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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Anordnen von Solarmodulen.
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Eine
derartige Vorrichtung ist aus der
EP 857926 B1 bekannt. Sie weist ein Bodenteil,
eine Rückwand, eine Frontwand und zwei Seitenwände auf.
Dabei ist die Frontwand niederer als die Rückwand ausgeführt,
so dass ein an der Oberseite der Vorrichtung befestigtes Solarmodul
unter einem Neigungswinkel gegenüber dem Bodenteil angeordnet ist.
Der Neigungswinkel hängt von dem Höhenunterschied
zwischen der Rückwand und der Frontwand ab und beträgt
typischerweise zwischen 10° und 80°. Die Vorrichtung
eignet sich insbesondere zum Anordnen von Solarmodulen auf Gebäuden
mit Flachdächern oder auf einem sonstigen flachen Untergrund, beispielsweise
einem Platz, einer Wiese oder einem Feld. Hierzu zählen
grundsätzlich alle Flächen, die Bestandteil einer
Landschaft sind. Zum Anordnen mehrerer Solarmodule werden mehrere
Vorrichtungen nebeneinander aufgestellt.
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Solarmodule
umfassen sowohl Fotovoltaikmodule und Solargeneratoren als auch
Solarkollektoren. Fotovoltaikmodule und Solargeneratoren wandeln
das Licht der Sonne in elektrische Energie um. Hierzu weisen sie
mehrere Solarzellen auf. Im Unterschied dazu werden Sonnenkollektoren
oder Solarkollektoren in thermischen Solaranlagen eingesetzt, um
ein Übertragungsmedium oder ein Wärmeträger, beispielsweise
Wasser oder Öl mittels der einfallenden Sonnenstrahlung
aufzuheizen und den aufgeheizten Wärmeträger aus
dem Kollektor abzuführen. Der Wirkungsgrad des Solarmoduls
hängt unter anderem von dem Winkel ab, unter dem es gegen
die einfallende Sonnenstrahlung ausgerichtet ist. Bei Flachdächern
oder Dächern mit geringer Neigung ist daher darauf zu achten,
dass die Solarmodule mittels einer Vorrichtung derart ausgerichtet
sind, dass der Einfallswinkel der Sonnenstrahlen 90° oder
näherungsweise 90° beträgt. Da der Einfallswinkel
vom Breitengrad des betreffenden Ortes abhängt, ist der Neigungswinkel
der Solarmodule oder Sonnenkollektoren ebenfalls vom Breitengrad
abhängig. Um die Solarmodule unter einer Neigung anzuordnen
ist aus der Druckschrift
EP
857926 B1 ein wannenförmiger Behälter
bekannt, bei dem die Seitenwände die Rückwand
mit der Frontwand verbinden und von der Rückwand zur Frontwand
schräg abfallen. Die nach oben weisenden Seiten der Rückwand,
der Frontwand und der Seitenwände sind abgekantet und bilden
eine Auflagefläche für das Solarmodul.
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Als
nachteilig erweist sich hierbei, dass die Solarmodule die nach oben
offene Seite des wannenförmigen Behälters der
Vorrichtung abdecken, so dass nahezu keine Luft in das Innere des
Behälters eindringen kann. Eine Belüftung der
Rückseite der Solarmodule wird damit verhindert. Darüber
hinaus trocknet Flüssigkeit, welche in Form von Regen oder Schnee
in das Innere des Behälters eindringt, schlecht ab. Außerdem
bildet die Vorrichtung zusammen mit den Solarmodulen eine Angriffsfläche
für den Wind. Ferner hat die Vorrichtung den Nachteil, dass
sie aufgrund der gegenüber der Frontwand hohen Rückwand
beim Transport und der Lagerung viel Platz beansprucht.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Anordnen
von Solarmodulen zur Verfügung zu stellen, die eine Belüftung
der Rückseite der Solarmodule sowie das Eindringen von
Luft in den Behälter der Vorrichtung ermöglicht, und
die ein geringes Baumaß aufweist.
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Die Erfindung und ihre Vorteile
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit einem Behälter
und mindestens einem Stützelement ausgestattet ist, welche
lösbar miteinander verbunden sind. Der nach oben offene Behälter
dient zur Aufnahme von Schüttgut oder Stückgut
als Beschwerung der Vorrichtung und nimmt über eine Steckverbindung
das Stützelement auf. Der Behälter weist ein Bodenteil
und ein umlaufendes Seitenteil an dem Bodenteil auf. Das Stützelement
kann in eine Aufnahme des Bodenteils oder des Seitenteils eingesteckt
und damit lösbar mit dem Behälter verbunden werden.
