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Die
Erfindung betrifft einen Medienkanal für eine Laboreinrichtung, insbesondere
eine Medienzelle, Mediensäule,
Medienampel oder Medienstation, zur Versorgung eines Laborarbeitsplatzes
mit und/oder Entsorgung von Labormedien.
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Flexibilität und Mobilität von Laboreinrichtungen
in einem Labor sorgen dafür,
dass Labormedien, beispielsweise Wasser, Abwasser, Gas, Druckluft, Anschlüsse zur
Erzeugung von Vakuum und elektrische Energie stets dort zur Verfügung stehen,
wo sie gebraucht werden. Zu diesem Zweck weisen Medienzellen, Mediensäulen, Medienampeln
sog. Medienkanäle
auf, in den Ver- und Entsorgungsleitungen für die Labormedien verlaufen,
die an gebäudeseitig
vorgesehene Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen angeschlossen
sind.
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Eine
Medienzelle kann in Form einer an einer Wand anliegenden Zelle mit
davorstehendem Laborarbeitstisch, einer freistehenden Zelle für einen
Laborarbeitstisch oder Doppelarbeitstisch oder in Form einer Tischaufsatzzelle
vorliegen. Die Medienzelle stellt medienspezifisch ausgebildete
Armaturen und Steckdosen bereit und dient zur Aufnahme von unterschiedlichen
Ablagesystemen. Die Medienzelle kann dabei eine Vielzahl von Medienpaneelen
mit unterschiedlicher Bestückung
aufweisen, von denen aus die Entnahme der Labormedien, aber auch
deren Entsorgung zu gebäudeseitig
installierten Entsorgungseinrichtungen er folgt.
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Bei
einer von einer Labordecke abgehängten Mediensäule verlaufen
die Medienkanäle
vertikal durch die Mediensäule.
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Eine
Medienampel weist mehrere, von der Labordecke abgehängte Rasterzellen
auf, die ebenso wie bei der Mediensäule beidseitig mit entsprechenden
Medienpaneelen bestückt
werden können. Die
Medienpaneelen verlaufen hier horizontal und reichen üblicherweise über mehrere
meist mobile Laborarbeitstische hinweg.
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Als
Medienstation wird in Fachkreisen ein direkt am Laborarbeitsplatz
mittels einer Klemmeinrichtung angebrachtes System zur Medienversorgung
und Medienentsorgung angesehen, das über einen Leitungsstrang mit
entsprechenden gebäudeseitig
installierten Versorgungs- und Entsorgungssystemen verbunden ist.
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Bei
all diesen Laboreinrichtungen spielt die Modulbauweise eine große Rolle,
da hierdurch signifikante Kosteneinsparungen bereits in der Planungsphase
eines Labors eingespart werden können.
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Herkömmliche
Medienkanäle
zur Verwendung bei den voranstehend beschriebenen Laboreinrichtungen
werden mit Hilfe zweier in einem Abstand zueinander angeordneter
Seitenständer
gebildet, die je nach Höhe
der Laboreinrichtung über
ein oder mehrere Querträger
miteinander verbunden sind. An den Querträgern befinden sich Klemmeinrichtungen, in
die erhaben ausgebildete Flansche der jeweiligen Medienpaneele eingeklemmt
werden. Die Medienver- und Medienentsorgungsleitungen verlaufen
dabei vertikal durch in den Querträgern vorgesehene Öffnungen
oder horizontal zwischen benachbarten Querträgern.
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Nachteilig
dabei ist die relativ geringe Bautiefe der Medienkanäle, die über die
gesamte Medienzelle, Mediensäule,
Medienampel oder Medienstation gleichmäßig ist, wodurch insbesondere
elektrische Anschlüsse,
die im Vergleich zu beispielsweise Gasarmaturen eine relativ große Bautiefe
erfordern, um eine bestimmte Baulänge aus den Medienkanälen bzw.
von den Medienpaneelen hervorstehen. Des Weiteren ist die Nachrüstbarkeit
der herkömmlichen Medienkanäle mit Anbauteilen,
beispielsweise Geräteträgern, Ablagen
für Reagenzien,
Stativhalter, etc. eingeschränkt.
