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Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Verbindung von Holzbauteilen unter Verwendung von Unterlegelementen und Schrauben.
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Zur Verbindung von Holzbauteilen, beispielsweise Holzbalken oder dergleichen in gegenseitiger Längsrichtung, ist es bislang üblich, die Holzbauteile beispielsweise dadurch zu verbinden, dass auf beiden Seiten der Balken gelochte Metallstreifen befestigt werden. Dabei werden entweder Schlossschrauben verwendet, die von dem Metallstreifen auf der einen Seite durch den Balken hindurch zu dem Metallstreifen auf der anderen Seite hindurch gehen und dort mit einer Mutter gesichert sind, oder die Metallstreifen werden mit Holzschrauben festgeschraubt. In beiden Fällen erfolgt eine Beanspruchung der Schrauben quer zur Längsachse, also auf Scherung des Schraubenschafts. Ebenfalls bekannt ist die Befestigung mit Nägeln. Auch dann erfolgt die Beanspruchung der Verbindungselemente quer zur Längsachse, also auf Scherung. In dieser Richtung lassen sich aber stiftförmige Verbindungselemente nur weniger belasten als in Zugrichtung.
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Nun gibt es auch die Möglichkeit, dass diese Metallstreifen schräg gebohrte Löcher aufweisen, so dass Holzschrauben schräg eingeschraubt werden können. Dies führt dazu, dass die Schrauben überwiegend auf Zug beansprucht werden. Damit aber die Beanspruchung tatsächlich auf Zug erfolgt, muss dafür gesorgt werden, dass die Schraubenköpfe flächig anliegen. Daher ist es erforderlich, einen Sitz für die Unterseite der Schraubenköpfe herzustellen, gleichgültig, ob es sich um Senkkopfschrauben oder Schrauben mit einer flachen Unterseite des Schraubenkopfs handelt. Derartige Einsenkungen lassen sich in der Regel nicht auf der Baustelle selbst herstellen, sondern müssen fabrikmäßig angebracht werden.
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Ebenfalls bekannt sind Dübel besonderer Bauart.
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Durch die
AT 73685 B ist eine Anordnung zur Verbindung von Holzbauteilen mit einem Holzbauteil und einem zur flächigen Anlage an dem Holzbauteil ausgebildeten, Löcher aufweisenden Metallstreifen bekannt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Möglichkeit zur Verbindung von Holzbauteilen zu schaffen, die sich mit einfachen Mitteln verwirklichen lässt, so dass sie sich auch auf der Baustelle oder mit einfachen Maschinen herstellen lässt.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Verbindungsanordnung für Holzbauteile vor, die die im Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist. Die Erfindung schlägt ebenfalls die Verwendung eines Unterlegelements zur Verbindung von Holzelementen und Metallelementen vor. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Mithilfe des Unterlegelements ist es möglich, Metallelemente mit ganz normalen Löchern zu versehen, deren Achse senkrecht zur Oberfläche des Metallelements verläuft. In ein solches Loch wird dann dieses Unterlegelement mit seinem Eingriffsansatz eingesetzt, der an dem Rand des Lochs, beispielsweise längs des gesamten Umfangs, anliegt. Die Schraube wird durch den Durchgang in das Holz eingeschraubt beziehungsweise ein Nagel durch den Durchgang in das Holz eingeschlagen, so dass im befestigten Zustand die Schraube beziehungsweise der Nagel überwiegend auf Zug beansprucht wird. Der Kopf des Befestigungselements liegt an der Anlagefläche des Unterlegelements an. Der Eingriffsansatz überträgt entstehende Kräfte dann auf den Rand des Lochs in dem Metallelement, so dass die bei der Verbindung von Balken in Längsrichtung auftretenden Kräfte in günstiger Weise auf die stiftförmigen Verbindungsmittel übertragen werden. Im Folgenden wird häufig der Begriff der Schraube verwendet, obwohl auch Nägel darunter zu verstehen sind.
