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Die vorliegende Erfindung betrifft das oberbegrifflich Beanspruchte und bezieht sich somit auf das Gebiet der minimalinvasiven Medizin.
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In der minimalinvasiven Medizin wird ein Eingriff im Körperinneren eines Patienten mit Instrumenten durchgeführt, die durch eine nur kleine, natürliche oder etwa durch einen Einschnitt erzeugte Körperöffnung bis zum Situs, das heißt der Eingriffsstelle, vorgeschoben werden. An die hierfür verwendeten medizinischen Instrumente werden hohe Anforderungen gestellt. Neben der physiologischen Verträglichkeit der verwendeten Materialien ist es insbesondere erforderlich, sehr kleine und flexible Instrumente zu schaffen, um bei gleichem Einschnitt tiefer in das Körperinnere eindringen zu können, bestimmte Stellen im Körper überhaupt zu erreichen, die simultane Verwendung mehrerer Instrumente zu ermöglichen usw.
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Obwohl die minimalinvasiven Medizininstrumente möglichst filigran ausgestaltet werden sollen, um einen Eingriff tief im Körperinneren problemfrei zu ermöglichen und insbesondere einen hinreichenden Spülmittelstrom um das Instrument herum zu ermöglichen, muss das Instrument einfach und sicher zu bedienen sein, um einen schnellen, keine lange Narkose erfordernden Eingriff ohne Komplikationen auch durch noch unerfahrene Chirurgen zu ermöglichen.
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So ist es etwa im Bereich der Urologie möglich geworden, über Endoskope Nierensteine und dergleichen zu entfernen. Dazu wird ein endoskopischer Katheter eingeführt, der eine optische Übertragung von Bildern aus dem Körperinneren erlaubt und zumindest eine lichte Öffnung besitzt, durch welche ein oder mehrere Medizininstrumente eingeführt werden können und durch welche der Situs gespült werden kann.
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Als Medizininstrument, das derart endoluminal verwendet werden kann, wird dann ein sogenanntes Steinfangkörbchen eingeführt. Dieses besteht aus einem Hüllschlauch und einer in diesem hin und her beweglichen Seele, an deren in den Körper einzuführenden Ende sich ein aus sich an wenigstens einer Stelle kreuzenden Drähten gebildetes Fangkörbchen befindet. Das Fangkörbchen öffnet sich, wenn im Körperinneren die Seele aus dem Hüllschlauch herausgeschoben wird. Das Fangkörbchen kann dann um einen Nierenstein oder dergleichen gelegt werden. Beim Zurückziehen der Seele in den Hüllschlauch legen sich die Drähte um den Stein und der Stein kann dann, gemeinsam mit dem Hüllschlauch, durch die lichte Röhre des Endoskops entfernt werden.
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Bei herkömmlichen minimalinvasiven Steinfangkörbchen besteht ein Problem darin, dass oftmals beim Zurückziehen der Seele eines Steinfanginstruments mit dem gefangenen Stein auf das im Körperinneren befindliche Hüllschlauchende soviel Kraft ausgeübt wird, dass der Hüllschlauch beginnt, zu knicken, sich stark zu schlängeln usw. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Behinderung des Spülmittelflusses inakzeptabel.
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Es sind daher bereits drahtverstärkte Mikrokatheter bekannt, vergleiche etwa
US-PS 7,507,229 B2 . Bei dieser ist ein Viellagen-Katheter zum Einführen an im Körperinneren liegende Stellen mit einer Umhüllungsschicht, einer Verstärkungsschicht und einer inneren Auskleidung vorgesehen, wobei durch den inneren Bereich eine Seele oder dergleichen vorgeschoben werden kann. Die Flexibilität am distalen Ende, das heißt jenem Ende des Medizininstrumentes, das tief ins Körperinnere eingeschoben wird und bei welchem der Kontakt zwischen medizinischem Werkzeug und der zu behandelnden Stelle erfolgt, kann durch Entfernen der Hülle oder dergleichen erhöht werden, was auch die von Medizinern geforderte Umlenkbarkeit um wenigstens 270° mit engem Krümmungsradius gewährleistet. Derartige Instrumente sind auf dem Markt verfügbar, jedoch in der Fertigung teuer und auf Grund der Drahteinlage im Hüllschlauch unerwünscht groß.
