WO2013026441A1 - Dentalmodell - Google Patents
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- WO2013026441A1 WO2013026441A1 PCT/DE2012/000840 DE2012000840W WO2013026441A1 WO 2013026441 A1 WO2013026441 A1 WO 2013026441A1 DE 2012000840 W DE2012000840 W DE 2012000840W WO 2013026441 A1 WO2013026441 A1 WO 2013026441A1
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- A61C—DENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
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- B42F13/408—Filing appliances with means for engaging perforations or slots combined or formed with other articles, e.g. punches, stands with sheet rests or sheet lifters
Definitions
- the invention relates to a dental model
- the invention relates to such a dental model, which is used as a work and control model for the production of dental prostheses or for the production of patient-specific
- Orthodontic appliances can be used.
- the prior art is on the
- the present invention seeks to provide a dental model, which the dental technician
- Tooth group models and an individually shaped base plate is that the
- Tooth group models approximately parallel to
- Base plate extending recesses or coded recesses, in the appropriate components of single-tooth models or
- Tooth group models can be inserted, which can be positioned between the side surfaces. Again, it is possible to remove single-tooth models or groups of teeth models from the model to perform appropriate work and then incorporate these components back into the model, with a confusion-free and correct position arrangement of the parts after the
- Components of interconnectable parts can have different shape design
- Single tooth models or tooth group models as plug-in means have a mutually differently profiled underside and the
- Tooth group model are designed differently to other single-tooth models or tooth group models, so that a confusion-free assignment to the corresponding slot is achieved.
- the slots can also only as
- Edge edges of the hollow body can be used.
- the base plate on its side facing away from the slots or tooth models a side
- Articulator system is determined. It can also be preferred that the
- Base plate has another coded slot in which an oral model insertable or is releasably inserted, which is essentially the palate or lower jawbone floor of the
- the base plate has a further coded slot into which a vestibular model is insertably or releasably inserted, which images the fold and ribbon, which are located between the alveolar ridge and cheek and lips of the patient.
- a jaw namely upper jaw or lower jaw, with a base plate and single-tooth models or
- Tooth group models is modeled and the other jaw, namely lower jaw or
- Antagonist model on its side facing away from the tooth models an individual
- the single-tooth model or the tooth group model has a recess as
- Base plate in the range of at least one
- Dental model according to the invention of hollow or solid manufactured single-tooth models or
- Tooth group models with profiled underside and a correspondingly negatively profiled baseboard which can be made up or in particular individually according to the
- Base plug from a separately adaptable or integrated patient-specific
- Figure 1 is an exploded view
- 3 shows a dental model in plan view
- Figure 4 shows the dental model without oral
- Figure 5 is a base plug in
- FIG. 6 Dental model segments on one
- FIG. 7 shows a dental model system
- Figure 8 shows a multi-part, provided with recesses plug system with removable gum
- Figure 9 is a dental model with the side
- a dental model which consists of a generatively manufactured model of a dentate or edentulous maxilla and mandible.
- the model consists of a segmented sprocket with segments la to lk, these segments either
- Single-tooth models or groups of teeth models can represent. In addition, one is
- Base plate 3a is provided, which is shaped individually according to patient data. As can be seen in particular in FIG. 5, the base plate 3a has coded slots 3.1 to 3.11, while the single tooth models or tooth group models la to lk have complementary plug-in means to the coded slots 3.1 to 3.11, so that these parts are unmistakably connected or connectable to one another unmistakably. to
- Machining can therefore be the dental technician or the like each one of the models la to lk remove, edit and again with the
- the dental model 1 consists of a sprocket element with components 2.10 and 2.11 and a
- Sprocket segment 2 which is releasably secured by being in its side surfaces
- Tooth group models la to lk as plug-in means a mutually differently profiled underside, in each case in Figure 1
- the single-tooth models or groups of tooth models la to lk are designed as hollow bodies, whose openings 3.1 to 3.11 in the desired position face opening with their Edge edge forms the complementary plug-in means, wherein the base plate 3a matching
- Edge edges fit in the inserted position.
