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DE102009007920B3 - Wäschebehandlungsmaschine wie beispielsweise eine Waschmaschine oder ein Wäschetrockner - Google Patents

Wäschebehandlungsmaschine wie beispielsweise eine Waschmaschine oder ein Wäschetrockner Download PDF

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DE102009007920B3 DE102009007920A DE102009007920A DE102009007920B3 DE 102009007920 B3 DE102009007920 B3 DE 102009007920B3 DE 102009007920 A DE102009007920 A DE 102009007920A DE 102009007920 A DE102009007920 A DE 102009007920A DE 102009007920 B3 DE102009007920 B3 DE 102009007920B3
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Christian Bachmann
Burkhard Becker
Holger Hoppe
Achim Niebur
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/12Casings; Tubs
    • D06F39/14Doors or covers; Securing means therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Main Body Construction Of Washing Machines And Laundry Dryers (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Wäschebehandlungsmaschine (1) wie beispielsweise eine Waschmaschine oder einen Wäschetrockner mit einer in einem Gehäuse (2) drehbar gelagerten Trommel sowie einer mit einer Tür (3) verschließbaren Beschickungsöffnung (4), wobei zur Verschwenkung der Tür (3) an der Beschickungsöffnung (4) eine Scharnieranordnung (5) mit zwei schwenkbar gelagerten Scharnierstreben (6, 7) vorgesehen ist, die jeweils endseitig mit zwei gehäuseseitigen und zwei türseitigen parallel zueinander angeordneten Schwenkachsen (8, 9, 10, 11) zusammenwirken, die an einem Gehäuseflansch (12) sowie an einem Türflansch (13) angeordnet sind. Zur außenseitigen Einbindung der Scharnieranordnung (5) am Gehäuse (2) sind die gehäuseseitigen Schwenkachsen (8, 9) an einem zum Randbereich (14) der Tür (3) hinweisenden abgewinkelten ersten Schenkelbereich (15) des Gehäuseflansches (12) angeordnet, und wobei der Gehäuseflansch (12) einen parallel zum Öffnungsrand (16) verlaufenden zweiten Schenkelbereich (17) aufweist, der auf einem zurückspringenden Bereich am Öffnungsrand (16) der Beschickungsöffnung (4) befestigt ist, zur Bildung eines Aufnahmeraumes (18) für die Scharnierstreben (6, 7) sowie dem Türflansch (13) mit Schwenkachsen (10, 11) im geschlossenen Zustand der Tür (3).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Wäschebehandlungsmaschine wie beispielsweise eine Waschmaschine, einen Wäschetrockner mit einer in einem Gehäuse drehbar gelagerten Trommel sowie einer mit einer Tür verschließbaren Beschickungsöffnung, wobei zur Verschwenkung der Tür an der Beschickungsöffnung eine Scharnieranordnung mit zwei schwenkbar gelagerten Scharnierstreben vorgesehen ist, die jeweils endseitig mit zwei gehäuseseitigen und zwei türseitigen parallel zueinander angeordneten Schwenkachsen zusammenwirken, die an einem Gehäuseflansch sowie an einem Türflansch angeordnet sind.
  • Aus dem Stand der Technik sind Scharnieranordnungen für Wäschebehandlungsmaschinen bekannt, die es ermöglichen die Tür aus einer Schließlage heraus in eine Offenstellung zu verschwenken, bei der die Tür bis in eine Parallellage zur Gehäusefront verbracht werden kann. So ist beispielsweise aus der EP 0 859 079 A1 ein Scharnier für eine Tür eines elektrischen Haushaltsgerätes, insbesondere für Waschmaschinen und/oder Trockner bekannt, die eine 180°-Schwenkung an dem Frontgehäuse ermöglicht. Eine weitere Ausführungsform des Standes der Technik offenbart hier die DE 198 04 962 C1 , die eine Vorrichtung zur schwenkbaren Lagerung der Verschlusstür einer Wäschebehandlungsmaschine offenbart. Dabei weist die bekannte Vorrichtung zur Lagerung der Verschlusstür eine Scharnierstrebe und eine Steuerstrebe auf, die mit benachbarten Achsen hinter der vorderen Gehäusewand gelagert sind und mit bogenförmigen Abschnitten durch eine Öffnung in der vorderen Gehäusewand nach außen ragend schwenkbar angeordnet sind, und wobei die bogenförmigen Streben mit ihren äußeren Enden mittels benachbarter äußerer Achsen an einem Türflansch der Verschlusstür angelenkt sind.