Ferner kann nicht ein und derselbe Medienkanal für unterschiedliche Laboreinrichtungen verwendet
werden, da die konstruktiven Anforderungen bei Medienzellen anders
sind als bei Medienampeln, was höhere
Planungs-, Herstellungs- und Montagekosten zur Folge hat.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Medienkanal
für eine
Laboreinrichtung vorzusehen, dessen modulare Bauweise hinsichtlich
Handhabung, Variabilität,
Nachrüstbarkeit und
Kosteneffizienz gegenüber
herkömmlichen
Medienkanälen
verbessert ist und der sich für
die Massenfertigung eignet.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Medienkanal für eine Laboreinrichtung, insbesondere
eine Medienzelle, Mediensäule,
Medienampel oder Medienstation, zur Versorgung eines Laborarbeitsplatzes
mit und/oder Entsorgung von Labormedien gelöst, der ein Profilelement,
das einen entlang einer Längsachse
verlaufenden Durchgang für
die Labormedien festlegt und eine Ver- und/oder Entsorgungsseite
aufweist, und mindestens ein mittels Verbindungseinrichtungen an
das Profilelement lösbar
befestigbares Paneel umfasst, wobei das Profilelement und die Verbindungseinrichtungen
einstückig
ausgebildet sind.
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Das
Profilelement des erfindungsgemäßen Medienkanals
erfüllt
zweierlei Funktionen. Einerseits stellt es einen Durchgang für die Labormedien
bereit. Der Bauraum, der bei herkömmlichen Medienkanälen durch
die Querträger
eingenommen wird, steht somit vollständig für die Medienver- und -entsorgung zur
Verfügung,
was im Hinblick auf die dadurch gewonnene Platzersparnis vorteilhaft
ist. Andererseits weist es bereits die Verbindungseinrichtungen
auf, die zur Befestigung der Medienpaneele notwendig sind. Darüber hinaus
kann es kostengünstig
hergestellt und einfach im Laborraum montiert werden, da die Verbindungseinrichtungen
für die
Medienpaneele bereits Teil des Profilelements sind. Der Medienkanal kann
für unterschiedliche
Laboreinrichtungen verwendet werden, was zu einer erheblichen Reduzierung
der Herstellungs- und Montagekosten führt.
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Vorzugsweise
sehen die Verbindungseinrichtungen eine kraftschlüssige Befestigung,
besonders bevorzugt eine Klemmbefestigung, oder eine formschlüssige Befestigung,
besonders bevorzugt eine Schnapp- oder Schwalbenschwanzbefestigung des
Paneels an dem Profilelement vor.
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Bevorzugt
sind die Verbindungseinrichtungen federelastisch ausbildet.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung erstrecken sich die
Verbindungseinrichtungen im Wesentlichen über die gesamte Länge des Profilelementes.
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Weiterhin
bevorzugt sind die Verbindungseinrichtungen an der Ver- und/oder
Entsorgungsseite des Profilelementes vorgesehen.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist das
Profilelement eine durch Hinterschneidungen festgelegte außenseitige
Schiene auf, wodurch die Nachrüstbarkeit
des Medienkanals mit weiteren Anbauteilen verbessert wird.
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Vorzugsweise
erstreckt sich die Schiene im Wesentlichen über die gesamte Länge des
Profilelementes.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform der
Erfindung ist das Profilelement ein gefaltetes Metallteil.
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Weiterhin
bevorzugt legt das Profilelement zwei in Längsrichtung verlaufende Durchgänge fest.
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Besonders
bevorzugt ist das Profilelement im Querschnitt verjüngt ausgebildet.
Dadurch ergibt sich ein bereichsweise größerer Bauraum innerhalb des
Medienkanals, was insbesondere bei elektrischen Anschlüssen von
Vorteil ist. Gleichzeitig wird bei der Verwendung eines derartigen
Medienkanals in einer Medienzelle für einen Laborarbeitstisch die Nutzung
der vollständigen
Arbeitsfläche
nicht eingeschränkt.
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Weiterhin
bevorzugt ist an der im Querschnitt gesehenen breiteren Seite des
Profilelementes ein Ablagepaneel durch Kraftschluss anbringbar.
Dieses Ablagepaneel kann als Ablagefläche für verschiedene Laborutensilien
benutzt werden, was wiederum die Vielseitigkeit des Medienkanals
erhöht.
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Vorzugsweise
ist eine Vielzahl von Paneelen modulartig an das Profilelement befestigbar.
