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Die
Erfindung betrifft eine Bandsägemaschine mit einem ein
Sägeband mit seinen Umlenkrollen enthaltenden Sägerahmen,
mit einer Spannvorrichtung für ein zu bearbeitendes Werkstück,
mit zwei beabstandeten Vertikalführungen, an denen der
Sägerahmen relativ zu dem Werkstück auf- und abbewegbar
ist, und mit einer Einrichtung zum Verdrehen des Querschnitts des
Sägebands im Sägebereich aus einer horizontalen
in eine dem Vorschub entsprechende vertikale Lage, wobei der Sägerahmen
zusätzlich zu seiner vertikalen Verstellbarkeit an den
Vertikalführungen außerdem um eine in Orientierung
der Drehachsen der Umlenkrollen des Sägebands gerichteten
horizontalen Achse schwenkbar ist.
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Eine
derartige Bandsägemaschine ist aus
DE 31 02 766 C2 bekannt.
Dabei ist vorgesehen, dass der Sägerahmen und damit das
Sägeband während der Schneidbewegung eine Schaukelbewegung durchführt.
Dies erfordert an zwei beabstandeten Vertikalführungen
jeweils Antriebsmittel, um eine derartige Schaukelbewegung auf den
Sägebandrahmen übertragen zu können.
Dies soll günstig beim Sägen von Vollma terial
sein.
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Bei
vielen Sägevorgängen geht es aber nicht darum,
Vollmaterial sondern Profile zu durchtrennen, bei denen der Sägewiderstand
je nach Eindringtiefe des Sägebandes variieren kann. Ein
parallel zum Sägeband verlaufender Profilsteg erzeugt aufgrund
seiner relativ großen Querschnittslänge einen
größeren Sägewiderstand, als es eigentlich
seiner Dicke entspricht, so dass es wünschenswert ist,
einen solchen Profilsteg schräg anzusägen, bei
einem vertikal verlaufenden Steg eines solchen Profils hingegen
eine horizontale Anordnung des Sägebands zu haben.
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Es
besteht deshalb die Aufgabe, eine Bandsägemaschine der
eingangs genannten Art zu schaffen, mit welcher eine jeweilige Einstellung
der Schrägstellung des Sägebands zum Beispiel
in Abhängigkeit von einem zu durchtrennenden Profil und dessen
Stegen möglich ist. Gleichzeitig soll der Sägebandrahmen
sowohl in vertikaler als auch in Schwenkrichtung gut und präzise
geführt werden können.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe ist die eingangs definierte Bandsägemaschine
dadurch gekennzeichnet, dass ein Antriebsmittel für die
Vertikalverstellung des Sägerahmens vorgesehen ist, womit
eine an dem Sägerahmen angreifende Tragvorrichtung auf- und
abbewegbar ist, und dass diese Tragvorrichtung das Schwenklager
für den Sägerahmen aufweist.
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Auf
diese Weise kann der Sägerahmen in seiner Höhenlage
verändert oder vertikal bewegt, zusätzlich aber
auch verschwenkt werden, wobei beide Bewegungen unabhängig
voneinander möglich sind, das heißt eine eingestellte
Schräglage des Sägerahmens kann während
einer Abwärtsbewegung beibehalten bleiben, bis eine andere
Schräglage oder eine horizontale Positionierung gewünscht
oder erforderlich wird, aber beide Bewegungen können auch gleichzeitig
erfolgen.
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Bei
einer zweckmäßigen Ausführungsform der
Erfindung kann vorgesehen sein, dass die höhenverstellbare
Tragvorrichtung plattenförmig ausgebildet ist, dass an
einer vertikal ausgerichteten Seitenfläche dieser plattenförmigen
Tragvorrichtung das damit verbundene Schwenklager und der Sägerahmen
befestigt sind und dass an der etwa parallelen anderen Seite der
Tragvorrichtung das Antriebsmittel für die Vertikalverstellung
angreift. Eine plattenförmig ausgebildete Tragvorrichtung
bietet einerseits Platz für die Anbringung des Schwenklagers
und andererseits für die Anordnung eines Gegenstücks
für den Angriff des Antriebsmittels und benötigt
selbst wegen seiner vertikalen Anordnung in horizontaler Richtung entsprechend
seiner relativ geringen Dicke vergleichsweise wenig Platz, kann
also gut zwischen dem bewegbaren Sägerahmen und den unbeweglichen
Teilen der Sägebandmaschine sowie auch dem Antrieb für
die Vertikalverstellung des Sägebandrahmens untergebracht
werden. Auf diese Weise ist es möglich, dass nur ein einziges
Antriebsmittel für die Vertikalverstellung vorgesehen ist.
