-
Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist eine Türverkleidung für eine Fahrzeugtür gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Verwendung einer derartigen Türverkleidung in einer Fahrzeugtür mit einem Türinnenblech und/oder einem Türmodul und einer Fensterscheibe sowie einer Fahrzeugtür, welche eine derartige Türverkleidung beinhaltet.
-
Im Automobilbereich werden zunehmend Head-up-Display-Techniken (HUD-Techniken) eingesetzt, um zusätzliche Informationen in einen Fahrzeuginnenraum einzuspielen. Dabei nimmt der Betrachter, welcher im Innenraum eines Fahrzeugs sitzt, ein Abbild eines projizierten Bildes auf der Frontscheibe wahr und kann diesem Informationen zu entnehmen.
-
Die im Bereich der Frontscheibe eingesetzten HUD-Techniken sind sehr aufwendig. Zum einen bedarf es zumeist aufwendiger Projektionsoptiken, um ein scharfes Bild auf die Frontscheibe zu projizieren. Zum anderen muss vermieden werden, dass Streulicht in den Fahrzeuginnenraum dringt, welches insbesondere bei Dunkelheit die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt.
-
-
Im Bereich der Fahrzeugtüren sind aufgrund der notwendigen, großen Projektoren bislang keine Projektionen auf die Seitenfensterscheiben bekannt. Zudem ergibt sich aufgrund der direkten Sichtlinie eines Betrachters vom Fahrer- oder Beifahrersitz auf die Türverkleidung die Schwierigkeit, dass Streulicht, welches in den Innenraum einstrahlt, vermieden werden sollte. Weiterhin sollte auch kein Licht vom Fahrzeuginnenraum in den Außenraum dringen.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Türverkleidung zur Verfügung zu stellen, welche die Verwendung einer Projektionsvorrichtung im Bereich der Seitenfenster erlaubt.
-
Die Aufgabe wird gelöst mittels einer Türverkleidung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie einer Fahrzeugtür gemäß dem Anspruch 10. Eine alternative Türverkleidung findet sich im Anspruch 11.
-
Im oberen Bereich einer Türverkleidung befindet sich die Türbrüstung. Eine Türverkleidung gemäß der vorliegenden Anmeldung umfasst eine Hinterschneidung, welche von einem Auflagenbereich beabstandet ist. Der Auflagenbereich ist in dieser Anmeldung so definiert, dass er einen Kontaktpunkt zwischen der Türverkleidung und einem Türmodul bzw. einem Türinnenblech bildet bzw. umfasst, an welchem die Türverkleidung befestigt wird.
-
Entlang einer Oberfläche der Hinterschneidung ist ein transparenter Bereich angeordnet. Der transparente Bereich kann entweder durch eine Öffnung in der Türverkleidung oder die Verwendung eines transparenten Materials in einem definierten, begrenzten Bereich der Türverkleidung gegeben sein. Auch kann ein transparentes Material in eine Öffnung der Türverkleidung eingesetzt sein. Der transparente Bereich ist derart angeordnet, dass eine türmodulseitig angeordnete Projektionsvorrichtung, d. h. eine in einer Kavität, welche zwischen der Türverkleidung und dem Türmodul und/oder dem Türinnenblech gegeben ist, angeordnete Projektionsvorrichtung, Licht vorzugsweise ausschließlich durch den transparenten Bereich in den Innenraum des Fahrzeugs projizieren kann, wobei eine Hauptstrahlrichtung des emittierten Lichts eine Komponente vom Fahrzeuginnenraum in einen Fahrzeugaußenraum beinhaltet, so dass ein Abbild des Lichts in einer parallel zu einer vertikalen Fahrzeugrichtung und durch den Auflagenbereich laufenden Ebene abgebildet wird. Im eingebauten Zustand der Türverkleidung ist die parallel zu einer vertikalen Fahrzeugrichtung und durch den Auflagenbereich laufende Ebene zumeist durch die Ebene der Fensterscheibe gegeben. Dies bedeutet, dass das Licht von einer Projektionsvorrichtung durch den transparenten Bereich auf die Fensterscheibe projiziert wird, so dass ein Betrachter ein Abbild des projizierten Bildes in der Fensterscheibe wahrnehmen kann. Dabei wird das Abbild auf derjenigen Fensterscheibe abgebildet, welche an derjenigen Fahrzeugtür angeordnet ist, die auch die Türverkleidung umfasst.
