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Die Erfindung betrifft ein zahntechnisches Modell mit einem Basisteil, welches die Formgebung eines Abschnitts eines Kiefers und des Zahnfleisches eines Patienten aufweist, und mit mindestens einem lösbaren Zahnteil, welches dafür ausgebildet ist, in einer Z-Richtung in einer zugeordnete Zahlteilausnehmung des Basisteils eingesetzt zu werden, wobei das lösbare Zahnteil einen Zahnabschnitt aufweist, der die Formgebung eines Zahnes oder Zahnstumpfes aufweist, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen zahntechnischen Modells.
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Gattungsgemäße zahntechnische Modelle sind aus dem Stand der Technik bekannt. Sie dienen dem Zahntechniker bei der Herstellung von Zahnersatzteilen zur Kontrolle derselben.
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Die den gattungsgemäßen Modellen vorausgegangene und immer noch verwendete Technik sieht vor, dass von einem Teil des Gebisses eines Patienten oder von dessen gesamten Gebiss ein oder zwei Abdrücke hergestellt werden, die als Negativ nachfolgend Verwendung finden, um ein Gips-Positiv herzustellen. Dieses Gips-Positiv umfasst dabei insbesondere auch die zuvor erzeugten Zahnstümpfe, die nach einer Schleifbearbeitung durch den Zahnarzt im Mund verblieben sind und die nachfolgend als Träger des herzustellenden Zahnersatzteiles dienen sollen. Zumeist wird das Gipsmodell nach dem Aushärten in mehrere Teile versagt, um problemlos das herzustellende Zahnersatzteil an dem jeweiligen Zahnstumpf überprüfen zu können.
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Als Weiterbildung dieser Technik ist es aus dem Stand der Technik weiterhin bekannt, ein gattungsgemäßes zahntechnisches Modell mittels Fräsbearbeitung herzustellen, wobei das Basisteil und das mindestens eine lösbare Zahnteil separat gefräst werden und wobei zur Aufnahme des mindestens einem Zahnersatzteils im Basisteil eine zumeist etwa zylindrische Ausnehmung vorgesehen wird.
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Sofern das Modell über nur ein einziges Zahnteil verfügt, bereitet die Zuordnung dieses Zahnteils zu der dafür vorgesehenen Zahnteilausnehmung keinerlei Schwierigkeiten. Allerdings stellt es bereits bei einem zahntechnischen Modell mit nur einem lösbaren Zahnteil ein Problem dar, dieses Zahnteil richtig orientiert in die Zahnteilausnehmung einzufügen, da dem Zahnteil die richtige Orientierung nicht ohne weiteres anzusehen ist. Es bedarf daher häufig einer sehr genauen Inaugenscheinnahme und/oder mehrerer Versuche, das Zahnteil in die Zahnteilausnehmung einzusetzen, um die richtige Orientierung zu finden. Es kommt dabei auch vor, dass das Zahnersatzteil auf Basis eines falsch orientierten Zahnteils hergestellt wird, so dass das hergestellte Zahnersatzteil nicht verwendbar ist. Dies wird mitunter erst festgestellt, wenn das hergestellte Zahnersatzteil bestimmungsgemäß in das Gebiss des Patienten eingesetzt wird. Selbst wenn der Fehler jedoch bereits vorher erkannt wird, ist es häufig schwierig, bis zu dem mit dem Patienten vereinbarten Termin ein neues Zahnersatzteil herzustellen.
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Besonders problematisch wird das korrekte Einfügen des Zahnteils in die zugeordnete Zahnteilausnehmung, sofern das zahntechnische Modell mehr als ein lösbares Zahnteil aufweist. Da die Formgebung der Zahnteile sich häufig ähnelt, dauert die korrekte Zuordnung der Zahnteile zu den Zahnteilausnehmungen häufig recht lange. Auch hier kommt es zu Fehlern, die nachfolgend die Herstellung fehlerhafter Zahnersatzteile zur Folge hat.
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Aus der
US 4,056, 585 ist es bekannt, Zahnersatz dadurch mit einem Steckabschnitt zu versehen, dass der Steckabschnitt vor dem Aushärten in eine Gießform eingebracht wird.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein zahntechnisches Modell zur Verfügung zu stellen, bei dem die Nachteile des Standes der Technik vermieden oder zumindest vermindert werden und ein Herstellungsverfahren dafür anzugeben. Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen hierzu sind in den Unteransprüchen genannt.
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Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung ist ein gattungsgemäßes zahntechnisches Modell dahingehend weitergebildet, dass das Basisteil und das mindestens eine Zahnteil separate Frästeile sind, die Zahnteilausnehmung eine in etwa zylindrische Hauptausnehmung aufweist, dass das lösbare Zahnteil einen Steckabschnitt aufweist, der in etwa zylindrisch und zum Einfügen in die Hauptausnehmung der Zahnteilausnehmung ausgebildet ist, dass an einer dem Zahnabschnitt abgewandten Seite des Zahnteils ein sich in Z-Richtung erstreckender Orientierungsfortsatz vorgesehen ist, dass die Zahnteilausnehmung zur Aufnahme des Orientierungsfortsatzes eine sich an die Hauptausnehmung anschließende Orientierungsausnehmung zur Aufnahme des Orientierungsfortsatzes aufweist und dass der Orientierungsfortsatz und die Orientierungsausnehmungen derart ausgebildet und/oder angeordnet sind, dass lediglich in einer definierten Drehausrichtung bezogen auf eine Mittelachse des Steckabschnitts ein Einrücken des Orientierungsfortsatzes in die Orientierungsausnehmung möglich ist.