Dieses modulartige Baukastenprinzip ermöglicht die Bestückung der
Medienkanäle
mit vom Nutzer geforderten Paneelen, was für die Durchführung unterschiedlicher
Versuche, bei denen unterschiedliche Labormedien zum Einsatz kommen,
in ein und derselben Laboreinrichtung von Vorteil ist.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Paneele spaltfrei
an das Profilelement anbringbar. Dies verhindert das Eindringen
von Flüssigkeiten
und Fremdkörpern
in den Medienkanal.
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Vorzugsweise
sind die Paneele funktionsspezifisch für verschiedene Labormedien
ausgebildet.
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Insbesondere
können
die Paneele mit Einrichtungen zur Ver- und/oder Entsorgung von Wasser, Abwasser,
Gas, Druckluft, Elektrik, Licht sowie mit Anschlüssen für die Erzeugung von Vakuum
und die elektronische Datenverarbeitung versehen sein.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Medienkanal
des Weiteren einen Trägeraufbau,
der eine Wand- oder Deckenbefestigung des Profilelementes gestattet
oder doppelseitig mit einem Profilelement bestückbar ist. Dadurch können nahezu
identisch ausgebildete Medienkanäle
in Medienzellen, Mediensäulen,
Medienampeln oder Medienstationen verwendet werden, was für den Bauträger eines
Labors sowie für den
Hersteller der Laboreinrichtungen in wirtschaftlicher Hinsicht vorteilhaft
ist.
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Vorzugsweise
gestattet der Trägeraufbau eine
rasterartige Anbringung des Profilelementes an dem Trägeraufbau.
Dadurch wird ermöglicht,
dass das Laborpersonal je nach Bedarf den Medienkanal horizontal
und/oder vertikal versetzen kann und der Medienkanal bzw. die Medienabgriffe
im Labor dort zur Verfügung
stehen, wo sie gebraucht werden.
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Weiterhin
bevorzugt sind zwischen dem Profilelement und dem Trägeraufbau Öffnungen
vorgesehen, durch die Versorgungs- und/oder Entsorgungsleitungen
für die
Labormedien hindurchgeführt werden
können,
und wodurch insbesondere bei elektrischen Anschlüssen, die eine größere Bautiefe
benötigen,
zusätzlich
der Hohlraum des Trägeraufbaus für die elektrischen
Anschlussleitungen zur Verfügung
steht.
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Bevorzugt
erfüllt
der Medienkanal die am Anmeldetag gültigen Schutzklassen IP 44
und IP 54. Damit wird die Funktionsweise des Medienkanals gegenüber dem
Eindringen von Nässe
und Staub (Fremdkörper) über viele
Jahre sichergestellt. Insbesondere gewährt der Medienkanal einen Berührungsschutz
gegen Fremdkörper
mit einem Durchmesse > 1
mm sowie einen vollständigen
Berührungsschutz
gegen Staubablagerungen. Darüber
hinaus gewährleistet
er einen hinreichenden Schutz gegenüber Sprühwasser.
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Im
Folgenden werden rein beispielhaft verschiedene Ausführungsformen
der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Von den Figuren zeigen:
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1 eine
perspektivische Außenansicht
eines Medienkanals gemäß der Erfindung;
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2 einen
doppelseitig mit einem Medienkanal bestückten Trägeraufbau zur Befestigung an
einer Raumdecke (Medienampel);
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3 einen
doppelseitig mit einem Medienkanal bestückten Trägeraufbau für einen Doppellaborarbeitstisch
(Medienzelle);
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4 zwei
Medienkanäle,
die an einem zur Decken- oder Wandbefestigung vorgesehenen Trägeraufbau
angebracht sind (Mediensäule);
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5 eine
perspektivische Rückansicht
eines Medienkanals mit Trägeraufbau
zur Wandbefestigung;
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6A eine
perspektivische Vorderansicht eines Profilelementes einschließlich einer
vergrößerten Darstellung
eines Bereichs des Profilelementes;
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6B eine
perspektivische Rückansicht des
in 6A gezeigten Profilelementes einschließlich einer
vergrößerten Darstellung
eines Bereichs des Profilelementes;
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7 eine
perspektivische Vorderansicht eines Paneels;
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8 eine
Querschnittsansicht eines Ablagepaneels;
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9 eine
Querschnittsansicht eines Medienkanals mit Trägeraufbau, Wasserarmatur und Spülbecken;
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10 eine
Querschnittsansicht eines Medienkanals mit elektrischem Anschluss;
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11 eine
perspektivische Ansicht eines Medienkanals mit nachgerüstetem Pipettenhalter;
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12 eine
perspektivische Ansicht eines Medienkanals mit nachgerüstetem Ablagefach;
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13 eine
perspektivische Ansicht eines Medienkanals mit nachgerüstetem Abtropfbord;
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14 eine
perspektivische Ansicht eines Medienkanals mit nachgerüstetem Monitorhalter;
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15 eine
Querschnittsansicht eines Ausschnitts eines Medienkanals im Bereich
der Funktionsschiene mit nachgerüstetem
Spritzschutz; und
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16 eine
perspektivische Ansicht der in 15 gezeigten
Klemmvorrichtung.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Medienkanals 1 mit
an der Medienver- und/oder -entsorgungsseite modulartig befestigten
Paneelen (2). Der Medienkanal kann je nach Verwendungszweck,
beispielsweise beim Einsatz in Medienzellen, Mediensäulen, Medienampeln oder
Medienstationen, in vertikaler oder horizon taler Ausrichtung angeordnet
werden. Werden die gebäudeseitigen
Labormedienleitungen von oberhalb oder unterhalb in den Medienkanal 1 geführt, werden
die seitlichen Enden des Medienkanals 1 mit einem Seitenpaneel 9 verschlossen.