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Ein Verfahren zur Einstellung der Steifheit einer Mikroröhre und zur Herstellung derartiger Röhren ist im übrigen aus der
US-PS 6,841,214 B1 bekannt.
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Aus der
DE 196 93 811 A1 ist ein chirurgisches Instrument mit einem Zugelement bekannt, welches mit zumindest einem Maulteil eines Maules verbunden, in einem Außenrohr geführt und andernends des Maulteils mit einem Betätigungsgriff verbunden ist. Es soll sich das Außenrohr gegen einen Kraftspeicher abstützen und nach Schließen des Maules durch den Betätigungsgriff in Zugrichtung des Zugelements führbar sein. Erwähnt wird die Einführung derartiger Instrumente direkt oder über einen Trokar in den menschlichen Körper.
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Aus der
DE 27 35 706 A1 ist eine Vorrichtung zum Handhaben eines medizinischen Instruments wie etwa einer Gewebeprobenentnahmezange über einen Steuerdraht, der verschieblich innerhalb einer flexiblen Führungsspirale angeordnet ist, bekannt. Auch bei dieser Anordnung sollen übermäßige Kräfte zwischen verschiedenen Elementen der Vorrichtung vermieden werden.
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Ein chirurgisches Gerät mit einem Körbchen ist auch aus der
US 6,264,664 B1 bekannt. Als Anwendungsgebiete werden die Entfernung von Nierensteinen, Gallensteinen und dergleichen ohne großen Einschnitt erwähnt. Es soll eine Hülse aus coextrudiertem Material vorgesehen werden, in welcher eine hohle Welle mit einem Durchgangskanal vorgesehen ist, durch den wiederum ein Instrument, insbesondere ein Beobachtungsinstrument geführt wird. Das den hohlen Kanal aufweisende Mittelelement soll aus miteinander verdrehten Drähten gebildet sein.
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Die Anordnungen nach dem Stand der Technik sind auf Grund ihrer armierungsbedingt zu hohen Wandstärke zu dick und unflexibel und beschränken überdies den Spülstrom.
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Aus der
DE 94 12 371 U1 ist eine als Steinfänger oder dergleichen ausgebildete Sonde bekannt, mit einem Sondenschlauch, der einen Draht enthält, welcher am proximalen Ende mit einer Betätigungshandhabe zur Verschiebung im Sondenschlauch gekoppelt ist und der sich am distalen Ende in einen Arbeitsabschnitt (Körbchen) fortsetzt, welcher aus mehreren, sich in vorgeschobener Stellung des Drahtes zueinander spreizenden Einzelabschnitten besteht, wobei zwischen Draht und Betätigungshandhabe ein Feder-Leerweg eingeschaltet ist, der bevorzugt von einer Wendelfeder gebildet ist, die in einem starren, von der Betätigungshandhabe verlagerbaren Endabschnitt angeordnet und mit dem proximalen Ende des Drahtes verbunden ist. Auf diese Weise sucht die vorbekannte Anordnung zu vermeiden, dass die Arbeitsabschnitte das fordere Ende des Schlauches beschädigen, insbesondere spalten. Es wird erwähnt, dass dies dazu führen kann, dass der Stein durch ungünstige Belastungskomponenten aus dem Körbchen heraus rutscht. Erwähnt wird beispielsweise die Verwendung im Gallengang.
