Arbeitsumgebungen und die Ergonomie der Arbeitsumgebung sowie deren Flexibilität verbessert werden kann.
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Diese Aufgabe wird, ausgehend von einer Arbeitseinrichtungseinheit gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, gelöst durch die im kennzeichnenden Teil angegebene Merkmalskombination.
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Da die Arbeit an einem Büroarbeitsplatz ein Bedürfnis an Bewegung auslöst. Dieses Bedürfnis geht einher mit dem Erfordernis, die Büroarbeit zu erledigen.
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Bei dem Einsatz der erfindungsgemäßen Arbeitsflächenanordnung werden die Erledigungen der Arbeit mit der Notwendigkeit verknüpft, Bewegungen auszuführen. Erfindungsgemäß müssen für einzelne Arbeits-Verrichtungen diese Bewegungen ausgeführt werden, da andernfalls ein nachfolgender Arbeitsvorgang nicht erfolgen kann.
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Vorteilhafter Weise sind elektronische Elemente vorgesehen, nämlich zumindest eine Zeitmesseinheit, eine Steuereinheit mit einem darin gespeicherten Ergonomie-Erfassungs-Programm, eine Informationseinheit und zumindest einen Sensor zum Erfassen der Präsenz einer Person in einem definierten Bereich der Grund-Elemente, wobei zumindest eines der genannten Grund-Elemente mit der Steuereinheit elektronisch gekoppelt ist, und die Steuereinheit in Abhängigkeit eines Bewegungsprofils einem Benutzer akustisch oder über den Bildschirm zumindest ein Signal vermittelt. Mittels dieser Bestandteile erfolgt ein Hinweis an den Benutzer, dass er die Arbeitsposition ändern soll, wobei gleichzeitig oder zeitverzögert der jeweilige Bildschirm ausgeschaltet und der an der folgenden Arbeitsposition mit derselben Bildwiedergabe angeschaltet wird.
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Besonders hilfreich ist eine e-Box, bestehend aus einer Steckerleiste mit einem Stromausgangsteil/bereich (Strom-Steckdosen) und einem Signalausgangs/eingangsteil (USB), die in mindestens einem der Grund-Elemente in einem Plug-in Socket, das Stromanschluss (220 V Wechsel und 5 V Gleich) und Signalanschluss (alle gängigen USB-Stecker und Buchsen) aufweist, angeordnet ist.
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Dabei ist vorgesehen, dass alle Grund-Elemente und alle elektronischen Geräte und die e-Box durch übliche Übertragungsverbindungen miteinander in Signal-Verbindung stehen. Durch die erfindungsgemäßen Merkmale ist es ermöglicht, den Benutzer in vorbestimmten Zeitabständen dazu zu animieren, den Arbeitsplatz zu wechseln und dadurch zum einen eine andere Haltung einzunehmen und zum anderen sich zu bewegen, d. h. aufzustehen und einige Schritte zu gehen. Insbesondere wird diese Animation dann wirkungsvoll, wenn der aktuelle Arbeitsplatz durch Ausschalten z. B. des Bildschirms außer Funktion gesetzt wird und der Benutzer nur an dem anderen Arbeitsplatz weiterarbeiten kann. Aber auch textliche oder bildliche Aufforderungen auf dem Bildschirm, den Arbeitsplatz zu wechseln, können schon hinreichend sein, um den Bearbeiter zu veranlassen, den Platz zu tauschen.
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Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführung der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung einer Ansicht von oben auf eine Arbeitseinrichtungseinheit,
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2 eine Ansicht der Arbeitseinrichtungseinheit aus 1 von der Seite,
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3 eine Ansicht einer Arbeitseinrichtungseinheit mit hohem Orgaboard,
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4 eine Ansicht einer Arbeitseinrichtungseinheit von oben,
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5 eine perspektivische Ansicht einer e-Box
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In 1 zeigt in schematischer Darstellung eine Ansicht von oben auf eine erfindungsgemäße Arbeitseinrichtungseinheit, die aus verschiedenen Grund-Elementen besteht. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Grund-Elemente ein Steharbeitsfläche 2, eine Sitzarbeitsfläche 4 und ein Orgaboard 3 in Form eines Side Boards. Die dargestellten Grund-Elemente sind rollfähig und daher verschiebbar. Die Fähigkeit zur Verschieblichkeit kann jedoch auch durch Gleitknöpfe anstelle von Rollen bewirkt werden. Die einzelnen Grund-Elemente sind in einem beliebigen Winkel zueinander im wesentlichen am Rand eines einen Bewegungsraum 1 und jeweils einem Abstand a1, ... an in einem Radienbereich von ca. 0,30 m bis 2,00 m, gemessen von einer Vorderkante des jeweiligen Grund-Elements bis zu einem gedachten Mittelpunkt, um diesen herum angeordnet.
