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DE102014005191A1 - Zigarettenpackung - Google Patents

Zigarettenpackung Download PDF

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DE102014005191A1
DE102014005191A1 DE102014005191.9A DE102014005191A DE102014005191A1 DE 102014005191 A1 DE102014005191 A1 DE 102014005191A1 DE 102014005191 A DE102014005191 A DE 102014005191A DE 102014005191 A1 DE102014005191 A1 DE 102014005191A1
Authority
DE
Germany
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tab
pack
opening
opening tab
end wall
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102014005191.9A
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English (en)
Inventor
Irmin Steinkamp
Henry Buse
Gisbert Engel
Michael Schlenker
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=53883787&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE102014005191(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
Priority to DE102014005191.9A priority Critical patent/DE102014005191A1/de
Priority to CN201580020649.2A priority patent/CN106232500B/zh
Priority to EP15703459.6A priority patent/EP3114044B1/de
Priority to JP2016572890A priority patent/JP2017511775A/ja
Priority to PCT/EP2015/000264 priority patent/WO2015131974A1/de
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Abstract

Eine Zigarettenpackung besteht aus einer Außenpackung (12) aus insbesondere Rigid-Soft-Material und aus einer Innenpackung (13) aus Stanniol, Papier oder dergleichen. Die allseits geschlossene Packung ist mit einer Öffnungshilfe versehen, die mindestens aus einer Öffnungslasche (41) der Außenpackung (12) und einer im Bereich der Öffnungslasche (41) liegenden Abrisslasche (46) der Innenpackung (13) besteht. Die Abrisslasche (46) ist dauerhaft, insbesondere durch Leimpunkte (48), mit der Abrisslasche (46) verbunden, sodass beide Öffnungsteile von Außenpackung (12) und Innenpackung (13) gemeinsam in eine Öffnungs- oder Schließstellung bewegt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine quaderförmige Zigarettenpackung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 oder des Anspruchs 16.
  • Eine Zigarettenpackung mit den vorstehenden Merkmalen ist bekannt durch WO 2012/007081 A1 . Dieser Stand der Technik betrifft im grundsätzlichen Aufbau eine Weichbecherpackung, mit einer becherförmig ausgebildeten, oben offenen Außenpackung und einer Innenpackung mit einem eine Zigarettengruppe umgebenden Innenzuschnitt aus Stanniol. Die Packung ist mit einem mehrfach benutzbaren Verschluss versehen, der aus einem Klebeetikett besteht, welches sich über die Stirnseite der Packung erstreckt und flächig mittels lösbarem Kleber an der Außenpackung einerseits und der Innenpackung andererseits fixiert ist. Letztere weist im Bereich einer Ausnehmung der Vorderwand der Außenpackung eine durch Schwächungslinien definierte Abrisslasche auf. Diese wird aufgrund der Verbindung mit dem Klebeetikett beim Öffnen der Packung unter Bildung einer Entnahmeöffnung aus der Verbindung mit dem Innenzuschnitt herausgetrennt. Faltlappen des Innenzuschnitts bleiben bei geöffneter Packung in der Faltebene, nämlich in der Ebene der Stirnwand. Darüber hinaus ist die Packung im Bereich der Öffnung komplex ausgebildet und nicht ausreichend stabil.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine (Zigaretten-)Packung vorzuschlagen, die eine erhöhte Formstabilität aufweist und einen einfach und zuverlässig handhabbaren Öffnungsmechanismus. Darüber hinaus soll die Packung auf (herkömmlichen) Packern leistungsfähig produziert werden können.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Packung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 oder des Anspruchs 16 ausgebildet.
  • Die Außenpackung ist im Bereich einer geschlossenen Wandung, insbesondere in einer Stirnwand und einem anschließenden Teil von Außen-Vorderwand und gegebenenfalls Außen-Rückwand mit einer definierten Öffnungslasche versehen. Diese kann unmittelbar (manuell) betätigt und zum Beispiel durch komplettes Heraustrennen in eine Öffnungsstellung gebracht werden. Alternativ ist die Öffnungslasche von einem Betätigungs- oder Verschlussetikett überdeckt. Beim Abziehen desselben von der Außenpackung wird aufgrund der Klebeverbindung die Öffnungslasche aus dem Verbund mit dem Zuschnitt herausgetrennt und in eine Öffnungsstellung geführt, sodass Bereiche der Innenpackung frei liegen.
  • Die Besonderheit besteht darin, dass die Innenpackung im Bereich der Entnahmeöffnung ein korrespondierendes, ganz oder teilweise abtrennbares Gegenstück zur Öffnungslasche der Außenpackung aufweist, insbesondere eine Abrisslasche des Innenzuschnitts. Diese ist so angebracht bzw. mit der Öffnungslasche verbunden, dass stets eine Einheit aus entsprechenden Teilstücken des Außenzuschnitts und des Innenzuschnitts in die Öffnungsstellung gebracht wird. Insbesondere ist die Abrisslasche des Innenzuschnitts wirksam, dauerhaft mit der (Innenseite der) Öffnungslasche verbunden, zum Beispiel durch Klebung. Die Abrisslasche der Innenpackung ist hinsichtlich der Größe und/oder Kontur an die Öffnungslasche der Außenpackung angepasst.
  • Vorzugsweise sind die Öffnungslasche einerseits und die Abrisslasche andererseits im Bereich geschlossener Wandungen gebildet. Besonders geeignet ist ein Zuschnitt der Außenpackung, bei der die Außen-Stirnwand frei von Faltlappen ist – mit Ausnahme von Ecklappen. Der Zuschnitt der Innenpackung ist zweckmäßigerweise analog ausgebildet, nämlich vorzugsweise mit einer geschlossenen Innen-Stirnwand ohne Faltlappen in diesem Bereich, wobei die Fertigung des Zigarettenblocks so abläuft, dass die Zigarettengruppe mit ihren Filtern in Transportrichtung vorn liegend dem Zuschnitt zugeführt werden.
  • Die Packung kann alternativ auch so ausgebildet sein, dass die Öffnungslasche der Außenpackung unmittelbar (von Hand) erfasst und aus dem Verbund mit dem Außenzuschnitt herausgetrennt wird, insbesondere vollständig entfernt wird. Die innenseitig mit der Öffnungslasche verbundene Abrisslasche der Innenpackung wird mit abgetrennt, sodass gemäß dieser Ausführung eine dauerhafte Öffnung für die Entnahme der Zigaretten entsteht.
  • Gemäß einer (eigenständigen) Alternative ist die Öffnungshilfe für die Außenpackung so ausgebildet, dass die Innenpackung – Stanniolblock – nach Betätigen der Öffnungslasche der Außenpackung unversehrt bleibt. Die Innenpackung muss durch gesonderte Aktivität geöffnet werden, wobei Faltlappen und/oder Perforationslinien als Hilfe für die manuelle Öffnung der Innenpackung vorgesehen sein können.
  • Die Außenpackung besteht aus einem reißfähigen Verpackungsmaterial, also insbesondere dünnem Karton, Papier oder vorzugsweise aus einem Rigid-Soft-Verpackungsmaterial (Papier mit einem Gewicht von 135 g/m2 bis 150 g/m2). Der Innenzuschnitt kann aus herkömmlichem Material bestehen, also insbesondere aus Papier, Stanniol oder (reißfähiger) Folie.