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Als Mittelachse des Steckabschnitts bzw. des Fortsatzes wird im Zusammenhang mit dieser Erfindung eine geometrische Achse angesehen, die parallel zur Z-Richtung und durch den Schwerpunkt des Steckabschnitts bzw. des Fortsatzes hindurch verläuft. Als in etwa zylindrisch wird auch ein Steckabschnitt bzw. eine Hauptausnehmung angesehen, der bzw. die eine Zylindrizität mit einem Toleranzwert von maximal 1,5 mm aufweist. Die Länge des Steckabschnitts und der Hauptausnehmung in Z-Richtung beträgt vorzugsweise mindestens 2 mm, insbesondere vorzugsweise mindestens 3 mm.
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Vorzugsweise weist das zahntechnische Modell eine Mehrzahl von lösbaren Zahnteilen auf, wobei die Zahnabschnitte der Zahnteile insbesondere vorzugsweise überwiegend oder ausschließlich die Formgebung eines geschliffenen Zahnstumpfes aufweisen.
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Der Steckabschnitt und die Hauptausnehmung sind dafür ausgebildet, dem Zahnteil in der Zahnteilausnehmung Halt zu geben. Aufgrund der Tatsache, dass der Steckabschnitt und die Hauptausnehmung häufig eine in etwa kreisförmige Querschnittsfläche aufweisen, ist eine einfache und zuverlässige Orientierung des Zahnteils erst durch die zusätzliche Nutzung des Orientierungsfortsatzes und der Orientierungsausnehmung möglich. Hierzu sind insbesondere zwei Varianten zur Gestaltung des Orientierungsfortsatzes und der Orientierungsausnehmung von der Erfindung umfasst.
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Bei einer ersten Variante verläuft eine Mittelachse des Orientierungsfortsatzes exzentrisch zu der Mittelachse des Steckabschnitts. Da das Zahnteil in der ihm zugeordneten Zahnteilausnehmung aufgrund der in etwa korrespondierenden Formgebung des Steckabschnitts und der Hauptausnehmung nur um die Mittelachse des Steckabschnitts drehbar ist, führt die exzentrische Anordnung des Orientierungsfortsatzes dazu, dass der Orientierungsfortsatz nur in einer definierten Drehstellung fluchtend zur Orientierungsausnehmung angeordnet ist und daher in die Orientierungsausnehmung einrücken kann.
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Als besonders bevorzugt wird es angesehen, wenn die Mittelachse des Orientierungsfortsatzes um mindestens 1 mm, vorzugsweise um mindestens 1,5 mm, von der Mittelachse des Steckabschnitts beabstandet ist. Eine derartige Exzentrizität ist für eine das Modell handhabende Person mit einem kurzen Blick erfassbar. Das Einsetzen des Zahnteils in die Zahnteilausnehmung kann somit unmittelbar in der korrekten Orientierung erfolgen.
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Als besonders bevorzugt wird es angesehen, wenn mindestens zwei lösbare Zahnteile mit jeweils einem Steckabschnitt und jeweils einem Orientierungsfortsatz sowie korrespondierend hierzu zwei Zahnteilausnehmungen mit jeweils einer Hauptausnehmung und jeweils einer Orientierungsausnehmung vorgesehen sind, wobei die jeweiligen Mittelachsen der Orientierungsfortsätze jeweils in Richtung einer Innenseite oder jeweils in Richtung einer Außenseite des durch das zahntechnische Modell zumindest partiell repräsentierten Gebisses gegenüber den Mittelachsen der jeweiligen Steckabschnitte versetzt sind.
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Diese einheitliche Ausrichtung der jeweiligen Mittelachsen zueinander im korrekt eingesetzten Zustand der Zahnteile erlaubt es der handhabenden Person, alleine durch einen Blick auf die Unterseite des Zahnteils die korrekte Ausrichtung in der Zahnteilausnehmung abschätzen zu können, da die Anordnung der Orientierungsausnehmung in der Zahnteilausnehmung jeweils für alle Zahnteilausnehmungen übereinstimmend außen oder innen vorgesehen ist.
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Die zweite Variante zur Gestaltung des Orientierungsfortsatzes und der Orientierungsausnehmung sieht vor, dass ein Querschnitt des Orientierungsfortsatzes und ein Querschnitt der Orientierungsausnehmung derart aufeinander abgestimmt sind, dass der Orientierungsfortsatz nur in einer definierten Drehausrichtung in die Orientierungsausnehmung eingesetzt werden kann. Bei dieser Variante wird somit nicht über die exzentrische Anordnung des Orientierungsfortsatzes und der Orientierungsausnehmung, sondern über deren Formgebung gewährleistet, dass das Einsetzen nur in der korrekten Orientierung möglich ist. Beispielsweise können sowohl der Orientierungsfortsatz als auch die Orientierungsausnehmung eine jeweils zylindrische Form aufweisen, wobei beispielsweise durch einen Querschnitt in Form eines gleichschenkligen, jedoch nicht gleichseitigen Dreiecks erreicht wird, dass der Orientierungsfortsatz nur in einer vorgegebenen Ausrichtung in die Orientierungsausnehmung eingesetzt werden kann.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung ist ein zahntechnisches Modell gattungsgemäßer Art vorgesehen, bei dem das Basisteil und das mindestens eine Zahnteil separate Frästeile sind, die Zahnteilausnehmung eine in etwa zylindrische Hauptausnehmung aufweist, bei dem das lösbare Zahnteil einen Steckabschnitt aufweist, der in etwa zylindrisch und zum Einfügen in die Hauptausnehmung der Zahnteilausnehmung ausgebildet ist, und bei dem an einer Umfangsfläche des Steckabschnitts des Zahnteils einerseits und einer Innenfläche der Hauptausnehmung der Zahnteilausnehmung andererseits jeweils eine Kennzeichnung vorgesehen ist, wobei diese Kennzeichnungen derart angeordnet sind, dass sie beim korrekt orientierten Einsetzen des Zahnteils in die Zahnteilausnehmung aufeinander zu weisen.
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Diese Kennzeichnungen können das Einsetzen des Zahnteils in falscher Orientierung in die Zahnteilausnehmung zwar nicht mechanisch verhindern, sie geben der handhabenden Person jedoch eine einfache Möglichkeit, durch einen kurzen Blick in die Zahnteilausnehmung und auf den Steckabschnitt des Zahnteils zu erfassen, welches die korrekte Orientierung ist.
