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DE102009051074B4 - Schaltbarer Freilauf - Google Patents

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DE102009051074B4
DE102009051074B4 DE102009051074.5A DE102009051074A DE102009051074B4 DE 102009051074 B4 DE102009051074 B4 DE 102009051074B4 DE 102009051074 A DE102009051074 A DE 102009051074A DE 102009051074 B4 DE102009051074 B4 DE 102009051074B4
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clamping
housing section
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ring
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Harald Hochmuth
Peter Kraus
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Schaeffler Technologies AG and Co KG
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
    • F16D41/00Freewheels or freewheel clutches
    • F16D41/06Freewheels or freewheel clutches with intermediate wedging coupling members between an inner and an outer surface
    • F16D41/08Freewheels or freewheel clutches with intermediate wedging coupling members between an inner and an outer surface with provision for altering the freewheeling action
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Abstract

Schaltbarer Freilauf umfassend einen eine innere Klemmfläche (3) aufweisenden drehbar gelagerten Gehäuseabschnitt (2), einen Innenring (4) mit der Klemmfläche (3) des ringförmigen Gehäuseabschnitts (2) zugewandten Klemmrampen (5), und in dem durch die Klemmrampen (5) und die innere Klemmfläche (3) des Gehäuseabschnitts (2) gebildeten Spaltraum (6) paarweise angeordnete Klemmkörper (7), die über eine von Federelementen (8) ausgeübte Federkraft in ihrer den Gehäuseabschnitt (2) in beide Drehrichtungen klemmenden Klemmposition gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Schaltringe (9, 10) mit jeweils über deren Umfang verteilten, mit den Klemmkörpern (7) zusammenwirkenden Schaltfingern (11, 12) vorgesehen sind, die über Stellmittel derart entgegen gesetzt zueinander verdrehbar sind, dass alle Klemmkörper (7) aus ihrer Klemmposition lösbar und die Drehbarkeit des Gehäuseabschnitts (2) gleichzeitig in beide Drehrichtungen freischaltbar ist.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft einen schaltbaren Freilauf umfassend einen eine innere Klemmfläche aufweisenden drehbar gelagerten Gehäuseabschnitt, einen Innenring mit der Klemmfläche des ringförmigen Gehäuseabschnitts zugewandten Klemmrampen und in dem durch die Klemmrampen und die innere Klemmfläche des Gehäuseabschnitts gebildeten Spaltraum paarweise angeordnete Klemmkörper, die über eine von Federelementen ausgeübte Federkraft in ihrer den Gehäuseabschnitt in beide Drehrichtungen klemmenden Klemmposition gehalten sind.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Gattungsgemäße Freiläufe sind dem Fachmann hinlänglich bekannt und dem Stand der Technik entnehmbar.
  • Ein gattungsgemäßer Freilauf ist z. B. aus DE 195 81 436 C1 bekannt. Dieser als Klemmgesperre ausgeführte Freilauf eignet sich zum Beispiel zur Sitzhöhenverstellung in Kraftfahrzeugen. Hierbei greift typischerweise eine vorgespannte Feder am Abtriebselement des Freilaufs an. Werden bei Betätigung des Freilaufs Klemmrollen, welche das Abtriebselement ansonsten blockieren, freigeschaltet, so könnte es durch die Vorspannung der Feder kurzzeitig dazu kommen, dass das Abtriebselement voreilt, bis die Klemmrollen dessen Drehbewegung wieder stoppen. Unmittelbar danach werden die Klemmrollen, solange der Betätigungsvorgang fortgeführt wird, wieder aus der Klemmposition gelöst, was wiederum ein kurzzeitiges Vorauseilen des Abtriebselements zur Folge haben kann. Insgesamt könnte sich eine ruckelnde Bewegung des Abtriebselements ergeben, was als sogenannter Stick-Slip-Effekt bezeichnet wird. Zur Vermeidung des Stick-Slip-Effekts ist hier eine in den Freilauf integrierte Reibscheibe vorgesehen. Der Aufbau ist insgesamt recht aufwendig, ferner ist der Freilauf in Abhängigkeit des angelegten Drehmoments entweder nur in die eine oder nur in die andere Drehrichtung freischaltbar.
