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DE102009048059A1 - Nierengurt - Google Patents

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DE102009048059A1
DE102009048059A1 DE102009048059A DE102009048059A DE102009048059A1 DE 102009048059 A1 DE102009048059 A1 DE 102009048059A1 DE 102009048059 A DE102009048059 A DE 102009048059A DE 102009048059 A DE102009048059 A DE 102009048059A DE 102009048059 A1 DE102009048059 A1 DE 102009048059A1
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DE
Germany
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pocket
bag
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kidney
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Withdrawn
Application number
DE102009048059A
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English (en)
Inventor
Karl-Heinz Dorn
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kahedo & Co KG GmbH
Original Assignee
Kahedo & Co KG GmbH
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Publication date
Application filed by Kahedo & Co KG GmbH filed Critical Kahedo & Co KG GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D13/00Professional, industrial or sporting protective garments, e.g. surgeons' gowns or garments protecting against blows or punches
    • A41D13/05Professional, industrial or sporting protective garments, e.g. surgeons' gowns or garments protecting against blows or punches protecting only a particular body part
    • A41D13/0525Loin or waist area
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Gurt (1), insbesondere einen Nierengurt, umfassend ein Gurtbasisteil (10) mit je einem Verschlussabschnitt (2) an jedem Ende zum Lösen und Verbinden der Enden zum Ablegen oder Anlegen des Gurtes (1) durch einen Nutzer und einem zwischen den Verschlussabschnitten (2) angeordneten Rückenabschnitt (4), welcher in Gebrauch an einem Rücken des Nutzers anliegt, wobei der Gurtbasisteil (10) zwischen den Verschlussabschnitten (2) und dem Rückenabschnitt (4) mindestens einen Taschenabschnitt (3) aufweist, an dem mindestens eine Tasche (20), insbesondere eine von hinten zugängliche Tasche (20), angeordnet ist, welche in Gebrauch seitlich des Nutzers anliegen, sodass für eine zweite Person mindestens eine Hand in die Tasche (20) führbar ist und mit der Hand ein Halten seitlich des Nutzers gewährleistet ist. Weiter betrifft die Erfindung die Verwendung des Gurtes (1).

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Gurt, insbesondere ein Nierengurt, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Weiter betrifft die Erfindung eine Verwendung eines Gurts gemäß Anspruch 14.
  • Nierengurte zum Schutze eines Fahrers von Kraftfahrrädern wie Motorrädern sind allgemein aus dem Stand der Technik bekannt. Derartige Gurte dienen dazu, den Fahrer insbesondere im Bereich der Nieren zu schützen.
  • Aus der DE 40 40 940 A1 ist beispielsweise ein beheizbarer Nierenschutzgurt für Motorradfahrer bekannt. Derselbe soll den Motorradfahrer schützen vor Zugluft und Kälte in der Nierengegend. Zu dem Zweck ist ein Gürtel vorgesehen, dessen hinterer Teil verbreitert ist, sodass es die Nierengegend gut abdeckt. Dieser hintere Teil des Gurtes ist taschenartig ausgebildet zur Aufnahme eines elektrischen Heizeinsatzes. Dieser Heizeinsatz hat die bekannte Ausbildung eines elektrischen Heizkissens. Er ist über einen Widerstand mit 12 Volt an der Motorradbatterie vermittels eines Kabels anschließbar. Der Gurt lässt sich mittels einer Schnalle oder eines Schnappschlosses schließen.
  • Aus der DE 93 18 888 U1 ist ebenfalls ein Nierengurt, insbesondere für Zweiradfahrer und hierbei mit Vorzug für Motorradfahrer, bekannt, der mittels eines sich an unterschiedliche Körperumfänge anpassenden Verschlusses verschließbar ist, wobei der Nierengurt als elektrisch beheizbarer Gürtel ausgebildet ist. Der elektrisch beheizbare Gürtel ist so ausgebildet, dass er den Nutzer des Gürtels wärmt.