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Im einfachsten Falle können die Kennzeichnungen in Form einer farblichen Markierung, beispielsweise in Form eines in Z-Richtung erstreckten Striches, vorgesehen sein. Als vorteilhaft wird es jedoch angesehen, wenn die Kennzeichnungen als Vertiefungen ausgebildet sind, vorzugsweise als Nuten. Derartige Vertiefungen können bereits während der Herstellung des Zahnteils durch eine Fräsvorrichtung angebracht werden.
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Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung ist ein zahntechnisches Modell gattungsgemäßer Art vorgesehen, bei dem das Basisteil und das mindestens eine Zahnteil separate Frästeile sind, die Zahnteilausnehmung sich als Durchgangsausnehmung bis zu einer Unterseite des Basisteils erstreckt und bei der das lösbare Zahnteil einen Durchgangsfortsatz aufweist, der sich im eingesteckten Zustand des Zahnteils bis zur Unterseite des Basisteils erstreckt, wobei ein dem Zahnabschnitt abgewandtes Stirnende des Durchgangsfortsatzes des Zahnteils und die Unterseite des Basisteils derart aufeinander abgestimmt sind, dass im vollständig eingesteckten Zustand des Zahnteils einerseits eine Zahnteil-Referenzfläche an der Stirnseite des Durchgangsfortsatzes mit einer unmittelbar angrenzenden Basisteil-Referenzfläche an der Unterseite des Basisteils fluchtet und andererseits eine Handhabungsfläche an der Stirnseite des Durchgangsfortsatzes gegenüber einem an den Durchgangsfortsatz unmittelbar angrenzenden Teil der Unterseite des Basisteils oder gegenüber der Basisteil-Referenzfläche an der Unterseite des Basisteils erhaben ist.
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Bei dieser Gestaltung erstreckt sich das Zahnteil mittels des Durchgangsfortsatzes demnach im eingesteckten Zustand durch die das Basisteil durchquerende Zahnteilausnehmung hindurch. Zumindest abschnittsweise erstreckt sich der Durchgangsfortsatz dabei soweit, dass er über die Unterseite oder zumindest einen Teilabschnitt der Unterseite des Basisteils hinausragt. Das dem Zahnabschnitt abgewandte Ende des Durchgangsfortsatzes erfüllt gemeinsam mit der Unterseite des Basisteils dadurch zwei Funktionen. Zum einen ist am Durchgangsfortsatz eine Referenzfläche vorgesehen, wobei sich diese Referenzfläche vorzugsweise orthogonal zur Z-Richtung erstreckt. Diese Referenzfläche ist am Durchgangsfortsatz derart angeordnet, dass sie bei vollständig eingestecktem Zahnteil mit einer unmittelbar an sie angrenzenden Referenzfläche des Basisteils fluchtet, so dass die Referenzflächen des Durchgangsfortsatzes und des Basisteils in einer gemeinsamen Ebene liegen, wenn das Zahnteil seine bestimmungsgemäße Endlage erreicht hat. Zum anderen erhebt sich das dem Zahnabschnitt abgewandte Ende des Durchgangsfortsatzes zumindest abschnittsweise über die Unterseite des Basisteils, so dass ein Herausdrücken des Zahnteils aus der Zahnteilausnehmung vergleichsweise einfach ist, indem der exponierte Teil des Durchgangsfortsatzes manuell mittels eines Fingers kraftbeaufschlagt wird.
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Somit lässt sich mit demselben Durchgangsfortsatz sowohl das Zahnteil aus der Zahnteilausnehmung herauszudrücken als auch das Erreichen der Endlage durch das Zahnteil in der Zahnteilausnehmung überprüfen.
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Vorzugsweise fluchten die Zahnteil-Referenzfläche an der Stirnseite der Durchgangsbohrung und die Handhabungsfläche an der Stirnseite der Durchgangsbohrung miteinander, während eine den Durchgangsfortsatz unmittelbar umgebende Fläche an der Unterseite des Basisteils abschnittsweise die Basisteil-Referenzfläche bildet und abschnittsweise entgegen der Z-Richtung gegenüber der Basisteil-Referenzfläche zurückgesetzt ist.
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Gemäß dieser Gestaltung bedarf der Durchgangsfortsatz keine über eine einfache zylindrische Gestalt hinausgehende Formgebung an seinem dem Zahnabschnitt abgewandten Ende. Stattdessen kann er vorzugsweise in einer einheitlichen Stirnfläche als gemeinsame Referenz- und Handhabungsfläche enden. Um dennoch sowohl die Einstecktiefe mittels des Durchgangsfortsatzes überprüfen zu können und eine einfache Handhabungsmöglichkeit zu erhalten, weist die den Durchgangsfortsatz unmittelbar umgebende Fläche an der Unterseite des Basisteils verschiedene in Z-Richtung beabstandete Abschnitte auf. Einer der Abschnitte, der beispielsweise etwa 180° der umgebenden Fläche überspannen kann, dient als Referenzfläche und ist demnach derart angeordnet, dass die Zahnteil-Referenzfläche und die Handhabungsfläche im vollständig eingesetzten Zustand des Zahnteils mit diesem Abschnitt fluchten. Ein anderer Abschnitt der umgebenden Fläche ist demgegenüber entgegen der Z-Richtung zurückgesetzt, so dass durch diesen zweiten Abschnitt der eingesetzte Durchgangsfortsatz zumindest abschnittsweise freigelegt wird und somit die Handhabung des Zahnteils gestattet.
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Eine besonders einfache Möglichkeit zur Erzeugung dieser verschiedenen Abschnitte an der umgebenden Fläche liegt darin, dass die Unterseite des Basisteils weitgehend plan ausgebildet ist, jedoch durch eine zurückgesetzte Nut oder eine anderweitige Vertiefung unterbrochen wird.