  • Überdies betrifft DE 41 29 617 A1 einen anderen, wiederum als Klemmgesperre ausgeführten, Freilauf. Das Klemmgesperre verfügt in vorteilhafter Weise über ein durch eine Blechhülse gebildetes Gehäuse, wobei die Blechhülse wegen ihrer spanlosen Bearbeitung in großen Stückzahlen preiswert herstellbar ist. Allerdings sind hier das Abtriebselement und das Antriebselement als Massivteile ausgeführt, was neben einem hohen Gewicht erhöhte Herstellungskosten nach sich zieht. Das Klemmgesperre wird ebenso bevorzugt in Sitzverstellungen von Kraftfahrzeugen eingesetzt, wobei bei derartigen Anwendungsfällen das Antriebselement beispielsweise mit einem Handrad, das Abtriebselement beispielsweise mit der Sitzfläche oder der Rücklehne des Sitzes und das Gehäuse mit einer ortsfesten Konsole verbunden ist. Wiederum handelt es sich um eine vergleichsweise aufwendige Konstruktion, die sich in Abhängigkeit des angelegten Drehmoments entweder nur in die eine oder aber nur in die andere Drehrichtung freischalten lässt.
  • DE 10 2006 046 695 A1 offenbart einen schaltbaren Freilauf mit in einem Spaltraum, der sich zwischen einem Außenring und einem Abtriebselement erstreckt, angeordneten Klemmrollen und einem Klauen umfassenden Schaltelement, wobei die Klauen in den Spaltraum eingreifen und die Klemmrollen aus deren Klemmposition verdrängen können. Zudem ist ein zu dem Schaltelement schwenkbar gelagerter Schaltring vorgesehen, der mit den Klauen zusammenwirkende Anlageflächen aufweist, wodurch sich insgesamt eine Kraftübertragung von den Klauen auf die Klemmrollen beim Lösen aus deren Klemmposition mittelbar über den Schaltring ergibt. Der Aufbau ist als vergleichsweise aufwendig anzuerkennen.
  • Die DE 10 2006 046 495 A1 zeigt einen schaltbaren Freilauf, welcher einen eine innere zylindrische Klemmfläche aufweisenden Außenring und ein konzentrisch zur Klemmfläche angeordnetes Abtriebselement umfasst, welches der Klemmfläche zugewandte Klemmrampen aufweist, wobei im zwischen den Klemmrampen und der Klemmfläche gebildeten Spaltraum Klemmrollen paarweise angeordnet sind.
  • Die DE 43 00 662 A1 zeigt ein drehrichtungsunabhängig schaltbares Klemmgesperre, wobei zwischen einem Außenring und einer Welle Klemmrollen gegen Klemmbahnen derart angefedert und in Klemmbereitschaft gehalten werden, so dass ein Drehen der Welle gegenüber dem Außenring nicht möglich ist.
  • Die DE 101 40 561 A1 zeigt ein Klemmgesperre zum lösbaren Arretieren eines längsverschieblichen Bauteils mit einem gestellfesten Teil, dass mit wenigstens einem Klemmkörper versehen ist, der in einen von Klemmbahnen begrenzten Klemmspalt hineingefedert ist.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Ausgehend davon ist es Aufgabe der Erfindung, einen einfach aufgebauten schaltbaren Freilauf der gattungsgemäßen Art anzugeben, der auf einfache Art freischaltbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen schaltbaren Freilauf der eingangs genannte Art gelöst, welcher sich dadurch kennzeichnet, dass zwei Schaltringe mit jeweils über deren Umfang verteilten, mit den Klemmkörpern zusammenwirkenden Schaltfingern vorgesehen sind, die über Stellmittel derart entgegengesetzt zueinander verdrehbar sind, dass alle Klemmkörper aus ihrer Klemmposition lösbar und die Drehbarkeit des Gehäuseabschnitts gleichzeitig in beide Drehrichtungen freischaltbar ist.
