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DE102009045390B4 - Mobiles Transportmittel zum Transport von mindestens einer einer Druckeinheit einer Druckmaschine zuzuführenden oder von dort abzuführenden Druckform - Google Patents

Mobiles Transportmittel zum Transport von mindestens einer einer Druckeinheit einer Druckmaschine zuzuführenden oder von dort abzuführenden Druckform Download PDF

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DE102009045390B4
DE102009045390B4 DE102009045390.3A DE102009045390A DE102009045390B4 DE 102009045390 B4 DE102009045390 B4 DE 102009045390B4 DE 102009045390 A DE102009045390 A DE 102009045390A DE 102009045390 B4 DE102009045390 B4 DE 102009045390B4
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wheels
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Bernhard Ernst
Lars Keil
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Koenig and Bauer AG
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Koenig and Bauer AG
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B3/00Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor
    • B62B3/10Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by supports specially adapted to objects of definite shape
    • B62B3/108Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by supports specially adapted to objects of definite shape the objects being plates, doors, panels, or the like
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41PINDEXING SCHEME RELATING TO PRINTING, LINING MACHINES, TYPEWRITERS, AND TO STAMPS
    • B41P2227/00Mounting or handling printing plates; Forming printing surfaces in situ
    • B41P2227/60Devices for transferring printing plates
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B2301/00Wheel arrangements; Steering; Stability; Wheel suspension
    • B62B2301/12Wheel arrangements; Steering; Stability; Wheel suspension comprising counterbalancing means to increase stability

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Manufacture Or Reproduction Of Printing Formes (AREA)

Abstract

Mobiles Transportmittel zum Transport von mindestens einer einer Druckeinheit (44; 44.1; 44.2) einer Druckmaschine zuzuführenden oder von dort abzuführenden Druckform (01), wobei dieses Transportmittel als ein von Rädern (72) getragener Transportwagen ausgebildet ist, wobei von diesen Rädern (72) zwei gleichgerichtete Räder (72) durch einen Abstand zwischen ihren einander zugewandten rotierbaren Flächen eine Spurweite (s43) ausbilden, wobei eines dieser Räder (72) an einem ersten Endpunkt dieser Spurweite (s43) und das hinsichtlich dieser Spurweite (s43) zweite Rad (72) an einem zweiten Endpunkt dieser Spurweite (s43) angeordnet ist, wobei der Transportwagen seiner Länge (l43) nach in mehrere in einer Reihe angeordnete Speicherspalten (A43; B43; C43; D43) untergeteilt ist, wobei in den jeweiligen Speicherspalten (A43; B43; C43; D43) jeweils mindestens ein Halteelement (74) vorgesehen ist, an welchem Halteelement (74) jeweils mindestens eine Druckform (01) befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Masseschwerpunkt eines Rahmens (71) des Transportwagens in einer zur Spurweite (s43) lotrechten Ebene an dem einem Endpunkt dieser Spurweite (s43) oder außerhalb des durch die Spurweite (s43) zwischen den betreffenden Rädern (72) ausgebildeten Abstandes angeordnet ist, wobei an dem anderen Endpunkt dieser Spurweite (s43) ein Gegengewicht (82) zumindest zu dem Masseschwerpunkt des Rahmens (71) angeordnet ist, wobei der Transportwagen mindestens ein Fach (76) aufweist, welches der Aufnahme mindestens einer gebrauchten, in der Druckeinheit (44; 44.1; 44.2) nicht mehr benötigten Druckform (01) dient.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein mobiles Transportmittel zum Transport von mindestens einer einer Druckeinheit einer Druckmaschine zuzuführenden oder von dort abzuführenden Druckform gemäß dem Anspruch 1.
  • Durch die US 5 535 898 A ist ein mobiles Transportmittel zum Transport von mindestens einer einer Druckeinheit einer Druckmaschine zuzuführenden oder von dort abzuführenden Druckform bekannt, wobei dieses Transportmittel als ein von Rädern getragener Transportwagen ausgebildet ist, wobei von diesen Rädern zwei gleichgerichtete Räder durch einen Abstand zwischen ihren einander zugewandten rotierbaren Flächen eine Spurweite ausbilden, wobei eines dieser Räder an einem ersten Endpunkt dieser Spurweite und das hinsichtlich dieser Spurweite zweite Rad an einem zweiten Endpunkt dieser Spurweite angeordnet ist.
  • Durch die DE 85 17 273 U1 ist eine Vorrichtung zum Schneiden von Hecken, Ziersträuchern und dgl. mittels einer motorisch betriebenen Heckenschere bekannt, wobei die Heckenschere mittels eines Halters über einen Tragarm an einer Säule höhenverstellbar und drehbar angeordnet ist, wobei der Halter auf einen verfahr- oder verschiebbaren Rahmen befestigt ist, wobei der Rahmen zu einem drei Räder aufweisenden Fahrwerk gehört, wovon zwei Räder in gleicher Spur laufen, wobei ein Gegengewicht den Gewichtsausgleich für die Heckenschere schafft. Dieses Dokument offenbart zwei in ihrer Höhe verschiedene Stellungen dieses einen Halters, wobei diese Stellungen des Halters für ihr gleichzeitiges Vorhandensein nicht geeignet sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mobiles Transportmittel zum Transport von mindestens einer einer Druckeinheit einer Druckmaschine zuzuführenden oder von dort abzuführenden Druckform zu schaffen, welches an einem ausgewählten Einsatzort in der Druckmaschine benötigte, insbesondere in einer beliebigen Reihenfolge angefertigte Druckformen in Form eines einsatzfertigen Satzes zur Verfügung stellt.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass dieses mobile Transportmittel für einfach breite Druckformen ebenso geeignet ist wie für mehrfach breite, z. B. im Panoramaformat ausgebildete Druckformen. Die Verwendung dieses mobilen Transportmittels führt bei der Druckmaschine zu einer Rüstzeit von sehr geringer Dauer; es stellt für die Druckmaschine auch eine hohe Produktionssicherheit sicher, weil bei einer eventuellen Störung im Verfahrensablauf in einfacher Weise auch ein Eingriff durch das Bedienpersonal der Druckmaschine möglich ist. Dieses mobile Transportmittel ist insbesondere für jeweils mehrere Druckwerke aufweisende Druckeinheiten geeignet.
  • Des Weiteren ist vorteilhaft, dass selbst zu unterschiedlichen Zeitpunkten zumindest mit mindestens einem Druckbild versehene Druckformen zu hinsichtlich einer geplanten Produktion bedarfsgerechten Sätzen zusammenfassbar und insbesondere in einer ununterbrochenen Folge gemeinsam an der Druckmaschine bereitstellbar sind. Dies erspart einem Bediener, der die Druckmaschine für eine anstehende Produktion einrichtet, Zeit, die er sonst für ein Sortieren von in der Praxis, z. B. im Zeitungsdruck häufig in beliebiger Reihenfolge angefertigten Druckformen und ein Komplettieren zu an einem bestimmten von mehreren möglichen Einsatzorten, z. B. an einem bestimmten Formzylinder oder an einem bestimmten Druckformmagazin der Druckmaschine, erforderlichen Satz von zusammengehörenden Druckformen benötigte. Ergebnismäßig wird eine kürzere Rüstzeit erreicht, was die Wirtschaftlichkeit der Druckmaschine verbessert. Nichtsdestoweniger bleibt die volle Flexibilität in der Reihenfolge der anzufertigenden Druckformen erhalten, was gerade für den Zeitungsdruck wichtig ist.
  • Zur Vorbereitung auf eine Abarbeitung eines Druckauftrages sind i. d. R. mehrere Druckformen zur Verwendung in einer Druckmaschine anzufertigen. Insbesondere in einem auf einer Offsetdruckmaschine als Druckprodukt eine Zeitung herstellenden Druckbetrieb werden in kurzer Zeit eine Vielzahl von Druckformen zur Verwendung auf einem der Formzylinder der Offsetdruckmaschine benötigt. Häufig werden zur Anfertigung der zu verwendenden Druckformen plattenförmige Rohlinge in einer von der Offsetdruckmaschine getrennten Plattenbelichtungseinrichtung zur Ausbildung von mindestens einem Druckbild unter Verwendung einer entsprechenden, z. B. von einem Rechner einer Druckvorstufe vorzugsweise elektronisch in Form einer Datei an der Plattenbelichtungseinrichtung bereitgestellten Vorlage belichtet, wobei das auf den jeweiligen Rohling aufgebrachte Druckbild zu dessen permanenter Ausbildung in einer Entwicklungseinrichtung z. B. fotochemisch entwickelt wird. Anschließend werden die jeweils mit mindestens einem Druckbild versehenen Druckformen in einer Abkanteinrichtung vorzugsweise an zwei gegenüberliegenden Enden zur Ausbildung von Einhängeschenkeln abgekantet, wobei die jeweilige Druckform anhand ihrer in mindestens einem am betreffenden Formzylinder ausgebildeten Kanal einführbaren Einhängeschenkel auf der Mantelfläche des betreffenden Formzylinders befestigbar ist. Als Hilfe für ihre positionsrichtige Ausrichtung an der Mantelfläche des betreffenden Formzylinders kann die betreffende Druckform insbesondere vor der Abkantung von mindestens einem ihrer Einhängeschenkel noch mit mindestens einer Registerstanzung oder mit einem Einschnitt bzw. Beschnitt versehen worden sein. Nach dem Belichten, Entwickeln, Abkanten und gegebenenfalls Stanzen und/oder Schneiden ist die jeweilige Druckform zur Verwendung in einer Produktion der Offsetdruckmaschine einsatzfertig.
