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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung sowie ein Verfahren
zur Bearbeitung einer Halbleiterscheibe.
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Halbleiterscheiben
(”Wafer”) als Substrate für besonders
anspruchsvolle Bauelemente mit ≤ 22 nm minimaler Strukturlänge,
also 22 nm Design Rule nach ITRS („International Technology
Roadmap for Semiconductors”), müssen besonders
eben sein. Die Ebenheit bisheriger Wafer ist durch eine Dickenabnahme
im Wafer-Randbereich (”edge roll-off”) und durch
aus Schwankungen der lokalen Bindungsstärke, bspw. infolge
radial schwankenden Dotierstoffeinbaus bereits während
des Kristallziehprozesses, resultierendem ungleichförmigem
Materialabtrag beschränkt und somit für ≤ 22
nm Strukturen ungeeignet. Für beide Effekte ist im Wesentlichen
die chemo-mechanische Politur verantwortlich, die am Ende einer
jeden Kette von Prozessschritten zur Herstellung von Substratwafern
nach dem Stand der Technik eingesetzt wird, um restliche Schädigungen
der Kristallstruktur oberflächennaher Schichten zu entfernen und
eine besonders geringe Rauigkeit zu erzielen.
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Im
Stand der Technik wird die Politur durch Relativbewegung zwischen
Wafer und Poliertuch unter Druck und Zuführung eines Poliermittels
(Slurry) durchgeführt. Das Poliermittel enthält üblicherweise kolloid-disperses
Kieselsol in alkalischer Aufschlämmung; das Poliertuch
dagegen enthält kein Abrasivum. Das Zusammenspiel aus mechanisch
schleifender Wirkung des Kieselsols und chemischem Angriff des alkalischen
Poliermittels bewirkt dann den zur Glättung der Waferoberfläche
führenden Materialabtrag.
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Im
Stand der Technik ist die simultane chemo-mechanische Doppelseitenpolitur
(DSP) bekannt. Bei der DSP werden mehrere Halbleiterscheiben beidseitig
gleichzeitig zwischen zwei kollinearen Arbeitsscheiben Material
abtragend bearbeitet. Dabei tragen die Arbeitsscheiben Poliertücher,
die keine abrasiv wirkenden Stoffe enthalten, und dem zwischen den
Arbeitsscheiben gebildeten Arbeitsspalt wird ein Poliermittel zugeführt,
das abrasiv wirkende Stoffe enthält. Abrasiv wirkende Stoffe
sind dadurch gekennzeichnet, dass sie härter sind als das
Material des Werkstücks. Beim DSP wird bevorzugt Kieselsol (SiO2) verwendet. SiO2 ist
härter als Silicium. Meist ist das Kieselsol ein Kolloid
mit Korngrößen der Solteilchen zwischen 5 nm und
einigen Mikrometern. Beim DSP sind während der Bearbeitung
eine oder mehrere Halbleiterscheiben in einen oder mehrere dünne Führungskäfige
eingelegt, die von einer aus einem inneren und einem äußeren
Zahnkranz gebildeten Abwälzvorrichtung, die konzentrisch
zu den Arbeitsscheiben angeordnet ist, im Arbeitsspalt bewegt werden.
Die Halbleiterscheiben beschreiben dabei auf den Oberflächen
der Arbeitsscheiben charakteristische zykloidische Bahnkurven (Planetengetriebe-Kinematik).
Der Materialabtrag wird durch Relativbewegung von Poliertuch und
Halbleiterscheibe unter Last und der Reibungswirkung des Poliermittels
bewirkt.
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Ein
Ausführungsbeispiel für DSP von Siliciumscheiben
ist in
US2003054650A offenbart.
Eine geeignete Vorrichtung für eine solche DSP-Politur
ist in
DE 100 07 390
A1 dargestellt. Geeignete Führungskäfige
für die Halbleiterscheiben, sog. Läuferscheiben,
sind in
EP 208 315 B1 beschrieben.
Aus
US 4,927,432 ist
schließlich ein geeignetes Poliertuch bekannt.
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Ebenfalls
im Stand der Technik bekannt ist ein Verfahren namens „Fixed-Abrasive
Polishing (FAP) zur Planarisierung von Zwischenlagen-Dielektrika” (inter-layer
dielectric, ILD), bei dem ein Tuch mit in Kontakt mit der zu bearbeitenden
Oberfläche gelangenden Zuschlägen verwendet wird,
die härter als das damit bearbeitete Oberflächenmaterial
sind. Dies ist beispielsweise beschrieben in
WO 99/55491 . Ein Zwischenlagen-Dielektrikum
besteht bspw. in einem Feldoxid (weiches Siliciumoxid), das durch
Abscheidung von bspw. TEOS (Tetraethoxysilan) auf einer Halbleiterstruktur
aufgewachsen wird, um verschiedene Verdrahtungslagen voneinander
zu trennen.
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Ebenfalls
bekannt ist „Fixed-Abrasive Polishing (FAP) zur Trennung
flacher Grabenstrukturen” (shallow trench isolation, STI),
bspw. beschrieben in
US
2008/0153392 A1 , bei dem ebenfalls ein Tuch eingesetzt
wird, das in Kontakt mit der zu bearbeitenden Oberfläche
gelangende Zuschläge enthält, die härter
als das Material der bearbeiteten Werkstückoberfläche
sind, typischerweise Si3N4 und verschiedene Metallen (Cu, HM 2,5;
W, HM ~ 4) zur elektrischen Durchkontaktierung.
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Aus
DE 10 2007 035 266
A1 ist ein Verfahren zum Polieren eines Substrats aus Halbleitermaterial bekannt
mit einer zweistufigen FAP-Politur, wobei im ersten Schritt eine
Poliermittellösung ohne Abrasivstoffe und im zweiten Schritt
eine Poliermittelsupension mit Abrasivstoffen zwischen FAP-Poliertuch
und Substrat gebracht wird. Das Verfahren kann einen zusätzlichen
CMP-Schritt (Tuch ohne Abrasive, Poliermittelsuspension mit Abrasiven)
umfassen. Bei den vorgenannten FAP-Verfahren handelt es sich um Schleifverfahren,
vgl.
US 6,824,451 B2 .
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Unter „Schleifen” versteht
man nach DIN 8580 ein Trennverfahren, bei dem die
Form eines Werkstückes durch Aufhebung des Werkstoffzusammenhalts
mittels mechanischer Einwirkung an der Bearbeitungsstelle geändert
wird. Ein durch mechanische Einwirkung abgetragenes Werkstoffteilchen wird
als Span bezeichnet. Beispiele für Span abhebende Bearbeitungsverfahren
sind Schleifen, Sägen, Feilen, Schneiden, Drehen, Fräsen,
Bohren, Hobeln und Scheren. Von diesen zeichnet sich das Schleifen dadurch
aus, dass die Zerspanung mit geometrisch unbestimmter Schneide erfolgt,
da viele Schleifkörper mit zufälliger Orientierung
ihrer Schneidkanten im Eingriff sind. (Beim Sägen, Feilen,
Drehen, Fräsen, Bohren und Hobeln sind nur eine oder wenige Schneiden
mit vorbestimmter Orientierung zur Werkstückoberfläche
im Eingriff.) Eine Schneide, die den Werkstoffzusammenhalt des Werkstücks ändern kann,
zeichnet sich dadurch aus, dass sie aus einem Material besteht,
das härter ist als das des Werkstoffs.
