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DE102014014830A1 - Trennwandeinrichtung für einen Innenraum eines Kraftwagens sowie Anordnung einer solchen Trennwandeinrichtung in einem Innenraum eines Kraftwagens - Google Patents

Trennwandeinrichtung für einen Innenraum eines Kraftwagens sowie Anordnung einer solchen Trennwandeinrichtung in einem Innenraum eines Kraftwagens Download PDF

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DE102014014830A1
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Lars Lunge
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Trennwandeinrichtung (10) für einen Innenraum (12) eines Kraftwagens, insbesondere eines Personenkraftwagens, mit wenigstens einer Trennwand (22), welche zwischen wenigstens einer den Innenraum (12) zumindest teilweise in Fahrzeuglängsrichtung in einen vorderen Teilbereich (20) und in einen hinteren Teilbereich (46) unterteilenden Trennstellung und einer Nichtgebrauchsstellung bewegbar ist, wobei wenigstens ein Teilbereich (38, 40) der Trennwand (22) als Anzeige (42, 44) ausgebildet ist, sowie eine Anordnung einer solchen Trennwandeinrichtung (10) in einem Innenraum (12) eines Kraftwagens.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Trennwandeinrichtung für einen Innenraum eines Kraftwagens, insbesondere eines Personenkraftwagens, gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 sowie eine Anordnung einer solchen Trennwandeinrichtung in einem Innenraum eines Kraftwagens, insbesondere eines Personenkraftwagens, gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 6.
  • Derartige Trennwandeinrichtungen und Anordnungen von Trennwandeinrichtungen in Innenräumen von Kraftwagen sind aus dem allgemeinen Stand der Technik, insbesondere aus dem Serienfahrzeugbau, bereits hinlänglich bekannt. Die Trennwandeinrichtung umfasst wenigstens eine Trennwand, welche zwischen wenigstens einer Trennstellung und einer Nichtgebrauchsstellung bewegbar ist. In der Trennstellung ist mittels der Trennwand der Innenraum zumindest teilweise in Fahrzeuglängsrichtung in einen vorderen Teilbereich und einen hinteren Teilbereich unterteilt, so dass beispielsweise ein Fondbereich für Fondinsassen des Kraftwagens von einem Frontbereich für einen Fahrer und gegebenenfalls einen Beifahrer des Kraftwagens zumindest teilweise abgetrennt ist. Hierdurch kann beispielsweise eine akustische und/oder visuelle Trennung zwischen dem hinteren und dem vorderen Teilbereich realisiert werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Trennwandeinrichtung sowie eine Anordnung der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass die Trennwandeinrichtung einen besonders hohen Funktionserfüllungsumfang, insbesondere bedarfsgerechte Einstellmöglichkeiten, aufweist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Trennwandeinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
  • Um eine Trennwandeinrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 derart weiterzuentwickeln, dass die Trennwandeinrichtung einen besonders hohen Funktionserfüllungsumfang aufweist, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass wenigstens ein Teilbereich der Trennwand als Anzeige ausgebildet ist. Die Trennwand wird somit nicht nur zum akustischen und/oder visuellen Abtrennen des hinteren Teilbereichs vom vorderen Teilbereich des Innenraums, sondern auch zum Anzeigen beispielsweise von Informationen genutzt. Hierbei ist die Anzeige der Trennwand vorzugsweise zum Ausstrahlen von Licht beziehungsweise Lichtstrahlen ausgebildet. Mit anderen Worten weist die Anzeige der Trennwand wenigstens eine Lichtquelle auf, so dass sie zum Anzeigen von Informationen beziehungsweise Grafiken und/oder Buchstaben und/oder Ziffern nicht angestrahlt beziehungsweise beleuchtet werden muss sondern von selbst leuchten, das heißt Lichtstrahlen abstrahlen kann.
  • Alternativ ist eine Nutzung der Trennwand, insbesondere ihres Teilbereichs, als Projektionsfläche für Beamertechnik angedacht. Ein oder eventuell zwei Beamer werden dabei beispielsweise im Bereich eines hinteren Dachrahmens angeordnet und sind dazu ausgebildet, wenigstens ein Bild auf den Teilbereich zu projizieren.