Auf der Oberseite des Medienkanals wird ein weiteres Paneel 6 aufgebracht, das
bei der Verwendung des Medienkanals 1 in einer Medienzelle
als Ablage für
Laborutensilien dienen kann.
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Die
hier im Anschluss beschriebenen Medienkanäle 1 erfüllen die
Vorschriften der am Anmeldetag gültigen
Schutzklassen IP 44 und IP 54. Ferner sind die Oberflächen der
von außen
sichtbaren bzw. exponierten Komponenten des Medienkanals vorzugsweise
mit einer hochwertigen Pulverbeschichtung versehen, wodurch der
Medienkanal gegenüber den
Umweltbedingungen im Laborraum ideal geschützt wird. Die Paneelbefestigung
erfolgt werkzeuglos, so dass diese schnell und einfach an veränderte Laborbedingungen
angepasst werden kann.
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Im
Folgenden werden Anwendungsbeispiele des in 1 gezeigten
Medienkanals 1 anhand der 2, 3 und 4 beschrieben.
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2 zeigt
in perspektivischer Ansicht eine Medienampel, die einen zur Deckenbefestigung
dienenden Trägeraufbau 20 aufweist.
Der Trägeraufbau 20 umfasst
zwei rasterartig ausgebildete Trägersäulen 22,
die je nach Länge
der Trägersäulen 22 über ein
oder mehrere Querverstrebungen 26 stabilisiert sind. Das
untere Ende der Trägersäulen 22 ist
doppelseitig mit jeweils einem Medienkanal 1 bestückt.
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Bei
dem in 2 gezeigten, stark vereinfachten Beispiel sind
beide Medienkanäle 1 lediglich mit
Blankopaneelen 2 versehen. Aufgrund des verjüngt ausgebildeten
Querschnitts beider Medienkanäle 1 sind
die Paneele 2 gegenüber
den vertikal verlaufenden Trägersäulen 22 geneigt
angeordnet, was im Fall einer Bestückung der Paneelen 2 mit
entsprechenden Einrichtungen zur Entnahme von Labormedien, beispielsweise
Wasser, Abwasser, Gas, Druckluft, Elektrik, Licht oder mit Anschlüssen für die Erzeugung
von Vakuum und die elektronische Datenverarbeitung zu einer vereinfachten
Handhabung führt.
Bei Bedarf können
weitere, allerdings anders dimensionierte Medienkanäle 1 an
dem Trägerfortsatz 24 befestigt
werden. Bei dem in 2 gezeigten Beispiel sind die
seitlichen Trägerfortsätze 24 mit
einem Ablagefach 29 verbunden. Die gebäudeseitige Medienzuführung zu
den Medienkanälen 1 erfolgt durch
den vertikal verlaufenden Schacht 28.
