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DE102009015195A1 - Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner, sowie Strahlungstrocknermodul, insbesondere UV-Trocknermodul, enthaltend diesen Strahlungstrockner - Google Patents

Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner, sowie Strahlungstrocknermodul, insbesondere UV-Trocknermodul, enthaltend diesen Strahlungstrockner Download PDF

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner, zum Trocknen und/oder Aushärten von insbesondere Lack- und/oder Farbschichten, umfassend mindestens ein, insbesondere mindestens zwei, Strahler, insbesondere UV-Strahler, gekennzeichnet durch mindestens eine Haltevorrichtung für den/die Strahler, mindestens eine Trageschiene, geeignet und eingerichtet zur mittelbaren oder unmittelbaren Aufnahme der Haltevorrichtung, wobei die Haltevorrichtung, insbesondere in einem Abstand zu der Trageschiene, mit der Trageschiene verbunden und entlang der Trageschiene verfahrbar ist und wobei mindestens ein Strahler, insbesondere mindestens zwei Strahler, in seinem/ihrem Neigungswinkel in vertikaler Ausrichtung variierbar ist bzw. sind. Des weiteren betrifft die Erfindung ein Strahlungstrocknermodul, insbesondere UV-Trocknermodul, umfassend mindestens einen erfindungsgemäßen Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner, und mindestens ein Aufnahmeteil zur Aufnahme zu trocknender und/oder zu härtender Gegenstände, beabstandet von dem Strahlungstrockner. Des weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Trocknen und/oder Härten von z. B. Farb- und/oder Lackschichten unter Verwendung des erfindungsgemäßen Strahlungstrocknermoduls.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner, sowie ein Strahlungstrocknermodul, insbesondere UV-Trocknermodul, enthaltend den erfindungsgemäßen Strahlungstrockner. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Trocknen und/oder Aushärten von Schutz-, Lack- oder Farbschichten.
  • UV-Trockner werden häufig eingesetzt, um Farb- oder Lackschichten zu trocknen bzw. auszuhärten. Bei diesem Vorgang können in der Regel sowohl Wasser oder organische Lösungsmittel verdampft, als auch die die Lackschicht bildenden Komponenten vernetzt bzw. polymerisiert werden. Bei einer üblichen Vorgehensweise wird eine reaktive Lackfolie zunächst auf ein Substrat aufgetragen. Anschließend wird der Vernetzungsprozess durch UV-Belichtung eingeleitet. Mittels UV-Belichtung lassen sich z. B. Lacke auf der Basis von Acrylaten, Vinylethern und Epoxiden aushärten.
  • An ausgehärtete Lackoberflächen werden beispielsweise bei der Herstellung von Möbeln, Metallgegenständen oder Kunststoffen regelmäßig sehr hohe Anforderungen gestellt. Nicht nur der Lackauftrag hat gleichmäßig zu erfolgen, gleiches hat auch für die Belichtung zu gelten. Ungleichmäßig belichtete Bauteile, seien es großflächige Substrate oder solche mit komplexer Geometrie, werden vom Fachmann umgehend beanstandet und sind als Ausschussware zu verwerfen. Eine inhomogene bzw. unvollständige Aushärtung kann zu mangelndem Glanz, zu Eintrübungen oder zu haptischen Beeinträchtigungen führen, beispielsweise einen Klebeeffekt verursachen.
  • Gemäß der DE 101 41 113 B4 sollen sich Produkte mit komplexer Topologie zuverlässig mit einer Lackschicht versehen lassen, wenn an einem Lackierroboter nicht nur eine Einrichtung zur Applikation eines mittels Strahlung härtbaren Lackes, sondern ebenfalls ein UV-Strahler angebracht ist. Auf diese Weise soll sich der Zeitraum zwischen Initiierung der Aushärtungsreaktion und dem Auftreffen des Lackmaterials auf der Tragoberfläche auf Sekundenbruchteile reduzieren lassen.
  • Ein ähnlicher Lösungsansatz wird in der DE 198 51 139 A1 verfolgt. Dort wird vorgeschlagen, mehrere UV-Lichtleiter kurz vor der Düse der Applikationseinheit eines Lackierroboters anzubringen. Auf diese Weise soll die Initiierung des Aushärtungsvorgangs bereits Sekundenbruchteile vor der Aufbringung der Lackformulierung auf das Substrat vorgenommen werden.