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Günstig
ist es, wenn an wenigstens einer der Vertikalführungen
wenigstens ein mit dem Sägerahmen oder Sägebandrahmen
verbundenes Gegenführungsstück angeordnet ist,
welches mit dem Sägerahmen drehbar und quer zur Orientierung
der Vertikalführung verschiebbar verbunden ist. Somit ist
es möglich, die Relativbewegung des Sägerahmens
bei seiner Verschwenkung an diesem Gegenführungsstück
auszugleichen, so dass dieses trotz der Verschwenkung des Sägebandrahmens
an der starren Vertikalführung entsprechend der vertikalen
Verstellbewegung gleiten kann.
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Eine
Ausführungsform der Erfindung kann dabei vorsehen, dass
die Tragvorrichtung eine Gegenführung zum Zusammenwirken
mit einer der Vertikalführungen aufweist. Gerade die Tragvorrichtung ist
aufgrund des an ihr befindlichen Schwenklagers und des an ihr angreifenden
Antriebsmittels Belastungen ausgesetzt, die durch eine solche Gegenführung
besser auf das Maschinengestell oder Portal der Bandsägemaschine übertragen
werden können.
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Eine
besonders günstige Anordnung ergibt sich, wenn die Gegenführung
der Tragvorrichtung an einer dem Schwenklager für den Sägerahmen
näheren Vertikalführung und das mit dem Sägerahmen verbundene
Gegenführungsstück an der dazu beabstandeten zweiten
Vertikalführung angreift. Es ist also möglich,
den Sägerahmen an beiden Vertikalführungen mit
Gegenführungsstücken angreifen zu lassen und dennoch
auch verschwenken zu können. Beide Gegenführungsstücke
können dabei in der schon beschriebenen Weise mit dem Sägerahmen drehbar
und quer zur Orientierung der Vertikalführung verschiebbar
verbunden sein.
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Für
eine stabile und präzise Führung sind also zweckmäßigerweise
Gegenführungen zum Zusammenwirken mit beiden Vertikalführungen
vorgesehen, wobei die dem Schwenklager nahe Gegenführung
zweckmäßigerweise an der plattenförmigen Tragvorrichtung
angeordnet oder mit dieser verbunden ist. Eine an der Tragvorrichtung
angeordnete Gegenführung hat den Vorteil, selbst nicht
schwenkbar und verstellbar sein zu müssen, weil die Tragvorrichtung
ihrerseits das Schwenklager trägt, aber selbst nur auf-
und abbewegt wird.
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Der
Sägerahmen kann einen mit Abstand zu seinem Schwenkpunkt
oder Schwenklager angeordneten Schwenkantrieb aufweisen, der einerseits
an dem Sägerahmen selbst mit Abstand zu der Schwenk- oder
Drehlagerung und andererseits an der Tragvor richtung angreift und
der Antrieb kann eine translatorische oder rotatorische Antriebsbewegung
ausführen. Zwar könnte auch unmittelbar im Schwenklager
selbst ein Antrieb angreifen, jedoch müsste dieser dann
ein erhebliches Drehmoment aufbringen.
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Der
Antrieb zum Verschwenken des Sägerahmens mittels einer
translatorischen Antriebsbewegung kann wenigstens ein Arbeitszylinder,
eine Spindel oder eine mit einem Ritzel zusammenwirkende Zahnstange
oder ein Ketten- oder Riemenantrieb sein.
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Als
Schwenkantrieb für den Sägerahmen mittels einer
rotatorischen Antriebsbewegung kann ein Antriebsmotor mit Ritzel
vorgesehen sein, welches in ein mit dem Sägerahmen verbundenes
Zahnsegment eingreift, dessen Drehmittelpunkt in der Mitte des Schwenklagers
für den Sägerahmen angeordnet ist. Bei ausreichend
großem Krümmungsradius des Zahnsegments kann der
Antriebsmotor mit einem relativ kleinen Drehmoment auskommen.