  • Die Klemmposition des erfindungsgemäßen schaltbaren Freilaufs, in der die in dem Spaltraum paarweise angeordneten Klemmkörper über eine von Federelementen ausgeübte Federkraft in ihrer Klemmposition gehalten sind, wird also durch ein Verdrehen der Schaltringe in zueinander entgegengesetzter Richtung gelöst, was durch ein die Klemmkörper aus ihrer Klemmposition lösendes Zusammenwirken der an den Schaltringen angeordneten Schaltfingern mit den Klemmkörpern erfolgt und dazu führt, dass der drehbare Gehäuseabschnitt gleichzeitig in beide Drehrichtungen freigeschalten wird. Hierbei muss die von den Federelementen auf die Klemmkörper ausgeübte Federkraft jeweils überwunden werden und die paarweise angeordneten Klemmkörper gegeneinander, d. h. aufeinander zu, bewegt werden. Wesentlich ist dabei, dass erfindungsgemäß gleichzeitig alle Klemmkörper aus ihrer Klemmposition entfernt werden und sich nicht eine Loslösung der Klemmkörper in Abhängigkeit des jeweils angelegten Drehmoments bzw. einer Drehrichtung, mit anderen Worten sich also eine Richtungsabhängigkeit, ergibt, wie es der Stand der Technik beschreibt. Hierzu sind Stellmittel vorgesehen, die eine Verdrehung der beiden Schaltringe entgegengesetzt zueinander ermöglichen. Die Klemmkörper können in vielerlei Formen, wie z. B. rollenförmig, und Materialien ausgebildet sein. Die Federelemente können ebenso in einer Vielzahl an Ausgestaltungen bezüglich Form und Material vorliegen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform umfassen die Stellmittel wenigstens ein bewegbares Stellelement, welches mit mindestens einem an wenigstens einem Schaltring befindlichen Führungsabschnitt zusammenwirkt. Mit anderen Worten wird die erfindungsgemäße Verdrehung der Schaltringe in entgegengesetzter Richtung dadurch bewirkt, dass ein bewegbares Stellelement an wenigstens einem Schaltring in wenigstens einem diesem zugeordneten Führungsabschnitt ein- oder angreift, wobei die Verdrehung der beiden Schaltringe in zueinander entgegengesetzter Richtung durch eine Bewegung des wenigstens einen bewegbaren Stellelements hervorgerufen wird. Welcher Art die Bewegung sein kann und auf welche Art die Bewegung erzeugt wird, soll später erläutert werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wirkt das Stellelement nur mit dem Führungsabschnitt eines Schaltrings zusammen, der seinerseits mit dem anderen Schaltring über eine Zwangsführung bewegungsgekoppelt ist. Dies ist so zu verstehen, dass das Stellelement nur an einem Schaltring und zwar an dessen Führungsabschnitt an- oder eingreift und derart eine Verdrehung dieses Schaltrings bewirkt, wobei dieser Schaltring über eine Zwangsführung mit dem anderen Schaltring gekoppelt ist und auf diesen wiederum eine Bewegung überträgt. Natürlich ist die auf den anderen Schaltring übertragene Bewegung derart, dass sich insgesamt eine zueinander entgegengesetzte Verdrehung der beiden Schaltringe ergibt, welche in der Folge den schaltbaren Freilauf bzw. den diesem zugehörigen drehbar gelagerten Gehäuseabschnitt freigibt. Die Art der Ausführung der Zwangsführung ist in vielerlei Hinsicht vorstellbar, wobei stets gegeben sein muss, dass die durch das Stellelement auf den Führungsabschnitt eines Schaltrings aufgebrachte Verdrehung über die bewegungsgekoppelte Zwangsführung auch auf den anderen Schaltring übertragen wird, wobei sich insgesamt eine zueinander entgegengesetzte Verdrehung der beiden Schaltringe ergibt.