- the base plate 3a also has on its side facing away from the slots or tooth models an individual patient-specific
- Articulator molding 3b which can either be coupled to the base plate 3a or can also be integrally formed therewith. This articulator molding is used for
- the base plate 3a has a further coded slot 3.12 into which an oral model 2a can be inserted, so that it can be arranged suitably and unambiguously.
- This oral model 2a essentially forms the palate or
- the base plate 3a additionally has further coded slots 3.13, in which a vestibular model 2b is exact and accurate
- Vestibular model depicts the graft fold and ligaments that are located between the alveolar ridge and cheek, as well as the patient's lips.
- a jaw namely the
- articulator 4a between articulator 4a and base plate 3a a Artikulatorformteil 3b is inserted.
- a vestibular model 2b and the segments la to lk is inserted on the base plate 3a.
- the lower jaw is equipped with an antagonist model 5, which shows an articulator molding part 4a and an articulator plate 4b.
- the respective single-tooth model or group of teeth models can have a recess 6 or a recess 7 for a tool engagement.
- the recess 7 is suitable for manual access, while the formed as a through-hole recess 6 serves a
- Tool for example, to insert a pin from the bottom to the segment of the
- Tooth part lb.3. The advantage of this embodiment is that the sprocket element can be used for the production of dental prosthesis with a decrease of the gum part without gum part.
- the embodiment of the invention provides a segmented dental model available, which modular by the attachment of
- Segments can be used as a full model or saw-cut model.
- full models which include the hard substance, which also reflects the soft tissue of the jaw, for example, the palate and the folds.
- Restorations such as crowns and bridges, use saw-cut models that merely depict the alveolar ridge with the teeth on it.
- Combination work which usually consists of a hard and soft tissue-mounted dental
- the dental model system consists of a segmented sprocket la to lk, with which it is possible, for example, to remove individual teeth and an oral model 2a, which essentially the palate or
- Vestibular model 2b which depicts the fold and ligaments that move between the alveolar ridge and the cheek or lip. All designated parts can be removed in particular and unmistakably adapted to an individually shaped base plug plate 3a by the special profiling, which results, for example, by the hollowing of the segments.
- the special profiling and use of an individual Patient-specific manufactured base plate 3a has the advantage that the segments and the base plug can be gracefully designed so that easy handling in the
- the base plug 3a can be equipped with an articulator molding 3b, which coupling the model to a
- Articulator 4a allows an articulator system.
- the articulator molding 3b is based on biometric
- Patient data generated design element which is the skull to the skull positionally correct adaptation of dental models in a
- an articulator molding described above can be constructed which can be used as an adapter between the sub-model and the articulator plate.
- the invention is not on the
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Dentalmodell, bestehend aus einem generativ gefertigten Modell eines bezahnten oder unbezahnten Oberkiefers und Unterkiefers, wobei das Modell aus mindestens einem, mindestens teilweise segmentierten Zahnkranz mit Einzelzahnmodellen (1a -1k) oder Zahngruppenmodellen sowie einer individuell geformten Basisplatte (3a) besteht, die Basisplatte (3a) codierte Steckplätze (3.1-3.11) aufweist und die Einzelzahnmodelle (1a-1k) oder Zahngruppenmodelle zu den codierten Steckplätzen (3.1-3.11) komplementäre Steckmittel aufweisen, so dass diese Teile unverwechselbar miteinander lösbar verbunden oder verbindbar sind.
Description
Dentalmodell
Die Erfindung betrifft ein Dentalmodell,
bestehend aus einem generativ gefertigten Modell eines bezahnten oder unbezahnten Oberkiefers und Unterkiefers .