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Das
oder die Antriebsmittel für die Höhenverstellung
des Sägerahmens kann wenigstens ein Arbeitszylinder, eine
Spindel oder Kugelrollspindel, eine Zahnstange, ein Riemen- oder
Kettentrieb oder ein Seilzug sein und dieses Antriebsmittel kann
parallel zu den Vertikalführungen angeordnet oder wirksam
sein. Vor allem eine Kugelrollspindel kann dabei platzsparend und
mit hoher Präzision ausreichend große Kräfte übertragen.
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Das
Gegenführungsstück zum Zusammenwirken mit der
zweiten, dem Schwenklager ferneren Vertikalführung kann
diese zumindest teilweise formschlüssig umgreifen und seine
Drehachse kann parallel zur Schwenkachse des schwenkbaren Sägerahmens
verlaufen. Somit ist auch an diesem dem Schwenklager fernen Haltebereich
des Sägerahmens eine präzise Führung
möglich.
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Die
dem Schwenklager nahe an der Tragvorrichtung vorgesehene Gegenführung
kann ebenfalls formschlüssig an der ihr zugehörenden
Vertikalführung angreifen.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung zur Übertragung der
auftretenden Kräfte bei gleichzeitig präziser
Führung kann vorsehen, dass mit Abstand zu dem Schwenklager
des Sägerahmens an diesem und an der das Schwenklager aufweisenden Tragvorrichtung
eine gegenseitige, kreisbogenförmig ausgebildete Schwenkführung
für den Sägerahmen vorgesehen ist, wobei der Krümmungsmittelpunkt
für diese kreisbogenförmige Schwenkführung
in der Mittelachse des Schwenklagers angeordnet ist. Somit können
die Haltekräfte für den Sägerahmen oder
Sägebandrahmen auf das Schwenklager und auf diese kreisbogenförmige
Schwenkführung aufgeteilt werden.
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Zweckmäßig
kann es dabei sein, wenn für die Schwenkführung
an dem Sägerahmen ein Führungsbogen und an der
Tragvorrichtung wenigstens eine mit dem Führungsbogen zusammenwirkende Führungsaufnahme
oder zwei in Schwenkrichtung beabstandete, auf dem Kreisbogen dieser
Schwenkführung angeordnete Führungsaufnahmen vorgesehen
sind oder wenn die Tragvorrichtung den Führungsbogen und
der Sägerahmen die Führungsaufnahme oder Führungsaufnahmen
aufweist.
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Der
Schwenkwinkel des Sägerahmens kann ausgehend von einer
horizontalen Anordnung oder Nullstellung bis zu etwa 20 Grad betragen.
Dies erlaubt eine ausreichend starke Schrgstellung, um beispielsweise
an einem im Querschnitt horizontal verlaufenden Steg eines Profils
schräg ansetzen zu können.
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Die
Schwenkbarkeit des Sägerahmens aus der unteren horizonta len
Nulllage weiter nach unten kann gesperrt oder durch einen Anschlag
auf diese Nulllage begrenzt sein, so dass eine Abwärtsverschwenkung
verhindert ist. Entsprechend einfacher ist die Übertragung
der Kräfte des Schwenkantriebs auf den Sägebandrahmen.
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Die
Steuerung der Antriebe für das Sägeband und für
die Verstellbewegungen in vertikaler Richtung und/oder in Schwenkrichtung
kann so ausgelegt und abgestimmt sein, dass während eines
Sägevorgangs das Sägeband immer zum Werkstück hin
bzw. in Vorschubrichtung verstellbar oder bewegbar ist, was bei
einer Schaukelbewegung nicht für alle Bereiche des Sägebands
zutreffen würde.