  • Weiter ist aus der DE 20 2004 011 794 U1 ein Rückenwärmeschutz mit einer Textil-Außenschicht in Form eines beheizbaren Schichtkörpers von allgemein länglicher Kontur bekannt, dessen Länge der Wirbelsäulenpartie und dessen Breite der Körperbreite des menschlichen Körpers weitgehend angepasst ist, wobei eine innere, zusammenhang- oder gerüstgebende, sich der Rückenform anpassende oder angepasste Kernschicht vorgesehen ist, die zum Rücken hin mit einem Flächenheizelement nach Heizkissentechnik versehen ist, an das sich eine nachgiebige, insbesondere atmungsaktive Schicht anschließt.
  • Gemäß dem Stand der Technik sind Lösungen bekannt, bei denen der Träger des Gurtes geschützt und insbesondere gewärmt wird. Beifahrer von Krafträdern, Schneemobilen, Motorschlitten, Quads und dergleichen, die sich üblicherweise hinter dem Fahrzeugführer befinden, müssen sich während der Fahrt am Fahrzeugführer oder an einer Haltevorrichtung festhalten. Insbesondere bei längeren Fahrten bei kühler Witterung, Regen und/oder starkem Wind, kommt es beim Beifahrer oder Sozius zu einem Auskühlen der Hände, was für diesen als unangenehm empfunden wird. Während der Fahrer oft durch Windschutzvorrichtungen oder beheizbare Griffe geschützt wird, sind die Hände des Sozius den Witterungsbedingungen ausgesetzt. Die hieraus resultierende Beeinträchtigung des Sozius stellt zudem ein Sicherheitsproblem dar, da bei diesem mit zunehmender Unterkühlung motorische Defizite zu verzeichnen sind. Dies beeinträchtigt das Halten des Sozius an den Griffen oder dem Fahrzeugführer. Handschuhe aus Textil- oder Ledermaterialien konservieren, insbesondere bei kalter Witterung, die eigene Körperwärme nur eine bestimmte Zeitdauer. Beheizbare Handschuhe werden von vielen Beifahrern oft als unangenehm empfunden. Ein weiterer Nachteil ist, dass bei wechselhaften Witterungsbedingungen mehrere Paare Handschuhe zusätzlich mitgeführt werden müssen. Die beheizbaren Nierengurte für den Fahrer gemäß dem Stand der Technik bieten dem Sozius keinerlei Kälteschutz.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einrichtung zu schaffen, die einen Beifahrer eines Motorrads oder dergleichen wirkungsvoll gegen äußere Einflüsse wie Witterung etc. auch bei längerer Fahrt schützt, wobei ein Fahrkomfort für den Beifahrer, insbesondere ein sicheres Halten nicht negativ beeinflusst ist. Weiter ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine derartige Einrichtung für verschiedene Anwendungen zu realisieren.
  • Diese und weitere Aufgaben werden gelöst durch einen Gurt nach Anspruch 1 und eine Verwendung nach Anspruch 14.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben oder werden nachstehend im Zusammenhang mit der Beschreibung der Figuren angegeben.
  • Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass bei einem Gurt, insbesondere einem Nierengurt, umfassend ein Gurtbasisteil mit je einem Verschlussabschnitt an jedem Ende zum Lösen und Verbinden der Enden zum Ablegen oder Anlegen des Gurtes durch einen Nutzer und einem zwischen den Verschlussabschnitten angeordneten Rückenabschnitt, welcher in Gebrauch an einem Rücken des Nutzers anliegt, vorgesehen ist, dass der Gurtbasisteil zwischen den Verschlussabschnitten und dem Rückenabschnitt mindestens einen Taschenabschnitt aufweist, an dem mindestens eine Tasche, insbesondere eine von hinten zugängliche Tasche für eine Hand, angeordnet ist, welche in Gebrauch seitlich des Nutzers anliegen. Die Tasche ist so angeordnet, dass durch eine zweite Person, die sich hinter dem Träger des Gurts befindet, mindestens eine Hand in die Tasche führbar ist. Zudem ist gewährleistet, dass die zweite Person sich mit der Hand seitlich des Nutzers Halten kann. Das heißt, durch eine hinter dem Fahrer sitzende oder stehende zweite Person ist mindestens eine Hand in die Tasche führbar, wobei mit der Hand ein Halten seitlich des Nutzers gewährleistet ist. Der Gurt ist im geöffneten Zustand als längliches Gurtbasisteil mit zwei Enden ausgebildet. Als Ende wird dabei ein Endbereich bezeichnet, wobei ein Rand des Gurtes in einem geschlossenen Zustand, das heißt bei Anliegen an einem Nutzer, über den anderen Rand des Endbereichs in einer Ausgestaltung hinausragt, sodass sich die Enden überlappen. Zum Schließen des Gurts für eine Gebrauchszustand sind an den Enden Verschlussabschnitte ausgebildet. Die