-
Aufgrund der Anordnung des transparenten Bereichs in der Hinterschneidung werden Streulichteinflüsse weitgehend vermieden. Die Hauptstrahlrichtung der Projektion läuft direkt von einer Oberfläche der Hinterschneidung zu der Fensterscheibe der Fahrzeugtür, an welcher die Türverkleidung angeordnet ist. Da die Hinterschneidung von dem Auflagenbereich und somit auch von der Fensterscheibe beabstandet ist, wird ein durch eine Projektionsvorrichtung projiziertes Bild derart auf die Fensterscheibe projiziert, dass ein Betrachter dieses Bild direkt wahrnehmen kann und das Bild nicht durch Teile der Türbrüstung verdeckt wird.
-
Durch eine Anordnung einer Hinterschneidung im Bereich der Türbrüstung, welche einen transparenten Bereich aufweist, wobei der transparente Bereich derart angeordnet ist, dass Licht durch den transparenten Bereich in den Fahrzeugraum eintritt und als nächstes Hindernis die Fensterscheibe durchdringt bzw. an dieser reflektiert wird, kann auf lichtstarke Projektionsvorrichtungen verzichtet werden. Das heißt aufwendige Projektionsvorrichtungen mit großen Projektionsoptiken oder besonders lichtstarken Quellen sind nicht notwendig.
-
Vorzugsweise umfasst die Türverkleidung eine Aufnahme für eine Projektionsvorrichtung, welche derart angeordnet ist, dass eine in der Aufnahme platzierte Projektionsvorrichtung derart gehalten wird, dass diese unter einem Winkel von der Fahrzeugvertikalen Licht in Richtung des Fahrzeugaußenraums strahlt. In diesem Falle kann die Türverkleidung vollständig und unabhängig von den weiteren Modulen der Fahrzeugtür hergestellt werden, gegebenenfalls mit Dekormaterialien kaschiert werden und die Projektionsvorrichtung wird anschließend bei der Montage der Türverkleidung eingesetzt. Hierdurch ergibt sich eine einfache Art der Herstellung bzw. der Verbauung der Türverkleidung in einer Fahrzeugtür.
-
Obgleich in den vorhergehenden Abschnitten davon die Rede war, dass das von der Projektionsvorrichtung projizierte Bild in eine Ebene der Fensterscheibe projiziert wird, ist auch eine Projektionsebene ohne Referenz zur Fensterscheibe definierbar. Da der Auflagenbereich der Türverkleidung eine eindeutige Anordnung der Türverkleidung an einem Türmodul oder einem Türinnenblech gestattet, kann durch den Auflagenbereich eine von dem transparenten Bereich beabstandete Ebene, im Wesentlich parallel zur Fahrzeugvertikalen definiert werden, in welche das Bild projiziert wird.
-
Weitere Ausführungsformen werden in den untergeordneten Ansprüchen erläutert.
-
In einer ersten Ausführungsform wird die Hinterschneidung durch eine Nut gebildet. Der transparente Bereich der Nut ist in einem Boden oder in einer Seitenwand der Nut angeordnet. Die Hinterschneidung ist hierbei derart definiert, dass sich ein sich im Fahrzeuginnenraum befindender Betrachter auf Höhe der in der Fahrzeugvertikalen höchsten Kante der Türbrüstung in den Fahrzeugaußenraum schauend den transparenten Bereich nicht sehen kann, da dieser in der Hinterschneidung bzw. in einer verdeckten Oberfläche der Hinterschneidung angeordnet ist. Zudem ist die Aufnahme der Projektionsvorrichtung bzw. die Projektionsvorrichtung derart angeordnet, dass von der Projektionsvorrichtung ausgehendes und durch den transparenten Bereich austretendes Licht eine Komponente in Richtung des Fahrzeugaußenraums aufweist.
-
Obgleich zur Herstellung der Türverkleidung die Verwendung einer Projektionsvorrichtung nicht vonnöten ist, kann die Türverkleidung gemäß der vorliegenden Anmeldung eine Projektionsvorrichtung umfassen.