Die Erfindung betrifft ein solches Dentalmodell, welches als Arbeits- und Kontrollmodell zur Herstellung von Zahnersatz oder zur Herstellung von patientenspezifischen
Kieferorthopädiegeräten benutzt werden kann. Zum Stand der Technik wird auf die
DE 10 2007 014 088 A 1 verwiesen. Dort ist ein Verfahren zur generativen Herstellung von individuellen dentalen Formteilen erläutert. Des Weiteren ist dort ein Artikulatorsystem
beschrieben, welches die individuelle genaue Anpassung ermöglicht.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Dentalmodell zu schaffen, welches dem Zahntechniker den
Aufbau erleichtert und die individuelle
Fertigung von Einzelelementen sowie deren exakte Eingliederung in das Modell ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, dass das Modell aus mindestens einem, mindestens teilweise segmentierten Zahnkranz mit
Einzelzahnmodellen oder Zahngruppenmodellen sowie einer individuell geformten Basisplatte
BESTÄTIGUNGSKOPIE
besteht, dass die Basisplatte codierte
Steckplätze aufweist und die Einzelzahnmodelle oder Zahngruppenmodelle zu den codierten
Steckplätzen komplementäre Steckmittel
aufweisen, so dass diese Teile unverwechselbar miteinander lösbar verbunden oder verbindbar sind.
Gemäß dieser Ausgestaltung können die
Einzelzahnmodell oder Zahngruppenmodelle einzeln aus dem Modell entnommen und wieder in das Modell eingegliedert werden, wobei eine
verwechslungsfreie Zuordnung und Anordnung durch die entsprechende Codierung von Steckplätzen und Steckmitteln sichergestellt ist.
Eine alternative Lösung ist dadurch
gekennzeichnet, dass das Modell aus mindestens einem, mindestens teilweise segmentierten
Zahnkranz mit Einzelzahnmodellen oder
Zahngruppenmodellen sowie einer individuell geformten Basisplatte besteht, dass der
Zahnkranz an Seitenflächen von daran
ausgebildeten Zahnmodellen oder
Zahngruppenmodellen etwa parallel zur
Basisplatte verlaufende Ausnehmungen oder codierte Ausnehmungen aufweist, in die passende Bestandteile von Einzelzahnmodellen oder
Zahngruppenmodellen einschiebbar sind, die zwischen den Seitenflächen positionierbar sind.
Auch hierbei ist es möglich, Einzelzahnmodelle oder Zahngruppenmodelle aus dem Modell zu entnehmen, entsprechende Arbeiten durchzuführen und dann diese Bestandteile wieder in das Modell einzugliedern, wobei eine verwechslungsfreie und lagerichtige Anordnung der Teile nach der
Eingliederung sichergestellt ist. Die
entsprechenden Ausnehmungen und passenden
Bestandteile der miteinander verbindbaren Teile können unterschiedliche Formgestaltung
aufweisen, so dass durch diese Formgestaltung ebenfalls eine Codierung erreicht wird, so dass das jeweils gelöste Teil nur an einem bestimmten Platz wieder in das Modell eingegliedert werden kann, so dass eine lagerichtige Anordnung und Ausrichtung sichergestellt ist.
Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass die
Einzelzahnmodelle oder Zahngruppenmodelle als Steckmittel eine zueinander unterschiedlich profilierte Unterseite aufweisen und die
codierten Steckplätze dazu komplementäre
Ausnehmungen aufweisen oder bilden. Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die Einzelzahnmodelle oder Zahngruppenmodelle
Hohlkörper bilden, deren den Steckplätzen zugewandte Öffnung mit ihrer Randkante die komplementären Steckmittel bildet, und dass die Basisplatte dazu passende Rinnenkonturen
aufweist, in die die Randkanten in Stecklage passend eingreifen.