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In 3 ist
eine stark vereinfachte Form einer Medienzelle dargestellt, die
einen Doppellaborarbeitstisch 30 umfasst. Beide Laborarbeitstische 30 weisen
jeweils eine Laborarbeitsplatte 32 auf, die im Bereich
des Trägeraufbaus 20a für den Medienkanal 1 spaltfrei
aneinander angrenzen. Der Trägeraufbau 20a umfasst
zwei in einem Abstand, der im Wesentlichen der Breite der Laborarbeitsplatten 32 entspricht,
zueinander angeordnete Seitenständer 22a, die
nivellierbar am Boden des Laborraumes aufliegen. Die Länge der
Seitenständer 22a ist
derart bemessen, dass der am oberen Ende zwischen den Seitenständern 22a verlaufende
Medienkanal 1 ungefähr
auf Brusthöhe
des Laborpersonals angeordnet ist. Allerdings erlaubt die rasterartige
Ausbildung der Seitenständer 22a ein
variables Einstellen der Höhe
der Medienkanäle 1.
Bei der in 3 gezeigten Medienzelle erfolgt
die gebäudeseitige
Ver- und/oder Entsorgung
der Labormedien über
den Schacht 28a. Auch ohne explizite Darstellung in 3 erkennt
der Fachmann, dass die Medienzelle durch weitere Medienkanäle 1 und/oder
sonstige Labormöbel
ergänzt werden
kann.
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In 4 ist
eine doppelseitige Mediensäule dargestellt,
die mittels eines Trägeraufbaus 20b an der
Decke oder an einem von der Decke abstehenden Gebäudeabschnitt
befestigt werden kann. Bei dem in 4 stark
vereinfacht dargestellten Beispiel einer Mediensäule umfasst der Trägeraufbau 20b einen
horizontal verlaufenden Schienenträger 23b, an dem zwei
seitliche Trägersäulen 22b angebracht sind.
Je nach gewünschtem
Abstand der Medienkanäle 1 können beide
Trägersäulen 22b längs der
Trägerschiene 23b verschoben
werden. Nach Festlegung des gewünschten
Abstandes der beiden Medienkanäle
können
diese über
Ablagepaneele 29b verbunden werden. Wie in 4 zu
sehen, ist der Querschnitt beider Medienkanäle 1 konisch (verjüngt) ausgebildet,
wodurch die mit Labormedienver- und/oder -entsorgungseinrichtungen
versehenen Medienkanäle 1 für den Nutzer
leichter erreichbar sind.
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5 stellt
eine perspektivische Rückansicht
eines erfindungsgemäßen Medienkanals 1 mit Trägeraufbau 50 dar.
Der Medienkanal 1 umfasst ein in 6A und 6B im
Detail beschriebenes Profilelement 100, an das modulartig – ähnlich einem Baukastenprinzip – Paneele 2 durch
Kraft- oder Formschluss angebracht werden können. Die Oberseite des Profilelementes 1 ist
durch ein Ablagepaneel 6 verschlossen.
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Der
in 5 dargestellte Medienkanal weist zusätzlich zu
dem Profilelement 100 einen zur Wandbefestigung dienenden
Trägeraufbau 50 auf.
Die Wandbefestigung erfolgt hierbei über die seitlich nach innen
abstehenden Befestigungsflansche 54. Bodenseitig umfasst
der Trägeraufbau 50 eine
mit den Befestigungsflanschen 54 starr verbundene Bodenplatte 52.
Zwischen dem Profilelement 100 und dem Trägeraufbau 50 sind Öffnungen 59 vorgesehen.
Dadurch steht zusätzlich
zu dem Innenraum des Profilelementes 100 der durch den
Trägeraufbau 50 festgelegte
Innenraum für
die Zu- und/oder Abführung
entsprechender Labormedien zur Verfügung.
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Der
Trägeraufbau 50 weist
in vertikaler Richtung verlaufende und in einem horizontalen Abstand zueinander
angeordnete Streben 58 auf, an die das Profilelement 100 befestigt
werden kann. Diese rasterartige Konstruktion des Trägeraufbaus 50 gewährleistet
eine hohe Variabilität
der Befestigung des Profilelementes 100 an dem Trägeraufbau 50.
Der Trägeraufbau 50 weist
zusätzlich
ein oder mehrere, in horizontalem Abstand zueinander angeordnete
Widerlager 56 auf, die als Aufla ge/Rastelemente für ein Ablagepaneel
(nicht gezeigt) zum Verschließen
der Oberseite des Trägeraufbaus 50 dienen.
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6A stellt
eine perspektivische Frontansicht des in 5 gezeigten
Profilelementes 100 sowie eine vergrößerte Detailansicht des eingekreisten Bereichs
des Profilelementes 100 dar. Die vordere Seite in 6A wird
im Folgenden als auch Ver- und/oder Entsorgungsseite des Profilelementes 100 bezeichnet.