-
In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Projektionsvorrichtung entweder ein LC-Display, ein LED-Display ein DMD-Array-Display oder ein Plasmadisplay-Panel. Sämtliche Displays bedürfen keiner großen Lichtstärke. Die Lichtstärke kann so gewählt sein, dass der durch die Fensterscheibe transmittierte Anteil des Lichts der Projektionsvorrichtung weniger als 50%, vorzugsweise weniger als 20% der emittierten Intensität beträgt. In einer Ausführungsform ist die Projektionsvorrichtung derart gewählt, dass die Intensität der Projektionsvorrichtung derart gewählt ist, dass das in der Ebene der Fensterscheibe projizierte Abbild eine Helligkeit besitzt, die eine maximale, der Umgebungsbeleuchtung entsprechend gute Ablesbarkeit bei gleichzeitig minimalem Streulichtaustritt gewährleistet. Die Projektionsvorrichtung selbst kann über das Bordnetz des Fahrzeugs, in welche die Türverkleidung eingesetzt wird, mit Strom bzw. Spannung versorgt werden. Eine Ansteuerung der Projektionsvorrichtung kann ebenfalls über die in dem Fahrzeug vorhandene Bordelektronik übernommen werden.
-
LC-Displays und LED-Displays haben den Vorteil, dass Piktogramme ohne weitere Projektionsoptiken auf die Ebene der Fensterscheibe projiziert werden können. Hierdurch ist der Platzbedarf für die Displays in der türmodulseitigen Kavität der Türverkleidung sehr gering, so dass die Hinterschneidung klein ausfallen kann. Zudem haben die vorgenannten Displays den Vorteil, dass die Ansteuerung der Displays zur Darstellung von Piktogrammen, Buchstaben oder Zahlen im Stand der Technik ausführlich bekannt ist.
-
In einer weiteren Ausführungsform erstreckt sich der transparente Bereich und gegebenenfalls die Hinterschneidung lediglich über einen in einer Fahrzeuglängsrichtung begrenzten Teilbereich der Türbrüstung. Auf diese Weise kann der Ort, an welchen eine Projektion auf die Fensterscheibe projiziert werden soll, genau bestimmt werden und das Türmodul muss keine über die gesamte Länge des Türmoduls laufende Hinterschneidung umfassen. In einer Variante ist der Teilbereich im vorderen Drittel der Türbrüstung angeordnet, so dass ein auf einem der Sitzplätze eines Fahrzeugs sitzender Betrachter durch Bewegung lediglich der Augen den Blick auf den Teilbereich der Fensterscheibe richten kann, in welchen das Bild projiziert wird.
-
Das projizierte Bild kann zahlreiche verschiedene Aspekte beinhalten. Dies betrifft zum einen optische Effekte, kann jedoch auch Infogramme wie zum Beispiel die Temperatur der Klimaanlage, der Sitzheizung, den Status des Mobilfunkempfanges, das Vorhandensein einer Datenverbindung, die Nähe zu einem WLAN oder Ähnliches beinhalten. Die durch die Piktogramme dargestellten Informationen werden in einer Prozessoreinheit der Bordelektronik verarbeitet, welche die Projektionsvorrichtung in Abhängigkeit von den verarbeiteten Informationen anweist, die Piktogramme darzustellen.
-
Nachfolgend soll die Erfindung anhand einiger Ausführungsbeispiele näher erläutert werden.
-
In den nachstehend aufgeführten Ausführungsbeispielen werden zahlreiche Aspekte der Türverkleidung mit einer Hinterschneidung und/oder einer Aufnahme einer Projektionsvorrichtung dargestellt. Obgleich oftmals mehrere Details innerhalb einer Figur dargestellt werden, sind auch einzelne, in den Figuren dargestellte Aspekte von Wichtigkeit und können einzeln beansprucht werden.
-
Es zeigen
-
1A bis D eine Querschnitt und eine Aufsicht auf eine erste Ausführungsform eines Fahrzeugs einer Fahrzeugtür mit einer Türverkleidung;
-
1E ein beispielhaftes Piktogramm, welches durch eine Projektionsvorrichtung der Türverkleidung projiziert wird;
-
2A bis C weitere Ausführungsformen einer Türbrüstung einer Türverkleidung.
