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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft ein elektronisches Steuerungssystem für
ein Fahrzeug, das als ein Diagnoseergebnis Abnormalitätsdaten
in einem wiederbeschreibbaren nichtflüchtigen Speicher
speichert.
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Ein
elektronisches Steuerungssystem, welches in ein Fahrzeug eingebaut
ist und verschiedene Betriebsmittel, wie beispielsweise einen Motor,
steuert, führt eine Diagnose (Bestimmung einer Normalität
oder Abnormalität) über verschiedene Prüfpunkte auf
der Grundlage von Daten (Information) von in dem Fahrzeug eingebauten
Sensoren durch. Falls irgendeine Abnormalität ermittelt
wird, werden Abnormalitätsdaten (ein diagnostischer Störungscode;
diagnostic trouble code, DTC, oder Fehlercode), die ein Diagnoseergebnis
einer Abnormalität anzeigen, in einem wiederbeschreibbaren
nichtflüchtigen Speicher, wie beispielsweise einem elektrisch
löschbaren, programmierbaren Festspeicher (electrically
erasable and programmable read only memory, EEPROM) oder dergleichen,
gespeichert.
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Dieses
elektronische Steuerungssystem wird manchmal im Verlauf des Herstellens
eines Fahrzeugs betrieben, das heißt bevor alle von peripheren
Einrichtungen, wie beispielsweise Sensoren und Stellglieder, vollständig
bestückt worden sind. Falls die Diagnose mit dem in einem
solchen unvollständig eingebauten Zustand vorliegenden
elektronischen Steuerungssystem durchgeführt wird, wird eine
Abnormalität erfasst. Diese Abnormalitätsdaten werden
in dem wiederbeschreibbaren nichtflüchtigen Speicher gespeichert,
obwohl derartige Abnormalitätsdaten nichts als Daten einer
Abnormalität sind, die im Verlauf des Herstellens des Fahrzeugs
erfasst wurde, bevor das elektronische Steuerungssystem vollständig
in das Fahrzeug eingebaut wurde.
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Falls
der Benutzer, der das Fahrzeug gekauft hat, dieses in eine Werkstatt
oder dergleichen bringt, wird ein Werkstattmechaniker derartige
Abnormalitätsdaten aus dem wiederbeschreibbaren nichtflüchtigen
Speicher unter Verwendung einer Fehlerdiagnoseeinrichtung auslesen.
Der Mechaniker wird missverstehen, dass das Fahrzeug abnormal ist,
obwohl dem tatsächlich nicht so ist. Folglich sind die
Abnormalitätsdaten, die erzeugt wurden, bevor das elektronische
Steuerungssystem vollständig in das Fahrzeug eingebaut
wurde, in dem normalen Fahrzeugprüfprozess auf dem Markt
nicht notwendig.
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Es
wird daher in der Druckschrift
JP 2006-291730 A vorgeschlagen, die Abnormalitätsdaten,
die erzeugt wurden, bevor das elektronische Steuerungssystem vollständig
eingebaut wurde, nicht zu speichern. Bei diesem vorgeschlagenen System
wird geprüft, ob sich das Fahrzeug in einem bestimmten
Zustand befindet, der anzeigt, dass es verkauft worden ist und von
einem Benutzer benutzt wird, und ein Speichern eines diagnostischen
Ergebnisses in einen Speicher wird nur zugelassen, nachdem der bestimmte
Zustand erfüllt ist.
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In Übereinstimmung
mit diesem vorgeschlagenen System ist es nicht möglich,
später auf Abnormalitätsdaten Bezug zu nehmen,
die eine bei der Montage eines solchen elektronischen Steuerungssystems
in ein Fahrzeug erfasste Abnormalität anzeigen.
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Es
sollte ferner beachtet werden, dass in Bezug auf die Fahrzeugdiagnose
die Bestimmungen des California Air Resources Board (CARB) fordern, dass
jeder diagnostische Störungscode (diagnostic trouble code,
DTC), der als ein bestätigter Fehlercode basierend auf
einem diagnostischen Ergebnis gespeichert wurde, in einem wiederbeschreibbaren nichtflüchtigen
Speicher, wie beispielsweise einem EEPROM einer elektronischen Steuereinheit
(electronic control unit, ECU), als ein dauerhafter Fehlercode,
wie beispielsweise ein permanenter diagnostischer Störungscode
(permanent diagnostic trouble code, PDTC) gespeichert gehalten werden
muss. Um ein Verfälschen und ein Verbergen von zum Beispiel
eventuellen Abgasemissionsstörungen zu verhindern, fordern
die Bestimmungen auch, dass der PDTC durch einen Befehl von einem
externen Gerät, das mit der ECU kommunizieren kann, nicht
löschbar sein darf.
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KURZBESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Der
Erfindung liegt daher als eine Aufgabe zugrunde, ein elektronisches
Steuerungssystem bereitzustellen, welches in einem wiederbeschreibbaren
nichtflüchtigen Speicher Abnormalitätsdaten, die eine
Abnormalität anzeigen, die erfasst wurde, bevor eine bestimmte
Bedingung erfüllt ist, nachdem es in ein Fahrzeug verbaut
ist, und Abnormalitätsdaten, die eine Abnormalität
anzeigen, nachdem die bestimmte Bedingung erfüllt ist,
getrennt speichert.
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Erfindungsgemäß weist
ein elektronisches Steuerungssystem für ein Fahrzeug eine
elektronische Steuereinheit mit einem nichtflüchtigen Speicher
auf, welcher mit Daten in einer Vielzahl von Speicherbereichen wiederbeschreibbar
ist. Die elektronische Steuereinheit ist dazu ausgelegt, eine Diagnose
basierend auf Daten von an das Fahrzeug angebauten Einrichtungen
durchzuführen die erfassten Abnormalitätsdaten
in dem nichtflüchtigen Speicher zu speichern.
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In
einem Gesichtspunkt ist die elektronische Steuereinheit dazu ausgelegt,
zu prüfen, ob eine bestimmte Bedingung erfüllt
ist, und den Speicherbereich der Abnormalitätsdaten basierend
auf dem Prüfergebnis umzuschalten. Die bestimmte Bedingung ist
darauf festgelegt, nach der Montage des der elektronischen Steuereinheit
an das Fahrzeug und vor der Benutzung des Fahrzeugs durch einen
Benutzer einzutreten.
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In
einem anderen Gesichtspunkt ist die elektronische Steuereinheit
dazu ausgelegt, in einer Funktionsprüfbetriebsart zum Durchführen
eines Funktionsprüfbetriebsablaufs und in einer Normalbetriebsart
zum Durchführen eines Normalbetriebsablaufs zu arbeiten,
und den Speicherbereich des nichtflüchtigen Speichers zum
Speichern der Abnormalitätsdaten basierend darauf umzuschalten,
ob die Funktionsprüfbetriebsart oder die Normalbetriebsart durchgeführt
wird, wenn die Abnormalität erfasst wird.
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In
einem weiteren Gesichtspunkt ist die elektronische Steuereinheit
dazu ausgelegt, den Speicherbereich zum Speichern der Abnormalitätsdaten
basierend auf einem von einem externen Gerät empfangenen
Befehl umzuschalten.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben. Es
zeigen:
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1 ein
Blockdiagramm, das ein elektronisches Steuerungssystem für
ein Fahrzeug mit einer elektronischen Steuereinheit (ECU) gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel zeigt;
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2 ein
Ablaufdiagramm, das eine Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung zeigt,
die durch die elektronische Steuereinheit in dem ersten Ausführungsbeispiel
ausgeführt wird;
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3 ein
schematisches Diagramm, das eine Übertragung von Dienstbeginndaten
von einem Datenzentrum an ein Fahrzeug in dem ersten Ausführungsbeispiel
zeigt;
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4 ein
Ablaufdiagramm, das eine Dienstbeginnverarbeitung zeigt, die durch
eine Datenverarbeitungseinrichtung des Datenzentrums in dem ersten
Ausführungsbeispiel ausgeführt wird;
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5 ein
Ablaufdiagramm, das eine Kennzeichenbit-Setzverarbeitung zeigt,
die durch die elektronische Steuereinheit in dem ersten Ausführungsbeispiel
ausgeführt wird;
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6 ein
Ablaufdiagramm, das eine Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung
zeigt, die durch die elektronische Steuereinheit in dem ersten Ausführungsbeispiel
ausgeführt wird;
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7 ein
schematisches Diagramm, das eine Übertragung von Kommunikationsbeginndaten von
dem Datenzentrum an das Fahrzeug gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel zeigt;
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8 ein
Ablaufdiagramm, das eine Kommunikationsbeginn-Prüfverarbeitung
zeigt, die durch die Datenverarbeitungseinrichtung des Datenzentrums
in dem zweiten Ausführungsbeispiel zeigt;
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9 ist
ein schematisches Diagramm, das eine Übertragung von Bereichverlassdaten
von dem Datenzentrum an das Fahrzeug gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel zeigt;
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10 ein
Ablaufdiagramm, das eine Positionsprüfverarbeitung zeigt,
die durch die Datenverarbeitungseinrichtung des Datenzentrums in
dem dritten Ausführungsbeispiel ausgeführt wird;
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11 ein
Ablaufdiagramm, das eine Kennzeichenbit-Setzverarbeitung zeigt,
die durch die elektronische Steuereinheit gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel zeigt;
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12 ein
Ablaufdiagramm, das eine Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung zeigt,
die durch die elektronische Steuereinheit gemäß einem
fünften Ausführungsbeispiel ausgeführt
wird;
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13 ein
Ablaufdiagramm, das eine Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung
zeigt, die durch die elektronische Steuereinheit in dem fünften
Ausführungsbeispiel ausgeführt wird;
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14 ein
Ablaufdiagramm, das eine Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung zeigt,
die durch die elektronische Steuereinheit gemäß einem
sechsten Ausführungsbeispiel ausgeführt wird;
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15 ein
Ablaufdiagramm, das eine Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung zeigt,
die durch die elektronische Steuereinheit gemäß einem
siebten Ausführungsbeispiel ausgeführt wird;
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16 ein
Ablaufdiagramm, das eine Kennzeichenbit-Setzverarbeitung zeigt,
die durch die elektronische Steuereinheit gemäß einem
achten Ausführungsbeispiel ausgeführt wird;
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17A und 17B erklärende
Diagramme, die einen Benutzungsbereichstatus bzw. einen EEPROM-Bereich
gemäß einem neunten Ausführungsbeispiel
zeigen;
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18 ein
Ablaufdiagramm, das eine Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung zeigt,
die durch die elektronische Steuereinheit in dem neunten Ausführungsbeispiel
ausgeführt wird; und
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19 ein
Ablaufdiagramm, das die durch die elektronische Steuereinheit in
dem neunten Ausführungsbeispiel ausgeführte Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung
zeigt.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Die
Erfindung wird nachstehend im Einzelnen unter Bezugnahme auf verschiedene
beispielhafte Ausführungsformen beschrieben.
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(Erstes Ausführungsbeispiel)
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Zunächst
auf 1 Bezug nehmend weist ein elektronisches Steuerungssystem
in Übereinstimmung mit dem ersten Ausführungsbeispiel
eine elektronische Steuereinheit (ECU) 1 auf, die an ein Fahrzeug
angebaut ist, um einen (nicht gezeigten) Fahrzeugmotor zu steuern
und eine Diagnose durchzuführen.
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Die
elektronische Steuereinheit 1 beinhaltet eine zentrale
Verarbeitungseinheit (CPU) 3, einen Fest- bzw. Nurlesespeicher
(ROM) 5, der durch die zentrale Verarbeitungseinheit 3 ausgeführte
Programme und Daten, auf die zur Zeit einer Programmausführung
Bezug genommen wird, speichert, einen Speicher mit wahlfreiem Zugriff
(RAM) 7 zum vorüber gehenden Speichern von Daten,
einen Bereitschaftsspeicher mit wahlfreiem Zugriff (SRAM) 9, welchem
elektrische Leistung +B kontinuierlich als eine Pufferleistung zum
Puffern bzw. Sichern einer Datenspeicherung auch in dem Fall, in
dem normale elektrische Leistung verloren geht, einen elektrisch löschbaren,
programmierbaren Festspeicher (EEPROM) 11, der einer von
wiederbeschreibbaren nichtflüchtigen Speichern ist, eine
Eingabeschaltung 13 und eine Ausgabeschaltung 15.