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Dabei
kann die Steuerung der Bandsägemaschine so ausgelegt sein,
dass das Sägeband während des Sägens
innerhalb eines Werkstücks einen geradlinigen Schnittverlauf
erzeugt und die Vorschubgeschwindigkeit des Sägebands über
die gesamte Schnittbreite größer als „null” ist,
dass heißt es ergibt sich an keiner Stelle des Sägebands
während des Sägevorgangs weder ein Stillstand
noch ein Abheben des Sägebandes von der Schnittlinie, was
für einen kontinuierlichen Sägeschnitt ungünstig
oder störend wäre.
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Vor
allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen
Merkmale und Maßnahmen ergibt sich eine Bandsägemaschine
mit einem Sägerahmen, der das Sägeband enthält
und eine vertikale Vorschubbewegung, zusätzlich, aber unabhängig
davon auch eine Schwenkbewegung durchführen kann, weil
der Sägerahmen von einer Tragvorrichtung oder Tragplatte
oder Konsole über ein Schwenklager gehalten wird, wobei
an dieser Tragvorrichtung ein Antrieb für die Höhenverstellbarkeit
angreifen kann, während außerdem ein weiterer Antrieb
zwischen Sägerahmen und Tragvorrichtung die Schwenkbewegung
bewirken kann, wobei die beiden Antriebe so aufeinander abgestimmt
werden können, dass sie getrennt oder in gewissen Situationen
auch gleichzeitig wirksam sein können. Auf diese Weise
kann mit einer einzigen Tragvorrichtung die gewünschte
vertikale und die Schwenkbewegung übertragen und aufgenommen
werden.
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Nachstehend
ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen
näher beschrieben. Es zeigt in zum Teil schematisierter
Darstellung:
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1 eine
Ansicht einer Bandsägemaschine mit einem an einem starren
Portal angeordneten Sägerahmen in horizontaler oder Null-Stellung,
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2 eine
der 1 entsprechende Darstellung, wobei der Sägerahmen
relativ zu dem Portal und zu zwei daran angeordneten Vertikalführungen verschwenkt
ist, wobei die vom Beschauer rechts angeordnete Umlenkrolle für
das Sägeband und das dieser benachbarte Schwenklager sichtbar
gemacht sind,
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3 eine
gegenüber 1 entgegengesetzte Ansicht der
Bandsägemaschine mit Blick auf das Portal und dessen Aussteifung,
hinter welchem bei dieser Ansicht der Sägerahmen angeordnet
ist, wobei in dieser Ansicht auch an der dem Schwenklager abgewandten
Vertikalführung angreifende Gegenführungsstücke
des Sägerahmens erkennbar sind,
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4 eine
schaubildliche Darstellung des Portals der erfindungsgemäßen
Bandsägemaschine mit einer vertikal ausgerichteten plattenförmigen Tragvorrichtung
für das den Sägerahmen in Gebrauchsstellung tragende
Schwenklager mit einem an dieser plattenförmigen Tragvorrichtung
auf deren dem Schwenklager gegenüberliegender Flachseite angeordneten
Mitnehmer für das Antriebsmittel für die Vertikalverstellung,
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5 im
linken Teil das Portal mit Tragvorrichtung gemäß 4 und
rechts davon in aufgeklappter Lage den Sägerahmen, wobei
strichpunktierte Verbindungslinien die Zugehörigkeit einzelner Teile
und Bereiche des Portals und der Tragvorrichtung sowie Vertikalführungen
einerseits und Gegenstücken an dem Sägerahmen
andererseits verbinden und kennzeichnen,
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6 in
schaubildlicher vergrößerter Darstellung den in 1 rechten
Teil des Sägerahmens und des Portals der Bandsägemaschine
mit der plattenförmigen Tragvorrichtung, dem daran befindlichen Schwenklager
für den Sägerahmen und dem Mitnehmer für
den Angriff des Antriebsmittels für die Vertikalverstellung
sowie den Antrieb für die Durchführung der Schwenkbewegung
des Sägerahmens, welcher auf der Oberseite des Sägerahmens
befestigt ist und an einem Vorsprung der Tragvorrichtung zur Durchführung
einer relativen Antriebsbewegung angreift,
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7 eine
schaubildliche Darstellung des selben Teils des Sägerahmens
wie in 6 von der anderen Seite her gesehen mit Blick
auf das an dem Portal der Bandsägemaschine angeordnete
Antriebsmittel und auf den an der plattenförmigen Tragvorrichtung
angeordneten Mitnehmer für diese Antriebsvorrichtung,
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8 eine
Seitenansicht der von dem Schwenklager beabstandeten Vertikalführung
des Portals der Bandsägemaschine entsprechend der Ansicht
in 3 mit den Gegenführungsstücken
zum Zusammenwirken mit der Vertikalführung und deren Verbindung
zu dem Sägerahmen,
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9 eine
Draufsicht der Vertikalführung und eines Gegenführungsstücks
sowie
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10 eine
Seitenansicht der Vertikalführung mit Gegenführungsstücken
und mit Blick auf die Schmalseite des Sägerahmens.