Zwar können solche Einzelzahnmodelle oder
Zahngruppenmodelle auch als assivkörper
ausgebildet sein, jedoch ist die Herstellung als Hohlkörper kostensparend sowohl hinsichtlich des Materials als auch hinsichtlich der
Fertigungszeit. Durch die Ausbildung dieser Einzelzahnmodelle oder Zahngruppenmodelle als Hohlkörper ist es möglich, deren Randkanten als Steckmittel zu nutzen, wobei die Randkanten jedes Einzelzahnmodells oder jedes
Zahngruppenmodells zu anderen Einzelzahnmodellen oder Zahngruppenmodellen anders gestaltet sind, so dass eine verwechslungsfreie Zuordnung zu dem entsprechenden Steckplatz erreicht wird. Die Steckplätze können ebenfalls lediglich als
Rinnenkontur ausgebildet sein, in die die
Randkanten der Hohlkörper einsetzbar sind. Besonders bevorzugt ist ferner vorgesehen, dass die Basisplatte auf ihrer den Steckplätzen oder Zahnmodellen abgewandten Seite ein
individuelles, patientenspezifisches
Artikulatorformteil aufweist, welches an die Basisplatte angekoppelt oder einteilig mit dieser ausgebildet ist, welches zur Ankoppelung an eine Artikulatorplatte eines
Artikulatorsystems bestimmt ist. Auch kann bevorzugt vorgesehen sein, dass die
Basisplatte einen weiteren codierten Steckplatz aufweist, in den ein Oralmodell einfügbar oder
lösbar eingefügt ist, welches im Wesentlichen den Gaumen oder Unterkiefermundboden des
Patienten abbildet. Des Weiteren kann bevorzugt vorgesehen sein, dass die Basisplatte einen weiteren codierten Steckplatz aufweist, in den ein Vestibulärmodell einfügbar oder lösbar eingefügt ist, welches die Umschlagfalte und Bändchen abbildet, die sich zwischen Kieferkamm und Wange sowie Lippen des Patienten befinden.
Auch kann vorgesehen sein, dass ein Kiefer, nämlich Oberkiefer oder Unterkiefer, mit einer Basisplatte und Einzelzahnmodellen oder
Zahngruppenmodellen modelliert ist und der andere Kiefer, nämlich Unterkiefer oder
Oberkiefer, mit einem Antagonistenmodell
modelliert ist.
Hierbei kann vorgesehen sein, dass das
Antagonistenmodell auf seiner den Zahnmodellen abgewandten Seite ein individuelles,
patientenspezifisches Artikulatorformteil aufweist, welches an das Modell angekoppelt oder einteilig damit ausgebildet ist, und welches zur Ankoppelung an eine weitere Artikulatorplatte eines Artikulatorsystems bestimmt ist. Um die einfache Entnahme von Einzelzahnmodellen oder Zahngruppenmodellen zu ermöglichen, kann vorgesehen sein, dass das Einzelzahnmodell oder
das Zahngruppenmodell eine Aussparung als
Werkzeugeingriff aufweist und/oder die
Basisplatte im Bereich mindestens eines
Steckplatzes einen Durchbruch als
Werkzeugdurchgriff aufweist.
Vorzugsweise besteht demzufolge das
erfindungsgemäße Dentalmodell aus hohlen oder massiv gefertigten Einzelzahnmodellen oder
Zahngruppenmodellen mit profilierter Unterseite und einer entsprechend negativ profilierten Basissteckplatte, die konfektioniert sein kann oder im Besonderen individuell nach den
Aufnahmedaten des Patienten gefertigt ist. Auf diese Basissteckplatte können ein oder mehrere Segmente des Dentalmodells aufgesteckt werden, wobei eine unverwechselbare Anordnung
sichergestellt ist. Zudem besteht die
Basissteckplatte aus einem separat adaptierbaren oder integrierten patientenspezifischen
Artikulatorformteil, welches das Ankoppeln an eine Artikulatorplatte von Artikulatorsystemen ermöglicht, wie dies beispielsweise in der DE 10 2007 014 088 A 1 beschrieben ist.
Artikulatorformteile dieser Art können ebenfalls in das Antagonistenmodell integriert werden, so dass dieses ebenfalls mit einer
Artikulatorplatte eines Artikulatorsystems verbunden beziehungsweise gekoppelt werden kann.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen näher erläutert .