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Verschiedene
Signale werden der zentralen Verarbeitungseinheit 3 über
die Eingabeschaltung 13 zugeführt, wobei die Signale
Eingangsdaten zum Steuern des Motors bereitstellen. Die verschiedenen Signale
beinhalten eine Ausgabe Pb eines Ansaugrohrdrucksensors, eine Ausgabe
Ne eines Motordrehzahlsensors, eine Ausgabe Tw eines Motorkühlwassertemperatursensors,
eine Ausgabe O2 eines Sauerstoffsensors
oder eines Luft-Kraftstoff-Verhältnissensors eines Abgassystems,
eine Ausgabe V eines Fahrzeuggeschwindigkeitssensors, und eine Ausgabe
IGN eines Zündschalters. Die Ausgabeschaltung 15 gibt
Ansteuersignale an verschiedene elektrische Lasten, welche Aktuatoren
bzw. Stellglieder wie beispielsweise eine Zündeinrichtung,
Kraftstoffinjektoren oder eine eine Fehlfunktion anzeigende Leuchte
(malfunction indicating light, MIL) sind, in Übereinstimmung
mit jeweiligen Befehlen von der zentralen Verarbeitungseinheit 3 aus.
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Die
zentrale Verarbeitungseinheit 3 ist dadurch konfiguriert,
dass sie dazu programmiert ist, eine Berechnung zur Motorsteuerung
auf der Grundlage verschiedener Signale auszuführen, die
der zentralen Verarbeitungseinheit 3 durch die Eingabeschaltung 13 zugeführt
werden, und Befehle an die Ausgabeschaltung 15 auf der
Grundlage der Berechnungsergebnisse zu liefern, um dadurch die in
Beziehung zu der Steuerung des Motors stehenden elektrischen Lasten
zu steuern. Zum Beispiel berechnet die zentrale Verarbeitungseinheit 3 einen
Ventilöffnungszeitpunkt und eine Ventilöffnungsdauer
der Kraftstoffinjektoren, und liefert einen Befehl zum Ansteuern der
Injektoren an die Ausgabeschaltung 15 auf der Grundlage
der Berechnungsergebnisse, um dadurch die Kraftstoffeinspritzung
in den Motor zu steuern.
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Die
elektronische Steuereinheit 1 ist darüber hinaus
mit einer Kommunikationsschaltung 17 ausgestattet, um es
der zentralen Verarbeitungseinheit 3 zu erlauben, mit anderen
Einrichtungen zu kommunizieren, die mit einer Kommunikationsleitung 21 innerhalb
des Fahrzeugs verbunden sind. Die anderen Einrichtungen können
zum Beispiel eine Navigationseinrichtung 23 beinhalten,
welche außerhalb der elektronischen Steuereinheit 1 liegt.
Zum Beispiel wird der Berechnungswert einer Fahrzeuggeschwindigkeit
von der elektronischen Steuereinheit 1 an die Navigationseinrichtung 23 übertragen.
Die Navigationseinrichtung 23 beinhaltet eine Funkkommunikationseinrichtung 25 zum
Kommunizieren mit einer Datenverarbeitungseinrichtung in einem Datenzentrum 31,
das außerhalb des Fahrzeugs bereitgestellt ist, wie in
zum Beispiel 3 gezeigt ist. Das Datenzentrum 31 kann
einen Prozess zum Implementieren eines Telematikdienstes für
das Fahrzeug auf eine herkömmliche Art und Weise ausführen.
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Dabei
ist hervorzuheben, dass sich Telematik allgemein auf eine Informationsübertragung
zu und von einem Fahrzeug bezieht. Während ein Fahrzeugtelematiksystem
für eine Anzahl von Zwecken verwendet werden kann, einschließlich
dem Erheben von Straßenbenutzungsgebühren, für
intelligente Transportsysteme, dem Nachverfolgen von Fahrzeugorten,
dem Wiederauffinden gestohlener Fahrzeuge, der automatischen Unfallmeldung,
für ortsgesteuerte Fahrerinformationsdienste, für
dedizierte Kurzstreckenkommunikation (dedicated short range communications,
DSCR), für fahrzeuginterne Frühwarnmeldealarme
zur Fahrzeugunfallverhütung und dergleichen.
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Ferner
ist als eine Störungsdiagnoseeinrichtung ein externes Gerät 27 zum
Durchführen einer Störungsdiagnose des Fahrzeugs über
eine Steckverbindung 21a lösbar mit der Kommunikationsleitung 21 gekoppelt.
Das externe Gerät 27 ist eine in der Hand haltbare
Einrichtung mit einem Mikrocomputer und einer Anzeigeeinrichtung,
oder kann ein kompakter Personal Computer sein.
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Die
der elektronischen Steuereinheit 1 zugeführte
Leistung beinhaltet eine Betriebsleistungsversorgung, die von einer
(nicht gezeigten) fahrzeuginternen Batterie in Verbindung mit der
Betätigung des Zündschalters geliefert wird, und
eine Pufferleistungsversorgung, die kontinuierlich dem Bereitschafts-RAM 9 Leistung
aus einer fahrzeuginternen Batterie auch dann zuführt,
wenn sich der Zündschalter in der AUS-Position oder in
einer inaktiven Position befindet. Die elektronische Steuereinheit 1 arbeitet
bei Empfang der Betriebsleistungsversorgung, wenn der Zündschalter
gedreht oder aktiviert wird. Eine aus der Pufferleistungsversorgung
durch eine (nicht gezeigte) Leistungsversorgungsschaltung innerhalb
der elektronischen Steuereinheit 1 erzeugte Konstantspannung
liefert kontinuierlich Leistung an das Bereitschafts-RAM 9 als
die Datenhaltungsleistungsversorgung.
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Die
zentrale Verarbeitungseinheit 3 ist dazu programmiert,
regelmäßig eine in 2 gezeigte
Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung in Übereinstimmung
mit einer gegebenen Zeitspanne oder in gegebenen Intervallen auszuführen.
Es wird angemerkt, dass die Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung
getrennt von dem normalen Prozess zum Steuern des Motors durchgeführt
wird. Wenn die Ausführung der Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung beginnt,
führt die zentrale Verarbeitungseinheit 3 in Schritt
S110 zunächst einen Diagnoseprozess (eine Selbstdiagnose)
zum Erfassen irgend einer Abnormalität aus. Die Diagnoseverarbeitung
prüft, ob irgend eine Abnormalität in verschiedenen
Teilen des Fahrzeugs 35 mit Bezug zu von verschiedenen
Fahrzeugeinrichtungen, wie beispielsweise Sensoren, Schaltern und
Stellgliedern, über die Eingabeschaltung 13 auf
der Grundlage von den Signalen zugeordneten Kennlinien zugeführten
Signalen vorliegt. Die Diagnoseverarbeitung wird über eine
vorbestimmte Vielzahl von Abnormalitätserfassungselementen
ausgeführt. Zum Beispiel prüft bei dem Ausführen
der Diagnoseverarbeitung zum Erfassen einer Abnormalität
eines bestimmten Sensors die zentrale Verarbeitungseinheit 3,
ob der Ausgabewert des Sensors normal ist, in dem sie prüft,
ob der Ausgabewert innerhalb einen vorbestimmten Bereich fällt. Falls
der Ausgabewert nicht innerhalb den vorbestimmten Bereich fällt,
bestimmt die zentrale Verarbeitungseinheit 3, dass der
Sensor abnormal ist.
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In
Schritt S120 prüft die zentrale Verarbeitungseinheit 3,
ob irgend welche Abnormalitätserfassungselemente in der
vorstehend beschriebenen Diagnoseverarbeitung als abnormal bestimmt
worden sind. Falls kein Abnormalitätserfassungselement
als abnormal bestimmt wurde, beendet die zentrale Verarbeitungseinheit 3 die
Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung. Falls ein Abnormalitätserfassungselement
als abnormal bestimmt wurde, entsprechend zu JA in Schritt S120,
schreitet die zentrale Verarbeitungseinheit 3 zu Schritt
S130 fort, und speichert Abnormalitätsdaten (einen diagnostischen
Störungscode DTC) entsprechend zu dem Element, das als abnormal
bestimmt wurde, in dem Bereitschafts-RAM 9. Der diagnostische
Störungscode DTC bezieht sich auf ein Diagnoseergebnis,
das anzeigt, dass das Element abnormal ist. Wenn eine bestimmte
Bedingung erfüllt ist, zum Beispiel wenn dieselbe Abnormalität
kontinuierlich für zwei Fahrzeugfahrten erfasst wird, wird
der diagnostische Störungscode in dem Bereitschafts-RAM 9 als
ein bestätigter Fehlercode gespeichert, und wird die die
Fehlfunktion anzeigende Leuchte MIL eingeschaltet. Jede Fahrt kann
als eine Zeitspanne zwischen einem Einschaltvorgang und einem nächsten
Einschaltvorgang des Zündschalters zum Starten eines Motors
definiert sein.
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Es
wird dann in Schritt S140 geprüft, ob eine vorbestimmte
bestimmte Bedingung, bzw. ein solcher Zustand, welcher als auftretend
festgelegt ist, nachdem die elektronische Steuereinheit 1 vollständig
in das Fahrzeug eingebaut worden ist, erfüllt ist. Im Einzelnen
wird auf ein nachstehend beschriebenes Bedingungs- bzw. Zustand-Kennzeichenbit
bzw. ein solches Flag, d. h. auf einen solchen Bitschalter, Bezug
genommen. Es wird ermittelt, dass die bestimmte Bedingung erfüllt
ist, falls sich das Bedingungs-Kennzeichenbit in dem EIN-Zustand
(EIN) befindet. Dieses Bedingungs-Kennzeichenbit wird auf den AUS-Zustand
(AUS) initialisiert, wenn die elektronische Steuereinheit 1 hergestellt
wird, und ein einem vorbestimmten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert.
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Falls
in Schritt S140 ermittelt wird, dass die bestimmte Bedingung nicht
erfüllt ist, wird in Schritt S150 ein diagnostischer Störungscode
DTC entsprechend zu dem als abnormal ermittelten Element in dem
ersten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert. Falls
in Schritt S140 ermittelt wird, dass die bestimmte Bedingung erfüllt
ist, wird in Schritt S155 der diagnostische Störungscode
DTC entsprechend zu dem in der Diagnoseverarbeitung als abnormal
ermittelten Element in dem zweiten Speicherbereich des EEPROM 11 als
ein permanenter diagnostischer Störungscode PDTC gespeichert.
Der permanente diagnostische Störungscode PDTC ist ein
permanenter diagnostischer Störungscode, welcher in dem
EEPROM 11 gespeichert wird und durch den Befehl von dem
externen Gerät 27 nicht löschbar ist.
Somit wird der Speicherbereich für den diagnostischen Fehlercode
(den permanenten diagnostischen Fehlercode) durch den Schritt S140
umgeschaltet. Nach Schritt S150 oder Schritt S155 wird die Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung
beendet.
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Das
Bedingungs-Kennzeichenbit, auf das in Schritt S140 Bezug genommen
wird, wird von dem anfänglichen Wert, dem AUS-Zustand,
auf die folgende Art und Weise auf den EIN-Zustand umgeschaltet.
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Wie
in 3 gezeigt ist, ist in dem Datenzentrum 31 eine
Datenverarbeitungseinrichtung 33 bereitgestellt. Die Datenverarbeitungseinrichtung 33 beinhaltet
einen Server und eine Kommunikationseinrichtung, und kommuniziert
mit der Funkkommunikationseinrichtung 25 eines Fahrzeugs 35 über einen öffentlichen
Anschluss für ein Funktelefon. Durch die Kommunikation
mit dem Fahrzeug 35 sammelt die Datenverarbeitungseinrichtung 33 Daten, wie
beispielsweise die gegenwärtige Position, den Betriebszustand
oder das Vorhandensein/Fehlen einer Störung von dem Fahrzeug 35.
Daraufhin oder als Antwort überträgt die Datenverarbeitungseinrichtung 33 Straßenverkehrsdaten
oder Leitdaten einer Fahrzeuginspektion und Wartung auf der Grundlage der
gesammelten Daten an das Fahrzeug 35, so dass die Daten
auf der Anzeigeeinrichtung der Navigationseinrichtung 23 angezeigt
werden.
