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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung für den Innenraum eines Fahrzeugs, aufweisend einen Grundkörper zur Aufnahme wenigstens einer Lichtquelle, insbesondere einer Leuchtdiode.
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Stand der Technik
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Aus der
DE 10 2007 057 983 A1 ist eine Beleuchtungseinrichtung für den Innenraum eines Fahrzeuges bekannt, die eine Gruppe von Leuchtdioden aufweist, welche in einem lichtstreuenden Material eingekapselt sind, wobei das lichtstreuende Material in einem Grundkörper aufgenommen ist. Dem lichtstreuenden Material und der Gruppe von Leuchtdioden ist eine Linse überlagert. Somit kann die Beleuchtungseinrichtung ein diffuses Licht emittieren, wobei als Lichtquelle mehrere Leuchtdioden verwendet werden, die vorteilhafterweise durch die Wirkung der Linse nicht als Punktlichtquelle wahrnehmbar sind und eine gleichmäßige, diffuse Lichtaussendung möglich wird. Lichteffekte, die über die Emission von einfachem, streuendem Licht hinausgehen, sind mit der bekannten Beleuchtungseinrichtung nicht erzielbar. Selbiges gilt für die durch die Schriften
DE 10 2008 060 354 A1 ,
DE 10 2006 035 507 A1 ,
DE 102 59 236 A1 und
DE 10 2006 027 549 A1 gezeigten Beleuchtungseinrichtungen.
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Licht kann abhängig von Farbe, Intensität und Lichtverteilung sowie vom Streuungsgrad verschiedene Raumstimmungen erzeugen, wobei sich die technische Umsetzung von Beleuchtungseinrichtungen zur Erzeugung verschiedener Raumstimmungen häufig schwierig gestaltet. Beispielsweise kann der Innenraum eines Fahrzeugs mit einem weißen, starken Licht hell ausgeleuchtet werden, wenn sich eine Person in das Fahrzeug begibt. Eine andere Beleuchtung kann erforderlich sein, wenn eine längere Nachtfahrt beendet wird und eine helle Ausleuchtung des Innenraums mit einem starken Licht nicht sofort erwünscht ist. Beispielsweise kann in dieser Situation ein weiches, angenehmes Licht erforderlich sein, sodass aufgrund der Adaption des menschlichen Auges durch längere Dunkelheit ein grelles Lichtgefühl vermieden wird.
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Des Weiteren kann abhängig vom Helligkeitsgrad bedingt durch die Tages- bzw. Nachtzeit eine Teilbeleuchtung des Innenraumes des Fahrzeugs erforderlich sein, welche zum Beispiel mehr Licht zur Verfügung stellt als bei einer Fahrt durch absolute Dunkelheit. Jedoch kann bei absoluter Dunkelheit eine diffuse Minimalbeleuchtung aufrechterhalten bleiben, um beispielsweise die Umrisse des Fahrzeuginnenraums oder Personen im Fahrzeug schemenhaft erkennen zu können. Wünschenswert ist daher die Bereitstellung einer Beleuchtungseinrichtung, die sämtliche Beleuchtungsfunktionen gleichermaßen bereitzustellen vermag.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Beleuchtungseinrichtung für den Innenraum eines Fahrzeugs zu schaffen, die die Nachteile des vorstehend genannten Standes der Technik überwindet und durch die Licht mit unterschiedlichen Eigenschaften bereitgestellt werden kann.
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Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Beleuchtungseinrichtung für den Innenraum eines Fahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 in Verbindung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Offenbarung der Erfindung
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Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass ein erster Lichtleitkörper mit einer flächigen Erstreckung im Grundkörper aufgenommen ist, in den die wenigstens eine erste Lichtquelle Licht einstrahlt, und wobei wenigstens ein zweiter Lichtleitkörper mit einer flächigen Erstreckung im Grundkörper aufgenommen ist, dessen flächige Erstreckung etwa parallel zur flächigen Erstreckung des ersten Lichtleitkörpers ausgebildet ist und in den wenigstens eine zweite Lichtquelle Licht einstrahlt.
