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Die Erfindung betrifft eine Haarschneidemaschine mit einem auswechselbaren Schneidsatz und einer Schnittlängen-Verstelleinrichtung gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Eine derartige Haarschneidemaschine ist bspw. aus der
DE 1 553 760 A bekannt. Diese Haarschneidemaschine besitzt einen Schneidsatz, der aus einem Scherkamm und einem im Wesentlichen parallel zur Vorderkante des Scherkammes, also in Querrichtung, oszillierend antreibbaren Schermesser besteht. Das Schermesser weist hierzu eine Ausnehmung auf, in die ein Mitnehmer eines Antriebsmotors eingreift.
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Weiterhin ist eine Schnittlängen-Verstelleinrichtung vorhanden, die eine relative Verschiebung zwischen dem Scherkamm und dem Schermesser in Längsrichtung ermöglicht. Die Schnittlängen-Verstelleinrichtung weist ein Betätigungselement in Form eines Hebels auf, der am Gehäuse der Haarschneidemaschine angelenkt ist und über ein Koppelelement, das als Zapfen ausgebildet ist, eine Manipulation des Schermessers ermöglicht. Der Hebel erlaubt dabei ein Verstellen der Schnittlänge selbst während des eigentlichen Schneidvorgangs, weshalb sich derartige Haarschneidemaschinen speziell im professionellen Einsatz großer Beliebtheit erfreuen.
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Eine vergleichbare Konstruktion ist in der
US 3,531,862 A beschrieben.
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Obwohl sich derartige Haarschneidemaschinen in der Praxis bestens bewährt haben, weisen sie einige Nachteile auf, insbesondere ist der Austausch des Schneidsatzes umständlich und nur unter Verwendung eines Werkzeugs möglich. Dieser Aspekt ist besonders nachteilig, da der Schneidsatz als Verschleißteil zu betrachten ist.
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Aus der
DE 74 34 594 U ist zwar eine Haarschneidemaschine bekannt geworden, bei der der Schneidsatz leicht auswechselbar und mittels eines Rastmechanismus mit dem Gehäuse verbindbar ist, jedoch gestaltet sich das Verstellen der Schnittlänge äußerst umständlich. So ist es lediglich möglich die Relativposition zwischen dem Scherkamm und dem Schermesser Voreinzustellen und über Feststellschrauben zu fixieren, wozu jedoch der Schneidsatz vom Gehäuse abgenommen werden muss. Eine Schnittlängen-Verstelleinrichtung in obigem Sinne ist nicht vorhanden, insbesondere besteht keine Möglichkeit der Verstellung bei laufender Maschine.
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Ähnliches gilt für die aus der
DE 197 08 145 C1 bekannte Haarschneidemaschine, bei der zwar eine Schnittlängen-Verstelleinrichtung im Schneidsatz integriert ist, die Betätigung jedoch über unmittelbar am Schneidsatz angebrachte Betätigungselemente, wie bspw. ein Rändelrad oder ein Schwenkhebel, erfolgt. Die ergonomisch ungünstige Ausgestaltung der Schnittlängen-Verstelleinrichtung in diesem Beispiel lässt keine Veränderung der Schnittlänge während des Betriebs der Haarschneidemaschine zu. Die Schnittlängen-Verstelleinrichtung eignet sich demnach hauptsächlich zum Voreinstellen einer bestimmten Schnittlänge und ist damit vergleichbar mit dem vorgehend beschriebenen Schneidsatz.
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Aus der
EP 1 126 955 B1 der Anmelderin ist außerdem eine Haarschneidemaschine mit einer Schnittlängen-Verstelleinrichtung gemäß dem Prinzip
DE 1 553 760 A bekannt, die einen Schneidsatz mit vereinfachter Auswechselbarkeit aufweist. Der dort verwendete Ansatz sieht vor, dass der Schneidsatz eine Bohrung aufweist, in die ein an dem Hebel in Axialrichtung verschieblicher Zapfen verrastend eingreift. Eine derartige Lösung hat jedoch weiterhin den Nachteil, dass eine Auswechslung des Schneidsatzes nur unter Verwendung eines Werkzeugs zum Rückdrängen des Zapfens aus der Bohrung möglich ist. Der Zapfen muss dazu einerseits entlang seiner Längsachse verschieblich und andererseits zum Ausgleich einer Schwenkbewegung des Hebels entlang dessen Längsachse verschieblich gelagert sein. Da der Hebel der Schnittlängen-Verstelleinrichtung um eine Achse drehbar gelagert ist, würde der Zapfen ansonsten eine Bewegung auf einer Kreisbahn beschreiben, die nicht der linearen Verschiebung des Schneidsatzes entspricht. Eine schematische Darstellung des Prinzips aus dem Stand der Technik ist in
12 wiedergegeben.