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Das in der 2 dargestellte Orgaboard ist nur ein Ausführungsbeispiel; bei einer anderen Ausführung kann das Orgaboard hoch gebaut sein, damit sich die Person strecken muss, um an die oberen Fächer zu gelangen.
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Den Grund-Elementen sind Informationseinheiten 9 in Form von Sensoren/Bewegungsmeldern mit Lichtschranken oder Drucksensoren in Sitzflächen zugeordnet. Es kann jedoch auch eine gemeinsame Einheit für alle Grund-Elemente vorgesehen sein.
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Auf dem 4 befinden sich eine Bildschirmeinheit 5 sowie eine Tastatur als Eingabeeinheit 6. Die Steharbeitsfläche 2 ist in der Regel ebenfalls mit einem Bildschirm und einer Eingabeeinheit 6 versehen. Es versteht sich, dass auch eine Computer-Maus zu einer Eingabeeinheit dazugehört. Die Bildschirmeinheit 5 steht auf den Arbeitsflächen 2 und 4 oder kann, je nach Ausführungsform der Anordnung, schwenkbar an einer Instrumententräger-Säule 11 gehalten sein, vergl. 4. Auch ein Telefon kann an der Säule 11 gehalten sein. Die Tastatur 6 ist auf allen Arbeitsflächen vorhanden, wohingegen die Mouse wahlweise mitgenommen werden kann. Die Tastatur, in 1 als auf der Arbeitsoberfläche liegend dargestellt, kann gegebenenfalls unter die Arbeitsflächen 2 oder 4 geschoben werden, damit die gesamte Fläche zur Auflage z. B. von Zeichnungen frei ist.
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Eine Zeitmesseinheit 7 ist zumindest mit einem der Grund-Elemente dergestalt gekoppelt, das erfasst wird, wie lange eine Person sich an dem kontrollierten Grund-Element, z. B. an der Steharbeitsfläche aufhält.
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Die elektronischen Geräte sind untereinander signaltechnisch verbunden. Diese Verbindung ist gleichzeitig eine Verbindung mit einer Steuereinheit 8 und oder der CPU 12, in der auch ein Steuerprogramm gespeichert ist. In dem Steuerprogramm ist ein Soll-Profil niedergelegt, das mit einem Istprofil verglichen wird, um je nach Inhalt der jeweiligen Profile eine Aufforderung sendet, dass der aktuelle Arbeitsplatz noch eine vorbestimmte Zeit oder gar nicht mehr zur Verfügung steht, so dass der Arbeitsplatz gewechselt werden muss. Das Sollprofil ganz oder teilweise kann individuell gestaltet sein und auch von der Person am Arbeitsplatz selber mit gewünschten Daten gefüttert werden. Hierdurch kann verschiedenen Anforderungen Rechnung getragen werden, die es gestatten, entsprechend der aktuellen Tätigkeit Anpassungen vorzunehmen, soweit diese sachdienlich sind. Die Veränderungen der Einstellungen können aber auch nur einem Supervisor erlaubt sein.
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In der CPU ist eine Zeitmesseinheit 7 integriert, die gemeinsam mit den Informationseinheiten 9 ermittelt, wie lange z. B. der Bildschirm in Operation/eingeschaltet ist und mit der Eingabeeinheit gearbeitet wird. Diese Daten werden der Steuereinheit 8 zugeführt und verarbeitet. Als Ergebnis der Verarbeitung, die auch den Abgleich des Istprofils mit dem Sollprofil beinhaltet, ertönt ein Signal, oder auf dem Bildschirm erfolgt ein Hinweis hinsichtlich des Ablaufs der Sitzungszeit an diesem Platz oder aber der Arbeitsplatz wird vollständig von der Stromversorgung getrennt, so dass die Person gezwungen ist, an dem anderen Arbeitsplatz in der Arbeitseinrichtungseinheit weiterzuarbeiten. Die Grund-Elemente sind in einem vorbestimmten Abstand um einen zentralen Punkt herum angeordnet sind, wobei, die jeweiligen Abstände a1, ... an von einer dem Innenkante eines Grund-Elements bis zum Mittelpunkt unterschiedlich sind, sich aber in dem Maßbereich von 0,3 m bis 2 m bewegen. Eingeringerer abstand engt den Bewegungsbereich zu sehr ein, ist der Raum großer, dann gerät die Bewegung schnell zur Last.
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2 zeigt eine Ansicht der Arbeitseinrichtungseinheit aus 1 von der Seite. Die Informationseinheiten 9 sind unter den Arbeitsflächen 2 und 3 sowie an dem Orgaboard angebracht. Die Signalübertragung erfolgt über W-LAN oder Blue Tooth an die Steuereinheit 8. Die Informationseinheiten 9 an sich sind hier handelsübliche Ultra-Schall Sensoren. Die sich auf dem Sessel befindende Informationseinheit 9 ist ein Drucksensor.