-
Die 1A zeigt eine Fahrzeugtür 1, welche einen mehrschichtigen Aufbau besitzt. Die Fahrzeugtür 1 umfasst von Außen nach Innen ein Außenblech 2, ein Türmodul 3, sowie eine zwischen dem Außenblech 2 und dem Türmodul 3 hebbare Fensterscheibe 4, welche in einem geschlossenen Zustand dargestellt ist. Das Türmodul 3 wird normalerweise an einem Türinnenblech gehalten, welches im vorliegenden Beispiel nicht näher dargestellt ist. Zum Fahrzeuginnenraum 5 hin ist eine Türverkleidung 10 angeordnet. Diese umfasst eine Innenseite 11, sowie eine Türmodulseite 12, wobei zwischen dem Türmodul 3 und der Türmodulseite 12 eine Kavität ausgebildet wird. Im oberen Bereich der Türverkleidung 10 befindet sich eine Türbrüstung, welche eine Hinterschneidung 20 umfasst. Die Hinterschneidung 20 wird in der 1B genauer gezeigt. Die Türverkleidung 10 umfasst einen oberen Auflagenbereich 15 und einen unteren Auflagenbereich 16, welcher zur Verbindung der Türverkleidung mit dem Türmodul 3 herangezogen wird. Der Auflagenbereich kann dabei Clips oder Öffnungen für Schrauben oder Ähnliches umfassen, um eine definierte Ausrichtung zu den verbleibenden Komponenten der Fahrzeugtür 1 einzunehmen. Unter einer definierten Ausrichtung ist hierbei die Ausrichtung der Türverkleidung an der Fahrzeugtür im Betriebszustand des Fahrzeugs zu verstehen.
-
Die Türbrüstung 14 befindet sich entlang der z-Richtung oben. In der 1B ist ein Teilbereich der Türbrüstung 14 genauer dargestellt. Dieser umfasst die Hinterschneidung 20, welche in Form einer Nut ausgebildet ist. Die Nut wird unter anderem durch den hervorstehenden Zapfen 21 definiert. Die Nut umfasst einen transparenten Bereich 22, welcher durch einen in einer Öffnung der Türverkleidung angeordneten transparenten Kunststoff wie PMMA gebildet wird. Der transparente Bereich 22 befindet sich an der Seitenwand 23, welche eine vom Fahrzeuginnenraum abgewandte Oberfläche des Zapfens 21 ist. Die in z-Richtung untere Kante der Seitenwand 23 ist in einem Abstand d vom Auflagenbereich 15 beabstandet. Demzufolge ist die obere Kante der Seitenwand 23 um einen größeren Abstand als den Abstand d vom Auflagenbereich beabstandet. In der Kavität, welche zwischen dem Türmodul 3 und der Türmodulseite 12 der Türverkleidung 10 ausgebildet wird, befindet sich eine Projektionsvorrichtung 24, welche derart angeordnet ist, dass durch die Projektionsvorrichtung 24 emittiertes Licht 25 in einer Ebene der Fensterscheibe 4 als Abbild 26 für einen Betrachter B sichtbar ist.
-
Die Projektionsvorrichtung besitzt dabei eine Hauptstrahlrichtung H, welche gegenüber der Vertikalen z um einen Winkel α verdreht ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel beträgt der Winkel α = 45°. Aufgrund der leichten Neigung der Fensterscheibe 4 wird das Licht 25 unter einem Winkel β, welcher 70° beträgt, in den Fahrzeuginnenraum reflektiert.
-
Die Projektionsvorrichtung ist ein LCD, welchen Bilder projiziert, wenn das LCD von einer Prozessoreinheit (nicht dargestellt) der Bordelektronik des Fahrzeugs angesteuert wird. Die Bilder werden dabei im Display selbst seiten- und spiegelverkehrt angezeigt, so dass das Abbild 26 für den Betrachter richtig herum erscheint.
-
Die Seitenwand 23 hat eine Höhe von 3 cm. Die Breite b der Projektionsvorrichtung 24 beträgt 1,5 cm, so dass das Abbild 26 im Wesentlichen auch eine Größe zwischen 1,5 cm und 3 cm aufweist. Dabei kann auch der transparente Bereich 23 eine Linsenfunktion einnehmen, jedoch kann auf eine weitere Fokussierung oder Aufweitung des Strahles verzichtet werden. Bevorzugt beträgt der Divergenzwinkel des von der Projektionsvorrichtung 24 emittierten Lichts mehr als 5, 10 oder 20° ausgehend von der Hauptstrahlrichtung. Hierdurch kann eine leichte Vergrößerung des Abbilds gegenüber dem projizierten Bild erreicht werden. Die Seitenwand 23 kann selbstverständlich kleiner oder größer ausfallen. Möglich sind hierbei Längen zwischen ca. 1 und 6 cm.
-
Die Projektionsvorrichtung 24 wird in einer Aufnahme gehalten. Die Aufnahme wird durch die Schienen 27 und 28 definiert, in welche die Projektionsvorrichtung 24 eingeclipst werden kann. Jedoch sind auch andere Befestigungsmöglichkeiten der Projektionsvorrichtung in der Kavität der Türverkleidung möglich, wie beispielsweise eine Befestigung mittels Schrauben, Kleben, Verkeilen oder Nieten.