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Das
Datenzentrum 31 ist dazu ausgelegt, verschiedene Daten
von einem Fahrzeughändler 37, der eine Datenstation-Einrichtung 39 an
zum Beispiel ein Rechnersystem gekoppelt hat. Wenn der Fahrzeughändler 37 das
mit der elektronischen Steuereinheit 1 ausgerüstete
Fahrzeug 35 an einen Benutzer verkauft, werden vor einer
tatsächlichen Auslieferung an den Benutzer Registrierungsdaten
mit Bezug zu dem Fahrzeug 35 in die Datenstation-Einrichtung eingegeben.
Die Registrierungsdaten beinhalten zum Beispiel eine Fahrzeugidentifikationsnummer und
eine Registrierungsnummer, die dem Fahrzeug 35 zugeordnet
ist, und kann ferner den Namen, den Wohnort, die Telefonnummer,
die Email-Adresse und andere dem Benutzer zugeordnete Informationen
beinhalten. Nach der Eingabe der Registrierungsdaten in die Datenstation-Einrichtung 39 werden
die Registrierungsdaten über einen öffentlichen
Anschluss oder einen dedizierten Anschluss bzw. eine dedizierte
Leitung an die Datenverarbeitungseinrichtung 33 übertragen.
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Die
Datenverarbeitungseinrichtung 33 ist dazu programmiert,
regelmäßig eine Dienstbeginnverarbeitung wie in 4 gezeigt
in Übereinstimmung mit einer gegebenen Zeitspanne auszuführen. In
der Dienstbeginnverarbeitung wird zunächst in einem Schritt
S210 geprüft, ob die Registrierungsdaten von dem Datenstation-Gerät 39 empfangen
wurden. Falls die Registrierungsdaten nicht empfangen wurden, wird
die Dienstbeginnverarbeitung beendet. Falls die Registrierungsdaten
empfangen wurden, schreitet die Verarbeitung zu einem Schritt S220
fort, und wird ein Registrierungsprozess zum Speichern der empfangenen
Registrierungsdaten durchgeführt. Dann werden in einem
Schritt S230 Dienstbeginndaten, die anzeigen, dass die Implementierung
des Dienstes begonnen wurde, und Kommunikationsbeginndaten an das
Fahrzeug 35 übertragen, das den wie vorstehend
beschrieben empfangenen Registrierungsdaten zugeordnet ist. Die
Dienstbeginnverarbeitung wird danach beendet.
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In
dem Fahrzeug 35 werden die Dienstbeginndaten von dem Datenzentrum 31 durch
die Funkkommunikationseinrichtung 25 empfangen. Bei Empfangen
der Dienstbeginndaten von dem Datenzentrum 31 zeigt die
Navigationseinrichtung 23 eine Nachricht auf der Anzeigeeinrichtung
an, die anzeigt und dadurch dem Benutzer meldet, dass der Telematikdienst
in Anspruch genommen werden kann. Wenn die Datenverarbeitungseinrichtung 33 die
Dienstbeginndaten an das Fahrzeug 35 überträgt,
beginnt der Dienst für das Fahrzeug 35.
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Die
Navigationseinrichtung 23 leitet die Dienstbeginndaten
des Datenzentrums 31 über die Kommunikationsleitung 21 an
die elektronische Steuereinheit 1 weiter. Falls sich das
Bedingungs-Kennzeichenbit in dem AUS-Zustand befindet, führt
die zentrale Verarbeitungseinheit 3 zu jedem gegebenen Intervall
eine in 5 gezeigte Kennzeichenbit-Setzverarbeitung
durch.
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In
der Kennzeichenbit-Setzverarbeitung wird zunächst in einem
Schritt S310 geprüft, ob die Dienstbeginndaten über
die Kommunikationsleitung 21 empfangen wurden. Falls ermittelt
wird, dass die Dienstbeginndaten noch nicht empfangen wurden, wird
die Kennzeichenbit-Setzverarbeitung sofort beendet. Falls ermittelt
wird, dass die Dienstbeginndaten empfangen wurden, wird in einem
Schritt S320 das Bedingungs-Kennzeichenbit in dem EEPROM 11 in
den EIN-Zustand eingeschaltet oder neu geschrieben. Nach Schritt
S320 wird die Kennzeichenbit-Setzverarbeitung beendet.
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Wenn
ermittelt wird, dass die Dienstbeginndaten, die den Beginn des Telematikdienstes
anzeigen, von der Datenverarbeitungseinrichtung 33 an das
Fahrzeug 35 übertragen wurden, wird ermittelt, dass
die bestimmte Bedingung erfüllt ist, und wird das Bedingungs-Kennzeichenbit
von dm AUS-Zustand in den EIN-Zustand geschaltet. Falls das Bedingungs-Kennzeichenbit
folglich in den EIN-Zustand geschaltet ist, wird eine Abnormalität
durch die Diagnoseverarbeitung (Schritt S110) von 2 erfasst, und
wird der diagnostische Fehlercode DTC einer solchen erfassten Abnormalität
durch Umschalten des Speicherbereichs von dem ersten Speicherbereich
auf den zweiten Speicherbereich in dem zweiten Speicherbereich des
EEPROM 11 gespeichert.
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Es
ist möglich, das erste Ausführungsbeispiel wie
folgt zu modifizieren. Die Datenverarbeitungseinrichtung 33 des
Datenzentrums 31 überträgt zusammen mit
den Dienstbeginndaten in Schritt S230 in 4 einen
Speicherbereich-Umschaltbefehl zum Anweisen des Umschaltens des
Speicherbereichs an die elektronische Steuereinheit 1.
Dieser Speicherbereich-Umschaltbefehl wird von der Navigationseinrichtung 23 über
die Kommunikationsleitung 21 an die elektronische Steuereinheit 1 weiter geleitet.
Die zentrale Verarbeitungseinheit 3 prüft in Schritt
S310 in 5, ob der Speicherbereich-Umschaltbefehl
empfangen wurde. Falls ermittelt wird, dass der Umschaltbefehl empfangen
wurde, wird das Bedingungs-Kennzeichenbit eingeschaltet, das heißt umgeschaltet
bzw. gekippt und in den EIN-Zustand neu geschrieben.
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Ferner überträgt
dann, wenn die Navigationseinrichtung 23 die Dienstbeginndaten
von dem Datenzentrum 31 empfängt, die Navigationseinrichtung 23 Benachrichtigungsdaten,
die anzeigen, dass die Dienstbeginndaten empfangen wurden, an die elektronische
Steuereinheit 1. Die zentrale Verarbeitungseinheit 3 prüft
in Schritt S310 in 5, ob derartige Benachrichtigungsdaten
empfangen wurden.
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Die
zentrale Verarbeitungseinheit 3 führt, unter verschiedenen
Befehlen (Anforderungen), die Anforderungen von dem externen Gerät 27 angeben,
in jedem gegebenen Intervall eine in 6 gezeigte Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung
als Verarbeitung zum Antworten auf eine Anforderung zum Auslesen
des in dem EEPROM 11 gespeicherten diagnostischen Störungscodes
DTC aus.
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Bei
der Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung wird zunächst
in einem Schritt S410 geprüft, ob eine Anforderung zum
Auslesen eines permanenten diagnostischen Störungscodes
PDTC von dem externen Gerät 27 empfangen wurde.
Diese Anforderung zum Auslesen eines permanenten diagnostischen
Störungscodes PDTC ist eine Anforderung zum Auslesen und
Ausgeben des durch die Bestimmungen vorgeschriebenen permanenten
diagnostischen Störungscodes PDTC aus dem EEPROM 11 und
entspricht der Ausleseanforderung der Abnormalitätsdaten
für die Störungsdiagnose. Das heißt, die
Anforderung zum Auslesen des permanenten diagnostischen Störungscodes
PDTC ist eine Anforderung, welche ein Mechaniker oder eine Reparaturperson
von Fahrzeugen (Bediener des externen Geräts 27)
bei einer Reparatur(Inspektion- oder Wartungs-)Werkstatt usw. für
die Störungsdiagnose von Fahrzeugen verwendet.
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Falls
in Schritt S410 ermittelt wird, dass die Anforderung zum Auslesen
des permanenten diagnostischen Störungscodes PDTC empfangen
wurde, wird in einem Schritt S420 der diagnostische Störungscode
(das heißt, der permanente diagnostische Störungscode
PDTC), der in dem zweiten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert
ist, ausgelesen und an das externe Gerät 27 übertragen.
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Falls
in Schritt S410 ermittelt wird, dass die Anforderung zum Auslesen
des permanenten diagnostischen Störungscodes PDTC nicht
empfangen wurde, wird in einem Schritt S430 geprüft, ob
eine spezielle Anforderung zum Auslesen eines speziellen diagnostischen
Störungscodes DTC von dem externen Gerät 27 empfangen
wurde. Diese spezielle Anforderung zum Auslesen eines speziellen
diagnostischen Störungscodes DTC ist eine Anforderung,
die zum Auslesen des diagnostischen Störungscodes DTC einer
Abnormalität und zum Prüfen der Abnormalität
verwendet wird, welche in Schritt S110 in 2 während
der Montage der elektronischen Steuereinheit 1 an das Fahrzeug,
das heißt, bevor die elektronische Steuereinheit 1 vollständig
in das Fahrzeug verbaut war, erfasst wurde. Dies entspricht der
speziellen Abnormalitätsdaten-Ausleseanforderung.
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Falls
ermittelt wird, dass die spezielle Anforderung zum Auslesen eines
diagnostischen Störungscodes DTC nicht empfangen wurde,
wird diese Verarbeitung beendet. Falls ermittelt wird, dass die
spezielle Anforderung zum Auslesen eines diagnostischen Störungscodes
DTC empfangen wurde, wird in einem Schritt S440 der in dem ersten
Speicherbereich des EEPROM 11 gespeicherte diagnostische Störungscode
DTC ausgelesen und an das externe Gerät 27 übertragen.
Nach Schritt S420 oder Schritt S440 wird die Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung
beendet.
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Wenn
das externe Gerät 27 dazu betrieben wird, die
Anforderung zum Auslesen eines permanenten diagnostischen Störungscodes
PDTC zu übertragen, wird diese Ausleseanforderung an die elektronische
Steuereinheit 1 übertragen. Wenn der permanente
diagnostische Störungscode PDTC (der in dem zweiten Speicherbereich
des EEPROM 11 gespeicherte diagnostische Störungscode
DTC in diesem Fall) von der elektronischen Steuereinheit 1 empfangen
wird, zeigt das externe Gerät 27 den permanenten
diagnostischen Störungscode PDTC auf seiner Anzeige an.
Auf ähnliche Art und Weise wird dann, wenn das externe
Gerät 27 dazu betrieben wird, die spezielle Anforderung
zum Auslesen eines diagnostischen Störungscodes DTC zu übertragen, wird
diese Ausleseanforderung an die elektronische Steuereinheit 1 übertragen.
Wenn der diagnostische Störungscode DTC (der in dem ersten
Speicherbereich gespeicherte diagnostische Störungscode
DTC in diesem Fall) von der elektronischen Steuereinheit 1 empfangen
wird, zeigt das externe Gerät 27 den diagnostischen
Störungscode DTC auf seiner Anzeige an.
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In Übereinstimmung
mit dem ersten Ausführungsbeispiel wird der diagnostische
Störungscode DTC der in der Diagnoseverarbeitung erfassten
Abnormalität bis zu einem vorbestimmten Zeitpunkt (Zeitintervall),
an dem der Telematikdienst für das Fahrzeug 35 begonnen
wird, in dem ersten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert.
Dieses Zeitintervall liegt in einer Zeitspanne von dem Abschluss der
Montage der elektronischen Steuereinheit 1 an das Fahrzeug 35 und
bis dann, wenn das Fahrzeug 35 von dem Benutzer benutzt
wird. Nach dem Beginn des Telematikdienstes wird der diagnostische
Störungscode DTC in dem zweiten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert.