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In der Schnittdarstellung des Boden sind Bodenplatten 13 wiedergegeben, die aus einem weichen Material (Tempur) trittfester Nachgiebigkeit bestehen, in denen harte Einschlüsse 14 eingegossen sind, die während des Gehens und Stehens von den Füssen wahrgenommen werden.
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3 zeigt eine Ansicht einer Arbeitseinrichtung mit im Halbkreis angeordneten Arbeitsflächen 2 und 4 und einem hohem Orgaboard 3 sowie einem Whiteboard, bei es sich um ein konventionelles oder um ein digitales Whiteboard handeln kann. Im letzteren Fall erscheint der Wechselbefehl auch auf dem Whiteboard. Die in den 3 und 4 dargestellte Arbeitsflächen-Kombination vereint die Steharbeitsfläche mittels einer mit zwei Ebenen versehenen einstückigen Platte mit der Sitzarbeitsfläche. Hierdurch ist eine optimale Raumausnutzung gegeben. Besonders vorteilhaft ist bei dieser Ausführungsform, wie in 4 dargestellt, die Möglichkeit, eine singuläre Säule am Außenrand zwischen beiden Arbeitsflächen anzuordnen, die als Geräteträger dienen kann. So kann z. B. ein Bildschirm 5 an einem Schwenkarm 11' gehalten sein. Auch kann die Säule einen Kommunikationsindikator 16 tragen. Der Kommunikationsindikator 16 gibt ein optisches Signal, entweder wenn ihn die Person über einen Tastenbefehl einschaltet, weil sie nicht gestört werden will, oder wenn die Person telefoniert. Dann wird der Kommunikationsindikator 16 über die Telefonanlage oder den Computer angeschaltet.
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5 zeigt eine perspektivische Ansicht einer e-Box 10. Die e-Box beinhaltet eine Vielzahl von Power-Auslassen in Form von Steckdosen 15 aber auch Signal oder Datenein/ausgänge 15'. Die Datenein/ausgänge 15' können auch mit einer Kabeltrommel mit Wickelvorrichtung ausgestattet sein, so daß ein Kabelwirrwarr vermieden wird.
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Die e-box wird in ein Plug-in-Socket 17 gesetzt, das mit dem Stromnetz und dem internen Datennetz der Arbeitsplatzanordnung verbunden ist. Ein solcher Plug-in Socket kann an jedem Grundelement angeordnet sein, wobei eine Einschnappverbindung verhindert, dass sich die e-Box beim Herausziehen eines Steckers von dem Plug-in Socket löst.
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Die Erfindung beschränkt sich nicht auf das vorstehend angegebene bevorzugte Ausführungsbeispiel. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht.
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So kann es auch angebracht sein, dass die Grund-Elemente in einer Reihe nebeneinander angeordnet sind, so dass der Bearbeiter gezwungen ist, lange Wege zu gehen.
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In einer Zusammenschau wird eine Arbeitsflächenanordnung, bestehend zumindest aus den Grund-Elementen: Steharbeitsfläche, Sitzarbeitsfläche, zumindest ein Orgaboard, und ein Bewegungsraum mit einem zentralen Punkt vorgeschlagen, bei der die einzelnen Grund-Elemente in einem beliebigen Winkel zueinander um den Bewegungsraum und jeweils einem Abstand a1, ... an in einem Radienbereich von ca. 0,30 m bis 2,00 m, gemessen bis zu einer Vorderkante des jeweiligen Grund-Elements, herum angeordnet sind. Als weitere Merkmale sind auf beiden Arbeitsflächen je ein Bildschirm, eine Computermouse sowie eine Tastatur angeordnet, wobei das mindestens eine Orgaboard in vertikaler Anordnung einen Bereich für die Büro-Utensilien, sowie eine Aktenablage für Unterlagen oder sonstige Gegenstände aufweist.
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Des Weiteren sind eine e-Box, bestehend aus einer Steckerleiste mit einem Stromausgangsteil/bereich (Strom-Steckdosen) und einem Signalausgangsteil (USB), vorgesehen, wobei mindestens eines der Grund-Elemente ein Plug-in Socket, das mit Stromanschluss und Signalanschluss versehen ist, aufweist, in das die e-Box ein/aufsteckbar ist.
