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Die vorliegende Erfindung liegt auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik und betrifft nach ihrer Gattung einen Sitzquerträger zum Befestigen eines Kraftfahrzeugsitzes, welcher zwei entlang einer ersten Richtung sich erstreckende Längsprofile, die durch Endabschnitte eines zu den Längsprofilen senkrecht angeordneten Querprofils miteinander verbunden sind, umfasst. Des Weiteren erstreckt sie sich auf einen mit zumindest einem solchen Sitzquerträger versehenen Karosserieunterboden, sowie ein mit einem solchen Karosserieunterboden ausgerüstetes Kraftfahrzeug.
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Stand der Technik
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Moderne Kraftfahrzeuge sind in der Regel mit einer selbsttragenden Karosserie versehen, die im Vergleich zu einer auf einem Rahmen aufgebauten Karosserie eine Gewichts- und Kostenreduktion ermöglicht. In der selbsttragenden Karosserie nehmen die Bauteile in ihrer Gesamtheit die eingeleiteten Kräfte auf, wobei die Steifigkeit der Karosserie durch hohle Blechquerschnitte (Schalenbauteile) und die kompakte Blechaußenhaut erreicht wird.
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In einer den Fachleuten beispielsweise aus der industriellen Serienfertigung bekannten Bauweise besitzen selbsttragende Karosserien einen die Fahrgastzelle nach unten hin abschließenden Karosserieunterboden, der über eine Mehrzahl Hochstreben (”A-, B-, C- und D-Säulen”) mit dem Fahrzeugdach verbunden ist. Der Karosserieunterboden besteht aus mehreren Bauteilen, die als Blechteile bei der Fahrzeugfertigung zusammengeschweißt werden. Hierzu gehören unter anderem die beiden in Fahrzeuglängsrichtung angeordneten Seitenschweller, der Mitteltunnel und die in Fahrzeugquerrichtung sich erstreckenden Sitzquerträger, die in der Regel mit dem Mitteltunnel und den Seitenschwellern fest verbunden sind. Zwischen diesen Bauteilen befinden sich Bodenplatten.
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Es ist allgemein bekannt, für die Befestigung von Kraftfahrzeugsitzen einen Sitzverstellmechanismus mit zwei Sitzverstellschienen vorzusehen. Die Sitzverstellschienen verfügen jeweils über einen oberen Schienenteil und einen unteren Schienenteil, welche verschiebbar miteinander verbunden sind. Die unteren Schienenteile werden jeweils an den Sitzquerträgern befestigt. Über einen Verriegelungsmechanismus können die beiden Schienenteile verriegelt bzw. entriegelt werden, um eine Vorwärts- bzw. Rückwärtsbewegung des Kraftfahrzeugsitzes zu ermöglichen.
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In einer von der Anmelderin beispielsweise in Serienfahrzeugen des Typs ”Opel Astra” realisierten Bauweise umfasst jeder Sitzquerträger zwei in Fahrzeuglängsrichtung sich erstreckende Längsprofile, die durch die Endabschnitte eines in Fahrzeugquerrichtung angeordneten Querprofils miteinander verbunden sind. Durch das Querprofil kann die Formstabilität des Karosserieunterbodens erhöht werden, um insbesondere den Widerstand gegen Verformungen bei unfallbedingten Stößen in Fahrzeugquerrichtung zu verbessern. In der Patentliteratur ist ein Sitzquerträger der in Rede stehenden Art beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung
DE 10 2007 001 720 A1 beschrieben.
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Aufgabenstellung
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Demgegenüber besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, einen gattungsgemäßen Sitzquerträger für den Karosserieunterboden eines Kraftfahrzeugs mit selbsttragender Karosserie in vorteilhafter Weise weiterzubilden. Diese Aufgabe wird nach dem Vorschlag der Erfindung durch einen Sitzquerträger mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unteransprüche angegeben.
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Erfindungsgemäß ist ein Sitzquerträger zur Befestigung eines Kraftfahrzeugsitzes am Karosserieunterboden eines Kraftfahrzeugs gezeigt. Der Sitzquerträger umfasst gattungsgemäß zwei entlang einer ersten Richtung sich erstreckende erste Profile, im Weiteren als ”Längsprofile” bezeichnet, die durch Endabschnitte eines zu den Längsprofilen senkrecht angeordneten, entlang einer zweiten Richtung sich erstreckenden zweiten Profils, im Weiteren als ”Querprofil” bezeichnet, miteinander verbunden sind. Im eingebauten Zustand entspricht die erste Richtung gewöhnlich der Fahrzeuglängsrichtung, während die zweite Richtung der Fahrzeugquerrichtung entspricht. Die beiden Längsprofile des Sitzquerträgers dienen zur Befestigung des Kraftfahrzeugsitzes und können zu diesem Zweck mit Löchern zur Befestigung von Sitzschienen versehen sein.