  • Eine im Zeitungsdruck verwendete Offsetdruckmaschine weist z. B. mehrere in Transportrichtung des mit dem jeweiligen Druckbild der Druckformen zu bedruckenden Bedruckstoffes, z. B. einer Materialbahn, insbesondere Papierbahn, einander nachfolgend angeordnete Druckwerke mit jeweils zumindest einem Formzylinder und einem mit diesem Formzylinder zusammenwirkenden Übertragungszylinder auf. Diese mehreren Druckwerke werden z. B. zur Ausführung eines Mehrfarbendrucks, z. B. Vierfarbendrucks verwendet. Im Fall des vorzugsweise gleichzeitig ausgeführten beidseitigen Bedruckens des Bedruckstoffes verdoppelt sich die Zahl der in der Druckmaschine erforderlichen Druckwerke. Ein jeder Formzylinder der Druckwerke ist zumindest in seiner jeweiligen Axialrichtung jeweils mit mehreren, z. B. vier oder sechs Druckformen belegbar, wobei jede dieser Druckformen genau einer axialen Montageposition auf der Mantelfläche dieses Formzylinders zugeordnet ist. Auch in seiner jeweiligen Umfangsrichtung kann jeder dieser Formzylinder an bestimmten axialen Positionen jeweils mit mehreren, z. B. zwei oder drei Druckformen belegbar sein, so dass dieser Formzylinder in seiner Umfangsrichtung hintereinander mehrere Montagepositionen jeweils für eine der Druckformen aufweist. Die Mantelfläche des Formzylinders weist somit insgesamt z. B. acht, zwölf oder mehr Montagepositionen jeweils für eine Druckform auf. In einer Offsetdruckmaschine mit z. B. acht Druckwerken, die z. B. jeweils genau einen Formzylinder mit z. B. zwölf Montagepositionen jeweils für eine Druckform aufweisen, sind demnach bei voller Nutzung aller Montagepositionen insgesamt 96 Druckformen anzuordnen. Die Zahl von zur Ausführung eines bestimmten Druckauftrages erforderlichen Druckformen erhöht sich aber zumeist schon deshalb, weil gerade im Zeitungsdruck nicht nur eine einzige Druckeinheit mit z. B. acht Druckwerken zum Einsatz gebracht wird, sondern mehrere derartige zu einer komplexen Druckanlage zusammengefügte Druckeinheiten, welche jeweils z. B. acht Druckwerke aufweisen. Die im Wesentlichen sequentiell ausgeführte Anfertigung einer derart hohen Zahl von für die beabsichtigte Produktion einsatzfertigen Druckformen erfordert einen beträchtlichen zeitlichen Vorlauf, bis die betreffenden Druckformen zu ihrer Anordnung auf der Mantelfläche der betreffenden Formzylinder bereitstehen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es jedoch keine Lösung, einfach nur die Zahl der z. B. parallel, d. h. gleichzeitig verwendbaren Plattenbelichtungseinrichtungen usw. zu erhöhen.
  • Um eine Zuordnung der in der Plattenbelichtungseinrichtung usw. angefertigten Druckformen zu ihrer jeweiligen Anordnung auf der Mantelfläche von einem der Formzylinder der für eine bestimmte Produktion einzurichtenden Offsetdruckmaschine zu erleichtern, werden die eine bestimmte Produktion betreffenden Druckformen z. B. bereits in der Plattenbelichtungseinrichtung vorzugsweise jeweils mit einer Codierung versehen, wobei diese Codierung vorzugsweise in einem nicht druckenden Bereich der betreffenden Druckform ausgebildet wird. Beispielsweise wird die jeweilige Codierung an einem der an der betreffenden Druckform auszubildenden Einhängeschenkel angeordnet. Die Codierung kann z. B. in Form eines automatisiert lesbaren, insbesondere zweidimensionalen DataMatrix-Codes (2D-Code) oder sowohl alternativ als auch zusätzlich in einem für Menschen lesbaren Klartext ausgebildet sein. Der Informationsgehalt der Codierung gibt insbesondere darüber Auskunft, in welchem Druckwerk der Offsetdruckmaschine auf welchem Formzylinder an welcher Montageposition die betreffende Druckform zur Ausführung des anstehenden Druckauftrages anzuordnen ist. Der Informationsgehalt der Codierung kann darüber hinaus eine Angabe zum Druckprodukt selbst oder zu einer Seitenzahl hinsichtlich des betreffenden Druckproduktes sowie weitere Informationen wie z. B. ein Herstellungsdatum hinsichtlich der betreffenden Druckform aufweisen. Die Codierung wird z. B. in der Plattenbelichtungseinrichtung in demselben Arbeitsschritt wie das Druckbild auf der betreffenden Druckform angebracht.
  • Die Anfertigung der eine bestimmte Produktion betreffenden Druckformen wird vorzugsweise anhand von Daten gesteuert, die z. B. von einer Steuereinheit eines Produktionsplanungssystems zur Verfügung gestellt werden, wobei die Steuereinheit des Produktionsplanungssystems z. B. über ein elektronisches leitungsgebundenes oder drahtloses Kommunikationssystem mit der Plattenbelichtungseinrichtung und vorzugsweise zumindest auch mit einem zu der Offsetdruckmaschine gehörenden Leitstand zum Zwecke eines Datenaustausches verbunden ist. Die von der Steuereinheit des Produktionsplanungssystems bereitgestellten Daten, die auch als Produktionsdaten bezeichnet werden, kennzeichnen zum einen das herzustellende Druckprodukt in zumindest einer, vorzugsweise in einigen seiner Eigenschaften wie z. B. seiner Seitenzahl und geben zum anderen auch Auskunft über die Anzahl der in einer bestimmten Produktion herzustellenden Exemplare dieses Druckproduktes. Die einer bestimmten Produktion zugeordneten Produktionsdaten können auch eine Information über den verwendeten Bedruckstoff, z. B. die Papiersorte und/oder dessen bzw. deren Grammatur beinhalten sowie über die verwendete Druckmaschine, z. B. eine Angabe zum Durchmesser der Formzylinder und/oder der Übertragungszylinder, zur Belegung der an der Ausführung des anstehenden Druckauftrages beteiligten Formzylinder mit Druckformen, d. h. welche Druckform an welcher Montageposition des betreffenden Formzylinders anzuordnen ist, zu einer von der Druckmaschine auszuführenden Produktionsgeschwindigkeit, zum geplanten Produktionsbeginn und/oder zur Produktionsart eines dem Druckprozess nachgeordneten Falzapparates, ob dieser z. B. in einer Sammelproduktion oder in einer Doppelproduktion eingesetzt wird. Anhand der der Plattenbelichtungseinrichtung zugeführten Produktionsdaten werden die für eine bestimmte Produktion benötigten Druckformen termingerecht hergestellt und unter Verwendung ihrer jeweiligen Codierung dem betreffenden Formzylinder zugeführt.
  • Die Zuführung von für eine bestimmte Produktion benötigten Druckformen zur Druckmaschine erfolgt in einem mobilen Sammelbehälter, in welchem die an einem bestimmten Formzylinder benötigten Druckformen vorzugsweise als ein Satz, d. h. als eine in sich geschlossene Einheit von zusammengehörenden Druckformen für ihren gemeinsamen Transport zu dem betreffenden Formzylinder gespeichert werden. In der Praxis stehen an der Herstelllinie zur Anfertigung einsatzbereiter Druckformen mehrere zumindest gleichartige mobile Sammelbehälter zur Verfügung. Alternativ können die satzweise gruppierten Druckformen auch von Hand zu ihrem jeweiligen Einsatzort in der Druckmaschine transportiert werden. Die vorzugsweise in einem der Sammelbehälter zu dem betreffenden Formzylinder transportierten Druckformen werden an dem betreffenden Formzylinder händisch durch einen Bediener oder vorzugsweise automatisiert mittels einer steuerbaren Fördereinrichtung ihrer jeweiligen Montageposition auf dem betreffenden Formzylinder zugeführt und dann dort angeordnet.
  • Da es die Flexibilität in der Ausbildung der Vorlage zur Herstellung der Druckform unangemessen einschränken würde, wenn die für einen bestimmten Formzylinder benötigten Druckformen zwingend in einer ununterbrochenen Folge angefertigt werden müssten, um sinnvoll ihrem jeweiligen Einsatzort in der Druckmaschine und letztlich auch ihrer jeweiligen Montageposition auf dem betreffenden Formzylinder zugeführt zu werden, ist es vorteilhaft, die zur Anfertigung von einsatzfertigen Druckformen erforderliche Vorrichtung, die z. B. mindestens eine Plattenbelichtungseinrichtung, mindestens eine Entwicklungseinrichtung und mindestens eine Abkanteinrichtung aufweist, und z. B. als eine Plattenstraße bezeichnet wird, um mindestens eine Speichereinrichtung zu erweitern, in welcher jeweils mit mindestens einem Druckbild versehene Druckformen solange zwischengespeichert werden, bis ein Satz von zusammengehörenden Druckformen für ihren gemeinsamen Transport zu einem bestimmten der Formzylinder vollzählig angefertigt worden ist. Eine Prüfung auf Vollzähligkeit der zu einem bestimmten Satz gehörenden Druckformen erfolgt z. B. anhand der von der Steuereinheit des Produktionsplanungssystems bereitgestellten Daten.