  • In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wirkt das Stellelement gleichzeitig mit an beiden Schaltringen vorgesehenen Führungsabschnitten zusammen. Im Gegensatz zu oben wird die für die Freischaltung des drehbaren Gehäuseabschnitts notwendige zueinander entgegengesetzte Verdrehung der Schaltringe in dieser Ausführungsform dadurch bewirkt, dass durch die Bewegung des Stellelements beide Schaltringe ohne zusätzliche an einem oder beiden Schaltring(en) angeordnete Mittel in zueinander entgegengesetzter Richtung verdreht werden. Das Stellelement greift folglich an beiden Schaltringen in oder an deren Führungsabschnitten ein oder an. Es ist also hier mithin nicht notwendig, an einem der beiden Schaltringe eine bewegungsgekoppelte Zwangsführung vorzusehen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Stellelement als Stellstift und ein an einem Schaltring vorgesehener Führungsabschnitt als Kulisse ausgebildet. Entsprechend dieser Ausführung ergibt sich ein Zusammenwirken des Stellelements mit einem Führungsabschnitt an einem Schaltring durch ein Ein- oder Durchgreifen des Stellstifts durch eine diesem zugehörige Kulisse. Die Länge und sonstige Ausführung des Stellstifts ist in einer Vielzahl an Längen und Formen denkbar und ist in der Regel entsprechend einer konkreten konstruktiven Situation auszuwählen. Gleiches gilt für die Ausführung der Kulisse, deren Form in Abhängigkeit der konkreten konstruktiven Ausführung festzulegen ist. Wesentlich ist aber, dass Stellstift und Kulisse aufeinander abgestimmt und derart einer Zusammenwirkung dienlich ausgebildet sind. Unter Kulisse muss nicht zwangsläufig eine Durchbrechung eines Schaltrings gemeint sein, vielmehr kann darunter auch eine Art Nut oder sonstige Vertiefung oder Ausnehmung verstanden werden.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die an beiden Schaltringen vorgesehenen Führungsabschnitte in der geklemmten Position des schaltbaren Freilaufs, in der der drehbar gelagerte Gehäuseabschnitt sich nicht verdrehen lässt, derart ausgebildet, dass diese miteinander eine V-Form bilden. Die V-Form ergibt sich insbesondere dann, wenn die beiden Schaltringe übereinander liegen, wobei sich in einer gedachten Draufsicht auf die Schaltringe eine Art V-förmiger Durchbruch bildet. Es ist dahingegen auch denkbar, einen Führungsabschnitt eines Schaltrings als komplett durchbrochene Kulisse auszubilden und den Führungsabschnitt des anderen Schaltrings nur als Nut, wodurch sich dennoch eine V-Form bildet, welche allerdings nicht als V-förmiger Durchbruch ausgebildet ist. Das Stellelement, das in dieser Ausführungsform an beiden Schaltringen ein- oder angreift, befindet sich in der geklemmten Position des drehbar gelagerten Gehäuseabschnitts jeweils an dem Grund des durch die Führungsabschnitte der Schaltringe gebildeten V.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist das Stellelement an einem schwenkbar oder linear bewegbaren Betätigungselement, insbesondere einem Hebelelement oder einer Schiebestange, angeordnet. Durch das jeweilige Betätigungselement ist das Stellelement bewegbar, wobei sich durch dessen Bewegung die erfindungsgemäße Verdrehung der beiden Schaltringe in zu einander entgegengesetzter Richtung bewirken lässt und dadurch der drehbare Gehäuseabschnitt gleichzeitig in beide Drehrichtung freischaltbar ist. Es ist hierbei von Bedeutung, dass erfindungsgemäß nicht eine Drehbewegung des an dem Betätigungselement angeordneten Stellelements zwangsläufig für die Freischaltung des Gehäuseabschnitts erforderlich ist, sondern allein die Betätigung des Betätigungselements, welches schwenkbar oder linear geführt gelagert sein kann. Das schwenkbare oder linear bewegbare Betätigungselement lässt über seine Bewegung das an diesem befindliche Stellelement mit den Führungsabschnitten des oder der Schaltringe zusammenwirken, wodurch sich gleichzeitig eine Freischaltung des Gehäuseabschnitts in beide Drehrichtungen ergibt. Das Betätigungselement ist entsprechend seiner schwenkbar oder linear bewegbaren Ausführung bevorzugt als Hebelelement oder Schiebestange ausgeführt, wobei andere Ausgestaltungen durchaus möglich sind. Es kann manuell oder automatisch über einen Stellmotor oder dergleichen betätigbar sein.
  • Einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung nach ist das Betätigungselement entgegen der Federkraft eines Federelements betätigbar. Hieraus ergibt sich zum Beispiel, dass der schaltbare Freilauf in einer Ausgangsstellung über die Federkraft des Federelements, welche an dem Betätigungselement wirkt, in seiner geklemmten Position gehalten ist. Eine Freischaltung des drehbaren Gehäuseabschnitts ist in dieser Ausführungsform nur möglich, wenn das Betätigungselement entgegen der Federkraft des Federelements betätigt wird. Eine unbestimmte bzw. zufällige Freischaltung des drehbaren Gehäuseabschnitts ist sonach nicht möglich. Möglich ist es jedoch, das Betätigungselement mit der Federkraft des Federelements so zu koppeln, dass sich durch Betätigung des Betätigungselements entgegen der Federkraft eine geklemmte Position des Gehäuseabschnitts erreichen lässt, sich mithin also eine gerade umgekehrte Anordnung, wie die genannte, ergibt. Denkbar ist es auch, das Betätigungselement an andere Mittel, wie z.B. einen Magneten zu koppeln, der eine Kraft auf dieses bewirkt, welche zur Betätigung des Betätigungselements überwunden werden muss.