Infolge dessen wird der diagnostische Störungscode DTC
der im Verlauf der Montage der elektronischen Steuereinheit 1 an
das Fahrzeug 35 erfassten Abnormalität, auf den
eine Bezugnahme in dem normalen Fahrzeugreparaturprozess nicht notwendig
ist, in dem ersten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert.
Der diagnostische Störungscode DTC einer Abnormalität,
die erfasst wurde, nachdem der Benutzer mit dem Benutzen des Fahrzeugs
begann, wird in dem zweiten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert.
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Nur
der in dem zweiten Speicherbereich gespeicherte permanente diagnostische
Störungscode PDTC wird in Antwort auf die Anforderung zum
Auslesen des diagnostischen Störungscodes DTC von dem externen
Gerät 27 an das externe Gerät 27 ausgegeben.
Der vor dem Abschluss der Montage an das Fahrzeug, das heißt
während der Montage, erzeugte diagnostische Störungscode
DTC wird nicht an das externe Gerät 27 ausgegeben.
Infolge dessen wird der Mechaniker des Fahrzeugs nicht irrtümlich bestimmen,
dass das Fahrzeug eine Abnormalität aufweist, obwohl das
Fahrzeug überhaupt nicht abnormal ist. Folglich ist es
nicht notwendig, den diagnostischen Störungscode DTC, der
vor dem Abschluss der Montage an das Fahrzeug erzeugt wurde, aus
dem EEPROM 11 zu löschen.
-
Wenn
die spezielle Anforderung zum Auslesen des diagnostischen Störungscodes
DTC von dem externen Gerät 27 übertragen
wird, wird der in dem ersten Speicherbereich gespeicherte diagnostische
Störungscode DTC an das externe Gerät 27 ausgegeben.
Der Bediener des externen Geräts 27 kann eine
beliebige Abnormalität, die während des Montageprozesses,
das heißt, vor dem Abschluss der Montage der elektronischen
Steuereinheit 1 an das Fahrzeug, erfasst wurde, durch Bezugnehmen auf
diesen diagnostischen Störungscode DTC prüfen.
-
Der
vor dem Abschluss der Montage der elektronischen Steuereinheit 1 an
das Fahrzeug erzeugte diagnostische Störungscode DTC wird
darüber hinaus in Schritt S130 in 2 in dem
Bereitschafts-RAM 9 gespeichert. Falls die Leistungsversorgung
zu dem Bereitschafts-RAM 9 durch eine Trennung von einer
Fahrzeugbatterie oder ein Leerwerden der Batterie unterbrochen wird,
verschwinden die Speicherinhalte. Die Speicherinhalte des EEPROM 11 verschwinden
auch dann nicht, wenn die Leistungsversorgung zu dem Bereitschafts-RAM 9 unterbrochen
wird. Daher kann der vor dem Abschluss der Montage der elektronischen
Steuereinheit 1 an das Fahrzeug erzeugte diagnostische
Störungscode DTC sicher in dem ersten Speicherbereich des
EEPROM 11 gespeichert werden. In 2 arbeitet
die Diagnoseverarbeitung von Schritt S120 als eine Diagnoseeinrichtung,
und arbeitet die Verarbeitung von Schritt S140 zu Schritt S155 als
eine Speicherbereich-Umschalteinrichtung.
-
(Zweites Ausführungsbeispiel)
-
In
dem in den 7 und 8 gezeigten zweiten
Ausführungsbeispiel ist die Bedingung zum Unschalten des
Bedingungs-Kennzeichenbits von dem AUS-Zustand in den EIN-Zustand,
das heißt, die Bedingung zum Umschalten Speicherbereichs
zum Speichern des diagnostischen Störungscodes DTC in dem
EEPROM 11 von der in dem ersten Ausführungsbeispiel
verschieden.
-
In
dem in 7 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel
ist eine Verwaltungseinrichtung 43 mit einem Rechner in
einem Herstellungswerk 41 des Fahrzeugs 35, in
welches die elektronische Steuereinheit 1 und die Navigationseinrichtung 23 eingebaut
werden, bereitgestellt. Verwaltungsdaten, die anzeigen, ob die Herstellung
jedes Fahrzeugs 35 abgeschlossen worden ist, werden in
die Verwaltungseinrichtung 43 eingegeben. Die Verwaltungseinrichtung 43 überträgt
in Übereinstimmung mit einer gegebenen Zeitspanne oder
jedes Mal dann, wenn die Verwaltungsdaten aktualisiert werden, regelmäßig die
Verwaltungsdaten über den öffentlichen Anschluss
oder den dedizierten Anschluss an die Datenverarbeitungseinrichtung 33.
Die Verwaltungsdaten beinhalten zum Beispiel Daten, die die Fahrzeugidentifikationsnummer
angeben, und ob das der Fahrzeugidentifikationsnummer zugeordnete
Fahrzeug vervollständigt wurde.
-
Die
elektronische Steuereinheit 1 ist dazu programmiert, einen
periodischen Zugriff auf die Datenverarbeitungseinrichtung 33 jedes
Mal dann durchzuführen, wenn der elektronischen Steuereinheit 1 und
der Funkkommunikationseinrichtung 25 elektrische Leistung
zugeführt wird. Das Signal, das zur Zeit des Zugreifens übertragen
wird, beinhaltet Fahrzeugdaten wie beispielsweise die für
das Fahrzeug 35 spezifische Fahrzeugidentifikationsnummer.
-
Die
Datenverarbeitungseinrichtung 33 ist dazu programmiert,
zu jeder gegebenen Periode die in 8 gezeigte
Kommunikationsbeginn-Prüfverarbeitung auszuführen.
Bei der Kommunikationsbeginn-Prüfverarbeitung wird in einem
Schritt S250 zunächst geprüft, ob ein Zugriff
von der Funkkommunikationseinrichtung 23 empfangen wurde.
Falls kein Zugriff empfangen wurde, wird der Prozess beendet. Falls
ermittelt wird, dass der Zugriff empfangen wurde, schreitet der
Prozess zu einem Schritt S260 fort.
-
In
Schritt S260 wird auf der Grundlage der Verwaltungsdaten, die von
der Verwaltungseinrichtung 43 empfangen wurden, geprüft,
ob das Fahrzeug 35, das den Zugriff durchführte,
vollständig hergestellt wurde. Genauer ausgedrückt
wird geprüft, ob die den Abschluss der Herstellung des
Fahrzeugs 35 anzeigenden Verwaltungsdaten von der Verwaltungseinrichtung 43 empfangen
wurden. Falls ermittelt wird, dass die Herstellung des Fahrzeugs 35 nicht abgeschlossen
wurde, wird die Kommunikationsbeginn-Prüfverarbeitung beendet.
Falls ermittelt wird, dass die Herstellung des Fahrzeugs 35 abgeschlossen
wurde, werden in einem Schritt S270 die Kommunikationsbeginndaten
an das Fahrzeug 35 übertragen, und wird die Kommunikationsbeginn-Prüfverarbeitung
beendet.
-
In
dem Fahrzeug 35, an welches die Kommunikationsbeginndaten
von dem Datenzentrum 31 übertragen werden, werden
die Kommunikationsbeginndaten von dem Datenzentrum 31 von
der Navigationseinrichtung 23 über die Kommunikationsleitung 21 an
die elektronische Steuereinheit 1 übertragen.
-
In
der elektronischen Steuereinheit 1 prüft in Schritt
S310 der Kennzeichenbit-Setzverarbeitung in 5 die zentrale
Verarbeitungseinheit 3, ob die Kommunikationsbeginndaten
anstelle der Dienstbeginndaten empfangen wurden. Falls die Kommunikationsbeginndaten
empfangen wurden, schaltet die zentrale Verarbeitungseinheit 3 das
Bedingungs-Kennzeichenbit in Schritt S320 in den EIN-Zustand.
-
In
dem zweiten Ausführungsbeispiel werden auch dann, wenn
die Funkkommunikationseinrichtung 25 während der
noch nicht abgeschlossenen Herstellung zu arbeiten beginnt und auf
die Datenverarbeitungseinrichtung 33 zugreift, die Kommunikationsbeginndaten
von der Datenverarbeitungseinrichtung 33 nicht übertragen.
Wenn die Funkkommunikationseinrichtung 25 auf die Datenverarbeitungseinrichtung 33 zugreift,
nachdem die Endmontage des Fahrzeugs 35 abgeschlossen ist,
werden die Funkkommunikationsdaten automatisch von der Datenverarbeitungseinrichtung 33 an
das Fahrzeug 35 übertragen. Infolge dessen wird der
Bereich zum Speichern des diagnostischen Störungscodes
DTC in dem EEPROM 11 von dem ersten Speicherbereich auf
den zweiten Speicherbereich umgeschaltet.
-
In Übereinstimmung
mit auch dem zweiten Ausführungsbeispiel wird der Bereich
zum Speichern des diagnostischen Störungscodes DTC in dem
EEPROM 11 zu dem speziellen Zeitpunkt zwischen dem Abschluss
der Montage der elektronischen Steuereinheit 1 an das Fahrzeug 35 und
dem Beginn der Benutzung des Fahrzeugs durch den Benutzer, genauer
ausgedrückt zu dem Zeitpunkt, wenn die Kommunikation zwischen
der Funkkommunikationseinrichtung 25 des Fahrzeugs 35 und
der Datenverarbeitungseinrichtung 33 erfolgreich begonnen
wird, von dem ersten Speicherbereich auf den zweiten Speicherbereich
umgeschaltet.
-
Das
zweite Ausführungsbeispiel kann wie folgt modifiziert werden.
Die Datenverarbeitungseinrichtung 33 des Datenzentrums 31 überträgt
ein Anforderungssignal, das die Verwaltungsdaten über das Fahrzeug 35 anfordert,
in einem Schritt S260 in 8 und prüft auf der
Grundlage der von der Verwaltungseinrichtung 43 in Antwort
auf das Anforderungssignal übertragenen Verwaltungsdaten,
ob die Herstellung des Fahrzeugs 35 abgeschlossen ist.
-
(Drittes Ausführungsbeispiel)
-
In
dem in 9 gezeigten dritten Ausführungsbeispiel
ist die Bedingung zum Umschalten des Bedingungs-Kennzeichenbits
von dem AUS-Zustand auf den EIN-Zustand von der in dem ersten Ausführungsbeispiel
verschieden.
-
In
dem dritten Ausführungsbeispiel ist ein Rechner in der
Navigationseinrichtung 23 dazu programmiert, periodisch
Positionsdaten an die Datenverarbeitungseinrichtung 33 zu übertragen,
die die gegenwärtige Position des Fahrzeugs 35 angeben. Die
Datenverarbeitungseinrichtung 33 ist dazu programmiert,
regelmäßig in Übereinstimmung mit einer gegebenen
Zeitspanne, das heißt, in gegebenen Intervallen, die in 10 gezeigte
Positionsprüfverarbeitung auszuführen.
-
In
der Positionsprüfverarbeitung wird zunächst in
einem Schritt S280 auf der Grundlage der Positionsdaten von dem
Fahrzeug 35 geprüft, ob sich das Fahrzeug 35 aus
einer in 9 gezeigten bestimmten Region 45 heraus
bewegt oder diese verlassen hat. Die bestimmte Region 45 beinhaltet
einen Ort oder ein Gelände des Herstellungswerks, in dem das
Fahrzeug 35 hergestellt wird, oder einen dem Ort oder Gelände
zugeordneten Abschnitt, in dem sich in der Herstellung befindliche
Fahrzeuge aufbewahrt werden, oder von dem vervollständigte
Fahrzeuge zu anderen Plätzen, wie beispielsweise Fahrzeughändlern,
transportiert oder verschifft werden. Das Fahrzeug 35,
das sich aus der bestimmten Region 45 heraus bewegt hat,
ist ein Fahrzeug, das vervollständig wurde, aber noch nicht
an einen Benutzer ausgeliefert und von einem solchen benutzt wurde.
-
Falls
in einem Schritt S280 ermittelt wird, dass sich das Fahrzeug 35 nicht
aus der bestimmten Region heraus bewegt hat, wird die Positionsprüfverarbeitung
beendet. Falls ermittelt wird, dass sich das Fahrzeug 35 aus
der bestimmten Region 45 heraus bewegt hat, schreitet der
Prozess zu einem Schritt S290 fort. Falls in Schritt S290 ermittelt
wird, dass sich das Fahrzeug aus der bestimmten Region 45 heraus
bewegt hat, werden die Bereichverlassdaten übertragen und
wird die Positionsprüfverarbeitung beendet.