Es zeigt:
Figur 1 eine Explosionsdarstellung
eines Dentalmodells;
Figur 2 ein einartikuliertes
Dentalmodell mit
zusammengesteckten Einzelteilen in Seitenansicht;
Figur 3 ein Dentalmodell in Draufsicht
gesehen;
Figur 4 das Dentalmodell ohne Oral- und
Vestibulärmodellsegment , ebenfalls in Draufsicht;
Figur 5 eine Basissteckplatte in
Draufsicht gesehen;
Figur 6 Dentalmodellsegmente auf einer
Basissteckplatte im Querschnitt gesehen; Figur 7 ein Dentalmodellsystem mit
angeschnittenen Modellsegmenten in Schrägansicht;
Figur 8 ein mehrteiliges, mit Aussparungen versehenes Stecksystem mit abnehmbarem Zahnfleisch- und
Zahnteil im Querschnitt gesehen;
Figur 9 ein Dentalmodell mit seitlich
adaptierbarem Zahnstumpf in Ansicht.
In den Zeichnungen ist ein Dentalmodell gezeigt, welches aus einem generativ gefertigten Modell eines bezahnten oder unbezahnten Oberkiefers und Unterkiefers besteht.
Wie in Figur 1 gezeigt, besteht das Modell aus einem segmentierten Zahnkranz mit den Segmenten la bis lk, wobei diese Segmente entweder
Einzelzahnmodelle oder Zahngruppenmodelle darstellen können. Darüber hinaus ist eine
Basisplatte 3a vorgesehen, die individuell nach Patientendaten geformt ist. Wie insbesondere in Figur 5 ersichtlich, weist die Basisplatte 3a kodierte Steckplätze 3.1 bis 3.11 auf, während die Einzelzahnmodelle oder Zahngruppenmodelle la bis lk zu den kodierten Steckplätzen 3.1 bis 3.11 komplementäre Steckmittel aufweisen, so dass diese Teile unverwechselbar miteinander lösbar verbunden oder verbindbar sind. Zur
Bearbeitung kann also der Zahntechniker oder dergleichen jeweils eines der Modelle la bis lk
entnehmen, bearbeiten und wieder mit der
Basisplatte 3a korrekt zusammenführen.
Bei der Ausführungsform nach Figur 9 besteht das Dentalmodell 1 aus einem Zahnkranzelement mit Bestandteilen 2.10 und 2.11 sowie einem
Zahnkranzsegment 2, welches lösbar befestigt ist, indem es in seinen Seitenflächen
entsprechend kodierte Ausnehmungen oder
Vorsprünge aufweist, die zu entsprechenden
Vorsprüngen oder Ausnehmungen der Teile 2.10 beziehungsweise 2.11 passen, so dass eine
Eingliederung und Ausgliederung in einfacher Weise möglich ist. Die Verschiebemöglichkeit ist hierdurch in Richtung einer senkrecht die
Zeichnungsebene von vorn nach hinten
durchdringenden Achse x gegeben.
Bei der Ausführungsform nach Figur 1 bis Figur 8 weisen die Einzelzahnmodelle oder
Zahngruppenmodelle la bis lk als Steckmittel eine zueinander unterschiedlich profilierte Unterseite auf, die in Figur 1 jeweils
oberseitig des entsprechenden Segmentes als Randkante ersichtlich ist. Die kodierten
Steckplätze 3.1 bis 3.11 weisen dazu
komplementäre Ausnehmungen auf, so dass eine eindeutige Eingliederung ermöglicht ist. Im Ausführungsbeispiel sind die Einzelzahnmodelle oder Zahngruppenmodelle la bis lk als Hohlkörper ausgebildet, deren den Steckplätzen 3.1 bis 3.11 in Solllage zugewandte Öffnung mit ihrer
Randkante die komplementären Steckmittel bildet, wobei die Basisplatte 3a dazu passende
Rinnenkonturen aufweist, in welche die
Randkanten in Stecklage passend eingreifen.