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Dies gilt auch für andere Einsatzgebiete von endoluminalen oder anderen minimalinvasiven medizinischen Instrumenten, wie der Urologie, der Gastrologie, im Bereich der Hals-Nasen-Ohren-Medizin, für die Arthroskopie und/oder die Bronchoskopie. Zu nennen sind dabei neben Steinfangkörbchen insbesondere andere Fremdkörpergreifer, Polypenschlingen, vasculare Körbchen etc. Im Bereich nichtendoluminaler minimalinvasiver Medizin sei etwa die Behandlung des Brustgewebes durch Milchkanäle erwähnt. Auch bei solchen Geräten treten also vergleichbare Probleme auf.
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Es ist wünschenswert, ein minimalinvasives Medizininstrument preisgünstig herstellen zu können, welches leicht bedienbar ist und einen problemfreien Eingriff erlaubt.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein solches minimalinvasives Medizininstrument bereitzustellen.
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Die Lösung dieser Aufgabe wird in unabhängiger Form beansprucht. Bevorzugte Ausführungsformen finden sich in den Unteransprüchen.
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Es wird somit ein minimalinvasives Medizininstrument nach Anspruch 1 vorgeschagen.
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Die vorliegende Erfindung hat nutzt dabei in optimaler Weise dass es möglich ist, die zwischen Hüllschlauch und Seele wirkenden Kräfte nicht unmittelbar dort aufzunehmen, wo sie aufeinander wirken, sondern vielmehr an einer von Größenproblemen nicht tangierten Stelle außerhalb des Körpers, also proximal beim Chirurgen. Dabei kann die Erkenntnis ausgenutzt werden, dass trotz sehr fragiler Ausgestaltung von minimalinvasiven Medizininstrumenten eine nicht unerhebliche Stabilität gegen Knicke am Eingriffsende dadurch gegeben ist, dass die beiden Teile sich weitgehend reibungsfrei gegeneinander bewegen können. Die Ausbildung mit Kraftbegrenzer zur Begrenzung der beim Eingriff übertragenen Kräfte macht somit Verstärkungen und dergleichen weitgehend überflüssig, weil eine Knickgefahr zwischen den im Körperinneren befindlichen Elementen nicht mehr gegeben ist.
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Es ist mit der Erfindung möglich und auch bevorzugt, wenn beide Bedienelemente jeweils lösbar am Hüllschlauch beziehungsweise der Seele angeordnet sind. Die Lösbarkeit der Bedienelemente ist beispielsweise vorteilhaft, wenn bei einem Steinfanginstrument ein gefangener Stein so groß ist, dass er nicht durch die lichte Öffnung des Endoskops, mit welchem das minimalinvasive Medizininstrument benutzt wird, entfernt werden kann und wenn es, was manchmal geschieht, auch nicht mehr möglich ist, den gefangenen Stein wieder freizugeben. In einem solchen Fall müssen die Bedienelemente entfernt werden, das Endoskop über das im Körperinneren verbleibende minimalinvasive Medizininstrument hinweg abgezogen werden und neben dem minimalinvasiven Medizininstrument wieder eingeführt werden. Dann kann mit einem zweiten minimalinvasiven Medizininstrument der Stein zerstört werden oder dergleichen. Die Lösbarkeit der Bedienelemente erleichtert es, einen derartigen Schritt schnell und bevorzugt ohne Werkzeuge vornehmen zu können.
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Die Seele wird erfindungsgemäß aus Nitinol gefertigt und wird an ihrem Ende zumindest eines der Werkzeuge Schlinge, die Steinfangkorb umfassen.
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Das minimalinvasive Medizininstrument der vorliegenden Erfindung kommt mit einem weniger stabilen Hüllschlauch aus als im Stand der Technik bekannt. Das ermögliche nichtarmierte Hüllschläuche zu verwenden und insbesondere Hüllschläuche aus einem sehr dünnen Material einzusetzen. Es ist - auch daher - bevorzugt, wenn wenigstens eines von Hülle oder Seele am extrakorporalen Bedienende, also proximal, verstärkt ist. Die bevorzugte Kraftentlastung erlaubt es insbesondere, Schläuche aus preiswerteren Materialien, zum Beispiel Teflon oder Polyurethan, zu verwenden. Dies verringert einerseits die Kosten des minimalinvasiven Medizininstrumentes und ermöglicht andererseits, das minimalinvasive Medizininstrument mit geringerem Durchmesser herzustellen als bei anderen Materialien.