Verschlussabschnitte sind insbesondere komplementär ausgebildet, sodass diese für ein Schließen des Gurtes zusammenwirken. Beispielsweise ist ein Verschlussabschnitt mit einem Haftklett versehen und der andere Verschlussabschnitt mit einer Klettaufnahme. In anderen Ausführungsbeispielen sind andere Verschlussmechanismen vorgesehen, beispielsweise nach Art von Gürtelschnallen und zugehöriger Lochung. Im geschlossenen Zustand überlappen sich in einer Ausführungsform die Verschlussabschnitte für einen sicheren Halt. Je nach Größe des Nutzers ist der Gurt an dessen Größe anpassbar. Das Gurtbasisteil ist aus einem geeigneten Material hergestellt. Ein geeignetes Material ist eine Grundmatte, insbesondere ein mehrschichtige Grundmatte. In einem Ausführungsbeispiel ist die Grundmatte dreischichtig aufgebaut mit einer Innen-, einer Mittel- und einer Außenschicht. Andere Ausführungsformen sind möglich. Bei einem dreischichtigen Aufbau ist die Innenschicht bevorzugt aus einem Schaum-Vlies ausgebildet, damit der Gurt komfortabel an dem Nutzer anliegt. Der Schaum-Vlies weist bevorzugt eine Dicke im Bereich von etwa 1 bis 5 mm auf, bevorzugt etwa 3 mm. Die Dicken der Schichten sind je nach Anwendung variierbar. Die Mittelschicht ist bevorzugt aus einem PE-Schaum ausgebildet. Die Dicke beträgt bevorzugt etwa 3 mm. Die Außen- oder Oberschicht ist bevorzugt aus einem witterungsbeständigen Material wie Cordura* 500 oder ein vergleichbares Gewebe aus Polyamid (Nylon) ausgebildet. Bei der Herstellung von Cordura oder einem vergleichbaren Material werden geschnittene Polyamid-Fasern erneut versponnen und dann verwoben. Somit ist es reißfester als normales Nylon. Andere geeignete Materialien sind einsetzbar.
  • Zwischen den Verschlussabschnitten ist ein Rückenabschnitt vorgesehen. Dieser weist bevorzugt eine größere Breitenabmessung als die Verschlussabschnitte auf, sodass ein entsprechend größerer Teil eines Rückenbereichs des Nutzers durch den Gurt geschützt wird. Der Rückenabschnitt des Gurts ist bevorzugt aus der vorstehend beschriebenen Grundmatte ausgebildet. In einer bevorzugten Ausführungsform ist kein Tasche in dem Rückenbereich vorgesehen, das heißt, der Rückenbereich ist bevorzugt taschenfrei ausgebildet.
  • Weiter weist der Gurt mindestens einen Taschenabschnitt auf. Der Taschenabschnitt ist zwischen dem Verschlussabschnitt und dem Rückenabschnitt des Gurtes angeordnet und stellt einen entsprechenden Übergang dar. Entsprechend ist die Breite des Taschenabschnitts ausgebildet, sodass dieser an einer Seite an den schmaleren Verschlussabschnitt und an der anderen Seite an den breiteren Rückenabschnitt angrenzt. In Gebrauch liegt der Taschenabschnitt seitlich an dem Nutzer an, insbesondere in einem Bereich, in dem sich ein Sozius an dem Nutzer festhält. An dem Taschenabschnitt ist eine Tasche angeordnet. Die Tasche ist von hinten, also von einer Position, in der sich ein Sozius befindet, zugänglich ausgebildet. Dabei ist die Tasche so geräumig, dass eine Hand eines Sozius bequem in der Tasche Platz findet und sich der Sozius an dem Nutzer entsprechend festhalten kann. Eine Tiefe der Tasche erstreckt sich im Wesentlichen in Richtung des Gurtes von dem Rückenabschnitt zu dem Verschlussabschnitt.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Tasche eine Taschenöffnung aufweist, die in Richtung Rückenabschnitt geöffnet ist. Die Taschenöffnung ist so ausgebildet, dass der Sozius seine Hand bequem in die Tasche einführen kann. Hierzu ist die Tasche etwa in Längsrichtung des Gurtes hin zum Rückenabschnitt geöffnet. Die Tasche ist in einer Ausführungsform verschließbar ausgebildet, sodass bei Nichtgebrauch die Tasche geschlossen ist. Neben der Öffnung für den Sozius ist in einer Ausführungsform eine weitere Öffnung vorgesehen. Die Öffnung kann beliebig ausgebildet sein, beispielsweise quer zu der Längsrichtung des Gurtes, insbesondere nach oben, sodass die Tasche von dem Nutzer nutzbar ist. Die weitere Öffnung lässt sich in anderen Ausführungsformen verschließbar ausbilden. In bevorzugten Ausführungsformen ist die Tasche derart verschlossen, dass ein Fahrtwind nicht oder nur unwesentlich in das Tascheninnere gelangt. Die Tasche kann ein Schutzmaterial aufweisen, welches beispielsweise lappenartig als Überhang ausgebildet ist. Dieses Schutzmaterial verhindert, dass Regen in die Tasche hineinfließt.