  • Als besonders vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die Anzeige durch transparente organische Leuchtdioden (TOLEDs) gebildet ist. Mit anderen Worten ist die Anzeige vorzugsweise als sogenanntes TOLED-Display ausgebildet. Transparente organische Leuchtdioden, das heißt transparente OLEDs zeichnen sich dadurch aus, dass sie im inaktiven Zustand transparent, insbesondere blickdurchlässig, sind. Erst bei der Aktivierung der transparenten organischen Leuchtdioden wird ein gewünschter, vorgebbarer Bildschirminhalt sichtbar. Zusätzlich zur Display- beziehungsweise Anzeigefunktion besteht die Möglichkeit einer Integration der Trennwand in ein Innenlicht- beziehungsweise Ambientlichtkonzept in Gebrauchs- und Nichtgebrauchsstellung, zum Beispiel durch LED oder Lichtleitertechnik. Hierdurch kann ein besonders vorteilhafter optischer Eindruck der Trennwand geschaffen werden. Ferner kann der Bauraumbedarf besonders gering gehalten werden.
  • Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass wenigstens ein von der Anzeige unterschiedlicher Teilbereich der Trennwand zumindest vorübergehend blickdurchlässig ist, so dass beispielsweise eine sich im hinteren Teilbereich aufhaltende Person durch den blickdurchlässigen Teilbereich hindurchblicken kann.
  • Als weiterhin besonders vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn wenigstens ein Teilbereich, insbesondere ein von der Anzeige unterschiedlicher Teilbereich, der Trennwand als schaltbarer Teilbereich ausgebildet ist, dessen Lichtdurchlässigkeit durch Anlegen einer elektrischen Spannung veränderbar ist. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, den Teilbereich bedarfsgerecht zwischen einem blickdurchlässigen Zustand und einem blickundurchlässigen Zustand umzuschalten, in welchem der wenigstens eine Teilbereich beispielsweise milchig beziehungsweise nach Art eines Milchglases ausgebildet ist. Ein solcher schaltbarer Teilbereich wird auch als Schaltverglasung, schaltbare Verglasung, intelligente Verglasung oder intelligentes Glas bezeichnet. Hierzu ist der wenigstens eine Teilbereich beispielsweise als SPD (Suspended Particle Device), als elektrochrome Verglasung oder elektrotrope Verglasung ausgebildet.
  • Alternativ zur Schaltverglasung kann die beispielsweise als Trennscheibe ausgebildete Trennwand als Einwegspiegel, das heißt halbdurchlässiger Spiegel ausgeführt sein. Dies kann durch Aufbringen einer dünnen Metalloxidschicht realisiert werden. Der dafür zusätzlich notwendige Helligkeitsunterschied zwischen dem vorderen Teilbereich (Fahrerbereich) und dem hinteren Teilbereich (Fondbereich) kann durch wenigstens ein Rollo oder Rollos und/oder durch getönte Seitenscheiben im Fondbereich erreicht oder verstärkt werden. Somit können Fondpassagiere nach vorne schauen, dem Fahrer oder Beifahrer jedoch würde die Sicht nach hinten zumindest erschwert.
  • Eine akustische Abschottung beziehungsweise Trennung der Teilbereiche des Innenraums kann beispielsweise über die Beschaffenheit des Materials, aus welchem die Trennwand gebildet ist, und/oder über eine entsprechende Struktur der Trennwand realisiert werden. Beispielsweise kann die Trennwand eine Wabenstruktur aufweisen um dadurch eine vorteilhafte akustische Abdämpfung zu realisieren.
  • Mittels der erfindungsgemäßen Trennwandeinrichtung kann beispielsweise eine sich im hinteren Teilbereich aufhaltende Person den hinteren Teilbereich bedarfsgerecht zum vorderen Teilbereich und somit zum Fahrer des Kraftwagens akustisch und visuell abschotten. Sind eine solche Abschottung und die Anzeige, das heißt eine Displayfunktion, nicht erwünscht, so kann die Anzeige deaktiviert werden und die Trennwand kann aus der Trennstellung in die Nichtgebrauchsstellung bewegt werden.
  • Zur Realisierung einer besonders bauraumgünstigen Verstauung der Trennwand ist es ferner vorzugsweise vorgesehen, dass die Trennwand zwischen der Trennstellung und der Nichtgebrauchsstellung translatorisch und/oder rotatorisch bewegbar ist. Dabei kann vorgesehen sein, dass sich die Trennwand in der Gebrauchsstellung zumindest im Wesentlichen parallel zu einem Dachhimmel erstreckt. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Trennwand in der Nichtgebrauchsstellung am Dachhimmel angeordnet, insbesondere abgelegt, ist. Dadurch kann eine störungsfreie Kommunikation zwischen einer sich im hinteren Teilbereich aufhaltenden Person und einer sich im vorderen Teilbereich aufhaltenden Person stattfinden und der Raumeindruck wird verbessert beziehungsweise nicht durch die Trennwand beeinträchtigt.