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Als wenigstens erste und zweite Lichtquelle werden bevorzugt Leuchtdioden (Light Emitting Diodes LEDs) verwendet, da diese besonders kompakt und energieeffizient sind und nur eine geringe Wärmebelastung der Umgebung erzeugen. Außerdem sind sie besonders einfach mit den in einem Fahrzeug allgemein zur Verfügung stehenden Stromspannungen (zum Beispiel 12 Volt Gleichspannung) zu betreiben.
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Die Erfindung geht dabei von dem Gedanken aus, die Beleuchtungseinrichtung mit einer flächigen Erstreckung auszuführen, sodass über die Fläche Licht emittiert wird und somit die Beleuchtungseinrichtung als Flächenstrahler ausgeführt ist. Die flächige Erstreckung des ersten Lichtleitkörpers und des zweiten Lichtleitkörpers muss nicht zwangsläufig eine Ebene ergeben, und die Lichtleitkörper können beispielsweise gekrümmt sein. Die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung dient vorzugsweise zum Einbau in den Dachhimmel eines Fahrzeugs und erstreckt sich entweder in einer rechteckigen Form im vorderen Bereich des Dachhimmels, oder die Beleuchtungseinrichtung verläuft von der Frontscheibe des Fahrzeuges bis beispielsweise zur Heckscheibe, sodass ein durchgehender Leuchtstreifen gebildet ist.
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Wird durch die Lichtquellen Licht in den jeweiligen Lichtleitkörper eingestrahlt, so kann das Licht an einer weiteren Grenzfläche wieder aus dem Lichtleitkörper austreten. Vorzugsweise ist jedoch vorgesehen, dass das Licht an wenigstens einer weiteren Grenzfläche des Lichtleitkörpers eine Totalreflexion erfährt, wobei insbesondere eine Vielzahl von Totalreflexionen eine besondere Streuung des Lichtes erzeugen kann, um ein diffuses, homogenes, insbesondere weiches Licht aus dem oder den Lichtleitkörpern wieder austreten kann. Durch die Anordnung von zwei Lichtleitkörpern, die etwa planparallel und beabstandet zueinander verlaufen, kann über eine Emissionsfläche wenigstens ein erstes Licht mit einer ersten Lichteigenschaft und ein zweites Licht mit einer zweiten, von der ersten Lichteigenschaft verschiedenen Eigenschaft durch die Beleuchtungseinrichtung bereit gestellt werden.
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Insbesondere ist es von Vorteil, dass die erste Leuchtdiode das Licht über eine erste Grenzfläche des ersten Lichtleitkörpers in diesen einstrahlt und das eingestrahlte Licht über eine zweite Grenzfläche des ersten Lichtleitkörpers aus diesem auskoppelt, die vorzugsweise senkrecht zur ersten Grenzfläche angeordnet ist. Beispielsweise kann der erste Lichtleitkörper dünner ausgeführt werden als der zweite Lichtleitkörper, sodass der erste Lichtleitköper etwa die Gestalt einer Scheibe aufweist. Der oder die Lichtleitkörper können aus einem lichttransparenten Kunststoff hergestellt sein, beispielsweise das Material Polymethylmethacrylat (PMMA; Plexiglas, ein Markenzeichen der Firma Evonik Röhm GmbH) oder Polycarbonat (Makrolon, ein Markenzeichen der Firma Bayer AG) aufweisen.
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Betreffend den zweiten Lichtleitkörper kann vorgesehen sein, dass die zweite Lichtquelle das Licht über eine erste Grenzfläche des zweiten Lichtleitkörpers in diesen einstrahlt und das eingestrahlte Licht über eine zweite Grenzfläche des zweiten Lichtleitkörpers aus diesem auskoppelt, die vorzugsweise parallel zur ersten Grenzfläche angeordnet ist. Folglich sind die zweiten Lichtquellen vorzugsweise auf der Hinterseite des zweiten Lichtleitkörpers angeordnet, sodass das von den Lichtquellen emittierte Licht den zweiten Lichtleitkörper durchstrahlt.
