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DE102009027574A1 - Werkzeugkoffer, insbesondere Handwerkzeugkoffer - Google Patents

Werkzeugkoffer, insbesondere Handwerkzeugkoffer Download PDF

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Abstract

Die Erfindung geht aus von einem Werkzeugkoffer, insbesondere einem Handwerkzeugkoffer, mit einem Koffergrundkörper (10), der wenigstens einen Stauraum (12) aufweist, der zumindest zur Aufnahme wenigstens eines Werkzeugs (14, 16) und/oder wenigstens einer Akkueinheit (18) vorgesehen ist.
Es wird vorgeschlagen, dass der Werkzeugkoffer wenigstens eine im Koffergrundkörper (10) zumindest teilweise integrierte Klimatisiervorrichtung (20) aufweist.

Description

  • Stand der Technik
  • Es sind bereits Handwerkzeugmaschinenkoffer mit einem Koffergrundkörper bekannt, der einen Stauraum aufweist, der zur Aufnahme einer Handwerkzeugmaschine, von Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten und von Einsatzwerkzeugen vorgesehen ist.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einem Werkzeugkoffer, insbesondere einem Handwerkzeugkoffer, mit einem Koffergrundkörper, der wenigstens einen Stauraum aufweist, der zumindest zur Aufnahme wenigstens eines Werkzeugs vorgesehen ist.
  • Es wird vorgeschlagen, dass der Werkzeugkoffer wenigstens eine im Koffergrundkörper zumindest teilweise integrierte Klimatisiervorrichtung aufweist. Dabei sollen unter einem „Koffergrundkörper” insbesondere ein oder mehrere schalenförmige Körper verstanden werden, die den Stauraum begrenzen, und/oder ein Deckel, der den Stauraum begrenzt und zum Verschließen eines schalenförmigen Körpers vorgesehen ist. Der Koffergrundkörper ist dabei vorzugsweise als eine von einer Person tragbare Einheit ausgebildet und wiegt vorzugsweise ohne Inhalt unter 50 kg und besonders vorzugsweise unter 20 kg. Unter einer „Klimatisiervorrichtung” soll insbesondere eine Vorrichtung verstanden werden, die insbesondere dazu vorgesehen ist, Temperatur und/oder Luftfeuchtigkeit innerhalb des Stauraums zu beeinflussen, und zwar insbesondere aktiv, d. h. unter Einsatz von Energie, insbesondere elektrischer Energie, und/oder unter Ausnutzung einer Aggregatzustandsänderung. Unter „vorgesehen” soll dabei speziell ausgelegt, ausgestattet und/oder speziell programmiert verstanden werden. Ferner soll unter „integriert” insbesondere verstanden werden, dass zumindest ein Teil der Klimatisiervorrichtung zumindest in einem Betriebszustand verliersicher und/oder fest mit dem Koffergrundkörper verbunden, zumindest teilweise in den Koffergrundkörper eingebettet, wie insbesondere umspritzt, ist, und/oder zumindest teilweise einstückig mit dem Koffergrundkörper ausgebildet ist. Durch eine entsprechende Ausgestaltung können Bedingungen für in dem Stauraum aufbewahrte und/oder transportierte Werkzeug vorteilhaft verbessert werden. Besonders vorteilhaft eignet sich die Erfindung für Akkuwerkzeugkoffer, die zur Aufbewahrung und/oder zum Transport wenigstens einer Akkueinheit, insbesondere wenigstens einer Handwerkzeugmaschinenakkueinheit, vorgesehen sind, wodurch konstruktiv einfach besonders vorteilhafte Bedingungen für die Handwerkzeugmaschinenakkueinheit erreicht und deren Leistungsfähigkeit verbessert werden kann. Ferner kann vorteilhaft eine Hitzeableitung bei Ladevorgängen von Akkueinheiten während eines Transports der Akkueinheiten mit dem Werkzeugkoffer erreicht werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Klimatisiervorrichtung wenigstens eine Energieversorgungseinheit aufweist, die zur Energieversorgung wenigstens einer Einheit der Klimatisiervorrichtung vorgesehen, d. h. speziell ausgestattet und/oder ausgelegt, ist. Unter einer „Energieversorgungseinheit” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit zur Stromleitung, zur Strom- und/oder Spannungswandlung, wie insbesondere von Gleichstrom zu Wechselstrom und umgekehrt, zur Speicherung einer elektrischen Energie, zur Überprüfung eines Ladezustands und/oder zur Halterung einer der vorgenannten Einheiten verstanden werden. Vorzugsweise ist dabei die Energieversorgungseinheit zumindest teilweise in dem Koffergrundkörper integriert, d. h. zumindest teilweise mit dem Koffergrundkörper fest verbunden, von diesem zumindest teilweise umformt, wie insbesondere umspritzt, und/oder zumindest teilweise einstückig mit dem Koffergrundkörper ausgebildet. Durch eine entsprechende Ausgestaltung kann eine Energieversorgung der Klimatisiervorrichtung konstruktiv einfach sichergestellt werden.