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Die Löcher in dem Metallelement können mit einfachsten Mitteln gebohrt werden, da sie senkrecht zur Oberfläche verlaufen und eine Bohrmaschine überall zur Verfügung steht. Die Unterlegelemente sind einfache Bauteile, die wenig Platz benötigen und die ähnlich wie die Schrauben auf Vorrat zur Verfügung gestellt werden. Der Durchmesser des Durchgangs durch das Unterlegelement entspricht dem Nenndurchmesser der zugehörigen Schraube.
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Unterlegelemente können für die unterschiedlichsten Arten von Schraubenköpfen ausgebildet sein, beispielsweise für Schrauben mit einer ebenen Unterseite am Schraubenkopf, so dass das Unterlegelement an dem oberseitigen Ende des Durchgangs eine ebene Anlagefläche für die Unterseite des Schraubenkopfs aufweist.
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Ebenfalls möglich ist es, für die üblicherweise verwendeten Senkkopfschrauben, dem oberseitigen Ende des Durchgangs eine kegelförmig angesenkte Stirnfläche zu verleihen.
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Die erwähnte Anlagefläche an der Unterseite des Unterlegelements ist dazu bestimmt, auf der Oberfläche des metallischen Elements auf- bzw. anzuliegen. Da als metallische Elemente üblicherweise Metallstreifen oder Metallbleche verwendet werden, ist es sinnvoll, die Anlagefläche eben auszubilden. In Spezialfällen kann es auch möglich sein, dieser Anlagefläche eine andere Flächenform zu geben.
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Der Eingriffsansatz ist dazu bestimmt, wie bereits erwähnt, in ein Loch des metallischen Elements eingesetzt zu werden. Es ist daher sinnvoll, dass die Unterseite des Eingriffsansatzes ebenfalls in einer Ebene liegt, da die Metallstreifen oder Metallbleche üblicherweise eine konstante Dicke aufweisen.
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Während bei fabrikmäßig unter einem spitzen Winkel vorgebohrten und angesenkten Metallstreifen die Orientierung und der Winkel der Bohrung festliegen, ist es mithilfe des von der Erfindung vorgeschlagenen Unterlegelements möglich, Unterlegelemente für verschiedene Winkel vorzuhalten, beispielsweise Unterlegelemente, bei denen der Winkel des Durchgangs mit der ebenen Anlagefläche 15° beträgt, oder 30°, bis hin zu Winkeln von 80°.
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Darüber hinaus ist es möglich, auch die Orientierung der Achse des Durchgangs gegenüber der Zugrichtung auszurichten. Dies geschieht durch einfaches Verdrehen des Unterlegelements um die Achse des Eingriffsansatzes in dem Loch des Metallelements.
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In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Anlagefläche des Unterlegelements an einer Scheibe ausgebildet ist, der gegenüber der Durchgang als Buchse oder Hülse ausgebildet sein kann. Zur verbesserten Möglichkeit der Orientierung der Achse des Durchgangs kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Scheibe oval oder in sonstiger Weise lang gestreckt ausgebildet ist.
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Was den Eingriffsansatz angeht, so schlägt die Erfindung vor, dass dieser als kreiszylindrischer Vorsprung ausgebildet ist. Auch wenn die Öffnung des Durchgangs in der Unterseite des Eingriffsansatzes als Oval ausmündet, kann dennoch der Eingriffsansatz als Kreiszylinder ausgebildet sein. Er kann in diesem Falle an einem kreisrunden Loch längs des gesamten Umfangs beziehungsweise Rands anliegen.
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Es ist aber ebenfalls möglich, dass der Eingriffsansatz eine Außenform aufweist, die der Ausmündung der Öffnung des Durchgangs in der Unterseite des Eingriffsansatzes geometrisch ähnlich ist, also ebenfalls als Oval oder auch als Langloch ausgebildet ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Loch in dem Metallstreifen oder Metallbleche ebenfalls als Langloch ausgebildet ist. Langlöcher lassen sich mit Fräsmaschinen ebenfalls sehr einfach herstellen, indem zunächst ein Loch gebohrt und dann das Metallelement quer zur Achse des Lochs gegenüber einem Fräser verschoben wird. Die Ausbildung des Eingriffsansatzes mit einer ovalen Form hat auch den Vorteil, dass zwei benachbarte Unterlegelemente näher aneinander herangerückt werden können.
