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DE102009052547A1 - Robotersystem und Arbeitsverfahren eines Robotersystems - Google Patents

Robotersystem und Arbeitsverfahren eines Robotersystems Download PDF

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DE102009052547A1
DE102009052547A1 DE102009052547A DE102009052547A DE102009052547A1 DE 102009052547 A1 DE102009052547 A1 DE 102009052547A1 DE 102009052547 A DE102009052547 A DE 102009052547A DE 102009052547 A DE102009052547 A DE 102009052547A DE 102009052547 A1 DE102009052547 A1 DE 102009052547A1
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DE
Germany
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loading
luggage
robot
transport
containers
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102009052547A
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English (en)
Inventor
Winfried Geiger
Damir Kovacevic
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ABERLE ROBOTICS GmbH
Original Assignee
ABERLE ROBOTICS GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by ABERLE ROBOTICS GmbH filed Critical ABERLE ROBOTICS GmbH
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Priority to PCT/EP2010/066836 priority patent/WO2011054907A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verladesystem zum Verladen von Gepäckstücken (90, 90a-90f) an einem Flughafen mit einem Transportsystem (10) mit mindestens einem Zuführabschnitt (14a-14c, 16a-16c) zur Zuführung der Gepäckstücke (90, 90a-90f), mit einem Roboter (46, 48) zur Entnahme von Gepäckstücken (90, 90a-90f) vom Zuführabschnitt (14a-14c, 16a-16c) des Transportsystems (10) und zur Ablage der Gepäckstücke (90, 90a-90f) in einem mobilen Verladebehälter (60a-60d) und mit mindestens einem Verladebehälter (60a-60d) zur Aufnahme der Gepäckstücke (90, 90a-90f). Erfindungsgemäß ist insbesondere vorgesehen, dass mindestens zwei Verladebehälter (60a-60d) zur Aufnahme der Gepäckstücke (90, 90a-90f) vorgesehen sind und der Roboter (46, 48) derartig ausgebildet ist, dass er die Gepäckstücke (90, 90a-90f) in den mindestens zwei Verladebehältern (60a-60d) ablegen kann, ohne dass die Verladebehälter (60a-60d) hierfür bewegt werden müssen. Die Erfindung dient insbesondere der Erhöhung der Flexibilität eines gattungsgemäßen Verladesystems.

Description

  • Anwendungsgebiet und Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft ein Verladesystem zum Verladen von Gepäckstücken an einem Flughafen. Ein solches gattungsgemäßes Verladungssystem weist ein Transportsystem mit einem Zuführabschnitt zur Zuführung der Gepäckstücke auf, einen Roboter zur Entnahme der Gepäckstücke vom Zuführabschnitt des Transportsystems und zur Ablage der Gepäckstücke in einem mobilen Verladebehälter sowie mindestens einen solchen Verladebehälter zur Aufnahme der Gepäckstücke.
  • Gattungsgemäße Verladesysteme sind dafür vorgesehen, die Gepäckstücke von Flugreisenden, die aus einem Check-in-Bereich des Flughafens stammen, automatisiert in Verladebehälter zu verstauen. Solche Verladebehälter können dabei insbesondere Gepäckwagen sein, die lediglich dem Transport der Gepäckstücke auf ein Flugfeld dienen. Die Verladebehälter können jedoch auch in Form von Containern (Unit Load Devices) vorliegen, die dafür vorgesehen sind, als Ganzes in einem Flugzeug verstaut zu werden.
  • Zum Verladen von Gepäckstücken ist es bislang noch gängige Praxis, dass der Umladevorgang von einem Transportsystem, beispielsweise einem Förderband, in die Verladebehälter manuell erfolgt. Dieses Umladen ist jedoch aufgrund der sehr unterschiedlichen Gepäckstücke eine gesundheitlich sehr belastende Tätigkeit, so dass Bedarf besteht, diese Tätigkeit zumindest zum Teil zu automatisieren.
  • Bei gattungsgemäßen Systemen wird dies dadurch erzielt, dass ein Roboter zur Entnahme der Gepäckstücke von einem Zuführabschnitt des Transportsystems und zur Ablage dieser Gepäckstücke in einem mobilen Verladebehälter vorgesehen ist. Dieser Roboter ist dafür ausgebildet, auf dem Zuführabschnitt des Transportsystems zugeführte Gepäckstücke mit einem Greifer zu ergreifen und nach einer Schwenkbewegung des hierfür verwendeten Roboterarms und damit des Greifers im mobilen Verladebehälter zu platzieren.
  • Allerdings ergeben sich bei den bisher bekannten gattungsgemäßen Verladesystemen einige Nachteile, die insbesondere darauf zurückzuführen sind, dass der verwendete Roboter nicht in der Lage ist, die Verladebehälter vollständig auszunutzen, wobei dies insbesondere für die genannten Container gilt, die nur seitlich, aber nicht von oben, beladen werden können. Außerdem kann bei bekannten gattungsgemäßen Systemen auf die Reihenfolge der dem Roboter zugeführten Gepäckstücke nur sehr eingeschränkt Einfluss genommen werden, so dass eine ungünstige Reihenfolge von Gepäckstücken auch zu einer nicht optimalen Aufnahme der Gepäckstücke in den Verladebehältern führt.
  • Aufgabe und Lösung
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein gattungsgemäßes Verladesystem dahingehend zu verbessern, dass der Roboter im Zusammenspiel mit dem Transportsystem und/oder den Verladebehältern flexibler die Einfügung der Gepäckstücke in die Verladebehälter steuern kann. Aufgabe ist es weiterhin, das gattungsgemäße Verladesystem dahingehend weiterzubilden, dass das Zusammenarbeiten des Roboters und von Personen bei der parallelen Beladung eines Verladebehälters verbessert wird.