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Gemäß einem vierten Aspekt der Erfindung ist ein zahntechnisches Modell gattungsgemäßer Art vorgesehen, bei dem das Basisteil und das mindestens eine Zahnteil separate Frästeile sind und aus unterschiedlichen Materialien bestehen und/oder eine unterschiedliche Farbgebung aufweisen.
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Die Gestaltung des zahntechnischen Modells aus verschiedenen Materialien ist insbesondere deshalb von Vorteil, da sie es gestattet, das mindestens eine lösbare Zahnteil unter Inkaufnahme einer schwierigeren und/oder einer langsameren Bearbeitung aus einem verschleißfesteren Material herzustellen, während das Basisteil aus einem weniger verschleißfesten und dadurch leichter zu bearbeitenden Material gefertigt sein kann. Dieser Verwendung verschiedener Materialien liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Anforderungen hinsichtlich der Verschleißfestigkeit bei einem Zahnteil höher als beim Basisteil sind, da während der Herstellung eines Zahnersatzteils, welches eine mit dem Zahnabschnitt des Zahnteils korrespondierende Formgebung aufweisen soll, häufige Überprüfungen des in der Herstellung befindlichen Zahnersatzteils stattfinden müssen. Damit sich dabei der Zahnabschnitt des Zahnteils nicht nach und nach hinsichtlich seiner Form durch die mechanische Belastung verändert, ist die hohe Verschleißfestigkeit von Vorteil. Diese Verschleißfestigkeit wird beim Basisteil jedoch in der Regel nicht benötigt. Da das Basisteil hinsichtlich seiner Außenflächen den üblicherweise weit überwiegenden Teil des zahntechnischen Modells ausmacht, führt die Nutzung eines weicheren und weniger festen Materials für Basisteil zu einer signifikanten Reduzierung der Bearbeitungszeit und zu einem deutlich verringerten Werkzeugverschleiß.
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Als besonders vorteilhaft wird es daher angesehen, wenn das Material des Basisteils eine geringere Festigkeit, Härte und/oder Dichte als das Material des lösbaren Zahnteils aufweist. Dabei wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die Härte, die Festigkeit und/oder die Dichte des Materials des Basisteils zumindest um 20% gegenüber der Festigkeit, der Härte bzw. der Dichte des Materials des Zahnteils geringer ist.
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Die Verwendung von Materialien verschiedener Farbgebung für das Basisteil und das Zahnteil führt darüber hinaus zu einer schnelleren Erfassbarkeit der lösbaren Zahnteile und damit zu einer bequemeren Handhabung des zahntechnischen Modells. Insbesondere wenn mindestens ein nicht lösbares Zahnteil vorgesehen ist, welches die Formgebung eines Zahnes oder Zahnstumpfes aufweist und welches einstückig als Teil des Basisteils an diesem angeformt ist, ist es von Vorteil, wenn die Farbgebung der lösbaren Zahnteile sich von der Farbgebung des Basisteils und damit auch des nicht lösbaren Zahnteils unterscheidet, da hierdurch unmittelbar ersichtlich ist, bei welchen Zahnteilen es sich um die lösbaren Zahnteile handelt. Eine bevorzugte Farbgestaltung sieht vor, dass das Basisteil eine der Farbe von Zahnfleisch ähnelnde Farbgebung aufweist und dass die Zahnteile in etwa die Farbgebung von Zähnen aufweisen.
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Gemäß einem fünften Aspekt der Erfindung ist ein gattungsgemäßes zahntechnisches Modell vorgesehen, bei dem das Basisteil und das mindestens eine Zahnteil separate Frästeile sind und welches mindestens zwei lösbare Zahnteile der beschriebenen Art aufweist, welche dafür ausgebildet sind, in einer Z-Richtung in eine jeweils zugeordnete Zahnteilausnehmung des Basisteils eingesetzt zu werden. Dabei ist an den Zahnteilen jeweils eine eindeutige Kennzeichnung angebracht, aus der hervorgeht, welche der Zahnteilausnehmungen dem jeweiligen Zahnteil zugeordnet ist, welchem der Gebissbereiche Frontzahnbereich, Prämolarbereich und Molarbereich das Zahnteil zugehörig ist und/oder ob das Zahnteil im Oberkiefer oder dem Unterkiefer zugeordnet ist und/oder ob das Zahnteil der rechten oder linken Gebisshälfte zugehörig ist.
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Gemäß diesem Aspekt der Erfindung ist demnach vorgesehen, dass die Zahnteile eine Kennzeichnung aufweisen, die ohne nähere Überprüfung der Formgebung des Zahnabschnitts Rückschlüsse darauf zulässt, an welcher Stelle oder in welchem Bereich des Gebisses das Zahnteil anzuordnen ist. Gerade bei einem zahntechnischen Modell mit einer Vielzahl von lösbaren Zahnteilen, beispielsweise mit fünf oder mehr lösbaren Zahnteilen, ist es von Vorteil, wenn die konkrete Zuordnung des Zahnteils zu seiner Zahnteilausnehmung oder zumindest zu dem zugehörigen Bereich des Gebisses unmittelbar ersichtlich ist.
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Eine besonders einfache Form der Kennzeichnung liegt vor, wenn die Kennzeichnung textuell erfolgt, also durch Beschriftung der Zahnteile. Eine solche Beschriftung kann durch beispielsweise eingefräste Vertiefungen im Zahnteil gebildet werden, insbesondere durch Vertiefungen im Steckabschnitt des Zahnteils. Besonders von Vorteil ist es, wenn diese textuelle Kennzeichnung die Benennung des Zahns wiedergibt, an dessen Position das Zahnteil anzuordnen ist. Dies erfolgt vorzugsweise nach einem der anerkennten Zahnschemata, insbesondere nach dem FDI-Zahnschemas. Alternativ ist es jedoch auch möglich, textuelle Kennzeichnungen vorzusehen, die nur Rückschlüsse auf die korrespondierende Gebisshälfte oder dem korrespondierenden Quadranten des Gebisses zulassen, beispielsweise indem mit einem „L” die linke Gebisshälfte und mit einem „R” die rechte Gebisshälfte gekennzeichnet wird.