  • In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Tasche an dem Taschenabschnitt fest verbunden, insbesondere aufgesetzt und/oder angenäht, ist. Die Tasche ist insbesondere witterungsfest an dem Gurtbasisteil angebracht, sodass insbesondere keine Feuchtigkeit in ein Tascheninneres gelangt. Das Taschenmaterial ist separat zu dem Gurtbasisteilmaterial. Die Tasche ist als Innentasche und/oder als Außentasche aufsetzbar. Das Taschenmaterial ist bevorzugt mehrschichtig ausgebildet. Für eine Außentasche weist das Taschenmaterial bevorzugt drei Schichten auf. Für eine Innentasche weist das Taschenmaterial bevorzugt zwei Schichten auf. Dabei sind die Innenschichten und die Außenschichten sowohl der Innentasche als auch der Außentasche etwa gleich ausgebildet. Bevorzugt ist die Innenschicht jeweils aus einem Schaum-Vlies ausgebildet. Die Außenschicht oder Oberschicht ist bevorzugt aus Cordura* 500 oder dergleichen ausgebildet.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass ein Verbindungsbereich von Tasche und Taschenabschnitt etwa U-förmig ausgebildet ist. Die Tasche ist somit mit einem U-förmigen Bereich aufgesetzt und/oder angenäht. Die Taschenöffnung ist entsprechend in dem nicht verbundenen Bereich ausgebildet. Die Öffnung des U's weist somit im Wesentlichen in Richtung des Rückenabschnitts.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Tasche mindestens eine Schicht aus wetterresistentem Material aufweist. Wie zuvor ausgeführt, ist die Tasche bevorzugt mehrschichtig ausgebildet. In anderen Ausführungsformen ist auch eine einschichtige Ausführung möglich. Die Außenschicht ist bevorzugt aus einem wetterresistenten Material wie Cordura* 500 oder dergleichen ausgebildet. Andere Materialen wie atmungsaktive und wassereindringverhindernde Materialien sind verwendbar.
  • Wiederum eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass der Gurt mindestens zwei Taschenabschnitte aufweist, an denen jeweils mindestens eine Tasche angebracht ist. Auf diese Weise kann der Sozius bequem beide Hände in den Taschen verstauen und sich sicher an dem Fahrer oder Nutzer festhalten. Bevorzugt sind die Taschenabschnitte symmetrisch zu dem Rückenabschnitt angeordnet.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass an mindestens einem Taschenabschnitt ein Wärmelement zum Wärmen eines Tascheninneren angeordnet ist. Die Taschen sind bevorzugt mehrschichtig ausgeführt. Insbesondere bei einer dreischichtigen Ausführungsform ist eine Wärmschicht vorgesehen, in welcher ein Wärmelement zum Wärmen eines Tascheninneren vorgesehen ist. Die Wärmschicht ist bevorzugt zwischen dem Schaum-Vlies und der Außenschicht angeordnet. Beispielsweise ist die Wärmschicht als Heizmatte ausgebildet. Die Heizmatte ist so ausgebildet, dass diese in Richtung des Tascheninneren Wärme abgibt. In anderen Ausführungsformen ist die Heizmatte so ausgebildet, dass diese zusätzlich Wärme an den Nutzer abgibt. Die Heizmatte ist in einer weiteren Ausführungsform als 12-V-Heizmatte ausgebildet. Zur Abdichtung gegen Feuchtigkeit und zur sicheren Funktionsweise ist die Heizmatte wasserdicht verschweißt. Bei einem dreischichtigen Aufbau einer Tasche bildet die Heizmatte somit die mittlere Schicht, die von der inneren und der äußeren Schicht sandwichartig umgeben ist.