  • Die Speichereinrichtung ist in der Fertigungslinie der anzufertigenden Druckformen der Plattenbelichtungseinrichtung nachgeordnet und z. B. vor der Abkanteinrichtung angeordnet, da noch nicht abgekantete plane Druckformen Platz sparender speicherbar sind und zudem die Gefahr einer gegenseitigen Beschädigung z. B. durch Zerkratzen eines Druckbildes z. B. durch einen Einhängeschenkel vermieden wird. Alternativ kann die Speichereinrichtung jedoch auch in der Fertigungslinie nach der Abkanteinrichtung angeordnet sein, wenn insbesondere eine hohe Auslagerungsgeschwindigkeit erreicht werden soll und eine durch Speicherung von nicht abgekanteten planen Druckformen erzielbare Raumersparnis bei der Ausgestaltung der Speichereinrichtung eine geringere Priorität hat als die angestrebte Auslagerungsgeschwindigkeit von in der Speichereinrichtung gespeicherten Druckformen. Denn der von der Abkanteinrichtung ausgeführte Abkantvorgang erfordert einen deutlich höheren Zeitwand als Vorgänge, insbesondere Transportvorgänge, in Verbindung mit dem Auslagern von in der Speichereinrichtung gespeicherten Druckformen.
  • Die Speichereinrichtung ist überdies vorzugsweise derart ausgebildet, dass in ihr Druckformen gleichzeitig eingelagert und ausgelagert werden können, d. h. in der Speichereinrichtung ist mindestens eine der Druckformen einlagerbar und gleichzeitig eine andere der Druckformen auslagerbar. Die Speichereinrichtung weist mindestens so viele Speicherplätze auf, wie Druckformen zu einem selben Satz von Druckformen gehören. Die Zahl der zu demselben Satz gehörenden Druckformen muss dabei nicht identisch mit der maximalen Anzahl von Montagepositionen auf dem an der anstehenden Produktion beteiligten Formzylinder sein. Vielmehr umfasst der betreffende Satz von Druckformen so viele Druckformen, wie auf dem an der anstehenden Produktion beteiligten Formzylinder in demselben Arbeitsgang auszutauschen und/oder anzubringen sind. Die Speichereinrichtung ist vorzugsweise mit so vielen Speicherplätzen ausgestattet, dass sie mehrere Sätze von Druckformen aufnehmen kann, z. B. alle an der betreffenden Druckmaschine einsetzbaren Sätze von Druckformen. In einer bevorzugten Ausführung verfügt die Speichereinrichtung z. B. über mehrere hundert, z. B. vierhundert oder mehr Speicherplätze für Druckformen. Die Speicherplätze der Speichereinrichtung sind jeweils einzeln adressierbar und eine Belegung von jedem einzelnen Speicherplatz jeweils mit einer Druckform wird jeweils unter Verwendung mindestens eines Sensors registriert. Die Speichereinrichtung weist daher vorzugsweise eine elektronische Steuereinheit auf, welche die Ein- und Auslagerungsvorgänge sowie die Zuordnung von Druckformen zu den Speicherplätzen der Speichereinrichtung überwacht bzw. verwaltet und eine Information über die Belegung der einzelnen Speicherplätzen speichert. In der Speichereinrichtung eingelagerte, zu unterschiedlichen Sätzen gehörende Druckformen werden vorzugsweise jeweils als ein Satz von zusammengehörenden Druckformen in einer ununterbrochenen Folge ausgelagert, und zwar unabhängig davon, ob diese Druckformen zuvor in der Speichereinrichtung zu zusammengehörenden Sätzen von Druckformen vorsortiert wurden oder auf Speicherplätzen der Speichereinrichtung zunächst einmal in einer chaotischen, d. h. beliebigen Anordnung gespeichert worden sind. Falls die Speichereinrichtung eingelagerte Druckformen nicht von sich aus satzweise auslagert, ist z. B. unmittelbar nach einer Ausgabe der Druckformen aus dieser Speichereinrichtung eine Druckformen gemäß ihren benötigten Sätzen sortierende Sortierstation vorzusehen. Die z. B. karusselförmig ausgebildete Sortierstation oder die Speichereinrichtung gruppieren ihr jeweils z. B. automatisiert zugeführte Druckformen anhand der vorzugsweise an jeder dieser Druckformen angebrachten Codierung zu zusammengehörenden Sätzen, welche ihrerseits in demselben Arbeitsgang insbesondere mit einem mobilen Sammelbehälter dem betreffenden Formzylinder zugeführt werden. Alternativ ist die Druckformen zu einsatzfähigen Sätzen sortierende Sortierstation in der Fertigungslinie nach der Abkanteinrichtung angeordnet, wobei diese Sortierstation entweder die zu einsatzfertigen Sätzen gruppierten Druckformen z. B. an einen von mehreren an dieser Sortierstation bereitstehenden mobilen Sammelbehälter abgibt oder durch Nutzung dieser mehreren an dieser Sortierstation bereitstehenden mobilen Sammelbehälter in jeweils einsatzfertige Sätze von Druckformen sortiert. In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist die Speichereinrichtung und die Sortierstation jeweils in dem mobilen Sammelbehälter integriert ausgebildet.
  • Als eine Hilfe z. B. zur bedarfsgerechten Belegung der an einer anstehenden Produktion beteiligten Montagepositionen auf dem betreffenden Formzylinder kann z. B. eine Anzeigevorrichtung vorgesehen sein, welche in einer die mehreren Montagepositionen gleichzeitig anzeigenden Gesamtdarstellung z. B. optisch, insbesondere grafisch, vorzugsweise durch eine Verwendung von mindestens einem Symbol zumindest anzeigt, an welchen dieser mehreren Montagepositionen auf dem betreffenden Formzylinder oder an welchen von mehreren Speicherpositionen eines Druckformen zu dem betreffenden Formzylinder fördernden Druckformmagazins jeweils eine der z. B. aktuell angefertigten oder zumindest anzufertigenden Druckformen anzuordnen ist.
  • Die Anzeigevorrichtung kann mit ihrer Anzeige insbesondere auch unterschiedliche Zustände und/oder Eigenschaften hinsichtlich mindestens einer der aktuell angefertigten oder zumindest anzufertigenden Druckformen anzeigen, so z. B. a) welcher Montageposition auf dem betreffenden Formzylinder oder welcher Speicherposition des Druckformmagazins eine bereits angefertigte, d. h. einsatzfertige Druckform zugeordnet ist, b) welcher Montageposition auf dem betreffenden Formzylinder oder welcher Speicherposition des Druckformmagazins eine sich gerade in ihrem Herstellungsprozess, d. h. im Zulauf befindende Druckform zugeordnet ist, c) an welcher Montageposition auf dem betreffenden Formzylinder oder an welcher Speicherposition des Druckformmagazins für die geplante neue Produktion überhaupt eine Druckform anzubringen wird, d) welche Montageposition auf dem betreffenden Formzylinder oder welche Speicherposition des Druckformmagazins bei der bevorstehenden Produktion nicht mit einer Druckform belegt wird, weil bei der bevorstehenden Produktion z. B. ein Bedruckstoff mit einer die volle Druckbreite des betreffenden Formzylinders nicht nutzenden Bedruckstoffbreite verwendet wird, oder e) an welcher Montageposition auf dem betreffenden Formzylinder oder an welcher Speicherposition des Druckformmagazins eine nicht druckende Druckform, d. h. eine so genannte Blindplatte angeordnet wird. Die Anzeigevorrichtung kann die für ihre jeweilige Anzeige erforderliche Information z. B. den von der Steuereinheit des Produktionsplanungssystems bereitgestellten Daten vorzugsweise im Abgleich mit denjenigen Daten entnehmen, die bei der Anfertigung der für die bevorstehende Produktion vorbereiteten Druckformen anfallen. Die Anzeigevorrichtung ist z. B. im Bereich derjenigen Stelle angeordnet, an der der mobile Sammelbehälter die einen bestimmten Formzylinder betreffenden Druckformen vor deren Transport zu dem betreffenden Formzylinder aufnimmt. Die Anzeigevorrichtung kann auch zur Anzeige des aktuellen Status der für eine bestimmte Produktion herzustellenden Druckformen verwendet werden, d. h. zur Anzeige, ob sich eine bestimmte Druckform aktuell z. B. in der Plattenbelichtungseinrichtung, der Entwicklungseinrichtung, der Abkanteinrichtung oder der Speichereinrichtung befindet, so dass durch die Anzeige der Anzeigevorrichtung insbesondere für einen Bediener der Druckmaschine ersichtlich wird, ob ein für einen bestimmten Formzylinder benötigter Satz von Druckformen bereits vollzählig ist oder noch nicht. Die Anzeigevorrichtung kann auch anzeigen, für welche vorzugsweise mehrere Formzylinder aufweisende Druckeinheit einer komplexen, d. h. mehrere Druckeinheiten aufweisenden Druckanlage mindestens ein Satz von Druckformen bereits vollzählig ist und/oder welcher der von mehreren in einer bestimmten der Druckeinheiten anzuordnenden Sätze von Druckformen schon einsatzfertig angefertigt ist.