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Eine alternative Variante der Kennzeichnung sieht vor, dass die Kennzeichnung durch eine Farbkodierung erfolgt, vorzugsweise indem die Zahnteile verschiedener Kiefer, verschiedener Kieferseiten oder verschiedener Gebissbereiche jeweils unterschiedliche Farbgebungen aufweisen und indem die Zahnteile des gemeinsamen Kiefers, der gemeinsamen Kieferseite bzw. des gemeinsamen Gebissbereichs jeweils identische Farbgebungen aufweisen. So ist es beispielsweise möglich, allen Zahnteilen des molaren Bereichs (Mahlzähne) eine erste Farbgebung zuzuweisen, allen Zahnteilen des prämolaren Bereichs (Vormahlzähne) eine zweite Farbgebung zuzuweisen und allen Zahnteilen des Frontbereichs (Schneidezähne, Eckzähne) eine dritte Farbgebung zuzuweisen. Es kann auch eine weitergehende Differenzierung erfolgen, indem die Eckzähne eine vierte Farbgebung erhalten.
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Durch diese Farbgebung wird es für die handhabende Person sehr einfach, die Zähne ihrem jeweiligen Bereich zuzuordnen. Es ist darüber hinaus hierdurch sehr einfach möglich, die verschiedenen Bereiche des Gebisses dem zahntechnischen Modell auf einem Blick zu entnehmen, wenn die lösbaren Zahnteile eingesetzt sind.
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Bei einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Kennzeichnung durch jeweils einen an jedem Zahnteil angeformten Kennzeichnungsfortsatz erfolgt, wobei der Kennzeichnungsfortsatz in Abhängigkeit der Kriterien, welche der Zahnteilausnehmungen dem Zahnteil zugeordnet ist, welche der Gebissbereiche Frontzahnbereich, Prämolarbereich, Molarbereich das Zahnteil zugehörig ist und/oder ob das Zahnteil der Oberkiefer oder dem Unterkiefer zugeordnet ist und/oder ob das Zahnteil der rechten oder der linken Gebisshälfte zugehörig ist, eine unterschiedliche Form und/oder Größe aufweist.
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Der Kennzeichnungsfortsatz ist vorzugsweise zylindrisch ausgebildet. Die variierende Größe der Kennzeichnungen verschiedener Zahnteile bezieht sich in einem solchen Fall insbesondere auf die Größe der Querschnittsfläche der Kennzeichnungsfortsätze. So kann beispielsweise der Kennzeichnungsfortsatz eine umso größere Querschnittsfläche aufweisen, je weiter außen im Gebiss das Zahnteil angeordnet ist. Neben der Größe kann auch die Form, insbesondere die Form der Querschnittsfläche, zur Kennzeichnung herangezogen werden, so dass beispielsweise Zahnteile des molaren Bereichs einen Kennzeichnungsfortsatz mit fünfeckiger Querschnittsfläche, des prämolaren Bereichs einen Kennzeichnungsfortsatz mit viereckiger Querschnittsfläche und des Frontzahnbereichs einen Kennzeichnungsfortsatz mit runder oder elliptischer Querschnittsfläche aufweisen.
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Besonders von Vorteil ist es, wenn die Form des Kennzeichnungsfortsatzes eine Kennzeichnung in Hinblick auf ein erstes Kriterium darstellt und die Größe des Kennzeichnungsfortsatzes eine Kennzeichnung in Hinblick auf ein zweites Kriterium darstellt. So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Zahnteile des molaren Bereichs, des prämolaren Bereichs bzw. des Frontzahnbereichs eine dreieckige, viereckige bzw. runde Querschnittsfläche aufweisen, während die Größe der Querschnittsfläche davon abhängt, je weiter außen das Zahnteil in seinem jeweiligen Bereich angeordnet ist.
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Als besonders vorteilhaft wird es angesehen, wenn der Kennzeichnungsfortsatz gleichzeitig den Orientierungsfortsatz und/oder den Durchgangsfortsatz bildet. Hierdurch wird eine Doppelfunktion des Fortsatzes bewirkt. Die Formgebung und/oder die Größe des Fortsatzes gestattet es einer handhabenden Person, das Zahnteil seiner jeweiligen Zahnteilausnehmung oder zumindest dem Gebissbereich zuzuordnen, dem es zugehörig ist. Gleichzeitig verhindert der Fortsatz im Falle einer Ausgestaltung als Orientierungsfortsatz, dass das Zahnteil in falscher Orientierung in die Zahnteilausnehmung eingesetzt wird. Im Falle der Gestaltung als Durchgangsfortsatz ermöglicht der Kennzeichnungsfortsatz neben der Kennzeichnung des Zahnteils auch die einfache Handhabung des Zahnteils beim Lösen des Zahnteils vom Basisteil sowie die einfache Überprüfung beim Einstecken des Zahnteils in das Basisteil, ob die vorgesehen Einstecktiefe erreicht wurde.
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Neben den beschriebenen Aspekten der Erfindung, die auf ein Modell gerichtet sind, umfasst die Erfindung auch die Herstellung eines solchen Modells mittels Frästechnik.
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Weitere Aspekte und Vorteile der Erfindung ergeben sich außer aus den Ansprüchen auch aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung. Diese sind nachfolgend anhand der Figuren erläutert. Dabei zeigen:
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1 ein zahntechnisches Modell gemäß dem Stand der Technik, welches als Grundlage zur Erläuterung der erfindungsgemäßen Aspekte dient,
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1a und 1b eine erste Ausführungsform der Erfindung,
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2a und 2b eine zweite Ausführungsform der Erfindung,
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3a bis 3c eine dritte Ausführungsform der Erfindung,
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4 eine vierte Ausführungsform der Erfindung,
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5 eine fünfte Ausführungsform der Erfindung,
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6 eine sechste Ausführungsform der Erfindung,
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7 eine siebte Ausführungsform der Erfindung,
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8a und 8b eine achte Ausführungsform der Erfindung
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1 zeigt ein zahntechnisches Modell eines Teilbereichs eines Oberkiefers gemäß dem Stand der Technik. Bei einem solchen gattungsgemäßen zahntechnischen Modell sind ein Basisteil 40 und Zahnteile 11–16, 21–25 vorgesehen. Die Bezugsziffern der Zahnteile entsprechen dabei der Benennung gemäß dem FDI-Schema.
