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Die
Erfindung betrifft ein Versorgungssystem zum Bereitstellen einer
Medienversorgung mittels mindestens einer Versorgungsleitung an
mindestens einem Arbeitsplatz mit einem säulenartigen Basismodul,
wobei das Basismodul mindestens eine Befestigungskomponente zum
Befestigen mindestens eines weiteren Moduls aufweist.
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Ein
derartiges Versorgungssystem ist aus der
DE 20 2007 018 425 U1 bekannt. Übliche
Arbeitsplätze und/oder Laborarbeitsplätze müssen
mit unterschiedlichen Medien, wie beispielsweise Strom, Daten und/oder
Fluiden versorgt werden. Bei modulartigen Versorgungssystemen ist
von Vorteil, dass die Gestaltungsmöglichkeiten bei der
Einrichtung eines oder mehrerer Arbeitsplätze erhöht
werden. So ist es bekannt, mittels säulenartiger Basismodule
ein Ständerwerk zu realisieren, an dem weitere Module und
Räume befestigbar sind.
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Nachteilig
ist hierbei, dass die Versorgungsleitungen innerhalb des Ständerwerkes
beziehungsweise der säulenartigen Basismodule geführt
sind. Hierdurch besteht die Gefahr, dass eine Anpassung der Arbeitsplatz-
und/oder Laborarbeitsplatzsituation an sich verändernde
Anforderungen erschwert wird.
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Es
ist daher das der Erfindung zugrunde liegende Problem, ein Versorgungssystem
der eingangs genannten Art derart weiter zu entwickeln, dass einerseits
die Gestaltungsmöglichkeiten einer Arbeitsplatz- und/oder
Laborarbeitsplatzsituation weiter erhöht werden und andererseits
die Anpassbarkeit an geänderte Anforderungen verbessert
wird.
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Zur
Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems ist
das Versorgungssystem der eingangs genannten Art dadurch gekennzeichnet, dass
ein separates Leitungsmodul zum Führen der Versorgungsleitung
auf die Oberfläche des Basismoduls aufgesetzt ist und zum
Befestigen an dem Basismodul mit der Befestigungskomponente des
Basismoduls zusammenwirkt.
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Hierdurch
werden auf überraschend einfache Weise sowohl die Gestaltungsmöglichkeiten
als auch die Anpassbarkeit des Versorgungssystems erhöht.
Das Basismodul dient ausschließlich als ein Tragwerk für
weitere Module. Die bisherige, Funktion des Basismoduls als Führungselement
für das Führen der Versorgungsleitung ist aufgehoben.
Stattdessen ist ein zusätzliches separates Leitungsmodul zum
Führen der Versorgungsleitung vorgesehen. Dieses Leitungsmodul
wird auf die Oberfläche des Basismoduls aufgesetzt und
ist damit jederzeit zugänglich. Hierdurch wird auch der
Zugang zu der Versorgungsleitung erheblich vereinfacht. Darüber
hinaus lässt sich die Versorgungssituation des Arbeitsplatzes
mit Medien erheblich einfacher ändern und anpassen.
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Nach
einer Weiterbildung ist die Befestigungskomponente des Basismoduls
als eine, insbesondere in Längsrichtung des Basismoduls
verlaufende, Nut ausgebildet. Eine als Nut ausgebildete Befestigungskomponente
lässt sich besonders einfach und kostengünstig
herstellen. Wenn die Nut über die gesamte Länge
in Längsrichtung des Basismoduls verläuft, ergeben
sich entlang der Nut beliebige Befestigungspunkte. Hierdurch wird
das Befestigen von weiteren Modulen, insbesondere dem Leitungsmodul an
dem Basismodul, erleichtert. Alternativ zur Ausgestaltung der Befestigungskomponente
als Nut, ist auch jede andere aus dem Stand der Technik bekannte
und geeignete Ausbildung der Befestigungskomponente einsetzbar.
Beispielsweise kann die Befestigungskomponente als ein Loch, eine
Lochreihe, ein Haken, eine Öse oder jede andere geeignete kraftschlüssige
und/oder formschlüssige lösbare Kupplungskomponente
ausgebildet sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform sind mehrere, insbesondere acht,
Befestigungskomponenten gleichmäßig beabstandet
auf der Oberfläche des Basismoduls verteilt. Somit sind
mehrere Module in unterschiedlichen Orientierungen zueinander und/oder
zum Basismodul an dem Basismodul befestigbar. Hierdurch werden die
Möglichkeiten der Gestaltung und/oder Anpassung des Versorgungssystems
weiter erhöht. Das Basismodul kann einen runden oder achteckigen
Querschnitt aufweisen. Derartige Profile sind leicht und kostengünstig
herstellbar. Zudem tragen derartige säulenartige Basismodule
zu einem ästhetischen Gesamteindruck des Versorgungssystems
bei.
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Vorzugsweise
ist bezogen auf einen Querschnitt des Basismoduls zwischen an zwei
benachbarten Befestigungskomponenten anordbaren Modulen ein Winkel
von 45° aufgespannt. Hierdurch ergibt sich, insbesondere
im Vergleich mit bekannten Systemen, bei denen zwischen an zwei
benachbarten Befestigungskomponenten des Basismoduls angeordneten
Modulen ein Winkel von 90° aufgespannt wird, eine höhere
Anpassbarkeit und/oder gestalterische Flexibilität.