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Im
Stand der Technik der FAP-Verfahren erfolgt der Verschleiß der
Schleifkörper durch Mikrobruch, wodurch ständig
neue Schneidkanten erzeugt werden, und durch Freisetzen von Schleifkorn,
wodurch neue Lagen an frischem Schleifkorn freigelegt werden. Dieser
Mechanismus ist beispielsweise beschrieben in
US 6,824,451 B2 .
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Schleifverfahren
zeichnen sich dadurch aus, dass sie Kristalldefekte erzeugen. Dies
sind Sprödbruch-Risssysteme, Gitter-Versetzungen, Mosaike (Kleinwinkel-Korngrenzen),
Oberflächenlagen mit amorphisierter Struktur, Kratzer usw.
sein.
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Bei
chemischen oder chemo-mechanischen Bearbeitungsverfahren nach dem
Stand der Technik bewirkt die Reaktion des Ätz- oder Poliermittels
mit der Halbleiteroberfläche den Materialabtrag. Ätzmittel
sind bspw. HF und HNO3 (saures Ätzen)
oder KOH, TMAH (Tetramethylammoniumhydroxid), NaOH usw. (alkalisches Ätzen).
Poliermittel enthalten OH– als
Reaktionsmittel (alkalisches Kieselsol). Die Reaktion hängt
dabei ab vom Transport der reaktiven Ausgangsstoffe innerhalb der Ätz-
oder Polierflüssigkeit und an die Halbleiter-Oberfläche,
von der Temperatur, von der Konzentration und insbesondere von der
lokalen Materialzusammensetzung und von den Materialeigenschaften.
Unter lokaler Materialzusammensetzung ist zu verstehen das Vorhandensein von
Oxiden, Metallen oder anderen Materialien neben dem verwendeten
Halbleitermaterial (z. B. Silicium, Germanium, III-V-Halbleiter,
Verbindungshalbleiter). Materialeigenschaften, die die Reaktion
beeinflussen, sind beispielsweise gegeben durch das Vorhandensein
von Dotierstoffen und durch die Dotierstoffkonzentrationen.
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Die
im Stand der Technik bekannte chemo-mechanische Politur mit Kieselsol
bewirkt einen Materialabtrag von der bearbeiteten Oberfläche
mittels einer Dreikörperwechselwirkung, nämlich
zwischen Poliertuch, Kieselsol und der Waferoberfläche.
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Diese
Dreikörperwechselwirkung bewirkt, dass der Materialabtrag
nicht Weg bestimmt erfolgt, d. h. nicht ausschließlich
entlang der von einem Punkt auf dem Poliertuch über die
Werkstückoberfläche beschriebenen Bahn, sondern
zusätzlich bestimmt wird von der Dynamik der Kieselsolteilchen
im zwischen Tuch- und Wafer-Oberfläche aufgebauten Poliermittelfilm
(Konvektion, Verwirbelung, Diffusion). Eine nicht Weg bestimmte
Bearbeitung zeichnet sich dadurch aus, dass der Materialabtrag nicht
deterministisch ist, d. h. nur von der Kinematik des Werkzeugs bestimmt
wird. Dies führt zu einer unerwünscht balligen
Waferform infolge Verjüngung des Waferrandes aufgrund Poliermittelverarmung
vom Waferrand zum -zentrum oder zu lokal präferentiellem
Materialabtrag an Stellen mit chemisch, strukturell oder elektronisch
schwankenden Eigenschaften.
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Als
weitere Verfahren zur Bearbeitung von Halbleiterscheiben neben den
zuvor genannten sind im Stand der Technik bekannt:
- – das Zweischeiben- oder Planparallel-Läppen (kurz:
Läppen) mit loser Korn, bspw. erläutert in Feinwerktechnik & Messtechnik 90
(1982) 5;
- – das Planparallel-Schleifen mit Läppkinematik (Planetary
Pad Grinding, PPG) mit Korn, das in einer leicht wechselbaren Arbeitsschicht
(„Schleiftuch”) gebunden ist, bspw. erläutert
in DE 10 2006 032
455 A1 , wobei geeignete Schleiftücher bspw. beschrieben
sind in US 6007407 und US 6599177 B2 ;
- – das simultane Doppelseitenschleifen zwischen zwei
kollinear angeordneten Topfschleifscheiben (Double-Disk Grinding,
DDG), bspw. erläutert in US 2003/0060050 A1 ;
- – das Einseitenschleifen (Single-Side Grinding, SSG),
auch Oberflächen-Rotationsschleifen genannt, oder Einseiten-Feinschleifen
(Single-Side Fine-Grinding, SSFG), ausgeführt als einseitiger oder
durch sequentielle Einseitenbearbeitung der Vorder- und Rückseite
der Halbleiterscheibe beidseitiger Bearbeitungsschritt, bspw. erläutert
in EP 272 531 A1 .
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Im
Stand der Technik lässt sich das Erzeugen einer stets vorrangig
balligen Waferform nicht vermeiden, da das Poliermittel dem Arbeitsspalt
zwischen Wafer- und Tuchoberfläche stets über
den Rand des Wafers zugeführt werden muss. Es kommt daher
vom Rand zum Zentrum des Wafers zu einer Verarmung an Poliermittel.
Damit ist der Materialabtrag am Rand größer als
im Zentrum des Wafers, was zu einem Randabfall der Waferdicke führt.
Damit für zukünftige Anwendungen die Waferfläche
wie beabsichtigt (ITRS = „International Technology Roadmap for
Semiconductors”) bis auf eine 1 mm breite Randausschlusszone
(„edge exclusion”) verwendet werden kann, sollte
versucht werden, einen solchen Randabfall nach Möglichkeit
zu vermeiden. Der Stand der Technik bietet hierfür aufgrund
der zuvor geschilderten Problematik noch keine überzeugende Lösung.
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Daraus
ergibt sich eine erste Aufgabenstellung der vorliegenden Erfindung.
Insbesondere soll ein Verfahren bereitgestellt werden, mit dem eine hohe
Ebenheit bis ganz zum Rand der Halbleiterscheibe erzielt wird.
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Es
ist weiter bekannt, dass beispielsweise beim Ziehprozess Dotierstoff
mit radial schwankender Dichte in den entstehenden Einkristall eingebaut wird.