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In Weiterbildung der Erfindung kann auch vorgesehen sein, dass der Eingriffsansatz bewusst eine von der Kreisform abweichende Form aufweist, beispielsweise ein Mehreck. Damit kann im Zusammenwirken mit mehreckigen gestanzten Löchern in dem Metallblech eine bestimmte Ausrichtung des Unterlegelements und damit des auf Zug zu beanspruchenden stiftförmigen Verbindungsmittels erzwungen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Lastrichtung nicht in der Fläche des Metallstreifens, sondern senkrecht zu dieser liegt.
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Da das Unterlegelement in Längsrichtung seiner Anlagefläche an dem Metallstreifen auftretenden Kräfte auf die Längsachse der Schraube übertragen soll, und zur Übertragung der Kräfte in dieser Richtung nur der Rand des Eingriffsansatzes und der Wand des Lochs in dem Metallstreifen zur Verfügung steht, ist es sinnvoll, dass der Eingriffsansatz eine Erstreckung senkrecht zur Anlagefläche aufweist, die der Dicke des Metallelements entspricht.
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Wenn Metallstreifen oder Metallbleche unterschiedlicher Dicke zur Verbindung von Holzbauteilen verwendet werden sollen, so ist es möglich, Unterlegelemente mit Eingriffsansätzen verschiedener Dicke vorzuhalten. Es ist aber ebenfalls möglich und wird von der Erfindung vorgeschlagen, dass man stattdessen Adapter verwendet, die als flache ebene Metallelemente ausgebildet sind und einen Durchgang haben, dessen Innenkontur in dem dem Unterlegelement zugeordneten Bereich der Außenkontur des Eingriffsansatzes entspricht, während die Durchgangsöffnung des Unterlegelements sich in dem Adapterelement fortsetzt. Dann kann man ein Unterlegelement mithilfe eines Adapterelements auf eine vergrößerte Dicke des Metallstreifens anpassen.
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Es ist auch möglich, dass Adapter nur an der Seite des Eingriffsansatzes zur Anlage kommen, an der die Belastung auftritt. Daher braucht ein Adapter keine den Eingriffsansatz umgebende Öffnung aufzuweisen, sondern es reicht aus, dass ein Adapter den Eingriffsansatz über einen Teil seines Umfangs umfasst.
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In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Adapterelement radial kleiner ist als die Anlagefläche des Unterlegelements, so dass die Anlagefläche des Unterlegelements weiterhin ihre Aufgabe erfüllen kann, an der Oberseite des Metallstreifens anzuliegen.
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Wie bereits erwähnt, sollen die von der Erfindung vorgeschlagenen Unterlegelemente dazu verwendet werden, auf Zug beanspruchte Metallstreifen an einer Längsseite eines Holzbauelements zu befestigen. Dabei wird das Unterlegelement in der Weise mit dem Metallstreifen verbunden, dass der Eingriffsansatz in ein Loch des Metallstreifens eingesetzt wird und dass die Anlagefläche des Unterlegelements die Eindringtiefe in den Metallstreifen begrenzt.
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Üblicherweise dienen zur Befestigung von Metallstreifen, die beispielsweise zwei Balken in Längsrichtung miteinander verbinden sollen, nicht nur ein Loch und ein Unterlegelement, sondern eine Vielzahl von Löchern, eine Vielzahl von Unterlegelementen und eine Vielzahl von stiftförmigen Verbindungsmitteln. Dabei kann vorgesehen sein, dass nicht alle Verbindungsmittel die gleiche Orientierung gegenüber der Zugrichtung aufweisen.