Für den Transport und die Lagerung wird das Stützelement
aus der Aufnahme herausgenommen. Zum Anordnen eines Solarmoduls
wird das Stützelement in die Aufnahme gesteckt und gegebenenfalls
zusätzlich mit Schrauben oder Nieten an dem Behälter
befestigt. Das Stützelement trägt das Gewicht
des Solarmoduls, der Behälter nimmt die der Beschwerung
dienenden Füllstoffe auf. Damit erfüllen der Behälter
und das Stützelement unterschiedliche Anforderungen.
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Das
Stützelement weist mindestens einen unter einer Neigung
gegen die Horizontale verlaufenden Auflageabschnitt auf, welcher
eine Auflage für das Solarmodul oder für eine
Befestigungseinrichtung des Solarmoduls bildet. Auf diesen Abschnitt kann
entweder das Solarmodul oder eine Befestigungseinrichtung des Solarmoduls
gelegt werden. Zur Befestigung eignen sich beispielsweise Leisten aus
Metall.
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Bei
dem Behälter und dem Stützelement handelt es sich
um Kunststoffformteile, die beispielsweise durch Spritzguß,
Tiefziehen, Rotation oder Glasverfahren hergestellt werden. Die
Vorrichtung weist damit für die Anordnung der Solarmodule
eine hohe Stabilität und für den Transport und
die Lagerung ein geringes Gewicht auf. Ferner kann die Vorrichtung
kostengünstig hergestellt werden.
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Der
Behälter kann entweder mit einem runden oder eckigen Bodenelement
ausgestattet sein. Bei einem runden Bodenelement ist das Seitenteil umlaufend
und nicht in einzelne Abschnitte unterteilt. Bei einem eckigen Bodenelement
weist das Seitenteil mehrere Abschnitte auf, die den Behälter
nach vorne, hinten und zur Seite begrenzen. Dabei kann es sich zum
Beispiel um eine Rückwand, eine Frontwand und zwei Seitenwände
handeln. Die Höhe des Seitenteils kann nach allen Seiten
gleich sein. Sie ist bevorzugt so hoch, dass eine für die
Beschwerung der Vorrichtung ausreichende Menge an Stück-
oder Schüttgut, wie zum Beispiel Sand, Kies, Steine, Erde oder
Steinplatten, in den Behälter aufgenommen werden kann.
Da das Seitenteil mit Ausnahme der Füllstoffe keine Last
und kein Gewicht aufnimmt, werden an es keine besondere Anforderungen
gestellt. Das Seitenteil kann nach außen geneigt sein,
so dass mehrere Behälter beim Stapeln schachtelbar sind.
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Bodenteil
und Seitenteil können eine geschlossene Oberfläche
aufweisen oder mit Öffnungen ausgestattet sein.
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Bei
dem Stützelement kann es sich um ein Bauteil handeln, das
aus einer Platte besteht, die an den Seiten mit einer umlaufenden
Schürze ausgestattet ist. Die Schürze verleiht
dem Bauteil zusätzliche Stabilität und bildet
außerdem die Auflageabschnitte. Sie verläuft bevorzugt
senkrecht zur Platte. In dem in den Behälter eingebauten
Zustand ist die Platte bevorzugt vertikal ausgerichtet. Zum Transport und
zur Lagerung ist das Stützelement bevorzugt mit der Platte parallel
zum Bodenteil ausgerichtet. Auf diese Weise kann es in den Behälter
aufgenommen werden, ohne dass es dabei viel Platz beansprucht.
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Die
Vorrichtung hat den Vorteil, dass der Behälter und das
Stützelement das Eindringen von Luft an allen Seiten erlaubt
und damit die Belüftung der Rückseite eines Solarmoduls
erlaubt.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Aufnahme
durch eine Vertiefung in dem Bodenteil und/oder in dem Seitenteil
gebildet. In bevorzugter Weise wird die Vertiefung durch eine oder
mehrere der Versteifung des Behälters dienenden Stegen
oder Verstärkungsrippen begrenzt.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das
Stützelement eine zu den Seiten geschlossene Oberfläche
auf. Dies sorgt für eine hohe Stabilität. Außerdem
kann das Stützelement durch Tiefziehen in einem Arbeitsgang
hergestellt werden.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
Stützelement mit zwei Auflageabschnitten und einem zwischen
den beiden Auflageabschnitten angeordneten dritten Abschnitt ausgestattet.