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Der erfindungsgemäße Sitzquerträger zeichnet sich in wesentlicher Weise dadurch aus, dass die Endabschnitte des Querprofils bezüglich einer zur ersten und zweiten Richtung senkrechten dritten Richtung rampenförmig ausgebildet sind. Im eingebauten Zustand entspricht die dritte Richtung gewöhnlich der Fahrzeughochrichtung, so dass die beiden Endabschnitte des Querprofils einen nach oben gerichteten Verlauf haben. Andererseits sind die Längsprofile jeweils mit einem rampenförmigen Verbindungsabschnitt versehen, von denen jeder wenigstens abschnittsweise in Passform zum zugeordneten rampenförmigen Endabschnitt ausgebildet und mit diesem fest verbunden ist. Eine Verbindung zwischen den Endabschnitten des Querprofils und den Verbindungsabschnitten der Längsprofile kann beispielsweise durch eine stoffschlüssige Verbindung, wie eine Schweiß- oder Lötverbindung, aber auch durch eine Stanzniet- oder Clinchverbindung erfolgen. Die beiden rampenförmigen Endabschnitte des Querprofils können beispielsweise in einem Winkel im Bereich von ca. 10° bis ca. 70° schräg zur Fahrzeugquerrichtung angestellt sein.
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Der erfindungsgemäße Sitzquerträger ermöglicht somit bei hoher Formstabilität eine Einsparung von Fahrzeuggewicht durch eine Profilhöhe, die sich von den Endabschnitten zu einem zwischen den Endabschnitten liegenden Zwischenabschnitt hin verringert. Diese Gewichtsverminderung trägt dazu bei, zukünftige strenge gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen zu erfüllen. Zudem kann durch diese Maßnahme erreicht werden, dass in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Leitungsstrukturen, wie Belüftungskanäle, elektrische Kabel usw., nicht durch den Sitzquerträger hindurch geführt werden müssen, sondern über den Sitzquerträger hinweg verlegt werden können, was mit einer vereinfachten Montage verbunden ist und eine Einsparung von Kosten in der industriellen Serienfertigung ermöglicht. Weitere Vorteile der Erfindung sind in der Beschreibung des konkreten Ausführungsbeispiels angegeben.
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Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sitzquerträgers hat ein zwischen den beiden rampenförmigen Endabschnitten angeordneter Zwischenabschnitt des Querprofils bezüglich der dritten Richtung einen zumindest annähernd konstanten Verlauf. Durch diese Maßnahme können die Sitzquerträger in besonders einfacher Weise technisch realisiert werden, wobei im eingebauten Zustand durch die Endabschnitte eine Absenkung des Zwischenabschnitts in der dritten Richtung erfolgt.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sitzquerträgers weist das Querprofil eine im Querschnitt entlang der ersten Richtung zumindest annähernd U-förmige Profilform auf. Durch diese Maßnahme können die Sitzquerträger in besonders einfacher Weise technisch realisiert werden und verfügen über eine hohe Formstabilität bzw. Festigkeit gegen Verformung.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sitzquerträgers ist das Querprofil mit zumindest einem entlang der zweiten Richtung sich erstreckenden, ausgestellten Befestigungsflansch zur Befestigung an einem Bodenblech versehen, wodurch die Formstabilität des Karosserieunterbodens weiter verbessert werden kann. Insbesondere in diesem Fall kann es von Vorteil sein, wenn die rampenförmigen Endabschnitte des Querprofils jeweils mit einem ausgestellten Befestigungsflansch zur Befestigung am Mitteltunnel oder Seitenschweller versehen sind, um die Festigkeit des Karosserieunterbodens gegen Verformung weiter zu verbessern.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sitzquerträgers sind die Längsprofile jeweils mit zwei kastenförmigen Abschnitten, im Weiteren als ”Kastenabschnitte” bezeichnet, versehen, die durch den rampenförmigen Verbindungsabschnitt miteinander verbunden sind. Hierdurch kann eine besonders hohe Formstabilität der beiden Längsprofile in relativ einfacher Weise erreicht werden. Insbesondere in diesem Fall kann es von Vorteil sein, wenn die Längsprofile jeweils mit einer unterhalb des Verbindungsabschnitts geformten Öffnung versehen sind, in denen die rampenförmigen Endabschnitte zumindest teilweise aufgenommen sind. Durch das Eintauchen der rampenförmigen Endabschnitte des Querprofils in die beiden Öffnungen der Längsprofile können Sitzquerträger mit einer hohen Formstabilität in einfacher Weise hergestellt werden. Zudem kann hierdurch eine effiziente unmittelbare Kraftübertragung zwischen dem Querprofil und dem Mitteltunnel oder Seitenschweller erreicht werden.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sitzquerträgers sind die Längsprofile jeweils mit ausgestellten Befestigungsflanschen versehen, mit denen sie am Karosserieunterboden befestigbar sind, um die Formstabilität des Karosserieunterbodens weiter zu verbessern.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sitzquerträgers ist das Querprofil entlang seiner Erstreckungsrichtung mit zumindest einer versteifenden Sicke versehen, um hierdurch die Formstabilität des Sitzquerträgers und damit die Festigkeit des Karosserieunterbodens gegen Verformung weiter zu verbessern.