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Es ist jedoch sinnvoll, bei einer genau definierten Zugrichtung die Unterlegelemente so zu orientieren, dass das oberseitige Ende des Durchgangs des Unterlegelements in Zugrichtung orientiert ist.
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Die Erfindung schlägt ebenfalls vor, Unterlegelemente dazu zu verwenden, Metallbleche oder Metallstreifen an Hirnholz zu befestigen. Bei der Befestigung an Hirnholz müssen die Schrauben ebenfalls schräg angeordnet werden. Dies gilt dann nicht nur bei der Verbindung von Balken in Längsrichtung, sondern allgemein.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der Zusammenfassung, deren beider Wortlaut durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird, der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
- 1 eine Seitenansicht eines Unterlegelements mit einer angedeuteten Schraube;
- 2 einen Schnitt durch ein Unterlegelement;
- 3 eine perspektivische Ansicht des Unterlegelements der 2;
- 4 die Anordnung eines Unterlegelements bei der Verwendung an einem Balken;
- 5 eine der 4 entsprechende Darstellung mit einem Adapterelement;
- 6 eine Ansicht eines weiteren Adapterelements von unten;
- 7 einen Schnitt durch das Adapterelement der 6;
- 8 die Anbringung des Adapterelements der 6 und 7 an einem Unterlegelement;
- 9 die Draufsicht auf ein weiteres Unterlegelement;
- 10 einen Querschnitt durch das Unterlegelement der 9 längs Linie X-X in 9;
- 11 eine Anordnung aus Unterlegelementen, Holzbalken und Blech streifen.
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Das in 1 dargestellte Unterlegelement ist als einstückiges Bauteil ausgebildet. Es enthält eine Platte 1, die eine ebene Oberseite 2 und eine ebene Unterseite 3 aufweist, die eine Anlagefläche bildet. Von der Unterseite 3 aus steht ein flachzylindrischer Eingriffsansatz 4 über die Anlagefläche 3 nach unten vor. Die untere Begrenzung 5 des Eingriffsansatzes 4 liegt in einer Ebene, die parallel zu der Ebene der Unterseite 3 der Scheibe 1 verläuft. Von der Oberseite 2 der Platte 1 aus erstreckt sich eine Hülse 6, die mit der Oberseite 2 der Platte 1 einen Winkel von beispielsweise 45° einnimmt. Das obere Ende 7 der Hülse 6 liegt in einer Ebene, die senkrecht zu der Achse der Hülse 6 verläuft. Durch das Innere der Hülse 6 verläuft ein Durchgang 8, siehe auch 2. Der Durchgang 8 ist zylindrisch ausgebildet und ist dazu bestimmt, den Schaft 9 einer Schraube aufzunehmen, deren Kopf 10 dann zur Anlage an der oberen Begrenzung 7 der Hülse 6 gelangt.
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Der Eingriffsansatz 4 ist in Umfangsrichtung allseits von der Anlagefläche 3 an der Unterseite der Scheibe 1 umgeben.
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Die Ausführungsform der 1 ist dazu bestimmt, eine Schraube mit einer ebenen Unterseite 11 des Schraubenkopfs 10 aufzunehmen. Daher liegt die obere Begrenzung 7 in einer Ebene, das heißt um den Durchgang 8 herum ist eine ebene Ringschulter gebildet.
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Bei der Ausführungsform der 2, die einen Schnitt durch ein Unterlegelement nach der Erfindung darstellt, ist im Bereich der oberen Stirnkante 7 der Hülse 6 eine auf einem Kegel liegende Anlagefläche 12 für die Unterseite des Schraubenkopfs vorhanden. Diese Ausführungsform ist für eine Senkkopfschraube bestimmt. Man sieht bei der Ausführungsform der 2 in dem dargestellten Schnitt, dass der Durchgang 8 an der Unterseite 5 des Eingriffsansatzes 4 ausmündet, und zwar in einer Öffnung 13, die ein Oval bildet.