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Das Basisteil 40 ist entsprechend dem Oberkiefergebiss eines Patienten in etwa halbkreisförmig geformt. Der Hauptabschnitt 42 des Basisteils 40 gibt dabei die Formgebung des Zahnfleisches des Oberkiefers wieder. Unmittelbar an den Hauptabschnitt 42 ist ein molarer Zahn 26 angeformt. Anstelle der übrigen Zähne des durch das Basisteil 40 überspannten Bereichs des Oberkiefers des Patienten sind an der Oberseite des Basisteils 40 Zahnteilausnehmungen 61–66, 71–75 vorgesehen. Diese Zahnteilausnehmungen 61–66, 71–75 verfügen jeweils über eine Hauptausnehmung 61a–66a, 71a–75a. Diese Hauptausnehmung 61a–66a, 71a–75a weist eine in etwa zylindrische Formgebung auf, wobei auch eine im geringem Maße konische und sich in Richtung einer Unterseite 44 des Basisteils 40 verjüngende Formgebung möglich ist.
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Die Zahnteile 11–16, 21–25 verfügen jeweils über einen Zahnabschnitt 25a sowie einen in etwa zylindrischen Steckabschnitt 25b der sich an den Zahnabschnitt 25a anschließt. Der Zahnabschnitt 25a der Zahnteile 11–16, 21–25 weist die Formgebung eines bereits geschliffenen Zahnstumpfes auf. Diese Formgebung kann beispielsweise durch die Herstellung eines Abdruckes im Mund des Patienten und einen nachfolgenden Scannvorgang erfasst worden sein. Der Steckabschnitt 25b der Zahnteile 11–16, 21–25 ist entsprechend der Hauptausnehmung 61–66, 71–75 der dem jeweiligen Zahnteil zugeordneten Zahnteilausnehmung 61 bis 66, 71 bis 75 geformt.
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Die Zahnteile 11–16, 21–25 sind dafür vorgesehen, in die Zahnteilausnehmungen 61–66, 71–75 eingesteckt zu werden. Dabei sind die Steckabschnitte 25b der Zahnteile 11–16, 21–25 und die Hauptausnehmungen 61a–66a, 71a–75a derart aufeinander angepasst, dass im eingesteckten Zustand der Zahnteile 11–16, 21–25 nur deren jeweiliger Zahnabschnitt 25a aus dem Basisteil 40 herausragt.
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Das dargestellte zahntechnische Modell 10 weist eine ungewöhnlich hohe Zahl lösbarer Zahnteile 11–16, 21–25 auf. Üblicherweise ist bei derartigen zahntechnischen Modellen eine größere Zahl von Zähnen einstückig am Basisteil angeformt und eine geringere Zahl von Zähnen durch lösbare Zahnteile mit zahnstumpfförmigen Zahnabschnitten ersetzt.
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Nachfolgend werden insgesamt acht Varianten der Erfindung erläutert, wobei die Bezugszeichen gleichartiger Elemente hinsichtlich der zweiten und dritten Stelle übereinstimmen, während die erste Stelle die Nummer der jeweiligen Variation wiedergibt.
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Die 1a und 1b zeigen einen ersten Aspekt der Erfindung. 1a zeigt die beiden Zahnteile 125, 124 in einer Ansicht von schräg unten. 1b zeigt eine perspektivische Ansicht sowie eine Draufsicht auf das Basisteil 140 im Bereich der Zahnteilausnehmungen 174 und 175.
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Um zu gewährleisten, dass die Zahnteile 124, 125 in ihre jeweiligen Zahnteilausnehmungen 174, 175 richtig orientiert eingesetzt werden, sind an einer etwa planen Unterseite 124c, 125c der Steckabschnitte 124b, 125b der Zahnteile 124, 125 jeweils Orientierungsfortsätze 124d, 125d vorgesehen. Diese Orientierungsfortsätze 124d, 125d erstrecken sich in Richtung der im Folgenden als Z-Richtung bezeichneten Einsteckrichtung der Zahnteile 124, 125. Dabei ist eine in Z-Richtung ausgerichtete Mittelachse 124e, 125e der Orientierungsfortsätze 124d, 125d von einer jeweiligen Mittelachse 124f, 125f des jeweiligen Steckabschnitts 124b, 125b um eine Distanz s1, s2 von etwa 1,5 mm beabstandet. Der Orientierungsfortsatz 124d, 125d ist also jeweils exzentrisch zum Steckabschnitt 124b, 125b angeordnet.
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Korrespondierend zu diesen Orientierungsfortsätzen 124d, 125d sind in den Zahnteilausnehmungen 174, 175 Orientierungsausnehmungen 174b, 175b vorgesehen, die sich in der aus 1b ersichtlichen Art und Weise an die jeweilige Hauptausnehmung 174a, 175a der Zahnteilausnehmungen 174, 175 anschließen. Gegenüber der jeweiligen Hauptausnehmung 174a, 175a sind diese Orientierungsausnehmungen 174b, 175b dabei im gleichen Maße exzentrisch angeordnet, wie es bei den Orientierungsfortsätzen 124d, 125d relativ zu den Steckabschnitten 124b, 125b der Fall ist.