  • Gemäß einem ersten Aspekt des Verladesystems wird dies dadurch erreicht, dass mindestens zwei Verladebehälter zur Aufnahme der Gepäckstücke vorgesehen sind und dass der Roboter derartig ausgebildet ist, dass er Gepäckstücke in den mindestens zwei Verladebehältern ablegen kann, ohne dass die Verladebehälter hierfür bewegt werden müssen.
  • Die Verladebehälter, bei denen es sich insbesondere um Gepäckwagen oder um ULD-Container handeln kann, sind somit in entsprechenden Aufnahmen oder auf entsprechenden Stellplätzen angeordnet, die auf den Roboter und seine Beweglichkeit derart abgestimmt sind, dass der Roboter mit seinem Greifer die vom Zuführabschnitt des Transportsystems stammenden Gepäckstücke wahlweise in einen von mindestens zwei Verladebehälter platzieren kann. Dies gibt dem Roboter bzw. dem den Roboter steuernden Steuersystem eine wesentlich höhere Flexibilität, denn es kann fallweise entscheiden, ob ein spezifisches Gepäckstück besser im ersten oder im zweiten Verladebehälter anzuordnen ist. Darüber hinaus wird auch die Zahl der erforderlichen Transportvorgänge der Verladebehälter reduziert, da diese dem Verladesystem nicht einzeln zugeführt werden müssen, sondern gruppenweise zugeführt werden können.
  • Bei dem Roboter handelt es sich um einen für die Handhabung von Gepäckstücken angepassten Roboter, wobei dies insbesondere bedeutet, dass an einem schwenkbeweglich an einer Roboterbasis angebrachten Roboterarm ein Greifer vorgesehen ist, der zum Ergreifen von Gepäckstücken geeignet ist. Dieser Greifer ist über den Roboterarm und gegebenenfalls über weitere Bewegungssysteme derart beweglich, dass er Gepäckstücke in die mindestens zwei Verladebehälter einfügen kann. Vorzugsweise ist dem Roboter ein Greifermagazin zugeordnet, in dem mehrere an jeweils verschiedene Arten von Gepäckstücken angepasste Greifer vorgehalten werden.
  • Ein zweiter Aspekt der Erfindung, der vorzugsweise mit dem oben genannten ersten Aspekt der zwei Verladebehälter gemeinsam realisiert ist, sieht vor, dass das Transportsystem mindestens einen Hauptabschnitt zum gemeinsamen Transport aller vom Verladesystem zu verladenden Gepäckstücke aufweist und mindestens zwei Zuführabschnitte zum getrennten Weitertransport von Gepäckstücken vom Hauptabschnitt zum Roboter aufweist. Dabei ist mindestens eine Verteilungseinrichtung vorgesehen, mittels derer gesteuert werden kann, welches Gepäckstück welchem Zuführabschnitt zugeordnet wird. Weiterhin ist dabei der Roboter derart ausgebildet, dass er Gepäckstücke von den beiden Zuführabschnitten entnehmen kann.
  • Gemäß dieser Gestaltung ist es dem Roboter somit möglich, Gepäckstücke von zwei Zuführabschnitten zu erfassen, die beide von einem gemeinsamen Hauptabschnitt gespeist werden. Die Zuführabschnitte und/oder der Hauptabschnitt sind vorzugsweise als Förderbänder ausgebildet. Eine Verteilungseinrichtung gestattet es dem Verladesystem, fallweise hinsichtlich einzelner Gepäckstücke zu steuern, auf welchem der Zuführabschnitte das betreffende Gepäckstück zum Roboter gefördert wird. Durch diese Verwendung zweier Zuführabschnitte kann auf die Reihenfolge, in der der Roboter die Gepäckstücke in dem mindestens einen Verladebehälter verstaut, flexibel Einfluss genommen werden. So können beispielsweise Gepäckstücke, die aufgrund ihrer Maße oder ihres Typs zu einem späteren Zeitpunkt verstaut werden sollen, auf einen längeren und/oder langsamer fördernden Zuführabschnitt geleitet werden, während Gepäckstücke, die in naher Zukunft vom Roboter verladen werden sollen, auf einem kürzeren und/oder schneller laufenden Zuführabschnitt dem Roboter zugeführt werden können. Zur Unterscheidung der Gepäckstücke ist dabei vorzugsweise eine Gepäckerkennungseinrichtung vorgesehen, die insbesondere am Hauptabschnitt angeordnet ist und die es erlaubt, über entsprechende Sensoren Eigenschaft eines Gepäckstücks wie die Maße des Gepäckstücks oder dessen Volumen zu ermitteln, um daraus abgeleitet die Zuführung des Gepäckstücks zum Roboter zu steuern.
  • Bei einer Weiterbildung des Systems weist das Transportsystem auch einen für einen Bediener zugänglichen Zuführabschnitt auf. Ein solcher Zuführabschnitt ist dadurch gekennzeichnet, dass ein menschlicher Bediener die auf diesen Zuführabschnitt zugeführten Gepäckstücke entnehmen kann, ohne dabei in Gefahr durch den Roboter zu kommen. Dieser Zuführabschnitt kann entweder durch den Roboter nicht erreichbar sein oder aber der Roboter ist derart konfiguriert, dass er in diesen durch einen Bediener betretenen Bereich nicht eingreift. Der für einen Bediener zugängliche Zuführabschnitt ist insbesondere für die Handhabung besonderer Gepäckstücke vorgesehen, die durch den Roboter nicht oder nur schlecht gehandhabt werden können. Auch können Gepäckstücke zur manuellen Verstauung über diesen Zuführabschnitt zugeführt werden, wenn der Verladebehälter annähernd voll ist und eine vollständige Ausnutzung des vorhandenen Raums nur noch über ein manuelles Einfügen von Gepäckstücken möglich ist. Ein Bediener kann die Gepäckstücke von dem Zuführabschnitt herunternehmen und sie manuell in einem der Verladebehälter verstauen.