-
Die Hinterschneidung 20 ist ausgehend von einem Betrachter, welcher in Richtung 29, das heißt der y-Richtung blickt, eine durch den Zapfen 21 definierte Hinterschneidung. Im vorliegenden Beispiel kann der transparente Bereich 22 nur in der Seitenwand 23 oder dem Boden der Nut liegen, so dass von der Projektionsvorrichtung 24 emittiertes Licht 25 direkt auf die Fensterscheibe projiziert wird, um das Abbild 26 zu erzeugen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Ebene 26' durch den Auflagenbereich 15 läuft und im Wesentlichen im Bereich des Abbilds 26 die Fensterscheibe 4 schneidet. Diese durch den Auflagenbereich laufende Ebene 26' dient der Definition der Anordnung der Hinterschneidung bzw. der Aufnahme bzw. der Anordnung der Projektionsvorrichtung in der Aufnahme und/oder der Hinterschneidung, ohne auf eine Fensterscheibe 4 angewiesen zu sein.
-
In der 1C ist eine Aufsicht auf die Fahrzeugtür 1 vom Fahrzeuginnenraum 5 her dargestellt. Die Fahrzeugtür zeigt die Fensterscheibe 4 und die Türverkleidung 10, welche im oberen Bereich, über die gesamte Länge L der Tür hinweg eine Türbrüstung 14 aufweist. Über einen Teilbereich der Länge L der Türbrüstung 14 hinweg erstreckt sich der Zapfen 21, welcher sich kontinuierlich aus der Türbrüstung hervorhebt. Im Bereich des Zapfens 21 befindet sich die Projektionsvorrichtung 24, welche ebenfalls in der 1C schematisch erkennbar ist. Im Normalfall ist die Projektionsvorrichtung 24 in der Kavität zwischen dem Türmodul und der Türmodulseite der Türverkleidung 10 angeordnet und da die Türverkleidung 10 oftmals nicht aus transparentem Material wie beispielsweise Kunststoff besteht, für einen im Fahrzeuginnenraum sitzenden Betrachter nicht erkennbar. Dieser nimmt lediglich die Oberfläche der Türverkleidung 10 wahr. Die Projektionsvorrichtung 24 projiziert ein Bild, dessen Abbild 26 auf der Fensterscheibe 4 sichtbar ist. Selbstverständlich kann die Projektionsvorrichtung auch derart angeordnet sein, dass emittiertes Licht über einen Spiegel umgelenkt wird und auf die Fensterscheibe projiziert wird.
-
In der 1D ist eine Aufsicht auf die Fahrzeugtür 1 dargestellt. In dieser ist wiederum der Zapfen 21 erkennbar, sowie die in der Kavität angeordnete und durch den Zapfen verborgene Projektionsvorrichtung 24 erkennbar. Durch den in dieser Figur nicht dargestellten transparenten Bereich 22 wird Licht emittiert, welches als Abbild 26 auf der Fensterscheibe durch einen Betrachter von der Position 30 in Richtung 31 blickend erkennbar ist. Das Abbild kann dabei auch derart gestaltet sein, dass dieses eine Tonnen- oder Trapezverzeichnung aufweist, so dass der Betrachter 30 in die Richtung 31 blickend ein Abbild wahrnimmt, welches für den Betrachter in der Ebene 26'' erscheint. Selbstredend wird das Abbild weiterhin auf der Fensterscheibe 4 gebildet, erscheint jedoch aufgrund der Verzerrung hinter der Fensterscheibe zu „schweben“.
-
In der 1E ist exemplarisch ein mittels der Projektionsvorrichtung 24 projiziertes Bild dargestellt. Das Bild 40 kann beispielweise Dekorelemente 41 umfassen oder Informationen 42 bis 44 beinhalten, welche durch die Bordelektronik zur Verfügung gestellt werden können. Die Information 42 ist eine Temperaturanzeige, welche die Temperatur im angrenzenden Raumbereich zeigt. Das Piktogramm 43 stellt die Empfangsqualität einer Datenverbindung wie beispielsweise einer LCE- oder UMTS-Verbindung dar. Aus dem Piktogramm 44 ist erkennbar, dass das Telefon in Benutzung ist. Obgleich das Bild 40 mit einem Rahmen dargestellt wird, ist dieser Rahmen nicht notwendigerweise auch als Abbild erkennbar. Er dient hier lediglich der Illustration, dass das Abbild auf einen Teilbereich der Fensterscheibe projiziert wird. Der Teilbereich der Fensterscheibe beträgt dabei weniger als 2% der Gesamtfläche der Fensterscheibe.