  • Weitere Einzelheiten der erfindungsgemäßen Packung werden nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine geschlossene (Zigaretten-)Packung in perspektivischer Darstellung,
  • 2 einen stirnseitigen (oberen) Bereich der Packung gemäß 1 in geöffneter Stellung, ebenfalls in Perspektive,
  • 3 einen ausgebreiteten Zuschnitt für die Packung gemäß 1, 2, nämlich für die Außenpackung,
  • 4 einen Ausschnitt eines Zuschnitts gemäß 3 mit veränderten Details, in vergrößertem Maßstab,
  • 5 eine Darstellung entsprechend 2 aus einem Zuschnitt gemäß 4,
  • 6 eine weitere Alternative eines Zuschnitts für die Außenpackung als Ausschnitt,
  • 7 einen stirnseitigen Bereich einer Packung unter Einsatz eines Zuschnitts gemäß 6,
  • 8 eine Einzelheit analog 4, 6 für ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Packung,
  • 9 einen stirnseitigen Bereich einer Packung aus einem Zuschnitt gemäß 8 in Perspektive,
  • 10 eine Einzelheit analog 8 für ein weiteres Ausführungsbeispiel,
  • 11 einen stirnseitigen Bereich einer Packung auf der Grundlage eines Zuschnitts gemäß 10, in Perspektive,
  • 12 eine Alternative zu 3, nämlich eines Zuschnitts für eine Außenpackung,
  • 13 einen ungefalteten Zuschnitt für eine Innenpackung,
  • 14 eine Einzelheit eines Zuschnitts für eine Innenpackung im Bereich einer Entnahmeöffnung, in vergrößertem Maßstab,
  • 15 eine Einzelheit entsprechend 14 für ein weiteres Ausführungsbeispiel,
  • 16 einen Querschnitt durch eine Packung entsprechend Schnittebene XVI-XVI in 1,
  • 17 die Packung gemäß 11 in geöffnetem Zustand mit versetzt gezeigtem Abtrennteil,
  • 18 einen Querschnitt XVIII-XVIII der 7,
  • 19 eine Einzelheit eines Zuschnitts für eine Außenpackung im Bereich der Entnahmeöffnung,
  • 20 eine weitere abgeänderte Ausführung einer geschlossenen (Zigaretten-)Packung in perspektivischer Darstellung,
  • 21 einen stirnseitigen Bereich der Packung gemäß 20 in Öffnungsstellung,
  • 22 einen ungefalteten Zuschnitt für eine Außenpackung für 20 bzw. 21,
  • 23 eine nochmals geänderte Ausführung einer Packung in einer Darstellung analog 20,
  • 24 die Packung gemäß 23 in Öffnungsstellung,
  • 25 einen Zuschnitt für eine Außenpackung, geeignet für 23, 24,
  • 26 einen stirnseitigen Bereich einer weiteren Ausführung einer Packung in Öffnungsstellung.
  • Die in den Zeichnungen dargestellten, im Wesentlichen quaderförmigen Packungen dienen zur Aufnahme einer Gruppe von Zigaretten 10. Die Abmessungen der Packungen sind so gewählt, dass Zigarettengruppen 11 mit in drei Reihen geordneten Zigaretten 11 Aufnahme finden können (16, 18). Die Packung besteht mindestens aus einer Außenpackung 12 und einer Innenpackung 13. Weiterhin kann die Packung mit einer (herkömmlichen) Außenumhüllung aus Cello oder Kunststofffolie versehen sein (nicht gezeigt).
  • Die Außenpackung 12 besteht aus einem Außenzuschnitt 14 aus faltbarem Verpackungsmaterial, insbesondere dünnem Karton, Papier oder Rigid-Soft-Verpackungsmaterial. Der Außenzuschnitt 14 ist so ausgebildet, dass der Packungsinhalt, also die Innenpackung 13, vollständig und allseitig umschlossen ist. Der Außenzuschnitt 14 bildet demnach eine Außen-Vorderwand 15, eine Außen-Rückwand 16, eine Außen-Bodenwand 17 und eine Außen-Stirnwand 18. Weiterhin sind im Bereich von Vorderwand 15 und Rückwand 16 Seitenlappen angeordnet, nämlich äußere Seitenlappen 19 an der Vorderwand 15 und innere Seitenlappen 20 an der Rückwand 16. Die Seitenlappen 19 und 20 sind bei der fertigen Packung durch Leim – Leimpunkte 21 am äußeren Seitenlappen 19 – miteinander verbunden und bilden Außen-Seitenwände 22, 23 der fertigen Packung.
  • Eine Besonderheit besteht darin, dass aufrechte Packungskanten als Rundkanten 24 ausgebildet sind, also im Querschnitt viertelkreisförmig, etwa entsprechend der Abmessung einer Zigarette 10. Die Rundkanten 24 sind durch eine Gruppe von parallelen Rillen 25 des Außen-Zuschnitts 14 definiert. Die Außen-Bodenwand 17 und die Außen-Stirnwand 18 sind mit entsprechend ausgebildeten Rundecken 26 versehen.
  • Der Außenzuschnitt 14 ist nach dem Längsfaltprinzip aufgebaut, jedoch mit einer besonderen Reihenfolge der Wandungen. Zwischen der Außen-Vorderwand 15 und der Außen-Rückwand 16 befindet sich die Außen-Stirnwand 18. Diese ist demnach frei von Verbindungslappen. Die Außen-Bodenwand 17 schließt an das freie Ende der Außen-Rückwand 16 an. Am freien Rand der Außen-Bodenwand 17 ist ein – trapezförmiger – Verbindungslappen 27 angebracht. Dieser liegt bei der fertigen Packung an der Innenseite der Außen-Vorderwand 15 an und ist mit dieser verbunden, vorliegend durch (drei in Reihe angeordnete) Leimpunkte 28. Ecklappen 29, 30 dienen zur Verbindung der Außen-Seitenwände 22, 23 mit der Bodenwand 17 bzw. Stirnwand 18. Die Ecklappen 29, 30 liegen an der Innenseite der Bodenwand 17 und der Stirnwand 18 an und sind dort jeweils mittels Leim (zwei Leimpunkte 31) fixiert.
  • Die Innenpackung 13 aus einem Innenzuschnitt 32 (13) ist hinsichtlich der Gestaltung auf die Außenpackung 12 abgestimmt. Der Innenzuschnitt 32 besteht aus dünnem, faltbarem Packstoff, insbesondere Papier, Stanniol oder Folie. Durch Faltlinien sind Innen-Vorderwand 33, Innen-Rückwand 34 und zwischen diesen angeordnete Innen-Stirnwand 35 nach dem Längsfaltprinzip aufeinanderfolgend definiert. An den Enden von Vorderwand 33 und Rückwand 34 befinden sich Bodenlappen 36, 37, die durch entsprechende Faltung und bei wechselseitiger Überlappung eine Innen-Bodenwand bilden. Auch Innen-Seitenwände werden aus seitlichen Wandlappen 38, 39 gebildet und überdecken einander teilweise in Faltstellung (16, 18). Die aus diesem Innenzuschnitt 32 gebildete Innenpackung 13 liegt mit der ohne Faltlappen ausgebildeten, geschlossenen Innen-Stirnwand 35 an der Innenseite der Außen-Stirnwand 18 an.