  • Umfasst die Energieversorgungseinheit wenigstens eine Ladeeinheit kann die Anwendungsflexibilität vorteilhaft gesteigert werden. Die Ladeeinheit kann dabei vorzugsweise zur Ladung eines Handwerkzeugmaschinenakkus und/oder zur Ladung eines Akkus der Klimatisiervorrichtung vorgesehen sein.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Energieversorgungseinheit wenigstens eine Energieübertragungseinheit zur leitungsfreien Energieübertragung aufweist. Dabei soll unter einer „Energieübertragungseinheit zur leitungsfreien Energieübertragung” insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, über zumindest eine Teilstrecke elektrische Energie ohne materielle, stromführende Leitungen zu übertragen. Dabei sind verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Verfahren denkbar, besonders vorteilhaft jedoch induktive Verfahren. Durch eine entsprechende Energieübertragungseinheit kann eine besonders flexible und schmutzunempfindliche Energieübertragung erreicht werden. Die Energieübertragungseinheit kann dabei dazu vorgesehen sein, Energie zwischen verschiedenen Teilen der Klimatisiervorrichtung zu übertragen, wie insbesondere zwischen einer Energieversorgereinheit der Klimatisiervorrichtung und einer Energieverbrauchereinheit, wie insbesondere einem Heizelement, einem Kühlelement, einer Lüftereinheit und/oder einer Steuer- und/oder Regeleinheit, der Klimatisiervorrichtung, und/oder kann dazu vorgesehen sein, Energie in den Werkzeugkoffer zu übertragen.
  • Weist die Energieversorgungseinheit eine Verbindungseinheit auf, die einen Akkustauraum des Koffergrundkörpers, insbesondere einen Handwerkzeugmaschinenakkustauraum, energietechnisch mit einem weiteren Teil der Klimatisiervorrichtung verbindet, wie insbesondere mit einer Anschlussstelle der Klimatisiervorrichtung und/oder einer Energieverbrauchereinheit der Klimatisiervorrichtung, können vorteilhaft Akkus einer Handwerkzeugmaschine zur Energieversorgung der Klimatisiervorrichtung genutzt werden. Die Verbindungseinheit ist dabei vorzugsweise zumindest teilweise in dem Koffergrundkörper integriert, d. h. insbesondere zumindest teilweise fest mit diesem verbunden, von diesem umformt, wie insbesondere umspritzt, und/oder teilweise einstückig mit diesem ausgebildet.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass der Werkzeugkoffer eine thermische Isoliereinheit aufweist, die zur thermischen Isolierung des Koffergrundkörpers vorgesehen ist. Dabei soll unter einer „thermischen Isoliereinheit” insbesondere eine Einheit verstanden werden, die zumindest teilweise aus einem Material besteht, das einen Wärmeleitkoeffizienten aufweist, der bei vergleichbaren Bedingungen kleiner, insbesondere um ein vielfaches kleiner ist als ein Wärmeleitkoeffizient eines Wandmaterials des Werkzeugkoffers. Durch eine entsprechende Ausgestaltung können vorteilhafte Bedingungen mit geringem Energieaufwand über eine lange Zeit aufrechterhalten werden.