  • In einer letzten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind am Innenring radial nach außen gerichtete Vorsprünge, auf denen die Federelemente angeordnet sind, vorgesehen. Durch diese Ausführung ergibt sich insbesondere eine ortsfeste Lagerung der in dem Spaltraum befindlichen Federelemente, welche nun an ihren Stirnseiten jeweils an den Klemmkörpern und mit der Breitseite zum einen auf dem am Innenring vorgesehenen Vorsprung und auf der anderen Seite am Innendurchmesser des drehbar gelagerten Gehäuseabschnitts anliegen. Der radial nach außen gerichtete Vorsprung ist dabei bevorzugt entsprechend der Außenkontur des Federelements angepasst.
  • Figurenliste
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
    • 1 eine Explosionsdarstellung des schaltbaren Freilaufs;
    • 2 eine perspektivische Ansicht des schaltbaren Freilaufs;
    • 3 eine Ansicht des schaltbaren Freilaufs in der geklemmten Position und
    • 4 eine Ansicht des schaltbaren Freilaufs in der freigeschaltenen Position.
  • Ausführliche Beschreibung der Zeichnung
  • 1 zeigt eine Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen schaltbaren Freilaufs, wie er beispielsweise als ein passiver Sitzeinsteller in Fahrzeugen eingesetzt werden kann. Hierbei ist ein formschlüssig auf ein Abtriebsritzel 15 aufgesteckter Gehäuseabschnitt 2 mit einer inneren Klemmfläche 3 vorgesehen, der mit einem Innenring 4, an welchem Klemmrampen 5 ausgebildet sind, einen Spaltraum 6 ausbildet. Ferner umfasst der Innenring 4 eine axiale Bohrung 19, in die das Abtriebsritzel 15 über einen nicht näher bezeichneten axialen Zapfenabschnitt eingreift. In dem Spaltraum 6 sind auf den Klemmrampen 5 paarweise Klemmkörper, hier in Form von Klemmrollen 7, angeordnet, wobei jedes Paar an Klemmrollen 7 über eine Feder 8 in Umfangsrichtung des Innenrings 4 auseinandergedrückt wird. Es sind ferner zwei Schaltringe 9, 10 vorgesehen, die jeweils Schaltfinger 11, 12 und Führungsabschnitte in Form von durchbruchartigen Kulissen 16, 17 aufweisen. Weiter ist ein Betätigungselement in Form eines Hebels 14 vorgesehen, welches in dieser Ausführungsform exzentrisch gelagert ist und über ein Stellelement in Form eines Stellstifts 13, welcher die Kulissen 16, 17 durchsetzt, ein Verdrehen der Schaltringe 9, 10 in einer jeweils zueinander entgegengesetzten Richtung herbeiführt. Durch die Verdrehung der Schaltringe 9, 10, welche entgegengesetzt zueinander erfolgt, werden sämtliche Klemmrollen 7 über die jeweils an den Schaltringen 9, 10 befindlichen Schaltfinger 11, 12 gleichzeitig aus ihrer Klemmposition gelöst und derart der schaltbare Freilauf 1 gleichzeitig in beide Drehrichtungen freigeschaltet. Hierzu bewegen die an den Schaltringen 9, 10 angeordneten Schaltfinger 11, 12 die Klemmrollen 7, wobei jeweils ein Schaltfinger 11, 12 mit einer Klemmrolle 7 zusammenwirkt, entgegen der Federkraft der Feder 8 und entlang der jeweiligen Klemmrampen 5 aufeinander zu. Es ist aus 1 zu erkennen, dass die an den Schaltringen 9, 10 angeordneten Kulissen 16, 17 in der hier dargestellten geklemmten Position des drehbar gelagerten Gehäuseabschnitts 2, respektive des schaltbaren Freilaufs 1, miteinander eine V-Form bilden. Es ist weiterhin zu erkennen, dass der Stellstift 13 in die durch die Kulissen 16, 17 gegebene V-Form derart eingreift, dass der Stellstift 13 sich am Grunde der V-Form befindet, wenn die Schaltringe 9, 10 nicht betätigt werden.