-
In Übereinstimmung
mit auch dem dritten Ausführungsbeispiel wird der Bereich
zum Speichern des diagnostischen Störungscodes DTC in dem
EEPROM 11 zu dem vorbestimmten Zeitpunkt, welcher zwischen
dem Abschluss der Montage der elektronischen Steuereinheit 1 an
das Fahrzeug und vor der Benutzung des Fahrzeugs durch den Benutzer
liegt, genauer ausgedrückt zu dem Zeitpunkt, wenn das Fahrzeug 35 das
bestimmte Gebiet 45 verlässt, von dem ersten Speicherbereich
auf den zweiten Speicherbereich umgeschaltet. Daher wird derselbe Vorteil
wie in dem ersten Ausführungsbeispiel bereitgestellt.
-
Das
bestimmte Gebiet 45 kann auf ein Grundstück eines
Fahrzeughändlers, bei welchem das Fahrzeug 35 verkauft
wird, oder einen Werkstattbereich des Fahrzeughändlers,
in welchem die alte elektronische Steuereinheit des Fahrzeugs 35 durch eine
neue ersetzt wird, festgelegt sein.
-
(Modifikation des dritten Ausführungsbeispiels)
-
Das
dritte Ausführungsbeispiel kann derart modifiziert werden,
dass die Navigationseinrichtung 23 des Fahrzeugs 35 eine
zu der von 10 ähnliche Verarbeitung
ausführt.
-
Im
Einzelnen kann sie, da die Navigationseinrichtung 23 des
Fahrzeugs 35 kontinuierlich die Position des Fahrzeugs 35 erfasst,
prüfen, ob sich das Fahrzeug aus dem bestimmten Gebiet 45 heraus
bewegt hat. Falls ermittelt wird, dass sich das Fahrzeug 35 aus
dem bestimmten Gebiet heraus bewegt hat, werden die Bereichverlassdaten über
die Kommunikationsleitung 21 an die elektronische Steuereinheit 1 übertragen.
-
(Viertes Ausführungsbeispiel)
-
In
dem vierten, in 11 gezeigten Ausführungsbeispiel
führt die zentrale Verarbeitungseinheit 3 die
in 11 gezeigte Kennzeichenbit-Setzverarbeitung aus,
und überträgt die Navigationseinrichtung 23 regelmäßig
die Position des Fahrzeugs 35 an die elektronische Steuereinheit 1 des
Fahrzeugs 35.
-
Bei
der Kennzeichenbit-Setzverarbeitung von 11 wird
zunächst in einem Schritt S313 auf der Grundlage der Positionsinformation
von der Navigationseinrichtung 23 geprüft, ob
sich das Fahrzeug 35 aus dem bestimmten Gebiet 45 heraus
bewegt hat (gleich wie in dem dritten Ausführungsbeispiel).
Falls ermittelt wird, dass sich das Fahrzeug 35 noch nicht
aus dem bestimmten Gebiet heraus bewegt hat, wird diese Kennzeichenbit-Setzverarbeitung
beendet. Falls ermittelt wird, dass sich das Fahrzeug 35 aus
dem bestimmten Gebiet heraus bewegt hat, wird das Bedingungs-Kennzeichenbit
auf den EIN-Zustand geschaltet und dadurch diese Verarbeitung beendet.
-
Somit
prüft in Übereinstimmung mit dem vierten Ausführungsbeispiel
die zentrale Verarbeitungseinheit 3 selbst auf der Grundlage
der Positionsdaten, ob sich das Fahrzeug 35 aus dem bestimmten Gebiet
heraus bewegt hat. Das vierte Ausführungsbeispiel stellt
denselben Vorteil wie das dritte Ausführungsbeispiel bereit.
-
(Fünftes Ausführungsbeispiel)
-
In
dem in den 12 und 13 gezeigten fünften
Ausführungsbeispiel führt die zentrale Verarbeitungseinheit 3 eine
in 12 gezeigte Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung
und eine in 13 gezeigte Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung anstelle
der in 2 bzw. 6 gezeigten entsprechenden Verarbeitung
aus. In der Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung von 12 sind
Schritte S145 und S147 zu der entsprechenden Verarbeitung in 2 hinzugefügt.
-
Falls
in Schritt S140 ermittelt wird, dass sich das Bedingungs-Kennzeichenbit
in dem AUS-Zustand befindet und die bestimmte Bedingung nicht erfüllt
ist, wird in Schritt S145 ein Geschichts-Kennzeichenbit (zum Beispiel
ein Kennzeichenbit = 1) gesetzt und der Schritt S150 ausgeführt.
Falls in Schritt S140 ermittelt wird, dass sich das Bedingungs-Kennzeichenbit
in dem EIN-Zustand befindet und die bestimmte Bedingung erfüllt
ist, wird in Schritt S147 geprüft, ob das Geschichts-Kennzeichenbit
gesetzt worden ist (Kennzeichenbit = 1). Falls das Geschichts-Kennzeichenbit
gesetzt worden ist, wird der Schritt S155 ausgeführt. Falls
das Geschichts-Kennzeichenbit nicht gesetzt worden ist, wird der
Schritt S150 ausgeführt. Es ist hier anzumerken, dass das Geschichts-Kennzeichenbit
auch in einem vorbestimmten Speicherbereich (ein dritter Speicherbereich)
in dem EEPROM 11 gespeichert und zur Zeit der Herstellung
der elektronischen Steuereinheit 1 auf den AUS-Zustand
(AUS) initialisiert wird.
-
Bei
der Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung von 13 sind
Schritte S415, S435 und S445 zu der entsprechenden Verarbeitung
von 6 hinzugefügt.
-
Falls
in Schritt S410 ermittelt wird, dass die Anforderung zum Auslesen
des permanenten diagnostischen Störungscodes PDTC von dem
externen Gerät 27 empfangen wurde, wird in Schritt
S415 geprüft, ob das Geschichts-Kennzeichenbit gesetzt wurde.
Falls es gesetzt wurde, wird Schritt S420 ausgeführt. Falls
es nicht gesetzt wurde, wird Schritt S440 ausgeführt.
-
Falls
in Schritt S430 ermittelt wird, dass die Anforderung zum Auslesen
des speziellen diagnostischen Störungscodes DTC an das
externe Gerät 27 empfangen wurde, wird in Schritt
S435 geprüft, ob das Geschichts-Kennzeichenbit gesetzt
wurde. Falls das Geschichts-Kennzeichenbit gesetzt wurde, wird Schritt
S440 ausgeführt. Falls es nicht gesetzt wurde, wird Schritt
S445 ausgeführt, so dass Mitteilungsdaten, die keinen diagnostischen
Störungscode DTC angeben, an das externe Gerät 27 übertragen
und dadurch diese Verarbeitung beendet wird.
-
In Übereinstimmung
mit der Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung von 12 wird
dann, wenn die Abnormalität durch Schritt S110 unter der Bedingung
erfasst wird, dass das Bedingungs-Kennzeichenbit noch nicht gesetzt
wurde (Schritt S140: NEIN), der diagnostische Störungscode
DTC, der die Abnormalität angibt, in dem ersten Speicherbereich gespeichert,
und wird das Geschichts-Kennzeichenbit als das Geschichtsdatum gesetzt
(S145, S150). Falls die Abnormalität durch Schritt S110
erfasst wird, nachdem das Bedingungs-Kennzeichenbit gesetzt wurde
(Schritt S140: JA), wird auf das Geschichts-Kennzeichenbit Bezug
genommen. Falls das Geschichts-Kennzeichenbit nicht gesetzt wurde, wird
der diagnostische Störungscode DTC in dem ersten Speicherbereich
des EEPROM 11 gespeichert (Schritt S147: NEIN bis Schritt
S150). Falls das Geschichts-Kennzeichenbit gesetzt wurde, wird der
diagnostische Störungscode DTC in dem zweiten Speicherbereich
des EEPROM 11 gespeichert (S147: JA bis S155).
-
Infolge
dessen wird dann, wenn irgend eine Abnormalität durch die
Diagnoseverarbeitung erfasst wurde, bevor das Bedingungs-Kennzeichenbit
eingeschaltet ist, der diagnostische Störungscode DTC, der
vor dem Einschalten des Bedingungs-Kennzeichenbits erzeugt wurde,
in dem ersten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert,
und wird der diagnostische Störungscode DTC, der nach dem
Einschalten des Bedingungs-Kennzeichenbits erzeugt wurde, in dem
zweiten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert, wie
in den ersten bis vierten Ausführungsbeispielen.
-
Falls
keine Abnormalität durch die Diagnoseverarbeitung erfasst
wurde, bevor das Bedingungs-Kennzeichenbit eingeschaltet ist, das
heißt, falls der diagnostische Störungscode DTC
erzeugt wurde, bevor das Bedingungs-Kennzeichenbit eingeschaltet
ist, wird das Geschichts-Kennzeichenbit nicht eingeschaltet. Daher
wird der diagnostische Störungscode DTC, der erzeugt wurde,
nachdem das Bedingungs-Kennzeichenbit gesetzt wurde, in dem ersten
Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert. Die Speicherbereiche
des EEPROM 11 können effizient genutzt werden.
-
Aus
diesem Grund wird bei der Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung
von 13 dann, wenn die Anforderung zum Auslesen des
permanenten diagnostischen Störungscodes PDTC von dem externen
Gerät 27 empfangen wird, auf das Geschichts-Kennzeichenbit
Bezug genommen. Falls das Geschichts-Kennzeichenbit gesetzt wurde,
wird der diagnostische Störungscode DTC in dem zweiten Speicherbereich
des EEPROM 11 ausgelesen und an das externe Gerät 27 ausgegeben
(Schritt S415: JA bis Schritt S420). Falls das Geschichts-Kennzeichenbit
nicht gesetzt wurde, wird der diagnostische Störungscode
DTC in dem ersten Speicherbereich des EEPROM 11 ausgelesen
und an das externe Gerät 27 ausgegeben (Schritt
S145: NEIN bis Schritt S440). Das heißt, Schritt S415 spezifiziert
bzw. bestimmt anhand des Geschichts-Kennzeichenbits den Bereich
des Speicherns des permanenten diagnostischen Störungscodes
PDTC, welches der diagnostische Störungscode DTC ist, der
erzeugt wurde, nachdem das Bedingungs-Kennzeichenbit gesetzt wurde
und welcher in Antwort auf die Anforderung zum Auslesen des permanenten
diagnostischen Störungscodes PDTC ausgelesen und ausgegeben
werden sollte.
-
Wenn
die Anforderung zum Auslesen des speziellen diagnostischen Störungscodes
DTC von dem externen Gerät 27 empfangen wird,
wird auf das Geschichts-Kennzeichenbit Bezug genommen. Falls das
Geschichts-Kennzeichenbit gesetzt wurde, wird der in dem ersten
Speicherbereich des EEPROM 11 gespeicherte diagnostische
Störungscode DTC ausgelesen und an das externe Gerät 27 ausgegeben (Schritt
S435: JA bis Schritt S440). Falls es nicht gesetzt wurde, bedeutet
das, dass der relevante diagnostische Störungscode DTC
(das heißt, der diagnostische Störungscode DTC
der Abnormalität, die vor dem Abschluss der Montage der
elektronischen Steuereinheit 1 an das Fahrzeug erfasst
wurde), nicht in dem EEPROM 11 gespeichert ist. Daher werden
die Mitteilungsdaten, die dieses angeben, an das externe Gerät 27 ausgegeben
(Schritt S435: NEIN bis Schritt S445).
-
(Sechstes Ausführungsbeispiel)
-
In
dem sechsten Ausführungsbeispiel führt die zentrale
Verarbeitungseinheit 3 eine in 14 gezeigte
Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung anstelle der in entsprechenden
Verarbeitung von 2 des ersten Ausführungsbeispiels
aus. Diese Verarbeitung von 14 wird
unabhängig von der nachstehend beschriebenen Betriebsart
ausgeführt.