  • Die bislang im Stand der Technik verfolgten Ansätze zur Bewerkstelligung einer zufriedenstellenden gleichmäßigen Aushärtung von Lackoberflächen sind apparativ aufwendig und insbesondere steuerungstechnisch höchst komplex und fehleranfällig.
  • Es wäre daher wünschenswert, auf unkomplizierte und zuverlässige Weise zu gleichmäßig ausgehärteten Lackoberflächen unabhängig vom Komplexitätsgrad der Bauteilgeometrie zu gelangen. Der vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung verfügbar zu machen, mit der Lack- bzw. Farbbeschichtungen gleichmäßig und zuverlässig auch in der Serienproduktion ausgehärtet bzw. getrocknet werden können, und zwar unabhängig vom Komplexitätsgrad der Bauteilgeometrie.
  • Demgemäß wurde ein Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner gefunden, umfassend mindestens eine, insbesondere mindestens zwei, Strahler, insbesondere UV-Strahler, gekennzeichnet durch mindestens eine Haltevorrichtung für den/die Strahler, mindestens eine Trageschiene, geeignet und eingerichtet zur mittelbaren oder unmittelbaren Aufnahme der Haltevorrichtung, wobei die Haltevorrichtung, insbesondere in einem Abstand zu der Trageschiene, mit der Trageschiene verbunden und entlang der Trageschiene verfahrbar ist und wobei mindestens ein Strahler, insbesondere mindestens zwei Strahler, in seinem/ihrem Neigungswinkel in vertikaler Ausrichtung variierbar ist bzw. sind.
  • Erfindungsgemäße Strahlungstrockner stellen vorzugsweise UV-Trockner dar, können in gleicher Weise aber auch IR-Trockner oder Elektronen emittierende Strahlungstrockner darstellen. Bei einem UV-Trockner sind sämtliche Strahler UV-Strahler. In gleicher Weiser sind bei einem erfindungsgemäßen IR-Trockner sämtliche Strahler IR-Strahler. Ebenso verhält es sich bei erfindungsgemäßen Strahlungstrocknern in Form von Elektronen emittierenden Strahlungstrocknern. Darüber hinaus sind auch gemischte erfindungsgemäße Strahlungstrockner möglich. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass mindestens ein UV-Strahler und mindestens ein IR-Strahler und/oder mindestens ein Elektronen emittierender Strahler in einem erfindungsgemäßen Strahlungstrockner vorliegen. In einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass in einem erfindungsgemäßen Strahlungstrockner mindestens ein IR-Strahler und mindestens ein Elektronen emittierender Strahler vorliegen. Geeignete UV-, IR- und Elektronen emittierende Strahler sind dem Fachmann bekannt und kommerziell erhältlich.
  • Der erfindungsgemäße Strahlungstrockner umfasst insbesondere mindestens zwei Strahler, vorzugsweise mindestens zwei UV-Strahler. Diese mindestens zwei Strahler liegen vorzugsweise jeweils in einem separaten Gehäuse vor.
  • In einer zweckmäßigen Ausgestaltung verfügen die erfindungsgemäßen Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner, ferner über einen insbesondere längenvariierbaren, in der Trageschiene verfahrbaren Abstandshalter, welcher an einem ersten Ende mit der Trageschiene und welcher an einem gegenüberliegenden zweiten Ende mit der Haltevorrichtung verbunden ist.
  • Die Abstandshalter, beispielsweise in Form eines längenvariierbaren Hohlstabs, kann z. B. über geeignete Fördermittel, wie Lauf- oder Zahnräder, beweglich in der Trageschiene gelagert sein. Die Trageschiene kann in ihrer Höhe relativ zu einer Bodenfläche beliebig variiert werden, solange gewährleistet ist, dass die Strahler entlang der Trageschiene hin und zurück verfahren werden können. Beispielsweise kann die Trageschiene oberhalb der Strahler, beispielsweise horizontal, verlaufen. Bei dieser Ausgestaltung kann die Trageschiene z. B. an einer Decke montiert sein. Des weiteren ist es möglich, die Trageschiene unterhalb der Strahler verlaufen zu lassen, beispielsweise auf einem Bodenbelag. Während bei ersterer Variante der Abstandshalter hängend ausgerichtet ist, greift der Abstandshalter bei letzterer Ausführungsform von oben in die Trageschiene ein, welche hierbei regelmäßig auch Stützfunktionen übernimmt. Auch kann vorgesehen sein, die Trageschiene derart anzubringen, dass sie sich im Wesentlichen auf der Höhe des bzw. der Strahler befindet. Für diesen Fall ist es möglich, auf einen Abstandshalter vollständig zu verzichten und die Strahler bzw. die zu einem Strahler gehörenden Gehäuse mit der Trageschiene verfahrbar zu verbinden.