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht des schaltbaren Freilaufs 1, wobei dieser sich ebenfalls in seinem geklemmten Zustand befindet. Nicht gezeigt ist hierbei der Innenring 4 sowie der drehbar gelagerte Gehäuseabschnitt 2. Anhand von 2 soll die Funktionsweise des schaltbaren Freilaufs 1 nochmals deutlich gemacht werden. Eine gleichzeitige Freischaltung über eine Loslösung der Klemmrollen 7 aus ihrer Klemmposition, die die Drehbarkeit des Gehäuseabschnitts 2 gleichzeitig in beide Drehrichtungen ermöglicht, wird derart bewerkstelligt, dass der an dem Hebel 14 befindliche Stellstift 13 durch Betätigung des Hebels 14 aus seiner radial inneren Position, welche hier gezeigt ist, in eine radial äußere Position, bezogen auf die Schaltringe 9, 10 bewegt wird. Durch diese Bewegung ermöglicht der die Kulissen 16, 17 durchgreifende Stellstift 13 eine Verdrehung der Schaltringe 9, 10 in einer zueinander entgegen gesetzten Richtung, da die Schaltringe 9, 10 über die Kulissen 16, 17 mitgenommen werden. Dies führt dazu, dass die an den jeweiligen Schaltringen 9, 10 angeordneten Schaltfinger 11, 12 die Klemmrollen 7 entgegen der Federkraft der Feder 8 aus ihrer Klemmposition lösen. Der Hebel 14 ist dabei entgegen der Federkraft eines hier nicht dargestellten Federelements betätigbar. In der hier gezeigten Ausführungsform ergibt sich dadurch ein Ausgangszustand, bedingt durch die auf den Hebel 14 wirkende Federkraft des hier nicht gezeigten Federelements, nach dem der schaltbare Freilauf 1 ursprünglich in seiner geklemmten Klemmposition ist. Derart ist gewährleistet, dass der schaltbare Freilauf 1 nur durch eine bewusste, zielgerichtete Betätigung des Hebels 14 freigeschaltet wird.
  • Die 3 und 4 zeigen eine weitere Ansicht des erfindungsgemäßen schaltbaren Freilaufs 1, wobei der schaltbare Freilauf 1 in 3 in einer Klemmposition und in 4 in einer freigeschalteten Position gezeigt ist, d. h., dass in 4 der drehbar gelagerte Gehäuseabschnitt 2 gleichzeitig in beide Drehrichtungen drehbar ist. Betrachtet man zunächst 3, also den geklemmten Zustand des schaltbaren Freilaufs 1, in dem der drehbar gelagerte Gehäuseabschnitt 2 nicht drehbar ist, so ist zu erkennen, dass die in dem Spaltraum 6 paarweise angeordneten Klemmrollen 7 zwischen der Außenkontur des Innenrings 4 und der inneren Klemmfläche des Gehäuseabschnitts 3 auf den Klemmrampen 5 in ihrer geklemmten Position angeordnet sind. Die Klemmung erfolgt über eine Feder 8, welche ihrerseits auf einem radial nach außen gerichteten Vorsprung 18 des Innenrings 4, zwischen je einem Paar aus den Klemmrollen 7 befindlich ist. Wird nun über den Hebel 14 ein Betätigungsimpuls eingeleitet, der ein hier nicht gezeigtes Stellelement mit einem Führungsabschnitt eines Schaltrings 9, 10 zusammenwirken lässt, bedingt dieser ein Loslösen der Klemmkörper 7 aus ihrer Klemmposition, was ein Freischalten des schaltbaren Freilaufs 1, bedeutet, was zu einer gleichzeitig in beide Drehrichtungen möglichen Drehbarkeit des Gehäuseabschnitts 2 führt. Dieser Zustand ist in 4 dargestellt, in welcher die Klemmrollen 7 entgegen der Federkraft der Feder 8 durch die jeweils an den Schaltringen 9, 10 befindlichen Schaltfinger 11, 12 einander angenähert wurden. Zum besseren Verständnis ist mit gestrichelter Linie der in 3 gezeigte Ausgangszustand des Hebels 14 angedeutet, welcher durch eine Bewegung entlang des Doppelpfeils betätigbar ist. Die Klemmkörper 7 wandern demnach die Klemmrampen 5 abwärts in Richtung des Vorsprungs 18 und sind in diesem Zustand in dem Spaltraum 6 nicht mehr klemmend angeordnet. Wie oben bereits erwähnt, kann die Freischaltung gemäß diesem Ausführungsbeispiel rückgängig gemacht werden, indem der auf den Hebel 14 wirkende Betätigungsimpuls erlischt und eine an diesem ansetzende Federkraft eines nicht dargestellten Federelements den Hebel 14 selbsttätig wieder in seine Ausgangsposition (gestrichelte Linie) bringt, in welcher der schaltbare Freilauf 1, respektive der drehbar gelagerte Gehäuseabschnitt 2, nicht mehr in beide Drehrichtungen gleichzeitig freigeschaltet ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Freilauf