  • Zudem sieht eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vor, dass das Wärmelement an einer zu der Tasche benachbarten Seite des Taschenabschnitts angeordnet ist. Insbesondere bei einem mehrschichtigen Aufbau ist das Wärmeelement, beispielsweise die Heizmatte, näher zu dem Tascheninneren als zu dem Nutzer angeordnet. Näher bedeutet dabei, dass eine Wärmeabgabe leichter zu dem Tascheninneren erfolgt, als in entgegengesetzte Richtung. Insofern ist in einer Ausführungsform ein Wärmeleitmittel vorgesehen, welches eine Wärmeleitung in Richtung Tascheninneres unterstützt. Ein anderes Wärmeleitmittel ist beispielsweise eines, das die Wärmeleitung in Richtung Nutzer beschränkt, wie beispielsweise eine Isolierung. Die Wärmeleitmittel sind beispielsweise in die umgebenden Schichten des Wärmeelements integriert, beispielsweise indem die Materialen für diese Schichten unterschiedliche Wärmeleiteigenschaften aufweisen.
  • Noch eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass das Wärmelement eine Verbindungseinheit zur Anbindung an eine Stromversorgung aufweist. Als Stromversorgung oder Energiequelle sind unterschiedliche Einrichtungen vorgesehen. In einer Ausführungsform ist ein 12-V-Bordnetz als Stromversorgung vorgesehen. In einer anderen Ausführungsform ist eine Batterie oder ein Akkumulator vorgesehen, der bevorzugt an dem Gurt integriert angeordnet ist. Wiederum einen andere Ausführungsform sieht einen Solarkollektor als Energiequelle vor, der bevorzugt an dem entsprechenden Fahrzeug des Nutzers oder an dem Nutzer und/oder dem Sozius selbst angeordnet ist. Die Verbindung ist bevorzugt als Kabel, insbesondere als wassergeschütztes Spiralkabel ausgebildet. Für den Anschluss an die Stromversorgung weist das Spiralkabel entsprechende Anschlusseinheiten wie einen Stecker, einen Adapter, eine feste Verdrahtung oder dergleichen auf.
  • Für eine Anpassung an verschiedene äußere Einflüsse und/oder Witterungsbedingungen ist in einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass das Wärmelement einen Regler zur Einstellung einer abzugebenden Wärmemenge aufweist. Der Regler kann als einfacher Ein-Aus-Schalter ausgebildet sein. In anderen Ausführungsformen ist der Regler für eine stufenlose oder abgestufte Regelung einer Wärmeabgabemenge ausgebildet, beispielsweise als Drehregler. Der Drehregler befindet sich in einer von außen für den Sozius zugänglichen Position, bevorzugt an dem Gurt oder der Verbindungseinheit. Der Regler kann eine Sicherheitsfunktion aufweisen, die eine Überhitzung verhindert.
  • Weiter sieht eine vorteilhafte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vor, dass die Verbindungseinheit eine Zuleitung zur Energieversorgung des Wärmelements aufweist, die zumindest teilweise in das Gurtbasisteil integriert ist. Zum Schutz ist die Zuleitung in das Gurtbasisteil integriert. Bevorzugt ist die Zuleitung weiter auch in dem Taschenabschnitt in ein Gurtmaterial integriert, sodass keine außen liegenden Leitungen vorgesehen sind.
  • Damit keine störenden Leitungen oder Verbindungen freiliegend angeordnet sind, sieht eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vor, dass die Verbindungseinheit im Bereich des Rückenabschnitts mit der integrierten Zuleitung verbunden ist. Von dort wird das Wärmelement mit der Energieversorgung bei externer Energieeinspeisung verbunden. Dieser Bereich ist für eine störungsfreien Betrieb vorteilhaft. Bei autarker Stromversorgung, beispielsweise über eine Batterie, ist diese an dem Gurt integrierbar. Entsprechend lassen sich die Zuleitungen in dem Gurt integrieren.