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Eine
im Ganzen mit 1 bezeichnete Bandsägemaschine weist
einen ein Sägeband 2 und Umlenkrollen 3 dafür
enthaltenden Sägerahmen 4 auf. Zu dieser Bandsägemaschine 1 gehört
eine Spannvorrichtung 5 für ein im Ausführungsbeispiel
nicht zeichnerisch dargestelltes zu bearbeitendes Werkstück, welches
mit dieser Spannvorrichtung 5 während der Bearbeitung
fixiert ist.
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An
dem auf einem Maschinengestell 6 angeordneten, feststehenden
Portal 7 (vgl. auch insbesondere 4) sind
zwei beabstandete Vertikalführungen 8 und 9 vorgesehen,
an denen der Sägerahmen 4 relativ zu einem Werkstück
und zu der Spannvorrichtung 5 auf- und abbewegbar ist.
Das Portal 7 weist zu seiner Verstärkung eine
horizontale Aussteifung 7a auf.
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Dabei
ist in 1 und 2 noch eine zweiteilige Einrichtung 10 zum
Verdrehen des Querschnitts des Sägebands 2 im
Sägebereich aus einer horizontalen in eine dem Vorschub
entsprechende vertikale Lage angedeutet, damit bei einer abwärtsgerichteten
Bewegung des Sägebands 2 ein vertikaler Trennschnitt
durchgeführt werden kann.
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Der
Sägerahmen 4 ist zusätzlich zu seiner vertikalen
Verstellbarkeit an den an Säulen oder Ständern 8a und 9a befind lichen
Vertikalführungen 8 und 9 außerdem
um eine in Orientierung der Drehachsen 11 der Umlenkrollen 3 des
Sägebands 2 gerichteten horizontalen Achse eines
Schwenklagers 12 in noch zu beschreibender Weise schwenkbar, wie
der Vergleich der 1 und 2 zeigt.
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Für
die Vertikalverstellung des Sägerahmens 4 ist
ein vor allem in den 4 bis 7, aber
auch in 3 erkennbares, im Ganzen mit 13 benanntes Antriebsmittel
vorgesehen, womit eine an dem Sägerahmen 4 angreifende
Tragvorrichtung 14 auf- und abbewegbar ist, welche das
schon erwähnte Schwenklager 12 für den
Sägerahmen 4 aufweist, also den Sägerahmen 4 über
dieses Schwenklager 12 tragen und auf- und abbewegen kann.
Gleichzeitig erlaubt das Schwenklager 12 in noch zu beschreibender
Weise die Verschwenkung des Sägerahmens 4 zwischen
den in 1 und 2 dargestellten Positionen relativ
zu der Tragvorrichtung 14 und damit relativ zu dem Portal 7 und
zu den Vertikalführungen 8 und 9.
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Die
höhenverstellbare Tragvorrichtung 14 ist im Ausführungsbeispiel
plattenförmig ausgebildet und man erkennt besonders gut
in 4 an einer vertikal. ausgerichteten Flachseite
dieser Tragvorrichtung 14, nämlich an ihrer dem
Sägerahmen 4 zugewandten Flachseite, das mit ihr
verbundene Schwenklager 12, welches gemäß 5 zu
einer Lageröffnung 15 an dem Gehäuse
des Sägerahmens 4 passt. In Gebrauchsstellung
befindet sich also auch der Sägerahmen 4 an dieser
das Schwenklager 12 aufweisenden Flachseite der Tragvorrichtung 14.