-
In den 2A bis C sind weitere Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Türbrüstungen dargestellt. In der 2A ist eine Türbrüstung dargestellt, die von der Außenseite her betrachtet, keine Hinterschneidung umfasst. Lediglich entlang der Sichtkante 129 betrachtet, ist der transparente Bereich 122 nicht sichtbar. Allerdings umfasst die dargestellte Türverkleidung 110 eine Aufnahme 128 für eine Projektionsvorrichtung 124, welche unter einem Winkel α zur Fahrzeugvertikalen z angeordnet ist, so dass durch die Projektionsvorrichtung emittiertes Licht 125 in Richtung der Fensterscheibe 4 projiziert und ein Abbild 126 auf der Fensterscheibe projiziert wird. Die Reflexion dieses Abbildes ist vom Fahrzeuginnenraum her wahrnehmbar. Da der transparente Bereich 122 eine transparente Öffnung zur Fensterscheibe hin darstellt und die Projektionsvorrichtung 124 eine ausschließliche Hauptstrahlrichtung unter dem Winkel α besitzt, wird lediglich eine geringe Menge Streulicht in den Fahrzeuginnenraum emittiert. Es ist deutlich erkennbar, dass der transparente Bereich 122 vom Auflagenbereich 115 beabstandet ist. Aufgrund dieser Beabstandung ist das Abbild in z-Richtung betrachtet oberhalb der Projektionsvorrichtung 124, so dass die Reflexion in den Fahrzeuginnenraum 105 hinein ebenfalls oberhalb der Projektionsvorrichtung 124 verläuft. Anhand der 2A ist erkennbar, dass die Hinterschneidung nicht ausschließlich durch eine durch die Türverkleidung gegebene Hinterschneidung, sondern auch durch die Anordnung der Projektionsvorrichtung mit Hauptstrahlrichtung in Richtung der Fensterscheibe definiert werden kann. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn der transparente Bereich 122 sich unterhalb der Sichtkante 129 befindet, um Streulichteinflüsse zu minimieren.
-
In der 2B ist eine weitere Variante einer Türbrüstung dargestellt. Dieser umfasst ebenfalls eine Hinterschneidung 220, welche jedoch lediglich eine Seitenwand 223 umfasst. Die obere Kante der Seitenwand 223 bildet die Sichtkante 229, von welcher aus ein Betrachter den transparenten Bereich 222 nicht wahrnehmen kann. In der Kavität der Türverkleidung ist eine Projektionsvorrichtung 224 angeordnet, welche durch eine Aufnahme 227 gehalten wird. Der transparente Bereich 222 wird durch eine Öffnung der Türverkleidung, welche nicht mit transparentem Material verfüllt ist, gebildet. Die Hauptstrahlrichtung H wird unter einem Winkel α von der Vertikalen z in den Fahrzeuginnenraum in Richtung der Fensterscheibe 4 projiziert, so dass ein Abbild 226 des von der Projektionsvorrichtung 224 projizierten Bildes auf der Fensterscheibe 4 erscheint. Es ist erkennbar, dass die durch die Seitenwand definierte Hinterschneidung 220 vom Auflagenbereich 215 beabstandet ist.
-
In der 2C ist eine weitere Türbrüstung dargestellt, welche eine Nut 320 umfasst, wobei der transparente Bereich 322 im Boden der Nut angeordnet ist. Die Nut ist grabenförmig ausgebildet, wobei der Graben unter einem Winkel α zur Fahrzeugvertikalen z verläuft. Parallel zum Graben ist eine Projektionsvorrichtung 324 angeordnet, welche auf einer Aufnahme 328 gehalten wird. Die Projektionsvorrichtung 324 emittiert unter einer Hauptstrahlrichtung α Licht 325 auf die Fensterscheibe 4 und projiziert so ein Abbild 326 auf der Fensterscheibe. Es ist deutlich erkennbar, dass der Auflagenbereich 315 von der Hinterschneidung 320 beabstandet ist. Die Hinterschneidung umfasst somit einen Zapfen 330, welcher die Lichtstreuungseinflüsse minimiert, da Licht lediglich unter dem Winkel α (ggf. mit leichter Divergenz) entweichen kann. Hierdurch wird eine besonders lichtstreuungsarme Lichtprojektion möglich.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102009003220 A1 [0004]