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Der
in Längsrichtung
des Profilelementes 100 verlaufende Zwischenboden 110 unterteilt
das Profilelement 100 in zwei Durchgänge 102, 104 für die Medienver-
und/oder -entsorgung. Beispielsweise kann der Durchgang 104 für die Aufnahme
von dünnen
Schläuchen/Rohren
für die
Erzeugung von Vakuum oder von elektrischen Kabeln und Datenleitungen
dienen, während
der Durchgang 102 für
die Aufnahme von Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen zur Verfügung steht.
In dem Zwischenboden 110 sind in regelmäßigen Abständen in Längsrichtung des Profilelementes 100 Öffnungen 112 vorgesehen, die
den Durchgang 102 mit dem Durchgang 104 verbinden.
Die in 6A in vertikaler Richtung verlaufenden
Streben 106 dienen zur Wandbefestigung des Profilelementes 100 oder
zur Befestigung an den in 5 dargestellten
Trägeraufbau 50.
An der Hinterseite des Profilelementes 100 ist ein in Längsrichtung durchgehend
sich erstreckender und von dem Zwischenboden 110 in vertikaler
Richtung abstehender Flansch 108 vorgesehen, der als Widerlager
für das in 5 dargestellte
Ablagepaneel 6 dient. An der Ver- und/oder Entsorgungsseite
des Profilelementes 100 sind Verbindungseinrichtungen 121 (6A) und 125 (6B)
zur Befestigung der Paneele 2 vorgesehen. Die vergrößerten Ansichten
in den 6A und 6B zeigen
die konstruktiven Details dieser Verbindungseinrichtungen 121, 125.
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Die
Verbindungseinrichtung 121 wird durch einen S-förmig ausgebildeten
Abschnitt 122 und einen L-förmigen Abschnitt 120 gebildet.
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Beide
Abschnitte 122, 120 stehen unter einer Federvorspannung,
so dass bei Einführen
eines zu klemmenden Teils, insbesondere eines seitlich von der Paneelfläche abstehenden
Flansches 3 der Paneele 2 (7), die
beiden Abschnitte 122, 120 aufgespreizt und unter
Klemmspannung in Anlage mit dem zu klemmenden Teil gebracht werden.
Die Verbindungseinrichtung 121 ähnelt bezüglich ihrer Funktionsweise
einem Federclip. Bodenseitig weist das Profilelement 100 einen
Boden 114 auf, an den sich eine durch zwei Hinterschneidungen 116, 118 gebildete
und in das Innere des Profilelementes 100 hineinragende
Schiene 117 anschließt.
Wandseitig ist der Boden 114 mit den vertikal verlaufenden
Streben 106 verbunden. Der Verwendungszweck der Schiene 117 wird
unter Bezugnahme auf die 11 bis 15 beschrieben.
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6B zeigt
das in 6A dargstellte Profilelement 100,
allerdings perspektivisch von der Rückseite. Der eingekreiste Bereich
ist im Detail in der Vergrößerungsansicht
dargestellt und zeigt die konstruktive Ausgestaltung der Verbindungseinrichtung 125.
Diese Verbindungseinrichtung, in 6A im
oberen Bereich des Profilelementes 100 und als seitliche
Begrenzung an der Ver- und/oder Entsorgungsseite des Durchgangs 104 dargestellt,
wird von einem L-förmigen
Abschnitt 126, 130 und einem einen spitzen Winkel
einschließenden
Abschnitt 124 gebildet. Ähnlich wie bei der Verbindungseinrichtung 121 stehen
die beiden Abschnitte 126, 124 unter einer Federvorspannung,
so dass dessen Funktionsweise ebenso der eines Federclips entspricht.
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Der
Abschnitt 130 dient wiederum als Widerlager für das in 1 und 8 dargestellte
Ablagepaneel 6. Der Abschnitt 130 ist doppelwandig
ausgeführt,
um dessen Biegesteifigkeit zu erhöhen, wodurch eine Verformung
beim Einbringen des Ablagepaneels unter Kraftschluss verhindert
wird. An den Abschnitt 124 schließt sich der bereits im Zusammenhang
mit der 6A beschriebene Zwischenboden 110 an,
der die Öffnungen 112 aufweist.
Der Zwischenboden ist wiederum mit den in vertikaler Richtung verlaufenden
Streben 106 verbunden.