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Das Prinzip der Totalreflexion kann dabei nicht oder nur bedingt Anwendung finden. Darüber hinaus können weitere Lichtquellen an weiteren Grenzflächen des zweiten Lichtleitkörpers angeordnet sein, die wiederum senkrecht zur zweiten Grenzfläche und folglich auch zur ersten Grenzfläche des zweiten Lichtleitkörpers angeordnet sind.
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Im Ergebnis kann Licht durch Lichtquellen in den ersten Lichtleitkörper vorzugsweise seitlich eingestrahlt werden, wobei die Lichtquellen am zweiten Lichtleitkörper so angeordnet sind, dass diese Licht in den zweiten Lichtleitkörper vorzugsweise von der Rückseite einstrahlen, wobei zusätzlich eine seitliche Einstrahlung von Licht möglich ist.
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Weiterhin ist der zweite Lichtleitkörper derart angeordnet, dass das aus dem zweiten Lichtleitkörper ausgekoppelte Licht den ersten Lichtleitkörper durchstrahlt. Wird die Beleuchtungseinrichtung in eine Aufnahme eingebaut, beispielsweise in den Dachhimmel eines Fahrzeugs, so bildet der erste Lichtleitkörper die Abschlussscheibe, wobei der zweite Lichtleitkörper hinter dem ersten Lichtleitkörper angeordnet ist. Licht, das aus dem zweiten Lichtleitkörper ausgekoppelt wird, muss folglich den ersten Lichtleitkörper ebenfalls durchstrahlen.
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Nach einem weiteren wesentlichen Vorteil können für die Beleuchtungseinrichtung unterschiedliche Lichtquellen, insbesondere Leuchtdioden Verwendung finden. Die wenigstens eine erste Lichtquelle kann Licht einer ersten Wellenlänge emittieren, wobei die wenigstens eine zweite Lichtquelle eine zweite Lichtwellenlänge emittiert, die vorzugsweise von der ersten Lichtwellenlänge unterschiedlich ist. Die erste Lichtquelle koppelt Licht in den ersten Lichtleitkörper ein, wohingegen die zweite Lichtquelle Licht in den zweiten Lichtleitkörper einkoppelt. Für die Lichteinkopplung in den zweiten Lichtleitkörper können mehrere zweite Lichtquellen vorgesehen sein, wobei die mehreren zweiten Lichtquellen jeweils gleiche oder unterschiedliche Wellenlängen emittieren. Selbstverständlich können auch zur Lichteinkopplung in den ersten Lichtleitkörper unterschiedliche Lichtquellen insbesondere mit unterschiedlichen Wellenlängen des emittierten Lichts vorgesehen sein, um das jeweilige Licht in den ersten Lichtleitkörper einzukoppeln.
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Die besonders bevorzugt als Lichtquellen verwendeten Leuchtdioden können als Multi-Chip-LEDs ausgeführt werden, die zur Emission von Licht mit unterschiedlichen Lichtwellenlängen ausgebildet sind. Insbesondere können Leuchtdioden Verwendung finden, die betreffend der emittierten Lichtwellenlänge durchstimmbar sind. Beispielsweise sind Leuchtdioden mit einem roten, einem grünen sowie einem blauen Emitter einsetzbar, sodass abhängig von der Helligkeit der jeweiligen Lichtfarbe und durch additive Farbmischung eine individuelle Lichtfarbe für jede Leuchtdiode eingestellt werden kann. Da zusätzlich die Helligkeit der Leuchtdioden eingestellt werden kann, können durch die genannte Anordnung verschiedene Lichtstimmungen im Innenraum des Fahrzeugs erzeugt werden, die zu den unterschiedlichen Helligkeiten überlagert werden können.