  • Bei diesen aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen wird es als nachteilig angesehen, dass die Scharnieranordnungen durch in der Frontwand des Gehäuses vorgesehene Schlitze oder Öffnungen greifen, um die aufwendige Scharnieranordnung im Maschinengehäuse zu platzieren, um auf diese Weise die 180°-Verschwenkung zu erreichen. Als weiterer Nachteil wird hierbei angesehen, dass insbesondere die Montage bzw. Anbringung einer derartig bekannten Scharnieranordnung äußerst aufwendig ist, zumal ein Teil des Scharniers durch die Gehäusewand greifend zu befestigen ist. Diese Anordnung weist für den Fall Nachteile auf, wenn beispielsweise zur klemmenden Anbringung der Tür Nachjustierungen im Bereich der Scharnieranordnung vorzunehmen sind. Diese müssen dann oft hinter der Gehäusewand vorgenommen werden, wobei dann die Zugänglichkeit nicht gegeben ist.
  • Aus der EP 0 616 069 A1 ist eine Wäschebehandlungsmaschine bekannt, bei der die Tür mittels eines Mehrgelenkscharniers gelagert ist. Das Scharnier mit seinen Streben ist in einem zurückspringenden Bereich am Öffnungsrand der Gehäuseöffnung aufgenommen, so dass hier keine Durchbrüche notwendig sind. Das Scharnier hat jedoch den Nachteil, dass die Tür nicht über einen Öffnungswinkel von 180° verschwenkt werden kann, da die Tür im Scharnierbereich über den gesamten Öffnungsvorgang im zurückspringenden Bereich verbleibt, der die Öffnungsbewegung hemmt.
  • Der Erfindung stellt sich somit das Problem, eine Wäschebehandlungsmaschine mit einer Scharnieranordnung für die Tür einer Beschickungsöffnung derart weiterzubilden, die einerseits leicht zu montieren ist, wobei andererseits die Scharnieranordnung eine uneingeschränkte Zugänglichkeit aufweisen soll.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
  • Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen darin, dass die erfindungsgemäße Scharnieranordnung aufgrund ihrer kinematischen Hebelanordnung klein und schmal bauend ausgelegt werden kann, so dass sie im zusammengefalteten Zustand in einem zurückspringenden Bereich am Öffnungsrand des Gehäuses untergebracht werden kann. Die Scharnieranordnung ist somit leicht zu montieren und kann Platz sparend im Deckungsbereich des Türrandes untergebracht werden. Die Scharnieranordnung als solches ist, sei es von der gehäuseseitigen bzw. von der türseitigen Anordnung her, uneingeschränkt zugänglich. Zudem ermöglicht die erfindungsgemäße Scharnieranordnung ein Verschwenken der Tür derart, dass sie sich parallel zur Gehäusewand verschwenken lässt, also eine 180°-Verschwenkung bzw. auch darüber hinaus zulässt. Die erfindungsgemäße Scharnieranordnung lässt somit für eine flächenbündige Türanbindung bei einer konvexen Auslegung der Front einen Öffnungswinkel der Tür von 180° zu, wobei die Verschwenkung einer zwangsgeführten Bewegungsbahn folgend verläuft. Zudem besitzt die erfindungsgemäße Scharnieranordnung aufgrund der sich umschließenden Scharnierstreben eine hohe Stabilität bei einer kompakten Bauform und erfüllt die Anforderungen an ein Scharnier einer Wäschebehandlungsmaschine.
  • Erfindungsgemäß sind hierbei die gehäuseseitigen Schwenkachsen an einem zum Randbereich der Tür hinweisenden abgewinkelten ersten Schenkelbereich des Gehäuseflansches angeordnet, wobei der Gehäuseflansch einen parallel zum Öffnungsrand verlaufenden zweiten Schenkelbereich aufweist, der auf einem zurückspringenden Bereich am Öffnungsrand der Beschickungsöffnung der Gehäusewand befestigt ist, zur Bildung eines Aufnahmeraumes für die Scharnierstreben sowie den Türflansch mit Schwenkachsen im geschlossenen Zustand der Tür. Somit ergibt sich ein flach bauendes Scharnier im gefalteten Zustand der Scharnieranordnung, welches in einem kleinen Raum im Bereich der Öffnung der Beschickungsöffnung untergebracht werden kann.
