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Stand der Technik
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Es
sind bereits Handwerkzeugmaschinenkoffer mit einem Koffergrundkörper bekannt,
der einen Stauraum aufweist, der zur Aufnahme einer Handwerkzeugmaschine,
von Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten und von Einsatzwerkzeugen vorgesehen
ist.
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Offenbarung der Erfindung
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Die
Erfindung geht aus von einem Werkzeugkoffer, insbesondere einem
Handwerkzeugkoffer, mit einem Koffergrundkörper, der wenigstens einen
Stauraum aufweist, der zumindest zur Aufnahme wenigstens eines Werkzeugs
vorgesehen ist.
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Es
wird vorgeschlagen, dass der Werkzeugkoffer wenigstens eine im Koffergrundkörper zumindest
teilweise integrierte Klimatisiervorrichtung aufweist. Dabei sollen
unter einem „Koffergrundkörper” insbesondere
ein oder mehrere schalenförmige
Körper
verstanden werden, die den Stauraum begrenzen, und/oder ein Deckel,
der den Stauraum begrenzt und zum Verschließen eines schalenförmigen Körpers vorgesehen
ist. Der Koffergrundkörper
ist dabei vorzugsweise als eine von einer Person tragbare Einheit
ausgebildet und wiegt vorzugsweise ohne Inhalt unter 50 kg und besonders
vorzugsweise unter 20 kg. Unter einer „Klimatisiervorrichtung” soll insbesondere eine
Vorrichtung verstanden werden, die insbesondere dazu vorgesehen
ist, Temperatur und/oder Luftfeuchtigkeit innerhalb des Stauraums
zu beeinflussen, und zwar insbesondere aktiv, d. h. unter Einsatz von
Energie, insbesondere elektrischer Energie, und/oder unter Ausnutzung
einer Aggregatzustandsänderung.
Unter „vorgesehen” soll dabei
speziell ausgelegt, ausgestattet und/oder speziell programmiert
verstanden werden. Ferner soll unter „integriert” insbesondere
verstanden werden, dass zumindest ein Teil der Klimatisiervorrichtung
zumindest in einem Betriebszustand verliersicher und/oder fest mit
dem Koffergrundkörper
verbunden, zumindest teilweise in den Koffergrundkörper eingebettet,
wie insbesondere umspritzt, ist, und/oder zumindest teilweise einstückig mit
dem Koffergrundkörper
ausgebildet ist. Durch eine entsprechende Ausgestaltung können Bedingungen
für in
dem Stauraum aufbewahrte und/oder transportierte Werkzeug vorteilhaft verbessert
werden. Besonders vorteilhaft eignet sich die Erfindung für Akkuwerkzeugkoffer,
die zur Aufbewahrung und/oder zum Transport wenigstens einer Akkueinheit,
insbesondere wenigstens einer Handwerkzeugmaschinenakkueinheit,
vorgesehen sind, wodurch konstruktiv einfach besonders vorteilhafte Bedingungen
für die
Handwerkzeugmaschinenakkueinheit erreicht und deren Leistungsfähigkeit
verbessert werden kann. Ferner kann vorteilhaft eine Hitzeableitung
bei Ladevorgängen
von Akkueinheiten während
eines Transports der Akkueinheiten mit dem Werkzeugkoffer erreicht
werden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass
die Klimatisiervorrichtung wenigstens eine Energieversorgungseinheit aufweist,
die zur Energieversorgung wenigstens einer Einheit der Klimatisiervorrichtung
vorgesehen, d. h. speziell ausgestattet und/oder ausgelegt, ist.
Unter einer „Energieversorgungseinheit” soll in
diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit zur Stromleitung,
zur Strom- und/oder Spannungswandlung, wie insbesondere von Gleichstrom
zu Wechselstrom und umgekehrt, zur Speicherung einer elektrischen Energie,
zur Überprüfung eines
Ladezustands und/oder zur Halterung einer der vorgenannten Einheiten
verstanden werden. Vorzugsweise ist dabei die Energieversorgungseinheit
zumindest teilweise in dem Koffergrundkörper integriert, d. h. zumindest
teilweise mit dem Koffergrundkörper
fest verbunden, von diesem zumindest teilweise umformt, wie insbesondere
umspritzt, und/oder zumindest teilweise einstückig mit dem Koffergrundkörper ausgebildet. Durch
eine entsprechende Ausgestaltung kann eine Energieversorgung der
Klimatisiervorrichtung konstruktiv einfach sichergestellt werden.