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Eine bewegliche Lagerung des Zapfens sowohl in Axialrichtung des Zapfens als auch verschiebbar in einem in dem Hebel angeordneten Langloch ist relativ aufwendig und kann zu Fehlfunktionen der Schnittlängen-Verstelleinrichtung führen.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Haarschneidemaschine der Eingangs benannten Art derart weiterzubilden, dass einerseits die Schnittlängen-Verstelleinrichtung einfach und zuverlässig ausgebildet ist und andererseits ein einfaches Auswechseln des Schneidsatzes ermöglicht wird.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Haarschneidemaschine mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
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Eine erfindungsgemäße Haarschneidemaschine weist dabei einen auswechselbaren Schneidsatz, bestehend zumindest aus einem Scherkamm und einem im Wesentlichen parallel zur Vorderkante des Scherkammes über einen Mitnehmer in Querrichtung oszillierend antreibbaren Schermesser, und eine Schnittlängen-Verstelleinrichtung, bestehend zumindest aus einem Betätigungselement, das an einem Gehäuse der Haarschneidemaschine angelenkt ist und auf den Schneidsatz derart einwirkt, dass eine relative Verschiebung zwischen dem Scherkamm und dem Schermesser in Längsrichtung möglich ist, wobei an dem Betätigungselement ein Zapfen feststehend angeordnet ist und wobei eine Aufnahme für den Zapfen vorgesehen ist, die an dem Schneidsatz bewegbar gelagert ist. Die bewegbar gelagerte Aufnahme ist dabei erfindungsgemäß zwischen einer Verriegelungsposition und einer Freigabeposition schwenkbar, d. h., dass sie einerseits in der Verriegelungsposition den Zapfen verrastend fixiert und andererseits in der Freigabeposition freigibt, um so die Auswechselbarkeit des Schneidsatzes zu ermöglichen.
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Die Erfindung löst die bezüglich der Lagerung des Zapfens aus dem Stand der Technik bekannten Probleme also dadurch, dass der Zapfen feststehend an dem Betätigungselement angeordnet ist und eine Aufnahme für den Zapfen an dem Schneidsatz bewegbar gelagert ist.
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Die Aufnahme ist dabei um eine Achse, die bevorzugt quer zu einer Längsachse des Zapfens angeordnet ist, schwenkbar oder um eine ebenso verlaufende Kipplinie kippbar. Durch eine derartige Ausgestaltung wird erreicht, dass die Aufnahme von der Verriegelungsposition ausgehend im Wesentlichen entlang der Längsachse des Zapfens schwenkbar bzw. kippbar ist, so dass der Zapfen in der Freigabeposition nicht mehr von der Aufnahme umfasst ist.
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Um eine ungewollte Entriegelung des Schneidsatzes zu verhindern, kann an der Aufnahme eine Rückstellfeder für die Verriegelungsposition vorgesehen sein.
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Um ein leichteres Aufschieben des Schneidsatzes zu gewährleisten ist es außerdem vorteilhaft, wenn die Aufnahme vorderseitig eine Phase aufweist, so dass sie, wenn sie auf den feststehenden Zapfen trifft, aufgrund der Phase zurückweicht und bei vollständigem Aufschieben des Schneidsatzes die Verriegelungsposition schwenkt und den Zapfen umgreift.
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Zum Ausgleich einer Schwenkbewegung des Betätigungselements kann die Aufnahme ein bogenförmig verlaufendes Langloch aufweisen, in das der Zapfen in der Verriegelungsposition eingreift. Das bogenförmig verlaufende Langloch erstreckt sich vorzugsweise im Wesentlichen quer zur Längsrichtung und ermöglicht damit eine Schwenkbewegung des Betätigungselements, um damit eine bogenförmige Bewegung des Zapfens und eine Linearbewegung des Scherkammes umzusetzen.