  • Durch die Integration der Anzeige in die Trennwand kann auf zusätzliche Bildschirme, welche beispielsweise in im vorderen Teilbereich angeordnete Vordersitze integriert sind, verzichtet werden. Ist die Trennwand beispielsweise in Fahrzeuglängsrichtung translatorisch bewegbar, wodurch eine Längsverstellbarkeit der Trennwand dargestellt ist, so kann die Anzeige in Fahrzeuglängsrichtung bedarfsgerecht positioniert werden, so dass beispielsweise ein in Fahrzeuglängsrichtung verlaufender Abstand zwischen der Anzeige und wenigstens einer sich im hinteren Teilbereich aufhaltenden Position bedarfsgerecht eingestellt werden kann. Im Vergleich zu einer festen, mit einem Boden des Kraftwagens verbundenen Trennwand kann durch die Längsverstellbarkeit der Trennwand der erfindungsgemäßen Trennwandanordnung und durch die Möglichkeit, die Trennwand der erfindungsgemäßen Trennwandeinrichtung am Dachhimmel abzulegen, eine Beeinträchtigung eines Sitzverstellfelds der im vorderen Teilbereich angeordneten Vordersitzen des Kraftwagens vermieden werden. Bei einer elektrisch betrieben Längsverstellung der Trennwand besteht beispielsweise die Möglichkeit, diese an eine Lehenstellung, insbesondere des Fahrer- und/oder Beifahrersitzes zu koppeln, um eventuelle Kollisionen zu vermeiden.
  • Darüber hinaus ist es möglich, bei sich in der Trennstellung befindender Trennwand unterschiedliche Klimazonen in Form des vorderen Teilbereichs und des hinteren Teilbereichs besonders leicht umzusetzen und diese Klimazonen beziehungsweise Teilbereiche auf besonders einfache Weise unterschiedlich zu klimatisieren, insbesondere zu temperieren.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Die Zeichnung zeigt in:
  • 1 eine schematische Perspektivansicht einer Anordnung einer Trennwandeinrichtung in einem Innenraum eines Kraftwagens, bei welcher wenigstens eine Trennwand der Trennwandeinrichtung zwischen wenigstens einer den Innenraum zumindest teilweise in Fahrzeuglängsrichtung in einen vorderen Teilbereich und in einen hinteren Teilbereich unterteilenden Trennstellung und einer Nichtgebrauchsstellung bewegbar im Innenraum gehalten ist, wobei zwei voneinander beabstandete Teilbereiche der Trennwände als Anzeigen in Form von TOLED-Displays ausgebildet sind;
  • 2 eine schematische Vorderansicht der sich in der Trennstellung befindenden Trennwand, wobei die Anzeigen aktiviert sind;
  • 3 eine schematische Perspektivansicht der Trenneinrichtung, wobei sich die Trennwand in der Nichtgebrauchsstellung befindet;
  • 4 ausschnittsweise eine schematische und Perspektivansicht der Anordnung gemäß 1;
  • 5 ausschnittsweise eine weitere schematische Perspektivansicht der Anordnung.
  • In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt in einer schematischen Perspektivansicht eine Anordnung einer im Ganzen mit 10 bezeichneten Trennwandeinrichtung in einem Innenraum 12 eines als Personenkraftwagen ausgebildeten Kraftwagens. Der Personenkraftwagen weist eine Karosserie mit einem Dach auf, welches zum Innenraum 12 hin mittels eines Verkleidungselements in Form eines Dachhimmels 14 verkleidet ist. Im Innenraum 12 sind Sitzanlagen in Form von Fahrzeugsitzen 16 und 18 angeordnet, welche Vordersitze sind, wobei es sich bei dem Fahrzeugsitz 16 um den Fahrersitz und bei dem Fahrzeugsitz 18 um den Beifahrersitz handelt. Die Fahrzeugsitze 16 und 18 sind dabei in einem vorderen Teilbereich 20 des Innenraums 12 angeordnet, wobei der vordere Teilbereich 20 auch als Frontbereich oder Fahrerbereich bezeichnet wird.
  • Die Trennwandeinrichtung 10 umfasst eine Trennwand 22, welche im Bereich des Daches angeordnet und – wie in 1 durch Richtungspfeile angedeutet ist – zwischen einer in den 1 und 2 gezeigten Trennstellung und einer in 3 gezeigten Nichtgebrauchsstellung translatorisch und rotatorisch bewegbar ist. Vorliegend ist die Trennwand 22 in Fahrzeuglängsrichtung translatorisch bewegbar und somit verschiebbar sowie um eine in Fahrzeugquerrichtung verlaufende Schwenkachse verschwenkbar.