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Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sitzquerträgers sind die Längsprofile im Tiefziehverfahren hergestellt. Das Tiefziehverfahren bietet insbesondere den Vorteil, dass Eckbereiche der Kastenabschnitte der Längsprofile jeweils freiklinkungsfrei gefertigt werden können. Durch diese Maßnahme wird die Formstabilität bzw. Steifigkeit der Längsprofile verbessert, so dass beispielsweise Verstärkungen im Bereich der Sitzschienenanbindung entfallen können, um hierdurch Fahrzeuggewicht und Herstellungskosten einzusparen.
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Die Erfindung erstreckt sich weiterhin auf einen Karosserieunterboden, der mit zumindest einem solchen Sitzquerträger ausgestattet ist.
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Ferner erstreckt sich die Erfindung auf ein Kraftfahrzeug mit einem solchen Karosserieunterboden.
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Ausführungsbeispiel
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Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert, wobei Bezug auf die beigefügten Zeichnungen genommen wird. Gleiche bzw. gleich wirkende Elemente sind mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet. Es zeigen
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1 eine perspektivische Ansicht einer Anordnung, welche erfindungsgemäße Sitzquerträger und einen Mitteltunnel umfasst;
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2 eine perspektivische Ansicht des Querprofils der Sitzquerträger von 1;
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3A–3B perspektivische Ansichten der Längsprofile der Sitzquerträger von 1;
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4 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Karosserieunterbodens, welcher die Anordnung von 1 umfasst
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5 eine Schnittansicht gemäß Schnittlinie A-A von 4;
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6 eine perspektivische Ansicht eines Teils des Karosserieunterbodens von 4 mit Belüftungskanälen.
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Sei zunächst 1 betrachtet, worin eine Anordnung zur Veranschaulichung eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Sitzquerträgers 1 in einer perspektivischen Ansicht von schräg oben gezeigt ist. Im Einklang mit den herkömmlichen Richtungsbezeichnungen im Fahrzeugbau sind die Fahrzeuglängsrichtung mit ”x”, die Fahrzeugquerrichtung mit ”y” und die Fahrzeughochrichtung mit ”z” angegeben, wobei sich die angegebenen Richtungen auf eine gewöhnliche Einbaulage der Anordnung im Kraftfahrzeug beziehen. Die Vorwärtsfahrtrichtung entspricht der negativen x-Richtung (-x).
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Die Anordnung ist Teil einer selbsttragenden Karosserie des Kraftfahrzeugs. Sie umfasst zwei in Fahrzeugquerrichtung (y) angeordnete Sitzquerträger 1, die mit einem in Fahrzeuglängsrichtung (x) verlaufenden Mitteltunnel 2 verbunden sind. In an sich bekannter Bauweise umfasst der Mitteltunnel 2 eine obere Tunneldeckwand 3, von der seitlich zwei Tunnelseitenwände 4 schenkelförmig nach unten abstehen, wodurch ein Hohlraum 5 geformt wird. Jede Tunnelseitenwand 4 ist an ihrem Längsrand mit einem in Fahrzeuglängsrichtung (x) verlaufenden, seitlich abstehenden ersten Befestigungsflansch 6 versehen. Wie üblich dient der Mitteltunnel 2 zum Verlegen von Fahrzeugkomponenten im Hohlraum 5. So können beispielsweise die Antriebswelle, das Abgasrohr oder ein Schaltgestänge auf der Unterseite des Karosserieunterbodens verlegt werden, ohne die Notwendigkeit für die erforderliche Bodenfreiheit den Karosserieunterboden anzuheben.