  • Eine Besonderheit der Packung besteht in einer Öffnungshilfe. Diese kann für einen mehrmaligen Öffnungs- und Schließvorgang oder für einen einmaligen Öffnungsvorgang ausgebildet sein. Weiterhin kann die Öffnungshilfe alternativ so gestaltet sein, dass bei Betätigung derselben eine Entnahmeöffnung 40 im Bereich von Außenpackung 12 und Innenpackung 13 gleichzeitig oder lediglich eine Öffnung im Bereich der Außenpackung 12 geschaffen wird. Im letztgenannten Falle muss die Innenpackung 13 durch den Verbraucher (manuell) geöffnet werden.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 3 in Verbindung mit 13 ist die Öffnungshilfe im Bereich der Außen-Stirnwand 18 angeordnet, quer zu dieser. Es entsteht so eine (längliche, rechteckige) Entnahmeöffnung 40, die sich über die volle Breite bzw. Tiefe der Stirnwand 18 erstreckt und mit einem Schenkel in den Bereich der Vorderwand 15 fortgesetzt ist. Die Entnahmeöffnung 14 wird durch besonderes Zusammenwirken von Außenpackung 12 und Innenpackung 13 geschaffen. Der Außenzuschnitt 14 ist mit einer der Entnahmeöffnung 40 entsprechenden Öffnungslasche 41 versehen. Diese ist als Teil des Außenzuschnitts 14 ausgebildet und durch eine Schwächungslinie 42 begrenzt, bei der es sich vorzugsweise um eine Perforationslinie handelt. Diese ist im Wesentlichen U-förmig ausgebildet, mit der offenen Seite im Bereich der Außen-Rückwand 16. Beim Öffnen der Packung wird die Öffnungslasche 41 aus dem Verbund mit dem Außenzuschnitt 14 entlang der Schwächungslinie 42 herausgetrennt. Aufgrund der Ausbildung der Schwächungslinie 42 bleibt jedoch die Öffnungslasche 41 in Verbindung mit dem Außenzuschnitt 14, und zwar mit einem Schenkel der Rückwand 16.
  • Die Öffnungslasche 41 wird durch ein Hilfsmittel in die Öffnungsstellung bewegt, insbesondere durch ein Verschlussetikett 43. Dieses besteht aus Folie und ist durch Klebung mit der Außenseite des Außenzuschnitts 14 verbunden. Das Verschlussetikett 43 ist – als gesonderter Zuschnitt – so ausgebildet, dass die Öffnungslasche 41 komplett überdeckt ist unter Bildung eines ringsherum laufenden Randstreifens 44. Dieser ist mit einem Bereich des Außenzuschnitts 14 neben der Schwächungslinie 42 verbunden. Wenn nach erstmaligem Öffnen der Packung das Verschlussetikett 43 entlang der Schwächungslinie 42 aus dem Zuschnitt herausgetrennt ist, bildet der klebende Randstreifen 44 des Verschlussetiketts 43 beim Wiederverschließen der Packung eine haltbare Schließstellung. An einem freien Rand ist das Verschlussetikett mit einer leimfreien Grifflasche 45 versehen.
  • Die Öffnungshilfe bzw. das Verschlussetikett 43 ist seitlich versetzt zu einer gedachten mittleren Querebene der Stirnwand 18 angeordnet. Der auf dieser Seite liegende Ecklappen 13 ist entsprechend verkürzt, sodass in der Faltstellung der Ecklappen außerhalb des Bereichs der Entnahmeöffnung 40 liegt (2).
  • Die Innenpackung 13 bzw. deren Innenzuschnitt 32 ist mit einem zur Bildung der Entnahmeöffnung 40 heraustrennbaren Zuschnittbereich versehen, insbesondere mit einer Abrisslasche 46. Diese ist hinsichtlich der Position bzw. Relativstellung innerhalb des Innenzuschnitts 32, hinsichtlich Größe und/oder Kontur auf die Öffnungslasche 41 des Außenzuschnitts 14 abgestimmt. Die Abrisslasche 46 ist durch eine Schwächungslinie 47, insbesondere durch eine Perforationslinie in dem Material des Innenzuschnitts definiert, derart, dass beim Betätigen der Öffnungshilfe die Abrisslasche 46 zeitgleich ganz oder teilweise aus der Verbindung mit dem Innenzuschnitt 32 herausgetrennt wird.
  • Der (komplett dargestellte) Innenzuschnitt 32 gemäß 13 ist mit einer im Wesentlichen rechteckigen Abrisslasche 46 versehen, die sich quer über die Innen-Stirnwand 35 erstreckt, und zwar in einer auf die Öffnungslasche 41 des Außenzuschnitts 14 ausgerichteten Relativstellung. Die Anordnung ist so gewählt, dass die Abrisslasche 46 in den Abmessungen geringfügig kleiner ist als die Öffnungslasche 41, sodass auch bei geringfügigen Fertigungstoleranzen die Abrisslasche 46 vollständig innerhalb des Bereichs der Öffnungslasche 41 liegt. Bei dem Beispiel der 13 ist die Abrisslasche 46 von einer geschlossenen, ringsherum laufenden Schwächungslinie 47 begrenzt.
  • Eine Besonderheit besteht darin, dass die Abrisslasche 46 als Teil der Innenpackung 13 (dauerhaft) mit der Öffnungslasche 41 der Außenpackung 12 verbunden ist. Die überwiegende Fläche der Abrisslasche 46, mindestens im Bereich der Innen-Vorderwand 33 sowie der Innen-Stirnwand 35 ist durch Leim mit der Innenseite der Öffnungslasche 41 verbunden. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind mehrere Leimpunkte 48 verteilt angeordnet, insbesondere in Eckbereichen der Abrisslasche 46 bzw. der abtrennbaren Schenkel derselben.
  • Durch die Funktionseinheit von Öffnungslasche 41 und Abrisslasche 46 wird bei einer Betätigung der Öffnungslasche 41 – bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 3 durch das Verschlussetikett 43 – Materialstücke aus der Außenpackung 12 und aus der Innenpackung 13 zeitgleich unter Bildung der Entnahmeöffnung 14 herausgetrennt. Bei dem vorgenannten Ausführungsbeispiel können diese Zuschnittteile 41, 46 mit Hilfe des Verschlussetiketts 43 in die Schließstellung zurückgeführt werden.
  • 4, 5 offenbart eine Alternative der Öffnungshilfe. Der prinzipielle Aufbau mit Öffnungslasche 41 und Abrisslasche 46 und vorzugsweise mit Verschlussetikett 43 entspricht dem beschriebenen Ausführungsbeispiel. Die Öffnungslasche 41 der Außenpackung 12 ist vorliegend nur im Bereich der Außen-Stirnwand 18 positioniert und erstreckt sich mit einem Abschnitt bzw. Schenkel in die Außen-Rückwand 16 (4). Eine (frontseitige) Abrisskante 49 der Öffnungslasche 41 läuft entlang einer Faltkante 50 zwischen Außen-Vorderwand 15 und Außen-Stirnwand 18. Die Schwächungslinie 42 ist in diesem Bereich – wie auch bei dem Ausführungsbeispiel der 3 – mit einem längeren, quergerichteten Stanzschnitt ausgebildet, sodass die Mitnahme der Öffnungslasche 41 durch das Verschlussetikett 43 beim erstmaligen Öffnen gewährleistet ist. Der wirksame Bereich der Öffnungslasche 41 erstreckt sich über die Breite bzw. Tiefe der Außen-Stirnwand 18, sodass auch die gebildete Entnahmeöffnung (ausschließlich) im Bereich der Außen-Stirnwand 18 liegt. Das Verschlussetikett 43 erstreckt sich mit einem (längeren) Schenkel bis in die Außen-Vorderwand 15. Hier liegt auch die Grifflasche 45.
  • Die Innenpackung 13 bzw. der Innenzuschnitt 32 ist auf die Gestaltung der Öffnungshilfe ausgerichtet. Vorzugsweise ist der Innenzuschnitt 32 im Bereich der Öffnungshilfe entsprechend 14 ausgebildet. Die Abrisslasche 46 erstreckt sich im Bereich der Innen-Stirnwand 35 mit einer quergerichteten Reißlinie 51 entlang einer die Innen-Stirnwand 35 begrenzenden Faltlinie 52. Ein kurzer Schenkel der Abrisslasche 46 liegt in der Innen-Rückwand 34.