  • Hierzu erstreckt sich der Aufnahmeraum zwischen dem parallel verlaufenden zweiten Schenkelbereich auf dem zurückspringenden Bereich am Öffnungsrand und einem überdeckenden Randbereich der Tür im geschlossenen Zustand. Die beiden Scharnierstreben falten somit derart zusammen, dass deren Lage quasi parallel zum zweiten Schenkelbereich auf dem zurückspringenden Bereich am Öffnungsrand zu liegen kommen, wenn die Scharnieranordnung zusammengefaltet ist. Dabei verläuft der abgewinkelte Schenkelbereich etwa unter einem Winkel von etwa 45°. Die gehäuseseitigen Schwenkachsen an dem abgewinkelten Schenkelbereich sind unter einer Distanz angeordnet, wobei die Schwenkachse für die außen liegende Scharnierstrebe am Schenkelende vorgesehen ist, und wobei die Schwenkachse für die innen liegende, als Steuerstrebe wirkende Scharnierstrebe im Winkelbereich des Gehäuseflansches liegt. Aufgrund dieser Ausbildung ergibt sich eine ausladende Kurvenbewegung für die Tür, so dass diese beim Öffnen zunächst aus dem Verschlussbereich heraus geschwenkt wird, und aus der Ebene der Gehäusefront heraus geschwenkt werden kann.
  • In Weiterbildung der Erfindung weist die außen liegende Scharnierstrebe hierbei etwa eine U-Form auf, wobei die freien Schenkel der Scharnierstrebe stumpfwinklig nach außen weisend geformt sind. Dabei liegt jeweils an den Enden der Schenkel die gehäuseseitige Schwenkachse bzw. die türseitige Schwenkachse.
  • Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Scharnieranordnung, um dieser eine hinreichende Stabilität zu verleihen, ist die außen liegende Scharnierstrebe plattenförmig ausgebildet, wobei die innen liegende als Steuerstrebe wirkende Scharnierstrebe eine gewinkelte Form aufweist. Hierbei besteht die innen liegende als Steuerstrebe wirkende Scharnierstrebe aus zwei Stegelementen, an deren Enden die türseitige Schwenkachse liegt, wobei die Stegelemente im Bereich der gehäuseseitigen Schwenkachse miteinander verbunden sind. Diese Ausbildung der zueinander kinematisch verbundenen Scharnierstreben verleiht der Scharnieranordnung eine räumliche Gelenkanordnung, die insbesondere geeignet ist, auftretende Querkräfte aufzunehmen, was eine stabile Anbindung der Tür bewirkt.
  • Dies wird zudem dadurch unterstützt, dass die außen liegende Scharnierstrebe sich zwischen den Stegelementen der als Steuerstrebe wirkenden Scharnierstrebe erstreckt. Um eine über die Frontebene des Maschinengehäuses heraus bewegte Verschwenkung zu erreichen, sind türseitig parallel zueinander angeordnete Schwenkachsen unter einer geringeren Distanz als die gehäuseseitigen Schwenkachsen am Türflansch angeordnet. Dabei sind die türseitig parallel zueinander angeordneten Schwenkachsen ebenfalls auf einem abgewinkelten Bereich des Türflansches angeordnet. Der abgewinkelte Bereich des Türflansches ist zum Öffnungsrand hinweisend im geschlossenen Zustand der Tür angeordnet. Somit versteht es sich von selbst, dass im gefalteten Zustand der Scharnieranordnung sich die beiden gewinkelten Bereiche, an denen die Schwenkachsen vorgesehen sind, in Ergänzung bzw. zur Deckung bringen.