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Mit Vorteil kann die Beleuchtungseinrichtung zum Einbau in einen Dachhimmel eines Fahrzeugdaches ausgebildet sein. Der erste Lichtleitkörper kann dabei ein Abschlusselement des Grundkörpers bilden, das in Richtung zum Innenraum des Fahrzeugs weist und das vorzugsweise eine Strukturierung aufweist. Neben der Strukturierung im ersten Lichtleitkörper können im zweiten Lichtleitkörper Strukturelemente eingebracht sein, die Lichteffekte erzeugen, da das in den zweiten Lichtleitkörper eingekoppelte Licht sich an den Strukturelementen im zweiten Lichtleitkörper brechen kann. Dadurch sind die Strukturelemente durch die Lichtbrechung grafisch darstellbar und von der Außenseite der Beleuchtungseinrichtung sichtbar. Die Strukturelemente können grafische Darstellungen bewirken, beispielsweise das Markenlogo des Fahrzeugherstellers. Die Strukturelemente können selbstverständlich auch im ersten Lichtleitkörper vorhanden sein, und können mit der Strukturierung im ersten Lichtleitkörper abwechselnd ausgebildet sein.
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Figurenliste
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Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen werden nachstehend gemeinsam mit der Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigt:
- 1 eine Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels einer Beleuchtungseinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
- 2 eine perspektivische Darstellung des Ausführungsbeispiels der Beleuchtungseinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung und
- 3 eine Querschnittsansicht des zweiten Lichtleitkörpers mit Strukturelementen.
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1 zeigt eine Querschnittsansicht durch eine Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Beleuchtungseinrichtung 1 weist einen Grundkörper 10 auf, der beispielhaft kastenartig dargestellt ist und beispielsweise zum Einbau in den Dachhimmel eines Fahrzeugs ausgebildet sein kann. Im Grundkörper 10 ist ein erster Lichtleitkörper 12 gezeigt, der eine Abschlussfläche der Beleuchtungseinrichtung 1 bildet und aus dem Licht austreten und in den Innenraum des Fahrzeugs gelangen kann. Der Lichtaustritt ist durch geschlängelte Pfeile angedeutet. Hinter dem ersten Lichtleitkörper 12 ist ein zweiter Lichtleitkörper 13 dargestellt, wobei der zweite Lichtleitkörper 13 dicker ist als der scheibenartig ausgebildete erste Lichtleitkörper 12. In die jeweiligen Lichtleitkörper 12 und 13 wird Licht durch Leuchtdioden 11 und 14 eingekoppelt. Der erste Lichtleitkörper 12 weist eine flächige Erstreckung auf, wobei erste Leuchtdioden 11, links und rechts dargestellt, Licht in den ersten Lichtleitkörper 12 einstrahlen. Der zweite Lichtleitkörper 13 weist ebenfalls eine flächige Erstreckung auf, wobei dessen flächige Erstreckung etwa parallel zur flächigen Erstreckung des ersten Lichtleitkörper 12 ausgebildet ist. Zur Lichteinkopplung sind Leuchtdioden 14 dargestellt, die Licht in den zweiten Lichtleitkörper 13 einkoppeln. Die zweiten Leuchtdioden 14 sind sowohl auf der Unterseite, das heißt auf der der Lichtauskopplung aus der Beleuchtungseinrichtung 1 gegenüberliegenden Abschlussfläche, sowie seitlich angeordnet.
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Die Anordnung der Leuchtdioden 11 und 14 an den Lichtleitkörpern 12 und 13 ist wie folgt beispielhaft vorgesehen: Der erste Lichtleitkörper 12 weist die flächige Erstreckung begrenzende seitliche Grenzflächen 15 auf, an denen jeweils mehrere erste Leuchtdioden 11 angeordnet sind. Die Leuchtdioden 11 sind über eine Diodenaufnahme 20 aufgenommen, sodass eine Vielzahl von ersten Leuchtdioden 11 derart vorgesehen sein kann, dass diese in beispielsweise gleichen Abständen zueinander den ersten Lichtleitkörper 12 umranden. Somit wird Licht über die erste Grenzfläche 15 in den ersten Lichtleitkörper 12 eingekoppelt, sodass eine gleichmäßige Lichtstärke über der gesamten flächigen Erstreckung des ersten Lichtleitkörpers 12 erzeugbar ist. Insbesondere kann eine Prismenstruktur 25 auf der hinteren Grenzfläche des ersten Lichtleitkörper 12 vorhanden sein, um eine verbesserte homogene Lichtauskopplung über die zweite Grenzfläche 16 des ersten Lichtleitkörpers 12 zu bewirken.