    2
    Gehäuseabschnitt
    3
    Klemmfläche
    4
    Innenring
    5
    Klemmrampe
    6
    Spaltraum
    7
    Klemmrollen
    8
    Feder
    9
    Schaltring
    10
    Schaltring
    11
    Schaltfinger
    12
    Schaltfinger
    13
    Stellstift
    14
    Hebel
    15
    Antriebsritzel
    16
    Kulisse
    17
    Kulisse
    18
    Vorsprung
    19
    Bohrung

Claims (9)

  1. Schaltbarer Freilauf umfassend einen eine innere Klemmfläche (3) aufweisenden drehbar gelagerten Gehäuseabschnitt (2), einen Innenring (4) mit der Klemmfläche (3) des ringförmigen Gehäuseabschnitts (2) zugewandten Klemmrampen (5), und in dem durch die Klemmrampen (5) und die innere Klemmfläche (3) des Gehäuseabschnitts (2) gebildeten Spaltraum (6) paarweise angeordnete Klemmkörper (7), die über eine von Federelementen (8) ausgeübte Federkraft in ihrer den Gehäuseabschnitt (2) in beide Drehrichtungen klemmenden Klemmposition gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Schaltringe (9, 10) mit jeweils über deren Umfang verteilten, mit den Klemmkörpern (7) zusammenwirkenden Schaltfingern (11, 12) vorgesehen sind, die über Stellmittel derart entgegen gesetzt zueinander verdrehbar sind, dass alle Klemmkörper (7) aus ihrer Klemmposition lösbar und die Drehbarkeit des Gehäuseabschnitts (2) gleichzeitig in beide Drehrichtungen freischaltbar ist.
  2. Schaltbarer Freilauf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellmittel wenigstens ein bewegbares Stellelement umfassen, welches mit mindestens einem an wenigstens einem Schaltring (9, 10) befindlichen Führungsabschnitt zusammenwirkt.
  3. Schaltbarer Freilauf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellelement nur mit dem Führungsabschnitt eines Schaltrings (9) zusammenwirkt, der seinerseits mit dem anderen Schaltring (10) über eine Zwangsführung bewegungsgekoppelt ist.
  4. Schaltbarer Freilauf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellelement gleichzeitig mit an beiden Schaltringen (9, 10) vorgesehenen Führungsabschnitten zusammenwirkt.
  5. Schaltbarer Freilauf nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellelement als Stellstift (13) und ein an einem Schaltring (9, 10) vorgesehener Führungsabschnitt als Kulisse (16, 17) ausgebildet sind.
  6. Schaltbarer Freilauf nach den Ansprüchen 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die an beiden Schaltringen (9, 10) vorgesehenen Führungsabschnitte in der geklemmten Position des drehbar gelagerten Gehäuseabschnitts (2) miteinander eine V-Form bilden.
  7. Schaltbarer Freilauf nach Anspruch 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellelement an einem schwenkbar oder linear bewegbaren Betätigungselement angeordnet ist.
  8. Schaltbarer Freilauf nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement entgegen der Federkraft eines Federelements betätigbar ist.
  9. Schaltbarer Freilauf nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Innenring (4) radial nach außen gerichtete Vorsprünge 18, auf denen die Federelemente (8) angeordnet sind, vorgesehen sind.
DE102009051074.5A 2009-10-28 2009-10-28 Schaltbarer Freilauf Active DE102009051074B4 (de)

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DE102009051074A1 DE102009051074A1 (de) 2011-05-12
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