  • Der Roboter ist in oben beschriebener Art und Weise dafür ausgebildet parallel zwei Verladebehälter beladen zu können und/oder Gepäckstücke von zwei Zuführabschnitten des Transportsystems erfassen zu können. Dies kann durch einen stationären Roboter erreicht werden, dessen Roboterarm ausreichend lang ausgebildet ist. Als vorteilhaft wird es jedoch angesehen, wenn der Roboter eine Roboterbasis und ein gegenüber der Roboterbasis verschwenkbaren Roboterarm aufweist, wobei die Roboterbasis zur Erreichung einer hohen Bewegungsfreiheit entlang eines Schienenstrangs translativ beweglich ausgebildet ist. Der Roboter ist somit durch seine Verfahrbarkeit entlang des Schienenstrangs dafür ausgebildet, die beiden Verladebehälter und/oder die beiden Zuführabschnitte mit seinem Greifer erreichen zu können. Hierdurch kann der Roboter auch bei Verwendung eines vergleichsweise kurzen Roboterarms eine Mehrzahl von Verladebehältern und/oder Zuführabschnitten des Transportsystems erreichen. Die Verladebehälter sind vorzugsweise in Reihe hintereinander angeordnet, wobei sich der Schienenstrang parallel zur Anordnung der jeweiligen Stellplätze bzw. Aufnahmen für die Verladebehälter und damit parallel zu den Verladebehältern erstrecken kann.
  • Der Schienenstrang kann bodenseitig vorgesehen sein. Als besonders bevorzugt wird es jedoch angesehen, wenn der Schienenstrang deckenseitig, insbesondere in einer Höhe von mindestens zwei Metern über einem Boden angeordnet ist. Dies erlaubt es, dass ein Bediener gemeinsam mit dem Roboter den gleichen Verladebehälter belädt und hierfür unterhalb des Roboters agiert, der seinerseits unterhalb des Schienenstrangs angeordnet ist. Auch ist es möglich, mehrere Roboter vorzusehen, die jeweils einen eigenen Schienenstrang aufweisen oder gemeinsam den gleichen Schienenstrang verwenden. Insbesondere bei der Verwendung von mehreren Robotern weist der Schienenstrang vorzugsweise einen Parkbereich auf, in den einer der Roboter zu Wartungszwecken oder bei geringerem Gepäckaufkommen verfahren werden kann.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere als Weiterbildung der beschriebenen Verladesysteme auch ein gattungsgemäßes Verladesystem, bei dem der Roboter in einer von außen frei zugänglichen Sicherheitszone angeordnet ist und bei dem eine Personenerkennungseinrichtung vorgesehen ist, die dafür ausgebildet ist, ein Eindringen einer Person in diese Sicherheitszone zu erkennen.
  • Als frei zugänglich wird die Sicherheitszone verstanden, wenn Sie nicht durch Wände oder Türen gegen einer Umgebung getrennt ist, insbesondere nicht gegenüber dem für einen Bediener zugänglichen Zuführabschnitt. Ein Bediener kann somit mit einem von diesem Zuführabschnitt stammenden Gepäckstück ohne weiteres in die Sicherheitszone gelangen, in der der Roboter und der Verladebehälter angeordnet sind, um ein vom Roboter nicht gut zu handhabendes Gepäckstück manuell im Verladebehälter zu verstauen. Um jedoch zu vermeiden, dass es dabei zu einer Verletzungsgefahr kommt, ist die Personenerkennungseinrichtung vorgesehen, die es erkennt, wenn der Bediener in die Sicherheitszone eintritt. Dies kann beispielsweise über ein Kamerasystem, über Lichtschranken oder über ähnliche Vorrichtungen erzielt werden. Das Personenerkennungssystem erlaubt es einer Steuereinrichtung, Maßnahmen insbesondere hinsichtlich des Roboters zu ergreifen, die eine Verletzungsgefahr des eingetretenen Bedieners vermeiden. Neben einer Gestaltung, bei der der gesamte vom Roboter erreichbare Bereich als eine einheitliche Sicherheitszone behandelt wird, ist es auch möglich, mehrere Teilsicherheitszonen vorzusehen, beispielsweise je eine Teilsicherheitszone je Verladebehälter oder je Roboter. In einem solchen Fall ist die Personenerkennungseinrichtung dafür ausgebildet, differenziert zu ermitteln, in welcher Teilsicherheitszone sich ein Bediener bewegt, um die Tätigkeit des Roboters nur in dieser Teilsicherheitszone bzw. ggf. auch in den unmittelbar benachbarten Teilsicherheitszonen entsprechend anzupassen.