  • Darüber hinaus sieht eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vor, dass der Gurtbasisteil zumindest abschnittsweise elastisch ausgebildet ist. Hierzu ist beispielsweise der Verschlussabschnitt teilweise mit einem Gummistretch-Material oder dergleichen ausgebildet, sodass eine leichte Anpassung an verschiedene Nutzer realisierbar ist. Alternativ sind andere Abschnitte mit einem elastischen Bereich ausgebildet.
  • Die Erfindung schließt weiter die technische Lehre ein, dass eine Verwendung eines erfindungsgemäßen Gurtes bei Freizeitaktivitäten, insbesondere im Freien, bei Nutzung von Kraftädern oder kraftradähnlichen Fahrzeugen sowie kraftfahrzeugähnlichen Fortbewegungsmitteln wie Motorrädern, Motorschlitten, Quads, Schneemobilen, Aerokoptern und dergleichen vorgesehen ist. Überall dort, wo ein Beifahrer hinter dem Fahrer angeordnet ist, ist dieser Gurt einsetzbar. Insbesondere bei Aktivitäten im Freien, bei denen der Beifahrer den Witterungseinflüssen ausgesetzt ist, ist der Gurt einsetzbar. Gerade auch im Winter bietet der Gurt für den Beifahrer einen deutlichen Komfortanstieg.
  • Bei dem vorliegenden Gurt handelt es sich in einem Ausführungsbeispiel um einen Nierengurt aus Textilgewebe oder Leder mit zwei aufgesetzten, in anderen Ausführungsformen auch beheizbaren, Außentaschen für oben genannte Beifahrer von Krafträdern oder kraftradähnlichen Fahrzeugen (Quad) sowie kraftfahrzeugähnlichen Fortbewegungsmitteln (Motorschlitten). Der Gurt wird vom Lenker des Fahrzeuges über der eigentlichen Oberbekleidung getragen. Er kann beispielsweise mit einem Klettverschluss individuell an den jeweiligen Fahrer angepasst werden. Die Außentaschen sind so angeordnet, dass der Sozius beide Hände in der Becken-/Nierengegend des Fahrers verwahren kann. Durch die zusätzliche Textilschicht erhalten die Soziushände einen Wind-/Kälte- und Regenschutz. Die beheizbaren Außentaschen, die durch einen optionalen Temperaturregler individuell einstellbar sind, verhindern ein Auskühlen der Soziushände durch Fahrtwind oder Nässe. Durch eine produktspezifische Passform kann der Sozius auch mit eingeführten Händen den Fahrer halten und somit aktiv am Fahrgeschehen teilnehmen, ohne ein Sicherheitsrisiko darzustellen. Als Energiequelle für den beheizbaren Nierengurt dient das 12-Volt-Bordnetz (Steckerverbindung), alternativ ein im Gurt integrierter AKKU-Pack (kabellose Version) und/oder ein Solarkollektor der optional am Fahrzeug, an dem Nutzer und/oder dem Beifahrer angebracht wird. Wird der Gurt als Nierengurt auch ohne Heizsystem ausgeführt, dienen die beiden Außentaschen als bloßer Schutz vor Fahrtwind, Regen und Kälte.
  • Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben oder ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von mindestens einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, welches in den Figuren schematisch dargestellt ist. Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung oder der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und/oder Vorteile, einschließlich konstruktive Einzelheiten, räumliche Anordnungen und Verfahrensschritte können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
  • In den Figuren ist Folgendes dargestellt:
  • 1 zeigt schematisch eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Gurt in einer geöffneten, ausgestreckten Lage,
  • 2 zeigt schematisch einen Querschnitt durch ein Gurtbasisteil und
  • 3 zeigt schematisch einen Ausschnitt durch einen Taschenabschnitt mit ausgesetzter Tasche.