  • Die Erfindung betrifft ebenfalls eine Scharnieranordnung für eine Tür einer Wäschebehandlungsmaschine, wie beispielsweise eine Waschmaschine oder ein Wäschetrockner nach einem der aufgezeigten Merkmale.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer Wäschebehandlungsmaschine mit geöffneter Tür;
  • 2 eine Detailansicht der erfindungsgemäßen Scharnieranordnung in der gefalteten Situation einer geschlossenen Tür;
  • 3 eine weitere Darstellung der Scharnieranordnung gemäß der 2 in der geöffneten Situation der Tür;
  • 4 eine weitere Darstellung der Scharnieranordnung in der teilweise aufgeschwenkten Situation der Tür;
  • 5 eine perspektivische Darstellung der Scharnieranordnung in der geöffneten Situation der Tür und
  • 6 eine weitere perspektivische Darstellung der Scharnieranordnung in einer anderen Ansicht gemäß der 5.
  • Die 1 zeigt in der perspektivischen Darstellung eine Wäschebehandlungsmaschine 1, wie dies beispielsweise eine Waschmaschine oder ein Wäschetrockner sein kann. Die Wäschebehandlungsmaschine 1 verfügt hierbei über eine in einem Gehäuse 2 drehbar gelagerten Trommel, sowie eine mit einer Tür 3 verschließbare Beschickungsöffnung 4. Zur Verschwenkung der Tür 3 ist an der Beschickungsöffnung 4 eine Scharnieranordnung 5 mit zwei schwenkbar gelagerten Scharnierstreben 6 und 7 vorgesehen, wie diese in den anderen Darstellungen der 2 bis 6 näher zu erkennen ist. Dabei wirken diese jeweils endseitig mit zwei gehäuseseitigen und zwei türseitigen parallel zueinander geordneten Schwenkachsen 8, 9 und 10, 11 zusammen, die an einem Gehäuseflansch 12 sowie einem Türflansch 13 angeordnet sind. Wie insbesondere in den 2 und 3 zu erkennen ist, sind die gehäuseseitigen Schwenkachsen 8 und 9 an einem zum Randbereich 14 der Tür 3 weisenden abgewinkelten ersten Schenkelbereich 15 des Gehäuseflansches 12 angeordnet. Wie aus den 2, 3 und 4 zu erkennen ist, weist der Gehäuseflansch 12 einen parallel zum Öffnungsrand 16 verlaufenden zweiten Schenkelbereich 17 auf, der auf dem zurückspringenden Bereich 16a am Öffnungsrand 16 der Beschickungsöffnung 4 befestigt ist.
  • Wie insbesondere in der 2 zu erkennen ist, wird somit ein Aufnahmeraum 18 gebildet, der insbesondere die Scharnierstreben 6 und 7 sowie den Türflansch 13 mit den Schwenkachsen 10 und 11 im geschlossenen Zustand der Tür 3 aufnimmt. Die Scharnieranordnung 5 befindet sich somit im geschlossenen Zustand der Tür 3 in der zusammengefalteten Situation. Die gesamte Scharnieranordnung 5 ist somit in dem Spalt bzw. Aufnahmeraum 18 zwischen dem Türrand 19 und dem zurückspringenden Bereich 16a des Öffnungsrandes 16 der Gehäusewand 2a untergebracht. Der Aufnahmeraum 18 erstreckt sich hierbei zwischen dem parallel verlaufenden zweiten Schenkelbereich 17 auf dem zurückspringenden Bereich des Öffnungsrandes 16 und einem überdeckenden Randbereich 19 der Tür 3 im geschlossenen Zustand. Wie aus den 2, 3 und 4 zu erkennen ist, verläuft der abgewinkelte erste Schenkelbereich 15 etwa unter einem Winkel von 45°. Zudem ist zu erkennen, dass die gehäuseseitigen Schwenkachsen 8 und 9 an dem abgewinkelten Schenkelbereich 15 unter einer Distanz A angeordnet sind. Dabei ist die Schwenkachse 8 für die außen liegende Scharnierstrebe 6 am Schenkelende vorgesehen, wobei die Schwenkachse 9 für die innen liegende, als Steuerstrebe wirkende Scharnierstrebe 7 im Winkelbereich des Gehäuseflansches 12 angeordnet ist. Dadurch ergibt sich eine über die Ebene der Gehäusewand 2a hinausragende Verschwenkebene für die Tür 3.