  • Demgemäß kann vorgesehen sein, dass die Haltevorrichtung jeweils ein Gehäuse für mindestens einen, insbesondere jeden Strahler, insbesondere UV-Strahler, umfasst.
  • In diesem Zusammenhang sind solche erfindungsgemäßen Strahlungstrockner bevorzugt, bei denen die Gehäuse benachbarter Strahler in der Weise beweglich miteinander verbunden sind, dass über die gegenseitige Ausrichtung dieser Gehäuse die Strahlungsachsen der in den Gehäusen vorliegenden Strahler relativ zueinander veränderbar sind, insbesondere eine Überlappung der Strahlungskegel gelingt. Indem die Gehäuse benachbarter Strahler relativ zueinander ihre Lage, insbesondere ihren Neigungswinkel, verändern können, ist es möglich, die Strahlungskegel der Strahler aufeinander abzustimmen, beispielsweise um einen besonders großen Überlappungsbereich zu erzeugen, um in Bezug auf das jeweils zu trocknende bzw. zu härtende beschichtete Substrat optimale Bedingungen einstellen zu können. Eine relative Ausrichtung benachbarter Gehäuse kann z. B. über eine Gelenk- oder Scharnierverbindung, beispielsweise im Bereich der Frontseiten benachbarter Strahler vorgenommen werden.
  • Die Gehäuse der Strahler, insbesondere der UV-Strahler, sind vorzugsweise derart eingerichtet, dass sie höhenverstellbar sind, beispielsweise entlang des Abstandshalters, und/oder dass sie in im Wesentlichen in vertikaler Richtung geneigt werden können. Auf diese Weise ist es möglich, den Strahlungskegel des Strahlers fein einzustellen in Bezug auf das zu bestrahlende beschichtete Substrat.
  • Erfindungsgemäß kann der Strahlungstrockner, insbesondere der UV-Trockner, ferner mindestens einen Abstandssensor umfassen. Die Implementierung von Anstandssensoren in den erfindungsgemäßen Strahlungstrockner bietet sich insbesondere dann an, wenn der/die Strahler in Bezug auf das zu härtende bzw. zu trocknende beschichtete Substrat zugleich in mehreren Raumrichtungen (X-, Y- und Z-Richtung) verfahrbar sein sollen. Der Einsatz von Abstandssensoren bietet sich ferner insbesondere bei einem nicht-manuellen Verfahren der Strahler relativ zu den zu härtenden bzw. zu trocknenden beschichteten Substraten an.
  • Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Strahlungstrockners, insbesondere UV-Trockners, zeichnet sich demgemäß dadurch aus, dass ein Strahler, insbesondere mindestens zwei Strahler, vorzugsweise mindestens zwei UV-Strahler, in ihrer Höhe relativ zum zu härtenden bzw. zu trocknenden beschichtetem Substrats (Y-Richtung), d. h. in vertikaler Ausrichtung, in ihrer Längsrichtung, d. h. im Wesentlichen horizontaler Ausrichtung (X-Richtung) und/oder auf das zu härtende bzw. zu trocknende beschichtete Substrat zu bzw. von diesem Substrat weg (Z-Richtung) bewegt werden können.
  • In einer Ausgestaltung ist hierbei eine erste Antriebseinheit für das Verfahren der Haltevorrichtung entlang der Trageschiene und/oder eine zweite Antriebseinheit für die Neigungseinstellung eines Gehäuses, insbesondere für die relative Ausrichtung benachbarter Gehäuse, und/oder eine dritte Antriebseinheit für das horizontale Verfahren der Haltevorrichtung in einem Winkel zu der Trageschiene vorgesehen.