  • Als eine weitere Hilfe z. B. zur bedarfsgerechten Belegung der an einer anstehenden Produktion beteiligten Montagepositionen des betreffenden mehrere Montagepositionen jeweils für eine Druckform aufweisenden Formzylinders kann z. B. an mindestens einer, vorzugsweise aber an mehreren, insbesondere an jeder der auf diesem betreffenden Formzylinder anzuordnenden Druckformen ein Informationsfeld vorgesehen sein, welches eine Information über die Belegung des betreffenden Formzylinders an mindestens einer zu ihrer eigenen vorgesehenen Montageposition benachbarten Montageposition enthält. So kann das z. B. von der Plattenbelichtungseinrichtung vorzugsweise in einem nicht druckenden Bereich, insbesondere am Einhängeschenkel der betreffenden Druckform angebrachte Informationsfeld anzeigen, a) an welcher Montageposition auf dem betreffenden Formzylinder oder an welcher Speicherposition des Druckformmagazins die dieses Informationsfeld aufweisende Druckform anzuordnen ist, b) an welcher anderen Montageposition auf dem betreffenden Formzylinder oder an welcher anderen Speicherposition des diese Druckform speichernden Druckformmagazins eine weitere aktuell anzufertigende Druckform anzuordnen ist, c) an welcher Montageposition auf dem betreffenden Formzylinder oder an welcher Speicherposition des diese Druckform speichernden Druckformmagazins aktuell, d. h. für die bevorstehende Produktion keine neue Druckform angebracht wird, sondern die bereits vorhandene Druckform verbleibt, d) welche Montageposition auf dem betreffenden Formzylinder oder welche Speicherposition des diese Druckform speichernden Druckformmagazins bei der bevorstehenden Produktion überhaupt nicht mit einer Druckform belegt wird, weil bei der bevorstehenden Produktion z. B. ein Bedruckstoff mit einer die volle Druckbreite des betreffenden Formzylinders nicht nutzenden Bedruckstoffbreite verwendet wird, oder e) an welcher Montageposition auf dem betreffenden Formzylinder oder an welcher Speicherposition des diese Druckform speichernden Druckformmagazins eine nicht druckende Druckform, d. h. eine so genannte Blindplatte angeordnet wird. Die Information über die Belegung auf dem betreffenden Formzylinder oder die betreffenden Speicherpositionen des Druckformmagazins kann in dem Informationsfeld vorzugsweise grafisch z. B. durch eine Verwendung von mindestens einem Symbol erfolgen. Die in dem jeweiligen Informationsfeld dargestellte Information wird z. B. den von der Steuereinheit des Produktionsplanungssystems bereitgestellten Daten entnommen. Alternativ oder zusätzlich kann die in dem jeweiligen Informationsfeld dargestellte Information aus einem Abgleich mit denjenigen Daten resultieren, die bei der Anfertigung der für die bevorstehende Produktion vorbereiteten Druckformen anfallen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nun im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Prinzipskizze, welche ein Beladen eines mobilen Sammelbehälters mit in einer Plattenstraße einsatzfertig angefertigten Druckformen verdeutlicht;
  • 2 in einer perspektivischen Ansicht den Sammelbehälter der 1;
  • 3 eine Seitenansicht des Sammelbehälters der 1;
  • 4 eine vereinfachte Prinzipskizze zur Beförderung von mindestens einem mobilen Sammelbehälter zu einer Druckeinheit;
  • 5 eine perspektivische Ansicht eines Teils einer Druckeinheit mit an ihren beiden Bedienseiten angebrachten höhenverstellbaren Galerien;
  • 6 eine Seitenansicht der in der 5 dargestellten Druckeinheit;
  • 7 eine Draufsicht eines Druckformmagazins im Zusammenwirken mit Fächern eines mobilen Sammelbehälters;
  • 8 eine Druckeinheit mit einer Aufplatteinrichtung anstelle eines Druckformmagazins;
  • 9 in einer ersten perspektivischen Darstellung die Aufplatteinrichtung mit einem Auflagetisch und einer Andrückeinrichtung;
  • 10 in einer zweiten perspektivischen Darstellung die Aufplatteinrichtung mit einem Auflagetisch und einer Andrückeinrichtung;
  • 11 alternative Ausführung eines mobilen Sammelbehälters;
  • 12 einen Rahmen des Sammelbehälters der 11;
  • 13 eine mit dem Sammelbehälter zusammenwirkende Halteeinrichtung.
  • Anhand der 1 bis 7 soll nun ein Verfahren zum vorzugsweise automatisierten Wechseln von in der Druckmaschine verwendeten Druckformen 01 erläutert werden, welches z. B. an den jeweils mit Druckformen 01 zu beschickenden Druckeinheiten 44; 44.1; 44.2 der Druckmaschine auf einfache Weise ausführbar ist. Dieses Verfahren ist insbesondere für jeweils mehrere Druckwerke aufweisende Druckeinheiten 44; 44.1; 44.2 geeignet, vorzugsweise an einer Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 mit einer an jeder Bedienseite der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 von einem Antrieb, z. B. motorisch, höhenverstellbaren Galerie 49.
  • 1 zeigt exemplarisch eine Plattenbelichtungseinrichtung 33, welcher Rohlinge 32 der jeweiligen Druckformen 01 zugeführt werden. Die Entwicklungseinrichtung und die Abkanteinrichtung sind in der 1 der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt; ihr Vorhandensein wird aber als selbstverständlich vorausgesetzt. 1 geht davon aus, dass in der von der Druckmaschine räumlich getrennt angeordneten Plattenstraße einsatzfertig angefertigte Druckformen 01 am Ausgang dieser Plattenstraße entweder direkt einem mobilen Sammelbehälter 43 oder zunächst einer diese Druckformen 01 zwischenspeichernden Speichereinrichtung 51 und aus dieser Speichereinrichtung 51 heraus dann einem mobilen Sammelbehälter 43 zugeführt werden, was in der 1 durch die beiden jeweils mit Pfeilen angedeuteten Transportwege angedeutet ist. Die Speichereinrichtung 51 kann mit einer Sortierstation 57 zusammenwirken. Die einsatzfertig angefertigten Druckformen 01 werden nach ihren jeweils für sie vorgesehenen Montageorten an einem der in der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 angeordneten Formzylinder 06 vorsortiert in dem jeweiligen mobilen Sammelbehälter 43 gespeichert und in diesem Sammelbehälter 43 gemeinsam von der Plattenstraße zu der jeweiligen Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 gebracht. Der mobile Sammelbehälter 43 ist z. B. auf Rollen, Rädern oder mindestens einer Schiene (8) bewegbar, insbesondere verfahrbar, vorzugsweise auch automatisiert bewegbar.
  • Entsprechend den axialen Montagepositionen auf der Mantelfläche des betreffenden Formzylinders 06 weist der betreffende mobile Sammelbehälter 43 entlang seiner Länge l43 mehrere, z. B. vier oder sechs aneinander gereihte jeweils vorzugsweise mit mehreren, z. B. acht, zwölf oder mehr Fächern 58 ausgestattete Speicherspalten A43; B43; C43; D43 auf, denen jeweils einsatzfertig angefertigte Druckformen 01 z. B. anhand ihrer jeweiligen Codierung zugeordnet werden können. Die einzelnen einer bestimmten Speicherspalte A43; B43; C43; D43 zugeordneten Fächer 58 sind in der Art eines Regalsystems in mehreren Ebenen vertikal übereinander angeordnet und weisen in Längsrichtung des betreffenden mobilen Sammelbehälters 43 vorzugsweise jeweils eine Breite B der in dem betreffenden Fach 58 zu speichernden Druckform 01 auf. 2 zeigt in einer perspektivischen Darstellung beispielhaft einen derartigen mobilen Sammelbehälter 43 mit vier aneinander gereiht angeordneten Speicherspalten A43; B43; C43; D43, in denen jeweils mehrere einsatzfertig angefertigte Druckformen 01 gespeichert oder zumindest speicherbar sind. Derselbe mobile Sammelbehälter 43 ist in der 3 nochmals in seiner Seitenansicht dargestellt. Jedes einzelne Fach 58 dieser Vielzahl von in mehreren Speicherspalten A43; B43; C43; D43 und in verschiedenen vertikal übereinander angeordneten Ebenen angeordneten Fächer 58 ist einzeln mittels der jeweiligen Codierung der in dem betreffenden mobilen Sammelbehälter 43 zu speichernden Druckformen 01 adressierbar. Im Ergebnis werden einsatzfertig angefertigte Druckformen 01 im Hinblick auf ihren jeweiligen Montageort an einem der Formzylinder 06 der Druckmaschine in den Fächern 58 des betreffenden mobilen Sammelbehälters 43 vorsortiert eingelagert.