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Entsprechend
einer weiteren Ausführungsform ist das Basismodul an einem
Fußboden und/oder einer Decke befestigbar und vorzugsweise erfolgt
die Medienversorgung mittels eines Fußbodenanschlusses
und/oder eines Deckenanschlusses. Somit ist das Basismodul mittels
geeigneter Befestigungsmittel, wie beispielsweise Schrauben, Nägel
oder dergleichen mehr, an einem Fußboden und/oder einer
Decke zu befestigen. Hierdurch wird beispielsweise ein versehentliches
Verrücken des Basismoduls vermieden. Zudem wird die Stabilität des
Versorgungssystems erhöht. Mittels eines Fußbodenanschlusses
und/oder eines Deckenanschlusses wird eine besonders einfache Versorgung
des Leitungsmoduls und der darin geführten Versorgungsleitung
mit einem Medium gewährleistet. Zudem können die
zum Fußbodenanschluss und/oder Deckenanschluss führenden
Versorgungsleitung derart im Fußboden- und/oder Deckenbereich
geführt werden, dass diese nicht sichtbar sind. Durch die
Vermeidung von offen liegenden Versorgungsleitungen wird der ästhetische
Gesamteindruck verbessert.
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Gemäß einer
Weiterbildung setzt sich das Leitungsmodul aus mindestens einem
Leitungshalter und einer Leitungsabdeckung zusammen. Insbesondere
wird die Versorgungsleitung von dem Leitungshalter gehalten. Der
Leitungshalter und die Leitungsabdeckung sind vorzugsweise unabhängig
voneinander oder zusammengesetzt an dem Basismodul befestigbar.
Die Modularität des Leitungsmoduls ist von Vorteil, da
einerseits der Leitungshalter derart gestaltbar ist, dass eine besonders
leichte und effektive Fixierung der Versorgungsleitung gegeben ist.
Andererseits ist die Leitungsabdeckung derart gestaltbar, dass die
Versorgungsleitung und/oder der Leitungshalter einfach abdeckbar
und/oder zugänglich ist.
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Vorzugsweise
weist der Leitungshalter eine C-förmige Grundform mit einer Öffnung
zum Einführen einer oder mehrerer Versorgungsleitungen
in einen Leitungsraum auf. Ein derartiger Leitungshalter lässt
sich einfach und kostengünstig herstellen. Durch die sich
bereits aufgrund der Grundform ergebende Öffnung ist eine
Versorgungsleitung auf einfache Weise, insbesondere manuell, in
den Leitungsraum einführbar. Ebenso einfach lässt
sich eine Versorgungsleitung wieder aus dem Leitungshalter entfernen.
Der Leitungshalter kann eine, insbesondere von der Öffnung
und dem Leitungsraum abgewandt angeordnete, Halterkomponente aufweisen,
die mit der Befestigungskomponente des Basismoduls zum Befestigen
des Leitungshalters an dem Basismodul zusammenwirkt. Somit ist der
Leitungshalter ohne weitere Befestigungsmittel auf einfache Weise
an dem Basismodul befestigbar. Insbesondere ist die Halterkomponente
in die Befestigungskomponente des Basismoduls einklemmbar und/oder
einhängbar. Beispielsweise kann die Halterkomponente als
eine geeignet ausgebildete Klemmnase in eine als Nut ausgebildete
Befestigungskomponente des Basismoduls ein- und/oder ausgeklippt
werden.
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Entsprechend
einer Weiterbildung weist der Leitungshalter einen, insbesondere
der Öffnung zugewandt und innerhalb des Leitungsraums angeordneten,
Aufnahmeklipp auf, wodurch sich vorzugsweise der Leitungsraum des
Leitungshalters in zwei Leitungskammern aufteilt. Mittels des Aufnahmeklipps sind
beispielsweise weitere Module, Fixiermittel für die Versorgungsleitung
und/oder eine Versorgungsleitung fixierbar. Darüber hinaus
lässt sich der Leitungsraum aufgrund des Aufnahmeklipps
in zwei Leitungskammern aufteilen, wodurch gewährleistbar
ist, dass eine oder mehrere Versorgungsleitungen in einem bestimmten
Bereich des Leitungshalters, nämlich in einer der beiden
Leitungskammern, verbleiben. Hierdurch wird ein strukturiertes Verlegen
von Versorgungsleitungen begünstigt.
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Die
Leitungsabdeckung kann eine C-fömige Grundform aufweisen
und vorzugsweise ist mittig zwischen zwei Schenkeln in der Leitungsabdeckung ein
Befestigungssteg angeordnet. Insbesondere entspricht die Kontur
der Innenwand der Leitungsabdeckung der Kontur der Außenwand
des Leitungshalters. Hierdurch lässt sich das Leitungsmodul
auf einfache Weise aus dem Leitungshalter und der Leitungsabdeckung
zusammensetzen. Vorzugsweise ist die Leitungsabdeckung an dem Leitungshalter
befestigbar. Insbesondere ist die Leitungsabdeckung mittels des
Befestigungsstegs in den Aufnahmeklipp des Leitungshalters einklippbar
und/oder daraus ausklippbar. Demnach lässt sich das Leitungsmodul
auf einfache Weise zusammensetzen und/oder auseinander nehmen. Bei
der Montage kann eine Versorgungsleitung zunächst in einen
oder mehrere Leitungshalter eingeführt werden. Hiernach
wird die Leitungsabdeckung mit dem Leitungshalter verbunden. Hierdurch
entsteht das Leitungsmodul, welches anschließend auf das
Basismodul aufgesetzt wird. Alternativ hierzu ist es jedoch auch
möglich, zunächst einen oder mehrere Leitungshalter
an dem Basismodul zu Befestigen. Hiernach werden eine oder mehrere
Versorgungsleitungen in die Leitungshalter eingeführt und
anschließend wird die Leitungsabdeckung mit dem Leitungshalter
verbunden.
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Vorzugsweise
ist das Leitungsmodul modular erweiterbar. Insbesondere hinsichtlich
der Länge des Leitungsmoduls in Längsrichtung
des Basismoduls ist eine modulare Anpassbarkeit gegeben.