-
Ferner
wird die Betriebsart der zentralen Verarbeitungseinheit 3 (der
elektronischen Steuereinheit 1) zwischen der Normalbetriebsart
zum normalen Arbeiten und einer Funktionsprüfbetriebsart
umgeschaltet. Die Funktionsprüfbetriebsart ist eine spezielle
Betriebsart, welche in der Reparaturwerkstatt oder bei dem Fahrzeughändler
verwendet wird und zum Prüfen der Funktion mit Bezug zu
der elektronischen Steuereinheit 1 bereitgestellt ist.
-
In
dieser Funktionsprüfbetriebsart werden bestimmte Lasten
(zum Beispiel Leuchten und Anzeigen usw., die auf einer Instrumentenkonsole
des Fahrzeugs bereitgestellt sind), dazu gezwungen, aufeinander
folgend zu arbeiten, um den Betrieb der Lasten zu bestätigen,
oder eine spezielle Diagnoseverarbeitung, die strikter ist als die
vorstehende Verarbeitung in Bezug auf eine Normalitätsbestimmungsanforderung.
-
Wenn
die zentrale Verarbeitungseinheit 3 einen Funktionsprüfbetriebsart-Übergangsbefehl
(einen Befehl für einen Übergang in die Funktionsprüfbetriebsart
von dem externen Gerät 27 empfängt, arbeitet
sie in der Funktionsprüfbetriebsart. Wenn eine Übergangsbedingung
für einen Übergang in die normale Betriebsart
erfüllt ist, ändert die zentrale Verarbeitungseinheit 3 ihre
Betriebsart von der Funktionsprüfbetriebsart auf die Normalbetriebsart.
-
Als
die Bedingung für einen Übergang auf die Normalbetriebsart
kann dies ein Schalten des Zündschalters aus dem AUS-Zustand
in den EIN-Zustand für eine vorbestimmte Anzahl von Malen,
welche durch das externe Gerät festgelegt wird, oder das
Empfangen eines Normalbetriebsart-Übergangsbefehls von
dem externen Gerät 27 sein. Die vorbestimmte Anzahl
von Malen des Schaltens des Zündschalters in den EIN-Zustand
kann die Anzahl von Malen des EIN-Zustands des Zündschalters
sein, welche in der Funktionsprüfbetriebsart erforderlich ist.
Diese vorbestimmte Anzahl von Malen kann durch eine zusätzliche
Anzahl von Malen (zum Beispiel eines, zwei usw.) in Anbetracht des
Fahrzeugzustands sein.
-
Aus
diesem Grund wird in dem Herstellungswerk des Fahrzeugs der Funktionsprüfbetriebsart-Übergangsbefehl
von dem externen Gerät 27 auf die elektronische
Steuereinheit 1 angewandt, wenn die elektronische Steuereinheit 1 vollständig
in das Fahrzeug verbaut ist. Folglich wird die elektronische Steuereinheit 1 zunächst
in der Funktionsprüfbetriebsart betrieben, um effizient
zu prüfen, ob es irgend eine Abnormalität gibt.
Zum Beispiel werden Leuchten, Anzeigen usw. mit den Augen geprüft,
indem sie erzwungen betrieben werden wie oben beschrieben, oder
es wird das Diagnoseergebnis der speziellen Diagnoseverarbeitung
in das externe Gerät 27 ausgelesen, um dadurch
zu prüfen, ob die Sensoren, Schalter usw. normal angeschlossen
sind und normal arbeiten.
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Falls
bestätigt wird, dass es keine Abnormalität gibt,
wird die elektronische Steuereinheit 1 durch Erfüllen
der für den Übergang in die Normalbetriebsart
erforderlichen Bedingung aus der Funktionsprüfbetriebsart
in die Normalbetriebsart geschaltet, und dann wird das Fahrzeug
aus dem Herstellungswerk ausgeliefert. Es ist wahrscheinlich, dass
dieser Vorgang bei dem Fahrzeughändler durchgeführt
wird, wenn eine ausgefallene elektronische Steuereinheit durch eine
neue ersetzt wird. Diese Inspektionsbetriebsart wird auch als eine
Werksbetriebsart bezeichnet.
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Daher
wird in der Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung von 14 die
gegenwärtige Betriebsart in Schritt S143 geprüft,
welcher anstelle von Schritt S140 (2) bereitgestellt
ist. Falls es die Funktionsprüfbetriebsart ist, wird Schritt
S150 ausgeführt. Falls es die Normalbetriebsart ist, wird
Schritt S155 ausgeführt.
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In Übereinstimmung
mit dem sechsten Ausführungsbeispiel wird dann, wenn irgend
eine Abnormalität durch die Diagnoseverarbeitung in der
Funktionsprüfbetriebsart erfasst wird, welche als vor dem Abschluss
der Montage an das Fahrzeug eintretend betrachtet wird, der diagnostische
Störungscode DTC in dem ersten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert.
Falls irgend eine Abnormalität durch die Diagnoseverarbeitung
in der Normalbetriebsart erfasst wird, welche als nach dem Abschluss
der Montage der elektronischen Steuereinheit 1 an das Fahrzeug
eintretend betrachtet wird, wird der diagnostische Störungscode
DTC als der permanente diagnostische Störungscode PDTC
in dem zweiten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert.
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Das
heißt, der diagnostische Störungscode DTC, der
in der Funktionsprüfbetriebsart vor dem Abschluss der Montage
an das Fahrzeug erzeugt wird, wird in dem ersten Speicherbereich
des EEPROM 11 gespeichert. Der diagnostische Störungscode
DTC, der in der Normalbetriebsart nach dem Beginn der Benutzung
des Fahrzeugs durch den Benutzer erzeugt wird, wird in dem zweiten
Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert. Daher wird derselbe
Vorteil wie in den vorangehenden Ausführungsbeispielen
bereitgestellt.
-
In Übereinstimmung
mit dem sechsten Ausführungsbeispiel wird, ähnlich
wie in dem ersten Ausführungsbeispiel, der permanente diagnostische
Störungscode PDTC in Antwort auf die Anforderung zum Auslesen
des permanenten diagnostischen Störungscodes PDTC von dem
externen Gerät 27 an das externe Gerät 27 ausgegeben.
Infolge dessen wird verhindert, dass der diagnostische Störungscode
DTC, welcher in der Funktionsprüfbetriebsart erzeugt wird, aber
bei der Fahrzeugwartung oder dem Reparaturprozess nicht notwendiger
Weise normal ist, an das externe Gerät 27 ausgegeben
wird und der Mechaniker des Fahrzeugs irrtümlich bestimmt,
dass das Fahrzeug eine Abnormalität aufweist. Daher braucht der
in der Funktionsprüfbetriebsart erzeugte diagnostische
Störungscode DTC nicht aus dem EEPROM 11 gelöscht
zu werden.
-
Ferner
wird, ähnlich wie in dem ersten Ausführungsbeispiel,
der in dem ersten Speicherbereich gespeicherte diagnostische Störungscode
DTC in Antwort auf die Anforderung zum Auslesen des speziellen diagnostischen
Störungscodes DTC von dem externen Gerät 27 an
das externe Gerät 27 ausgegeben wird. Infolge
dessen kann der Benutzer des externen Geräts 27 die
in der Funktionsprüfbetriebsart der elektronischen Steuereinheit 1 erfasste
Abnormalität basierend auf einem solchen diagnostischen Störungscode
DTC erkennen.
-
In
dem sechsten Ausführungsbeispiel arbeiten die Schritte
S143 bis S155 als eine Speicherbereich-Umschalteinrichtung.
-
(Siebtes Ausführungsbeispiel)
-
Das
in 15 gezeigte siebte Ausführungsbeispiel
ist eine Kombination des fünften Ausführungsbeispiels
und des sechsten Ausführungsbeispiels.
-
In
dem siebten Ausführungsbeispiel schaltet die zentrale Verarbeitungseinheit 3 die
Betriebsart zwischen der Normalbetriebsart und der Funktionsprüfbetriebsart
auf eine ähnliche Art und Weise um wie in dem sechsten
Ausführungsbeispiel. Darüber hinaus führt
die zentrale Verarbeitungseinheit 3 die Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung
von 15 anstelle der entsprechenden Verarbeitung von 12 aus.
Die Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung von 15 wird
unabhängig von der Betriebsart der zentralen Verarbeitungseinheit 3 ausgeführt.
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Bei
der Verarbeitung von 15 wird im Vergleich zu der
von 12 in Schritt S144 anstelle von Schritt S140 geprüft,
ob die Betriebsart die Funktionsprüfbetriebsart ist. Falls
sie die Funktionsprüfbetriebsart ist, wird Schritt S145
ausgeführt. Falls sie die Normalbetriebsart ist, wird Schritt
S147 ausgeführt.
-
Daher
wird dann, wenn irgend eine Abnormalität durch die Diagnoseverarbeitung
in Schritt S110 in der Funktionsprüfbetriebsart erfasst
wird (Schritt S144: JA), wird das Geschichts-Kennzeichenbit als
das Geschichtsdatum gesetzt (Schritt S145), und wird der diese Abnormalität
angebende diagnostische Störungscode DTC in dem ersten Speicherbereich
des EEPROM 11 gespeichert. (Schritt S150). Wenn irgend
eine Abnormalität durch die Diagnoseverarbeitung von Schritt
S110 in der Normalbetriebsart erfasst wird (Schritt 144: NEIN), wird
auf das Geschichts-Kennzeichenbit Bezug genommen (Schritt S147).
Falls das Geschichts-Kennzeichenbit nicht gesetzt wurde (Schritt
S147: NEIN), wird der diagnostische Störungscode DTC in
dem ersten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert (Schritt
S150). Falls das Geschichts-Kennzeichenbit gesetzt wurde (Schritt
S147: JA), wird der diagnostische Störungscode DTC in dem
zweiten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert (Schritt
S155).
-
Infolge
dessen wird dann, wenn die Abnormalität durch die Diagnoseverarbeitung
in der Funktionsprüfbetriebsart erfasst wird, der diagnostische Störungscode
DTC, der in der Funktionsprüfbetriebsart erzeugt wurde,
in dem ersten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert,
und wird der diagnostische Störungscode DTC, der in der
Normalbetriebsart nach der Funktionsprüfbetriebsart erzeugt
wurde, in dem zweiten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert,
auf eine ähnliche Art und Weise wie in dem sechsten Ausführungsbeispiel.
Falls keine Abnormalität durch die Diagnoseverarbeitung
in der Funktionsprüfbetriebsart erfasst wird, wird kein
Geschichts-Kennzeichenbit gesetzt. Daher wird der in der Normalbetriebsart
erzeugte diagnostische Störungscode DTC in dem ersten Speicherbereich
des EEPROM 11 gespeichert. Somit kann ähnlich
wie in dem fünften Ausführungsbeispiel der Speicherbereich
des EEPROM 11 effizient verwendet werden.
-
Auch
in dem siebten Ausführungsbeispiel wird die Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung von 13 ausgeführt.
Bei dieser Verarbeitung wird der Speicherbereich für den
permanenten diagnostischen Störungscode PDTC, welches der
diagnostische Störungscode DTC in der Normalbetriebsart
ist und der in Antwort auf die Anforderung zum Auslesen des permanenten
diagnostischen Störungscodes PDTC ausgegeben werden sollte,
in dem Fall des Empfangens der Anforderung zum Auslesen des permanenten
diagnostischen Störungscodes PDTC von dem externen Gerät 27 durch
das Geschichts-Kennzeichenbit in Schritt S415 bestimmt.
-
(Achtes Ausführungsbeispiel)
-
Das
achte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem ersten
Ausführungsbeispiel in den folgenden Punkten.
-
Als
das externe Gerät 27 ist eine kommerziell erhältliche
Störungsdiagnoseeinrichtung (ein Abtastgerät oder
Scan Tool) lösbar mit der Kommunikationsleitung 21 verbunden.
Dieses Abtastgerät ist mit der OBD2-Spezifikation (Code
und Standard) kompatibel.
-
Dieses
Abtastgerät wird bei zum Beispiel Fahrzeughändlern,
Reparaturwerkstätten, Wartungswerkstätten und
dergleichen mit der Kommunikationsleitung 21 verbunden,
wenn die Störungsdiagnose eines Fahrzeugs durchzuführen
ist. Das Abtastgerät hat eine ähnliche Funktion
wie das in dem ersten Ausführungsbeispiel usw. verwendete
externe Gerät 27.