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Umfasst
die Energieversorgungseinheit wenigstens eine Ladeeinheit kann die
Anwendungsflexibilität
vorteilhaft gesteigert werden. Die Ladeeinheit kann dabei vorzugsweise
zur Ladung eines Handwerkzeugmaschinenakkus und/oder zur Ladung
eines Akkus der Klimatisiervorrichtung vorgesehen sein.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass
die Energieversorgungseinheit wenigstens eine Energieübertragungseinheit
zur leitungsfreien Energieübertragung
aufweist. Dabei soll unter einer „Energieübertragungseinheit zur leitungsfreien
Energieübertragung” insbesondere
eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, über zumindest
eine Teilstrecke elektrische Energie ohne materielle, stromführende Leitungen
zu übertragen.
Dabei sind verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende
Verfahren denkbar, besonders vorteilhaft jedoch induktive Verfahren. Durch
eine entsprechende Energieübertragungseinheit
kann eine besonders flexible und schmutzunempfindliche Energieübertragung
erreicht werden. Die Energieübertragungseinheit
kann dabei dazu vorgesehen sein, Energie zwischen verschiedenen Teilen
der Klimatisiervorrichtung zu übertragen,
wie insbesondere zwischen einer Energieversorgereinheit der Klimatisiervorrichtung
und einer Energieverbrauchereinheit, wie insbesondere einem Heizelement,
einem Kühlelement,
einer Lüftereinheit und/oder
einer Steuer- und/oder Regeleinheit, der Klimatisiervorrichtung,
und/oder kann dazu vorgesehen sein, Energie in den Werkzeugkoffer
zu übertragen.
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Weist
die Energieversorgungseinheit eine Verbindungseinheit auf, die einen
Akkustauraum des Koffergrundkörpers,
insbesondere einen Handwerkzeugmaschinenakkustauraum, energietechnisch
mit einem weiteren Teil der Klimatisiervorrichtung verbindet, wie
insbesondere mit einer Anschlussstelle der Klimatisiervorrichtung
und/oder einer Energieverbrauchereinheit der Klimatisiervorrichtung,
können vorteilhaft
Akkus einer Handwerkzeugmaschine zur Energieversorgung der Klimatisiervorrichtung
genutzt werden. Die Verbindungseinheit ist dabei vorzugsweise zumindest
teilweise in dem Koffergrundkörper
integriert, d. h. insbesondere zumindest teilweise fest mit diesem
verbunden, von diesem umformt, wie insbesondere umspritzt, und/oder
teilweise einstückig
mit diesem ausgebildet.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass
der Werkzeugkoffer eine thermische Isoliereinheit aufweist, die
zur thermischen Isolierung des Koffergrundkörpers vorgesehen ist. Dabei
soll unter einer „thermischen
Isoliereinheit” insbesondere
eine Einheit verstanden werden, die zumindest teilweise aus einem
Material besteht, das einen Wärmeleitkoeffizienten
aufweist, der bei vergleichbaren Bedingungen kleiner, insbesondere um
ein vielfaches kleiner ist als ein Wärmeleitkoeffizient eines Wandmaterials
des Werkzeugkoffers. Durch eine entsprechende Ausgestaltung können vorteilhafte
Bedingungen mit geringem Energieaufwand über eine lange Zeit aufrechterhalten
werden.
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Weist
die Klimatisiervorrichtung wenigstens ein Heizelement auf, können vorteilhaft
unerwünscht geringe
Temperaturen im Stauraum vermieden werden, weist die Klimatisiervorrichtung
wenigstens ein Kühlelement
auf, können
vorteilhaft unerwünscht hohe
Temperaturen im Stauraum vermieden werden. Dabei können die
Heizelemente als auch die Kühlelemente
von verschiedenen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Elementen
gebildet sein, wie besonders vorteilhaft von einer Heatpipe, die
zur Kühlung
insbesondere Effekte einer Aggregatzustandsänderung nutzt, und/oder besonders
vorteilhaft von einem Peltierelement.
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Ferner
wird vorgeschlagen, dass die Klimatisiervorrichtung wenigstens eine
Lüftereinheit
aufweist. Dabei soll unter einer „Lüftereinheit” insbesondere eine Einheit
verstanden werden, die zur Kühlung
und/oder Erwärmung
einen Gasstrom, insbesondere Luftstrom, erzeugt. Mit einer entsprechenden
Ausgestaltung kann konstruktiv einfach eine hohe Effektivität erreicht
werden. Die Lüftereinheit kann
dabei ausschließlich
zur Klimatisierung des Stauraums vorgesehen sein oder auch zusätzliche Funktionen
aufweisen und insbesondere mit einer anderen Funktionseinheit einstückig ausgeführt sein, wie
beispielsweise mit einer Saugeinheit und/oder mit einer Handwerkzeugmaschine.