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Zumindest eines von Hülle oder Seele wird am extrakorporalen Bedienende verstärkt sein, was beispielsweise durch eine um die Seele herum gecrimpte (kapillar-) rohrförmige Verstärkung und/oder eine um die Seele beziehungsweise deren rohrförmige Verstärkung herum gelegte Schrumpfschlauchanordnung geschehen kann. Die Verstärkung trägt dazu bei, dass die Bedienelemente besser am Hüllschlauch beziehungsweise der Seele befestigt werden können, so dass sowohl die Montage als auch die gegebenenfalls erforderliche Trennung von den Bedienelementen während einer Operation erleichtert ist.
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Es ist weiter bevorzugt, wenn die ersten und zweiten Bedienelemente relativ zueinander fixierbar sind. Dies kann durch Klemmung oder einen Magnetmechanismus geschehen, insbesondere durch Klemmung aneinander. Wenn die Elemente nicht in jeder beliebigen Position gegeneinander fixierbar sind, was eindeutig bevorzugt ist, so wird eine Fixierung zumindest in entweder der zurückgezogenen oder der vollständig ausgefahrenen Position wünschenswert sein. Die Fixierung erlaubt es beispielsweise, einen einmal eingefangenen Stein sicher mit dem Instrument herauszuziehen, ohne dass er dabei wieder freigegeben oder etwa durch Spülflüssigkeit aus dem Fangkörbchen befreit wird. Die Klemmung wird dabei durch das Kraftbegrenzermittel der vorliegenden Erfindung begünstigt, da nicht zu befürchten ist, dass während des Festsetzens ein Knick auftritt, weil sich etwa Hüllschlauch und Seele (beim Klemmen) noch im Übermaß gegeneinander bewegen.
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In einer besonders bevorzugten Variante können die ersten und zweiten Bedienelemente gegeneinander drehbar ausgebildet sein, wobei bevorzugt auch die Seele relativ zum Hüllschlauch gedreht werden kann, und zwar bevorzugt so weit, dass das Eingriffswerkzeug im Körperinneren entsprechend ausgerichtet wird. Die Drehbarkeit der Bedienelemente allein kann, auch ohne dass das Eingriffswerkzeug im Körperinneren gedreht wird, vorteilhaft sein, wenn in der Nähe des Endoskops oder dergleichen eine Vielzahl von zu betätigenden Instrumenten vorhanden ist, so dass die Betätigung einzelner Instrumente durch andere beeinträchtigt wird.
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In einer besonders bevorzugten Variante sind die Bedienelemente als Griffe, insbesondere ringförmige Griffe ausgestaltet, in die ein Chirurg seine Finger einführen kann.
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Erfingémaß begrenzt der Kraftbegrenzer wenigstens jene Kräfte, die beim Zurückziehen der Seele, das heißt der Auswärtsbewegung der Seele, auf das Hüllschlauchende übertragen werden. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass in gleicher Weise zusätzlich und/oder alternativ auch die von der Seele nach vorne, das heißt bei Bewegung in das Körperinnere hinein übertragenen Kräfte beschränkt werden können. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn andernfalls die Verletzung von sehr empfindlichem Gewebe zu befürchten ist. Weiter sei darauf hingewiesen, dass es auch möglich ist, den Hüllschlauch über die Seele zu schieben, statt die Seele in den Hüllschlauch zurück zu ziehen; in beiden Fällen kann es ohne die durch die Erfindung vorgeschlagenen Maßnahmen zu einem Knicken des Hüllschlauchs kommen; durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird jedoch auch bei einem minimalinvasiven Instrument, in welchem die Seele (relativ zum Beispiel zu einer Stelle im Körper) ganz oder teilweise unbeweglich ist, und stattdessen und/oder zusätzlich der Hüllschlauch bewegt und insbesondere über die Seele (zurück-)bewegt wird, ein Knicken oder dergleichen verhindert. Aus diesem Grund wird im weiteren nicht unterschieden zwischen einer Bewegung der Seele im Hüllschlauch und einer Bewegung des Hüllschlauchs relativ zur Seele.