  • Von besonderem Vorteil sind solche erfindungsgemäßen Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner, welche ferner mindestens eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Luftvorhangs vor mindestens einem Strahler, insbesondere UV-Strahler umfassen. Geeignete Vorrichtungen zur Erzeugung eines Luftvorhangs sind dem Fachmann bekannt und werden beispielsweise in der DE 195 160 53 C2 beschrieben. Mit Hilfe derartiger Luftvorhänge kann die von der Strahlungsquelle angeregte Konvektion warmer Luft aus dem Strahler und somit eine Überhitzung des zu bestrahlenden Substrats verhindert werden.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird des weiteren gelöst durch ein Strahlungstrocknermodul, umfassend mindestens einen erfindungsgemäßen Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner, mindestens ein Aufnahmeteil zur Aufnahme zu trocknender und/oder zu härtender Gegenstände, beabstandet von dem Strahlungstrockner.
  • In einer Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Strahlungstrocknermoduls ist vorgesehen, dass das Aufnahmeteil geeignet und eingerichtet ist, um zu trocknende und/oder zu härtende Gegenstände relativ zu dem Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner, vertikal und/oder horizontal zu verfahren. Beispielsweise hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn während des Verfahrens der Strahler entlang der Trageschiene die zu härtenden bzw. zu trocknenden Gegenstände in dem Aufnahmeteil einer Rotation unterworfen werden. Auf diese Weise gelingt es problemlos und zuverlässig, auch die beschichteten Gegenstände mit komplexer Oberflächenstruktur gleichmäßig auszuhärten bzw. zu trocknen.
  • Des weiteren wird die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum Trocknen und/oder Aushärten von Schutz-, Lack- oder Farbschichten unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Strahlungstrocknermoduls, insbesondere UV-Trocknermoduls, wo bei der/die Strahler, insbesondere UV-Strahler, mindestens einmal in Hin- und mindestens einmal in Rückrichtung entlang der Trageschiene benachbart zu den zu härtenden und/oder zu trocknenden, auf dem Aufnahmeteil angebrachten Gegenständen zwecks Beaufschlagung mit Strahlung, insbesondere UV-Strahlung, bewegt wird bzw. werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die überraschende Erkenntnis zugrunde, dass sich die Härtung und/oder Trocknung von insbesondere Schutz-, Lack- oder Farbbeschichtungen auf Substraten besonders zuverlässig und unaufwendig dadurch bewerkstelligen lässt, dass man einen verfahrbaren Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner, verwendet, welcher relativ zu den zu härtenden bzw. zu trocknenden beschichteten Objekten hin und her bewegt werden kann. Besonders gute Ergebnisse stellen sich dann ein, wenn dieser Strahlungstrockner zusätzlich sowohl in der Höhe als auch in seinem Abstand relativ zu dem zu härtenden bzw. zu trocknenden beschichteten Substraten verfahrbar ist. Besonders wirksam gestaltet sich das Härten bzw. Trocknen auch dann, wenn zwei Strahler, insbesondere UV-Strahler, eingesetzt werden, welche zueinander geneigte Strahlungswinkel aufweisen, so dass überlappende Strahlungskegel resultieren. Besonders effiziente Aushärtungs- bzw. Trocknungsprozesse lassen sich dadurch gewährleisten, dass nicht nur der/die Strahler insbesondere in sämtlichen Raumrichtungen verfahrbar sind, sondern ebenfalls die zu härtenden bzw. zu trocknenden beschichteten Substrate nicht ortsfest auf einem Aufnahmeteil vorliegen und beispielsweise drehbar und/oder verschiebbar gelagert sind.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachgehenden Beschreibung, in der bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft anhand schematischer Zeichnungen erläutert sind.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Strahlungstrocknermoduls,
  • 2 eine schematische Seitenansicht eines Bauteils des erfindungsgemäßen Strahlungstrockners und
  • 3 eine schematische Seitenansicht eines Gehäuses eines UV-Strahlers.
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung ein erfindungsgemäßes Strahlungstrocknermodul 1 in Form eines UV-Trocknermoduls. Das Modul 1 umfasst einen erfindungsgemäßen Strahlungstrockner 2 in Form eines UV-Trockners und ein Aufnahmeteil 3 zur Aufnahme von zu härtenden bzw. zu trocknenden beschichteten Substraten 5. Der UV-Trockner 2 umfasst eine Trageschiene 7, welche oberhalb der zu härtenden bzw. zu trocknenden beschichteten Substrate 5 angebracht ist, beispielsweise über Halterungen 9 an einer Deckeneinheit (nicht abgebildet). In die Trageschiene 7 ist das erste Ende des Abstandshalters 11 verfahrbar eingehängt. In der dargestellten Ausführungsform ist der Abstandshalter 11 im Bereich der Trageschiene 7 mit einer Antriebseinheit 13 ausgestattet, mit deren Hilfe die UV-Strahler 15 und 17 entlang der Trageschiene 7 an den zu härtenden bzw. zu trocknenden beschichteten Substraten vorbei hin- und zurückbewegt werden können. Die UV-Strahler 15 und 17 liegen in separaten Gehäusen 19 und 21 vor, welche mittelbar oder unmittelbar mit dem Abstandshalter 11 verbunden sind. Der Abstandshalter 11 kann über eine weitere Antriebseinheit (nicht abgebildet) in seiner Länge variiert werden (angedeutet durch den vertikalen Doppelpfeil).