Insbesondere könnte
ein Lüfter
einer Handwerkzeugmaschine zur Klimatisierung des Stauraums genutzt
werden. Durch eine entsprechende Ausgestaltung können zusätzliche Bauteile, Bauraum,
Gewicht, Montageaufwand und Kosten eingespart werden.
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Weist
die Klimatisiervorrichtung wenigstens eine Klimasensoreinheit auf,
können
nützliche
Kenngrößen vorteilhaft
gewonnen werden. Dabei soll unter einer „Klimasensoreinheit” insbesondere
eine Einheit verstanden werden, die zur Erfassung wenigstens einer
Luftfeuchtigkeitskenngröße und/oder
insbesondere wenigstens einer Temperaturkenngröße vorgesehen ist. Die gewonnenen
Kenngrößen können zur
Information eines Bedieners genutzt werden, beispielsweise indem
diese über
eine Ausgabeeinheit ausgegeben werden, und/oder können vorteilhaft
für eine
zumindest teilautomatisierte Steuerung und/oder Regelung genutzt
werden. Hierzu weist die Klimatisiervorrichtung wenigstens eine
Steuer- und/oder
Regeleinheit auf. Dabei soll unter einer „Steuer- und/oder Regeleinheit” insbesondere
eine Einheit verstanden werden, die eine Recheneinheit, eine Speichereinheit
und ein in der Speichereinheit gespeichertes Betriebsprogramm aufweist.
Die Klimasensoreinheit und/oder die Steuer- und/oder Regeleinheit
können
dabei wiederum allein für
die Klimatisiervorrichtung vorgesehen sein oder können zusätzliche
Funktionen aufweisen und insbesondere mit einer anderen Funktionseinheit
einstückig
ausgeführt
sein, wie insbesondere mit einer Einheit der Handwerkzeugmaschine.
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Besonders
vorzugsweise wird bei einem Akkuwerkzeugkoffer, der zur Aufnahme
insbesondere von wenigstens einer Handwerkzeugmaschinenakkueinheit
und vorzugsweise von wenigstens einer Akkuhandwerkzeugmaschine vorgesehen
ist, die Temperatur im Stauraum auf einen Wert zwischen plus 5°C und 35°C geregelt.
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Zeichnung
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die
Ansprüche enthalten
zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale
zweckmäßigerweise auch
einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines geschlossenen Handwerkzeugmaschinenkoffers schräg von oben
und
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2 eine
schematische Darstellung des geöffneten
Handwerkzeugmaschinenkoffers.
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Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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1 zeigt
eine schematische Darstellung eines geschlossenen Handwerkzeugmaschinenkoffers,
und zwar einen Akkuhandwerkzeugmaschinenkoffer zum Transport eines
als Akkuhandwerkzeugmaschine ausgebildeten Werkzeugs 14,
dazugehöriger
Einsatzwerkzeuge 16 und Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18.
Der Handwerkzeugmaschinenkoffer weist einen Koffergrundkörper 10 auf, der
zwei Schalenkörper 44, 46 umfasst
und einen von den Schalenkörpern 44, 46 begrenzten
Stauraum 12 aufweist, der zur Aufnahme der Akkuhandwerkzeugmaschine,
der Einsatzwerkzeuge 16 und der Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 vorgesehen
ist. Der Handwerkzeugmaschinenkoffer weist eine im Koffergrundkörper 10 integrierte,
d. h. insbesondere fest angeordnete Klimatisiervorrichtung 20 auf.
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Die
Klimatisiervorrichtung 20 weist eine Energieversorgungseinheit 22 auf,
die zur Energieversorgung der Klimatisiervorrichtung 20 vorgesehen ist.
Die Energieversorgungsvorrichtung 22 umfasst eine Ladeeinheit 24,
die dazu vorgesehen ist, die Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 sowie
einen Akku 48 der Klimatisiervorrichtung 20 zu
laden. Die Energieversorgungseinheit 22 weist ferner eine Stromleitungen
umfassende, im Koffergrundkörper 10 integrierte,
d. h. insbesondere fest angeordnete Verbindungseinheit 28 auf,
die einen Akkustauraum 30 des Koffergrundkörpers 10,
der zur Aufnahme der Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 vorgesehen
ist, energietechnisch mit der Ladeeinheit 24 und dem Akku 48 der
Klimatisiervorrichtung 20 verbindet.