Dies ist bspw. beschrieben in W. v. Ammon: Silicon crystal
growth, Crystal Growth – From Fundamentals to Technology,
2004, p. 239–270. Die radial schwankende Dotierstoffkonzentration
führt zu entsprechend radial schwankenden elektronischen
Eigenschaften der aus dem Einkristall mittels Trennen erzeugten
Wafer. Nachfolgende Bearbeitungsschritte zur Planarisierung des
Wafers, deren Materialabtrags-Mechanismus auf elektronischer Wechselwirkung
beruht, erfahren daher eine entsprechend der Dotierstoffkonzentration
radial schwankende Abtragsrate. Darunter fallen alle chemischen
und chemo-mechanischen Bearbeitungsschritte, insbesondere das Ätzen
und die chemo-mechanische Politur mit Kieselsol. (Die elektronischen
bzw. elektro-chemischen Wechselwirkungen und Abtragsmechanismen
beim Ätzen oder Polieren sind bspw. beschrieben in Appl.
Phys. A 60, 347–363 (1995).).
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Da
nun das Ätzen und insbesondere das chemo-mechanische Polieren
die abschließenden und daher maßgeblich Form bestimmenden
Bearbeitungsschritte sind, weisen gemäß dem nächsten Stand
der Technik hergestellte Halbleiterscheiben stets eine mehr oder
weniger ausgeprägte radialsymmetrische Höhenmodulation
der Oberfläche auf. Derartige Höhenmodulationen
machen nach dem Stand der Technik gefertigte Halbleiterscheiben
als Substrate für besonders anspruchsvolle Halbleiterbauelemente
ungeeignet. Diese zeichnen sich nämlich durch besonders
dünne vertikale Funktions- und Trennschichten aus. Bei
der Erzeugung dieser Schichten werden bei der Bauteilherstellung
wiederholt Polituren zum Schaffen planer Zwischenschichten eingesetzt.
Bei unebener Ausgangsoberfläche kann es bei der Politur
zu Durchbrüchen der Trennschichten kommen. Dadurch entstehen
Kurzschlüsse in den so hergestellten mikroelektronischen
Bauelementen, was diese unbrauchbar macht.
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Im
Gegensatz zum Ätzen oder chemo-mechanischen Polieren weisen
das Schleifen und das Läppen keinen oder nur einen sehr
geringen und in unschädlichem Maße ausgeprägten
präferentiellen Materialabtrag an elektronisch modulierten
Bereichen auf; denn der diesen Prozessen unterliegende Abtragsmechanismus
ist ein rein mechanisch mittels Gefügetrennung durch Spanabnahme – beim
Schleifen durch eigentliches Spanen mittels fest gebundenen Korns,
beim Läppen durch spröd-erosive Gefügeermüdung
durch freies Korn in einer Aufschlämmung.
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Die
zweite Teilaufgabe besteht daher darin, kurzwellige konzentrische
Unebenheiten der Waferoberfläche zu vermeiden.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein erstes erfindungsgemäßes
Verfahren zur Bearbeitung einer Halbleiterscheibe, umfassend eine
beide Seiten der Halbleiteroberfläche gleichzeitig Material
abtragend bearbeitende Politur A, bei der ein Poliertuch verwendet
wird, das keine abrasiv wirkenden Stoffe enthält, und bei
der ein Poliermittel zugesetzt wird, das abrasiv wirkende Stoffe
enthält; und eine entweder eine oder beide Seiten der Halbleiterscheibe
Material abtragend bearbeitende Politur B, bei der ein Poliertuch
verwendet wird, das eine mikrostrukturierte Oberfläche
aufweist und das keine in Kontakt mit der Halbleiterscheibe gelangende
Materialien enthält, die härter sind als das Halbleitermaterial,
und bei der ein Poliermittel zugesetzt wird, das einen pH-Wert von
größer oder gleich 10 aufweist und das keine abrasiv
wirkenden Stoffe enthält.
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Bei
der Politur B handelt es sich um eine besonders angepasste Politur
mit mikrostrukturiertem Tuch. Politur A entspricht einer chemo-mechanischen
Doppelseitenpolitur mit Kieselsol-Poliersuspension.
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Von
dem in
DE 10 2007
035 266 A1 beschriebenen Verfahren unterscheidet sich das
erfindungsgemäße Verfahren dadurch, dass statt
zwei FAP-Polituren (einmal Poliermittel mit, einmal ohne Abrasive)
und einem optionalen zusätzlichen CMP-Polierschritt nur
ein besonders angepasster Polierschritt mit mikrostrukturiertem
Tuch, der auf eine chemisch-mechanische Doppelseitenpolitur (DSP)
folgt oder dieser vorausgeht, vorgesehen ist. Wesentlich für
das Gelingen des beanspruchten Verfahrens ist ein pH-Wert von größer
oder gleich 10 der Poliermittellösung bei der Politur mit
mikrostrukturiertem Tuch und die Tatsache, dass die in Kontakt mit dem
Werkstück gelangenden Tuchkomponenten und Werkstoffe eine
geringere Härte aufweisen als das zu polierende Halbleitermaterial.
Bei Verwendung einer Poliermittelsuspension wie bei der FAP-Politur
in
DE 10 2007
035 266 A1 , die Abrasive enthält, würde
das erfindungsgemäße Verfahren nicht gelingen.
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Beispielsweise
weist Silicium eine Mohssche Härte von 6,5 auf. Bei der
Politur von Siliciumscheiben ist daher auf jeden Fall ein Poliertuch
mit Abrasiven aus einem Material zu verwenden, das eine geringere
Härte als 6,5 aufweist.
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Geeignete
Abrasive sind beispielsweise Feldspate, (Ba, Ca, Na, K, NH4)(Al, B, Si)4O8, mit eine Mohshärte von ca. 6,
jedoch insbesondere auch weichere Materialien, insbesondere Minerale,
wie Apatite, Ca5(PO4)3(F, Cl, OH), einige der weicheren Allanite
(Ca, Ce, La, Y)2(Al, Fe)3(SiO4)3(OH) (MH = 5 ... 7), Bastnäsit, (Ce, La,
Y)[(CO3)F] (MH =
4 ... 4,5), Monazit, (Ce, La, Nd)PO4 (MH = 5 ... 5,5), Bariumcarbonat, BaCO3 (MH = 3,5), Bariumsulfat,
BaSO4 (MH = 3 ... 3,5),
Wollastonit (Kalziumsilicat, CaSiO3, MH = 4 ... 5), Cer-, Yttrium-, Scandium- oder
Ytterbiumoxid (CeO2, MH =
6; Y2O3; Sc2O3; Yb2O3) und viele andere Materialien, vorzugsweise
Minerale, mit einer Mohshärte MH < 6,5.