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3 zeigt eine perspektivische Ansicht der Ausführungsform der 2. Man sieht hier, wie die Hülse 6 aus der Oberseite 2 der Scheibe 1 nach oben zeigt.
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4 zeigt, wie ein solches Adapterelement verwendet werden soll. An einem Balken 14, der hier nur abgebrochen dargestellt ist, soll ein Metallstreifen 15 befestigt werden, der in Richtung des Pfeils 16 auf Zug beansprucht werden soll. Dieser Metallstreifen 15 weist ein Loch 17 auf, beispielsweise ein kreisrundes gebohrtes Loch 17. Für dieses Loch wird ein Unterlegelement verwendet, bei dem der Eingriffsansatz 4 die gleiche Dicke aufweist wie der Metallstreifen 15 und den gleichen Außendurchmesser wie das Loch 17. In diesem Fall ist also beispielsweise der Eingriffsansatz 4 als Kreiszylinder ausgebildet. Er liegt daher längs seines Umfangs an dem Rand des Lochs 17 an. Dann wird eine Schraube von der Oberseite 7 des Hülsenelements 6 in den Durchgang 8 hinein gesteckt und in den Balken 14 eingeschraubt. Wenn nun auf den Metallstreifen 15 in Richtung des Pfeils 16 eine Zugkraft ausgeübt wird, so liegt der Rand des Lochs 17 an dem Rand des Eingriffsansatzes 4 an und bildet dadurch eine Zugkraft auf die Schraube in deren Längsrichtung aus. Schrauben sind in Richtung ihrer eigenen Längsachse wesentlich stärker belastbar als in Querrichtung. Bei dieser Zugbelastung in Richtung des Pfeils 16 kommt es also darauf an, dass der Eingriffsansatz 4 längs seines halben Umfangs, der Richtung des Pfeils 16 abgewandt, flächig an der Wand des Lochs 17 anliegt.
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Das Unterlegelement ist aber auch dann sinnvoll zu verwenden, wenn die auf das Metallelement 15 einwirkende Kraft senkrecht zu der Fläche dieses Metallelements 15 verläuft, also in Richtung des Pfeils 26.
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Es ist nicht erforderlich, dass der Eingriffsansatz 4 eine Außenkontur in Form eines Kreises hat. Es könnte auch die Form eines Langlochs gegeben sein, sofern das Loch 17 in dem Metallstreifen 15 für einen passgenauen Einsatz die gleiche Form aufweist.
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Die Kraftübertragung ist dann besonders günstig, wenn die Dicke des Eingriffsansatzes 4, also der Abstand zwischen der Anlagefläche 3 an der Unterseite der Scheibe 1 und der Unterseite 5 des Eingriffsansatzes 4, der Dicke des Metallstreifens 15 gleich ist. ist der Eingriffsansatz 4 dünner, steht nur eine kleinere Fläche zur Kraftübertragung zur Verfügung.
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Um nun bei unterschiedlich dicken Metallstreifen 15 dennoch immer das gleiche Unterlegelement verwenden zu können, schlägt die Erfindung die Verwendung von Adapterelementen 18 vor, wie dies im Folgenden in 5 dargestellt ist. Hier soll auf einem Balken 14 ein Metallstreifen 15' befestigt werden, der deutlich dicker ist als der Metallstreifen 15 in 4. Zwischen den Balken 14 und das Unterlegelement wird nun ein Adapterelement 18 eingelegt, das in seinem oberen Bereich 19 eine Innenöffnung mit der Form des Außenumfangs des Eingriffsansatzes 4 aufweist. Der Eingriffsansatz 4 liegt also nicht mehr am Rand der Öffnung 17 an, sondern am Rand der Öffnung des Adapterelements 18. Dieses Anliegen ist wiederum so gestaltet, dass der Eingriffsansatz 4 über seine gesamte Dicke an dem Rand der Öffnung des Adapterelements 18 anliegt. In dem unter der Unterseite 5 des Eingriffsansatzes 4 liegenden Bereich des Adapterelements 18 ist die Durchgangsöffnung des Adapterelements 18 derart versetzt, dass der Durchgang 8 des Unterlegelements sich durch das Adapterelement 18 hindurch fortsetzt. Andererseits ist der Außenumfang des Adapterelements 18 so gestaltet, dass die Unterseite 2 der Scheibe 1 wiederum auf dem Metallstreifen 15 aufliegen kann.