  • Aus 1 und 2 ist besonders gut erkennbar, dass der Innenraum 12 in der Trennstellung der Trennwand 22 durch diese zumindest teilweise in den vorderen Teilbereich 20 und einen Teilbereich 46 unterteilt ist, so dass der hintere Teilbereich 46 vom vorderen Teilbereich 20 abgetrennt beziehungsweise abgeschottet ist. Dabei sind die Teilbereiche 20 und 46 beispielsweise akustisch voneinander getrennt. Der hintere Teilbereich 46 wird auch als Fondbereich bezeichnet, da sich im hinteren Teilbereich 46 Fondinsassen aufhalten können. Im hinteren Teilbereich 46 ist beispielsweise wenigstens eine Sitzanlage insbesondere in Form einer Rückbank angeordnet, auf welcher Fondinsassen Platz nehmen können.
  • Aus 4 ist erkennbar, dass im Bereich von seitlichen Längsholmen des Daches am Dachhimmel 14 seitliche Führungselemente 24 angeordnet sind, welche jeweils eine sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckende Führungsbahn 26 aufweisen. In ihrem oberen Randbereich 28 ist die Trennwand 22 mit einer Halteeinrichtung 30 verbunden, welche Führungselemente 32 aufweist, die in die korrespondierenden Führungsbahnen 26 der Führungselemente 24 eingreifen. Dadurch ist die Trennwand 22 über die Halteeinrichtung 30 an den Führungselementen 24 gehalten und über die Führungselemente 32 entlang der Führungsbahnen 26 in Fahrzeuglängsrichtung relativ zum Dachhimmel 14 verschiebbar. Durch die Führungselemente 32 ist auch ein jeweiliges Drehlager gebildet, über welches die Trennwand 22 um die Schwenkachse relativ zu dem Dachhimmel 14 verschwenkbar an diesem gehalten ist.
  • Um die Trennwand 22 aus der Trennstellung in die Nichtgebrauchsstellung zu bewegen, wird die Trennwand 22 um die Schwenkachse hochgeklappt, das heißt in Richtung des Dachhimmels 14 geklappt und in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten entlang der Führungsbahnen 26 verschoben, so dass – wie aus 3 erkennbar ist – die Trennwand 22 in ihrer Nichtgebrauchsstellung am Dachhimmel 14 abgelegt ist. Hierbei erstreckt sich die Trennwand 22 in ihrer Nichtgebrauchsstellung zumindest im Wesentlichen parallel zum Dachhimmel 14.
  • Um die Trennwand sicher in ihrer Nichtgebrauchsstellung zu halten, sind an der Trennwand 22, insbesondere in seitlichen Randbereichen, Fixierungselemente in Form von Rasthaken 34 vorgesehen. Ferner sind am Dachhimmel mit den Rasthaken 34 korrespondierende Halteelemente in Form von Aufnahmen gehalten, von denen in 5 eine mit 36 bezeichnete Aufnahme erkennbar ist. Die Aufnahmen sind beispielsweise als Rastaufnahmen ausgebildet, mit welchen die Rasthaken 34 unter Fixieren der Trennwand 22 in der Nichtgebrauchsstellung verrastet werden können. Mit anderen Worten wirken die Rasthaken 34 mit den korrespondierenden Aufnahmen formschlüssig zusammen, um dadurch die Trennwand 22 in der Nichtgebrauchsstellung zu halten.
  • Aus 1 und 2 ist erkennbar, dass zwei voneinander beabstandete Teilbereiche 38 und 40 der Trennwand 22 als Anzeigen 42 und 44 in Form von transparenten OLED-Displays ausgebildet sind. Dies bedeutet, dass die Anzeigen 42 und 44 jeweils durch transparente organische Leuchtdioden (OLEDs) gebildet sind, welche in deaktiviertem Zustand transparent, insbesondere blickdurchlässig, sind, so dass beispielsweise eine sich in dem hinteren Teilbereich 46 des Innenraums 12 aufhaltende Person in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne durch die Teilbereiche 38 und 40 hindurchblicken kann, wenn die Anzeigen 42 und 44 und somit die transparenten organischen Leuchtdioden deaktiviert sind.