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Das
in den 6A und 6B gezeigte Profilelement 100 ist
als gefaltetes Metallteil, und somit einstückig ausgebildet. Es eignet
sich dadurch für die
Massenfertigung. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass
das Profilelement ebenso aus einem Kunststoffteil gefertigt sein
kann, das die benötigten Biegefestigkeiten
aufweist.
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In 7 ist
in perspektivischer Ansicht ein Paneel 2 dargestellt, das
randseitig unter einem 90°-Winkel
abstehende Flanschabschnitte 3, 4, 5 aufweist.
Die Flanschabschnitte 3, 4 dienen als Klemmabschnitte
zum Einführen
in die Verbindungseinrichtungen 121, 125. Der
Flanschabschnitt 5 dient als Schutz, um ein Eindringen
von Flüssigkeiten
und Fremdkörpern
in den in 1 dargestellten verschlossenen
Medienkanal 1 zu verhindern. Das Paneel ist in 7 ohne
Einrichtungen zur Medienver- und -entsorgung dargestellt. Funktionsspezifisch ausgebildete
Paneele 2 werden unter Bezugnahme auf die 9 und 10 im
Anschluss beschrieben.
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8 zeigt
eine Querschnittsansicht eines Ablagepaneels 6, das unter
Kraftschluss in die in den 6A und 6B gezeigten
Abschnitte 108 und 130 eingebracht werden kann.
Das Ablagepaneel 6 weist zwei Eingriffsabschnitte 7, 8 auf,
die, wie in 9 dargestellt, kraftschlüssig mit
den Abschnitten 108 und 130 verbunden werden können. Der
Eingriffsabschnitt 8 ist L-förmig ausgebildet, während die Querschnittsform
des Eingriffsabschnittes 7 V-förmig ist.
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In 9 ist
eine Querschnittsansicht eines Medienkanals gezeigt, der ein Profilelement 100 und eine
mit einer Wasserarmatur 2a' bestückte Paneele 2a umfasst.
Die Zuleitung 2a'' zur Wasserarmatur 2a' wird zunächst durch
den Trägeraufbau 50 und
quer zum Durchgang 102 bis zur Wasserarmatur 2a' geführt. Eine
Ablagepaneele 6 ist oberseitig auf dem Profilelement 100 vorgesehen
und dient bei Verwendung des Medienkanals in einer Medienzelle als
Ablage für
Laborutensilien. Deutlich zu sehen sind auch die beiden Durchgänge 102 und 104.
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Das
Profilelement 100 ist an einem Trägeraufbau 50 befestigt.
Der Innenraum des Trägeraufbaus 50 kann
zusätzlich
zu den Durchgängen 102, 104 für die Wasserver-
und -entsorgung genutzt werden. Unterhalb des Profilelementes 100 ist
eine Blende 46 vorgesehen, die mit einem Spülbecken 42 bestückt ist,
und dessen Abfluss 44 ebenso durch den Innenraum des Trägeraufbaus 50 geführt wird.
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Das
in 9 gezeigte obere Ende der Blende 46 wird
dabei durch die in 5 dargestellten schlitzförmigen Ausnehmungen
geführt,
die im Boden 114 (6A) vorgesehen
sind.
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Sowohl
die Blende 46 als auch das Paneel 2a erfüllen die
Vorschriften der Schutzklassen IP 44 und IP 54, um ein Eindringen
von Flüssigkeiten
und Fremdkörpern
in den Medienkanal und den Trägeraufbau
zu verhindern.
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10 zeigt
ein weiteres Beispiel einer mit einer Steckdose 2b' bestückten Paneele 2b.
Um das Eindringen von Feuchtigkeit zur Vermeidung von Kurzschlüssen zu
verhindern, ist die elektrische Armatur in einem abgedichteten Gehäuse 2b' untergebracht,
das in dem Durchgang 102 angeordnet ist. In dem Durchgang 104 verlaufen
zur Medienver- und -entsorgung weitere Medienleitungen, die hier
nur schematisch angedeutet sind. Die Oberseite des Profilelementes 100 ist
wiederum durch ein Ablagepaneel 6 verschlossen.
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Die
in den 9 und 10 dargestellten Paneele 2a, 2b sind
lediglich beispielhaft mit einer Wasserarmatur 2a' und einer elektrischen
Steckdose 2b' bestückt. Es
versteht sich, dass die Paneele je nach Bedarf mit entsprechenden
Einrichtungen für unterschiedliche
Labormedien, beispielsweise Wasser, Abwasser, Gas, Druckluft, Elektrik,
Licht sowie mit Anschlüssen
für die
Erzeugung von Vakuum und die elektronische Datenverarbeitung ausgestattet sein
können.