Die Basisplatte 3a weist zudem auf ihrer den Steckplätzen oder Zahnmodellen abgewandten Seite ein individuelles patientenspezifisches
Artikulatorformteil 3b auf, welches entweder an die Basisplatte 3a angekoppelt werden kann oder aber auch einteilig mit dieser ausgebildet sein kann. Dieses Artikulatorformteil dient zur
Ankoppelung an eine Artikulatorplatte eines Artikulatorsystems .
Wie insbesondere aus Figur 5 ersichtlich, weist die Basisplatte 3a einen weiteren kodierten Steckplatz 3.12 auf, in den ein Oralmodell 2a eingefügt werden kann, so dass es passend und unzweideutig anzuordnen ist. Dieses Oralmodell 2a bildet im Wesentlichen den Gaumen oder
Unterkiefermundboden des Patienten ab und ist individuell nach Patientenabmessungen gefertigt. Die Basisplatte 3a weist zusätzlich weitere kodierte Steckplätze 3.13 auf, in welchen ein Vestibulärmodell 2b exakt und passgenau
eingegliedert werden kann. Ein solches
Vestibulärmodell bildet die Umschlagfalte und die Bändchen ab, die sich zwischen Kieferkamm und Wange sowie Lippen des Patienten befinden.
Wie insbesondere in Figur 2 ersichtlich, ist beispielsweise ein Kiefer, nämlich der
Oberkiefer mit einer Basisplatte 3a an eine Artikulatorplatte 4a angegliedert, wobei
zwischen Artikulatorplatte 4a und Basisplatte 3a ein Artikulatorformteil 3b eingefügt ist. Auf die Basisplatte 3a ist ein Vestibulärmodell 2b sowie die Segmente la bis lk besteckt. Der Unterkiefer ist mit einem Antagonistenmodell 5 ausgestattet, welcher ein Artikulatorformteil 4a und eine Artikulatorplatte 4b zeigt.
Wie in Figur 8 verdeutlicht, kann das jeweilige Einzelzahnmodell oder Zahngruppenmodell, hier das Modell lb eine Aussparung 6 oder Ausnehmung 7 für einen Werkzeugeingriff aufweisen. Die Aussparung 7 ist dabei für den manuellen Zugriff geeignet, während die als Durchgangslochung ausgebildete Aussparung 6 dazu dient, ein
Werkzeug, beispielsweise einen Stift von unten einzuschieben, um das Segment von der
Basisplatte 3a zu lösen. In diesem
Ausführungsbeispiel ist das Segment lb
mehrteilig. Es besteht aus einem Zahnstumpf lb.l, einem Zahnfleischteil lb.2 und einem
Zahnteil lb.3. Der Vorteil dieser Ausgestaltung ist, dass das Zahnkranzelement bei Abnahme des Zahnfleischteiles auch ohne Zahnfleischteil zur Herstellung von Zahnersatz genutzt werden kann.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung stellt ein segmentiertes Dentalmodell zur Verfügung, welches modular durch das Aufstecken von
Segmenten als Vollmodell oder Sägeschnittmodell genutzt werden kann.
Zur Herstellung von dentalen Restaurationen werden bisher beispielsweise zwei verschiedene Dentalmodelltypen gefertigt. Zur Herstellung von Weichgewebe gelagerten Restaurationen, wie zum Beispiel Totalprothesen, werden Vollmodelle verwendet, welche die Hartsubstanz, die auch das Weichgewebe des Kiefers abbilden, zum Beispiel den Gaumen und die Umschlagfalten. Zur
Herstellung von Hartgewebe gelagerten
Restaurationen, wie zum Beispiel Kronen und Brücken, werden Sägeschnittmodelle verwendet, welche lediglich den Kieferkamm mit den darauf befindlichen Zähnen abbilden.