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Entsprechend
einer Weiterbildung ist ein Versorgungsmodul zum Bereitstellen von
Medienanschlüssen und/oder einer Medienübergabe
auf die Oberfläche des Basismoduls aufgesetzt und wirkt insbesondere
zum Befestigen an dem Basismodul mit der Befestigungskomponente
des Basismoduls zusammen. Demnach kann das Versorgungsmodul zwei
Funktionen erfüllen. Zum einen stellt es Medienanschlüsse
zur Verfügung. Hierbei kann es sich beispielsweise um Steckdosen
für Strom, Anschlussboxen für Datenleitungen,
insbesondere Telefon und/oder Internet, oder Anschlüsse
für Fluide handeln. Zum anderen kann das Versorgungsmodul
zusätzlich oder alternativ zur Medienübergabe
dienen. Im Rahmen dieser Medienübergabe werden Medien vom
Versorgungsmodul an mindestens ein weiteres an dem Versorgungsmodul
angeordnetes Modul übergeben. Dies kann beispielsweise
bereits durch eine einfache Durchführung von einer Versorgungsleitung
durch das Versorgungsmodul erfolgen. Dem Versorgungsmodul wird vorzugsweise
mindestens eine Versorgungsleitung mittels des Leitungsmoduls zugeführt.
Das Versorgungsmodul kann mittels einer kraft- und/oder formschlüssigen
Kupplung mit der Befestigungskomponente des Basismoduls verbindbar
sein. Alternativ oder zusätzlich ist das Versorgungsmodul
mittels separater Befestigungsmittel, wie beispielsweise Schrauben,
Nägeln oder Stiften, an dem Basismodul befestigbar.
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Vorzugsweise
weist das Versorgungsmodul, insbesondere klemmbare und/oder einhängbare, Blenden
auf. Somit ist das Innere des Versorgungsmoduls aufgrund abnehmbarer
Blenden besonders einfach zugänglich. Dies erleichtert
den Anschluss von Medienanschlüssen und/oder die Durchführung von
einer Versorgungsleitung zur Medienübergabe an ein weiteres
Modul. Vorzugsweise sind ein oder mehrere Medienanschlüsse
in einer Blende integriert. Hierdurch lässt sich das Versorgungsmodul besonders
einfach mit Medienanschlüssen ausstatten.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform ist ein Funktionsmodul, insbesondere
in der Gestalt einer Medienversorgungswand, zum Bereitstellen von Medienanschlüssen
an dem Basismodul angeordnet. Mittels eines solchen Funktionsmoduls
sind Arbeitsplätze und/oder Arbeitstische auf einfache
und effektive Weise mit den erforderlichen Medienanschlüssen
versorgbar. Hierbei kann das Funktionsmodul eine längliche
kastenartige Form aufweisen.
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Vorzugsweise
dient das Versorgungsmodul zum Befestigen des Funktionsmoduls und/oder
zum Versorgen des Funktionsmoduls mit einem Medium. Die Befestigung
des Funktionsmoduls an dem Versorgungsmodul kann mittels geeigneter
kraft- und/oder formschlüssiger Kupplungssysteme erfolgen.
Alternativ oder zusätzlich kann das Funktionsmodul mittels üblicher
Befestigungsmittel, wie beispielsweise Stiften, Schrauben oder Nägeln,
an dem Versorgungsmodul fixiert sein. Das Versorgungsmodul dient
hierbei zum einen zur Fixierung des Funktionsmoduls an dem Basismodul
und zum anderen zum Bereitstellen einer Medienübergabe
vom Leitungsmodul an das Funktionsmodul.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform ist das Funktionsmodul an zwei
Versorgungsmodulen befestigt, wobei vorzugsweise die beiden Versorgungsmodule
an zwei voneinander abgewandt liegenden Seiten des Funktionsmoduls
und an jeweils einem Basismodul angeordnet sind. Somit ist das Funktionsmodul
zwischen zwei Versorgungsmodulen beziehungsweise Basismodulen angeordnet.
Hierdurch ist die Standfestigkeit des Funktionsmoduls erhöht.
Des Weiteren ist die Herstellung einer frei tragenden Konstruktion,
bei der ein Freiraum zwischen dem Funktionsmodul und dem Fußboden
gegeben ist, besonders einfach realisierbar. Aufgrund eines Freiraumes
zwischen dem Funktionsmodul und dem Fußboden ist beispielsweise
die Beinfreiheit im Zusammenhang mit einem an dem Funktionsmodul
angeordneten Arbeitstisch verbessert.
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Vorzugsweise
weist das Funktionsmodul einen Innenraum auf. In dem Innenraum und
damit innerhalb des Funktionsmoduls sind Versorgungsleitungen und/oder
Medienanschlüsse anordbar. Weiter können in dem
Innenraum Aufnahmemittel zur Aufnahme von beispielsweise Kabelüberlängen
angeordnet sein.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass innerhalb
des Funktionsmoduls eine Trennwand angeordnet ist, dass ein erster
Innenraum auf einer ersten Seite der Trennwand angeordnet ist, und
dass auf einer von der ersten Seite abgewandten zweiten Seite der
Trennwand ein zweiter Innenraum angeordnet ist. Somit steht jeweils
ein Innenraum auf zwei voneinander abgewandten Seiten des Funktionsmoduls
zur Verfügung. Damit lässt sich auf jeweils einer
Seite des Funktionsmoduls ein Arbeitsplatz mit Medien versorgen,
wobei die jeweilige Medienversorgung mittels eines zugehörigen
Innenraums übersichtlich strukturierbar ist. Die Trennwand kann
Durchbrüche aufweisen, um beispielsweise Versorgungsleitungen
von einem Innenraum in den jeweils anderen Innenraum zu führen.
Weiter kann der Innenraum, insbesondere der ersten Innenraum und/oder
der zweite Innenraum, des Funktionsmoduls zweigeteilt sein und einen
ersten Installationsraum und einen zweiten Installationsraum aufweisen. Damit
lassen sich in den Innenraum eingebrachte Elemente, wie beispielsweise
Versorgungsleitungen und/oder Medienanschlüsse noch besser
strukturieren. Hierdurch wird die Übersichtlichkeit und
damit auch die Nachrüstbarkeit und Anpassbarkeit weiter verbessert.