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Die Kraftbegrenzung wird erfindungemaß so gewählt, dass allenfalls noch so große Kräfte zwischen Seele und Hülle übertragen werden können, dass der Hüllschlauch nicht geknickt wird. Dies stellt sicher, dass ein gefangener Stein oder dergleichen noch möglichst sicher fixiert werden kann, während er aus dem Körperinneren entfernt wird.
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Der Kraftbegrenzer ist mit einem Federmittel, Anspruch einer vorgespannten und durch Zurückziehen der Seele komprimierbaren Feder gebildet. Die Ausbildung des Kraftbegrenzers mit einer vorgespannten Feder erlaubt es auf besonders einfache Weise, nämlich durch Wahl der Federkonstanten und des zugelassenen Verschiebewegs, die übertragene Kraft zu begrenzen.
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Ein minimalinvasives Medizininstrument gemäß der vorliegenden Erfindung kann für eine Vielzahl unterschiedlicher medizinischer Anwendungen und überdies sowohl in der Human- wie auch der Veterinärmedizin eingesetzt werden. Neben der Anwendung für Urologie bei Steinfangkörbchenseien etwa jedwede anderen endoluminalen oder katheterbasierten Anwendungen geeignet. Erwähnt seien die urologische, gastroenterologische, Hals-Nasen-Ohren-Medizin, bronchoskopische Eingriffe, die Arthroskopie und dergleichen.
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Die Erfindung wird im Folgenden nur beispielsweise anhand der Zeichnung beschrieben. In dieser ist dargestellt durch
- 1 eine Prinzipskizze eines minimalinvasiven Medizininstrumentes nach der vorliegenden Erfindung, wobei I und II unterschiedliche Stellungen des Bedienendes veranschaulichen, 2 eine perspektivische Ansicht eines minimalinvasiven Medizininstrumentes gemäß der vorliegenden Erfindung,
- 3 eine Schnittansicht durch das Bedienende eines minimalinvasiven Medizininstrumentes nach der vorliegenden Erfindung,
- 4 eine Schnittansicht entsprechend 3 mit verschiedenen Details in anderer Position des Seelen-Bedienendes,
- 5 ein distales Ende eines erfindungsgemäßen minimalinvasiven Medizininstrumentes mit einem im Steinfangkorb befindlichen Fremdkörper,
- 6 ein minimalinvasives Instrument nach dem Stand der Technik, wobei I und II unterschiedliche Stellungen des Bedienendes veranschaulichen.
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Nach 1 umfasst ein nur schematisch angedeutetes und allgemein mit 1 bezeichnetes minimalinvasives Medizininstrument 1 ein Bedienende 2 mit einem ersten Bedienelement 2a in Eingriff mit einem Hüllschlauch 3 und ein zweites Bedienelement 2b in Eingriff mit einer durch den Hüllschlauch 3 beweglichen Seele 4, die aus Nitinol gebildet ist, wobei das erste und das zweite Bedienelement 2a, 2b gegeneinander hin und her beweglich angeordnet sind, wie durch Pfeil 5 angedeutet. An dem ersten Bedienelement 2a in Eingriff mit dem Hüllschlauch 3 ist ein Kraftbegrenzer 6 vorgesehen, der bei einem minimalinvasiven medizinischen Eingriff die von der Seele 4 auf den Hüllschlauch 3 am distalen Ende 7 übertragene Kraft begrenzt.