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In
den 11 bis 15 sind
Beispiele für die
Verwendung der in 6A gezeigten Schiene 117 gezeigt.
In den 11 bis 14 ist
das Profilelement 100 rein beispielhaft an einer rasterartig
aufgebauten Schiene 20c befestigt. Es versteht sich, dass
das Profilelement 100 auch an anders ausgestalteten Trägeraufbauten
befestigt sein kann. Die Oberseite des Profilelementes 100 ist
mit einem Ablagepaneel 6 verschlossen. Seitlich, d. h.
an der Ver- und/oder Entsorgungsseite des Profilelementes 100 sind
Paneele 2 vorgesehen. Unterhalb der Paneele 2 und
oberhalb einer Tischplatte 32 ist eine Blende 46 angeordnet.
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Mittels
der in 15 und 16 dargestellten
Klemmvorrichtung können
verschiedenartige Anbauteile in der Schiene 117 lösbar befestigt
werden. Bei diesen Anbauteilen handelt es sich in 11 um einen
Pipettenhalter 60, in 12 um
eine zusätzlich zu
dem Ablagepaneel 6 vorgesehene Ablage 70, in 13 um
ein sog. Abtropfbord 80 für unterschiedliche Laborgefäße, in 14 um
einen Monitorhalter 90 zur Anbringung eines Monitors, beispielsweise
eines Flachbildschirms, und in 15 um
eine Zwischenwand, die als Spritzschutz dient.
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Unter
Bezugnahme auf die 15 und 16 wird
die Klemmvorrichtung 200 im Detail erläutert. Die Klemmvorrichtung 200 umfasst
einen Klemmschuh 206 sowie eine Spannlasche 204,
die mittels einer Sterngriffschraube 202 relativ zu dem Klemmschuh 6 innerhalb
der Schiene 117 bewegt werden kann. Zum Verklemmen des
Klemmschuhs innerhalb der Schiene 117 wird die Sterngriffschraube 202 im
Uhrzeigersinn gedreht, wodurch die Spannlasche 204 einerseits
und der benachbarte Teil des Klemmschuhs 6 andererseits
gegen die Hinterschneidung 118 gedrückt werden, während das
Gewindeteil der Sterngriffschraube in Anlage mit der Hinterschneidung 116 gebracht
wird. Der Klemmschuh 206 kann mit einem entsprechend ausgebildeten
Klemmadapter zum Anbringen der Monitorhalterung 90, des
Abtropfbords 80, des Ablage bodens 70, des Pipettenhalters 60 oder
weiterer im Laborbetrieb benötigter
Anbauteile versehen sein.
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Die
voranstehend beschriebenen Medienkanäle sind nicht auf die hier
dargestellten Formen beschränkt.
So können
die Medienkanäle,
insbesondere deren Profilelemente derart ausgestaltet sein, dass
entsprechende Paneele schachbrettartig mit dem Profilelement verbunden
werden können.
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Die
konische lineare Querschnittsform im oberen Bereich des Medienkanals
stellt mehr Bauraum insbesondere für elektronische Bestückungselemente
zur Verfügung,
so dass diese zum Schutz gegen Feuchtigkeit zur Vermeidung von Kurzschlüssen in
einer hermetisch abgedichteten Umhausung untergebracht werden können. Gleichzeitig
stellt die verjüngt
ausgebildete Seite des Medienkanals sicher, dass bei der Verwendung
des Medienkanals in einer Medienzelle die vollständige Fläche der Arbeitsplatte für die Versuchsdurchführung genutzt
werden kann. Zur Erreichung dieser beiden Ziele sind allerdings
andere Querschnittsformen denkbar, beispielsweise konisch-konvexe
Formen.
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Darüber hinaus
sind die voranstehend beschriebenen Verbindungseinrichtungen nicht
auf federelastische Klemmeinrichtungen beschränkt. Der Fachmann erkennt,
dass zur Erzielung der gleichen Wirkung, nämlich einer einfach zu handhabenden lösbaren Befestigung
andere kraftschlüssige
oder formschlüssige
Verbindungstechniken zum Einsatz kommen können. Beispiele hierfür sind Schnapp-, Schwalbenschwanz-,
möglicherweise
auch Magnetbefestigungen.