Vorzugsweise ist der erste Installationsraum über dem zweiten
Installationsraum angeordnet. Hierbei kann der erste Installationsraum
beispielsweise derart angeordnet sein, dass der erste Installationsraum
oberhalb einer Tischplatte eines Arbeitsplatzes und/oder Ablageplatzes
angeordnet ist. Hierdurch ist der erste Installationsraum besonders leicht
zugänglich. Der zweite Installationsraum kann derart angeordnet
sein, dass dieser unterhalb einer Arbeitsplatte eines Arbeitsplatzes
und/oder Ablageplatzes angeordnet ist. Damit ist der zweite Installationsraum
weiterhin zugänglich. Gleichzeitig wird aber eine unnötige
Einschränkung des Sichtfeldes vermieden.
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Entsprechend
einer Weiterbildung dient der erste Installationsraum zum Bereitstellen
von temporär genutzten Medienanschlüssen und/oder
der zweite Installationsraum zum Führen von Versorgungsleitungen
und Bereitstellen von längerfristig genutzten Medienanschlüssen.
Die im ersten Installationsraum zur Verfügung gestellten
Medienanschlüsse werden somit zur zeitlich begrenzten Medienversorgung
eingesetzt. Beispielsweise werden in einem Labor Laborgeräte,
insbesondere zum Ausführen eines Experiments, mit einem
Medium versorgt. Weiter können, insbesondere mobile Endgeräte,
mit Medien wie Strom und/oder Daten versorgt werden. Dagegen werden
innerhalb des zweiten Installationsraumes die Versorgungsleitungen
geführt und es werden Medienanschlüsse zur Verfügung
gestellt, die zum Versorgen von Geräten für einen
längeren Zeitraum vorgesehen sind. Bei diesen Geräten
handelt es sich somit vorzugsweise um stationäre Endgeräte.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform ist der erste Installationsraum
mit einer ersten Sichtblende und der zweite Installationsraum mit
einer zweiten Sichtblende abgedeckt, wobei sich vorzugsweise die Zweiteilung
des Innenraumes des Funktionsmoduls aufgrund der ersten Sichtblende
und/oder der zweiten Sichtblende ergibt. Aufgrund der Sichtblenden sind
die Installationsräume verdeckt, so dass die in den Installationsräumen
verlegten Versorgungsleitungen und/oder Medienanschlüsse
nicht sichtbar sind. Hierdurch ergibt sich auch in ästhetischer
Hinsicht ein ansprechendes Erscheinungsbild. Vorzugsweise ist der
erste Installationsraum mittels einer Öffnung in der ersten
Sichtblende zugänglich. Hierdurch ist gewährleistet,
dass beispielsweise Medienanschlüsse innerhalb des ersten
Installationsraumes auch mit montierter erster Sichtblende einfach
erreichbar sind. Die Öffnung in der ersten Sichtblende kann
mittels einer in der ersten Sichtblende integrierten und verschiebbaren
Funktionsblende verschließbar sein. Sofern also ein Zugriff
in den ersten Installationsraum nicht notwendig ist, lässt
sich die Öffnung in der ersten Sichtblende verschließen.
Hierdurch lässt sich ein ästhetisch ansprechendes
Erscheinungsbild erreichen. Wird ein Zugang zum ersten Installationsraum
gewünscht, ist dies auf einfache Weise durch verschieben
der Funktionsblende möglich. Des Weiteren kann die erste
Sichtblende und/oder die zweite Sichtblende an dem Funktionsmodul
und/oder der jeweils anderen Sichtblende, insbesondere mittels einer
Klipp- und/oder Klemmbefestigung, befestigt sein. Hierdurch ergibt
sich ein einfacher Aufbau sowie eine leichte Zugänglichkeit des
ersten Installationsraumes und/oder des zweiten Installationsraumes.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform sind weitere Ergänzungsmodule,
insbesondere ein Monitorhalter, ein Sichtschutz, eine Computeraufnahme, ein
Leuchtmodul, eine Ablage und/oder eine Stehtischplatte, an dem Funktionsmodul
und/oder dem Basismodul befestigbar. Aufgrund solcher Ergänzungsmodule
ist das Versorgungssystem an eine Vielzahl von denkbaren Anforderungen
anpassbar.
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Gemäß einer
Weiterbildung erfolgt die Montage des Leitungsmoduls, des Versorgungsmoduls, des
Funktionsmoduls und/oder der Ergänzungsmodule mindestens
teilweise werkzeugfrei, insbesondere mittels einer Klipp- und/oder
Klemmbefestigung. Damit ergibt sich für das Versorgungssystem
ein sehr einfacher Aufbau. Zudem wird hierdurch eine Anpassung eines
bereits montierten Versorgungssystems an geänderte Anforderungen
noch weiter erleichtert.
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Nachfolgend
wird ein Ausführungsbeispiel für das erfindungsgemäße
Versorgungssystem anhand der folgenden Figuren näher erläutert.