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Der Sitzquerträger 1 zum Befestigen eines Kraftfahrzeugsitzes umfasst zwei in Fahrzeuglängsrichtung (x) sich erstreckende Längsprofile 8, die durch die Endabschnitte 16 eines in Fahrzeugquerrichtung (y) angeordneten Querprofils 7 miteinander verbunden sind. Das Querprofil 7 und die beiden Längsprofile 8 sind jeweils in perspektivischen Darstellungen vergrößert in 2 bzw. 3 gezeigt.
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In 2 ist das Querprofil 7 lediglich teilweise darstellt, wobei darauf hingewiesen wird, dass das Querprofil 7 insbesondere in Fahrzeugquerrichtung (y) einen symmetrischen Aufbau hat. Demnach umfasst das Querprofil 7 eine obere Profildeckwand 9, von der die beiden Profilseitenwände 10 seitlich nach unten abstehen, wodurch ein Hohlraum 13 geformt wird. Die beiden Profilseitenwände 10 sind an ihren Längsrändern jeweils mit einem in Fahrzeuglängsrichtung (x) abstehenden zweiten Befestigungsflansch 11 versehen, welcher sich in Fahrzeugquerrichtung (y) erstreckt. Weiterhin ist die Profildeckwand 9 an ihren beiden Stirnseiten jeweils mit einem in Fahrzeugquerrichtung (y) abstehenden dritten Befestigungsflansch 12 versehen, welcher sich in Fahrzeuglängsrichtung (x) erstreckt.
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Die Profildeckwand 9 ist mit einer in Fahrzeugquerrichtung (y) verlaufenden Sicke 14 versehen, durch welche die Formstabilität, insbesondere Torsionssteifigkeit, des Querprofils 7 verbessert wird.
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Das Querprofil 7 kann in Fahrzeugquerrichtung (y) in verschiedene Abschnitte unterteilt werden. Dies sind ein Zwischenabschnitt 15, der zwischen zwei rampenförmigen Endabschnitten 16 angeordnet ist. Während der Zwischenabschnitt 15 in Fahrzeughochrichtung (z) einen unveränderten bzw. konstanten Verlauf hat, steigen die beiden rampenförmigen Endabschnitte 16 zu den Querprofilenden hin in Fahrzeughochrichtung (z) zumindest annähernd linear an. Somit ist der Zwischenabschnitt 15 gegenüber den beiden Endabschnitten 16 abgesenkt.
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Wie insbesondere in den 3A und 3B erkennbar ist, umfassen die beiden Längsprofile 8 jeweils einen kasten- bzw. zumindest annähernd quaderförmigen Kastenabschnitt 17, die durch einen rampenförmigen, flächig ausgebildeten Mittenabschnitt 18 (in der Beschreibungseinleitung als Verbindungsabschnitt” bezeichnet) miteinander verbunden sind. Durch jeden Kastenabschnitt 17 wird ein Hohlraum 21 geformt, welcher in 1 erkennbar ist. Jeder Kastenabschnitt 17 ist mit bodenseitigen vierten Befestigungsflanschen 19 und seitlichen fünften Befestigungsflanschen 24 versehen.
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Weiterhin ist in den beiden Längsprofilen 8 unterhalb der rampenförmigen Mittenabschnitte 18 jeweils eine Öffnung 22 gebildet, die zur Aufnahme eines rampenförmigen Endabschnitts 16 des Querprofils 7 dient. Die beiden rampenförmigen Endabschnitte 16 sind zumindest abschnittsweise in Passform zu den rampenförmigen Mittenabschnitten 18 geformt und mit diesen verbunden, was weiter unten näher erläutert ist. Im zusammengebauten Zustand kommen die beiden stirnseitigen dritten Befestigungsflansche 12 des Querprofils 7 jeweils in einer Verprägung 20 des seitlichen fünften Befestigungsflansches 24 der Längsprofile 8 zu liegen und werden dort beispielsweise mittels einer stoffschlüssigen Verbindung, wie eine Schweiß- oder Lötverbindung, mit den fünften Befestigungsflanschen 24 fest verbunden.