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Das erste Bedienelement 2a weist im dargestellten Ausführungsbeispiel beispielhaft jeweils einen Durchtrittsring 2a1 für den Ringfinger und für den Zeigefinger einer Hand auf (vergleiche 2a2), während Bedienelement 2b hier beispielhaft eine Ringöffnung für den Durchtritt des Daumens eines Chirurgen aufweist, so dass durch Gegeneinanderbewegung dieser Finger die Seele 4 im Hüllschlauch 3 hin und her bewegt werden kann; die Ausführung mit anderen Bedienelementen anstelle von Ringöffnungen sei explizit erwähnt; eine Kraftbegrenzung ist so zum Beispiel auch bei aktuatorbetätigten minimalinvasiven Geräten möglich, wenngleich sie bei manuellen Instrumenten besonders bevorzugt ist.
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Das Bedienelement 2b ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel unmittelbar mit der Seele verbunden und steht dadurch in Eingriff mit dieser. Das erste Bedienelement 2a ist über die Feder 6, die vorgespannt ist und als Kraftbegrenzer dient, sowie ein Verbindungsstück 8 mit dem Hüllschlauch fest verbunden. In dem hier nur schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Lösbarkeit der Bedienelemente von Hüllschlauch beziehungsweise Seele nicht gegeben; wie dies an einem praktischen, tatsächlich gebauten Gerät realisiert werden kann, wird mit Bezug auf die 2 bis 5 nachfolgend noch beschrieben werden.
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Am in der Benutzung des minimalinvasiven Medizininstruments in den Körper eines Patienten einzuführenden distalen Betätigungsende 7 ist ein Steinfangkorb 9 angeordnet, der Steine und dergleichen, beispielsweise bei Verwendung in der Urologie Nierensteine, fangen kann.
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Der Hüllschlauch 3 ist so dimensioniert, dass er endoluminal verwendet werden kann.
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Wenn mit dem minimalinvasiven Instrument ein Nierenstein oder dergleichen mit dem Fangkorb 9 gefangen ist und das Bedienelement 2b weg vom Bedienelement 2a entsprechend dem Kraftpfeil 10 bewegt wird, bewegt sich zunächst die Seele 4 mit dem gefangenen Stein 12 auf das distale, also körperinnere Hüllschlauchende 3 zu. Sobald der Fangkorb 9 mit dem Stein am Ende des Hüllschlauches 3 anliegt, wird in axialer Richtung des Hüllschlauches, vergleiche Pfeil 11, Kraft auf den Hüllschlauch ausgeübt. Dies führt durch entsprechende Kraftübertragung wiederum zu einer Komprimierung des Kraftbegrenzers 6, so dass beim Zurückziehen der Seele 4 die auf den Hüllschlauch 3 einwirkende Kraft begrenzt ist. Die Federkonstante der Feder 6 ist so gewählt, dass der Hüllschlauch 3 nicht knicken kann.
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6 zeigt im Vergleich hierzu die Situation bei einem minimalinvasiven Medizininstrument nach dem Stand der Technik ohne Kraftbegrenzer 6. Bei zu starkem Zurückziehen wird die Seele mit so großer Kraft gegen das Hüllschlauchende gezogen, dass das Hüllschlauchende einknickt oder in anderer Weise stark deformiert wird.
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Während das in 1 gezeigte Ausführungsbeispiel das Verständnis der Erfindung wesentlich erleichtert, wird einzusehen sein, dass eine praktische Ausführung des minimalinvasiven Medizininstruments eine hiervon verschiedene, vorteilhafte Ausgestaltung besitzen wird.