Es zeigen:
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1 ein
erstes erfindungsgemäßes Versorgungssystem in
einer perspektivischen Seitendarstellung,
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2.
ein Leitungsmodul für ein erfindungsgemäßes
Versorgungssystem in einer perspektivischen Darstellung,
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3 eine
Leitungsabdeckung für ein Leitungsmodul gemäß 2 in
einem Querschnitt,
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4A einen
Leitungshalter für ein Leitungsmodul gemäß 2 und
für eine Leitungsabdeckung gemäß 3 in
einer ersten perspektivischen Darstellung,
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4B der
Leitungshalter gemäß 4A in einer
weiteren perspektivischen Darstellung von hinten betrachtet,
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5 ein
Versorgungssystem mit zwei Versorgungsmodulen in einer perspektivischen
Seitendarstellung,
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6 ein
weiteres Versorgungssystem mit vier Versorgungsmodulen in einer
perspektivischen Seitendarstellung,
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7 ein
zweites erfindungsgemäßes Versorgungssystem mit
Ergänzungsmodulen in einer perspektivischen Seitendarstellung,
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8 ein
drittes erfindungsgemäßes Versorgungssystem mit
einem Funktionsmodul in einer perspektivischen Seitendarstellung,
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9 ein
viertes erfindungsgemäßes Versorgungssystem mit
einem Funktionsmodul und mit einer geöffneten zweiten Sichtblende,
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10 das
Versorgungssystem gemäß 9 mit teilweise
abgenommenen Abdeckungen in einer perspektivischen Seitendarstellung,
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11 ein
fünftes erfindungsgemäßes Versorgungssystem
mit einem Funktionsmodul und einem Sichtschutz in einer perspektivischen
Seitendarstellung,
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12 ein
sechstes erfindungsgemäßes Versorgungssystem in
einer perspektivischen Seitendarstellung und
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13 ein
weiteres erfindungsgemäßes Versorgungssystem in
einer perspektivischen Darstellung.
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Versorgungssystem 10 in
einer perspektivischen Seitendarstellung. Das Versorgungssystem 10 weist
ein säulenartiges Basismodul 11 auf. An dem Basismodul 11 ist
an einem einem Fußboden 39 zugewandten Ende des
Basismoduls 11 ein Standfuß 12 angeordnet.
In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Standfuß 12 als
eine kreisrunde Platte ausgebildet. Alternativ sind auch andere
bekannte Ausbildungen des Standfußes 12 einsetzbar.
In Längsrichtung des Basismoduls 11 sind mehrere
Befestigungskomponenten 13 angeordnet, von denen in der
Figur nur eine Befestigungskomponente 13 zu sehen ist.
In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Befestigungskomponenten 13 als über
die gesamte Länge des Basismoduls 11 laufende
Nuten ausgebildet.
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Auf
der Oberfläche des Basismoduls 11 ist ein Leitungsmodul 14 aufgesetzt.
Innerhalb des Leitungsmoduls 14 sind hier nicht näher
dargestellte Versorgungsleitungen geführt. Zur Befestigung
wirkt das Leitungsmodul 14 mit einer Befestigungskomponente 13 des
Basismoduls 11 zusammen.
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Des
Weiteren ist an dem Basismodul 11 ein Versorgungsmodul 15 angeordnet.
Wie das Leitungsmodul 14 ist auch das Versorgungsmodul 15 auf
der Oberfläche des Basismoduls 11 aufgesetzt. Das
Versorgungsmodul 15 ist an dem standfußseitigen Ende
des Basismoduls 11 angeordnet. Das Leitungsmodul ist dabei
seitlich an dem Versorgungsmodul 15 angeordnet. Somit ist
eine nicht näher dargestellte Versorgungsleitung von dem
Leitungsmodul 14 in das Versorgungsmodul 15 überführbar,
wobei die Versorgungsleitungen selbst aufgrund des Leitungsmoduls 14 nicht
sichtbar sind.
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Weiter
weist das Versorgungsmodul 15 eine Oberseite 16 und
eine Frontseite 17 auf. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
weist die Frontseite 17 einen in Längsrichtung
des Versorgungsmoduls 15 verlaufenden Spalt 18 auf.
Mittels des Spaltes 18 ist beispielsweise eine hier nicht
näher dargestellte Versorgungsleitung in das Versorgungsmodul 15 einführbar
und/oder aus dem Versorgungsmodul 15 herausführbar.
Alternativ hierzu kann die Frontseite 17 derart ausgebildet
sein, dass diese einen oder mehrere Medienanschlüsse aufweist.
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Des
Weiteren weist das Versorgungsmodul 15 auf zwei von einander
abgewandt liegenden Seiten jeweils eine Blende 19 auf.
In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Blenden 19 mit
dem Versorgungsmodul 15 mittels einer Klemmverbindung verbunden.
Somit sind die Blenden 19 werkzeugfrei mit dem Versorgungsmodul 15 verbindbar und
von dem Versorgungsmodul 15 lösbar.
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2 zeigt
ein einzelnes Leitungsmodul 14 in einer perspektivischen
Darstellung. In der 2 ist die Rückseite
des Leitungsmoduls 14 zu erkennen, welche bei einer Montage
des Leitungsmoduls 14 an einem Basismodul 11 auf
der Oberfläche des Basismoduls 11 aufgesetzt ist.
Das Leitungsmodul 14 setzt sich aus einer Leitungsabdeckung 20 und
Leitungshaltern 21 zusammen. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
des Leitungsmoduls 14 sind insgesamt fünf Leitungshalter
gleichmäßig in Längsrichtung des Leitungsmoduls 14 verteilt
angeordnet.
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Des
Weiteren ist an einem ersten Ende des hier gezeigten Ausführungsbeispiels
des Leitungsmoduls 14 eine obere Abdeckkappe 22 und
an einem von dem ersten Ende abgewandten zweiten Ende eine untere
Abdeckkappe 23 vorgesehen. Hierdurch ergibt sich beim Aufsetzen
des Leitungsmoduls 14 auf ein Basismodul 11 ein
vollständig geschlossener Raum. Somit lässt sich
ein nach außen ästhetisch ansprechender Gesamteindruck
erreichen. Zudem wird ein Verschmutzen des durch das Leitungsmodul 14 definierten
Innenraumes sowie der gegebenenfalls darin geführten Versorgungsleitungen
vermieden. Die obere Abdeckkappe 22 sowie die untere Abdeckkappe 23 sind
lediglich auf das jeweilige Ende des Leitungsmoduls 14 aufgesetzt.