  • Die Erfindung betrifft darüber hinaus insbesondere als Weiterbildung der beschriebenen Verladesysteme ein gattungsgemäßes Verladesystem, bei dem eine Verladeerkennungseinrichtung vorgesehen ist, die dafür ausgebildet ist, eine jeweilige Befüllungssituation mindestens eines der Verladebehälter zu erkennen. Eine solche Verladeerkennungseinrichtung gestattet es insbesondere, eine durch einen Bediener durchgeführte manuelle Beladung eines Verladebehälters, der parallel durch den Roboter beladen wird, zu ermitteln, um bei einer fortgeführten automatisierten Beladung des Verladebehälters durch den Roboter die durch diesen Bediener herbeigeführte Änderung der Befüllungssituation berücksichtigen zu können. Die Verladeerkennungseinrichtung kann insbesondere eine Kamera aufweisen, die beispielsweise am Roboter selbst vorgesehen ist.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass eine Gepäckerkennungseinrichtung vorgesehen ist, die dafür ausgebildet ist, die über das Transportsystem dem Roboter zugeführten Gepäckstücke zu erkennen. Diese Gepäckerkennungseinrichtung kann Eigenschaften der Gepäckstücke ermitteln, insbesondere deren Maße, deren Typ, deren Masse und deren Oberflächenbeschaffenheit, um die richtige Handhabung der Gepäckstücke auf Basis dieser Daten festlegen zu können.
  • Bei einer Weiterbildung des Systems ist eine Steuereinrichtung vorgesehen, die zur Auswertung von Ausgangsdaten der Gepäckerkennungseinrichtung, der Verladeerkennungseinrichtung und/oder der Personenerkennungseinrichtung ausgebildet ist und/oder die zur Steuerung des Transportsystems, der Verteilungseinrichtung, des Roboters und/oder der Verladebehälter ausgebildet ist, wobei diese Steuereinrichtung zur Durchführung des Verladevorgangs ausgebildet ist.
  • Sie dient dabei insbesondere der Auswertung der Daten der Gepäckerkennungseinrichtung in Hinblick auf die Eigenschaften der einzelnen Gepäckstücke und deren darauf basierender Klassifizierung. Sie dient weiterhin der Auswertung der Ausgangsdaten von der Personenerkennungseinrichtung, also insbesondere der Erkennung von Personen in der Sicherheitszone oder in einer der Teilsicherheitszonen. Weiterhin kann die Steuereinrichtung dafür ausgebildet sein, die Ausgangsdaten der Verladeerkennungseinrichtung auszuwerten und dabei insbesondere zu ermitteln, welche Auswirkungen ein manuell durchgeführter Verladevorgang eines Bedieners auf die Befüllungssituation eines Verladebehälters bewirkt hat.
  • In Abhängigkeit der Auswertung dieser Daten kann die Steuereinrichtung das Transportsystem und die Verteilungseinrichtung steuern und somit insbesondere steuern, welches Gepäckstück auf welchem Zuführabschnitt zugeführt wird und mit welcher Geschwindigkeit dieser Zuführabschnitt betrieben wird. Weiterhin kann die Steuereinrichtung den Roboter steuern und dabei insbesondere festlegen, mit welchem Greifer der Roboter von welchem Zuführabschnitt ein Gepäckstück ergreift. Weiterhin kann die Steuereinrichtung dem Roboter vorgeben, in welchen Verladebehälter und an welcher Stelle in diesem Verladebehälter das Gepäckstück abzulegen ist. Gegebenenfalls kann die Steuereinrichtung auch den Transport der Verladebehälter in ihre Soll-Position oder aus ihrer Soll-Position steuern.
  • Insbesondere ist die Steuereinrichtung dafür ausgebildet, die Zuführung eines Gepäckstücks zu einem von mindestens zwei Zuführabschnitten des Transportsystems in Abhängigkeit der jeweiligen aktuellen Befüllung der Verladebehälter und in Abhängigkeit der Art des Gepäckstücks zu steuern. Die beiden Zuführabschnitte sind dabei jeweils solche, von denen der Roboter die Gepäckstücke entnehmen kann. Abhängig davon welche Reihenfolge der noch zu verladenden Gepäckstücke in Hinblick auf die derzeitige Befüllung der Verladebehälter vorteilhaft erscheint, kann das Gepäckstück einem bestimmten Zuführabschnitt zugewiesen werden, wobei die Zuführabschnitte sich vorzugsweise in der durch die Steuereinrichtung gesteuerten Transportgeschwindigkeit der Gepäckstücke zum Roboter unterscheiden. Die Steuereinrichtung kann somit steuern, wann welches Gepäckstück für den Roboter zur Verfügung steht.
  • Die Steuereinrichtung kann auch dafür ausgebildet sein, zu erkennen, ob sich ein Bediener in der Sicherheitszone befindet, und in Reaktion darauf den in dieser Sicherheitszone angeordneten Roboter anzuhalten oder zumindest zu verlangsamen. Hierdurch wird es einem Bediener möglich, in einen laufen Verladevorgang durch den Roboter einzugreifen und insbesondere manuell Gepäck in den Verladebehälter einzufügen. Auch kann der Bediener gefahrlos einen Verladebehälter manuell aus der Sicherheitszone entfernen.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass auch das Entfernen der Person aus der Sicherheitszone wiederum erkannt wird und zur automatischen Fortsetzung des Verladevorgangs durch den Roboter führt. Es kann allerdings auch vorgesehen sein, dass vor einem Wiederanlaufen des Roboters zunächst eine manuelle Bestätigung des Bedieners, beispielsweise durch einen Tastendruck erforderlich ist, mit der der Bediener den Abschluss seiner Tätigkeit in der Sicherheitszone bestätigt.