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Zur Einkopplung von Licht in den zweiten Lichtleitkörper 13 sind mehrere Leuchtdioden 14 vorgesehen, die wenigstens teilweise an einer ersten Grenzfläche 17 angeordnet sind, sodass die Leuchtdioden 14 Licht über die erste Grenzfläche 17 in den zweiten Lichtleitkörper 13 einkoppeln. Das eingestrahlte Licht verlässt den zweiten Lichtleitkörper 13 über eine zweite Grenzfläche 18, die der ersten Grenzfläche 17 gegenüberliegend angeordnet ist. Des Weiteren sind zweite Leuchtdioden 14 gezeigt, die an einer dritten Grenzfläche 26 des zweiten Lichtleitkörper 13 angeordnet sind und über diese Grenzfläche 26 Licht in den Lichtleitkörper 13 einkoppeln. Die dritte Grenzfläche 26 bildet den senkrechten Rand des zweiten Lichtleitkörper 13, der sich rechtwinklig zur ersten Grenzfläche 17 erstreckt.
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Die zweiten Leuchtdioden 14, die Licht über die dritte Grenzfläche 26 in den zweiten Lichtleitkörper 13 einkoppeln, können eine andere Farbe aufweisen, als die Leuchtdioden 14, die auf der ersten Grenzfläche 17 angeordnet sind. Ferner kann vorgesehen sein, dass die zweite Grenzfläche 18 des zweiten Lichtleitkörper 13 strukturiert oder zumindest mattiert ist, sodass das aus dem zweiten Lichtleitkörper 13 über die zweite Grenzfläche 18 austretende Licht diffus ist. Das hat den Vorteil, dass die zweiten Leuchtdioden 14, insbesondere diejenigen, die Licht über die erste Grenzfläche 17 einkoppeln, nicht als Punktlichtquellen wahrgenommen werden können. Selbstverständlich kann auch vorgesehen sein, dass ausschließlich Leuchtdioden 14 vorgesehen sind, die über die dritte Grenzfläche 26 Licht seitlich in den zweiten Lichtleitkörper 13 einkoppeln, sodass das eingekoppelte Licht durch Totalreflexion an der ersten Grenzfläche 17 in Richtung zur zweiten Grenzfläche 18 abgelenkt und aus dieser ausgekoppelt wird. Nach Auskopplung des Lichtes über die zweite Grenzfläche 18 tritt dieses in den ersten Lichtleitkörper 12 ein und durchläuft diesen.
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In der Beleuchtungseinrichtung 1 ist ferner eine Steuereinheit 21 gezeigt, die die Leuchtdioden 11 und 14 ansteuert. Diese können verschiedene Lichtfarben und verschiedene Helligkeiten emittieren, wobei Gruppen von Leuchtdioden eine gleiche Farbe und eine gleiche Helligkeit emittieren können oder jede Leuchtdiode emittiert eine eigene Farbe mit einer eigenen Helligkeit. Die Steuereinheit 21 wird dabei von einer weiteren im Fahrzeug vorhandenen Steuereinheit angesteuert, sodass abhängig von der erforderlichen Beleuchtungssituation im Fahrzeug die einzelnen Leuchtdioden 11 und 14 angesteuert werden können, um eingangs beschriebene Lichtstimmungen im Innenraum des Fahrzeuges bereitzustellen.
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2 zeigt eine perspektivische Ansicht der Beleuchtungseinrichtung 1, wobei der Grundkörper 10 so ausgestaltet ist, dass der erste Lichtleitkörper 12 und der zweite Lichtleitkörper 13 austauschbar im oder am Grundkörper 10 angeordnet werden kann. Der Grundkörper 10 weist beispielsweise eine Öffnung 23 auf, durch die der scheibenartige erste Lichtleitkörper 12 in den Grundkörper 10 eingeführt werden kann. Der mit einer größeren Dicke ausgeführte zweite Lichtleitkörper 13 ist beispielhaft auf einer Lade 22 angeordnet, die über eine entsprechende Öffnung auf der Rückseite des Grundkörpers 10 in diesen eingeführt werden kann.