Dabei ist die Neigung gegen die Horizontale bei beiden Auflageabschnitten
gleich. In bevorzugter Weise ist das Niveau des einen Auflageabschnitts
höher als das Niveau das anderen. Auf diese Weise wird
die Neigung des Solarmoduls gegen die Horizontale begünstigt.
Darüber hinaus spannen die Auflageabschnitte vorteilhafterweise
eine gemeinsame Ebene auf.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
Stützelement mit einem dritten Abschnitt zwischen den beiden
Auflageabschnitten ausgestattet. Die Höhe des Stützelements in
dem dritten Abschnitt ist zumindest teilweise gleich oder kleiner
ist als die Höhe des Auflageabschnitts mit der geringeren
Höhe. In dem dritten Abschnitt reicht die nach oben weisende
Seite des Stützelements nicht bis an die Ebene heran, die
die beiden Auflageabschnitte aufspannen. Die nach oben weisende
Seite ist unterhalb dieser Ebene. Es entsteht damit eine Öffnung
zwischen dem Stützelement und einem auf dem Stützelement
angeordneten Solarmodul. Dadurch kann auch an dem Stützelement
die Rückseite des Solarmoduls belüftet werden.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das
umlaufende Seitenteil des Behälters eine einheitliche Höhe
gegenüber dem Bodenteil auf.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung stimmt
die Form der Aufnahme in dem Bodenteil und/oder in dem Seitenteil
qualitativ mit der Form des Teils des Stützelements überein, der
in die Aufnahme steckbar ist. Damit kann das Stützelement
in die Aufnahme eingepasst und in dieser gehalten werden.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die
Aufnahme an dem dem Seitenteil zugewandten Rand des Bodenteils angeordnet.
In diesem Fall sind bevorzugt zwei Stützelemente an einander
gegenüberliegenden Seiten des Behälters angeordnet.
Die beiden Stützelemente weisen dann den größtmöglichen
Abstand zueinander auf.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die
Höhe des Stützelements kleiner ist als die Länge
des Behälters und/oder die Breite des Behälters.
Ferner ist die Länge des Stützelements kleiner
als die Breite des Behälters und die Breite des Stützelements
kleiner als die Höhe des Behälters. Dadurch wird
erreicht, dass das Stützelement nach dem Entfernen aus
der Vertiefung der Behälters mit veränderter Ausrichtung
auf das Bodenteil des Behälters gelegt werden kann. Dies
erleichtert den Transport und die Lagerung der Vorrichtung.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der
nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen
zu entnehmen.
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Zeichnung
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In
der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung dargestellt. Es zeigen:
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1 perspektivische
Darstellung der Vorrichtung mit Behälter und Stützelementen,
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2 Vorrichtung
gemäß 1 in einer Ansicht von vorne,
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3 Vorrichtung
gemäß 1 in einer Ansicht von oben,
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4 Vorrichtung
gemäß 1 in einer Ansicht von der Seite,
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5 Schnitt
durch die Vorrichtung gemäß 3 entlang
der in 3 mit A-A gekennzeichneten Ebene,
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6 Schnitt
durch die Vorrichtung gemäß 3 entlang
der in 3 mit B-B gekennzeichneten Ebene,
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7 Schnitt
durch die Vorrichtung gemäß 3 entlang
der in 3 mit D-D gekennzeichneten Ebene.
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Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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In
den 1 bis 7 ist eine Vorrichtung zum Anordnen
von Solarmodulen in verschiedenen Ansichten dargestellt. Die Vorrichtung
weist einen Behälter 1 mit einem Bodenteil 2 und
einem umlaufenden Seitenteil 3 auf. Das Seitenteil 3 besteht
aus vier Abschnitten. Ein erster Abschnitt weist nach vorne, ein
zweiter Abschnitt nach hinten und ein dritter und vierter Abschnitt
zu den beiden Seiten. Die Abschnitte können auch als Rückwand,
Frontwand und Seitenwände bezeichnet werden. In dem Behälter sind
zwei Stützelemente 4 angeordnet. Sie sind in zwei
Vertiefungen 8 des Behälters 1 gesteckt.