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Die Arbeitsflächenanordnung ist weiter gekennzeichnet durch zumindest eine Zeitmesseinheit [Uhr] (7), eine Steuereinheit [Umschaltcomputer] (8) mit einem darin gespeicherten Ergonomie-Erfassungs-Programm (Steuerprogramm), und durch eine Informationseinheit [Bewegungssensor] (9) mit zumindest einem Sensor zum Erfassen der Präsenz einer Person an den jeweiligen Grund-Elementen und in dem Bewegungsraum, wobei die genannten elektronischen Geräte mit einer gemeinsamen CPU (8) verbunden sind und zumindest eines der genannten Grund-Elemente mit der Steuereinheit elektronisch gekoppelt ist, und die Steuereinheit in Abhängigkeit eines Bewegungsprofils einem Benutzer akustisch oder über den Bildschirm zumindest ein Signal vermittelt.
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Die CPU ist dabei zwischen den Arbeitsplätzen angeordnet.
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Die Grund-Elemente oder die CPU weisen eine Aufnahme für ein Telefon head-set auf. Es ist vorgesehen, dass alle Grund-Elemente und alle elektronischen Geräte und die e-Box miteinander in Signal-Verbindung stehen. Dabei setzt die Steuereinheit mittels Signal die aktuelle Bildschirmeinheit (5) außer Betrieb und gleichzeitig die andere Bildschirmeinheit in Betrieb oder tauscht die Wiedergabe.
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Vorgesehen ist, dass die Signal-Verbindung eine Funkübertragung, z. B. „Blue-tooth” oder WI-FI Verbindung ist oder über eine Software mit USB-Anschluss steuerbar ist. Dabei vergleicht das Ergonomie-Erfassungs-Programm das Ist-Bewegungsprofil mit einem Soll-Bewegungsprofil und aktiviert ein Signal, wenn vordefinierte Sollwerte erreicht werden oder davon abgewichen wird.
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Die elektronischen Geräte Zeitmesseinheit (7) und Steuereinheit (8) sind in einem Computer (12) zusammengefasst wobei der Sensor ein mit zumindest einer Lichtschranke zusammenwirkender Bewegungsmelder ist oder ein Doppler-Sensor ist.
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Der Bewegungsraum ist zumindest in Bereichen mit einem nachgiebigen Boden (aktiv dynamischer Boden) ausgelegt, der mit von den Füßen erfühlbaren festen Einschlüssen versehen ist. Im Bewegungsraum können ein aktiv-dynamischen Pendel-Hocker und/oder eine Stehilfe angeordnet sein.
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Ein Kommunikationsindikator ist an mindestens einem der Grund-Elemente angeordnet und mit der Steuereinheit und/oder der CPU verbunden. Er sendet bei Aktivität zumindest optische Signale (LED) aus. Der Kommunikationsindikator ist mit dem Telefon und der Tastatur in Verbindung steht und wird durch beide Grund-Elemente in Aktion gesetzt. Auch an der Tür zum Bürozimmer können LED streifen angeordnet sein und leuchten, wenn telefoniert wird, Der Kommunikationsindikator kann auch über den Computer aktiviert werden man nicht gestört werden will.
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Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Organisieren der Arbeitszeitdauer an einem Arbeitsplatz, der mindestens zwei Arbeitsflächen unterschiedlicher Höhe aufweist, wobei an dem Arbeitsplatz zumindest zwei unterschiedliche IT-Einzel-Arbeitsplätze eingerichtet sind, nämlich eine Steharbeitsfläche (2) und eine Sitzarbeitsfläche 4, jeweils mit Bildschirm 5 und Tastatur 6 ausgestattet, und gegebenenfalls ein als Orga Board 3 ausgebildetes Side-Board, das mit einer e-Box ausgestattet sein kann, und die über eine Signaleinrichtung miteinander in Verbindung stehen, wobei entsprechend eines vorbestimmten zeitabhängigen Bewegungsprofils von einem Signalgeber ein Signal erzeugt wird, das den Arbeitenden darüber informiert, dass er seine Tätigkeit an einem anderen Bewegungsraums vor Grund-Element innerhalb des fortsetzen soll. Das Signal erscheint auf der aktuellen Bildschirmeinheit und gibt eine Information über das letzte Arbeitszeitintervall vor dem aktuellen Bildschirm und fordert zum Wechsel des Arbeitsplatzes.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Arbeitseinrichtungseinheit
- 2
- Steharbeitsfläche
- 3
- Orgaboard
- 4
- Sitzarbeitsfläche
- 5, 5'
- Bildschirmeinheit
- 6 6'
- Eingabeeinheit (Mouse)
- 7
- Zeitmesseinheit
- 8
- Steuereinheit
- 9
- Informationseinheiten
- 10
- e-Box
- 11
- Säule
- 12
- CPU
- 13
- Bodenplatte
- 14
- Einschlüsse
- 15
- Plug-in Socket
- 16
- Kommunikationselement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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