  • 4 verdeutlicht in einer vereinfachten Prinzipskizze eine Beförderung von mindestens einem der mobilen Sammelbehälter 43 zu derjenigen Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 der vorzugsweise mehrere Druckeinheiten 44; 44.1; 44.2 aufweisenden Druckmaschine, deren Formzylinder 06 mit in dem betreffenden mobilen Sammelbehälter 43 gespeicherten Druckformen 01 bestückt werden sollen, wobei der jeweilige Transportweg der mobilen Sammelbehälter 43 zu der jeweiligen Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 jeweils durch einen Doppelpfeil angedeutet ist. Der Transport des mobilen Sammelbehälters 43 von der Plattenstraße zu der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 kann von Hand oder automatisiert, z. B. schienengebunden erfolgen. Der betreffende mobile Sammelbehälter 43 wird an der Bedienseite der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 mit seiner schmalen Stirnseite 59 voran auf die jeweilige höhenverstellbare Galerie 49 befördert, sodass der betreffende mobile Sammelbehälter 43 mit seiner Länge l43 parallel zur Rotationsachse der Formzylinder 06 ausgerichtet angeordnet ist. Die Länge l43 des mobilen Sammelbehälters 43 entspricht vorzugsweise der gesamten sich in Axialrichtung des Formzylinders 06 erstreckenden Breite der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2, sie kann jedoch auch nur einen Teil, z. B. die Hälfte der Breite der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 betragen, sodass mehrere, z. B. zwei derartige mobile Sammelbehälter 43 an ihren jeweiligen Stirnseiten aneinander gereiht z. B. auf derselben höhenverstellbaren Galerie 49 anordenbar sind. Der jeweilige an der Bedienseite der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 auf der jeweiligen höhenverstellbaren Galerie 49 angeordnete mobile Sammelbehälter 43 wird dort mit seiner Länge l43 parallel zur Breite der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 ausgerichtet und durch eine Betätigung z. B. einer Bremseinrichtung vorzugsweise arretiert oder in seiner Ausrichtung fixiert, und zwar derart, dass die aneinandergereiht angeordneten Speicherspalten A43; B43; C43; D43 dieses mobilen Sammelbehälters 43 den jeweiligen axialen Montagepositionen auf der Mantelfläche des betreffenden Formzylinders 06 jeweils gegenüber stehen. In der 4 ist eine der an der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 angebrachten, jeweils höhenverstellbaren Galerien 49 in zwei unterschiedlichen Höhenpositionen dargestellt. Statt zwei zwischen zwei benachbart angeordneten Druckeinheiten 44; 44.1; 44.2 unabhängig voneinander betreibbarer Galerien 49 kann auch eine einzige für diese beiden Druckeinheiten 44; 44.1; 44.2 gemeinsame Galerie 49 vorgesehen sein. Sofern zumindest eine der beiden Hälften von zumindest einer der beiden benachbart angeordneten Druckeinheiten 44; 44.1; 44.2, d. h. zumindest deren Gestelle 16, einzeln horizontal verschiebbar ausgebildet ist (10), kann vorgesehen sein, dass die beiden Galerien 49 von diesen benachbart angeordneten Druckeinheiten 44; 44.1; 44.2 zur Vermeidung einer Kollision beim Auseinanderfahren der betreffenden Druckwerkshälften z. B. übereinander oder untereinander schiebbar ausgebildet und damit in derselben vertikalen Ebene anordenbar sind.
  • Die Fächer 58 des mobilen Sammelbehälters 43 können zumindest auf dessen Transportweg von der Plattenstraße zu der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 z. B. durch eine z. B. durch die Bewegung des mobilen Sammelbehälters 43 betätigte z. B. mechanische oder pneumatische Einrichtung um eine parallel zur Länge l43 des mobilen Sammelbehälters 43 gerichtete Achse neigbar oder klappbar, d. h. schräg stellbar sein, um die in den Fächern 58 gespeicherten Druckformen 01, welche eine größere Länge L als eine Breite des mobilen Sammelbehälters 43 aufweisen können, zumindest auf dem Transportweg von der Plattenstraße zu der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 z. B. vollständig in das Innere des jeweiligen mobilen Sammelbehälters 43 aufzunehmen.
  • 5 zeigt in einer perspektivischen Ansicht einen Teil des Gestells 16 einer vorzugsweise als ein Achterturm mit an jeder ihrer beiden Bedienseiten vier vertikal übereinander angeordneten Formzylindern 06 ausgebildeten Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 mit an ihren beiden Bedienseiten angebrachten höhenverstellbaren Galerien 49, wobei die acht zwischen den Gestellwänden angeordneten Druckwerke der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt sind. Auf jeder der beiden Galerien 49 dieser mit Bezug auf die Transportebene des Bedruckstoffes 18 im Wesentlichen symmetrisch aufgebauten Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 ist jeweils einer der mobilen Sammelbehälter 43 platziert, wie dieser beispielhaft in den 2 und 3 dargestellt ist. Jede dieser beiden Galerien 49 ist jeweils durch eine ihr jeweils zugeordnete, einen Antrieb aufweisende Hubeinrichtung 61 einzeln und unabhängig von der jeweils anderen Galerie 49 höhenverstellbar und damit entlang der Höhe der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 auf unterschiedliche Höhenpositionen einstellbar.
  • In den 5 und 6 sind die in diesem Beispiel eines Achterturms insgesamt acht zwischen den paarweise gegenüber stehenden Wänden des Gestells 16 angeordneten, den jeweiligen Formzylindern 06 zugeordneten Druckformmagazine 09 durch die Darstellung von nur einem einzigen dieser Druckformmagazine 09 lediglich angedeutet, wobei die Darstellung des dargestellten Druckformmagazins 09 zudem stark vereinfacht ist. Die vier übereinander angeordneten Druckformmagazine 09 der linken Hälfte der in den 5 und 6 dargestellten Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 sind ohnehin durch eine im Bildvordergrund stehende Gestellwand verdeckt. Der auf der jeweiligen Galerie 49 angeordnete mobile Sammelbehälter 43 wird an der betreffenden Bedienseite der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 unter Verwendung der betreffenden Hubeinrichtung 61 auf eine derartige Höhenposition gebracht, dass einer bestimmten Ebene zugeordnete Fächer 58 des mobilen Sammelbehälters 43 mit in einer bestimmten Höhenposition in Axialrichtung der jeweiligen Formzylinder 06 nebeneinander angeordneten Druckformmagazinen 09 an der betreffenden Bedienseite dieser Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 zum Zweck eines automatisierten Wechselns von Druckformen 01 in eine Wirkverbindung treten können. Die in dem mobilen Sammelbehälter 43 in ihrem jeweiligen Höhenmaß positionsfest angeordneten Fächer 58 werden somit durch eine Hubbewegung der diesen mobilen Sammelbehälter 43 tragenden Galerie 49 auf eine an der betreffenden Bedienseite der Druckmaschine wählbare Höhenposition eingestellt. Dieser Sachverhalt ist in der 6 nochmals in einer Seitenansicht von der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 mitsamt ihren beiden Galerien 49 dargestellt. Die Druckformmagazine 09 sind in der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 jeweils gestellfest, d. h. ortsfest angeordnet. Die Fächer 58 des jeweiligen mobilen Sammelbehälters 43 werden auf eine zu dem betreffenden Druckformmagazin 09 passende Höhenposition eingestellt. Danach kann ein Wechsel mindestens einer Druckform 01 zwischen dem betreffenden mobilen Sammelbehälter 43 und dem durch die Höhenposition gewählten Druckformmagazin 09 z. B. ausgelöst durch einen von Ferne, z. B. vom Leitstand der Druckmaschine abgesetzten Steuerbefehl erfolgen.
  • 7 zeigt in einer Draufsicht ein Druckformmagazin 09, wie es in einer Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 z. B. gemäß einer der 5 oder 6 verbaut sein kann, im Zusammenwirken mit Fächern 58 des an die betreffende Bedienseite der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 herangeführten mobilen Sammelbehälters 43, wobei dieser mobile Sammelbehälter 43 mit seinen Speicherspalten A43; B43; C43; D43 längs zu dem Druckformmagazin 09 derart positioniert ist, dass diese Speicherspalten A43; B43; C43; D43 in Axialrichtung des Formzylinders 06 nebeneinander angeordneten Speicherpositionen gegenüberstehen. Mindestens eine dieser Speicherspalten A43; B43; C43; D43 wird mindestens einer der Speicherpositionen des Druckformmagazins 09 in einer zumindest annähernd einander entsprechenden Höhenposition in einem horizontalen Abstand a58 (6) derart gegenübergestellt, dass zumindest eine in einem Fach 58 von einer der Speicherspalten A43; B43; C43; D43 gespeicherte Druckform 01 von dem betreffenden Fach 58 zu der diesem Fach 58 gegenüberstehenden Speicherposition des Druckformmagazins 09 durch eine orthogonal auf die Bedienseite der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 gerichtete, vorzugsweise lineare, insbesondere horizontale Bewegung wechseln kann. Dieser Wechsel mindestens einer Druckform 01 aus einem der Fächer 58 des mobilen Sammelbehälters 43 zu einer Speicherposition des Druckformmagazins 09 oder umgekehrt wird vorzugsweise durch eine Fernbetätigung, z. B. am Leitstand der Druckmaschine ausgelöst. Der horizontale Abstand a58, in dem ein Fach 58 des mobilen Sammelbehälters 43 einer entsprechenden Speicherposition des Druckformmagazins 09 gegenübergestellt wird, ist kürzer bemessen als eine gestreckte Länge L der auszutauschenden einsatzfertigen Druckform 01.
  • In einer bevorzugten Ausführung können mehrere oder sogar alle Druckformen 01, die jeweils verschiedenen nebeneinander angeordneten Speicherpositionen des Druckformmagazins 09 zugeordnet sind, gleichzeitig mit den entsprechenden, in verschiedenen Speicherspalten A43; B43; C43; D43 angeordneten Fächern 58 des mobilen Sammelbehälters 43 gewechselt, d. h. ausgetauscht werden. In einer besonders bevorzugten Ausführung sind in verschiedenen horizontalen Ebenen angeordnete Fächer 58 des mobilen Sammelbehälters 43 entlang einer Höhe H dieses Sammelbehälters 43 derart jeweils paarweise in einem vertikalen Abstand H1; H2 voneinander beabstandet (3), dass ein Wechsel von in diesen jeweils im vertikalen Abstand H1; H2 angeordneten Fächern 58 gespeicherten Druckformen 01 an im Gestell 16 der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 im selben vertikalen Abstand H1; H2 angeordneten Druckformmagazinen 09 (4) bzw. deren Speicherpositionen gleichzeitig, d. h. synchronisiert ausgeführt werden kann. Der Abstand H1 entspricht i. d. R. dem Abstand H2.