  • 1 zeigt schematisch eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Gurt 1 in einer geöffneten, ausgestreckten Lage. Der Gurt 1 weist an seinen Enden jeweils einen Verschlussabschnitt 2 auf. Daran angrenzend ist jeweils 1 Taschenabschnitt 3 angeordnet. An die Taschenabschnitte 3 grenzt ein Rückenabschnitt 4 an. Zusammen ergeben die Abschnitte 2, 3 und 4 das Gurtbasisteil 10. An dem Gurtbasisteil 10, genauer an den Taschenabschnitten 3, ist jeweils eine Tasche 20 ausgebildet. Die Taschen 20 sind an dem jeweiligen Taschenabschnitt 3 aufgesetzt, das heißt aufgenäht. Dabei sind die Taschen 20 so aufgesetzt, dass eine Taschenöffnung 21 in Richtung des Rückenabschnitts 4 weist. Zwischen der aufgesetzten Tasche 20 und dem Gurtbasisteil 10 ist entsprechend ein etwa U-förmiger Kontaktbereich oder Verbindungsbereich (schematisch bei Strichlinie 22) ausgebildet. In jedem Taschenabschnitt 3 ist weiter ein als inneliegende Heizmatte ausgebildetes Warmelement 30 zum Erwärmen eines Tascheninneres angeordnet. Das Wärmelement 30 gibt Wärme so ab, dass das Tascheninnere einstellbar erwärmt wird. Das Wärmelement 30 weist eine Verbindungseinheit 31 zur Anbindung an eine Stromversorgung (hier nicht dargestellt) auf. Die Verbindungseinheit 31 umfasst eine Zuleitung 32 zu dem Wärmelement 30 auf. Die Zuleitung 32 ist dabei in dem Gurtbasisteil 10 integriert angeordnet. Die Zuleitung 32 tritt im Bereich des Rückenabschnitts 4 aus dem Gurtbasisteil 10 hervor und wird als externes, wassergeschütztes Spiralkabel 33, das einen spritzwassergeschützt 12-Volt-Motorradstecker 34 aufweist, fortgeführt. An dem Austrittspunkt verzweigt die Zuleitung 32 an einem Verteiler 35 in einen Zuleitungsast 32a, der zu dem linken Wärmelement 30a führt, und in einen Zuleitungsast 32b, der zu dem rechten Wärmeelement 30b führt.
  • Der Gurtbasisteil 10 ist elastisch ausgebildet. Hierzu weist dieser einen elastischen Bereich 11 auf, der in dem Verschlussabschnitt 2 ausgebildet ist. Weiter weist der Verschlussabschnitt 2 einen Haftklettbereich 12 auf, der mit einem korrespondierenden Klettaufnahmeabschnitt 13 an dem anderen Verschlussabschnitt 2 zusammenwirkt. Der Klettaufnahmeabschnitt 13 ist in dem Ausführungsbeispiel nach 1 aus Wolle gefertigt.
  • Die einzelnen Abschnitte 2–4 sind unterschiedlich geformt ausgebildet. Beispielsweise weist der gesamte Gurtbasisteil 10 eine Länge L von 131 cm auf. Der linke Verschlussabschnitt 2 ist beispielsweise etwa 26 cm lang und etwa 15 cm breit. Der daran von links kommend anschließende Taschenabschnitt 3 weist eine Länge von etwa 23 cm auf und verbreitert sich zu dem Rückenabschnitt 4 von etwa 15 cm auf etwa 23 cm. Der mittig angeordnete Rückenabschnitt 4 weist etwa eine Länge von 32 cm auf und ist etwa 23 cm breit. Der sich daran anschließende Taschenabschnitt 3 ist spiegelsymmetrisch zu dem linken Taschenabschnitt 2 ausgebildet. Der abschließende Verschlussabschnitt 2 weist etwa eine Breite von 15 cm und eine Länge von 27 cm auf. Der Schichtaufbau des Gurtmaterials 10 ist in den folgenden zwei Fig. exemplarisch dargestellt.
  • 2 zeigt schematisch einen Querschnitt durch das Gurtbasisteil 10. Das Gurtbasisteil 10 ist zumindest abschnittsweise aus einem mehrschichtigen Material ausgebildet. Vorliegend ist der Gurtbasisteil 10 dreischichtig ausgebildet. An einer Innenseite des Gurtbasisteils 10, welches an dem Nutzer anliegt, weist der Gurtbasisteil eine etwa 3 mm breite Schaum-Vlies-Schicht 14 auf. Daran schließt sich einen mittlere, etwa 3 mm dicke Schicht 15 aus PE-Schaum an. Nach außen schließt sich eine äußere Schicht 16 an, die aus einem entsprechend witterungsbeständigen Material wie Cordura* 500 besteht. In dem Taschenabschnitt 4 wird ein anderer Materialaufbau realisiert.