  • Vorteilhaft ist es, wenn die Befüllungssituation mindestens eines der Verladebehälter ermittelt wird, sobald der Bediener die Sicherheitszone verlassen hat. Eine durch den Bediener durchgeführte manuelle Manipulation der Befüllungssituation des Verladebehälters wird dabei erkannt und kann beim nachfolgenden automatisierten Ablegen von Gepäckstücken in diesen Verladebehälter berücksichtigt werden. Das Verlassen der Sicherheitszone durch den Bediener, ggf. mit einer expliziten Bestätigen durch den Bediener, führt demnach dazu, dass automatisiert die durch den Bediener erfolgte Veränderung an den Verladebehältern erkannt wird, um basierend darauf den weiteren Verladevorgang zu steuern. Insbesondere wird dabei ermittelt, welche Möglichkeiten zur Ablage von Gepäckstücken im Verladebehälter nach der Einfügung eines Gepäckstücks durch den Bediener noch bestehen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Aspekte und Vorteile der Erfindung ergeben sich neben den Ansprüchen aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, welches anhand der Figuren erläutert wird. Dabei zeigen:
  • 1 den Aufbau eines erfindungsgemäßen Verladesystems,
  • 2a bis 2e den Ablauf eines ersten Verladevorgangs mit dem Verladesystem nach 1 und
  • 3a bis 3g den Ablauf eines zweiten Verladevorgangs mit dem Verladesystem nach 1.
  • Detaillierte Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Verladesystem, welches im Gepäckverteilungsbereich eines Flughafens angeordnet ist.
  • Das Verladesystem verfügt über ein als Förderbandsystem 10 ausgebildetes Transportsystem, mittels dessen Gepäckstücke von einem Check-In-Bereich 8 des Flughafens zu einem Robotersystem 40 gefördert werden können. Dieses Robotersystem 40 ist dafür ausgebildet, die Gepäckstücke vom Förderbandsystem 10 in Verladebehälter 60a, 60b, 60c, 60d zu verladen.
  • Zu den Komponenten des Verladesystems im Einzelnen:
  • Das Förderbandsystem 10 verfügt über einen Hauptabschnitt 12, über den alle mit dem dargestellten Verladesystem zu verladenden Gepäckstücke in Richtung des Pfeils 1 zugeführt werden. Vom Hauptabschnitt 12 gehen insgesamt sechs Zuführabschnitte 14a, 14b, 14c, 16a, 16b, 16c ab, wobei zur Einflussnahme darauf, welchen Weg ein Gepäckstück entlang des Förderbandsystems 10 nimmt, Verteilungseinrichtungen 18a, 18b, 18c, 18d, 18e vorgesehen sind. Diese Verteilungseinrichtungen 18a, 18b, 18c, 18d, 18e erlauben es, zielgerichtet ein Gepäckstück auf einen gewünschten Zuführabschnitt 14a, 14b, 14c, 16a, 16b umzulenken bzw. dadurch, dass keine Umlenkung erfolgt, das Gepäckstück dem Zuführabschnitt 16c zuzuführen. Am Hauptabschnitt 12 ist weiterhin eine Gepäckerkennungseinrichtung 70 vorgesehen. Diese Gepäckerkennungseinrichtung 70 ist als Brücke ausgestaltet, unter der die Gepäckstücke hindurchgeführt werden, wobei durch eine hierfür angepasste Sensorik Eigenschaften der Gepäckstücke ermittelt werden, insbesondere deren Art, deren Maße und deren Masse.
  • Das Robotersystem 40 weist zwei Schienenstränge 42, 44 auf, entlang derer jeweils ein Roboter 46, 48 verfahrbar ist. Die Roboter 46, 48 selbst bestehen aus einer entlang des jeweiligen Schienenstrangs 42, 44 verfahrbaren Roboterbasis 46a, 48a, an der ein mehrgliedriger Roboterarm 46b, 48b schwenkbar angelenkt ist. Diese Roboterarme 46b, 48b weisen jeweils einen Greifer 46c, 48c auf der dafür ausgebildet ist, Gepäckstücke, insbesondere Gepäckstücke einer bestimmten Art, ergreifen zu können. Das Robotersystem 40 verfügt weiterhin über ein Greifermagazin 50, welches es den Robotern 46, 48 gestattet, fallweise und insbesondere in Abhängigkeit des zu ergreifenden Gepäckstücks, einen hierfür optimalen Greifer 52 statt des Greifers 46c, 48c anzukoppeln. Beide Schienenstränge 42, 44 verfügen über jeweils einen Parkbereich 42a, 44a, in dem die jeweils Roboter 46, 48 positioniert werden können, wenn sie nicht benötigt werden.
  • Die Anordnung des Robotersystems 40 relativ zum Förderbandsystem 10 ist dergestalt, dass die Roboter 46, 48 zumindest auf den Zuführabschnitten 14a, 14b, 16a, 16b in Richtung der Pfeile 2 zugeführte Gepäckstücke direkt von dem Förderband ergreifen können, um diese zu verladen. Die beiden äußeren Zufuhrabschnitte 14c, 16c sind nicht für die Handhabung durch die Roboter 46, 48 vorgesehen. Stattdessen ist an ihnen jeweils ein menschlicher Bediener 30, 32 tätig, der jene Gepäckstücke handhabt, welche über die Zuführabschnitte 14c, 16c in die den Zuführabschnitten zugehörigen Entnahmebereiche 15, 17 gefördert wurden.