  • Gemäß 1 ist eine von vorn beladbare Wäschebehandlungsmaschine gezeigt, bei der die in der Frontwand 2a angeordnete Beladungsöffnung 4 in etwa kreisförmig ausgebildet ist. Die Tür 3 ist eine Bullaugentür, mit einem ringförmigen Rahmen, der ein sogenanntes Schauglas, welches teilweise in die Beladungsöffnung 4 ragen kann, umgibt.
  • Wie insbesondere aus den 5 und 6 zu erkennen ist, wo die Scharnierstreben 6 und 7, bzw. hier die Scharnieranordnung 5 räumlich dargestellt sind, weist die außen liegende Scharnierstrebe 6 etwa eine U-Form auf, wobei die freien Schenkel 20 und 21 des U's stumpfwinklig nach außen weisend geformt sind. Dabei ist die außen liegende Scharnierstrebe 6 derart ausgebildet, dass jeweils an den Enden der Schenkel 20 und 21 die gehäuseseitige Schwenkachse 8 einerseits bzw. die türseitige Schwenkachse 10 andererseits liegt. Wie aus den 5 und 6 deutlich wird, ergibt sich für die außen liegende Scharnierstrebe 6 eine quasi plattenförmig gebogene Form, wo hingegen die innen liegende als Steuerstrebe wirkende Scharnierstrebe 7 eine gewinkelte Form aufweist. Um insbesondere die Stabilität der zueinander kinematisch gelagerten Scharnierstreben 6 und 7 günstig auszulegen, besteht die innen liegende, als Steuerstrebe wirkende Scharnierstrebe 7 aus zwei Stegelementen 22 und 23, an deren Enden die türseitige Schwenkachse 10 liegt, wobei die Stegelemente 22 und 23 im Bereich der gehäuseseitigen Schwenkachse 9 miteinander verbunden sind. Somit greifen quasi zwei geformte Teile ineinander, so dass aufgrund dieser Ausbildung das Türgewicht durch die Scharnieranordnung 5 in vorteilhafter Weise aufgenommen werden kann. Hierzu erstreckt sich die außen liegende Scharnierstrebe 6 zwischen den Stegelementen 22 und 23 der als Steuerstrebe wirkenden Scharnierstrebe 7. Die 5 und 6 verdeutlichen hierbei die Stabilität der Scharnieranordnung 5, wobei über einen Schwenkbereich das Eigengewicht der Tür 3 in den Schwenkachsen 8, 9, 10, 11 aufgenommen wird.
  • Wie insbesondere aus den 2, 3 und 4 zu erkennen ist, sind türseitig die parallel zueinander angeordneten Schwenkachsen 10 und 11 unter einer geringeren Distanz B an dem Türflansch 13 angeordnet, als die Schwenkachsen 8 und 9, die unter der größeren Distanz A an dem Gehäuseflansch 12 angeordnet sind. Diese Ausbildung ermöglicht, dass im gefalteten Zustand die Schwenkachsen 8, 9 und 10, 11 eine Lage einnehmen, die sich in dem geringen Raum unterbringen lassen.
  • In Weiterbildung der Erfindung sind die türseitig parallel zueinander angeordneten Schwenkachsen 10 und 11 auf einem abgewinkelten Bereich 24 des Türflansches 13 angeordnet. Dabei ist der abgewinkelte Bereich 24 des Türflansches zum Öffnungsrand 16 hinweisend im geschlossenen Zustand der Tür 3 angeordnet. Es versteht sich nun von selbst, dass, wenn die Tür 3 aus der Schließlage der 2 aufgeschwenkt wird, die Scharnieranordnung 5 eine ausladende Verschwenkung vornimmt, derart, dass insbesondere der Türflansch 13 mit seinen Schwenkachsen 10 und 11 über die Ebene des Gehäuses 2 bzw. der Gehäusewand 2a hinaus verschwenkt wird, so dass bei Weiterverschwenken die Tür 3 diese in die Lage verbracht werden kann, wie dies in der 3 dargestellt ist.