  • 3 zeigt schematisch einen Ausschnitt durch einen Taschenabschnitt 4 mit ausgesetzter Tasche 20. An einer Innenseite zum Nutzer gelegen weist der Taschenabschnitt 4 eine Unterschicht 23 auf, die bevorzugt aus Cordura* 500 besteht. Daran schließt sich eine Schaum-Vlies-Schicht 24 an, die eine Seite eines Tascheninneren 25 begrenzt. Auf der anderen Seite wird das Tascheninnere 25 von einer weiteren Schaum-Vlies-Schicht 26 begrenzt. An diese Schaum-Vlies-Schicht 26 grenzt das als 12-Volt-Heizmatte 27 ausgebildete, wasserdicht verschweißte Wärmelement 30 an. Nach außen begrenzt wird das Ganze durch eine Oberschicht 28 aus Cordura* 500.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 4040940 A1 [0004]
    • DE 9318888 U1 [0005]
    • DE 202004011794 U1 [0006]

Claims (14)

  1. Gurt (1), insbesondere ein Nierengurt, umfassend ein Gurtbasisteil (10) mit je einem Verschlussabschnitt (2) an jedem Ende zum Lösen und Verbinden der Enden zum Ablegen oder Anlegen des Gurtes (1) durch einen Nutzer und einem zwischen den Verschlussabschnitten (2) angeordneten Rückenabschnitt (4), welcher in Gebrauch an einem Rücken des Nutzers anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass der Gurtbasisteil (10) zwischen den Verschlussabschnitten (2) und dem Rückenabschnitt (4) mindestens einen Taschenabschnitt (3) aufweist, an dem mindestens eine Tasche (20), insbesondere eine von hinten zugängliche Tasche (20), angeordnet ist, welche in Gebrauch seitlich des Nutzers anliegen.
  2. Gurt (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (20) eine Taschenöffnung (21) aufweist, die in Richtung Rückenabschnitt (4) geöffnet ist.
  3. Gurt (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (20) an dem Taschenabschnitt (3) fest verbunden, insbesondere aufgesetzt und/oder angenäht, ist.
  4. Gurt (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verbindungsbereich (22) von Tasche (20) und Taschenabschnitt (3) etwa U-förmig ausgebildet ist.
  5. Gurt (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (20) mindestens eine Schicht (14, 23, 28) aus wetterresistentem Material aufweist.
  6. Gurt (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Gurt (1) mindestens zwei Taschenabschnitte (3) aufweist, an denen jeweils mindestens eine Tasche (20) angebracht ist.
  7. Gurt (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einem Taschenabschnitt (3) ein Wärmelement (30) zum Wärmen eines Tascheninneren (25) angeordnet ist.
  8. Gurt (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Wärmelement (30) an einer zu der Tasche (20) benachbarten Seite des Taschenabschnitts (3) angeordnet ist.
  9. Gurt (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Wärmelement (30) eine Verbindungseinheit (31) zur Anbindung an eine Stromversorgung aufweist.
  10. Gurt (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Wärmelement (30) einen Regler zur Einstellung einer abzugebenden Wärmemenge aufweist.
  11. Gurt (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinheit (31) eine Zuleitung (32) zur Energieversorgung des Wärmelements (30) aufweist, die zumindest teilweise in das Gurtbasisteil (10) integriert ist.
  12. Gurt (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinheit (31) im Bereich des Rückenabschnitts (4) mit der integrierten Zuleitung (32) verbunden ist.
  13. Gurt (31) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Gurtbasisteil (10) zumindest abschnittsweise elastisch ausgebildet ist.
  14. Verwendung eines Gurtes (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 13 bei Freizeitaktivitäten, insbesondere im Freien, bei Nutzung von Kraftädern oder kraftradähnlichen Fahrzeugen sowie kraftfahrzeugähnlichen Fortbewegungsmitteln wie Motorrädern, Motorschlitten, Quads, Schneemobilen, Aerokoptern und dergleichen.
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