  • Die so ausgebildete Abrisslasche 46 ist in ihrer Position im Wesentlichen mittig auf die Öffnungslasche 41 gemäß 4, 5 ausgerichtet und mit dieser haltbar verbunden durch (vier) Leimpunkte 48. Die Einheit aus Öffnungslasche 41 und Abrisslasche 46 wird gemeinsam in die Öffnungsstellung geführt – mit dem Verschlussetikett 43. Die Öffnungslasche 41 und Abrisslasche 46 können durch entgegengesetzte Betätigung in die Schließstellung zurückgeführt werden.
  • Die Öffnungshilfe kann alternativ auch ohne Verschlussetikett ausgebildet sein. Bei dieser Dabei ist die Öffnungslasche 41 so ausgebildet und/oder angeordnet, dass ein Teilstück bzw. ein Randbereich der Öffnungslasche 41 unmittelbar erfasst und danach die Einheit aus Öffnungslasche 41 und Abrisslasche 46 in die Öffnungsstellung gebracht werden kann.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 6, 7 ist durch eine vorzugsweise geschlossene Schwächungslinie 42 bzw. Perforationslinie ein (rechteckiger) Bereich als Öffnungslasche 41 der Außen-Stirnwand 18 angeordnet. Die Stanzung der Linie 42 ist so ausgebildet, dass an einer Querseite – vorliegend an der der Außen-Vorderwand 15 zugekehrten Seite – ein durchgehender Stanzschnitt 67 angeordnet ist. Aufgrund von bogenförmigen Enden der Stanzung 67 entsteht eine schmale Griffzunge 53 der Öffnungslasche 41. Die Anordnung ist so getroffen, dass die Griffzunge 53 bzw. die dieser zugeordnete Stanzung 67 im Bereich einer benachbarten Wandung des Außenzuschnitts 14 angeordnet ist, vorliegend im Bereich der Außen-Vorderwand 15. Durch die Faltung des Zuschnitts 14 entlang der stirnseitigen Faltkante 50 wird aufgrund der Rückstellkräfte im Material die Griffzunge 53 in einer Winkel- bzw. Schrägstellung zur Vorderwand 15 positioniert (7). Die Griffzunge 53 ist dadurch leicht erfassbar. Die Öffnungslasche 41 kann sodann in eine Öffnungsstellung bewegt werden, vorzugsweise unter Heraustrennen aus der Außen-Stirnwand 18.
  • Der Innenzuschnitt 32 kann hinsichtlich der Anordnung und Ausgestaltung der Abrisslasche 46 entsprechend 14 ausgebildet sein. Durch Verklebung wird die Einheit aus Öffnungslasche 41 und Abrisslasche 46 hergestellt, die aus Innenpackung 13 und Außenpackung 12 vollständig entfernt wird, und zwar aufgrund einer Querperforation 54 der Öffnungslasche 41 gegenüberliegend zur Griffzunge 53, vorliegend am oberen Rand der Außen-Rückwand 16. Es entsteht so eine freie Entnahmeöffnung, die nicht wieder verschlossen wird.
  • Der Außenzuschnitt 14 kann alternativ so ausgebildet sein, dass in räumlicher Nachbarschaft zur Öffnungslasche 41 liegende Zuschnittteile aufgrund einer (besonderen) Ausbildung und/oder Faltstellung das Erfassen der Öffnungslasche beim (erstmaligen) Öffnen ermöglichen. Bei der Ausführung gemäß 8, 9 dient eine Randkante einer Wand der Außenpackung 12 als Betätigungsmittel für die Öffnungslasche 41. Diese ist aufgrund entsprechender Schwächungslinie in den Randbereich bzw. an einer Seite der Außen-Stirnwand 18 angeordnet. Eine freie Querkante 55 der Außen-Stirnwand 18 bildet aufgrund entsprechender Gestaltung des Außenzuschnitts einen erfassbaren freien Vorsprung zur Betätigung der Öffnungslasche 41. Die Außen-Stirnwand 18 mit der Querkante 55 ragt aufgrund entsprechender Gestaltung des Außenzuschnitts 14 geringfügig über die Kontur der Außenpackung 12 bzw. über die Außen-Seitenwand 23 hinweg. Die Öffnungslasche 41 wird demnach unmittelbar erfasst und entlang der Schwächungslinie 42 als Teilstück der Außen-Stirnwand 18 abgetrennt.
  • Die in der beschriebenen Weise mit der Öffnungslasche 41 verbundene Abrisslasche 46 wird gleichzeitig mit angehoben. Der an dieser Seite der Stirnwand 18 liegende Ecklappen 30 wird beim Öffnen der Lasche 41 mit angehoben. Zu diesem Zweck ist der Ecklappen 30 von dem zugeordneten Seitenlappen 20 abtrennbar. Eine Trennlinie 56 ist als Schwächungslinie ausgebildet, insbesondere mit Stanzungen und Restverbindungen.
  • Die Öffnungslasche 41 ist bei dem Ausführungsbeispiel 8, 9 in besonderer Weise ausgebildet. Ein im Wesentlichen rechteckiges Mittelstück 57 erstreckt sich innerhalb der Außen-Stirnwand 18. Diese ist demnach Teil der Öffnungslasche 41. An einer, vorliegend an beiden Seiten sind Seitenstücke 58, 59 durch die entsprechend konturierte Schwächungslinie 42 angeordnet, dies als Teil der Vorderwand 15 einerseits und der Rückwand 16 andererseits ausgebildet sind. Ein schräg verlaufender Perforationsabschnitt 60 ermöglicht den Trennvorgang im Bereich von Vorderwand 15 und Rückwand 16, sodass die Seitenstücke 58, 59 eine trapezförmige Kontur aufweisen. Entsprechend ist die (dauerhafte) Entnahmeöffnung ausgebildet. Obere Enden der Zigaretten 10 liegen im Bereich von Vorderwand 15 und/oder Rückwand 16 frei.
  • Der Innenzuschnitt 32 ist hinsichtlich der Gestalt der Abrisslasche (nicht gezeigt) an die Kontur der Öffnungslasche 41 in 8, 9 angepasst. Die Anzahl und Positionierung der Leimpunkte 48 berücksichtigt den Seitenstücken 58, 59 der Öffnungslasche 41 zugeordnete Bereiche der Abrisslasche.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 10, 11 – ohne Verschlussetikett – dient ein Teil des Außenzuschnitts 14 als Mittel zur Betätigung der Öffnungslasche 41. Diese ist beispielshaft als (rechteckiges) End- bzw. Seitenstück der Stirnwand 18 ausgebildet. Aufgrund einer geschlossenen Schwächungs- bzw. Perforationslinie 42 wird eine Öffnungslasche 41 definiert, deren Breite der entsprechenden Abmessung der Außen-Stirnwand 18 entspricht und deren Länge vorzugsweise etwa der halben Länge der Stirnwand 18 entspricht. Die Öffnungslasche 41 mit Abrisslasche 46 wird bei der erstmaligen Betätigung entfernt.
  • Die Betätigung der Öffnungslasche 41 bei Ingebrauchnahme der Packung erfolgt über ein Griffstück 61, welches über die Kontur der Stirnwand 18, also über deren Querkante 55 hinweg ragt. Das Griffstück 61 ist Teil des entsprechend ausgebildeten Ecklappens 30.