Bei der Herstellung komplexer Restaurationen, wie zum Beispiel von so genannten
Kombinationsarbeiten, die in der Regel aus einer Hart- und Weichgewebe gelagerten dentalen
Versorgung bestehen, ist es zur Herstellung der Restauration erforderlich, sowohl ein Vollmodell wie auch ein Sägeschnittmodell zu erstellen, da die erforderlichen Arbeitsschritte nicht auf einem einzigen Modell vorgenommen werden können. Durch die Verwendung zweier Modelle würden aber höhere Produktionskosten entstehen und die
Herstellung des Zahnersatzes wäre erschwert, da
die Restauration auf beiden Modellen konstruiert und angepasst werden rauss.
Bei der Arbeit auf zwei Modellen könnte es zusätzlich zu Übertragungsfehlern kommen, welche sich durch Präzisionsabweichungen bemerkbar machen können.
Durch die Erfindung ist es möglich, durch das modulare Umstecken der Modellsegmente, das
Fertigen von Kombinationsarbeiten auf ein- und demselben Modell zu erzielen, so dass geringere Herstellungskosten entstehen und die Gefahr von Übertragungsfehlern bei der Herstellung von Zahnersatz mit dem Modell entgegengewirkt ist.
Das erfindungsgemäße Dentalmodellsystem besteht aus einem segmentierten Zahnkranz la bis lk, mit dem es zum Beispiel möglich ist, Einzelzähne zu entnehmen sowie einem Oralmodell 2a, welches im Wesentlichen den Gaumen oder
Unterkiefermundboden abbildet und einem
Vestibulärmodell 2b, welches die Umschlagfalte und Bändchen abbildet, welche sich zwischen Kieferkamm und Wange beziehungsweise Lippe bewegen. Alle benannten Teile sind im Besonderen entnehmbar und durch die spezielle Profilierung, welche sich beispielsweise durch das Hohllegen der Segmente ergibt, auf eine individuell geformte Basissteckplatte 3a unverwechselbar adaptierbar. Die besondere Profilierung und Verwendung einer individuellen
patientenspezifisch hergestellten Basisplatte 3a bietet den Vorteil, dass die Segmente und die Basissteckplatte grazil gestaltet werden können, so dass eine einfache Handhabung bei der
Herstellung von Zahnersatz mit diesem Modell erreicht werden kann.
Zudem kann die Basissteckplatte 3a mit einem Artikulatorformteil 3b ausgestattet werden, welche das Ankoppeln des Modells an eine
Artikulatorplatte 4a eines Artikulatorsystems ermöglicht .
Bei dem Artikulatorformteil 3b handelt es sich um ein auf Basis von biometrischen
Patientendaten generierten Konstruktionselement, welches das zum Schädel räumlich lagerichtige Adaptieren von Dentalmodellen in ein
Artikulatorsystem ermöglicht.
Mittels CAD-Software werden digitale
Dentalmodelle unter Verwendung von biometrischen Patientendaten virtuell einartikuliert, das heißt, der Ober- und Unterkiefer wird zum
Schädel räumlich lagerichtig in einem virtuellen Artikulator positioniert. Unter Verwendung der sich daraus ergebenden Konstruktionsbedingungen kann ein oben beschriebenes Artikulatorformteil konstruiert werden, welches als Adaptionsteil zwischen dem Teilmodell und Artikulatorplatte genutzt werden kann.
Die Erfindung ist nicht auf die
Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel. Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und
Kombinationsmerkmale werden als
erfindungswesentlich angesehen.
Claims
1. Dentalmodell, bestehend aus einem generativ gefertigten Modell eines bezahnten oder unbezahnten Oberkiefers und Unterkiefers, dadurch gekennzeichnet, dass das Modell aus mindestens einem, mindestens teilweise segmentierten Zahnkranz mit Einzelzahnmodellen (la -lk) oder Zahngruppenmodellen sowie einer individuell geformten Basisplatte (3a) besteht, dass die Basisplatte (3a) codierte Steckplätze (3.1-3.11) aufweist und die
Einzelzahnmodelle (la-lk) oder
Zahngruppenmodelle zu den codierten
Steckplätzen (3.1-3.11) komplementäre
Steckmittel aufweisen, so dass diese Teile unverwechselbar miteinander lösbar verbunden oder verbindbar sind.