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An
der parallelen anderen oder gegenüberliegenden Seite der
Tragvorrichtung 14 greift das schon erwähnte Antriebsmittel 13 für
die Vertikalverstellung an, und zwar an einem an der Tragvorrichtung 14 abstehenden
Mitnehmer 16. Außerdem stützt sich das
Antriebsmittel 13 an der Aussteifung 7a ab, die
da durch eine Zusatzfunktion erhält.
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Dabei
erkennt man auch, dass das im Ausführungsbeispiel einzige
Antriebsmittel 13 eine drehangetriebene Spindel oder Kugelrollspindel
ist, die mit einer in dem Mitnehmer 16 angeordneten feststehenden
Mutter zusammenwirkt und ihren Drehantrieb 17 an der Oberseite
des Portals der Bandsägemaschine 1 hat. Wird diese
als Antriebsmittel 13 dienende Kugelrollspindel mit Hilfe
des Antriebs 17 in Drehung versetzt, kann je nach Drehrichtung
die Mutter in den Mitnehmer 16 auf- und abbewegt werden, wodurch
dem Mitnehmer 16 und damit die Tragvorrichtung 14 und
damit der Sägerahmen 4 auf- und abbewegt werden.
Der Antrieb 17 ist also ein in beiden Drehrichtungen antreibbarer
Antrieb.
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Dieses
Antriebsmittel 13 verläuft dabei parallel zu den
schon erwähnten Vertikalführungen 8 und 9,
wie in mehreren Figuren gut zu erkennen ist.
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Anstelle
einer Kugelrollspindel könnte als Antriebsmittel 13 auch
wenigstens ein Arbeitszylinder oder eine mit einem Ritzel zusammenwirkende Zahnstange
oder ein Zahnriemen- oder Kettentrieb oder ein Seilzug vorgesehen
sein.
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An
wenigstens einer der Vertikalführungen 8 und 9,
im Ausführungsbeispiel an beiden Vertikalführungen 8 und 9 greift
jeweils wenigstens ein mit dem Sägerahmen 4 verbundenes
Gegenführungsstück an, wobei dieses relativ zu
dem Sägerahmen 4 drehbar und auch quer zur Orientierung
der Vertikalführung verschiebbar ist, um die Verschwenkung
des Sägerahmens 4 relativ zu den starren Vertikalführungen 8 und 9 auszugleichen.
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Dabei
weist die Tragvorrichtung 14 eine Gegenführung
zum Zusammenwirken mit der ihr benachbarten Vertikalführung 8 auf.
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Da
die Tragvorrichtung 14 aufgrund des Schwenklagers 12 selbst
keine Ausgleichsbewegungen bei der Verschwenkung des Sägerahmens 4 durchzuführen
hat, genügt eine relativ einfache Gegenführung
für die Vertikalführung 8.
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Die
Gegenführung der Tragvorrichtung 14 greift also
an einer dem Schwenklager 12 für den Sägerahmen 4 näheren
Vertikalführung 8 und ein mit dem Sägerahmen 4 verbundenes
Gegenführungsstück 18 an der dazu beabstandeten
zweiten Vertikalführung 9 an. Dabei sind im Ausführungsbeispiel
sogar zwei Gegenführungsstücke 18 vorgesehen.
Die Vertikalführungen 8 und 9 sind dabei
jeweils an den vertikalen Ständern oder Säulen 8a und 9a des
Portals 7 der Bandsägemaschine 1 angeordnet.
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Das
oder die Gegenführungsstücke 18 zum Zusammenwirken
mit der zweiten Vertikalführung 9 umgreifen diese
gemäß 9 formschlüssig und zwar
an einem Teil des Umfangs oder Querschnitts dieser Vertikalführung 9,
die gemäß 9 zwei einander
gegenüberliegende Vertiefungen hat, in welche das jeweilige
Gegenführungsstück 18 mit entsprechenden
vorspringenden Bereichen formschlüssig eingreifen kann.
Das Gegenführungsstück 18 hat dabei eine
Drehachse 20, die parallel zur Schwenkachse des Schwenklagers 12 des
schwenkbaren Sägerahmens 4 verläuft.