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Ein tatsächliches minimalinvasives Medizininstrument 1 wird daher, unter Benutzung weitgehend gleicher Bezugszeichen, in 2 dargestellt, wobei darauf hingewiesen sei, dass in einer typischen Anwendung der Hüllschlauch 3 eine weitaus größere Länge besitzen wird und im übrigen die Dicke des Hüllschlauchs und der Seele in den Figuren aus Gründen der besseren Darstellbarkeit übertrieben gezeichnet ist.
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In der perspektivischen Darstellung von 2 ist der Kraftbegrenzer 6 in der Spitze des Bedienelements 2 verborgen. Es wird daher nachfolgend Bezug genommen auf 4, wobei 4 im wesentlichen denselben Schnitt zeigt wie 3, jedoch 4b und 4c unterschiedliche Ausschubstellung ein der Seele 4 aus dem Hüllschlauch 3 gezeigt ist. In 3 wurde im übrigen aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Einfügung von Bezugszeichen verzichtet.
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In 4 sind dargestellt durch Bezugszeichen 3 und 4 wiederum der Hüllschlauch und die Seele. Die Feder 6 des Kraftbegrenzermittels ist in einer Federhülse 13 aufgenommen, die eine lichte Öffnung für einen Federhalter 14 aufweist. In der lichten Öffnung kann der Federhalter 14, gegen den die Feder 6 sich stützt, hin und her gleiten.
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Am proximalen (chirurgenseitigen) Ende ist die Federhülse 13 in eine Griffkappe 15 lösbar eingesetzt, vergleiche Bezugszahl 13a, die das in eine Nut in der Griffkappe 15 einrasten- de Endstück der Federhülse 13 veranschaulicht. In der Griffkappe 15 ist ein Abstandshalter 16 aufgenommen, der wiederum eine lichte Öffnung zur Durchführung der Seele 4 besitzt. Federhülse 13, Griffkappe 15 und Abstandshalter 16 weisen dabei ebenso wie Federhalter 14 lichte Öffnungen auf, die bei korrekter Anordnung der Teile zueinander koaxial sind.
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Die Seele 4 ist mit einer Rändelschraube 17 auf einem Griffschieber 18 angeordnet, der hier zwei Greifringe 2b1, 2b2 trägt. Während Kraftbegrenzer 6 und die Seele 4 sowie die Rändelschraube 17 aus Metall gebildet sein können, sind die weiteren, vorstehend beschriebenen Teile, wie bevorzugt und möglich, aus Kunststoff gebildet. Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Ausführungsformen von 1 und 2 insoweit unterscheiden, als das Bedienelement für die Seele 4 nach 1 einen einzelnen Griffring für den Daumen aufweist, während die Seele 4 nach 2 mit dem zwei Griffringe aufweisenden Schieber betätigt wird.
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Weiter ist im Bereich des Bedienendes 2 zunächst der Hüllschlauch mit einer Verstärkung 3a umhüllt, die das Aufsetzen des Federhalters 14 erleichtert und den Hüllschlauch 3 am Bedienende versteift, was aber für die Benutzung des minimalinvasiven Instrumentes und insbesondere die Flexibilität im Körperinneren unkritisch ist. Weiterhin ist auch das typisch sehr dünne Nitinol-Drähtchen, das die Seele 4 bildet, bedienerendseitig mit einem Kapillarrohr zur Verstärkung vercrimpt.
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Die dargestellte Ausführungsform erlaubt ein einfaches Trennen der Bedienelemente von Hüllschlauch 3 und Seele 4 indem zunächst die Rändelschraube 17 gelöst und danach die Federhülse 13 aus der Griffkappe 15 gezogen wird.
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Die Anordnung der vorliegenden Erfindung ist mit allenfalls geringen Änderungen gegenüber herkömmlichen Anordnungen einsetzbar und erlaubt es insbesondere, trotz sehr kleiner Hüllschlauchdurchmesser und damit sehr gutem Spülstrom durch ein vorgegebenes endoluminales Lumen eine ausreichende Sicherheit gegen Knicken des Hüllschlauchs zu gewährleisten.