  • Das Aufnahmeteil 3 ist mit zwischen zwei vertikalen Streben 23 und 25 sowie in der dargestellten Ausführungsform mit zwei um die eigene Achse drehbar gelagerten horizontalen Streben 27 und 29 ausgestattet, an denen über Halterungen 31 die zu härtenden bzw. zu trocknenden beschichteten Substrate 5 angebracht sind. In der dargestellten Ausführungsform sind die Querstreben 27 und 29 über Antriebseinheiten 33 und 35 automatisch rotierbar (angedeutet durch die Pfeile). Selbstverständlich ist es ebenfalls möglich, das Aufnahmeteil 3 verfahrbar auszugestalten, beispielsweise in einer bodenseitig angebrachten Laufschiene 37 (angedeutet durch das Pfeilsymbol). Mit Hilfe einer derartigen Laufschiene 37 kann die für die Bestrahlung vorgesehene, zumeist abgeschlossene Kammer automatisch mit zu trocknenden bzw. zu härtenden Substraten beschickt werden, ohne dass das Bedienpersonal den für die Bestrahlung vorgesehenen Raum betreten muss. Hierdurch wird das Risiko der Verletzung für das Bedienpersonal nochmals verringert. Selbstverständlich können auch mehrere Laufschienen 37 nebeneinander vorgesehen sein, um den Entnahme- und Beschickungsvorgang zu optimieren.
  • In der in 1 dargestellten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen UV-Trocknermoduls 1 werden die UV-Strahler 15 und 17 sowie deren Gehäuse 19 und 21 rückwärtig gezeigt. In einer Seitenansicht werden die UV-Strahler 15 und 17 samt Gehäuse 19 und 21 in der 2 schematisch wiedergegeben. Bei dieser Ausführungsform ist beispielhaft ein Gelenk 39 im vorderen Bereich der UV-Strahlergehäuse 19 und 21 vorgesehen, das es erlaubt, die Neigungswinkel der Strahlungskegel der UV-Strahler 15 und 17 relativ zueinander einzustellen, um auf diese Weise einen optimalen Überlappungsbereich der Strahlungskegel 41 und 43 von erstem und zweiten Strahler 15 und 17 einzustellen. Das untere, zweite Gehäuse 21 ist an dem Abstandshalter 11 über ein Drehgelenk 45 verbunden und kann demgemäß ebenfalls zur Einstellung der Neigung des in dem Gehäuse befindlichen UV-Strahlers benutzt werden. In der dargestellten Ausführungsform wird der Neigungswinkel des oberen, ersten Gehäuses 19 über den Hebel 47, welcher vermittels des Gelenks 49 mit dem Abstandshalter 11 verbunden ist, eingestellt.
  • 3 entnimmt man eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines geeigneten Gehäuses für einen Strahler, insbesondere UV-Strahler. In diesem Gehäuse 51 liegt der UV-Strahler 15 verbunden mit einer Einstellvorrichtung 53 in einer gekrümmten Führungsschiene 55 vor. Der UV-Strahler 15 kann demgemäß stufenlos innerhalb des Gehäuses 51 von dem Anschlagspunkt der oberen Gehäusewand 57 bis zum Anschlagspunkt der unteren Gehäusewand 59 verschoben werden. Auf diese Weise gelingt es, einen möglichst breiten Bereich mit Strahlen abdecken zu können.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Ansprüchen sowie in den Zeichnungen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in jeder beliebigen Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10141113 B4 [0004]
    • - DE 19851139 A1 [0005]
    • - DE 19516053 C2 [0019]

Claims (15)

  1. Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner, zum Trocknen und/oder Aushärten von insbesondere Lack- und/oder Farbschichten, umfassend mindestens eine, insbesondere mindestens zwei, Strahler, insbesondere UV-Strahler, gekennzeichnet durch mindestens eine Haltevorrichtung für den/die Strahler, mindestens eine Trageschiene, geeignet und eingerichtet zur mittelbaren oder unmittelbaren Aufnahme der Haltevorrichtung, wobei die Haltevorrichtung, insbesondere in einem Abstand zu der Trageschiene, mit der Trageschiene verbunden und entlang der Trageschiene verfahrbar ist und wobei mindestens ein Strahler, insbesondere mindestens zwei Strahler, in seinem/ihrem Neigungswinkel in vertikaler Ausrichtung variierbar ist bzw. sind.