  • Dieser ist mit einer Querstanzung 62 mit bogenförmigen Enden versehen. In der Faltstellung – Anlage des Ecklappens 30 an der Innenseite der Stirnwand 18 – wird das Griffstück 61 aufgrund der Querstanzung 62 nach außen gerichtet. Die Abmessungen sind so gewählt, dass das Griffstück 61 einen nach außen gerichteten Überstand bildet. Das zungenförmige Griffstück 61 befindet sich im Bereich eines Ausschnitts 66, der durch entsprechende Verkürzung des äußeren Seitenlappens 19 (10) geschaffen ist.
  • Die Schwächungslinie 42 schließt an die Enden der Querkante 55 bzw. an die Rundecken 26 der Stirnwand 18 an und bilden so eine Fortsetzung der Wandkante, sodass das Abtrennen der Öffnungslasche 41 erleichtert ist.
  • Die Innenpackung 13 bzw. deren Innenzuschnitt 32 ist im Bereich der Abrisslasche 46 vorzugsweise entsprechend der Darstellung in 15 ausgebildet. Die durch die Schwächungslinie 47 bzw. Perforation umschlossene Abrisslasche 46 ist mindestens im Bereich von Innen-Vorderwand 33 und Innen-Rückwand 34 größer ausgebildet, nämlich durch versetzte Anordnung der Schwächungslinie 47, als das Verschlussetikett 43. Beim Abtrennen desselben wird die mit der Öffnungslasche 41 verbundene Abrisslasche 46 als haubenförmiges Gebilde abgetrennt, sodass im Bereich der Entnahmeöffnung 40 der Trennrand des Innenzuschnitts 32 gegenüber dem Trennrand der Öffnungslasche 41 zurückgesetzt ist (17).
  • 12 zeigt einen ausgebreiteten Außenzuschnitt 14 als Alternative zu 3. Während bei der letztgenannten Ausführung die Außen-Bodenwand 12 einlagig ist, besteht gemäß 12 die Bodenwand aus einem Innenlappen 63, der mit der Außen-Rückwand 16 verbunden ist und aus einem Außenlappen 64 im Anschluss an die Außen-Vorderwand 15. Die Lappen 63, 64 sind annähernd gleich groß, sodass die Bodenwand insgesamt doppellagig ausgebildet ist.
  • Eine weitere Besonderheit der Packung ist in 16 und 18 zu sehen. Es handelt sich dabei um Querschnitte der Packung, nämlich einerseits der 1 (Querschnitt in 16) und andererseits der 7 (Querschnitt in 18). Die außermittig, also versetzt liegenden Öffnungshilfen bilden jeweils eine Entnahmeöffnung 40 mit vier frei liegenden Zigaretten 10 (durch Schraffur gekennzeichnet). Weiterhin ist von Bedeutung die Position der Leimpunkte 48 zur Verbindung der Abrisslasche 46 mit der Öffnungslasche 41. Die betreffenden Leimpunkte 48 sind im Wesentlichen im Bereich einer Zigarette angeordnet, sodass diese eine gewisse Abstützung beim Andrücken der Öffnungslasche 41 an die betreffenden Leimpunkte 48 der Abrisslasche 46 bilden.
  • Schließlich ist die Besonderheit gemäß 19 hervorzuheben. Bei Ausführungen der Packung mit einem Verschlussetikett 43 ist vorgesehen, dass zwischen dem Verschlussetikett 43 und der Öffnungslasche 41 eine für die Dauer der Benutzung der Packung haltbare Verbindung gegeben ist – insbesondere durch vollflächige Klebung –, während die beim Wiederverschließen wirksame Verbindung im Bereich der Randstreifen 44 eine relativ geringere Haltbarkeit aufweisen soll, nämlich beim Öffnen des Verschlussetiketts 43 ein leichtes Abziehen desselben von der Wandung der Packung ermöglichen soll.
  • Der Zuschnitt 14 ist vollflächig an der Außenseite mit einer Beschichtung versehen (Lackschicht). Diese weist im Bereich der (Leim-)Verbindung des Verschlussetiketts 43 mit erhöhter Festigkeit eine Aussparung 65 auf. In diesem Bereich liegt demnach das Verschlussetikett 43 mit vorzugsweise vollflächiger Leimschicht unmittelbar am Verpackungsmaterial (Karton, Papier) an. In 19 ist dieser Bereich als schraffierte Fläche ausgewiesen. Hier wird eine dauerhaft starke Haftverbindung des Verschlussetiketts 43 mit dem Außenzuschnitt 14 geschaffen. Außerhalb der Aussparung 15, nämlich im Bereich der Randstreifen 44, ist die (leichter lösbare) Leimverbindung des Verschlussetiketts 43 mit der Beschichtung des Verpackungsmaterials gegeben. Alternativ kann die Fläche 65 auf andere Weise für eine dauerhafte (flächige) Haftung des Verschlussetiketts 43 vorbereitet sein, z. B. durch eine wirksame Beschichtung.
  • Alle vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele können auch in der Weise ausgebildet sein, dass – unter Verzicht auf die Verbindung zwischen der Außenpackung 12 und der Innenpackung 13 – Verbindung von Öffnungslasche 41 und Abrisslasche 46 – lediglich die Außenpackung 12 geöffnet wird, also eine Entnahmeöffnung 40 erhält. Der Innenzuschnitt 32 muss dann im Bereich der gebildeten Entnahmeöffnung 40 von Hand geöffnet werden, um Zigaretten 10 zu entnehmen.
  • 20 bis 25 zeigen Beispiele für eine besondere Ausbildung dieser Öffnungshilfe ausschließlich im Bereich der Außen-Stirnwand 18. 26 ist die alternative Ausbildung der Öffnungshilfe entsprechend 2. Bei dieser Ausführung, die auch analog für die weiteren beschriebenen Beispiele in Betracht kommt, ist lediglich die Öffnungslasche 41 mit dem Verschlussetikett 43 (vollflächig) durch Klebung verbunden. Durch Betätigen des Verschlussetiketts 43 wird demnach die Öffnungslasche 41 aus dem Verbund mit der Außenpackung 12 herausgetrennt. Die Innenpackung 13 bleibt bei diesem Öffnungsvorgang unversehrt und muss durch eine gesonderte Maßnahme geöffnet werden.
  • Die Öffnungslasche 41 ist – wie bei dem Beispiel der 2 – so ausgebildet, dass im Bereich von quergerichteten Packungskanten 50 zwischen der Außen-Stirnwand 18 einerseits und Außen-Vorderwand 15 oder Außen-Rückwand 16 andererseits quergerichtete Liniengelenke 68, 69 der Öffnungslasche 41 gebildet sind. Diese erleichtern insbesondere die Rückführung der Öffnungslasche 41 in die Schließstellung unter Anpassung an die Kontur der Außenpackung 12. Das Liniengelenk 69 im Bereich der rückseitigen Packungskante ermöglicht die Schwenkbewegung der Öffnungslasche 41.
  • Bei den Ausführungsbeispielen gemäß 20 bis 25 ist die Öffnungshilfe bzw. die Öffnungslasche 41 ausschließlich im Bereich der Außen-Stirnwand 18, und zwar außermittig an einer Seite angeordnet, analog zu den Ausführungsbeispielen gemäß 10, 11 sowie 17. Die aufgrund der Rundecken 26 am freien Rand zungenförmig ausgebildete Öffnungslasche 41 entspricht hinsichtlich der Breite der entsprechenden Abmessung der Außen-Stirnwand 18. Entlang der stirnseitigen Querkanten 50 der Packung sind Perforationslinien 70 gebildet, die das Heraustrennen der Öffnungslasche 41 beim erstmaligen Öffnungsvorgang ermöglichen. Die zungenartige Endkontur der Außen-Stirnwand 18 erleichtert die Einleitung des Trennvorgangs bei Öffnung der Packung. Ein quergerichtetes Liniengelenk 69 ermöglicht – analog zu 26 – die Schwenkbewegung der Öffnungslasche 41 zwischen Schließ- und Öffnungsstellung.