  • Gegenüberliegend zu den durch die Roboter 46, 48 zugänglichen Zuführabschnitten 14a, 14b, 16a, 16b sind auf der gegenüberliegenden Seite der Schienenstränge 42, 44 die Aufnahmebehälter 60a bis 60d an hierfür vorgesehenen gestrichelt dargestellten Stellplätzen 62a bis 62d positioniert. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt es sich um fahrbare Gepäckwagen, die bestimmungsgemäß auf dem Rollfeld beim Flugzeug wieder entladen werden. Alternativ können auch Container Anwendung finden, insbesondere ULD-Container, die spezifisch auf Flugzeuge angepasst sind, und für die die Stellplätze 62a62d gegebenenfalls als angepasste Aufnahmen ausgebildet sein können.
  • Wie aus den gestrichelten Darstellungen 46' des Roboters 46 hervorgeht, kann der Roboter 46 aufgrund der Beweglichkeit seines Roboterarms 46b und aufgrund seiner Verfahrbarkeit entlang des Schienenstrangs 42 Gepäckstücke von den beiden Zuführabschnitten 14a, 14b entnehmen und sie in die beiden Verladebehälter 60a, 60b einfügen. Zwar kann ein jener der Roboter 46, 48 beim vorliegenden Ausführungsbeispiel bei Bedarf auch alle vier Zuführabschnitte 14a, 14b, 16a, 16b sowie alle vier Verladebehälter 60a bis 60d erreichen. Bestimmungsgemäß ist vorliegend jedoch vorgesehen, dass jedem der Roboter 46, 48 jeweils zwei Zuführabschnitte und zwei Verladebehälter zugeordnet sind.
  • Beide Roboter verfügen jeweils über eine Verladeerkennungseinrichtung 46d, 48d, die unmittelbar an der Roboterbasis 46a, 48a angebracht ist, und die vorzugsweise eine Kamera aufweist. Durch diese Kamera ist es den Robotern möglich, die jeweils gegenwärtige Befüllungssituation der Verladebehälter 60a bis 60d zu erkennen, wobei der Zweck dessen nachfolgend noch erläutert wird.
  • Die Roboter 46, 48 agieren jeweils in einer gepunktet dargestellten Sicherheitszone 80, 82, die so groß ausgelegt ist, dass jeweils der durch den jeweiligen Roboter 46, 48 im Zuge der Erreichung der beiden Zuführabschnitte und der beiden Verladebehälter durchquerte Bereich dadurch vollständig abgedeckt ist. Neben einer nicht näher dargestellten und für die Bediener 30, 32 erkennbaren optischen Markierung der Sicherheitszonen 80, 82 sind diese durch eine Personenerkennungseinrichtung 84 zusätzlich abgesichert. Dieser Personenerkennungseinrichtung 84 kann beispielsweise durch Lichtschranken oder durch ein Kamerasystem gebildet sein. Sie ist dafür ausgelegt, das Eintreten eines der Bediener 30, 32 in die Sicherheitszonen 80, 82 zu erkennen, so dass die Bewegung des jeweiligen Roboters 46, 48 angepasst werden kann. Eine weitergehende Abkapselung der Sicherheitszonen 80, 82, beispielsweise durch Trennwände oder Gitter, ist nicht vorhanden, da es bestimmungsgemäß vorgesehen ist, dass die Bediener 30, 32 die Sicherheitszonen 80, 82 betreten und da dies nicht erschwert werden sollte.
  • Das Verladesystem weist weiterhin eine Steuereinrichtung 72 auf, die über gestrichelt angedeutete Leitungen 74 mit dem Robotersystem 40 und somit auch mit den Verladeerkennungseinrichtungen 46d, 48d, mit dem Förderbandsystem 10, mit der Gepäckerkennungseinrichtung 70 und mit der Personenerkennungseinrichtung 84 verbunden ist. Diese Steuereinrichtung 72 steuert den gesamten Verladevorgang. Auch wenn die Steuereinrichtung 72 im Ausführungsbeispiel als integrale Einheit dargestellt ist, kann sie naturgemäß auch durch mehrere zusammenwirkende Einheiten gebildet werden. So kann beispielsweise eine Robotersteuereinheit als separate Subeinheit ausbildet sein.
  • Das dargestellte Verladesystem gestattet es, Gepäckstücke, welche vom Check-In-Bereich 8 kommen, durch die Gepäckerkennungseinrichtung 70 zu analysieren und es über die Zuführabschnitte 16a, 16b, 14a, 14b den Robotern 46, 48 zuzuführen, welche automatisiert das Verladen der Gepäckstücke in die Verladebehälter 60a bis 60d vornehmen. Das Verladesystem gestattet es auch, Gepäckstücke über die Zuführabschnitte 14c, 16c menschlichen Bedienern 30, 32 zuzuführen, die diese Gepäckstücke manuell in den Verladebehältern 60a bis 60d platzieren können.
  • Bezogen auf die Handhabung von Gepäckstücken alleine mit den Robotern 46, 48 ergibt sich durch den Zugang dieser Roboter zu jeweils zwei zugeordneten Zuführabschnitten 14a, 14b, 16a, 16b und zu jeweils zwei Verladebehältern 60a, 60b, 60c, 60d eine besonders große Flexibilität des Systems. Der Zugang zu mehreren Verladebehältern erlaubt es den Robotern 46, 48, Gepäckstücke stets in jenem Verladebehälter zu platzieren, in dem zum gegebnen Zeitpunkt ein besonders gut geeigneter Platz gefunden werden kann.
  • Die beiden getrennten Zuführabschnitte, die jedem Roboter 46, 48 zugeordnet sind, können genutzt werden, um die Zuführungsreihenfolge von zu verpackenden Gepäckstücken zu beeinflussen. Dies wird anhand der 2a bis 2e und anhand des rechtseitigen Roboters 46 erläutert.