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Die beiden Kastenabschnitte 17 sind jeweils mit Löchern 23 versehen, die beispielsweise als Schraub- oder Klemmlöcher zur Befestigung einer Sitzschiene (nicht gezeigt) für den Kraftfahrzeugsitz dienen.
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In 4 ist in einer perspektivischen Ansicht von schräg oben ein erfindungsgemäßer Karosserieunterboden mit der Anordnung von 1 gezeigt. Der insgesamt mit der Bezugszahl 25 bezeichnete Karosserieunterboden umfasst den Mitteltunnel 2 und zwei Seitenschweller 26, die sich jeweils in Fahrzeuglängsrichtung (x) erstrecken, zwischen denen die beiden in Fahrzeugquerrichtung (y) verlaufenden Sitzquerträger 1 für die beiden Vordersitze angeordnet sind. Heckseitig ist das gleichfalls in Fahrzeugquerrichtung (y) verlaufende Fersenblech 28 zu erkennen. Durch den Mitteltunnel 2, die beiden Seitenschweller 26 und das Fersenblech 28 wird eine rahmenartige Struktur für Bodenbleche 27 geschaffen.
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Im zusammengebauten Zustand sind die beiden Sitzquerträger 1 jeweils mit dem Mitteltunnel 2 und einem der beiden Seitenschweller 26 verbunden. Zu diesem Zweck sind die fünften Befestigungsflansche 24 an der Tunnelseitenwand 4 oder dem Seitenschweller 26 beispielsweise durch eine stoffschlüssige Verbindung, wie eine Schweiß- oder Lötverbindung, befestigt. Insbesondere sind die fünften Befestigungsflansche 24 jeweils im Bereich einer inneren Verstärkung der Seitenschweller 26 mit diesen fest verbunden, was in den Figuren nicht näher dargestellt ist. Zudem sind sowohl die vierten Befestigungsflansche 19 der Längsprofile 8 als auch die zweiten Befestigungsflansche 11 des Querprofils 7 der beiden Sitzquerträger 1 an den Bodenblechen 27, beispielsweise durch eine stoffschlüssige Verbindung, wie eine Schweiß- oder Lötverbindung, befestigt.
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Wie aus 5, einem Schnitt in Fahrzeugquerrichtung (y) gemäß Schnittlinie A-A von 4 hervorgeht, sind die beiden rampenförmigen Endabschnitte 16 des Querprofils 7 und die beiden Mittenabschnitte 18 der Längsprofile 8 durch eine Mehrzahl Verbindungsstellen 29, wie beispielsweise Schweiß-, Löt-, Stanzniet- oder Clinchstellen, miteinander verbunden. Obgleich in 5 drei Verbindungsstellen 29 dargestellt ist, kann gleichermaßen eine größere oder kleinere Anzahl von Verbindungsstellen 29 vorgesehen sein. In der Schnittdarstellung von 5 ist der in Fahrzeughochrichtung (z) unveränderliche Verlauf des Zwischenabschnitts 15 und das in Fahrzeughochrichtung (z) zumindest annähernd lineare, rampenförmige Ansteigen der beiden Endabschnitte 16 zu den Enden des Querprofils 7 hin deutlich erkennbar. Hierbei sind die beiden Endabschnitte 16 beispielsweise in einem Winkel von ca. 20° zur horizontalen Erstreckungsrichtung des Mittenabschnitts 15 (Fahrzeugquerrichtung) schräg angestellt.
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In 6 ist ein Ausschnitt des Karosserieunterbodens 25 von 5 gezeigt, wobei zusätzlich ein Belüftungskanal 30 mit seinen beiden in Fahrzeuglängsrichtung (x) zum Fahrzeugheck hin verlaufenden Fortsätzen 31 mit Enddüsen dargestellt ist. Die beiden abgeplatteten Fortsätze 31 sind im Bereich des abgesenkten Zwischenabschnitts 15 über den Sitzquerträger 1 hinweg verlegt.