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Um die lineare Bewegung des Scherkammes zu führen ist es vorteilhaft, wenn das Gehäuse seitlich eine Führung aufweist, an der der Scherkamm über ein Führungsstück verschieblich gelagert ist. Die Führung kann bspw. als Schwalbenschwanzführung ausgeführt sein, in die das Führungsstück eingreift. Der Schneidsatz ist damit in Längsrichtung verschieblich gelagert und gleichzeitig gegen ein Abheben von dem Gehäuse gesichert.
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Zwischen dem Führungsstück, an dem der Schneidsatz angeordnet ist, und dem Gehäuse kann parallel zu der Führung eine Druckfeder vorgesehen sein, so dass der Schneidsatz in Freigabeposition der Aufnahme selbsttätig von dem Gehäuse der Haarschneidemaschine abgeschoben wird. Die Druckfeder ist bevorzugterweise derart angeordnet, dass der Schneidsatz in rückseitige Richtung, d. h., von einer Schneidkante des Schneidsatzes wegweisend abgeschoben wird.
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Der Scherkamm und das Führungsstück können entweder lösbar verbunden, bspw. miteinander verschraubt sein, oder unlösbar verbunden, bspw. verschweißt, vernietet oder einstückig ausgeführt, sein. Eine lösbare Verbindung weist den Vorteil auf, dass an einem Führungsstück verschieden ausgestaltete Scherkämme befestigbar und damit austauschbar sind.
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Auch fertigungstechnisch weist eine lösbare Verbindung verschiedene Vorteile auf, so kann bspw. der Scherkamm aus Edelstahl gefertigt sein, während die Führung und die Aufnahme aus Aluminium gefertigt sein können.
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Die Aufnahme ist bevorzugt an dem Führungsstück angeordnet, wodurch dieses bei Austausch des Scherkammes als Einheit weiter verwendet werden kann.
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Um einem Lösen des Schermessers entgegen zu wirken, können einerseits an dem Gehäuse Magneten zur Halterung des Schermessers vorgesehen sein und andererseits kann der Mitnehmer einen Hinterschnitt aufweisen, an dem das Schermesser abziehbar angeordnet ist. Beide Lösungsmöglichkeiten gewährleisten, dass das Schermesser am Gehäuseteil der Haarschneidemaschine angeordnet bleibt und damit beim Abziehen des Schneidsatzes nicht verloren geht.
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Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren eingehend erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung eines vorderen Teils einer erfindungsgemäßen Haarschneidemaschine,
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2 die Darstellung aus 1 mit abgezogenem Schneidsatz,
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3 eine Draufsicht auf den Schneidsatz einer Haarschneidemaschine gemäß 1,
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4 eine Schnittdarstellung entlang der Linie B-B der Haarschneidemaschine gemäß 3 bei halbaufgeschobenem Schneidsatz,
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5 eine Schnittdarstellung entsprechend 4 bei vollständig aufgeschobenem Schneidsatz,
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6 die Darstellung aus 5 in Freigabeposition,
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7 eine Darstellung gem. 5 mit Magneten zur Halterung des Schermessers,
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8 eine perspektivische Darstellung des Schneidsatzes aus den 1 und 3 bis 7,
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9 einen Mitnehmer mit Hinterschnitt und daran angeordnetem Schermesser,
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10 den Mitnehmer aus 9 ohne Schermesser,
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11 eine perspektivische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Haarschneidemaschine und
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12 eine schematische Darstellung einer Schnittlängen-Verstelleinrichtung gem. dem Stand der Technik (schon behandelt).