  • 7 zeigt den Betriebszustand einer vorzugsweise gleichzeitigen Übergabe von mehreren Druckformen 01, die in derselben horizontalen Ebene in verschiedenen nebeneinander angeordneten Fächern 58 des mobilen Sammelbehälters 43 gespeichert sind oder dort gespeichert werden sollen, zu oder von mit diesen Fächern 58 korrespondierenden nebeneinander angeordneten Speicherpositionen des Druckformmagazins 09. Zur Ausführung des Übergangs dieser Druckformen 01 vom mobilen Sammelbehälter 43 zum Druckformmagazin 09 oder umgekehrt sind vorzugsweise am Druckformmagazin 09 den jeweiligen Speicherpositionen dieses Druckformmagazins 09 zugeordnete Greifeinrichtungen 62 vorgesehen, welche aufgrund einer Fernbetätigung die in verschiedenen nebeneinander angeordneten Fächern 58 des mobilen Sammelbehälters 43 gespeicherten Druckformen 01 vorzugsweise jeweils an deren vorderem Ende 03 ergreifen und anschließend in die jeweilige Speicherposition des Druckformmagazins 09 z. B. durch Ziehen bewegen oder bei umgekehrter Förderrichtung aus der jeweiligen Speicherposition des Druckformmagazins 09 in das entsprechende Fach 58 des mobilen Sammelbehälters 43 schieben. Die jeweilige Greifeinrichtung 62, die die jeweilige Druckform 01 z. B. durch einen Formschluss oder einen Kraftschluss ergreift, ist z. B. in einer Linearführung gelagert und zumindest über das Maß des zwischen dem betreffenden Druckformmagazin 09 und dem vorderen Ende 03 der jeweiligen Druckform 01 bestehenden Abstandes a58 ausfahrbar. Die jeweilige Greifeinrichtung 62 ist z. B. in Verbindung mit einer Fördereinrichtung ausgebildet, welche jeweils mindestens eine in dem betreffenden Druckformmagazin 09 gespeicherte Druckform 01 aus diesem Druckformmagazin 09 zu dem betreffenden Formzylinder 06 fördert.
  • In der bevorzugten Ausführung weist der mobile Sammelbehälter 43 selbst keinen eigenen Antrieb auf, welcher die jeweilige Greifeinrichtung 62 antreiben und somit für ein Befördern mindestens einer Druckform 01 vom mobilen Sammelbehälter 43 zum Druckformmagazin 09 oder umgekehrt benutzt werden könnte. Der mobile Sammelbehälter 43 wird am Ausgang der Plattenstraße, insbesondere an der Speichereinrichtung 51, vorzugsweise automatisch mit Druckformen 01, welche für die jeweiligen Montagepositionen an dem betreffenden Formzylinder 06 anhand ihrer jeweiligen Codierung vorsortiert sind, beladen und anschließend von Hand oder vorzugsweise automatisiert zur betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 befördert. An der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 wird der mobile Sammelbehälter 43 dann vorzugsweise automatisiert entladen, wobei die in dem mobilen Sammelbehälter 43 vorsortiert gespeicherten Druckformen 01 positionsrichtig an die jeweiligen Speicherpositionen des betreffenden Druckformmagazins 09 übergeben werden. Gegebenenfalls wird der mobile Sammelbehälter 43 auch wieder mit Druckformen 01 aus Speicherpositionen des jeweiligen Druckformmagazins 09 beladen, um z. B. im Druckprozess nicht mehr benötigte Druckformen 01 von der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 abzuführen und anschließend zu entsorgen. Der mobile Sammelbehälter 43 wird vor einem Start bzw. einer Wiederaufnahme der Produktion der betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 von deren Galerie 49 vorzugsweise entfernt. Der mobile Sammelbehälter 43 wird z. B. als ein Bestandteil eines fahrerlosen Transportsystems an die betreffende Bedienseite der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 bewegt. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Bewegung des mobilen Sammelbehälters 43 von einem zur Druckmaschine gehörenden Leitstand aus gesteuert wird.
  • Es ergibt sich mithin ein Verfahren zum vorzugsweise vollautomatisierten Wechseln von in einer Druckmaschine verwendeten Druckformen 01, wobei Druckformen 01 an Montagepositionen von an einer selben Bedienseite der Druckmaschine insbesondere in unterschiedlichen Höhenpositionen angeordneten Formzylindern 06 vorzugsweise miteinander synchronisiert, d. h. gleichzeitig gewechselt werden, wobei mehrere für einen von dieser Druckmaschine auszuführenden Druckprozess einsatzfertig angefertigte Druckformen 01 am Ausgang einer von der Druckmaschine räumlich getrennt angeordneten Plattenstraße in Abhängigkeit von ihrer beabsichtigten Montageposition auf einem der Formzylinder 06 einzeln jeweils in einem bestimmten Fach 58 eines selben mehrere Fächer 58 aufweisenden mobilen Sammelbehälters 43 gespeichert werden, wobei dieser mobile Sammelbehälter 43 an derselben Bedienseite der Druckmaschine gemeinsam zu wechselnde Druckformen 01 in deren in den Fächern 58 vorgenommenen vorsortiertem Speicherzustand unverändert in ihrer Gesamtheit miteinander, d. h. gemeinsam an die betreffende Bedienseite der Druckmaschine transportiert. Die Druckformen 01 können auch an mehreren in Axialrichtung des betreffenden Formzylinders 06 nebeneinander angeordneten Montagepositionen gleichzeitig gewechselt werden.
  • Dabei wird die mindestens eine an einem der Formzylinder 06 zu wechselnde Druckform 01 in einer Speicherposition eines dem betreffenden Formzylinder 06 zugeordneten Druckformmagazins 09 gespeichert und aus diesem Druckformmagazin 09 heraus der betreffenden Montageposition am Formzylinder 06 zugeführt. Mehrere der in dem mobilen Sammelbehälter 43 vorsortiert gespeicherten Druckformen 01 werden gleichzeitig positionsrichtig an die jeweiligen Speicherpositionen des mindestens einen betreffenden Druckformmagazins 09 übergeben. Die in dem mobilen Sammelbehälter 43 vorsortiert gespeicherten Druckformen 01 werden vorzugsweise jeweils durch eine am betreffenden Druckformmagazin 09 angeordnete Greifeinrichtung 62 der jeweiligen Speicherposition dieses Druckformmagazins 09 zugeführt.
  • Die Zuordnung der in einem der mobilen Sammelbehälter 43 zu speichernden Druckformen 01 zu bestimmten Fächern 58 des betreffenden mobilen Sammelbehälters 43 erfolgt über die an diesen Druckformen 01 angebrachte Codierung letztlich auch in Abhängigkeit von den von der Steuereinheit des Produktionsplanungssystems bereitgestellten Daten. Z. B. zur Ausübung einer Kontrolle kann die positionsrichtige Speicherung der jeweiligen Druckformen 01 in dem betreffenden mobilen Sammelbehälter 43 z. B. an einer Anzeigevorrichtung 52 angezeigt werden.
  • Bisher wurden mobile Sammelbehälter 43 beschrieben, wie sie vorzugsweise mit in der jeweiligen Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 jeweils gestellfest angeordneten Druckformmagazinen 09 (5, 6, 7) zum Einsatz gebracht werden. In einer alternativen Ausführung kann in einer Druckeinheit 44; 44.1; 44.2, in welcher auf Druckformmagazine 09 und damit auf eine Zwischenspeicherung von Druckformen 01 vor deren jeweiliger Montage auf einem der in dieser Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 angeordneten Formzylinder 06 verzichtet wird, vorteilhafterweise eine Aufplatteinrichtung angeordnet sein, mittels welcher Druckformen 01 ihrem jeweiligen Montageort an einem der Aufplatteinrichtung zugeordneten Formzylinder 06 registerhaltig zugeführt werden können. Eine derartige Aufplatteinrichtung weist z. B. einen Auflagetisch 63 sowie eine Andrückeinrichtung 64 auf, wobei der Auflagetisch 63 und die Andrückeinrichtung 64 dafür verwendet werden, dem betreffenden Formzylinder 06 mindestens eine Druckform 01 zuzuführen und am jeweiligen Montageort des Formzylinders 06 zu montieren, wobei eine Druckform 01 oder gleichzeitig mehrere Druckformen 01, die auf dem betreffenden Formzylinder 06 zu montieren sind, auf den Auflagetisch 63 von Hand aufgelegt und z. B. durch eine Fördereinrichtung vorzugsweise automatisch eingezogen und auf den betreffenden Formzylinder 06 aufgezogen werden. Der z. B. mehrgliedrig ausgebildete, d. h. mehrere in Zuführrichtung aneinander gereihte Teilflächen aufweisende Auflagetisch 63 und die z. B. als eine Rollenleiste 64 ausgebildete Andrückeinrichtung 64 sind in ihrem in der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 vorzugsweise gestellfest angeordneten Betriebszustand in der 8 in einer Schnittzeichnung beispielhaft dargestellt. Die übrigen der in der 8 dargestellten Komponenten der dort ausschnittsweise dargestellten Druckeinheit 44; 44.1; 44.2, wie z. B. die Druckwerkszylinder 06; 07, das Farbwerk 08, das Gestell 16 oder die Papierleitwalze 19, und die durch die Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 geführte Papierbahn 18 entsprechen vorzugsweise den in Verbindung mit den 4 bis 6 dargestellten Komponenten. Die in der 8 dargestellte Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 kann überdies ein Feuchtwerk 66 aufweisen, z. B. ein dreiwalziges Sprühfeuchtwerk.