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Was in 4 und 5 für die Befestigung eines Metallstreifens mit einem einzigen Unterlegelement dargestellt ist, wird in der Praxis natürlich mit einer großen Zahl von solchen Unterlegelementen durchgeführt.
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Wenn der Eingriffsansatz 4 eine kreisrunde Außenkontur aufweist, so kann das Unterlegelement auch um die Achse der Öffnung 17 verdreht werden, um die Schraube auch leicht schräg zu der Zugrichtung 16 einschrauben zu können.
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Bei der Verwendung dieser Unterlegelemente wird bei der Montage dem Benutzer eine größere Zahl von solchen Unterlegelementen zur Verfügung gestellt, die beispielsweise auch unterschiedliche Winkel zwischen der Anlagefläche 2 und der Achse der Hülse 6 aufweisen.
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Bei der Ausführungsform, die in 5 dargestellt ist, weist das Adapterelement 18 eine ringsum geschlossene Durchgangsöffnung auf.
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Die 6 bis 8 zeigen nun ein weiteres Adapterelement 28 und seine Verwendung mit einem Unterlegelement. 6 zeigt dieses Adapterelement von seiner Unterseite. Wie man der 5 entnehmen kann, wirkt die Zugkraft auf das Metallelement 15', das mit den Schrauben befestigt werden soll, in Richtung des Pfeils 16. Die Kraftübertragung zwischen dem Metallelement 15' und dem Adapterelement geschieht also an der in 5 rechten Seite des Eingriffsansatzes 4. Es kann daher ausreichen, ein Adapterelement 28 so auszugestalten, dass es nur an der entgegengesetzt zur Zugrichtung angeordneten Mantelfläche des Eingriffsansatzes 4 angreift. Dies ist in 6 und 7 dargestellt. Das Adapterelement 28 weist einen unteren Bereich 29 auf, der in die Öffnung 17 des zu befestigenden Gegenstands eingesetzt wird. Dieser untere Abschnitt 29 liegt mit einer teilzylinderförmigen Stirnfläche 30 an der entsprechenden Mantelfläche des Eingriffsansatzes 4 an, siehe 8. Die parallel zueinander verlaufenden Außenseiten 31 des Abschnitts 29 weisen einen Abstand auf, der dem Außendurchmesser des Eingriffsansatzes 4 entspricht. Dadurch kommt dieser Bereich in einem Langloch des zu befestigenden Metallstreifens zum Eingriff. Der oberhalb des unteren Bereichs 29 angeordnete Bereich 32 des Adapterelements 28 steht allseits über den unteren Bereich 29 vor, ist ihm aber geometrisch ähnlich.
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Das Zusammenwirken zwischen einem Unterlegelement und dem Adapterelement 28 der 6 und 7 ist schematisch in 8 dargestellt. In dem dargestellten Beispiel weist der untere Bereich 29 des Adapterelements 28 die gleiche Dicke auf wie der Eingriffsansatz 4 des Unterlegelements. Dadurch greift die in 6 zu sehende Stirnfläche 30 an der Außenseite, also der Mantelfläche, des Eingriffsansatzes 4 an. In gleicher Weise greift eine Stirnfläche 33 des oberen Bereichs 32 des Adapterelements 22 an der Mantelfläche der Scheibe 1 an. Dadurch liegt die Oberseite 34 des Adapterelements 28 bündig in einer Ebene mit der Oberseite 2 der Scheibe 1. Da der obere Bereich 32 des Adapterelements 28 allseits über den unteren Bereich 29 vorsteht, liegt damit auch eine Unterseite 35 des oberen Bereichs 32 auf der Oberseite des zu befestigenden Gegenstands an.