  • In einem übrigen, von den Teilbereichen 38 und 40 unterschiedlichen Bereich 48 ist die Trennwand 22 beispielsweise aus einem Material gebildet, welches grundsätzlich beziehungsweise in einem Grundzustand transparent beziehungsweise blickdurchlässig ist. Dies bedeutet, dass die Trennwand 22 im Bereich 48 in einem Grundzustand blickdurchlässig ist, so dass eine sich im hinteren Teilbereich 46 aufhaltende Person in diesem Grundzustand durch den Bereich 48 hindurchblicken kann.
  • Dabei ist es vorgesehen, dass der Bereich 48 als ein schaltbarer Teilbereich ausgebildet ist, dessen Lichtdurchlässigkeit durch Anlegen einer elektrischen Spannung an den Bereich 48 veränderbar ist. Durch Anlegen einer elektrischen Spannung an dem Bereich 48 wird beispielsweise ein vom Grundzustand unterschiedlicher Abschottzustand des Bereichs 48 aktiviert, wobei die Lichtdurchlässigkeit des Bereichs 48 im Abschottzustand gegenüber dem Grundzustand verringert ist. Beispielsweise ist der Bereich 48 im Abschottzustand nicht mehr blickdurchlässig, sondern lediglich lichtdurchlässig und dabei transluzent, so dass beispielsweise zwar Lichtstrahlen durch den Bereich 48 hindurchstrahlen können, jedoch menschliche Personen nicht mehr durch den Bereich 48 hindurchblicken können. Dadurch kann der hintere Teilbereich 46 im Abschottzustand und insbesondere dann, wenn die Anzeigen 42 und 44 aktiviert sind, vom vorderen Teilbereich 20 auch visuell beziehungsweise optisch getrennt beziehungsweise abgeschottet werden.
  • Die Teilbereiche 38 und 40 stellen in die beispielsweise als Trennscheibe fungierende Trennwand 22 integrierte Anzeigeflächen dar, mittels welchen Grafiken beziehungsweise Bilder, Buchstaben und/oder Ziffern und somit beispielsweise Informationen angezeigt werden können. Dadurch kann beispielsweise auf eine Integration von Bildschirmen in die Fahrzeugsitze 16 und 18 verzichtet werden bei gleichzeitiger Darstellung von Bildschirmen in Form der Anzeigen 42 und 44 für die Fondinsassen.

Claims (6)

  1. Trennwandeinrichtung (10) für einen Innenraum (12) eines Kraftwagens, insbesondere eines Personenkraftwagens, mit wenigstens einer Trennwand (22), welche zwischen wenigstens einer den Innenraum (12) zumindest teilweise in Fahrzeuglängsrichtung in einen vorderen Teilbereich (20) und in einen hinteren Teilbereich (46) unterteilenden Trennstellung und einer Nichtgebrauchsstellung bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teilbereich (38, 40) der Trennwand (22) als Anzeige (42, 44) ausgebildet ist.
  2. Trennwandeinrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige (42, 44) durch transparente organische Leuchtdioden gebildet ist.
  3. Trennwandeinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein von der Anzeige (42, 44) unterschiedlicher Teilbereich (48) der Trennwand (22) zumindest vorrübergehend blickdurchlässig ist.
  4. Trennwandeinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teilbereich (48), insbesondere ein von der Anzeige (42, 44) unterschiedlicher Teilbereich (48), der Trennwand (22) als schaltbarer Teilbereich (48) ausgebildet ist, dessen Lichtdurchlässigkeit durch Anlegen einer elektrischen Spannung veränderbar ist.
  5. Trennwandeinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwand (22) zwischen der Trennstellung und der Nichtgebrauchsstellung translatorisch und/oder rotatorisch bewegbar ist.
  6. Anordnung einer Trennwandeinrichtung (10), insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, in einem Innenraum (12) eines Kraftwagens, insbesondere eines Personenkraftwagens, bei welcher wenigstens eine Trennwand (22) der Trennwandeinrichtung (10) zwischen wenigstens einer den Innenraum (12) zumindest teilweise in Fahrzeuglängsrichtung in einen vorderen Teilbereich (20) und in einen hinteren Teilbereich (46) unterteilenden Trennstellung und einer Nichtgebrauchsstellung bewegbar im Innenraum gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teilbereich (38, 40) der Trennwand (22) als Anzeige (42, 44) ausgebildet ist.
DE102014014830.0A 2014-10-07 2014-10-07 Trennwandeinrichtung für einen Innenraum eines Kraftwagens sowie Anordnung einer solchen Trennwandeinrichtung in einem Innenraum eines Kraftwagens Withdrawn DE102014014830A1 (de)

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