  • An der Außenseite ist das Verschlussetikett 43 angebracht, welches als streifenförmiges Gebilde vorzugsweise in der Breite der Außen-Stirnwand 18 diese in einem Teilbereich, der größer ist als die entsprechende Abmessung der Öffnungslasche 41, abdeckt unter dauerhafter Verbindung mit der Öffnungslasche 41. Das Verschlussetikett 43 weist entsprechend der Kontur der Außen-Stirnwand 18 Rundungen 71 auf. Ein Betätigungsschenkel 72 erstreckt sich an der zugeordneten Außen-Seitenwand 23, und zwar in der Breite derselben, nämlich lediglich im (ebenen) Bereich zwischen den Rundkanten 24, also mit geringerer Breite als das Verschlussetikett 43 im Übrigen. Am freien Ende wird die (zungenartige, klebstofffreie) Grifflasche 45 gebildet. Durch Erfassen derselben kann das Verschlussetikett 43 in die Öffnungsstellung gemäß 21 gezogen werden. Die Innenpackung 13 bleibt bei dieser Ausführung geschlossen.
  • Eine Besonderheit ist hier die Ausbildung des Zuschnitts für die Außenpackung 12 (22). Es fehlen bei dieser Ausführung Ecklappen an der Seite der Öffnungslasche 41, also der beispielsweise in 3 gezeigte Ecklappen 30. Dadurch bleibt der Bereich eines Querrandes der Außen-Stirnwand 18 ohne Verbindung mit der Außen-Seitenwand 23. Eine Abdeckung wird durch das Verschlussetikett 43 geschaffen, welches einen zwischen Außen-Stirnwand 18 und Außen-Seitenwand 23 entstehenden Spalt in Schließstellung überdeckt. Im Übrigen ist der Zuschnitt (22) in gleicher Weise ausgebildet wie der gemäß 3. Möglich ist auch eine Gestaltung entsprechend 12.
  • Bei der Öffnungshilfe gemäß 23 bis 25 ist eine Öffnungslasche 41 der Außenpackung 12 ebenfalls ausschließlich im Bereich der Außen-Stirnwand 18 angeordnet, und zwar in der Breite derselben und mit deren Kontur. Entlang der seitlichen Querkanten der Außenpackung 12 sind, analog zu dem vorhergehenden Beispiel – Perforationslinien 70 zur (seitlichen) Begrenzung der Öffnungslasche 41 angeordnet. Ein quergerichteter Stanzschnitt 73 grenzt die Öffnungslasche 41 vom übrigen Teil der Außen-Stirnwand 18 ab. Damit kann die Öffnungslasche 41 mit Hilfe eines Verschlussetiketts 43 vollständig von der Außenpackung 12 bei erstmaliger Öffnung abgetrennt werden, und zwar durch Betätigen des Verschlussetiketts 43 von einem mittleren Bereich der Außen-Stirnwand 18 ausgehend zum Rand bzw. in Richtung zur Seitenwand 23. Das Verschlussetikett 43 erstreckt sich über die volle Fläche der Öffnungslasche 41 mit einem Überstand, der die Grifflasche 45 bildet. Beim Betätigen des Verschlussetiketts 43 wird dieses demnach zunächst von der Außen-Stirnwand 18 abgezogen. Sodann wird die Öffnungslasche 41 erfasst und entlang den Perforationslinien 70 aus der Verbindung mit der Außenpackung 12 – Außen-Vorderwand 15 und Außen-Rückwand 16 – herausgetrennt.
  • Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Öffnungslasche 41 als randseitiges Teilstück der Außen-Stirnwand 18 mit dem Ecklappen 30 verbunden, der in gleicher Weise ausgebildet sein kann wie der gegenüberliegende Ecklappen 29. Der Ecklappen 30 ist mit der Innen- bzw. Unterseite der Außen-Stirnwand 18 verbunden, und zwar (ausschließlich) im Bereich der Öffnungslasche 41, insbesondere durch (drei) Leimpunkte 31. Diese sind bei der Herstellung der Packung an der Innenseite des Zuschnitts (25) angeordnet, sodass bei der Faltung der Außenpackung 12 der Ecklappen 30 mit der Außen-Stirnwand 18 bzw. der Öffnungslasche 41 verbunden wird. Beim Betätigen des Verschlussetiketts 43 wird somit die Öffnungslasche 41 unter Aufrechterhaltung der Verbindung mit dem Ecklappen 30 um ein gemeinsames Faltgelenk 74 geschwenkt. Bei diesem Beispiel ist demnach eine Gelenkverbindung zwischen der Öffnungslasche 41 und der Außen-Seitenwand 23 geschaffen.
  • Die Innenpackung 13 kann bei diesen Ausführungsbeispielen in unterschiedlicher Weise ausgebildet bzw. gefaltet sein. Vorteilhaft ist eine Ausführung, bei der der Innenzuschnitt in herkömmlicher Weise um die Zigarettengruppe 11 herumgefaltet ist, derart, dass eine übliche Stirnfaltung mit trapezförmigen Stirnlappen 75 entsteht, wie beispielsweise bei einer standardmäßigen Weichbecherpackung. Die geöffnete Außenpackung 12 (21, 24) ermöglicht den Zugang zur Innenpackung 13, wobei mit Hilfe der Stirnlappen 75 manuell die Innenpackung 13 geöffnet werden kann. Das Material des Innenzuschnitts 32 ist hierbei reißfähig ausgebildet.
  • Gemäß einer Alternative, nämlich bei einer Ausbildung bzw. Anordnung des Innenzuschnitts 32 analog zu 13, also mit geschlossener, faltlappenfreier Innen-Stirnwand 35, ist diese – und vorzugsweise ein Nachbarbereich der Innen-Vorderwand 33 – mit einer Schwächungslinie 76 (Perforation) versehen. Diese erleichtert das Öffnen der Innenpackung 13 im Bereich der Entnahmeöffnung 40 von Hand. Die Schwächungslinie 76 ist vorzugsweise so ausgebildet wie in 13 oder gemäß 14, also jeweils mit einer quergerichteten Reißlinie 51, also einer durchgehenden Stanzlinie, zum erleichterten Erfassen der manuell zu öffnenden Abrisslasche 46 der Innenpackung 13.