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Neben
seiner Drehbarkeit ist das Gegenführungsstück 18,
wie schon erwähnt, quer zur Orientierung der Vertikalführung 9 verschiebbar
und man erkennt vor allem in den 8 und 9 sowie
außerdem auch in 5 an dem
Sägerahmen 4 angreifende Längsführungen 21, über
welche das Gegenführungsstück 18 verschiebbar
an dem Sägerahmen 4 angreift.
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Beim
Vergleich der beiden Längsführungen 21 in 8 wird
deutlich, dass aufgrund des Abstandes zwischen diesen beiden Längsführungen 21 und damit
ihrer unterschiedlichen relativen Lage zum Schwenklager 12 das
jeweilige Gegenführungsstück 18 unterschiedlich
weit an diesen Längsführungen 21 verschoben
ist, um die auch in 8 angedeutete Schrägstellung
des Sägerahmens 4 auszugleichen.
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Auch
die dem Schwenklager 12 nahe, an der Tragvorrichtung 14 vorgesehene,
nicht detailliert dargestellte Gegenführung greift formschlüssig
an der ihr zugehörigen Vertikalführung 8 an.
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Vor
allem in den 5 und 6, aber
auch in den 1 bis 3 ist dargestellt,
dass der Sägerahmen 4 einen mit Abstand zu seinem
Schwenkpunkt und zu seinem Schwenklager 12 angeordneten,
im Ganzen mit 22 bezeichneten Schwenkantrieb aufweist,
der einerseits an dem Sägerahmen 4 selbst mit
Abstand zu der Schwenk- oder Drehlagerung, also mit Abstand zu dem
Schwenklager 12, und andererseits an der Tragvorrichtung 14 an
einem Widerlager 22a an einer Stelle angreift, die der
Aufnahmestelle für den Schwenkantrieb 22 in Gebrauchsstellung
benachbart ist. Dabei ist dieser Antrieb 22 für eine
translatorische Antriebsbewegung vorgesehen, könnte aber
auch so ausgebildet sein, dass sie eine rotatorische Antriebsbewegung
um das Schwenklager 12 bewirken könnte.
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Der
im Ausführungsbeispiel vorgesehene Schwenkantrieb 22 zum
Verschwenken des Sägerahmens 4 ist so ausgelegt,
dass er mittels einer translatorischen Antriebsbewegung die gewünschte Verschwenkung
durchführen kann, was mit Hilfe eines Arbeitszylinders,
einer Spindel oder einer mit einem Ritzel zusammenwirkenden Zahnstange
erfolgen könnte.
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In 6 erkennt
man, dass der Schwenkantrieb 22 einen Antriebsmotor 23 aufweist,
der über einen Riementrieb 24 eine im Inneren
des angetriebenen Riemenrads befindliche Mutter antreibt, durch welche
eine Spindel 25 in Längsrichtung bewegt werden
kann. Anstelle einer Spindel 25 könnte auch eine Schubstange
vorgesehen sein, die über den Riementrieb 24 und
ein dadurch bewegtes Schneckengetriebe hin- und herbewegt werden
könnte.
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Das
Antriebsmittel 13 für die Höhenverstellung
des Sägerahmens 2 über die Höhenverstellung der
Tragvorrichtung 14 weist demgegenüber eine drehbare
Spindel und eine dadurch höhenverstellbare Mutter auf.
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Wird
der Schwenkantrieb 22 in der einen oder anderen Richtung
betätigt, erfolgt also die Aufwärtsverschwenkung
gemäß 2 und aus dieser Position auch
wieder die Rückverschwenkung in die Lage gemäß 1.
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Der
Schwenkantrieb 22 weist also ebenfalls zwei entgegengesetzte
Dreh- oder Antriebsrichtungen auf.
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In
den 5 und 6 erkennt man außerdem,
dass mit Abstand zu dem Schwenklager 12 des Sägerahmens 4 an
diesem und an der das Schwenklager 12 aufweisenden Tragvorrichtung 14 eine
gegenseitige kreisbogenförmig ausgebildete Schwenkführung 26 für
den Sägerahmen 4 vorgesehen ist, wobei der Krümmungsmittelpunkt
für diese kreisbogenförmige Schwenkführung 26 wiederum
die Mittelachse des Schwenklagers 12 ist bzw. der Krümmungsmittelpunkt
in dieser Mittelachse angeordnet ist. Zwar lässt sich der
Sägerahmen 4 bei ausreichend stabilem und festem
Schwenklager 12 auch ohne eine solche Bogenführung
oder Schwenkführung 26 präzise in unterschiedliche
Schwenklagen bringen, jedoch kann eine solche Schwenkführung 26 die
Präzision verstärken oder vergrößern
und das Schwenklager 12 entlasten.