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Ebenfalls
gelöst wird die Aufgabe durch ein zweites erfindungsgemäßes
Verfahren zur Herstellung einer Halbleiterscheibe, umfassend folgende Schritte
in der angegebenen Reihenfolge:
- (a) Auftrennen
eines Halbleiter-Einkristalls in Scheiben;
- (b) gleichzeitige Bearbeitung beider Seiten der Halbleiterscheibe
mittels einer Span abhebenden Bearbeitung;
- (c) Polieren der Halbleiterscheibe, umfassend eine beide Seiten
der Halbleiteroberfläche gleichzeitig Material abtragend
bearbeitende Politur A, bei der ein Poliertuch verwendet wird, das
keine abrasiv wirkenden Stoffe enthält, und bei der ein Poliermittel
zugesetzt wird, das abrasiv wirkende Stoffe enthält; und
eine entweder eine oder beide Seiten der Halbleiteroberfläche
Material abtragend bearbeitenden Politur B, bei der ein Poliertuch
verwendet wird, das eine mikrostrukturierte Oberfläche
aufweist und das keine in Kontakt mit der Halbleiteroberfläche
gelangenden Materialien enthält, die härter sind
als die Halbleiteroberfläche, und bei der ein Poliermittel
zugesetzt wird, das einen pH-Wert größer oder
gleich zehn aufweist und das keine abrasiv wirkenden Stoffe enthält;
- (d) Chemo-mechanische Politur einer Seite der Halbleiterscheibe,
wobei weniger als 1 μm abgetragen wird.
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Bei
Politur B des ersten erfindungsgemäßen Verfahrens
bzw. bei Politur B in Schritt c) des zweiten erfindungsgemäßen
Verfahrens wird wenigstens eine Seite einer oder mehrerer Halbleiterscheiben unter
Druck, Drehung und optional einer zusätzlichen radialen
Oszillationsbewegung über eine rotierende Arbeitsscheibe
geführt. Dabei trägt die Arbeitsscheibe ein Poliertuch,
dessen Oberfläche mikrostrukturiert ist und keine in Kontakt
mit der Halbleiteroberfläche gelangenden Stoffe enthält,
die härter als die zu bearbeitende Halbleiteroberfläche
sind, und der aus Halbleiteroberfläche und Poliertuchoberfläche
gebildeten Kontaktzone wird ein Poliermittel zugeführt, das
einen pH-Wert ≥ 10 aufweist und das keine abrasiv wirkenden
Stoffe enthält.
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Vorzugsweise
umgibt dabei ein sog. Retainer-Ring die Halbleiterscheibe und verhindert
ein Fortschwimmen oder Ausbrechen während der Bearbeitung.
Eine hierfür geeignete Poliervorrichtung ist beschrieben
in
US 5,738,574 .
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Im
Stand der Technik sind Poliertücher bekannt, die für
Politur B verwendet werden können. Beispielsweise beschreiben
WO 9924218 oder
US 5,152,917 geeignete mikro-strukturierte
Tücher.
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Diese
Tücher weisen Oberflächen mit regelmäßig
angeordneten gleichförmigen lokalen Erhöhungen
auf, also einer periodischen Anordnung von „Inseln”,
die durch „Graben” getrennt sind. Diese Mikrostrukturen
werden durch Prägen hergestellt. Ebenfalls geeignet sind
Poliertücher, bei denen eine Mikrostrukturierung ihrer
Oberfläche durch laterale Modulation der Tuchhärte
oder lokalen Elastizität, bspw. durch Variation der Materialmischung,
durch Variation des Zuschlags geeigneter Füllstoffe, durch mechanisches
Verdichten, örtlich variierende Aushärtung des
Kunstharzgemisches oder Beimischung geeigneter Fasern usw. bewirkt
wird.
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Zur
Durchführung von Politur B geeignete Tücher sind
dadurch gekennzeichnet, dass sie keine in Kontakt mit der Waferoberfläche
gelangenden Zuschläge enthalten, die härter als
das Material des Werkstücks sind. Tücher, die
in Kontakt mit der Waferoberfläche gelangende Zuschläge
enthalten, die härter sind als das Material der Waferoberfläche,
sind zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ungeeignet, da diese harten Zuschläge zu unerwünschten
Kratzern, Rauigkeit und Kristallschäden usw. führen,
die eine Nachbearbeitung erforderlich machen würden. Durch
eine Nachbearbeitung, bspw. mit einer weiteren chemo-mechanischen
Politur mit Kieselsol gemäß dem Stand der Technik,
vgl.
DE 10 2007
035 266 A1 , würden aber die erfindungsgemäßen
Vorteile zunichte gemacht.
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Bei
FAP-Verfahren zur ILD-Planarisierung, vgl.
WO 99/55491 , weist das Feldoxid eine Mohs-Härte
von zwischen 3 und 5 auf. Dem FAP-Tuch sind Zuschläge bspw.
aus α-Al
2O
3 (Mohs-Härte
HM 9); γ-Al
2O
3 (HM
8); SiC (HM 9,5); quarzartiges SiO
2 (HM
7); CeO
2 (HM 6) oder anderen Materialien
beigefügt. Die Zuschläge sind also aus Materialien,
die härter sind als das zu bearbeitende Material. Die erfindungsgemäßen
Verfahren sind dagegen nur erfolgreich, wenn gerade dies vermieden wird.
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Bei
Politur B des ersten erfindungsgemäßen Verfahrens
bzw. bei der Politur B in Schritt c) des zweiten erfindungsgemäßen
Verfahrens, im Folgenden auch die erfindungswesentliche Politur
mit mikrostrukturiertem Tuch genannt, erfolgt der Materialabtrag
mittels Zweikörperwechselwirkung, nämlich zwischen
mikrostrukturierter Tuchoberfläche und der Werkstückoberfäche.
Der Materialabtrag erfolgt Weg bestimmt und daher deterministisch.
Es treten keine Kristalldefekte infolge Span abhebender Bearbeitung auf.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren detailliert beschrieben.
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Kurzbeschreibung der Figuren:
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1:
Halbleiterscheibe mit Dotierstoffschwankungen und deren Einfluss
auf die Oberflächentopologie; A) nach nicht erfindungsgemäßer,
B) nach erfindungsgemäßer Bearbeitung.
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2:
Halbleiterscheibe und der Einfluss auf deren Geometrie im Randbereich;
A) nach nicht erfindungsgemäßer, B) nach erfindungsgemäßer
Bearbeitung.
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3:
Halbleiterscheibe mit balligem Dickenprofil nach chemo-mechanischer
Doppelseitenpolitur (A); und dessen Änderung nach erfindungsgemäßer
Bearbeitung (B).
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4:
Veränderung der Geometrie einer Halbleiterscheibe in deren
Randbereich durch A) nicht erfindungsgemäße, B)
Bearbeitung nach dem zweiten erfindungsgemäßen
Verfahren.