2. Dentalmodell, bestehend aus einem generativ gefertigten Modell eines bezahnten oder unbezahnten Oberkiefers und Unterkiefers, dadurch gekennzeichnet, dass das Modell aus mindestens einem, mindestens teilweise segmentierten Zahnkranz (2.10, 2.11) mit
Einzelzahnmodellen (2) oder
Zahngruppenmodellen sowie einer individuell geformten Basisplatte (1) besteht, dass der Zahnkranz an Seitenflächen von daran
ausgebildeten Zahnmodellen oder
Zahngruppenmodellen etwa parallel zur
Basisplatte verlaufende Ausnehmungen oder codierte Ausnehmungen aufweist, in die passende Bestandteile von Einzelzahnmodellen oder Zahngruppenmodellen einschiebbar sind, die zwischen den Seitenflächen positionierbar sind ( Figur 9 ) .
Dentalmodell nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Einzelzahnmodelle (la-lk) oder Zahngruppenmodelle als
Steckmittel eine zueinander unterschiedlich profilierte Unterseite aufweisen und die codierten Steckplätze (3.1-3.11) dazu komplementäre Ausnehmungen aufweisen oder bilden .
Dentalmodell nach einem der Ansprüche 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet:, dass die
Einzelzahnmodelle (la-lk) oder
Zahngruppenmodelle Hohlkörper bilden, deren den Steckplätzen (3.1-3.11) zugewandte Öffnun mit ihrer Randkante die komplementären
Steckmittel bildet, und dass die Basisplatte (3a) dazu passende Rinnenkonturen aufweist, i die die Randkanten in Stecklage passend eingreifen .
Dentalmodell nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet:, dass die Basisplatte (3a) auf ihrer den Steckplätzen (3.1-3.11) oder Zahnmodellen abgewandten Seite ein individuelles , patientenspezifisches
Artikulatorformteil (3b) aufweist, welches an die Basisplatte (3a) angekoppelt oder
einteilig mit dieser ausgebildet ist, welches zur Ankoppelung an eine Artikulatorplatte (4a) eines Artikulatorsystems bestimmt ist.
Dentalmodell nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (3a) einen weiteren codierten Steckplatz
(3.12) aufweist, in den ein Oralmodell (2a) einfügbar oder lösbar eingefügt ist, welches im Wesentlichen den Gaumen oder
Unterkiefermundboden des Patienten abbildet.
Dentalmodell nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (3a) einen weiteren codierten Steckplatz
(3.13) aufweist, in den ein Vestibulärmodell (2b) einfügbar oder lösbar eingefügt ist, welches die Umschlagfalte und Bändchen
abbildet, die sich zwischen Kieferkamm und Wange sowie Lippen des Patienten befinden.
Dentalmodell nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kiefer, nämlich Oberkiefer oder Unterkiefer, mit einer Basisplatte (3a) und Einzelzahnmodellen (la- lk) oder Zahngruppenmodellen modelliert ist und der andere Kiefer, nämlich Unterkiefer oder Oberkiefer, mit einem Antagonistenmodell (5) modelliert ist. Dentalmodell nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, dass das Antagonistenmodell (5) auf seiner den Zahnmodellen abgewandten Seite ein individuelles, patientenspezifisches Artikulatorformteil (4b) aufweist, welches an das Modell angekoppelt oder einteilig damit ausgebildet ist, und welches zur Ankoppelung an eine weitere Artikulatorplatte (4a) eines Artikulatorsystems bestimmt ist.
Dentalmodell nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das
Einzelzahnmodell (la-lk) oder das
Zahngruppenmodell eine Aussparung (7) als Werkzeugeingriff aufweist und/oder die
Basisplatte (3a) im Bereich mindestens eines Steckplatzes einen Durchbruch (6) als
Werkzeugdurchgriff aufweist.
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