  • Weist die Klimatisiervorrichtung wenigstens ein Heizelement auf, können vorteilhaft unerwünscht geringe Temperaturen im Stauraum vermieden werden, weist die Klimatisiervorrichtung wenigstens ein Kühlelement auf, können vorteilhaft unerwünscht hohe Temperaturen im Stauraum vermieden werden. Dabei können die Heizelemente als auch die Kühlelemente von verschiedenen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Elementen gebildet sein, wie besonders vorteilhaft von einer Heatpipe, die zur Kühlung insbesondere Effekte einer Aggregatzustandsänderung nutzt, und/oder besonders vorteilhaft von einem Peltierelement.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Klimatisiervorrichtung wenigstens eine Lüftereinheit aufweist. Dabei soll unter einer „Lüftereinheit” insbesondere eine Einheit verstanden werden, die zur Kühlung und/oder Erwärmung einen Gasstrom, insbesondere Luftstrom, erzeugt. Mit einer entsprechenden Ausgestaltung kann konstruktiv einfach eine hohe Effektivität erreicht werden. Die Lüftereinheit kann dabei ausschließlich zur Klimatisierung des Stauraums vorgesehen sein oder auch zusätzliche Funktionen aufweisen und insbesondere mit einer anderen Funktionseinheit einstückig ausgeführt sein, wie beispielsweise mit einer Saugeinheit und/oder mit einer Handwerkzeugmaschine. Insbesondere könnte ein Lüfter einer Handwerkzeugmaschine zur Klimatisierung des Stauraums genutzt werden. Durch eine entsprechende Ausgestaltung können zusätzliche Bauteile, Bauraum, Gewicht, Montageaufwand und Kosten eingespart werden.
  • Weist die Klimatisiervorrichtung wenigstens eine Klimasensoreinheit auf, können nützliche Kenngrößen vorteilhaft gewonnen werden. Dabei soll unter einer „Klimasensoreinheit” insbesondere eine Einheit verstanden werden, die zur Erfassung wenigstens einer Luftfeuchtigkeitskenngröße und/oder insbesondere wenigstens einer Temperaturkenngröße vorgesehen ist. Die gewonnenen Kenngrößen können zur Information eines Bedieners genutzt werden, beispielsweise indem diese über eine Ausgabeeinheit ausgegeben werden, und/oder können vorteilhaft für eine zumindest teilautomatisierte Steuerung und/oder Regelung genutzt werden. Hierzu weist die Klimatisiervorrichtung wenigstens eine Steuer- und/oder Regeleinheit auf. Dabei soll unter einer „Steuer- und/oder Regeleinheit” insbesondere eine Einheit verstanden werden, die eine Recheneinheit, eine Speichereinheit und ein in der Speichereinheit gespeichertes Betriebsprogramm aufweist. Die Klimasensoreinheit und/oder die Steuer- und/oder Regeleinheit können dabei wiederum allein für die Klimatisiervorrichtung vorgesehen sein oder können zusätzliche Funktionen aufweisen und insbesondere mit einer anderen Funktionseinheit einstückig ausgeführt sein, wie insbesondere mit einer Einheit der Handwerkzeugmaschine.
  • Besonders vorzugsweise wird bei einem Akkuwerkzeugkoffer, der zur Aufnahme insbesondere von wenigstens einer Handwerkzeugmaschinenakkueinheit und vorzugsweise von wenigstens einer Akkuhandwerkzeugmaschine vorgesehen ist, die Temperatur im Stauraum auf einen Wert zwischen plus 5°C und 35°C geregelt.
  • Zeichnung
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines geschlossenen Handwerkzeugmaschinenkoffers schräg von oben und
  • 2 eine schematische Darstellung des geöffneten Handwerkzeugmaschinenkoffers.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung eines geschlossenen Handwerkzeugmaschinenkoffers, und zwar einen Akkuhandwerkzeugmaschinenkoffer zum Transport eines als Akkuhandwerkzeugmaschine ausgebildeten Werkzeugs 14, dazugehöriger Einsatzwerkzeuge 16 und Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18. Der Handwerkzeugmaschinenkoffer weist einen Koffergrundkörper 10 auf, der zwei Schalenkörper 44, 46 umfasst und einen von den Schalenkörpern 44, 46 begrenzten Stauraum 12 aufweist, der zur Aufnahme der Akkuhandwerkzeugmaschine, der Einsatzwerkzeuge 16 und der Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 vorgesehen ist. Der Handwerkzeugmaschinenkoffer weist eine im Koffergrundkörper 10 integrierte, d. h. insbesondere fest angeordnete Klimatisiervorrichtung 20 auf.