  • Wie die 2a zeigt, sind in einem Ausgangszustand die beiden Verladebehälter 60a, 60b auf einer untersten Gepäckebene bereits fast vollständig mit Gepäckstücken 90 beladen. Auf dem Hauptabschnitt 12 werden in diesem Augenblick und in dieser Reihenfolge zwei große Gepäckstücke 90a, 90b und zwei kleinere Gepäckstücke 90c, 90d zugeführt. Die Größe der jeweiligen Gepäckstücke 90a90d ist der Steuereinrichtung 72 durch die Erkennung an der Gepäckerkennungseinrichtung 70 bekannt. Um in den beiden Verladebehältern 60a, 60b zunächst die unterste Ebene vollständig auszufüllen, steuert die Steuereinrichtung 72 die Verteilungseinrichtungen 18b, 18c sowie die Zuführabschnitte 14a, 14b derart, dass der Roboter 46 noch vor den großen Gepäckstücken 90a, 90b die kleinen Gepäckstücke 90c, 90d verladen kann. Hierfür wird die Geschwindigkeit des Zuführabschnitts 14a reduziert und durch eine entsprechende Ansteuerung der Verteilungseinrichtungen 18b, 18c dafür Sorge getragen, dass in der in 2b dargestellten Weise die kleineren Gepäckstücke 90c, 90d auf dem kürzeren und schnelleren Weg über den Zuführabschnitt 14b dem Roboter 46 zugeführt werden. Der Roboter 46 kann dementsprechend in der in 2c verdeutlichten Weise in den beiden Verladebehältern 60a, 60b zunächst die kleineren Gepäckstücke 90c, 90d verstauen, um erst nachfolgend die größeren Gepäckstücke 90a, 90b in einer zweiten Ebene oberhalb der kleineren Gepäckstücke 90c, 90d zu platzieren. Dies ist in den 2d und 2e verdeutlicht.
  • Durch diese Einflussnahme auf die Reihenfolge, in der die Gepäckstücke 90a90d verladen werden, lässt sich eine wesentlich bessere Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Platzes erzielen.
  • Eine weitere Verladungssituation ist anhand der 3a bis 3g verdeutlicht. Sie verdeutlicht die spezielle Gestaltung des Verladesystems dahingehend, dass sowohl ein automatisiertes als auch ein manuelles Verladen möglich ist.
  • Ausgehend von noch leeren Verladebehältern 60a, 60b werden in diesem Falle über den Hauptabschnitt 12 des Förderbandsystems 10 zwei Gepäckstücke 90e, 90f zugeführt. Das Gepäckstück 90f wird dabei durch die Gepäckerkennungseinrichtung 70 und die Steuereinrichtung 72 als durch den Roboter schwer zu handhabendes Gepäckstück erkannt und daher mittels der Verteilungseinrichtung 18a auf den Zuführabschnitt 14c weitergeleitet, so dass es zur manuellen Verstauung in den Entnahmebereich 15 gelangt, wie die 3b und 3c verdeutlichen. Das andere Gepäckstück 90e ist durch den Roboter handhabbar und wird daher zeitgleich mittels der Verteilungseinrichtung 18b dem Zuführabschnitt 14b zugeführt und dort in der in 3d verdeutlichten Weise durch den Roboter 46 ergriffen, um es an der durch die Steuereinrichtung 72 vorgegebenen gestrichelt dargestellten Stelle 90e' im Verladebehälter 60a zu platzieren.
  • Wenn nun der Bediener 30 das Gepäckstück 90e aus dem Entnahmebereich 15 entnimmt und damit in die Sicherheitszone 80 eintritt, wird dies durch die Personenerkennungseinrichtung 84 an die Steuereinrichtung 72 gemeldet, welche unmittelbar den Roboter 46 stoppt. Der Roboter 46 verharrt daher zunächst in der Position der 3d. Der Bediener 30 platziert das Gepäckstück 90f im Verladebehälter 60a und verlässt dann in der in 3e verdeutlichten Weise wieder die Sicherheitszone 80. Die Personenerkennungseinrichtung 84 erkennt dies und gibt es an die Steuereinrichtung 72 weiter. Die Steuereinrichtung 72 aktiviert den Roboter 46 wieder, wobei dieser derart gesteuert wird, dass er den Verladevorgang nicht unmittelbar wieder aufnimmt, sondern sich in der in 3f verdeutlichten Weise zuvor derartig positioniert, dass er mittels der Verladeerkennungseinrichtung 46d visuell den Verladebehälter 60a überprüft. Es folgt eine Auswertung durch die Steuereinrichtung 72, die dabei erkennt, dass die ursprünglich beabsichtigte Position 90e' für das Gepäckstück 90e nicht mehr zur Verfügung steht. Die Steuereinrichtung 72 optimiert daher die Verladestrategie unter Berücksichtigung des eingefügten Gepäckstücks 90f, so dass der Roboter das Gepäckstück 90e statt an der ursprünglich vorgesehenen Position 90e' an der alternativen Position 90e'' platziert.
  • Die Personenerkennung durch die Personenerkennungseinrichtung 84 sowie die Verladeerkennungseinrichtung 46d ermöglichen gemeinsam somit eine zweckmäßige Zusammenarbeit des Roboters 46 mit dem Bediener 30.