Hierbei werden die Abdeckkappen 22, 23 aufgrund
einer kraftschlüssigen und/oder formschlüssigen
Verbindung an dem Leitungsmodul 14 gehalten. In dem hier
gezeigten Ausführungsbeispiel werden die Abdeckkappen 22, 23 mittels
einer Klemmverbindung befestigt. Die Abdeckkappen 22, 23 lassen
sich somit werkezugfrei montieren und/oder entfernen. Hierdurch
lässt sich das Leitungsmodul 14, beispielsweise
durch das Ansetzen eines weiteren Leitungsmoduls 14 mittels
eines geeigneten Zwischenstücks auch nachträglich noch
auf einfache Weise verlängern.
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3 zeigt
eine Leitungsabdeckung 20 in einem Querschnitt. Die Leitungsabdeckung 20 weist
im Querschnitt eine im Wesentlichen C-förmige Grundform
auf. Hierbei setzt sich die Leitungsbedeckung 20 aus einer
gebogenen Frontseite 24 und zwei an voneinander abgewandt
liegenden Enden der Frontseite 24 angeordneten Schenkeln 25, 26 zusammen. Mittig
zwischen den beiden Schenkeln 25, 26 ist ein Befestigungssteg 27 angeordnet.
Der Befestigungssteg 27 weist an dem von der Leitungsabdeckung 20 abgewandten
Ende eine Verdickung 28 auf.
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4A und 4B zeigen
jeweils einen Leitungshalter 21 in unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen.
Der Leitungshalter 21 weist eine im Wesentlichen C-förmige
Grundform auf. Durch eine sich aus der C-förmigen Grundform
ergebenden Öffnung 29 sind hier nicht näher
dargestellte Versorgungsleitungen in einen Leitungsraum 30 in
den Leitungshalter 21 einführbar. Von der Öffnung 29 und dem
Leitungsraum 30 abgewandt ist eine Halterkomponente 31 vorgesehen.
Die Halterkomponente 31 setzt sich aus zwei parallel zueinander
verlaufenden Stegen 32, 33 zusammen. Hierbei verlaufen
die Stege 32, 33 rechtwinklig zur Längsausrichtung
des Leitungshalters 21.
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Die
Halterkomponente 31 ist in der Art eines Schnappverschlusses
in eine Befestigungskomponente 13 des Basismoduls 11 gemäß 1 einführbar.
Zusätzlich kann der Leitungshalter 21 mittels
eines Befestigungsmittels, wie beispielsweise eine Schraube oder
ein Nagel, an dem Basismodul 11 befestigt werden. Hierbei
dient ein Aufnahmebereich 34 zur Aufnahme eines Schrauben-
oder Nagelkopfes.
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Weiter
weist der Leitungshalter 21 einen der Öffnung 29 zugewandten
und innerhalb des Leitungsraums 30 angeordneten Aufnahmeklipp 35 auf. Aufgrund
des Aufnahmeklipps 35 wird der Leitungsraum 30 in
zwei Leitungskammern 36, 37 aufgeteilt. Mittels
des Aufnahmeklipps 35 ist der Leitungshalter 21 mit
dem Befestigungssteg 27 und der Verdickung 28 der
Leitungsabdeckung 20 gemäß 3 werkzeugfrei
verbindbar bzw. lösbar.
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5 zeigt
ein Basismodul 38, das in Funktion und Aufbau dem Basismodul 11 gemäß 1 entspricht.
Insofern wird auf die entsprechenden Ausführungen zum Basismodul 11 verwiesen.
Im Gegensatz zu 1 ist gemäß 5 jedoch
kein Leitungsmodul 14 montiert. Zudem weist das Basismodul 38 gegenüber
dem Basismodul 11 eine geringere Höhe auf. Das
Basismodul 38 weist, wie auch das Basismodul 11,
einen achteckigen Querschnitt auf, wobei auf jeder der acht Seiten
des Basismoduls jeweils eine Befestigungskomponente 13 angeordnet ist.
An dem Basismodul 38 sind zwei Versorgungsmodule 40, 41 montiert.
In Aufbau und Funktionsweise entsprechen die Versorgungsmodule 40, 41 dem Versorgungsmodul 15 gemäß 1.
Insofern wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen.
Im Gegensatz zu dem Versorgungsmodul 15 weist das Versorgungsmodul 41 in
dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel keine Frontseite 17 auf.
Auf der Oberseite 16 der Versorgungsmodule 40, 41 sind
jeweils Abdeckkappen 42 angeordnet.
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6 zeigt
ein Basismodul 43, welches im Gegensatz zu dem Basismodul 38 gemäß 5 über
die Höhe der Versorgungsmodule 40, 41 hinaus geht.
Zudem sind zusätzliche Versorgungsmodule 44, 45 an
dem Basismodul 43 angeordnet. Weiter ist die Abdeckkappe 42 an
der Oberseite 16 des Versorgungsmoduls 41 entfernt.
Hierdurch ergibt sich eine Öffnung 46, über
die nicht näher dargestellte Versorgungsleitungen dem Versorgungsmodul 41 zuführbar sind.
Hierbei ist vorgesehen, dass die Versorgungsleitungen mittels eines
hier nicht näher dargestellten oberhalb des Versorgungsmoduls 41 an
dem Basismodul 43 montierbaren Leitungsmoduls 14 zugeführt werden.
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7 zeigt
ein zweites erfindungsgemäßes Versorgungssystem 50 mit
einem Basismodul 11, einem Leitungsmodul 14 und
einem Versorgungsmodul 15 gemäß 1.
Insofern wird auf die entsprechende Beschreibung verwiesen. Weiter
sind an dem Versorgungssystem 50 Ergänzungsmodule 51, 52, 53 und 54 angeordnet.