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Ist
die Ladeeinheit 24 mittels eines Netzkabels 50 der
Ladeeinheit 24 an einem Netz angeschlossen, können die
Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 und der Akku 48 der
Klimatisiervorrichtung 20 über die Verbindungseinheit 28 geladen werden
und die Klimatisiervorrichtung 20 kann mit elektrischer
Energie aus dem Netz betrieben werden. Ist das Netzkabel 50 vom
Netz entkoppelt, wird die Klimatisiervorrichtung 20, abhängig von
einem vorliegenden Ladungsstand von dem Akku 48 und/oder von
den Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 mit elektrischer
Energie versorgt werden. Alternativ könnte die Klimatisiervorrichtung 20 ohne
Netzanbindung ausschließlich
von dem Akku 48 mit Energie versorgt sein oder ausschließlich von
den Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 mit Energie versorgt
sein, wodurch der zusätzliche
Akku 48 eingespart werden könnte. Die Energieversorgungseinheit 22 weist
eine Strom- und Spannungswandlungseinheit auf, so dass dieselbe
an Netze und/oder Energiespeicher mit Gleichstrom und Wechselstrom
als auch mit unterschiedlichen Spannungen angeschlossen werden kann.
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Neben
dem Netzkabel 50 weist die Energieversorgungseinheit 22 eine
Energieübertragungseinheit 26 zur
leitungsfreien Energieübertragung
auf, und zwar zur induktiven Energieübertragung. Mittels der Energieübertragungseinheit 26 kann
von einer nicht näher
dargestellten Energieübertragungseinheit
außerhalb
des Handwerkzeugmaschinenkoffers elektrische Energie in den Handwerkzeugmaschinenkoffer
leitungsfrei übertragen
werden, und zwar zum Laden der Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18,
des Akkus 48 und zum Betrieb der Klimatisiervorrichtung 20.
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Die
Klimatisiervorrichtung 20 weist ein Heizelement 34,
ein von einem Peltierelement gebildetes Kühlelement 36 sowie
eine Lüftereinheit 38 auf.
Zusätzlich
oder alternativ zu dem von einem Peltierelement gebildeten Kühlelement 36 könnten auch
Heatpipeelemente 52 vorgesehen sein, wie dies in 2 angedeutet
ist. Die Heatpipeelemente 52 könnten dabei vorzugsweise über eine
Verbindung mit den Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 gekoppelt
sein, die eine vorteilhafte Wärmeleitung
zum Abtransport der Wärme
aus den Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 aufweist,
wie insbesondere über
eine Verbindung, die dazu vorgesehen ist, eine durchgängige Materialwärmeleitung
von den Handwerkzeugmaschinenakkueinheiten 18 zu den Heatpipeelementen 52 zu
ermöglichen.
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In
einem Heizmodus ist das Heizelement 34 aktiviert und es
wird von der Lüftereinheit 38 zur
Erzeugung eines Luftstroms 54 Luft von einem Außenbereich
des Handwerkzeugmaschinenkoffers durch Lufteinlässe 56 des Koffergrundkörpers 10 angesaugt
und über
das Heizelement 34 in den Stauraum 12 geblasen.
In einem Kühlmodus
ist das Kühlelement 36 aktiviert
und es wird von der Lüftereinheit 38 Luft
von einem Außenbereich
des Handwerkzeugmaschinenkoffers durch die Lufteinlässe 56 angesaugt
und über
das Kühlelement 36 in
den Stauraum 12 geblasen. Um bei geschlossenem Koffergrundkörper 10 einen Überdruck
im Koffergrundkörper 10 zu vermeiden
und eine Klimatisierung bei geschlossenem Koffergrundkörper 10 vorteilhaft
zu ermöglichen,
sind Entlüftungsausnehmungen 58 im
Koffergrundkörper 10 vorgesehen.
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Um
automatisiert stets eine vorteilhafte Temperatur zwischen plus 10°C und 30°C im Stauraum 12 einzustellen,
weist die Klimatisiervorrichtung 20 eine Klimasensoreinheit 40 zur
Erfassung einer Temperaturkenngröße einer
vorliegenden Temperatur im Stauraum 12 sowie eine Steuer-
und Regeleinheit 42 auf, die dazu vorgesehen ist, automatisiert
eine Steuerung und Regelung abhängig
von Kenngrößen der Klimasensoreinheit 40 durchzuführen. Die
Steuer- und Regeleinheit 42 regelt die Temperatur im Stauraum
auf einen Wert zwischen plus 10°C
und plus 30°C.
Abhängig
von der vorliegenden Temperatur im Stauraum 12 wird von
der Steuer- und Regeleinheit 42 das Heizelement 34 oder
das Kühlelement 36 sowie
die Lüftereinheit 38 aktiviert.
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Um
möglichst
eine gewünschte
Temperatur innerhalb des Stauraums 12 ohne aktive Klimatisierung über einen
langen Zeitraum zu halten, weist der Handwerkzeugmaschinenkoffer
eine thermische Isoliereinheit 32 auf, die zur thermischen
Isolierung des Koffergrundkörpers 10 vorgesehen
ist und innerhalb, d. h. einer dem Stauraum 12 zugewandten
Seite von Wandungen des Koffergrundkörpers 10 angeordnet ist.