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Dabei
ist zur Bildung dieser Schwenkführung 26 und für
den damit einhergehenden geführten Schwenkvorgang an dem
Sägerahmen 4 ein Führungsbogen 27 und
an der Tragvorrichtung 14 wenigstens eine mit diesem Führungsbogen 27 formschlüssig
aber gleitfähig zusammenwirkende Führungsaufnahme 28 oder
gemäß Ausführungsbeispiel zwei in Schwenkrichtung
beabstandete, auf dem Kreisbogen der Schwenkführung 26 angeordnete Führungsaufnahmen 28 vorgesehen.
Genauso könnte aber umgekehrt die Tragvorrichtung 14 den
Führungsbogen 27 und der Sägerahmen 4 die
nutförmigen Führungsaufnahmen 28 aufweisen.
Ferner könnte der Führungsbogen aus zwei einen
Zwischenraum aufweisenden Einzelbögen bestehen, so dass
eine Führungsaufnahme in diesen Zwischenraum oder Abstand
führend und gleitend eingreifen könnte.
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Der
Schwenkwinkel des Sägerahmens ausgehend von einer horizontalen
Anordnung und Nullstellung gemäß 1 kann
bis zu etwa 20 Grad betragen. Zwar könnte auch ein noch
größerer Schwenkwinkel vorgesehen werden, ist
in der Regel aber nicht erforderlich.
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Die
Schwenkbarkeit des Sägerahmens 4 ist dabei im
Ausführungsbeispiel aus der unteren horizontalen Nulllage
gemäß 1 weiter nach unten gesperrt
und kann beispielsweise durch einen Anschlag in dieser Lage begrenzt
sein, so dass eine weitere Abwärtsverschwenkung verhindert
ist, also nur die Verschwenkung nach oben gemäß 2 freigegeben
wird.
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Die
Steuerung der Antriebe für das Sägeband 2 und
für die Verstellbewegungen in vertikaler Richtung und/oder
in Schwenkrichtungen sind dabei so ausgelegt und aufeinander abgestimmt,
dass während eines Sägevorgangs das Sägeband 2 immer
zum Werkstück hin und dabei immer tiefer in das Werk stück
hinein und in Vorschubrichtung verstellbar oder bewegbar ist. Dabei
ist auch die Steuerung so ausgelegt, dass das Sägeband 2 während
des Sägens innerhalb eines Werkstücks einen geradlinigen Schnittverlauf
erzeugt und die Vorschubgeschwindigkeit des Sägebands 2 über
die gesamte Schnittbreite größer als „null” ist.
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Die
Bandsägemaschine 1 hat einen an Vertikalführungen 8 und 9 eines
Portals 7 geführt auf- und abbewegbaren Sägerahmen 4,
der neben dieser vertikalen Bewegung auch verschwenkbar ist. Für
die vertikale Verstellung ist wenigstens ein Antriebsmittel 13 vorgesehen,
das an einer Tragvorrichtung 14 angreift, also diese in
vertikaler Richtung bewegen kann, und an dieser Tragvorrichtung 14 ist
das Schwenklager 12 vorgesehen, über welches der
Sägerahmen 4 mit der Tragvorrichtung 14 verbunden ist,
so dass der Sägerahmen 4 also relativ zu seiner Tragvorrichtung 14 und
damit zu den Vertikalführungen 8 und 9 verschwenkt
werden kann. Er kann aber auch in beliebigen Schwenkstellungen ohne
gleichzeitige Schwenkbewegung mit seiner Tragvorrichtung 14 zusammen
auf- und abbewegt werden. Beide Bewegungsarten können also
unabhängig voneinander, gegebenenfalls aber auch kombiniert
stattfinden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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