  • Die Klimatisiervorrichtung 20 weist eine Energieversorgungseinheit 22 auf, die zur Energieversorgung der Klimatisiervorrichtung 20 vorgesehen ist. Die Energieversorgungsvorrichtung 22 umfasst eine Ladeeinheit 24, die dazu vorgesehen ist, die Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 sowie einen Akku 48 der Klimatisiervorrichtung 20 zu laden. Die Energieversorgungseinheit 22 weist ferner eine Stromleitungen umfassende, im Koffergrundkörper 10 integrierte, d. h. insbesondere fest angeordnete Verbindungseinheit 28 auf, die einen Akkustauraum 30 des Koffergrundkörpers 10, der zur Aufnahme der Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 vorgesehen ist, energietechnisch mit der Ladeeinheit 24 und dem Akku 48 der Klimatisiervorrichtung 20 verbindet.
  • Ist die Ladeeinheit 24 mittels eines Netzkabels 50 der Ladeeinheit 24 an einem Netz angeschlossen, können die Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 und der Akku 48 der Klimatisiervorrichtung 20 über die Verbindungseinheit 28 geladen werden und die Klimatisiervorrichtung 20 kann mit elektrischer Energie aus dem Netz betrieben werden. Ist das Netzkabel 50 vom Netz entkoppelt, wird die Klimatisiervorrichtung 20, abhängig von einem vorliegenden Ladungsstand von dem Akku 48 und/oder von den Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 mit elektrischer Energie versorgt werden. Alternativ könnte die Klimatisiervorrichtung 20 ohne Netzanbindung ausschließlich von dem Akku 48 mit Energie versorgt sein oder ausschließlich von den Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 mit Energie versorgt sein, wodurch der zusätzliche Akku 48 eingespart werden könnte. Die Energieversorgungseinheit 22 weist eine Strom- und Spannungswandlungseinheit auf, so dass dieselbe an Netze und/oder Energiespeicher mit Gleichstrom und Wechselstrom als auch mit unterschiedlichen Spannungen angeschlossen werden kann.
  • Neben dem Netzkabel 50 weist die Energieversorgungseinheit 22 eine Energieübertragungseinheit 26 zur leitungsfreien Energieübertragung auf, und zwar zur induktiven Energieübertragung. Mittels der Energieübertragungseinheit 26 kann von einer nicht näher dargestellten Energieübertragungseinheit außerhalb des Handwerkzeugmaschinenkoffers elektrische Energie in den Handwerkzeugmaschinenkoffer leitungsfrei übertragen werden, und zwar zum Laden der Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18, des Akkus 48 und zum Betrieb der Klimatisiervorrichtung 20.
  • Die Klimatisiervorrichtung 20 weist ein Heizelement 34, ein von einem Peltierelement gebildetes Kühlelement 36 sowie eine Lüftereinheit 38 auf. Zusätzlich oder alternativ zu dem von einem Peltierelement gebildeten Kühlelement 36 könnten auch Heatpipeelemente 52 vorgesehen sein, wie dies in 2 angedeutet ist. Die Heatpipeelemente 52 könnten dabei vorzugsweise über eine Verbindung mit den Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 gekoppelt sein, die eine vorteilhafte Wärmeleitung zum Abtransport der Wärme aus den Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 aufweist, wie insbesondere über eine Verbindung, die dazu vorgesehen ist, eine durchgängige Materialwärmeleitung von den Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 zu den Heatpipeelementen 52 zu ermöglichen.
  • In einem Heizmodus ist das Heizelement 34 aktiviert und es wird von der Lüftereinheit 38 zur Erzeugung eines Luftstroms 54 Luft von einem Außenbereich des Handwerkzeugmaschinenkoffers durch Lufteinlässe 56 des Koffergrundkörpers 10 angesaugt und über das Heizelement 34 in den Stauraum 12 geblasen. In einem Kühlmodus ist das Kühlelement 36 aktiviert und es wird von der Lüftereinheit 38 Luft von einem Außenbereich des Handwerkzeugmaschinenkoffers durch die Lufteinlässe 56 angesaugt und über das Kühlelement 36 in den Stauraum 12 geblasen. Um bei geschlossenem Koffergrundkörper 10 einen Überdruck im Koffergrundkörper 10 zu vermeiden und eine Klimatisierung bei geschlossenem Koffergrundkörper 10 vorteilhaft zu ermöglichen, sind Entlüftungsausnehmungen 58 im Koffergrundkörper 10 vorgesehen.