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Das
Ergänzungsmodul 51 ist in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
als ein Monitor 55 ausgebildet, der mittels eines Befestigungsarmes 56 an der
Oberseite 16 des Versorgungsmoduls 15 befestigt
ist. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist der
Monitor 55 mittels des Befestigungsarmes 56 verschwenkbar
an dem Versorgungsmodul 15 angeordnet. Das Ergänzungsmodul 52 setzt
sich aus einer Ablage 57 und einem auf der Ablage 57 angeordneten
Computer 58 zusammen. Hierbei ist die Ablage 57 auf
der von dem Versorgungsmodul 15 abgewandten Seite an dem
Basismodul 11 befestigt. Die Befestigung der Ablage 57 erfolgt
unter Mitwirkung einer Befestigungskomponenten 13 des Basismoduls 11.
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Das
Ergänzungsmodul 53 setzt sich aus einer Ablage 59 und
einem auf der Ablage 59 abgestellten Drucker 60 zusammen.
Die Ablage 59 entspricht in Aufbau und Funktionsweise der
Ablage 57. Insofern wird auf die entsprechende Beschreibung zur
Ablage 57 verwiesen. Das Ergänzungsmodul 54 weist
eine Ablage 61 auf, welche in Aufbau und Funktionsweise
der Ablage 59 bzw. 57 entspricht. Auf der Ablage 61 ist
ein Scanner 62 angeordnet. Die Versorgungsleitungen des
Monitors 55, des Computers 58, des Druckers 60 sowie
des Scanners 63 werden durch nicht näher dargestellte
geeignete Öffnungen in das Versorgungsmodul 15 geführt.
Darüber hinaus sind Versorgungsleitungen für Strom
und/oder Daten zum Versorgen der Ergänzungsmodule 51 bis 54 innerhalb
des Leitungsmoduls 14 geführt.
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8 zeigt
ein drittes erfindungsgemäßes Versorgungssystem 63 in
einer perspektivischen Seitendarstellung. An einem Basismodul 11 ist
ein Versorgungsmodul 15 sowie an zwei voneinander abgewandt
liegenden Seiten des Basismoduls 11 jeweils ein Leitungsmodul 64 angeordnet.
Hierbei reichen die Leitungsmodule 64 von einem einem Standfuß 12 zugewandten
Ende des Moduls 11 bis zur Oberkante des Versorgungsmoduls 15.
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An
der von dem Basismodul 11 abgewandten Seite des Versorgungsmoduls 15 ist
ein Funktionsmodul 66 an dem Versorgungsmodul 15 befestigt.
An dem von dem Basismodul 11 abgewandten Ende des Funktionsmoduls 66 ist
ein weiteres Versorgungsmodul 15 einerseits mit dem Funktionsmodul 66 und
andererseits mit einem weiteren Basismodul 65 verbunden.
Im Gegensatz zum Basismodul 11, welches vom Fußboden
bis zur nicht näher dargestellten Decke reicht, erstreckt
sich das Basismodul 65 lediglich vom Boden zur Oberkante
des Versorgungsmoduls 15 bzw. des Funktionsmoduls 66.
An dem Basismodul 65 sind an zwei voneinander abgewandt
liegenden Seiten ebenfalls Leitungsmodule 64 befestigt.
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Das
Funktionsmodul 66 weist auf einer Seite eine obere erste
Sichtblende 67 sowie eine untere zweite Sichtblende 68 auf.
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9 zeigt
ein viertes erfindungsgemäßes Versorgungssystem 69,
welches in Aufbau und Funktion im Wesentlichen dem Versorgungssystem 63 gemäß 8 entspricht.
Insofern wird auf die entsprechenden Ausführungen verwiesen.
Im Gegensatz zum Versorgungssystem 63 ist bei dem Versorgungssystem 69 das
Basismodul 11 gegen ein weiteres Basismodul 65 ausgetauscht.
Somit ist das Funktionsmodul 66 zwischen zwei Basismodulen 65 angeordnet.
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Die
zweite Sichtblende 68 ist in einer gegenüber dem
Funktionsmodul 66 gekippten und mindestens teilweise geöffneten
Stellung dargestellt. Hierdurch ist ein Zugang zu einem Innenraum 74 des Funktionsmoduls 66 möglich.
Die erste Sichtblende 67 und die zweite Sichtblende 68 sind
mittels Klipp- und/oder Klemmbefestigungen werkzeugfrei an dem Funktionsmodul 66 befestigbar.
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Die
erste Sichtblende 67 weist an zwei voneinander abgewandt
und den Versorgungsmodulen 15 zugewandt liegenden Enden
jeweils eine Öffnung 70 bzw. 71 auf.
Mittels dieser Öffnungen 70, 71 ist ein Zugang
zum Innenraum 74 des Funktionsmoduls 66 auch dann
möglich, wenn die erste Sichtblende 67 nicht von
dem Funktionsmodul 66 abmontiert ist. In dem hier gezeigten
Ausführungsbeispiel ist die Öffnung 71 mittels
einer Funktionsblende 72 verschlossen. Dagegen ist bei
der Öffnung 70 eine weitere nicht näher
dargestellte Funktionsblende derart verschoben, dass Medienschlüsse 73 über
die Öffnung 70 erreichbar sind.
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10 zeigt
das Versorgungssystem 69 gemäß 9,
wobei gemäß 10 die
zweite Sichtblende 68, Leitungsabdeckungen 75 sowie
Blenden 76 im Sinne einer Explosionsdarstellung abgesetzt dargestellt
sind. Hierdurch ist zu erkennen, dass ein Innenraum des Funktionsmoduls 66 mittels
einer Trennwand 77 in einen ersten Innenraum auf einer ersten
Seite der Trennwand 77 und in einen zweiten auf einer von
der ersten Seite abgewandten zweiten Seite der Trennwand 77 angeordneten
Innenraum aufgeteilt ist. Hierbei ist des Weiteren der jeweilige erste
bzw. zweite Innenraum noch einmal jeweils in einen ersten Installationsraum
und einen zweiten Installationsraum aufgeteilt. Hierbei wird der
erste Installationsraum mittels der ersten Sichtblende 67 und der
zweite Installationsraum mittels der zweiten Sichtblende 68 abgedeckt.