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Bei der Verwendung, wie sie in 8 dargestellt ist, weist der untere Bereich 29 die gleiche Dicke auf wie der Eingriffsansatz 4. Zur Anpassung an einen zu befestigenden Gegenstand mit einer größeren Dicke kann der untere Bereich 29 dann auch eine größere Dicke aufweisen, nämlich die gleiche Dicke wie der zu befestigende Gegenstand.
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Die zusammen zu berücksichtigenden 9 und 10 zeigen ein weiteres Unterlegelement, das einfacher aufgebaut ist als das Unterlegelement der 1. Das Unterlegelement enthält eine obere Scheibe 1 mit einem kreisrunden Umfang. Konzentrisch zu dieser Scheibe 1 ist an der Unterseite der Scheibe 1 der Eingriffsansatz 4 ausgebildet, der beispielsweise ebenfalls rotationssymmetrisch ist. Von der Oberseite her ist unter einem Winkel der Durchgang 8 gebildet, der an der Unterseite 13 des Eingriffsansatzes 4 als ovales Loch ausmündet. In der Oberseite 2 der Scheibe 1 ist eine Kerbe 36 gebildet, die auf diese Weise den Zugang zu dem Durchgang 8 öffnet. Innerhalb des Elements ist eine Anlagefläche 12 für die Unterseite eines Schraubenkopfs gebildet.
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Der Eingriffsansatz 4 an der Unterseite dieses und auch der anderen Unterlegelemente kann von der Kreisform abweichen, wie dies bereits erwähnt wurde. Zum einen kann aufgrund der ovalen Austrittsöffnung in der Unterseite 13 des Eingriffsansatzes 4 dieser Ansatz 4 auch oval gestaltet werden, um zwei Unterlegelemente näher aneinander heran rücken zu können. Zum anderen kann der Eingriffsansatz 4 auch mit einer mehreckigen Form versehen zu werden, um eine bestimmte winkelmäßige Ausrichtung des Unterlegelements zu ermöglichen oder auch zu erzwingen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass die Öffnung in dem zu befestigenden Metallelement 15 ebenfalls als mehreckiges Loch gestanzt ist.
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Wenn der Eingriffsansatz 4 des Unterlegelements eine kreisrunde Außenform aufweist, kann es für die korrekte Ausrichtung zwischen einem Unterlegelement und einem Adapterelement sinnvoll sein, eine Ausrichteinrichtung oder Ausrichthilfe zwischen beiden vorzusehen. Dies kann in Form einer Kerbe geschehen, die mit einem Vorsprung zusammenwirkt. Dabei ist sinnvollerweise die Kerbe in dem Eingriffsansatz des Unterlegelements angeordnet, da sie dann, wenn das Unterlegelement ohne Adapter verwendet wird, nicht stört.
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Die von der Erfindung vorgeschlagene Befestigungsanordnung ist in 11 näher erläutert. An einem Holzbauteil 14, beispielsweise einem Holzbalken, ist an der Oberseite und der Unterseite jeweils ein Metallstreifen 15 festgeschraubt. Der Metallstreifen 15 weist Löcher auf, in die die Unterlegelemente mit ihren Eingriffsansätzen 4 eingesetzt sind. Die durch gestrichelte Linien angedeuteten Schrauben verlaufen schräg gegenüber der Oberfläche des Holzbauteils 14. Die beiden Metallstreifen 15 reichen an der linken Seite über die Stirnfläche des Holzbauteils 14 hinaus. An dieser Stelle können die Metallstreifen 15 mit weiteren Bauteilen verbunden werden, beispielsweise einem gleichartigen Balken, so dass die Metallstreifen die beiden Holzbauteile miteinander verbinden. Auch eine Befestigung an einem metallischen Element ist hier denkbar, ebenso eine Verbindung mit quer zur Längsrichtung verlaufenden Bauteilen.