  • Die Beispiele von Zigarettenpackungen gemäß 20 bis 26 können durch entsprechende Stanzungen im Bereich der Außenpackung 12 so ausgebildet sein, dass – unter Verzicht auf ein Verschlussetikett 43 – die Öffnungslasche 41 im Bereich eines entsprechend gestalteten Erfassungsrandes unmittelbar von Hand betätigt und in die Öffnungsstellung gezogen wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Zigarette
    11
    Zigarettengruppe
    12
    Außenpackung
    13
    Innenpackung
    14
    Außenzuschnitt
    15
    Außen-Vorderwand
    16
    Außen-Rückwand
    17
    Außen-Bodenwand
    18
    Außen-Stirnwand
    19
    äußerer Seitenlappen
    20
    innerer Seitenlappen
    21
    Leimpunkt
    22
    Außen-Seitenwand
    23
    Außen-Seitenwand
    24
    Rundkante
    25
    Rille
    26
    Rundecke
    27
    Verbindungslappen
    28
    Leimpunkt
    29
    Ecklappen
    30
    Ecklappen
    31
    Leimpunkt
    32
    Innenzuschnitt
    33
    Innen-Vorderwand
    34
    Innen-Rückwand
    35
    Innen-Stirnwand
    36
    Bodenlappen
    37
    Bodenlappen
    38
    Wandlappen
    39
    Wandlappen
    40
    Entnahmeöffnung
    41
    Öffnungslasche
    42
    Schwächungslinie
    43
    Verschlussetikett
    44
    Randstreifen
    45
    Grifflasche
    46
    Abrisslasche
    47
    Schwächungslinie
    48
    Leimpunkt
    49
    Abrisskante
    50
    Faltkante
    51
    Reißlinie
    52
    Faltlinie
    53
    Griffzunge
    54
    Querperforation
    55
    Querkante
    56
    Trennlinie
    57
    Mittelstück
    58
    Seitenstück
    59
    Seitenstück
    60
    Perforationsabschnitt
    61
    Griffstück
    62
    Querstanzung
    63
    Innenlappen
    64
    Außenlappen
    65
    Aussparung
    66
    Ausschnitt
    67
    Stanzschnitt
    68
    Liniengelenk
    69
    Liniengelenk
    70
    Perforationslinie
    71
    Rundung
    72
    Betätigungsschenkel
    73
    Stanzschnitt
    74
    Faltgelenk
    75
    Stirnlappen
    76
    Schwächungslinie
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2012/007081 A1 [0002]

Claims (21)

  1. Zigarettenpackung mit einer Außenpackung (12) aus faltbarem Verpackungsmaterial, insbesondere aus dünnem Karton (”Rigid Soft”) und mit einer Innenpackung (13) – von einem Innenzuschnitt (32) aus Papier, Stanniol, Folie oder dergleichen umgebene Zigarettengruppe (11) –, wobei die Außenpackung (12) eine sich mindestens mit einem Teilbereich in einer Stirnwand (18) erstreckende Entnahmeöffnung (40) aufweist, die von einer durch Schwächungslinien (42) begrenzten Öffnungslasche (41) als Teil mindestens einer Wandung der Außenpackung (12) verschlossen bzw. verschließbar und unter Bildung der Entnahmeöffnung (40) aus der Wandung der Außenpackung (12) heraustrennbar ist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) der Innenzuschnitt (32) der Innenpackung (13) bildet im Bereich der Entnahmeöffnung (40) eine Abrisslasche (46), vorzugsweise aufgrund von Schwächungslinien (42) des Innenzuschnitts (32), b) die Abrisslasche (46) der Innenpackung (13) ist mit der Öffnungslasche (41) der Außenpackung (12) verbunden, vorzugsweise durch Klebung, derart, dass beim Betätigen der Öffnungslasche (41) die mit dieser verbundene Abrisslasche (46) vom Innenzuschnitt (32) mindestens teilweise abtrennbar ist.
  2. Packung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) an der Außenpackung (12) ist ein die Öffnungslasche (41) überdeckendes Verschlussetikett (43) angebracht, b) das Verschlussetikett (43) ist mit der Öffnungslasche (41) durch Klebung verbunden, vorzugsweise durch vollflächige Verklebung, c) an vorzugsweise mindestens drei Seiten der über die Öffnungslasche (41) hinwegragenden Verschlussetiketts (43) sind Randstreifen (44) gebildet zur Verbindung des Verschlussetiketts (43) in Schließstellung mit einem die Entnahmeöffnung (40) der Außenpackung (12) umgebenden Randbereichs, derart, dass beim Öffnen der Packung die Öffnungslasche (41) mit Abrisslasche (46) mit Hilfe des Verschlussetiketts (43) unter Bildung der Entnahmeöffnung (40) in die Öffnungsstellung bewegbar sind.
  3. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungslasche (41) der Außenpackung (12) unmittelbar erfassbar und mit der an der Innenseite fixierten Abrisslasche (46) der Innenpackung (13) in die Öffnungsstellung bewegbar ist.
  4. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungslasche (41) der Außenpackung (12) aufgrund entsprechender Ausbildung und Anordnung einer die Öffnungslasche (41) umgebenden Schwächungslinie (42) aus der Außenpackung (12) bzw. deren Wandungen heraustrennbar ist, vorzugsweise durch unmittelbares Erfassen und Betätigen der Öffnungslasche (41) und unter Mitnahme der mit dieser verbundenen Abrisslasche (46) der Innenpackung (13) unter Bildung einer dauerhaft frei liegenden Entnahmeöffnung (40).
  5. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungshilfe – Öffnungslasche (41), Abrisslasche (46) und ggf. Verschlussetikett (43) – im Bereich einer vorzugsweise ohne Faltlappen ausgebildeten Stirnwand – Außen-Stirnwand (18), Innen-Stirnwand (35) – angeordnet ist mit einer Längserstreckung quer zur Stirnwand (18, 35) und vorzugsweise versetzt zu einer (gedachten) Mittelebene der Stirnwand (18, 35).
  6. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenzuschnitt (14) und/oder der Innenzuschnitt (32) nach dem Längsfaltprinzip aufgebaut sind, vorzugsweise derart, dass die Außen-Stirnwand (18) einerseits und die Innen-Stirnwand (35) andererseits einlagig, also frei von Faltlappen, ausgebildet sind, insbesondere durch Anordnung der Stirnwand (18, 35) zwischen Außen-Vorderwand (15) und Außen-Rückwand (16) einerseits und Innen-Vorderwand (33) sowie Innen-Rückwand (34) andererseits.
  7. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere bei einer Ausführung der Öffnungshilfe mit unmittelbar erfassbarer Öffnungslasche (41) der Außenpackung (12) durch die die Öffnungslasche (41) definierende Schwächungslinie (42) eine (geringfügig) abstehende bzw. schräg gerichtete Griffzunge (53) gebildet ist als Teil der Öffnungslasche (41), vorzugsweise durch eine geschlossene, durchgehende Stanzlinie (67) mit gerundeten Enden im Bereich der Außen-Vorderwand (15), benachbart zu einer stirnseitigen Faltkante (50) der Außenpackung (12).
  8. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Erfassen der Öffnungslasche (41) der Außenpackung (12) – vorzugsweise ohne Verschlussetikett (43) – eine Grifflasche bzw. ein Griffstück (61) für die Öffnungslasche (41) von einem Teil des Außenzuschnitts (14) gebildet ist, vorzugsweise von einem an der Innenseite der Außen-Stirnwand (18) anliegenden Ecklappen (30), der mit einer Querstanzung (62) mit gerundeten Enden versehen ist, wobei das durch die Querstanzung (62) definierte Griffstück (61) durch Faltung des Ecklappens (30) in die packungsgerechte Position in eine Stellung zum Erfassen der Öffnungslasche (41) gelangt.
  9. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Erfassen der Öffnungslasche (41) – vorzugsweise ohne Verschlussetikett (43) – die Öffnungslasche (41) einen Überstand bildet, insbesondere eine über eine Außen-Seitenwand (23) hinwegragende Querkante (55), die zum Abtrennen der Öffnungslasche (41) erfassbar ist.