In dem zweiten Installationsraum sind Medienanschlüsse 78 sowie
Versorgungsleitungen 47 vorgesehen. Die Versorgungsleitungen 47 sind
mittels eines Fixiermittels 48 an der Trennwand 77 befestigt.
Weiter weist die Trennwand 77 Öffnungen 49 auf,
wodurch Versorgungsleitungen 47 auf einfache Weise vom
ersten Innenraum zum zweiten Innenraum führbar sind.
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11 zeigt
ein fünftes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Versorgungssystem mit einem Versorgungssystem 63 gemäß 8,
wobei an der von dem Funktionsmodul 66 abgewandten Seite des
Basismoduls 11 zusätzlich ein Sichtschutz 79 zwischen
dem Basismodul 11 und einem weiteren Basismodul 80 angeordnet
ist. Der Sichtschutz 79 ist an einer Befestigungskomponente 13 des
Basismoduls 11 bzw. 80 befestigt.
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12 zeigt
ein sechstes erfindungsgemäßes Versorgungssystem 81 mit
einem Basismodul 11 und einem Funktionsmodul 66 gemäß 8.
Hierbei ist jedoch an dem von dem Basismodul 11 abgewandten
Ende des Funktionsmoduls 66 ein Basismodul 80 vorgesehen.
Des Weiteren sind an dem dem Funktionsmodul 66 zugeordneten
Basismodul 80 Sichtschutzelemente 82 angeordnet.
Die Sichtschutzelemente 82 stehen hierbei unter einem Winkel
von 135° zur Längsachse des Funktionsmoduls 66 und sind
von dem Basismodul 11 abgewandt. Tische 83, 84 sind
an zwei voneinander abgewandt liegenden Seiten des Funktionsmoduls 66 angeordnet.
Eine Tischplatte 85 des Tisches 83 ist derart
angeordnet, dass sich die erste Sichtblende 67 oberhalb
der Tischplatte 85 befindet. Die Öffnungen 70, 71 sind hierdurch
besonders leicht zugänglich. Somit lassen sich beispielsweise
mobile Geräte auf einfache Weise temporär mit
Medien versorgen.
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13 zeigt
ein weiteres erfindungsgemäßes Versorgungssystem 86 als
ein exemplarisches Ausführungsbeispiel, welches im Wesentlichen
dem Versorgungssystem 63 gemäß 8 entspricht.
Zusätzlich ist jedoch ein Leuchtmodul 87 vorgesehen, welches
an dem Basismodul 11 oberhalb des Moduls 66 befestigt
ist. Weiter ist an der Unterkante des Funktionsmoduls 66 eine
Computeraufnahme 88 montiert. Somit ist ein Computer 58 beispielsweise unterhalb
eines Tisches 89 positionierbar.
-
Aufgrund
des erfindungsgemäßen Versorgungssystems ergibt
sich eine erhöhte Gestaltungsmöglichkeit für
eine Arbeits- und/oder Laborarbeitsplatzsituation sowie eine verbesserte
Anpassbarkeit aufgrund geänderter Anforderungen.
-
- 10
- Versorgungssystem
- 11
- Basismodul
- 12
- Standfuß
- 13
- Befestigungskomponente
- 14
- Leitungsmodul
- 15
- Versorgungsmodul
- 16
- Oberseite
- 17
- Frontseite
- 18
- Spalte
- 19
- Blende
- 20
- Leitungsabdeckung
- 21
- Leitungshalter
- 22
- Obere
Abdeckkappe
- 23
- Untere
Abdeckkappe
- 24
- Frontseite
- 25
- Schenkel
- 26
- Schenkel
- 27
- Befestigungssteg
- 28
- Verdickung
- 29
- Öffnung
- 30
- Leitungsraum
- 31
- Halterkomponente
- 32
- Steg
- 33
- Steg
- 34
- Aufnahmebereich
- 35
- Aufnahmeklipp
- 36
- Leitungskammer
- 37
- Leitungskammer
- 38
- Basismodul
- 39
- Fußboden
- 40
- Versorgungsmodul
- 41
- Versorgungsmodul
- 42
- Abdeckkappe
- 43
- Basismodul
- 44
- Versorgungsmodul
- 45
- Versorgungsmodul
- 46
- Öffnung
- 47
- Versorgungsleitungen
- 48
- Fixiermittel
- 49
- Öffnung
- 50
- Versorgungssystem
- 51
- Versorgungsmodul
- 52
- Versorgungsmodul
- 53
- Versorgungsmodul
- 54
- Versorgungsmodul
- 55
- Monitor
- 56
- Befestigungsarm
- 57
- Ablage
- 58
- Computer
- 59
- Ablage
- 60
- Drucker
- 61
- Ablage
- 62
- Scanner
- 63
- Versorgungssystem
- 64
- Leitungsmodul
- 65
- Basismodul
- 66
- Funktionsmodul
- 67
- Erste
Sichtblende
- 68
- Zweite
Sichtblende
- 69
- Versorgungssystem
- 70
- Öffnung
- 71
- Öffnung
- 72
- Funktionsblende
- 73
- Medienanschlüsse
- 74
- Innenraum
- 75
- Leitungsabdeckung
- 76
- Blende
- 77
- Trennwand
- 78
- Medienanschlüsse
- 79
- Sichtschutz
- 80
- Basismodul
- 81
- Versorgungssystem
- 82
- Sichtschutz
- 83
- Tisch
- 84
- Tisch
- 85
- Tischplatte
- 86
- Versorgungssystem
- 87
- Leuchtmodul
- 88
- Computeraufnahme
- 89
- Tisch
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202007018425
U1 [0002]