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In der dargestellten Karosseriestruktur sind die Längsprofile 8 der Sitzquerträger 1 jeweils im Tiefziehverfahren hergestellt, welches dem Fachmann wohlbekannt ist und hier nicht näher erläutert werden muss. Für die Längsprofile 8 bietet es den Vorteil, dass die in 3A und 3B kenntlich gemachten Eckbereiche 32 der Kastenabschnitte 17 ohne Freiklinkung geformt werden können. Durch diese Maßnahme kann die Formstabilität bzw. Steifigkeit der Längsprofile 8 insgesamt erhöht werden, mit der Folge, dass das Dauerlauf- und Crashverhalten gegenüber einem in herkömmlicher Weise im Falt- oder Biegeverfahren hergestellten Längsprofil verbessert ist. Insbesondere können Verformungen und/oder ein Ausreißen der Sitzschienen an den Löchern 23 vermieden werden, so dass die bislang im Bereich der Befestigung der Sitzschienen erforderlichen Verstärkungen entfallen können, wodurch sich das Fahrzeuggewicht verringert und Kosten eingespart werden können.
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Die vierten und fünften Befestigungsflansche 19, 24 zur Befestigung der Längsprofile 8 am Mitteltunnel 2 oder Seitenschweller 26 bzw. Bodenblech 27 können in einfacher Weise beim Tiefziehvorgang ausgelegt und mittels einer zusätzlichen Klappoperation in die Endposition gebracht werden. In 3A und 3B ist eine beispielhafte Klapplinie 33 eingezeichnet. Die hierfür erforderlichen Freiklinkungen im Anschlussbereich zum Bodenblech 27 sind unkritisch bezüglich des Dauerlauf- und Crashverhaltens.
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Das Tiefziehen ermöglicht überdies eine relativ freie Formgestaltung der Längsprofile 8 im Bereich zwischen den beiden Kastenabschnitten 17, d. h. im Mittenabschnitt 18, wodurch die spezielle Gestaltung des Querprofils 7 ermöglicht ist.
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Die Profilhöhe des Querprofils 7 verringert sich von den rampenförmigen Endabschnitten 16 zum Zwischenabschnitt 15 hin, wodurch eine weitere Verminderung des Fahrzeuggewichts ermöglicht ist. Zudem ermöglichen die rampenförmigen Endabschnitte 16 des Querprofils 7 und deren Befestigung an den rampenförmigen Mittenabschnitten 18 eine zuverlässige und sichere Krafteinleitung vom Sitzquerträger 1 in den Mitteltunnel 2 oder Seitenschweller 26. Insbesondere kann hierdurch einem Verdrehen bzw. Verkippen der Seitenschweller 26 bei einer seitlichen Krafteinwirkung effizient entgegen gewirkt werden.
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Ein weiterer Vorteil der Sitzquerträger 1 ergibt sich bei der Montage der Fußraumbelüftung für die Fondspassagiere. Es ist nicht mehr erforderlich, dass die Fortsätze 31 des Belüftungskanals 30 durch entsprechende Löcher der Sitzquerträger geführt werden. Vielmehr können sie in einfacher Weise von oben auf die Sitzquerträger 1 aufgelegt werden, wodurch die Montage in der industriellen Serienfertigung erleichtert ist. Dies ermöglicht insbesondere eine freiere Formgestaltung der Fußraumbelüftung, wobei beispielsweise ein Luftaustrittswinkel der Enddüsen der beiden Fortsätze 31 in den hinteren Fußraum optimiert werden können. Denkbar ist auch, dass auf Basis dieser vereinfachten Montage der Belüftungskanal 30 zusammen mit einer Isolation und/oder einem Teppich als modulartiger Zusammenbau eingebaut wird, wodurch sich Montagezeit und Kosten einsparen lassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Sitzquerträger
- 2
- Mitteltunnel
- 3
- Tunneldeckwand
- 4
- Tunnelseitenwand
- 5
- Hohlraum
- 6
- erster Befestigungsflansch
- 7
- Querprofil
- 8
- Längsprofil
- 9
- Profildeckwand
- 10
- Profilseitenwand
- 11
- zweiter Befestigungsflansch
- 12
- dritter Befestigungsflansch
- 13
- Hohlraum
- 14
- Sicke
- 15
- Zwischenabschnitt
- 16
- Endabschnitt
- 17
- Kastenabschnitt
- 18
- Mittenabschnitt
- 19
- vierter Befestigungsflansch
- 20
- Verprägung
- 21
- Hohlraum
- 22
- Öffnung
- 23
- Loch
- 24
- fünfter Befestigungsflansch
- 25
- Karosserieunterboden
- 26
- Seitenschweller
- 27
- Bodenblech
- 28
- Fersenblech
- 29
- Verbindungsstelle
- 30
- Belüftungskanal
- 31
- Fortsatz
- 32
- Eckbereich
- 33
- Klapplinie
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007001720 A1 [0005]