  • 9 zeigt zumindest eine einem der Formzylinder 06 der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 zugeordnete Teilfläche des Auflagetisches 63 der Aufplatteinrichtung sowie eine zugehörige Andrückeinrichtung 64, wobei der Auflagetisch 63 mehrere, z. B. vier nebeneinander angeordnete Abschnitte A63; B63; C63; D63 aufweist (10), wobei jeder dieser Abschnitte A63; B63; C63; D63 jeweils mindestens der Breite B einer einzelnen einfachbreiten, dem Formzylinder 06 zuzuführenden Druckform 01 entspricht, wobei die Andrückeinrichtung 64 in Zuordnung zu jedem dieser Abschnitte A63; B63; C63; D63 jeweils mindestens ein steuerbares Andrückelement 67, z. B. eine von einer Steuereinheit an den Formzylinder 06 anstellbare oder von diesem abstellbare Rolle aufweist. Das mindestens eine Andrückelement 67 unterstützt die Montage der Druckform 01 an dem mit dem jeweiligen Abschnitt A63; B63; C63; D63 korrespondierenden Montageort auf dem Formzylinder 06 dadurch, dass das mindestens eine Andrückelement 67 bei seiner Anstellung an den Formzylinder 06 zumindest einen Einhängeschenkel der betreffenden Druckform 01 in den am Formzylinder 06 ausgebildeten Kanal 68 drückt. In dem in den 9 und 10 dargestellten Beispiel sind in der achsparallel zum Formzylinder 06 angeordneten Rollenleiste in jedem der Abschnitte A63; B63; C63; D63 jeweils mehrere, z. B. drei Rollen angeordnet.
  • An der Bedienseite der in der 8 dargestellten Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 ist ein mobiler Sammelbehälter 43 angestellt, der sich in seiner Ausführung von den in den 1 bis 7 dargestellten Ausführungsbeispielen unterscheidet und im Folgenden anhand der 11 und 12 näher erläutert werden soll. Dabei zeigt 11 diesen mobilen Sammelbehälter 43 in einer perspektivischen Darstellung. Dieser mobile Sammelbehälter 43 ist geeignet, mehrere, z. B. acht oder 32 Druckformen 01 gleichzeitig zu speichern und zu transportieren, wobei diese Druckformen 01 während ihres Transports in diesem mobilen Sammelbehälter 43 im Gegensatz zu der in den 1 bis 7 dargestellten Ausführungsvariante hängend angeordnet sind.
  • Der in den 8 und 11 gezeigte mobile Sammelbehälter 43 ist z. B. als ein im Bodenkontakt verfahrbarer, von Rädern getragener mehrspuriger Transportwagen ausgebildet, welcher an einem Rahmen 71 (12) mehrere, z. B. vier Räder 72 aufweist, wobei diese Räder 72 in der Verfahrebene des Transportwagens vorzugsweise jeweils um 360° drehbar sind, wodurch der Transportwagen in eine beliebige Richtung lenkbar ist und eine gute Manövrierfähigkeit insbesondere auch in Verbindung mit einer schmalen Hebebühne, d. h. einer an der Bedienseite der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 ausgebildeten höhenverstellbaren Galerie 49 (4 bis 6) aufweist, auf welche Galerie 49 der Transportwagen z. B. eingestellt wird, um einen Wechsel mindestens einer Druckform 01 zwischen diesem Transportwagen und der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 zu ermöglichen.
  • Der Transportwagen erstreckt sich über eine Länge l43 und weist eine Höhe h43 auf. Seine Breite b43 ist geringer als dessen Höhe h43 und sehr viel kleiner als dessen Länge l43. Z. B. beträgt die Breite b43 weniger als 25%, vorzugsweise weniger als 20% der Länge l43, und weniger als 50% der Höhe h43. Die Länge l43 des Transportwagens erstreckt sich z. B. über die gesamte Breite der Bedienseite der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2, insbesondere über die lichte Weite zwischen zwei Seitengestellwänden dieser Druckeinheit 44; 44.1; 44.2. In Längsrichtung des Transportwagens sind vorzugsweise mehrere, z. B. vier oder sechs einfachbreite Druckformen 01 nebeneinander anordenbar. Zu diesem Zweck ist der Transportwagen seiner Länge l43 nach in eine entsprechende Anzahl von in einer Reihe angeordneten Speicherspalten A43; B43; C43; D43 untergeteilt, z. B. in vier oder sechs vorzugsweise jeweils gleich breit ausgebildete Speicherspalten A43; B43; C43; D43 (vgl. 1 oder 4). Diese Speicherspalten A43; B43; C43; D43 sind in ihrem jeweiligen Übergang untereinander vorzugsweise barrierefrei ausgebildet, sodass vom Transportwagen in dessen Längsrichtung über mehrere Speicherspalten A43; B43; C43; D43 hinweg auch mindestens eine doppeltbreite oder gar mehrfachbreite Druckform 01, z. B. eine Druckform 01 im Panoramaformat oder eine vierfachbreite Druckform 01, aufgenommen werden kann. In den jeweiligen Speicherspalten A43; B43; C43; D43 ist jeweils mindestens ein Halteelement 74 (8) vorgesehen, an welchem jeweils mindestens eine Druckform 01 befestigbar ist, vorzugsweise mit einem ihrer abgekanteten Einhängeschenkel eingehängt werden kann. Vorzugsweise sind in jeder Speicherspalte A43; B43; C43; D43 jeweils mehrere derartige Halteelemente 74 vorgesehen, welche vorzugsweise in unterschiedlichen Höhen angeordnet sind, sodass in der betreffenden Speicherspalte A43; B43; C43; D43 mehrere Druckformen 01 in zumindest teilweiser Überlagerung ihrer jeweiligen Arbeitsfläche 02 speicherbar sind. Der in der 11 dargestellte Transportwagen weist auch mindestens ein sich vorzugsweise über die Länge l43 erstreckendes Fach 76 auf, welches der Aufnahme mindestens einer gebrauchter, in der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 nicht mehr benötigter Druckform 01 dient.
  • An beiden Stirnseiten des Transportwagens, d. h. am Anfang und Ende der Länge l43, ist vorzugsweise jeweils eine insbesondere vertikale Anschlagsfläche 73 ausgebildet.
  • Überdies ist vorzugsweise an beiden Stirnseiten des Transportwagens jeweils mindestens ein Verbindungselement 77 ausgebildet, mit welchem dieser Transportwagen in seinem an der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 angeordneten Betriebszustand mit dem Gestell 16, insbesondere mit den beiden Seitengestellen dieser Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 lösbar verbunden oder zumindest verbindbar ist. Dazu wird der Transportwagen seiner Länge l43 nach an der Bedienseite der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 parallel zur Rotationsachse von mindestens einem der Formzylinder 06 dieser Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 angeordnet, wobei diese Anordnung z. B. auf einer insbesondere höhenverstellbaren Galerie 49 der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 (4 bis 6) erfolgt. Am Gestell 16 der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 ist mindestens eine Halteeinrichtung 78 ausgebildet oder angeordnet, in welche das Verbindungselement 77 des Transportwagens eingekoppelt, z. B. eingehängt werden kann. Zur Einhängung des Verbindungselementes 77 des Transportwagens an der Halteeinrichtung 78 der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 wird der Transportwagen z. B. wenige Millimeter, z. B. 5 mm bis 10 mm von seiner Aufstandsfläche angehoben. Zu diesem Zweck verfügt der Transportwagen z. B. über Griffmulden, an denen dieser Transportwagen von einer Bedienperson angehoben werden kann. Nach der Herstellung der Verbindung des Transportwagens mit der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 hat der Transportwagen vorzugsweise keinen Berührungskontakt mehr mit seiner früheren Aufstandsfläche.
  • Der Transportwagen ist somit zumindest für eine Dauer zur Überführung der mindestens einen Druckform 01 von oder zur Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 mit dieser Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 lösbar verbunden. Die jeweils zur Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 gehörende Halteeinrichtung 78 ist in der 11 an beiden Stirnseiten des Transportwagens angedeutet, um das Zusammenwirken von dieser Halteeinrichtung 78 mit dem Verbindungselement 77 des Transportwagens zu verdeutlichen. Die 13 zeigt diese z. B. an einem Gestell 16, insbesondere an einer Seitengestellwand der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 befestigbare, insbesondere anschraubbare Halteeinrichtung 78 als Einzelteil. Die Halteeinrichtung 78 weist eine z. B. hakenförmig ausgebildete Aussparung 79 auf, in welche das betreffende Verbindungselement 77 des Transportwagens, z. B. ein Bolzen, formschlüssig eingreifen kann. Darüber hinaus kann an der Halteeinrichtung 78 eine Anschlagfläche 81 angeformt oder ausgebildet sein, welche eine Gegenfläche zu einer der am Transportwagen ausgebildeten Anschlagsflächen 73 bildet, wenn der Transportwagen an der lichten Weite zwischen den beiden Seitengestellen der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 zur Herstellung einer lösbaren Verbindung mit derselben eingesetzt bzw. eingepasst wird. Die stirnseitig am Transportwagen ausgebildeten Anschlagsflächen 73 dienen damit insbesondere im Zusammenwirken mit der jeweiligen Anschlagfläche 81 an den Halteeinrichtungen 78 dazu, den Transportwagen zur betreffenden Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 auszurichten.