-
Das
Abtastgerät ist dazu ausgelegt, automatisch einen Befehl
(einen Unterstützungsdaten-Anfragebefehl) an die elektronische
Steuereinheit 1 zu übertragen, um die Verbindung
mit dem Kommunikationsgerät bzw. -leitung 21 zu
bestätigen, wenn es mit dem Kommunikationsgerät 21 verbunden
wird. Dieser Unterstützungsdaten-Anfragebefehl dient zum Anfragen
der Art von Daten, welche die elektronische Steuereinheit 1 an
das Abtastgerät ausgeben kann. Der Unterstützungsdaten-Anfragebefehl
ist eine Serie von Daten $7DF, $01 und $00. $ ist ein Zeichen, das
angibt, dass die nachfolgenden Zahlen hexadezimal sind.
-
Wenn
die elektronische Steuereinheit 1 den Unterstützungsdaten-Anfragebefehl
empfängt, überträgt sie Daten an das
Abfragegerät, die angeben, welche Arten von Daten von ihr
selbst als Störungsdiagnosedaten verfügbar sind,
und welche an das Abtastgerät ausgegeben werden können.
Das Abtastgerät zeigt diese Arten von Daten auf seiner
Anzeige in Form einer Liste oder dergleichen an. Der Benutzer des
Abtastgeräts kann somit anhand der angezeigten Daten erkennen,
welche Arten von Diagnosedaten von der elektronischen Steuereinheit 1 erhältlich
sind.
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In
dem achten Ausführungsbeispiel führt die zentrale
Verarbeitungseinheit 3 eine in 16 gezeigte
Kennzeichenbit-Setzverarbeitung anstelle der entsprechenden Verarbeitung
von 5 aus.
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Im
Einzelnen wird in einem Schritt S315 geprüft, ob der Unterstützungsdaten-Anfragebefehl
(ein spezieller Befehl) von dem Abtastgerät empfangen wurde.
Falls ermittelt wird, dass kein solcher Anfragebefehl empfangen
wurde, wird die Kennzeichenbit-Verarbeitung beendet. Falls ein solcher
Anfragebefehl empfangen ist, wird das Bedingungs-Kennzeichenbit
eingeschaltet, um das Kennzeichenbit in den EIN-Zustand neu zu schreiben,
und wird diese Kennzeichenbitverarbeitung beendet.
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In Übereinstimmung
mit dem achten Ausführungsbeispiel wird der Unterstützungsdaten-Anfragebefehl
(der spezielle Befehl) von dem Abtastgerät als eine Anweisung
zum Umschalten des Speicherbereichs des diagnostischen Störungscodes
DTC auf ähnliche Art und Weise wie die Dienstbeginndaten des
Datenzentrums 31 in dem ersten Ausführungsbeispiel
verwendet.
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Ferner
kann auch dann, wenn die elektronische Steuereinheit 1 durch
eine neue elektronische Steuereinheit ersetzt wird, nachdem das
Fahrzeug 35 auf einen Markt verschifft wurde oder das Fahrzeug 35 von
dem Herstellungswerk ausgeliefert wurde, ohne den Speicherbereich
zum Speichern des diagnostischen Störungscodes DTC in dem
EEPROM 11 von dem ersten Speicherbereich auf den zweiten Speicherbereich
umzuschalten, der Speicherbereich für den diagnostischen
Störungscode DTC durch Anschließen des Abtastgeräts
an die elektronische Steuereinheit 1 von dem ersten Speicherbereich
auf den zweiten Speicherbereich umgeschaltet werden.
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Folglich
kann, unmittelbar bevor das mit einer neuen Austausch-Elektroniksteuereinheit
ausgerüstete Fahrzeug 35 oder ein brandneues Fahrzeug, das
soeben von dem Herstellungswerk ausgeliefert wurde, von einem Benutzer
benutzt wird, der Speicherbereich zum Speichern des diagnostischen Störungscodes
DTC in dem EEPROM 11 leicht von dem ersten Speicherbereich
auf den zweiten Speicherbereich umgeschaltet werden.
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Durch
einfaches Verbinden des Abtastgeräts mit der Kommunikationsleitung 21 des
Fahrzeugs ohne spezielle zusätzliche Manipulationen kann
der Speicherbereich umgeschaltet werden. Infolge dessen wird verhindert,
dass das Umschalten des Speicherbereichs für den diagnostischen
Störungscode DTC aufgrund des Vergessens oder Fehlschlagens
der Manipulation nicht durchgeführt wird.
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(Neuntes Ausführungsbeispiel)
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Das
neunte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem ersten
Ausführungsbeispiel in den folgenden Punkten.
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In
diesem Ausführungsbeispiel wird jeder Speicherbereich des
EEPROM 11 zum Speichern des diagnostischen Störungscodes
DTC als EEPROM-Bereiche (0) bis (*) angegeben, wie in 17B gezeigt ist. ”*” ist eine
ganze Zahl, welche um 1 kleiner ist als die Gesamtanzahl bzw. die
Anzahl gesamter Speicherbereiche des EEPROM.
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Wie
in 17A gezeigt ist, wird ein Benutzungsbereichstatus,
welcher den Speicherbereich des diagnostischen Störungscodes
DTC angibt, in einem vorbestimmten Speicherbereich des EEPROM 11 gespeichert.
Zum Beispiel gibt dann, wenn die Benutzungsbereichstatuswerte 0
und 1 sind, dieses an, dass der EEPROM-Bereich (0) und der EEPROM-Bereich
(1) zum Speichern des diagnostischen Störungscodes DTC
dienen. Der Anfangswert des Benutzungsstatuswerts zur Zeit des Abschlusses
der Herstellung der elektronischen Steuereinheit ist 0.
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Die
zentrale Verarbeitungseinheit 3 ist dazu ausgelegt, den
Benutzungsbereichstatuswert in Antwort auf einen Umschaltbefehl
von dem externen Gerät zu ändern. Im Einzelnen überträgt
das externe Gerät 27 den Umschaltbefehl an die
elektronische Steuereinheit 1, wenn ein vorbestimmter Vorgang durchgeführt
wird. Die zentrale Verarbeitungseinheit 3 prüft,
ob der Umschaltbefehl von dem externen Gerät empfangen
wurde. Die zentrale Verarbeitungseinheit 3 erhöht
den Benutzungsbereichstatuswert um 1.
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Die
zentrale Verarbeitungseinheit 3 führt ferner eine
in 18 gezeigte Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung
anstelle der entsprechenden Verarbeitung von 2 aus. Bei
der Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung von 18 werden
Schritte S160 und S170 anstelle der Schritte S140 bis S155 von 2 ausgeführt.
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Im
Einzelnen wird in dem auf Schritt S130 folgenden Schritt S160 der
Benutzungsbereichstatus in Schritt S160 gelesen. In dem folgenden
Schritt S170 wird der diagnostische Störungscode DTC entsprechend
zu dem durch die vorliegende Diagnoseverarbeitung (Schritt S110)
als abnormal bestimmten Element in einem EEPROM-Bereich aus den
EEPROM-Bereichen (0) bis (*) gespeichert, der durch den Benutzungsbereichstatus
angegeben wird, und dadurch die Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung
beendet.
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Bei
der Diagnoseergebnis-Speicherverarbeitung von 18 wird
auf kein Bedingungs-Kennzeichenbit Bezug genommen, und daher führt
die zentrale Verarbeitungseinheit 3 die Kennzeichenbit-Setzverarbeitung
von 5 nicht aus.
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In Übereinstimmung
mit dem neunten Ausführungsbeispiel kann durch Übertragen
des Umschaltbefehls von dem externen Gerät 27 der Speicherbereich
des EEPROM 11 zum Speichern des diagnostischen Störungscodes
DTC sequentiell in der Reihenfolge EEPROM-Bereich (0), EEPROM-Bereich
(1), EEPROM-Bereich (2) und dergleichen geändert werden.
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In Übereinstimmung
mit dem neunten Ausführungsbeispiel wird zu dem vorbestimmten
bestimmten Zeitpunkt zwischen dem Abschluss der Montage der elektronischen
Steuereinheit 1 an das Fahrzeug und der Auslieferung des
Fahrzeugs (zum Beispiel zur Zeit des Abschlusses der Herstellung oder
der Auslieferung des Fahrzeugs) in dem Fahrzeugherstellerwerk der
Umschaltbefehl von dem externen Gerät 27 auf die
elektronische Steuereinheit 1 angewandt, um den Benutzungsbereichstatuswert von
0 auf 1 zu aktualisieren, und wird der Benutzungsbereichstatuswert
von 0 auf 1 aktualisiert. Folglich wird der Speicherbereich für
den diagnostischen Störungscode DTC von dem EEPROM-Bereich
(0) auf den EEPROM-Bereich (1) umgeschaltet. Infolge dessen wird
der diagnostische Störungscode DTC, der vor der Auslieferung
des Fahrzeugs aus dem Herstellungswerk erzeugt wurde, in dem EEPROM-Bereich
(0) gespeichert, und wird der diagnostische Störungscode
DTC, der nach dem Beginn der Benutzung des Fahrzeugs durch den Benutzer
in dem EEPROM-Bereich (1) gespeichert.
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In Übereinstimmung
mit dem neunten Ausführungsbeispiel ist das externe Gerät 27 dazu
ausgelegt, den Umschaltbefehl an die elektronische Steuereinheit 1 zu übertragen,
um den Benutzungsbereichstatuswert von 1 auf 2 zu aktualisieren,
wenn das von der zentralen Verarbeitungseinheit 3 auszuführende
Programm neu geschrieben wird, nachdem das Fahrzeug aus dem Herstellungswerk
ausgeliefert wurde. Infolge dessen wird der Speicherbereich für
den diagnostischen Störungscode DTC von dem EEPROM-Bereich
(1) auf den EEPROM-Bereich (2) umgeschaltet. Daher kann der diagnostische
Störungscode DTC, der durch das neue Programm nach dem
Neuschreiben in dem EEPROM-Bereich (2) gespeichert werden, welcher
von dem EEPROM-Bereich (1) getrennt ist, der den diagnostischen
Störungscode DTC speichert, der durch das alte Programm
vor dem Neuschreiben erzeugt wurde.
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Die
zentrale Verarbeitungseinheit 3 führt somit die
in 19 gezeigte Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung
anstelle der entsprechenden Verarbeitung von 6 aus.
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Bei
der Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung von 19 wird
in einem Schritt S510 geprüft, ob die Anforderung zum Auslesen
des permanenten diagnostischen Störungscodes PDTC von dem
externen Gerät 27 empfangen wurde. Falls ermittelt
wird, dass die Anforderung zum Auslesen des permanenten diagnostischen
Störungscodes PDTC empfangen wurde, wird in einem Schritt
S520 geprüft, ob der Benutzungsbereichstatuswert 0 ist.
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Falls
der Statuswert 0 ist, bedeutet dies, dass das mit der elektronischen
Steuereinheit 1 ausgerüstete Fahrzeug noch nicht
aus dem Herstellungswerk ausgeliefert wurde und daher kein diagnostischer
Störungscode DTC wurde, nachdem der Benutzer damit begann,
das Fahrzeug zu benutzen. Daher werden Mitteilungsdaten, die kein
diagnostischer Störungscode DTC angeben, das heißt,
dass es keinen diagnostischen Störungscode DTC gibt, der
in Antwort auf die Anforderung zum Auslesen des permanenten diagnostischen
Störungscodes PDTC zu übertragen ist, in einem
Schritt S530 an das externe Gerät 27 übertragen
und damit die Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung beendet.
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Falls
ermittelt wird, dass der Benutzungsbereich-Statuswert nicht 0 ist,
wird der diagnostische Störungscode DTC, der in dem EEPROM-Bereich gespeichert
ist, der durch den Statuswert unter den EEPROM-Bereichen (0) bis
(*) angegeben wird, in einem Schritt S540 ausgelesen und an das
externe Gerät 27 übertragen und damit
die Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung beendet.
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Somit
wird dann, wenn die elektronische Steuereinheit 1 die Anforderung
zum Auslesen des permanenten diagnostischen Störungscodes
PDTC empfängt, nachdem das Fahrzeug aus dem Werk ausgeliefert
wurde, wird der diagnostische Störungscode DTC aus dem
EEPROM-Bereich ausgelesen, der als der Speicherbereich für
den diagnostischen Störungscode DTC zu diesem Zeitpunkt
angegeben ist, und als der permanente diagnostische Störungscode
PDTC an das externe Gerät 27 übertragen.