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Die Leuchtdioden 11 und 14 sind dabei im Grundkörper 10 aufgenommen und grenzen erst dann an die Grenzflächen 15, 16, 17 und beispielsweise 26 der Lichtleitkörper 12 und 13 an, wenn diese in der gefügten Position im Grundkörper 10 aufgenommen sind, um die Lichteinkopplung zu bewirken. Der erste Lichtleitkörper 12 ist beispielhaft mit einer Strukturierung 19 versehen, die zeilenförmig ausgeführt ist. Diese Zeilenform der Strukturierung 19 ist vom Innenraum des Fahrzeugs erkennbar, wenn die Leuchtdioden 11 und 14 in Betrieb genommen werden.
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3 zeigt einen Querschnitt durch den zweiten Lichtleitkörper 13, in dem Strukturelemente 24 aufgenommen sein können. Diese sind beispielhaft als elliptische Körper gezeigt, sodass Licht, das in den zweiten Lichtleitkörper 13 eingekoppelt wird, an der jeweiligen Grenzfläche der Strukturelemente 24 bricht, sodass eine Streuung entsteht. Insbesondere dann, wenn der erste und zweite Lichtleitkörper 12 und 13 aus einem transparenten Kunststoffmaterial, beispielsweise PMMA oder Polycarbonat ausgebildet ist, entsteht ein dreidimensionaler Lichteffekt, der eine Leuchtwirkung der Strukturelemente 24 innerhalb des Lichtleitkörpers 13 bewirkt. Die Strukturelemente 24 sind beispielhaft im zweiten Lichtleitkörper 13 gezeigt, wobei diese ebenfalls im ersten Lichtleitkörper 12 vorhanden sein können.
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Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf das vorstehend angegebene bevorzugte Ausführungsbeispiel. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht. Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung oder den Zeichnungen hervorgehenden Merkmalen und/oder Vorteile, einschließlich konstruktive Einzelheiten, räumliche Anordnung und Verfahrensschritte, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein. Insbesondere kann die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung 1 mit zwei planparallel zueinander ausgebildeten Lichtleitkörpern 12 und 13 an jeder beliebigen Stelle in einem Kraftfahrzeug angeordnet werden. Beispielsweise kann die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung zur Armaturenbeleuchtung, zur Hintergrundbeleuchtung von Displays, zur Beleuchtung von Bedienelementen oder ähnlichem Verwendung finden. Die beispielhaft im zweiten Lichtleitkörper 14 gezeigten Strukturelemente 24 können als Hohlräume ausgeführt sein, oder die Strukturelemente 24 sind in Form von Aussparungen ausgestaltet, die auf der ersten Grenzfläche 17 des zweiten Lichtleitkörper 13 auf der Hinterseite eingebracht sind, beispielsweise in Rillen- oder Taschenform. Eine Kombination der Strukturelemente 24 im zweiten Lichtleitkörper 13 und der Strukturierung 19 des ersten Lichtleitkörpers 12 kann grafische Elemente in der Beleuchtungseinrichtung 1 sichtbar machen, die farblich voneinander zu unterscheiden sind. In den Lichtleitkörpern 12 und 13 können weitere Einbauelemente im Kraftfahrzeug angeordnet werden, beispielsweise Lautsprecher, Mikrofone, Bedienschalter und dergleichen. Eine Beschriftung der Bedienelemente kann beispielsweise durch die entsprechende Strukturierung 19 vorgesehen sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Beleuchtungseinrichtung
- 10
- Grundkörper
- 11
- erste Lichtquelle, insbesondere erste Leuchtdiode
- 12
- erster Lichtleitkörper
- 13
- zweiter Lichtleitkörper
- 14
- zweite Lichtquelle, insbesondere zweite Leuchtdiode
- 15
- erste Grenzfläche
- 16
- zweite Grenzfläche
- 17
- erste Grenzfläche
- 18
- zweite Grenzfläche
- 19
- Strukturierung
- 20
- Lichtquellenaufnahme, insbesondere Leuchtdiodenaufnahme
- 21
- Steuereinheit
- 22
- Lade
- 23
- Öffnung
- 24
- Strukturelement
- 25
- Prismenstruktur
- 26
- dritte Grenzfläche