  2. Strahlungstrockner nach Anspruch 1, ferner umfassend einen, insbesondere längenvariierbaren, in der Trageschiene verfahrbaren Abstandshalter, welcher an einem ersten Ende mit der Trageschiene und welcher an einem gegenüberliegenden zweiten Ende mit der Haltevorrichtung verbunden ist.
  3. Strahlungstrockner nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung jeweils ein Gehäuse für mindestens einen, insbesondere jeden Strahler, insbesondere UV-Strahler, umfasst.
  4. Strahlungstrockner nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuse benachbarter Strahler in der Weise beweglich miteinander verbunden sind, dass über die gegenseitige Ausrichtung dieser Gehäuse die Strahlungsachsen der in den Gehäusen vorliegenden Strahler relativ zueinander veränderbar sind.
  5. Strahlungstrockner nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung in einem Winkel, insbesondere in einem rechten Winkel, zu der Trageschiene im Wesentlichen horizontal verfahrbar ist.
  6. Strahlungstrockner nach einem der vorangehenden Ansprüche, ferner umfassend eine erste Antriebseinheit für das Verfahren der Haltevorrichtung entlang der Trageschiene und/oder eine zweite Antriebseinheit für die Neigungseinstellung eines Gehäuses, insbesondere für die relative Ausrichtung benachbarter Gehäuse, und/oder eine dritte Antriebs einheit für das horizontale Verfahren der Haltevorrichtung in einem Winkel zu der Trageschiene.
  7. Strahlungstrockner nach einem der vorangehenden Ansprüche, ferner umfassend mindestens einen Abstandssensor.
  8. Strahlungstrockner nach einem der vorangehenden Ansprüche, ferner umfassend mindestens eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Luftvorhangs vor mindestens einem Strahler, insbesondere UV-Strahler.
  9. Strahlungstrockner nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahler ein UV- oder IR-Strahler oder ein Elektronen emittierender Strahler ist.
  10. Strahlungstrockner nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen UV-Strahler und mindestens einen IR-Strahler und/oder mindestens einen Elektronen emittierenden Strahler oder durch mindestens einen IR-Strahler und mindestens einen Elektronen emittierenden Strahler.
  11. Strahlungstrocknermodul, insbesondere UV-Trocknermodul, umfassend mindestens einen Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner, gemäß einem der vorangehenden Ansprüche und mindestens ein Aufnahmeteil zur Aufnahme zu trocknender und/oder zu härtender Gegenstände beabstandet von dem Strahlungstrockner.
  12. Strahlungstrocknermodul nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil geeignet und eingerichtet ist, um zu trocknende und/oder zu härtende Gegenstände relativ zu dem Strahlungstrockner, insbesondere UV-Trockner, vertikal und/oder horizontal zu verfahren.
  13. Strahlungstrocknermodul nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil geeignet und eingerichtet ist, die zu trocknenden und/oder zu härtenden Gegenstände rotierbar zu lagern.
  14. Verfahren zum Trocknen und/oder Aushärten von Schutz-, Lack- oder Farbschichten unter Verwendung eines Strahlungstrocknermoduls, insbesondere UV-Trocknermoduls, gemäß einem der Ansprüche 11 bis 13, wobei der/die Strahler, insbesondere UV-Strahler, mindestens einmal in Hin- und mindestens einmal in Rückrichtung entlang der Trageschiene benachbart zu den zu härtenden und/oder zu trocknenden, auf dem Aufnahmeteil angebrachten Gegenständen zwecks Beaufschlagung mit Strahlung, insbesondere UV-Strahlung, bewegt wird bzw. werden.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass während des Verfahrens des/der Strahler(s) entlang der Trageschiene die in dem Aufnahmeteil angebrachten Gegenstände zumindest intervallweise rotiert werden.
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