  10. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungslasche (41) – vorzugsweise ohne Verschlussetikett (43) – als Teil der Außen-Stirnwand (18) ausgebildet ist, insbesondere an einer Seite der Außen-Stirnwand (18), derart, dass sich die Öffnungslasche (41) von einem freien Rand der Stirnwand (18) – Querkante (55) – über die volle Breite der Außen-Stirnwand (18) etwa bis zur Mitte derselben erstreckt, wobei die die Öffnungslasche (41) begrenzende Schwächungslinie (42) von den seitlichen Enden der Querkante (55), insbesondere von Rundecken (26) der Stirnwand (18) ausgehend entlang von die Stirnwand (18) seitlich begrenzenden Faltkanten (50) verläuft.
  11. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die von dem Innenzuschnitt (32) abtrennbare Abrisslasche (46) durch eine vorzugsweise ringsherum laufende, geschlossene Schwächungslinie (47) begrenzt ist, wobei vorzugsweise die Abrisslasche (46) aufgrund entsprechender Anordnung der Schwächungslinie (47) seitlich bis in den Bereich der Innen-Vorderwand (33) und/oder Innen-Rückwand (34) verlängert ist, derart, dass beim Abtrennen der Öffnungslasche (41) eine größere, insbesondere seitlich über die Öffnungslasche (41) hinwegragende Abrisslasche (46) abtrennbar ist.
  12. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungslasche (41) in einem Teilbereich der Außenstirnwand (18) und in angrenzenden Bereichen der benachbarten Packungswandungen – Außen-Vorderwand (15), Außen-Rückwand (16), durch entsprechenden Verlauf einer vorzugsweise geschlossenen Schwächungslinie (62) gebildet ist, vorzugsweise mit einem im Wesentlichen rechteckigen Mittelstück in einem Seitenbereich der Außen-Stirnwand (18) und angrenzenden Seitenstücken (58, 59) im Bereich von Vorderwand (15) und Rückwand (16), wobei vorzugsweise die Schwächungslinie (42) schräg gerichtete Perforationsabschnitte im Bereich der Seitenstücke (58, 59) aufweist, in Trennrichtung verlaufend.
  13. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Endwandungen des Außenzuschnitts einlagig ausgebildet sind, insbesondere die Außen-Stirnwand (18), wobei vorzugsweise eine Außen-Bodenwand (17) am freien Rand einen Lappen (27) zur Verbindung mit der Innenseite der Außen-Vorderwand (15) aufweist.
  14. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Leimpunkte (48) zur Verbindung der Öffnungslasche (41) mit der Abrisslasche (46) im Wesentlichen mittig zu jeweils einer Zigarette (10) der entsprechend formierten Zigarettengruppe (11) angeordnet sind zur Schaffung einer Abstützwirkung der Zigaretten (10).
  15. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenzuschnitt (14) mindestens an der Außenseite mit einer durchgehenden, flächigen Beschichtung versehen ist – Lack –, wobei die Beschichtung im Bereich der Öffnungslasche (41) der Außenpackung (12) unterbrochen ist unter Bildung einer beschichtungsfreien Aussparung (65) mindestens annähernd im Bereich der Öffnungslasche (41), ggf. zusätzlich im Bereich einer Verankerung des Verschlussetiketts (43), wobei das Verschlussetikett (43) im Bereich der Aussparung (65) vorzugsweise flächig mit dem beschichtungsfreien Außenzuschnitt (14) verleimt ist.
  16. Zigarettenpackung mit einer Außenpackung (12) aus faltbarem Verpackungsmaterial, insbesondere aus dünnem Karton (”Rigid Soft”) und mit einer Innenpackung (13) – von einem Innenzuschnitt (32) aus Papier, Stanniol, Folie oder dergleichen umgebene Zigarettengruppe (11) –, wobei die Außenpackung (12) eine sich mindestens mit einem Teilbereich in einer Stirnwand (18) erstreckende Entnahmeöffnung (40) aufweist, die von einer durch Schwächungslinien (42) begrenzten Öffnungslasche (41) als Teilstück mindestens einer Wandung der Außenpackung (12) verschlossen bzw. verschließbar und unter Bildung der Entnahmeöffnung (40) aus der Wandung der Außenpackung (12) heraustrennbar ist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Öffnungslasche (41) ist teilweise von der Schwächungslinie (42) umgeben, derart, dass die Öffnungslasche (41) auch in Öffnungsstellung mit der Außenpackung (12) verbunden ist, b) die Öffnungslasche (41) ist mittels Liniengelenk (69, 74) zwischen Schließstellung und Öffnungsstellung bewegbar, c) die Innenpackung (13) wird bei geöffneter Öffnungslasche 41 durch gesonderte Öffnungstätigkeit, nämlich durch manuelles Heraustrennen einer Abrisslasche (46), geöffnet, wobei die Innenpackung (13) aus reißfähigem Packstoff besteht oder zur Bildung der Abrisslasche (46) Schwächungslinien (47, 51) aufweist.
  17. Zigarettenpackung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungslasche (41) an der Außenseite ein die Öffnungslasche (41) mindestens teilweise überdeckendes Verschlussetikett (43) aufweist, welches mit der Öffnungslasche (41) durch Klebung verbunden ist und welches vorzugsweise außerhalb des Bereichs der Öffnungslasche (41) eine klebstofffreie Grifflasche (45) aufweist zum Betätigen des Verschlussetiketts (43) derart, dass mit dessen Hilfe die Öffnungslasche (41) zwischen Schließstellung und Öffnungsstellung bewegbar ist.
  18. Packung nach Anspruch 16 oder nach einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrisslasche (46) der Außenpackung (12) insbesondere ausschließlich im Bereich der Außen-Stirnwand (18) gebildet ist, vorzugsweise derart, dass sich die Abrisslasche (46) über die volle Breite bzw. Tiefe der Außen-Stirnwand (18) in einem Rand- bzw. Seitenbereich derselben erstreckt, derart, dass ein seitlicher Bereich der Außen-Stirnwand (18) die Abrisslasche (46) bildet, insbesondere bis zu einem sich quer über die Außen-Stirnwand (18) erstreckenden Liniengelenk (69).
  19. Packung nach Anspruch 18 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abrisslasche (46) von einem freien Querrand der Außen-Stirnwand (18) – vorzugsweise mit Rundecken (26) – aus erstreckt und seitlich durch Schwächungslinien bzw. Perforationslinien (70) begrenzt ist, vorzugsweise im Bereich von die Außen-Stirnwand (18) seitlich begrenzenden Faltkanten (50).
  20. Packung nach Anspruch 18 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Verschlussetikett (43) im Bereich der Außen-Stirnwand (18) in der Breite derselben erstreckt und bei eventuellen Rundkanten (24) passende Rundungen (71) aufweist, wobei ein Betätigungsschenkel (72) des Verschlussetiketts (43) an der zugekehrten Außen-Seitenwand (23) anliegt und bei Vorhandensein von Rundkanten (24) hinsichtlich der Breite einem Bereich zwischen den benachbarten Rundkanten (24) entspricht.
  21. Packung nach Anspruch 16 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungslasche (41) der Außenpackung (12) als end- bzw. randseitiger Abschnitt der Außen-Stirnwand (18) ausgebildet ist mit einer im Bereich der Außen-Stirnwand (18) gebildeten, quergerichteten Schwächungslinie, insbesondere Stanzschnitt (73) und weiteren Schwächungslinien – Perforationslinien (70) – zur seitlichen Begrenzung der Öffnungslasche (41) bis zum freien Seiten- bzw. Querrand der Außen-Stirnwand (18), wobei vorzugsweise die vollständig von der Außen-Stirnwand (18) abtrennbare Öffnungslasche (41) mit der zugekehrten Außen-Seitenwand (23) schwenkbar verbunden ist, insbesondere über einen Ecklappen (30), der mit der Öffnungslasche (41) verbunden ist, vorzugsweise durch Klebung.
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