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Durch diese Gestaltung wird erreicht, dass die Zahnteile 124, 125 nur in einer definierten Ausrichtung in die Zahnteilausnehmungen 174, 175 eingesetzt werden können. Hierdurch kann auch bei Zahnteilen, deren Steckabschnitt nahezu rotationssymmetrisch ist, die korrekte Ausrichtung des Zahnteils in der Zahnteilausnehmung gewährleistet werden. Aufgrund der deutlichen Exzentrizität von 1,5 mm ist die korrekte Orientierung auch mit bloßem Auge gut zu erkennen.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Orientierungsausnehmungen 174b, 175b bezogen auf die Gesamtheit des zahntechnischen Modells außenseitig angeordnet, so dass es aufgrund dieser Übereinstimmung durch die handhabende Person keiner Kontrolle bedarf, wo die jeweilige Orientierungsausnehmung innerhalb der Zahnteilausnehmung vorgesehen ist. Stattdessen reicht für die handhabende Person das schnelle Erfassen der Anordnung des Orientierungsfortsatzes am Zahnteil, um das Zahnteil in der richtigen Orientierung in die korrespondiere Zahnteilausnehmung einstecken zu können.
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Bei der Ausführungsform der 2a und 2b sind lediglich das Zahnteil 225 und ein Abschnitt des Basisteils 240 mit der korrespondierenden Zahnteilausnehmung 275 dargestellt.
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Wie sich aus der Darstellung der 2a ergibt, weist das Zahnteil 225 ebenfalls einen Orientierungsfortsatz 225d auf, wobei dieser abweichend von der Ausführungsform der 1a und 1b einen unrunden Querschnitt aufweist. Der Querschnitt hat die Form eines an den Ecken abgerundeten Dreiecks, welches drei unterschiedlich lange Seiten aufweist. Wie sich aus der 2b ergibt, ist auch die Orientierungsausnehmung 275b der Zahnteilausnehmung 275 korrespondierend dreieckig geformt. Durch diese Gestaltung wird gewährleistet, dass das Zahnteil 225 nur in der korrekten Orientierung in die Zahnteilausnehmung 275 eingesetzt werden kann. Jede davon abweichende Orientierung lässt ein Einrücken des Orientierungsfortsatzes 225d in die Orientierungsausnehmung 275b nicht zu.
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Weiterhin ergibt sich aus den 2a und 2b, dass sowohl in der Außenfläche des Steckabschnitts 225b als auch in der Umfangsfläche der Hauptausnehmung 275a in etwa in Z-Richtung erstreckte Nuten 225g, 275c vorgesehen sind. Diese Nuten 225g, 275c dienen der handhabenden Person zur Erkennung der korrekten Orientierung des Zahnteils 275. Ein korrektes Einsetzen des Zahnteils 275 ist dann möglich, wenn die Nuten 225g, 225c aufeinander zuweisen.
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Bei der Ausführungsform der 3a bis 3c ist eine besondere Gestaltung des Basisteils 340 vorgesehen. Zur Aufnahme eines Durchführungsfortsatzes 325h, der sich an den Steckabschnitt 325b des Zahnteils 325 anschließt, ist im Basisteil 340 eine Durchgangsausnehmung 375d vorgesehen. Diese Durchgangsausnehmung 375d erstreckt sich von der Hauptausnehmung 375a der Zahnteilausnehmung 375 bis zur Unterseite 344 des Basisteils 340. Im Bereich der Mündung 375e der Durchgangsausnehmung 375d ist an der Unterseite 344 der Basisteils 340 eine Vertiefung 346 vorgesehen, die derart angeordnet ist, dass sie die Durchgangsausnehmung 375e teilweise, jedoch nicht vollständig, schneidet.
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Wie sich aus der geschnittenen Darstellung der 3c ergibt, sind das Zahnteil 325 und die Zahnteilausnehmung 375 dabei derartig aufeinander abgestimmt, dass in der Endlage des Zahnteils 325 in der Zahnteilausnehmung 375 eine Stirnfläche 325i des Durchgangsfortsatzes 325h auf der der Vertiefung 346 abgewandten Seite mit einem Flächenabschnitt 344a des Unterbodens 344 fluchtet, also in einer gemeinsamen Ebene liegt, während die Stirnfläche 325i im Bereich der Vertiefung 346 gegenüber der Bodenfläche 344 hervorsteht.
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Durch diese Gestaltung ist es der handhabenden Person zum einen auf einfache Art und Weise möglich, zu erkennen, ob das Zahnteil 325 ausreichend weit in die Zahnteilausnehmung 375 eingesteckt wurde, da erst beim Fluchten der Flächen 325i, 344a die Endlage erreicht ist. Zum anderen ist die Entnahme des Zahnteils 325 einfach möglich, da der Durchgangsfortsatz 325h im Bereich der Vertiefung 346 in einfacher Art und Weise mittels eines Fingers oder Fingernagels kraftbeaufschlagt werden kann, so dass er sich aus der Zahnteilausnehmung 375 löst.
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Bei der Ausführungsform der 4 ist vorgesehen, dass das Basisteil 440 einerseits und die Zahnteile 411–416, 421–425 andererseits aus jeweils unterschiedlichen Materialien mit unterschiedlicher Farbgebung gefertigt sind. Dies wird anhand der unterschiedlichen Schraffuren verdeutlicht. Da der Zahnabschnitt 426 einstückig am Basisteil 440 vorgesehen ist, weist er die gleiche Farbgebung wie die übrigen Teile des Basisteils 440 auf.