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Die 1 zeigt eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Haarschneidemaschine mit einem auswechselbaren Schneidsatz und einer Schnittlängen-Verstelleinrichtung 20, wobei der auswechselbare Schneidsatz über ein Führungsstück 4 an einem Gehäuse 9 der Haarschneidemaschine angeordnet ist. Der auswechselbare Schneidsatz weist in diesem Beispiel einen Scherkamm 2 und ein in dieser Darstellung nicht sichtbares Schermesser 3 auf, wobei der Scherkamm 2 mit dem Führungsstück 4 über zwei Befestigungsschrauben 30 verbunden ist. Das Führungsstück 4 ist an dem Gehäuse 9 über eine als Schwalbenschwanzführung ausgebildete Führung 7 in Längsrichtung verschiebbar gelagert. Eine Verschiebung des Führungsstücks 4 und des damit verbundenen Scherkammes 2 ist über ein Betätigungselement 21 der Schnittlängen-Verstelleinrichtung 20 bewirkbar. Die Entriegelung 10 ist mit der Aufnahme 1 einstückig verbunden und ist im vorgegebenen Beispiel als Betätigungshebel für die schwenkbare Aufnahme 1 ausgebildet. Eine Betätigung der Entriegelung 10 hat damit wie unter näher erläutert ein Kippen bzw. Schwenken der Aufnahme 1 von einer Verriegelungsposition in eine Freigabeposition zur Folge.
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An dem Führungsstück 4 ist rückseitig eine Entriegelung 10 angeordnet, die auf eine Aufnahme 1, die an dem Führungsstück 4 angeordnet ist, wirkt.
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2 zeigt eine perspektivische Darstellung der Haarschneidemaschine aus 1 mit abgezogenem Schneidsatz.
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Die Aufnahme 1 ist derart ausgestaltet, dass die bei aufgeschobenem Schneidsatz einen Zapfen 26 umgreift, der an dem Betätigungselement 21 der Schnittlängen-Verstelleinrichtung 20 feststehend angeordnet ist. Die Aufnahme 1 gewährleistet damit, dass eine Bewegung des Zapfens 26, ausgelöst durch eine Bewegung des Betätigungselements 21, auf das Führungsstück 4 und damit auf den Scherkamm 2 übertragen wird.
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In der Darstellung in 2 ist außerdem die an dem Gehäuse 9 angeordnete Führung 7 in Form einer Schwalbenschwanzführung zu erkennen. Aus dem Gehäuse 9 ist außerdem parallel zu der Führung 7 eine Druckfeder 8 vorgesehen, die bei einer Entriegelung des Schneidsatzes ein automatisches Abschieben des Schneidsatzes in rückwärtiger Richtung gewährleistet.
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3 zeigt eine Draufsicht auf den Schneidsatz der Haarschneidemaschine gemäß 1.
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Eine Schnittansicht der Haarschneidemaschine aus 3 entlang der Linie B-B ist in 4 dargestellt.
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In der Darstellung in 4 ist der Schneidsatz nur halb aufgeschoben, d. h., dass insbesondere die Aufnahme 1 den Zapfen 26 nicht umgreift.
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In der in 4 gezeigten Darstellung ist besonders die Aufnahme 1 zu erkennen, die an dem Führungsstück 4 angeordnet und bei Betätigung der Entriegelung 10 entlang einer Kipplinie 18 zwischen der Verriegelungsposition und der Freigabeposition kippbar bzw. schwenkbar ist.
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In 4 ist die Aufnahme 1 in Verriegelungsposition dargestellt, d. h., dass ein rückseitig angeordneter Anschlag 17, an dessen vorderem Ende die Kipplinie 18 verläuft, flächig auf dem Scherkamm 2 aufliegt und durch eine Blattfeder 12 in dieser Position gehalten wird. Die Blattfeder 12 ist ihrerseits an einem Widerlager 11, das an dem Führungsstück 4 angeordnet ist, gelagert.
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Durch Betätigung der Entriegelung 10 im rückseitigen Bereich der Aufnahme 1 kippt die Aufnahme 1 entlang der Kipplinie 18, so dass ein vorderer, durch eine Stufe an der Kipplinie 18 abgesetzter Bereich der Aufnahme 1 mit dem Scherkamm 2 in Anlage gebracht wird. Durch das Kippen entlang der Kipplinie 18 wird ein vorderer Bereich der Aufnahme 1 angehoben, so dass der vordere Bereich der Aufnahme 1, der mit einer Phase 13 versehen ist, über den feststehenden Zapfen 26 hinweggeschoben werden kann, bis eine in der Aufnahme 1 angeordnete und als Langloch 15 ausgebildete Öffnung über dem Zapfen 26 zu liegen kommt. Nach einem Loslassen der Entriegelung 10 kippt die Aufnahme 1 aufgrund der Federbelastung durch die Blattfeder 12 wieder in die Verriegelungsposition zurück, wobei das Langloch 15 den Zapfen 26 umgreift.