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- 1
- Halbleiterscheibe
- 2
- örtlich
schwankende Dotierstoffkonzentration
- 4
- ungleichmäßiger
Materialabtrag
- 5
- Oberflächen-Unebenheit
- 6
- Oberflächen-Ebenheit
- 7
- ballige
Form nach DSP
- 8
- planparallele
Form nach Bearbeitung durch das erste erfindungsgemäße
Verfahren
- 9
- ballige
Form nach DSP + CMP
- 10
- planparallele
Form nach Bearbeitung durch das zweite erfindungsgemäße
Verfahren
- 11
- Haltevorrichtung
für eine Halbleiterscheibe bei Politur
- 12
- Rückhaltering
(Retainer-Ring)
- 13
- Poliertuch,
Schleiftuch
- 14
- kolloid-disperses
Kieselsol
- 15
- Verarmung,
Verschleiß, Verringerung des Kieselsols
- 16
- vorderseitige
Dickenabnahme am Rand der Halbleiterscheibe
- 17
- rückseitige
Dickenabnahme am Rand der Halbleiterscheibe
- 18
- plankonvexe
Form
- 19
- bikonvexe
Form
- 20
- Halbleiterscheibe
mit Dickenabnahme am Rand
- 21
- vorgerecktes
Tuch
- 22
- vorderseitige
Dickenzunahme am Rand der Halbleiterscheibe
- 23
- planparallele
Form nach DSP-Politur
- 24
- negativer Überstand
einer Halbleiterscheibe
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Die
Erfindung beansprucht eine zweiteilige Politur einer Halbleiterscheibe,
umfassend eine Politur A und eine Politur B (die erfindungswesentliche Politur
mit mikrostrukturiertem Tuch).
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Politur
A entspricht einem chemo-mechanischen Polierschritt z. B. mit alkalischem
kolloid-dispersen Kieselsol. Dieser chemo-mechanische Polierschritt
ist dadurch gekennzeichnet, dass weniger Material abgetragen wird,
als dies bei einer Vergleichsbearbeitung nach dem Stand der Technik
(herkömmliche DSP) erforderlich wäre, um die Schädigungen durch
die vorangegangenen Bearbeitungsschritte vollständig zu
entfernen. Diese Schäden umfassen Störungen der
Kristallinität (Sub-Surface Damage), Rauigkeit und Kratzer
durch vorangegangene spanende Bearbeitungsschritte, sowie Abweichungen von
der Zielform durch ungleichmäßigen Abtrag vorangegangener
chemischer Prozesse, bspw. durch saures oder alkalisches Ätzen.
Die Abtragsreduktion bei diesem Polierschritts wird jedoch erst
dann möglich, wenn ein zweiter Polierschritt gemäß Politur
B nachgeschaltet wird, bei dem weiteres Material entfernt wird.
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Politur
B ist nun dadurch gekennzeichnet, dass das Poliertuch eine Mikrostrukturierung
seiner Oberfläche oder eine Modulation seiner lokalen Elastizität
aufweist und diese Oberflächenschicht auf einem steifen
Träger aufgebracht ist.
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Die
Mikrostrukturierung besteht bevorzugt aus einer periodischen oder
zufälligen Höhenmodulation der Tuchoberfläche
mit Korrelationslängen zwischen 10 μm und 10 mm
und einer Amplitude von 1 μm bis 1 mm vertikal.
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Besonders
bevorzugt beträgt die Korrelationslänge zwischen
50 und 5000 μm und die Amplitude zwischen 10 und 250 μm.
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Die
Modulation der lokalen Elastizität der Tuchoberfläche
wird am besten durch lokale Variationen der Dichte oder der Materialzusammensetzung der
Oberflächenschicht erreicht.
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Bevorzugt
enthält das Tuch auch zusätzliche Zuschläge
in Form von eingebrachten Feststoffen, die eine Mikrostrukturierung
mittels Modulation der Elastizität (Nachgiebigkeit) bewirken,
wobei diese Feststoffe erfindungsgemäß jedoch
weicher als die zu bearbeitende Halbleiteroberfläche sein
müssen.
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Bevorzugt
handelt es sich bei dem bearbeiteten Halbleitermaterial um Silicium.
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Dem
Poliertuch zur Veränderung der elastischen Poliertucheigenschaften
hinzugefügte Zuschläge, die in Kontakt mit der
Halbleiteroberfläche gelangen können, weisen vorzugsweise
eine Härte von maximal 6 Mohs auf. Damit ist für
den Fall der Siliciumpolitur sichergestellt, dass die Zuschläge
weicher sind als die zu bearbeitenden Halbleiteroberfläche.
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Bevorzugt
ist daher auch eine Ausführungsform des Poliertuchs, die
eine Mikrostrukturierung sowohl in ihrer Formgebung als auch in
ihrer Elastizität aufweist.
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Das
Tuch kann zusätzlich unterseitig, d. h. unter der harten
Trägerschicht, eine weitere, weiche Schicht aufweisen („Subfad”),
die Ungleichmäßigkeiten im Polierteller ausgleicht,
solange die durch die steife Trägerschicht eingestellte
Härte dadurch nicht geändert wird.
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Bevorzugt
verhält sich die harte Trägerschicht inelastisch
in einem lateralen Längenbereich bis 25 mm, besonders bevorzugt
in einem lateralen Längenbereich bis 10 mm.
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Zum
Vergleich wurden einige der am Markt verfügbaren Poliertücher
getestet. Es zeigte sich, dass das Verfahren nur dann erfindungsgemäß durchgeführt
und die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe gelöst
werden kann, wenn das Tuch die oben genannten wesentlichen Eigenschaften
aufweist.
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Wenn
das Tuch keine Mikrostrukturierung aufweist, kommt überhaupt
kein Materialabtrag zustande.
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Wenn
das Tuch Zuschläge enthält, die härter sind
als die zu bearbeitende Halbleiteroberfläche und mit dieser
in Kontakt kommen, können unerwünschte Kratzer
auf der Waferoberfläche auftreten. Die gewünschte
geringe Oberflächenrauigkeit und -schädigung kann
auf diese Weise nicht erreicht werden.
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Während
der Untersuchungen zeigte sich, dass bei Wahl geeigneter Poliertücher
und Prozessparameter bei der erfindungswesentlichen Politur mit
mikrostrukturiertem Tuch ein Materialabtrag ohne schädliche
parasitäre Schleifwirkung (Kratzer, Rauigkeit, Kristallschädigung)
und ohne die unerwünschten Eigenschaften einer chemo-mechanischen
Politur mit kolloid-dispersem Kieselsol (Randabfall, kurzwellige
Unebenheiten) erzielt werden kann.