  • Um automatisiert stets eine vorteilhafte Temperatur zwischen plus 10°C und 30°C im Stauraum 12 einzustellen, weist die Klimatisiervorrichtung 20 eine Klimasensoreinheit 40 zur Erfassung einer Temperaturkenngröße einer vorliegenden Temperatur im Stauraum 12 sowie eine Steuer- und Regeleinheit 42 auf, die dazu vorgesehen ist, automatisiert eine Steuerung und Regelung abhängig von Kenngrößen der Klimasensoreinheit 40 durchzuführen. Die Steuer- und Regeleinheit 42 regelt die Temperatur im Stauraum auf einen Wert zwischen plus 10°C und plus 30°C. Abhängig von der vorliegenden Temperatur im Stauraum 12 wird von der Steuer- und Regeleinheit 42 das Heizelement 34 oder das Kühlelement 36 sowie die Lüftereinheit 38 aktiviert.
  • Um möglichst eine gewünschte Temperatur innerhalb des Stauraums 12 ohne aktive Klimatisierung über einen langen Zeitraum zu halten, weist der Handwerkzeugmaschinenkoffer eine thermische Isoliereinheit 32 auf, die zur thermischen Isolierung des Koffergrundkörpers 10 vorgesehen ist und innerhalb, d. h. einer dem Stauraum 12 zugewandten Seite von Wandungen des Koffergrundkörpers 10 angeordnet ist.

Claims (13)

  1. Werkzeugkoffer, insbesondere Handwerkzeugkoffer, mit einem Koffergrundkörper (10), der wenigstens einen Stauraum (12) aufweist, der zumindest zur Aufnahme wenigstens eines Werkzeugs (14, 16) und/oder wenigstens einer Akkueinheit (18) vorgesehen ist, gekennzeichnet durch wenigstens eine im Koffergrundkörper (10) zumindest teilweise integrierte Klimatisiervorrichtung (20).
  2. Werkzeugkoffer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klimatisiervorrichtung (20) wenigstens eine Energieversorgungseinheit (22) aufweist, die zur Energieversorgung wenigstens einer Einheit der Klimatisiervorrichtung (20) vorgesehen ist.
  3. Werkzeugkoffer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgungseinheit (22) wenigstens eine Ladeeinheit (24) umfasst.
  4. Werkzeugkoffer nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgungseinheit (22) wenigstens eine Energieübertragungseinheit (26) zur leitungsfreien Energieübertragung aufweist.
  5. Werkzeugkoffer nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgungseinheit (22) eine Verbindungseinheit (28) aufweist, die einen Akkustauraum (30) des Koffergrundkörpers (10) energietechnisch mit einem weiteren Teil der Klimatisiervorrichtung (20) verbindet.
  6. Werkzeugkoffer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine thermische Isoliereinheit (32), die zur thermischen Isolierung des Koffergrundkörpers (10) vorgesehen ist.
  7. Werkzeugkoffer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klimatisiervorrichtung (20) wenigstens ein Heizelement (34) aufweist.
  8. Werkzeugkoffer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klimatisiervorrichtung (20) wenigstens ein Kühlelement (36) aufweist.
  9. Werkzeugkoffer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass die Klimatisiervorrichtung (20) wenigstens eine Lüftereinheit (38) aufweist.
  10. Werkzeugkoffer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klimatisiervorrichtung (20) wenigstens eine Klimasensoreinheit (40) aufweist.
  11. Werkzeugkoffer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Klimatisiervorrichtung (20) wenigstens eine Steuer- und/oder Regeleinheit (42) aufweist, die dazu vorgesehen ist, zumindest teilautomatisiert eine Steuerung und/oder Regelung abhängig von wenigstens einer von der Klimasensoreinheit (40) erfassten Kenngröße durchzuführen.
  12. System mit einem Werkzeugkoffer nach einem der vorhergehenden Ansprüche und einem Werkzeug (14, 16) und/oder einer Akkueinheit (18).
  13. Verfahren, insbesondere mit einem Werkzeugkoffer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stauraum (12) des Werkzeugkoffers mit einer Klimatisiervorrichtung (20) klimatisiert wird.
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