Claims (13)

  1. Verladesystem zum Verladen von Gepäckstücken (90, 90a90f) an einem Flughafen mit – einem Transportsystem (10) mit mindestens einem Zuführabschnitt (14a14b, 16a16b) zur Zuführung der Gepäckstücke (90, 90a90f), – einem Roboter (46, 48) zur Entnahme von Gepäckstücken (90, 90a90f) vom Zuführabschnitt (14a, 14b, 16a, 16b) des Transportsystems (10) und zur Ablage der Gepäckstücke (90, 90a90f) in einem mobilen Verladebehälter (60a60d) und – mindestens einem Verladebehälter (60a60d) zur Aufnahme der Gepäckstücke (90, 90a90f), dadurch gekennzeichnet, dass – mindestens zwei Verladebehälter (60a60d) zur Aufnahme der Gepäckstücke (90, 90a90f) vorgesehen sind und – der Roboter (46, 48) derartig ausgebildet ist, dass er die Gepäckstücke (90, 90a90f) in den mindestens zwei Verladebehältern (60a60d) ablegen kann, ohne dass die Verladebehälter (60a60d) hierfür bewegt werden müssen.
  2. Verladesystem nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 oder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportsystem (10) – mindestens einen Hauptabschnitt (12) zum gemeinsamen Transport aller vom Verladesystem zu verladenden Gepäckstücke (90, 90a90f) aufweist und – mindestens zwei Zuführabschnitte (14a, 14b, 16a, 16b) zum getrennten Weitertransport der Gepäckstücke (90, 90a90f) vom Hauptabschnitt (12) zum Roboter (46, 48) aufweist, wobei – mindestens eine Verteilungseinrichtung (18a18d) vorgesehen ist, mittels derer gesteuert werden kann, welches Gepäckstück (90, 90a90f) welchem Zuführabschnitt (14a, 14b, 16a, 16b) zugeordnet wird, und – der Roboter (46, 48) derart ausgebildet ist, dass er die Gepäckstücke (90, 90a90f) von den mindestens zwei Zuführabschnitten (14a, 14b, 16a, 16b) entnehmen kann.
  3. Verladesystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportsystem (10) einen für einen Bediener zugänglichen Zuführabschnitt (14c, 16c, 15, 17) aufweist.
  4. Verladesystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportsystem einen Rückführabschnitt aufweist, mittels dessen Gepäckstücke von dem Zuführabschnitt wieder auf den Hauptabschnitt gefördert werden können.
  5. Verladesystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Roboter (46, 48) – eine Roboterbasis (46a, 48a) und – einen gegenüber der Roboterbasis (46a, 48a) verschwenkbaren Roboterarm (46b, 48b) aufweist, wobei die Roboterbasis (46a, 48a) entlang eines Schienenstrangs (42, 44) translativ beweglich ausgebildet ist.
  6. Verladesystem nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 oder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der Roboter (46, 48) in einer von außen frei zugänglichen Sicherheitszone (80, 82) angeordnet ist und – eine Personenerkennungseinrichtung (84) vorgesehen ist, die dafür ausgebildet ist, ein Eindringen einer Person (30, 32) in die Sicherheitszone (80, 82) zu erkennen.
  7. Verladesystem nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 oder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verladeerkennenungseinrichtung (46d, 48d) vorgesehen ist, die dafür ausgebildet ist, eine jeweilige Befüllungssituation mindestens eines der Verladebehälters (60a60d) zu erkennen.
  8. Verladesystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gepäckerkennungseinrichtung (70) vorgesehen ist, die dafür ausgebildet ist, die über das Transportsystem (10) dem Roboter (46, 48) zugeführten Gepäckstücke (90, 90a90d) zu erkennen.
  9. Verladesystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinrichtung (72) vorgesehen ist, die zur Auswertung von Ausgangsdaten – der Gepäckerkennungseinrichtung (70), – der Verladeerkennungseinrichtung (46d, 48d) und/oder – der Personenerkennungseinrichtung (84) und/oder zur Steuerung – des Transportsystems (10), – der Verteilungseinrichtung (18a18e), – des Roboters (46, 48) und/oder – der Verladebehälter (60a60d) ausgebildet ist, wobei die Steuereinrichtung (72) zur Durchführung eines der Verfahren gemäß einem der Ansprüche 10 bis 12 ausgebildet ist.
  10. Verfahren zum Betrieb eines Verladesystems nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführung eines Gepäckstücks (90, 90a90f) zu einem von mindestens zwei Zuführabschnitten (14a, 14b, 16a, 16b) des Transportsystems (10) in Abhängigkeit der jeweilig aktuellen Befüllung der Verladebehälter (60a60d) und in Abhängigkeit der Art des Gepäckstücks (90, 90a90e) erfolgt.
  11. Verfahren zum Betrieb eines Verladesystems nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass detektiert wird, ob sich eine Person (30, 32) in der Sicherheitszone (80, 82) befindet, und im Falle einer Detektion einer Person (30, 32) der in der Sicherheitszone (80, 82) angeordnete Roboter (46, 48) angehalten oder verlangsamt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllungssituation mindestens eines der Verladebehälters (60a) ermittelt wird, sobald die Person (30, 32) die Sicherheitszone verlassen hat, und bei einer durch die Person (30, 32) durchgeführten manuellen Manipulation der Befüllungssituation diese ermittelte veränderte Befüllungssituation beim nachfolgenden automatisierten Ablegen von Gepäckstücken (90f) in den Verladebehälter (60a) berücksichtigt wird.
  13. Verwendung eines Robotersystems nach einem der Ansprüche 1 bis 9 in einem Flughafen zum Zwecke des Verladens von Fluggepäck in flugzeugspezifischen Containern oder in Transportwagen (60a60d) zum Verbringen von Gepäckstücken (90, 90a90f) auf ein Flugfeld des Flughafens.
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