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Die Verriegelungsposition der Aufnahme 1 ist in 5 dargestellt.
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Die vorderseitig an der Aufnahme 1 angeordnete Phase 13 läuft bei einem Aufschieben entlang des Pfeils in 4 außerdem an dem Zapfen 26 an, so dass die Aufnahme 1 selbsttätig über den Zapfen 26 gleitet und so eine Verriegelung ermöglicht.
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Die Freigabeposition der Aufnahme 1 ist in 6 dargestellt. Die Aufnahme 1 ist in der Freigabeposition in einem vorderen Bereich gerade so weit angehoben, dass der Zapfen 26 bei einem Abziehen des Schneidsatzes freigegeben wird.
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7 zeigt die gleiche Ansicht wie 5, wobei in einem vorderseitigen Bereich des Gehäuses 9 über dem Schermesser 3 Magneten 5 zur Halterung des Schermessers 3 an dem Gehäuse 9 vorgesehen sind. Auf diese Weise wird verhindert, dass nach einem Abziehen des Scherkammes 2 das Schermesser 3 zu Boden fällt.
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8 zeigt eine perspektivische Darstellung des Schneidsatzes aus den 1 und 3 bis 7, wobei das Schermesser 3 nicht dargestellt ist.
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In dieser Figur ist besonders deutlich der Aufbau des Führungsstücks 4 und des daran befestigten Scherkammes 2 zu erkennen. An dem Führungsstück 4 ist in einem hinteren Bereich mittig die Aufnahme 1 angeordnet, an der rückseitig die Entriegelung 10 sitzt. Vorderseitig weist die Aufnahme 1 das Langloch 15 auf, das in dieser Ausgestaltung bogenförmig ausgeführt ist. In vorderseitiger Richtung ist die Aufnahme 1 mit der Phase 13 abgeschlossen, so dass ein vereinfachtes Aufschieben des Schneidsatzes auf die Haarschneidemaschine ermöglicht wird.
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9 zeigt einen Mitnehmer 40, wie er in erfindungsgemäßen Haarschneidemaschinen bevorzugt zum Einsatz kommt. Der Mitnehmer 40 weist in einem vorderen Bereich einen Hinterschnitt 41 auf, an dem das Schermesser 3 mit einer Ausnehmung aufgesteckt ist. Durch eine derartige Ausgestaltung des Mitnehmers 40 wird gewährleistet, dass das Schermesser 3 bei einem Abnehmen des Schneidsatzes, insbesondere beim Abziehen der Einheit aus Führungsstück 4 und Scherkamm 2 nicht zu Boden fällt.
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In 10 ist der Mitnehmer 40 auf 9 ohne aufgestecktes Schermesser 3 dargestellt. Im vorderen Bereich des Mitnehmers 40 ist dabei deutlich der Hinterschnitt 41 zu erkennen, wobei der Mitnehmer 40 ein Schnitt in Längsrichtung aufweist, wodurch eine zusätzliche Klemmwirkung auf das Schermesser 3 erzielt werden kann.
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11 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haarschneidemaschine, wobei die Aufnahme 1 in diesem Ausführungsbeispiel in einer seitlich an dem Schneidsatz angeordneten Entriegelung 10 ausgestattet ist. Eine derartige Ausgestaltung kann vorteilhaft sein, wenn bei einer rückseitigen Anordnung der Entriegelung 10 ein Verklemmen von Haaren oder ein ungewolltes Auslösen der Entriegelung 10 beim Ablegen der Haarschneidemaschine befürchtet wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Aufnahme
- 2
- Scherkamm
- 3
- Schermesser
- 4
- Führungsstück
- 5
- Magnete
- 7
- Führung
- 8
- Druckfeder
- 9
- Gehäuse
- 10
- Entriegelung
- 11
- Widerlager
- 12
- Rückstellfeder
- 13
- Phase
- 15
- Langloch
- 17
- Anschlag
- 18
- Kipplinie
- 20
- Schnittlängen-Verstelleinrichtung
- 21
- Betätigungselement
- 26
- Zapfen
- 30
- Befestigungsschrauben
- 40
- Mitnehmer
- 41
- Hinterschnitt