  • Mit der Herstellung der Verbindung zwischen dem Transportwagen und der am Gestell 16 der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 angeordneten Halteeinrichtung 78 kann eine Signaleingabe an eine Steuereinheit einhergehen. Insbesondere kann an der Halteeinrichtung 78 ein Schaltkontakt angebracht oder ausgebildet sein, mittels welchem z. B. beim Einhängen des Transportwagens an der Halteeinrichtung 78 ein vorzugsweise elektrisches Signal ausgelöst wird, welches die dieses Signal empfangende Steuereinheit veranlasst, durch eine Ausgabe eines entsprechenden Steuersignals eine Schutzeinrichtung an der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 zu aktivieren oder zu deaktivieren. Dieses Betätigen einer Schutzeinrichtung an der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 kann z. B. ein Verschwenken einer Fingerschutzstange oder ein Festsetzen eines ansonsten bewegbaren Bauteils an dieser Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 betreffen. Beispielsweise kann durch das mit der Herstellung der Verbindung zwischen dem Transportwagen und der Halteeinrichtung 78 ausgelöste Signal eine höhenverstellbare, diesen Transportwagen aktuell tragende Galerie 49 der Druckeinheit 44; 44.1; 44.2 (4 bis 6) in ihrer aktuellen Betriebsposition, d. h. Höheneinstellung, arretiert werden.
  • Von den Rädern 72 des Transportwagens bilden zwei gleichgerichtete Räder 72 durch einen Abstand zwischen ihren einander zugewandten rotierbaren scheibenförmigen oder ringförmigen Flächen eine Spurweite s43 (8) aus. Dabei ist eines der Räder 72 des Transportwagens an einem ersten Endpunkt dieser Spurweite s43 und das hinsichtlich dieser Spurweite s43 zweite Rad 72 an einem zweiten Endpunkt dieser Spurweite s43 angeordnet. Ein Masseschwerpunkt des Rahmens 71 des Transportwagens ist in einer zur Spurweite s43 lotrechten Ebene außermittig dieser Spurweite s43 angeordnet. Der Masseschwerpunkt des Rahmens 71 ist insbesondere in einer solchen zur Spurweite s43 lotrechten Ebene angeordnet, welche den einen Endpunkt der Spurweite s43 tangiert oder gar außerhalb der Spurweite s43, d. h. außerhalb des durch die Spurweite s43 zwischen den betreffenden Rädern 72 ausgebildeten Abstandes angeordnet ist. Der Transportwagen weist somit in seiner bevorzugten Ausführungsvariante hinsichtlich einer die Mitte der Spurweite s43 orthogonal durchlaufenden Ebene mit Bezug auf seine Längsrichtung eine unsymmetrische Massenverteilung auf. Zum Ausgleich dieser für den Transportwagen durch die mit Bezug auf die Spurweite s43 außermittige Anordnung des Rahmens 71 verursachten unsymmetrischen Massenverteilung ist an dem anderen Endpunkt der von den zwei gleichgerichteten Rädern 72 ausgebildeten Spurweite s43 vorzugsweise bodennah, z. B. unterhalb von 20% der Höhe h43 dieses Transportwagens, z. B. in Form eines massiven Klotzes ein Gegengewicht 82 (8) zum Masseschwerpunkt des Rahmens 71 des Transportwagens und gegebenenfalls auch zu dessen Ladung angeordnet, so dass eine lotrechte Projektion des Gesamtschwerpunktes des sowohl unbeladenen als auch mit Druckformen 01 beladenen Transportwagens auf eine durch die Aufstandpunkte der Räder 72 des Transportwagens auf der Verfahrebene aufgespannte Grundfläche jeweils innerhalb dieser Grundfläche angeordnet ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 01
    Druckform
    02
    03
    Ende
    04
    05
    06
    Druckwerkszylinder, Formzylinder
    07
    Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder
    08
    Farbwerk
    09
    Druckformmagazin
    10
    11
    12
    13
    14
    15
    16
    Gestell
    17
    18
    Bedruckstoff, Materialbahn, Papierbahn
    19
    Papierleitwalze
    20
    21
    22
    23
    24
    25
    26
    27
    28
    29
    30
    31
    32
    Rohling
    33
    Plattenbelichtungseinrichtung
    34
    35
    36
    37
    38
    39
    40
    41
    42
    43
    Sammelbehälter
    44
    Druckeinheit
    44.1
    Druckeinheit
    44.2
    Druckeinheit
    45
    46
    47
    48
    49
    Galerie
    50
    51
    Speichereinrichtung
    52
    53
    54
    55
    56
    57
    Sortierstation
    58
    Fach
    59
    Stirnseite
    60
    61
    Hubeinrichtung
    62
    Greifeinrichtung
    63
    Auflagetisch
    64
    Andrückeinrichtung, Rollenleiste
    65
    66
    Feuchtwerk
    67
    Andrückelement
    68
    Kanal
    69
    70
    71
    Rahmen
    72
    Rad
    73
    Anschlagsfläche
    74
    Halteelement
    75
    76
    Fach
    77
    Verbindungselement
    78
    Halteeinrichtung
    79
    Aussparung
    80
    81
    Anschlagfläche
    82
    Gegengewicht
    H
    Höhe
    A43
    Speicherspalte
    B43
    Speicherspalte
    C43
    Speicherspalte
    D43
    Speicherspalte
    A63
    Abschnitt
    B63
    Abschnitt
    C63
    Abschnitt
    D63
    Abschnitt
    H1
    Abstand
    H2
    Abstand
    a58
    Abstand
    b43
    Breite
    h43
    Höhe
    l43
    Länge
    s43
    Spurweite

Claims (11)

  1. Mobiles Transportmittel zum Transport von mindestens einer einer Druckeinheit (44; 44.1; 44.2) einer Druckmaschine zuzuführenden oder von dort abzuführenden Druckform (01), wobei dieses Transportmittel als ein von Rädern (72) getragener Transportwagen ausgebildet ist, wobei von diesen Rädern (72) zwei gleichgerichtete Räder (72) durch einen Abstand zwischen ihren einander zugewandten rotierbaren Flächen eine Spurweite (s43) ausbilden, wobei eines dieser Räder (72) an einem ersten Endpunkt dieser Spurweite (s43) und das hinsichtlich dieser Spurweite (s43) zweite Rad (72) an einem zweiten Endpunkt dieser Spurweite (s43) angeordnet ist, wobei der Transportwagen seiner Länge (l43) nach in mehrere in einer Reihe angeordnete Speicherspalten (A43; B43; C43; D43) untergeteilt ist, wobei in den jeweiligen Speicherspalten (A43; B43; C43; D43) jeweils mindestens ein Halteelement (74) vorgesehen ist, an welchem Halteelement (74) jeweils mindestens eine Druckform (01) befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Masseschwerpunkt eines Rahmens (71) des Transportwagens in einer zur Spurweite (s43) lotrechten Ebene an dem einem Endpunkt dieser Spurweite (s43) oder außerhalb des durch die Spurweite (s43) zwischen den betreffenden Rädern (72) ausgebildeten Abstandes angeordnet ist, wobei an dem anderen Endpunkt dieser Spurweite (s43) ein Gegengewicht (82) zumindest zu dem Masseschwerpunkt des Rahmens (71) angeordnet ist, wobei der Transportwagen mindestens ein Fach (76) aufweist, welches der Aufnahme mindestens einer gebrauchten, in der Druckeinheit (44; 44.1; 44.2) nicht mehr benötigten Druckform (01) dient.
  2. Mobiles Transportmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dessen Breite (b43) weniger als 25% von dessen Länge (l43) und weniger als 50% von dessen Höhe (h43) beträgt.
  3. Mobiles Transportmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegengewicht (82) unterhalb von 20% einer Höhe (h43) des Transportwagens angeordnet ist.
  4. Mobiles Transportmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportwagen mindestens ein Verbindungselement (77) aufweist, mit welchem dieser in seinem an der Druckeinheit (44; 44.1; 44.2) angeordneten Betriebszustand mit einem Gestell dieser Druckeinheit (44; 44.1; 44.2) lösbar verbunden oder zumindest verbindbar ist.
  5. Mobiles Transportmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich dessen Länge (l43) über eine gesamte Breite einer Bedienseite der Druckeinheit (44; 44.1; 44.2) erstreckt.
  6. Mobiles Transportmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Speicherspalten (A43; B43; C43; D43) in ihrem jeweiligen Übergang untereinander barrierefrei ausgebildet sind.
  7. Mobiles Transportmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in jeder Speicherspalte (A43; B43; C43; D43) jeweils mehrere Halteelemente (74) vorgesehen sind, welche in unterschiedlichen Höhen (h43) des Transportwagens angeordnet sind.
  8. Mobiles Transportmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dessen beiden Stirnseiten jeweils mindestens ein Verbindungselement (77) ausgebildet ist.
  9. Mobiles Transportmittel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Verbindungselement (77) in mindestens eine an der Druckeinheit (44; 44.1; 44.2) ausgebildete Halteeinrichtung (78) einkoppelbar ist.
  10. Mobiles Transportmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich das mindestens eine Fach (76), welches der Aufnahme mindestens einer gebrauchten, in der Druckeinheit (44; 44.1; 44.2) nicht mehr benötigten Druckform (01) dient, über die Länge (l43) des Transportwagens erstreckt.
  11. Mobiles Transportmittel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Fach (76), welches der Aufnahme mindestens einer gebrauchten, in der Druckeinheit (44; 44.1; 44.2) nicht mehr benötigten Druckform (01) dient, auf einer vom Gegengewicht (82) abgewandten Seite des Rahmens (71) angeordnet ist.
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