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Alle
im Stand der Technik bekannten Verfahren setzen dagegen voraus,
dass a) entweder ein Span abhebender Materialabtrag mittels Schleifen (Vielzahl
geometrisch unbestimmter Schneiden im Eingriff; Schleifkorn härter
als Werkstück; bspw. FAP-Schleifen von Zwischenlagen-Dielektrika),
oder b) ein chemo-mechanisches Polieren mit Kieselsol (chemisch
unterstütztes, ultrafeines Läppen unter Zugabe
einer Abrasive enthaltenden Poliersuspension) durchgeführt
wird.
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Dass
ein schonender, eine glatte, schädigungsarme Oberfläche
liefernder Material abtragender Bearbeitungsschritt ohne Schleifen
oder ohne Abrasiv-Suspension mittels der erfindungswesentlichen
Politur mit mikrostrukturiertem Tuch durchgeführt werden
kann und dass diese bei Wahl geeigneter Mikrostrukturierung der
Poliertücher mit wirtschaftlicher Abtragsrate und deterministisch
wegbestimmt erfolgt, ist in Anbetracht des Stands der Technik höchst
unerwartet.
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Ferner
zeigte sich, dass auch der pH-Wert der Poliermittellösung
erfindungswesentlich ist. Bei neutralem pH-Wert würde bei
der erfindungswesentlichen Politur mit mikrostrukturiertem Tuch
kein Materialabtrag erzielt werden.
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Dies
kann als Beleg dafür angesehen werden, dass am Materialabtragsmechanismus
dieser Politur keine Span abhebende Wechselwirkung beteiligt ist,
zumal dem Fachmann bekannt ist, dass ein Schleifen (Zerspanen) im
Wesentlichen unabhängig vom pH-Wert des verwendeten Kühlschmiermittels ist
und daher insbesondere auch bei neutralem pH-Wert einen erheblichen Materialabtrag
liefert. Dies erklärt auch, warum die unerwünschten
Oberflächendefekte im erfindungsgemäßen
Verfahren vermieden werden können.
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Bei
der erfindungwesentlichen Politur mit Poliertüchern, deren
Oberfläche mikrostrukturiert und die frei von zur Modifikation
der mechanischen Tucheigenschaften eingemischten, möglicherweise
abrasiv wirkenden Materialzuschlägen sind, wird ebenfalls
ein Materialabtrag erzielt, dies jedoch nur, wenn der pH-Wert deutlich
alkalisch eingestellt ist, nämlich mit einem pH-Wert von
mindestens 10.
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Es
ließ sich bestätigen, dass der Materialabtrag
bei der erfindungswesentlichen Politur weitgehend Weg bestimmt,
nämlich nur an den Stellen erfolgt, die von dem mikrostrukturierten
Poliertuch überstrichen werden. Im Stand der Technik war
ein Weg bestimmter Materialabtrag bis dato nur von einer Span abhebenden
Bearbeitung bekannt, insofern ein überraschender Befund
der hier dargestellten, erfindungsgemäßen Verfahren.
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Eine äußerst
vorteilhafte Wirkung des Verfahrens besteht darin, dass ein präferentieller
chemischer Abtrag an den strukturell (durch Kristallgitterverspannungen
oder Sauerstoffpräzipitate) oder elektronisch (durch Dotierstoffschwankungen)
in ihrem chemischen Verhalten veränderten Bereichen, wie
er bei chemo-mechanischer Politur mit Kieselsol beobachtet wird,
bei der erfindungswesentlichen Politur mit mikrostrukturiertem Tuch
weitgehend unterdrückt ist. Die kurzwelligen konzentrischen
Unebenheiten sind nach dem zweiten erfindungswesentlichen Polierschritt
in Amplitude und Ausprägung deutlich reduziert.
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Schließlich
kann die Abnahme der Dicke der Halbleiterscheibe zum Rand hin („Randabfall”)
verringert werden. Dies liegt offenbar daran, dass durch die zweite,
also die Politur mit mikrostrukturiertem Tuch, die Nachteile eines
Polierens mit Kieselsol in Form von präferentiellem chemischem
Angriff und Poliermittelverarmung vom Rand zum Zentrum vermieden
werden können, wobei aber gleichzeitig eine besonders vorteilhafte
Weg bestimmte Bearbeitung der Halbleiteroberfläche ohne
Beteiligung nachteiliger spanabhebender Abtragsmechanismen realisiert wird.
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Die
Erfinder gehen davon aus, dass bei Verwendung einer erfindungsgemäß mikrostrukturierten oder
elastizitätmodulierten Tuchoberfläche einerseits so
wenig OH– an die Halbleiteroberfläche
geführt wird, dass ein präferentielles Ätzen
unterbleibt, und andererseits so viel OH–,
dass ein Randabfall der Scheibendicke infolge Verarmung vom Rand
zum Zentrum verhindert wird.
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Aus
hydrodynamischen Gründen (Kontinuität, Inkompressibilität)
ist zu erwarten, dass das Schergefälle im Flüssigkeitsfilm
zwischen Tuch- und Halbleiteroberfläche dort besonders
stark ist, wo die Mikrostrukturen der Tuchoberfläche der
Halbleiteroberfläche sehr nahe kommen oder sie gar berühren, und
dass dies eine Weg bestimmte Reaktion des OH– mit
der Halbleiteroberfläche verstärkt. Ebenso könnte lokale
Reibungswärme entlang der Bahnen, die insbesondere die
harten Poliertuchstellen über die Halbleiteroberfläche
beschreiben, dort einen höhere Reaktionsgeschwindigkeit
bewirken und somit einen wegbestimmten chemischen Materialabtrag
unterstützen.
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In
weiteren Untersuchungen wurde beobachtet, dass der Weg bestimmte
Materialabtrag, der die erfindungswesentliche Politur mit mikrostrukturiertem
Tuch (Politur B in beiden erfindungsgemäßen Verfahren)
auszeichnet, auch für eine gezielte Formgebung der Halbleiterscheibe
genutzt werden kann.
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Das
Poliertuch enthält üblicherweise einen harten
Poliertuchträger. Dieser macht das Poliertuch im Bereich
bis zu wenigen Millimetern steif und inelastisch. Das Poliertuch
enthält üblicherweise zusätzlich eine
weiche Poliertuchunterlage (Schaum). Diese bewirkt eine Elastizität
des Poliertuchs im Bereich von Zentimetern und größer.
Daher kann das Poliertuch durch erhöhten Druck des Retainerrings
so vorgespannt werden, dass eine konvexe Form entsteht. Dadurch
kann durch den erfindungsgemäßen zweiten Polierschritt
ein konkaves Dickenprofil der Halbleiterscheibe erzielt werden,
d. h. eine Dickenzunahme der Halbleiterscheibe von deren Mitte zu
deren Rand.
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Wird
diese weitgehend so gewählt, dass sie komplementär
zu dem erwarteten Randabfall der Scheibendicke in einer nachfolgenden
Doppelseitenpolitur mit Kieselsol gemäß dem Stand
der Technik wirkt, erhält man am Ende der Bearbeitungssequenz eine
sehr planparallele Zielform der Halbleiterscheibe.