Claims (14)

  1. Wäschebehandlungsmaschine (1) wie beispielsweise eine Waschmaschine oder ein Wäschetrockner mit einer in einem Gehäuse (2) drehbar gelagerten Trommel sowie einer mit einer Tür (3) verschließbaren Beschickungsöffnung (4), wobei zur Verschwenkung der Tür (3) an der Beschickungsöffnung (4) eine Scharnieranordnung (5) mit zwei schwenkbar gelagerten Scharnierstreben (6, 7) vorgesehen ist, die jeweils endseitig mit zwei gehäuseseitigen und zwei türseitigen parallel zueinander angeordneten Schwenkachsen (8, 9, 10, 11) zusammenwirken, die an einem Gehäuseflansch (12) sowie an einem Türflansch (13) angeordnet sind. wobei die gehäuseseitigen Schwenkachsen (8, 9) an einem zum Randbereich (14) der Tür (3) hinweisenden abgewinkelten ersten Schenkelbereich (15) des Gehäuseflansches (12) angeordnet sind, und wobei der Gehäuseflansch (12) einen parallel zum Öffnungsrand (16) verlaufenden zweiten Schenkelbereich (17) aufweist, der auf einem zurückspringenden Bereich (16a) am Öffnungsrand (16) der Beschickungsöffnung (4) befestigt ist, und der zurückspringende Bereich (16a) einen Aufnahmeraum (18) für die Scharnierstreben (6, 7) sowie den Türflansch (13) mit Schwenkachsen (10, 11) im geschlossenen Zustand der Tür (3) bildet, dadurch gekennzeichnet, dass die gehäuseseitigen Schwenkachsen (8, 9) an dem abgewinkelten ersten Schenkelbereich (15) unter Distanz (A) angeordnet sind, wobei die Schwenkachse (8) für die außen liegende Scharnierstrebe (6) am Schenkelende vorgesehen ist, und die Schwenkachse (9) für die innen liegende, als Steuerstrebe wirkende Scharnierstrebe (7) im Winkelbereich des Gehäuseflansches (12) liegt, zur Bereitstellung einer über die Ebene der Gehäusewand (2a) hinausragenden Verschwenkebene für die Tür (3).
  2. Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeraum (18) sich zwischen dem parallel verlaufenden zweiten Schenkelbereich (17) auf dem zurückspringenden Bereich (16a) am Öffnungsrand (16) und einen von der Tür (3) im geschlossenen Zustand überdeckten Randbereich (19) erstreckt.
  3. Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der abgewinkelte erste Schenkelbereich (15) etwa unter einem Winkel von etwa 45° verläuft.
  4. Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die außen liegende Scharnierstrebe (6) etwa eine U-Form aufweist, wobei die freien Schenkel (20, 21) der Scharnierstrebe (6) stumpfwinklig nach außen weisend angeordnet sind.
  5. Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils an den Enden der Schenkel (20, 21) die gehäuseseitige Schwenkachse (8) und die türseitige Schwenkachse (10) liegt.
  6. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die außen liegende Scharnierstrebe (6) plattenförmig ausgebildet ist.
  7. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die innen liegende, als Steuerstrebe wirkende Schanierstrebe (7) eine gewinkelte Form aufweist.
  8. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die innen liegende, als Steuerstrebe wirkende Scharnierstrebe (7) aus zwei Stegelementen (22, 23) besteht, an deren Enden die türseitige Schwenkachse (11) liegt, wobei die Stegelemente (22, 23) im Bereich der gehäuseseitigen Schwenkachse (9) miteinander verbunden sind.
  9. Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die außen liegende Scharnierstrebe (6) sich zwischen den Stegelementen (22, 23) der als Steuerstrebe wirkenden Scharnierstrebe (7) erstreckt.
  10. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die türseitig parallel zueinander angeordneten Schwenkachsen (10, 11) unter einer geringeren Distanz (B) als die gehäuseseitigen Schwenkachsen (8, 9) am Türflansch (13) angeordnet sind.
  11. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die türseitig parallel zueinander angeordneten Schwenkachsen (10, 11) auf einem abgewinkelten Bereich (24) des Türflansches (13) angeordnet sind.
  12. Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der abgewinkelte Bereich (24) des Türflansches (13) zum Öffnungsrand (16) hinweisend im geschlossenen Zustand der Tür (3) angeordnet ist.
  13. Von vorn beladbare Wäschebehandlungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12.
  14. Scharnieranordnung für eine Tür einer Wäschebehandlungsmaschine wie beispielsweise eine Waschmaschine, einen Wäschetrockner nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
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