Die Vertiefung erstreckt von dem nach hinten abweisenden Abschnitt
des Seitenteils 3 über den Bodenteil 2 bis
zu dem nach vorne weisenden Abschnitt des Seitenteils 3.
Die Vertiefung 8 wird durch einen der Versteifung des Behälters 1 dienenden
Steg 9 begrenzt. Der Behälter 1 weist
insgesamt neun derartiger Stege 9 auf. Sie erstrecken sich
jeweils von der Rückwand über das Bodenteil bis
zu Frontwand.
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Jedes
der beiden Stützelemente 4 ist mit zwei Auflageabschnitten 5 und 6 ausgestattet.
Die beiden Auflageabschnitte 5 und 6 haben dieselbe Neigung
gegen die Horizontale und spannen eine gemeinsame Ebene auf. Die
beiden Auflageabschnitte 6 der beiden Stützelemente 4 können über
eine Leiste miteinander verbunden werden. Entsprechendes gilt für
die beiden Auflageabschnitte 5 der beiden Stützelemente 4.
Diese Leisten sind in der Zeichnung nicht dargestellt. Auf den Leisten
können anschließend die Solarmodule montiert werden.
Die Solarmodule sind ebenfalls nicht in der Zeichnung dargestellt. Um
die Leisten gegen ein Abrutschen an den Auflageabschnitten 5 und 6 zu
sichern, sind die Auflageabschnitte 5 und 6 an
ihrer nach unten weisenden Seite mit jeweils einer erhöhten
Stufe 10 ausgestattet. Ferner können die Leisten
mit den Stützelementen 4 im Bereich der Auflageabschnitte 5 und 6 verschraubt werden.
Hierzu können die Stützelemente mit Öffnungen
ausgestattet sein, die in der Zeichnung nicht dargestellt sind.
Die Höhe der Auflageabschnitte 5 gegenüber
dem Bodenteil 2 in der in Zeichnung dargestellten aufgerichteten
Position der Stützelemente ist größer
als die Höhe der Auflageabschnitte 6. Dieses unterschiedliche
Niveau sorgt zusammen mit der Neigung der Auflageabschnitte 5 und 6 dafür,
dass ein auf den Stützelementen angeordnetes Solarmodul
gegen die Horizontale geneigt ist. Die Neigung entspricht dabei
der Neigung der Auflageabschnitte.
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Die
beiden Stützelemente 4 weisen zwischen den Auflageabschnitten 5 und 6 einen
dritten Abschnitt 7 auf. In diesem Abschnitt fällt
das Niveau des Auflageabschnitts 5 bis zu dem Niveau des
Auflageabschnittes 6 ab. Der Verlauf ist dabei gekrümmt. Diese
Form der Stützelemente sorgt dafür, dass ein auf
den Stützelementen montiertes Solarmodul an seiner Rückseite
nicht nur von vorne und von hinten, sondern auch seitlich belüftet
wird. Eine derartige Belüftung ist für das einwandfreie
Funktionieren der Solarmodule wichtig.
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Aus
der Zeichnung ergibt sich, dass das Seitenteil 3 in allen
Abschnitten dieselbe Höhe aufweist. Da es nach außen
geneigt ist, können mehrere Behälter 1 nach
Entfernen der Stützelemente 4 beim Stapeln geschachtelt
werden.
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Die
beiden Stützelemente 4 können nach dem
Herauslösen aus dem Behälter 1 horizontal
ausgerichtet und auf das Bodenteil 2 des Behälters 1 gelegt
werden. Damit nimmt die Vorrichtung für den Transport und
die Lagerung weniger Platz in Anspruch als in der in 1 dargestellten
montierten Stellung der Stützelemente 4. In das
Innere des Behälters 1 können zum Beschwerden
der Vorrichtung Sand, Kies, Erde, Steine oder Steinplatten gefüllt werden.
Dies ist in der Zeichnung nicht dargestellt. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit, bei Bedarf weitere Stützelemente 4 in
die durch je zwei Stege begrenzte Vertiefungen einzusetzen. Auch
dies ist in der Zeichnung nicht dargestellt.
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Sämtliche
Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in
beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
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- 1
- Behälter
- 2
- Bodenteil
- 3
- Seitenteil
- 4
- Stützelement
- 5
- Auflageabschnitt
- 6
- Auflageabschnitt
- 7
- dritter
Abschnitt zwischen zwei Auflageabschnitten
- 8
- Vertiefung
- 9
- Steg
- 10
- Stufe
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 857926
B1 [0002, 0003]