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Die
beanspruchte Erfindung und deren vorteilhafte Wirkungen werden nachfolgend
anhand von Figuren näher erläutert.
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1 zeigt
eine Halbleiterscheibe, die (A) nicht erfindungsgemäß durch
im nächsten Stand der Technik bekannte Verfahren und (B)
erfindungsgemäß durch Politur B des ersten erfindungsgemäßen Verfahrens
bearbeitet wurde, jeweils am Beispiel einer durch radial variierenden
Dotierstoffeinbau beim Kristallziehprozess elektronisch inhomogenen
Halbleiterscheibe: Die Halbleiterscheibe 1 enthält
eine örtlich schwankende Konzentration 2 an Dotierstoff (1(A), oben). Durch ungleichförmigen
Materialabtrag 4 aufgrund der Bindungsstärkeschwankungen
wegen der örtlich schwankenden Dotierstoffkonzentration 2 entsteht
durch Bearbeitung mit einem Polierverfahren nach dem Stand der Technik
(z. B. chemo-mechanische Politur mit abrasivem Kieselsol) eine Oberflächen-Unebenheit 5 (1(A), unten).
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Im
Gegensatz dazu führt Politur B des ersten erfindungsgemäßen
Verfahrens vermöge eines gleichförmigen Materialabtrag
und Weg bestimmter, deterministischer Bearbeitung zu einer schädigungsarmen,
glatten Oberfläche mit hoher lokaler Ebenheit 6 (1(B)).
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2 zeigt
eine Halbleiterscheibe, die (A) nicht erfindungsgemäß durch
im Stand der Technik bekannte Verfahren und (B) erfindungsgemäß durch die
Politur B des ersten erfindungsgemäßen Verfahrens,
also eine besonders angepasste Politur mit mikrostrukturiertem Tuch
bearbeitet wurde, jeweils am Beispiel einer Halbleiterscheibe mit
homogenen Materialeigenschaften. Bei Bearbeitung mittels chemo-mechanischer
Politur mit abrasivem Kieselsol nach dem Stand der Technik führt
die Verarmung des Kieselsols beim nötigen Transport vom
Rand zum Zentrum der Halbleiterscheibe zu einem erhöhten Abtrag
am Rand der Halbleiterscheibe, und es entsteht eine unerwünscht
ballige Form 7 (2(A)).
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Im
Gegensatz dazu führt die erfindungswesentliche Politur
B des erfindungsgemäßen Verfahrens mittels eines
gleichförmigen Materialabtrags zu einer planparallelen
Form 8.
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3 zeigt
eine Halbleiterscheibe, die (A) nicht erfindungsgemäß durch
eine im Stand der Technik bekannte simultane chemo-mechanische Doppelseitenpolitur
(DSP) mit kolloiddispersem Kieselsol als zugeführtem Abrasive
enthaltendes Poliermittel zwischen zwei keine Abrasive enthaltenden Poliertüchern
bearbeitet wurde und (B) eine solche, die erfindungsgemäß durch
eine Politur A mittels DSP mit Kieselsol und nachfolgend durch eine
Politur B mit mikrostrukturiertem Poliertuch, das keine in Kontakt
mit der Halbleiteroberfläche gelangenden Stoffe enthält,
die härter als die bearbeitete Halbleiteroberfläche
sind, und bei der ein Poliermittel zugeführt wird, das
keine abrasiv wirkenden Stoffe enthält und einen pH-Wert
größer oder gleich 10 aufweist, bearbeitet wurde.
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Wegen
der nachfolgenden Politur B wird die DSP aber beim erfindungsgemäßen
Verfahren (3(B)) hier mit einem gegenüber
DSP nach Stand der Technik erheblich reduzierten Materialabtrag
durchgeführt.
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Bei
DSP im Stand der Technik werden typischerweise insgesamt zwischen
10 μm und 50 μm Material abgetragen (vgl. beispielsweise
DE 101 32 504 C1 ).
Von Vorder- und Rückseite der Halbleiterscheibe wird dabei
bevorzugt gleich viel Material abgetragen, also zwischen 5 μm
und 25 μm von jeder Seite.
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Beim
erfindungsgemäßen Verfahren nach 3(B) wird
bei der DSP bevorzugt zwischen 1 μm und 20 μm
und besonders bevorzugt zwischen 3 μm und 10 μm
Material abgetragen (Gesamtmaterialabtrag).
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Infolge
des weiteren Materialabtrags durch die nachfolgende Politur B mit
mikrostrukturiertem Tuch ist der Gesamt-Materialabtrag beim erfindungsgemäßen
Verfahren ausreichend groß, dass alle aus den Vorbearbeitungsschritten
stammenden Oberflächenschädigungen, Rauigkeiten
und chemischen Inhomogenitäten sicher entfernt werden und
eine glatte, ebene Endoberfläche resultiert. Wegen des
reduzierten DSP-Abtrags der Politur A ist die Balligkeit 9 der
Halbleiterscheibe 1 jedoch weit weniger ausgeprägt
als im Vergleichsbeispiel einer DSP mit hohem Materialabtrag gemäß dem
Stand der Technik (7). Die anschließend durchgeführte
Politur B mit einem mikrostrukturierten Poliertuch, das keine in
Kontakt mit der Halbleiteroberfläche gelangenden Zuschläge enthält,
die härter sind als die Halbleiteroberfläche, und
bei der ein Poliermittel zugesetzt wird, das keine abrasiv wirkenden
Stoffe enthält und das einen pH-Wert größer
oder gleich 10 aufweist, trägt aufgrund ihres Weg bestimmten
Abtrags bevorzugt Material von erhöhten Bereichen ab und
ebnet so die aus dem ersten Polierschritt resultierende leicht ballige
Halbleiteroberfläche ein, ohne jedoch einen erhöhten
Materialabtrag im Randbereich der Halbleiterscheibe zu bewirken,
so dass insgesamt eine Endoberfläche der Halbleiterscheibe
mit sehr guter Ebenheit 10 erzielt wird (3(B),
unten).