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Das Basisteil 440 einerseits und die Zahnteile 411–416, 421–425 andererseits weisen nicht nur eine unterschiedliche Farbgebung auf, sondern sind auch aus verschiedenen Materialien gefertigt. So ist das Material des Basisteils 440 ein Polyurethanwerkstoff mit einer Dichte von 500 kg/m3 und das Material der Zahnteile 411–416, 421–425 ein Polyurethanwerkstoff mit einer Dichte von 1200 kg/m3. Die unterschiedliche Materialwahl führt zu einer erheblich höheren Verschleißfestigkeit der Zahnteile 411–416, 421–425 verglichen mit dem Basisteil 440. Allerdings ist die Bearbeitungsgeschwindigkeit durch eine Fräsbearbeitung am Basisteil aufgrund der geringeren Dichte sowie der geringeren Härte und Festigkeit des Materials des Basisteils 440 in einfacherer und vor allen Dingen schnellerer Art und Weise möglich. Diese Verwendung unterschiedlicher Materialien ist in Hinblick auf die jeweils auftretenden Verschleißbelastungen zweckmäßig, da die Zahnteile beim Anpassen von Zahnersatzteilen einer wiederholten mechanischen Belastung ausgesetzt sind, während das Basisteil 440 üblicherweise in geringerem Maße mechanisch belastet wird.
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Bei der Ausgestaltung gemäß der 5 ist wiederum das Basisteil 540 aus einem anderen Material als die Zahnteile 511–516, 521–525 hergestellt. Darüber hinaus weisen jedoch auch die Zahnteile 511–516, 521–525 untereinander kein einheitliches Material oder zumindest keine einheitliche Farbgebung auf. In der durch die unterschiedlichen Schraffuren dargestellten Art und Weise sind die Zahnteile 511, 512, 521, 522 aufgrund ihrer Anordnung im Frontzahnbereich mit einer ersten Farbgebung versehen. Die Zahnteile 513, 523 im Eckzahnbereich weisen eine zweite Farbgebung auf. Die Zahnteile 514, 515, 524, 525 weisen aufgrund ihrer Anordnung im prämolaren Bereich eine dritte Farbgebung auf. Das Zahnteil 516 weist als einziges Zahnteil aus dem molaren Bereich eine vierte Farbgebung auf. Die vier Farbgebungen unterscheiden sich sichtbar voneinander. Eine denkbare Farbauswahl ist beispielsweise rot, grün, gelb, blau.
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Die Verwendung verschiedener Farben gestattet es der handhabenden Person, auf einfache Art und Weise zu erfassen, in welchen Bereich die jeweiligen Zahlteile gehören. Es ist dadurch wesentlich schneller möglich, die Zahnteile ihren jeweiligen Zahnteilausnehmungen zuzuordnen.
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Die Ausführungsform der 6 ähnelt der Ausführungsform der 5. Allerdings ist die Zuordnung der Zahnteile 611–616, 621–625 bei dieser Gestaltung derart realisiert, dass die Zahnteile 621–625 der linken Gebisshälfte eine erste Farbgebung aufweisen und die Zahnteile 611–616 der zweiten Gebisshälfte eine davon abweichende zweite Farbgebung aufweisen.
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Bei der Ausführungsform der 7 sind die Zahnersatzteile 721–725 jeweils mit einer eingefrästen textuellen Kennzeichnung 721j–725j versehen. Diese textuelle Kennzeichnung gibt die Position der jeweiligen Zahnteile 721–725 gemäß dem FDI-Schema an. Diese Kennzeichnungen 721j–725j sind jeweils an der Außenfläche des Steckabschnittes 721b–725b vorgesehen. Sie gestatten der handhabenden Person ein unmittelbares Erkennen der jeweils vorgesehenen Position der Zahnteile 721–725, sodass eine Zuordnung zu den jeweils zugeordneten Zahnteilausnehmungen in einfacher Art und Weise möglich ist.
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Bei der Ausführungsform der 8a und 8b sind an der Unterseite der Zahnteile 811–816, 821–825 jeweils Kennzeichnungsfortsätze 811k–816k, 821k–825k vorgesehen. Dies ist in 8a dargestellt. Diese Kennzeichnungsfortsätze 811k–816k, 821k–825k weisen jeweils eine kennzeichnende Formgebung sowie eine kennzeichnende Größe auf. Die Formgebung gestattet die Zuordnung zu dem molaren Bereich, dem prämolaren Bereich, dem Eckzahnbereich und dem Frontzahnbereich.
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Die Größe der Kennzeichnungsfortsätze erlaubt die Erkennung der Reihenfolge der Zahnteile 811–816, 821–825 innerhalb ihres Bereichs. Je größer bei geometrisch ähnlicher Form der Querschnitt der Kennzeichnungsfortsätze ist, desto weiter außen am Basisteil 840 sind die den Zahnteilen zugeordneten Zahnteilausnehmungen 861–866, 871–876 angeordnet. Es ist daher für eine die Zahnteile handhabende Person in einfacher Art und Weise möglich, den Bereich des Gebisses zu erkennen, dem das jeweilige Zahnteil 811–816, 821–825 zugeordnet ist. Beim Vergleich mehrerer Zahnteile 811–812, 813, 814–815, 816, 821–822, 823, 824–825 des gleichen Bereichs ist darüber hinaus erkennbar, in welcher Reihenfolge die Zahnteile 811–816, 821–825 innerhalb ihres jeweiligen Bereichs anzuordnen sind.
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Wie sich aus der Darstellung der 8b ergibt, dienen die Kennzeichnungsfortsätze 861k–866k, 871k–875k gleichzeitig auch als Orientierungsfortsätze. Daher sind innerhalb der Zahnteilausnehmungen 861–866, 871–875 jeweils Orientierungsausnehmungen 861b–866b, 871b–875b mit jeweils korrespondierender Formgebung vorgesehen.
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Die in den 1a bis 8b dargestellten Gestaltungsvarianten der Erfindung können in vorteilhafter Art und Weise auch miteinander kombiniert werden.
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Alle dargestellten Ausführungsformen werden vorzugsweise durch Fräsen hergestellt, insbesondere durch CNC-Fräsen. Die Datenbasis entstammt dabei vorzugsweise einem Scan eines Gebissabdrucks oder einem unmittelbaren intraoralen Scan des Gebisses. Die verschiedenen Materialien des Basisteils und der Zahnteile der Ausführungsformen der 4 bis 6 werden vorzugsweise durch unterschiedliche Rohlinge zur Verfügung gestellt.