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Falls
in Schritt S510 ermittelt wird, dass die Anforderung zum Auslesen
des permanenten diagnostischen Störungscodes PDTC nicht
empfangen wurde, wird in einem Schritt S550 geprüft, ob
die Anforderung zum Auslesen des speziellen diagnostischen Störungscodes
DTC von dem externen Gerät empfangen wurde. Falls in Schritt
S150 ermittelt wird, dass die Anforderung zum Auslesen des speziellen diagnostischen
Störungscodes DTC nicht empfangen wurde, wird diese Abnormalitätsinformation-Ausgabeverarbeitung
beendet. Falls ermittelt wird, dass die Anforderung zum Auslesen
des speziellen diagnostischen Störungscodes DTC empfangen
wurde, wird der in dem EEPROM-Bereich (0) gespeicherte diagnostische
Störungscode DTC in einem Schritt S560 ausgelesen und an
das externe Gerät 27 übertragen und dadurch
die Abnormalitätsdaten-Ausgabeverarbeitung beendet. Dieser
diagnostische Störungscode DTC in dem EEPROM-Bereich (0)
ist der diagnostische Störungscode DTC, welcher erzeugt wurde,
bevor das Fahrzeug aus dem Herstellungswerk ausgeliefert wurde,
und entspricht einer Abnormalität, die bei der Montagearbeit
der elektronischen Steuereinheit 1 an das Fahrzeug erfasst
wurde.
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Das
neunte Ausführungsbeispiel stellt den ähnlichen
Vorteil wie das erste Ausführungsbeispiel bereit. In dem
neunten Ausführungsbeispiel arbeiten die Schritt 2 S160
und S170 als eine Abnormalitätsdaten-Halteeinrichtung.
Der Benutzungsbereichstatus entspricht Ermittlungs- bzw. Bestimmungsdaten.
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Falls
es wahrscheinlich ist, dass die Betriebsart der elektronischen Steuereinheit 1 nach
der Auslieferung aus dem Herstellerwerk auf die Funktionsprüfbetriebsart
geändert wird, kann die folgende Modifikation implementiert
werden.
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(Erste Modifikation)
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Als
die erste Modifikation wird der Benutzungsbereichstatuswert automatisch
um 1 erhöht, wenn die Betriebsart von der Normalbetriebsart
auf die Funktionsprüfbetriebsart umgeschaltet wird. Ferner
wird dann, wenn die Betriebsart aus der Funktionsprüfbetriebsart
in die Normalbetriebsart zurückkehrt bzw. zurückgebracht
wird, der Benutzungsstatuswert der Funktionsprüfbetriebsart
in einem vorbestimmten Bereich R des EEPROM 11 gespeichert, und
wird der Benutzungsbereichstatuswert auf den vorangehenden Wert,
der vor dem Umschalten auf die Funktionsprüfbetriebsart
vorlag, zurückgeführt bzw. zurückgebracht.
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Wenn
danach der Umschaltbefehl von dem externen Gerät 27 empfangen
wird, zum Beispiel wenn das Programm der elektronischen Steuereinheit 1 neu
geschrieben wird, wird der Benutzungsbereichstatuswert auf einen
minimalen bzw. kleinsten Wert geändert, welcher ein anderer
ist als der Wert der Funktionsprüfbetriebsart, der in dem
vorbestimmten Bereich R gespeichert ist, und ein Minimum unter Werten
größer als der gegenwärtige Wert. Zum
Beispiel wird der Benutzungsbereichstatuswert von 2 auf 4 geändert,
falls der gegenwärtige Wert des Benutzungsbereichstatus
2 ist und der in dem vorbestimmten Bereich R gespeicherte Wert 3
ist.
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Darüber
hinaus ist die zentrale Verarbeitungseinheit 3 dazu ausgelegt,
den diagnostischen Störungscode DTC in einem Schritt S540
in 19 auszulesen und ihn an das externe Gerät
auszugeben. Dieser diagnostische Störungscode DTC ist in dem
EEPROM-Bereich gespeichert, der durch einen Wert angegeben wird,
welcher ein andere ist als der in dem vorbestimmten Bereich R gespeicherter
Wert und ein Maximum unter Werten von bereits festgelegten Benutzungsbereichstatus(werten).
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Die
zentrale Verarbeitungseinheit 3 ist dazu ausgelegt, den
diagnostischen Störungscode DTC aus dem EEPROM-Bereich
(0) in einem Schritt S560 in 19 auszulesen
und ihn an das externe Gerät 27 zu übertragen,
falls kein Wert in dem vorbestimmten Bereich R gespeichert ist.
Falls irgend ein Wert in dem vorbestimmten Bereich R gespeichert
ist, wird der diagnostische Störungscode DTC aus dem EEPROM-Bereich
ausgelesen, der durch einen solchen Wert angegeben wird (und ebenfalls
aus dem EEPROM-Bereich (0)), und an das externe Gerät 27 übertragen.
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Die
zentrale Verarbeitungseinheit 3 kann auch dazu ausgelegt
sein, automatisch den Benutzungsbereichstatuswert um 1 zu erhöhen,
wenn die Betriebsart aus der Funktionsprüfbetriebsart in
die Normalbetriebsart zurückgeführt wird, ohne
ihn auf den vorangehenden Wert zurückzubringen, der vor dem
Umschalten auf die Funktionsprüfbetriebsart vorlag. Die Änderung
des Benutzungsbereichstatus zur Zeit des Umschaltens der Betriebsart
braucht nicht automatisch durchgeführt zu werden, aber
kann durch Erzeugen des Umschaltbefehls von dem externen Gerät 27 aus
durchgeführt werden.
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(Zweite Modifikation)
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Die
zentrale Verarbeitungseinheit 3 kann dazu ausgelegt sein,
den Benutzungsbereichstatuswert zur Zeit des Umschaltens von der
Normalbetriebsart auf die Funktionsprüfbetriebsart automatisch
auf 0 festzulegen, und danach zur Zeit des Zurückkehrens
aus der Funktionsprüfbetriebsart in die Normalbetriebsart
den Statuswert auf den vorangehenden Wert zurückzubringen,
der vor dem Umschalten auf die Funktionsprüfbetriebsart
vorlag. Der Statuswert kann auf einen Wert festgelegt werden, welcher
um 1 größer ist als der vorangehende Wert.
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(Dritte Modifikation)
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Bei
der dritten Modifikation, welche eine Modifikation des neunten Ausführungsbeispiels
ist, ist das externe Gerät 27 dazu ausgelegt,
an die elektronische Steuereinheit 1 einen Umschaltbefehl
einschließlich eines Werts, der durch einen beliebigen von
0 bis * angegeben wird, mittels einem externen Vorgang zu übertragen.
Die zentrale Verarbeitungseinheit 3 ist dazu ausgelegt,
den Benutzungsbereichstatuswert auf den durch den empfangenen Umschaltbefehl
angegebenen Wert festzulegen, wenn ermittelt wird, dass der Umschaltbefehl
empfangen wurde.
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Das
heißt, es ist möglich, den Benutzungsbereichstatuswert
(den EEPROM-Bereich, in welchem der diagnostische Störungscode
DTC zu speichern ist) durch den Umschaltbefehl von dem externen
Gerät zu ändern.
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Auch
in diesem Beispiel wird der Benutzungsbereichstatuswert zu dem bestimmten
Zeitpunkt (Abschluss der Herstellung oder Auslieferung des Fahrzeugs)
in dem Fahrzeugherstellungswerk in Antwort auf den Umschaltbefehl
von dem externen Gerät 27 an die elektronische
Steuereinheit 1 von 0 auf 1 geändert. Falls das
Programm der elektronischen Steuereinheit 1 danach neu
geschrieben wird, wird der Benutzungsbereichstatuswert von 1 auf
2 geändert.
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Falls
es wahrscheinlich ist, dass die Betriebsart der elektronischen Steuereinheit 1 auf
die Funktionsprüfbetriebsart umgeschaltet wird, nachdem
das Fahrzeug auf den Markt gebracht wurde, wird der Benutzungsbereichstatuswert
in Antwort auf den Umschaltbefehl von dem externen Gerät 27 an die
elektronische Steuereinheit 1 auf 0 geändert. Wenn
die Betriebsart in die Normalbetriebsart zurückgeführt
wird, wird der Statuswert in Antwort auf den Umschaltbefehl von
dem externen Gerät 27 an die elektronische Steuereinheit 1 auf
den vorangehenden Wert, der vor der Änderung auf 0 vorlag,
oder auf den Wert, der um 1 größer ist als der
vorangehende Wert, zurückgebracht.
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Falls
die zentrale Verarbeitungseinheit 3 dazu ausgelegt ist,
den Benutzungsbereichstatuswert in Antwort auf die Anforderung des
externen Geräts 27 an das externe Gerät 27 auszugeben,
kann der gegenwärtige Wert des Benutzungsbereichstatus in
der elektronischen Steuereinheit 1 von dem externen Gerät 27 leicht
und sicher erkannt werden.
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Die
Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele
und Modifikationen beschränkt, sondern kann auf viele andere
Arten und Weisen implementiert werden.
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Zum
Beispiel braucht der in dem EEPROM 11 als nicht-permanenter
diagnostischer Störungscode PDTC gespeicherte diagnostische
Störungscode DTC auch dann nicht ausgelesen zu werden, wenn
die spezielle Anforderung zum Auslesen von dem externen Gerät 27 empfangen
wird. Ein solcher gespeicherter diagnostischer Störungscode
DTC, welcher kein permanenter diagnostischer Störungscode
PDTC ist, kann durch Trennen oder Entfernen des EEPROM 11 von
der elektronischen Steuereinheit 1 direkt aus dem EEPROM 11 ausgelesen
werden.
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Es
ist möglich, den in dem ersten Speicherbereich des nichtflüchtigen
Speichers (EEPROM 11) gespeicherten diagnostischen Störungscode
DTC zur Zeit des Umschaltens oder nach dem Umschalten des Speicherbereichs
zum Speichern des diagnostischen Störungscodes DTC zu löschen,
um den diagnostische Störungscode DTC aus dem ersten Speicherbereich
in den zweiten Speicherbereich des nichtflüchtigen Speichers
zu speichern und dadurch die für den diagnostischen Störungscode
DTC erforderlichen Speicherbereiche zu verringern.
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Der
nichtflüchtige Speicher wird normalerweise dazu verwendet,
nicht nur den diagnostischen Störungscode DTC (permanenten
diagnostischen Störungscode PDTC), sondern auch andere
Daten, die kontinuierlich beibehalten werden sollten, zu speichern.
Solche anderen Daten beinhalten einen Lernwert für die
Motorsteuerung, oder eine Zertifizierungsnummer oder ein persönliche
Identifikationsnummer eines Fahrzeugsicherheitssystems und dergleichen.
Der erste Speicherbereich des nichtflüchtigen Speichers
kann am effizientesten nach dem Umschalten des Speicherbereichs
genutzt werden.
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Wie
vorstehend beschrieben wurde, führt eine elektronische
Steuereinheit 1 eine Selbstdiagnose in einem Schritt S110
auf der Grundlage von Signalen durch, die von verschiedenen Sensoren
empfangen wurden, und speichert Abnormalitätsdaten DTC
in einem EEPROM 11, wenn eine Abnormalität erfasst
wird. Die Abnormalitätsdaten DTC werden in einem ersten
Speicherbereich und einem zweiten Speicherbereich des EEPROM gespeichert,
falls ein in dem EEPROM gespeichertes Bedingungsflag auf EIN bzw.
auf AUS gesetzt ist. Das Bedingungsflag wird aus dem AUS-Zustand
(Anfangswert) auf den EIN-Zustand gesetzt, wenn Dienstbeginndaten
von einem Telematikdienstezentrum in einem Zeitraum von dem Abschluss
der Montage der elektronischen Steuereinheit an das Fahrzeug bis
zu dem Benutzungsbeginn des Fahrzeugs durch einen Benutzer empfangen
werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - JP 2006-291730
A [0005]