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4(A) zeigt zunächst, wie mit
im Stand der Technik bekannten Kieselsol-Polituren versucht wird,
eine ballige Form der Halbleiterscheibe infolge Kieselsol-Verarmung
vom Rand zum Zentrum der Halbleiterscheibe zu vermeiden. Gezeigt
ist schematisch der Querschnitt einer Halbleiterscheibe 1 in
der Haltevorrichtung 11 (Polierkopf, „Chuck”)
einer Einseitenpoliermaschine mit Rückhaltering 12 (Retainer Ring)
und Poliertuch 13. Der Verarmung 15 des Kieselsols 14 wird versucht,
mittels „negativen Überstands” 24 der
Halbleiterscheibe 1 über den Rückhaltering 12 entgegenzuwirken,
wodurch das Poliertuch 13 „gereckt” wird
(21), d. h. im Randbereich der Halbleiterscheibe 1 durch
den Rückhaltering von der Halbleiterscheibe weggedrückt
wird und im Zentrum der Halbleiterscheibe aufgrund seiner Elastizität
in besseren Kontakt mit der Halbleiterscheibe gerät. Als „Überstand” bezeichnet
man das Herausragen der Halbleiterscheibe über die Haltevorrichtung
bei Erreichen der Zieldicke. Normalerweise ist der Überstand positiv,
d. h. die Halbleiterscheibe ragt bei Polierprozessende aus der Rückhalte-
oder Führungsvorrichtung hinaus („Herausragen”,
Jut-Out), da ja die Halbleiterscheibe poliert und nicht die Haltevorrichtung durch übermäßige
Druckaufbringung verschlissen werden soll. Jedoch sind im Stand
der Technik Einseiten- und Doppelseiten-Polierprozesse (DSP) bekannt,
bei denen so lange Material abgetragen wird, dass die Halbleiterscheibe
am Prozessende dünner ist als der Überstand der
Rückhaltevorrichtung (Retainer Ring) bei der Einseitenpolitur
bzw. die Läuferscheibe bei der DSP. Dies ist nur aufgrund
der Elastizität des Poliertuchs möglich.
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Im
Stand der Technik kann die ballige Form der Halbleiterscheibe durch
diesen „Unterstand” (negativen Überstand)
tatsächlich etwas reduziert werden; ganz im Randbereich überwiegt
jedoch stets der Mechanismus der Kieselsol-Verarmung, und es resultiert
weiterhin ein Wafer mit sog. „Randabfall” seiner
Dicke. 4(A), oben, zeigt die Halbleiterscheibe 1 vor
der Politur mit „Unterstand” 24. 4(A), Mitte, nach bereits erfolgter Politur
einer Seite der Halbleiterscheibe, Wenden und Beginn der Politur der
anderen Seite der Halbleiterscheibe. Während der Politur
der einen Seite ist aufgrund der Kieselsol-Verarmung bereits ein „Randabfall” der
ersten Seite der Halbleiterscheibe entstanden (17), und bei der
Politur der anderen Seite entsteht ein Randabfall der anderen Seite
der Halbleiterscheibe (16). Aufgrund der Elastizität
der Halbleiterscheibe weicht deren Rand bei der Politur ihrer anderen
Seite dem Staudruck des Kieselsols 14 etwas aus, wodurch
bei der Politur der anderen Seite der Halbleiterscheibe ein etwas
geringerer Randabfall entsteht und die Halbleiterscheibe elastisch
eine fast plankonvexe Form 18 annimmt. Nach Entnahme der
Halbleiterscheibe aus der Polier-Aufnahmevorrichtung nach Ende der
Politur, wenn sich die Halbleiterscheibe wieder elastisch entspannt
hat, zeigt sich ein asymmetrischer Randabfall 20 mit asymmetrisch
bikonvexer Form 19 der Halbleiterscheibe (4(A),
unten).
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Ein
sinngemäß ähnliches Resultat erhält man,
wenn beide Seiten der Halbleiterscheibe nicht sequentiell einseitig,
sondern simultan beidseitig mittels DSP poliert werden und die Politur
mit „Unterstand” der Halbleiterscheibe bei Politurende
unter die Dicke der Läuferscheibe der DSP-Vorrichtung ausgeführt
wird. In diesem Fall resultiert eine symmetrisch bikonvexe Form
der Halbleiterscheibe.
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4(B) veranschaulicht eine Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Verfahrens, nämlich
den Fall, das Politur B der beidseitigen DSP-Politur A vorausgeht.
Zunächst wird also die Politur mit von Abrasiv freiem Poliermittel
und mit mikrostrukturiertem Poliertuch durchgeführt (4(B), oben). Dabei ragt der Rückhaltering 12 über
die Enddicke der Halbleiterscheibe hinaus, d. h. der Wafer wird
mit „Unterstand” poliert. Der Rückhaltering 12 komprimiert
das langwellig elastische mikrostrukturierte Poliertuch 13 am
Randbereich des Wafers, so dass ein höherer Materialabtrag
im Zentrum der Halbleiterscheibe resultiert (21). Da bei
erfindungsgemäßer Politur mit mikrostrukturiertem
Tuch ohne Abrasiv enthaltendes Poliermittel kein erhöhter
Abtrag im Randbereich auftritt, führt die so aufgewölbte Tuchform
(21) unmittelbar zu einer entsprechend (plan-)konkaven
Waferform mit erhöhter Dicke 22 im Randbereich
der Halbleiterscheibe (4(B), Mitte). Wenn
die erfindungsgemäße Politur B mit mikrostrukturiertem
Tuch sequentiell beidseitig mit „Unterstand” durchgeführt
wird, resultiert eine bikonkave Waferform (symmetrische Dickenerhöhung
im Randbereich; nicht gezeigt). Das gleiche Ergebnis liefert eine
simultan beidseitige DSP mit mikrostrukturiertem Tuch (ebenfalls
nicht gezeigt). Wird dieser plankonkave oder bikonkave Wafer nun
abschließend der zweiten simultan beidseitige Politur A
mit Kieselsol unterworfen, so reduziert der dann auftretende erhöhte
Materialabtrag im Randbereich aufgrund der Kieselsol-Verarmung die
vorgelegte Randerhöhung.
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Der
bevorzugte „Unterstand” ist abhängig von
der Elastizität des mikrostrukturierten Poliertuchs und
beträgt zwischen 0,1 μm und 0,1 mm.
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Bevorzugt
wird der erwünschte Gesamt-Materialabtrag, dessen Höhe
durch die maximale Schädigungstiefe der mechanischen Vorprozesse
bestimmt ist, so zwischen der ersten Politur B mit von Abrasiv freiem
Poliermittel und mit mikrostrukturiertem Poliertuch und der zweiten
simultan beidseitigen Politur A mit Kieselsol aufgeteilt, dass gerade
eine maximal planparallele Endform des Wafers erzeugt wird. Dies
ist, nachdem die erfindungsgemäße Lösung
erst gefundne und verstanden ist, relativ leicht und sogar mit weitgehend
freier Wahl für die verhältnismäßige
Aufteilung der Teilabträge auf die beiden Polierschritte
zu bewerkstelligen, da zum einen über das Maß des
Läuferscheiben-„Unterstandes” unter den
Rückhaltering während der ersten Politur der Grad
der zwischenzeitlich erhaltenen Konkavität in weiten Grenzen
beeinflusst werden kann und zum anderen über den „Unterstand” des
Wafers unter die Dicke der Läuferscheibe während
der nachfolgenden zweiten DSP mit Kieselsol die Randdickenabnahme aufgrund
der Poliermittel-Verarmung verstärkt (Überstand)
oder unterdrückt werden kann (tiefer „Unterstand”).
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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