-
Die
Erfindung betrifft einen Deckel zum Verschließen einer Öffnung
eines Behälters, eine Verpackung mit einem Behälter
und einem solchen Deckel sowie ein Verfahren zum Versiegeln eines
Behälters mit einem solchen Deckel.
-
Verpackungen
von Konsumgütern, wie beispielsweise Lebensmitteln, Kosmetika,
Arzneimitteln und dergleichen, werden häufig mit einer
Siegelfolie versehen. Diese Siegelfolie dient als Originalitätsverschluss,
der nur einmal geöffnet bzw. nicht unzerstörbar
geöffnet werden kann, sodass ein unbemerktes Verschließen
nach einem vorangegangenen Öffnen dieses Verschlusses nicht
möglich ist. Je nach Ausgestaltung der Siegelfolie dient
diese zudem als Barriereschicht, um zum Beispiel die Beschaffenheit oder
das Aroma der jeweiligen Konsumgüter in der noch versiegelten
Verpackung zu bewahren.
-
Das
Versiegeln der Verpackung erfolgt dabei üblicherweise nach
einem von zwei bekannten Verfahren. Zum Beispiel wird die Siegelfolie
durch Anwendung von Druck und Wärme direkt auf den Rand einer
Behälteröffnung geklebt oder geschweißt,
bevor der Deckel auf die Behälteröffnung gesetzt
wird. Bei einer anderen Methode wird die Siegelfolie zunächst
im Deckel angeordnet und dann bei auf die Behälteröffnung
aufgesetztem Deckel gegen den Rand der Behälteröffnung
gedrückt, bevor das Verkleben oder Verschweißen
der Siegelfolie mit dem Rand der Behälteröffnung
zum Beispiel induktiv erfolgt. Das letztgenannte induktive Versiegeln
hat den Vorteil, dass es in der Abfülllinie der Produktion
mit sehr kurzen Siegelzeiten geschehen kann.
-
Mit
Siegelfolien versiegelte Behälter dieser Art sind zum Beispiel
in den Druckschriften
DE
39 20 324 A1 und
DE
91 08 868 U1 beschrieben, welche sich speziell mit der
Problematik des Aufreißens der Siegelfolie zum Öffnen
des Behälters befassen.
-
Bei
der Anordnung der Siegelfolie im Deckel und dem anschließenden
Aufsetzen des Deckels auf die Behälteröffnung
und Ansiegeln der Siegelfolie auf den Rand der Behälteröffnung
ist es bisher üblich, die Siegelfolie zunächst
auf eine Trägerplatte, üblicherweise aus einem
Schaumstoff oder aus Kartonage, zu kaschieren und dann diesen Materialverbund
in den Deckel einzulegen. Dieses Verfahren ist zum Beispiel aus
der
DE 40 20 371 C1 bekannt.
Beim erstmaligen Öffnen der Verpackung durch den Verbraucher
löst sich diese Verbindung zwischen der Trägerplatte
und der Siegelfolie, während die Sigelverbindung zwischen
der Siegelfolie und dem Rand der Behälteröffnung
zunächst erhalten bleibt. Der Verbraucher realisiert diesen
Lösevorgang zwischen Trägerplatte und Siegelfolie
durch einen erhöhten Kraftaufwand bei der Erstöffnung
und die damit verbundenen Geräusche.
-
Die
Trägerplatte für die Siegelfolie wird insbesondere
zur Vereinfachung des Handlings der Siegelfolie während
des Herstellungsprozesses und des Abfüll- und Versiegelungsprozesses
eingesetzt. Die Trägerplatte bewirkt einen steifen Verbund,
der die Gefahr des Herausfallens aus dem Deckel (z. B. aufgrund
von Luftdüsen in den Produktionslinien) und einer Beschädigung
vermindert. Ein Nachteil dieser Trägerplatten besteht jedoch
darin, dass diese nach dem Abtrennen der Siegelfolie im Deckel verbleiben. Dies
verursacht zum Beispiel beim Recyceln des Deckels, der üblicherweise
aus einem anderen Material als die Trägerplatte besteht,
einen Mehraufwand, da die Trägerplatte in einem zusätzlichen
aufwändigen Arbeitsschritt vom übrigen Deckel
getrennt werden muss. Außerdem bildet die Trägerplatte
ein zusätzliches Bauteil, was entsprechend zusätzliche
Produktions- und Lagerkosten verursacht.
-
Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte
Versiegelungstechnik für Behälter zu schaffen,
die ohne Trägerplatte für die Siegelfolie auskommt.
-
Gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung wird diese Aufgabe durch einen Deckel
zum Verschließen einer Öffnung eines Behälters
gelöst, der mit einer Siegelfolie versehen ist, die an
einen Rand der Behälteröffnung ansiegelbar ist,
wobei die Siegelfolie aufreißbar ausgebildet und/oder abreißbar
an dem Rand der Behälteröffnung anbringbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Siegelfolie unmittelbar an dem
Deckel fixiert ist, wobei die Fixierungsverbindung zwischen der
Siegelfolie und dem Deckel schwächer ausgebildet ist als
die beabsichtigte Siegelverbindung zwischen der Siegelfolie und
dem Rand der Behälteröffnung.
-
Gemäß der
Erfindung ist die Siegelfolie nicht mit Hilfe einer Trägerplatte
im Deckel angeordnet, sondern unmittelbar an dem Deckel fixiert.
Durch diese Maßnahme entfällt eine Trägerplatte
oder dergleichen für die Siegelfolie als zusätzliches
Bauteil. Hierdurch wiederum werden Aufwand und Kosten bei Herstellung,
Lagerhaltung sowie Recycling des Deckels verringert. Damit der Verbraucher
beim erstmaligen Öffnen des Behälters einen ähnlichen
Eindruck erhält wie bei dem herkömmlichen System
mit der auf eine Trägerplatte kaschierten Siegelfolie im
Deckel, ist die Fixierungsverbindung zwischen der Siegelfolie und
dem Deckel schwächer ausgebildet als die beabsichtigte
Siegelverbindung zwischen der Siegelfolie und dem Rand der Behälteröffnung.
Auf diese Weise wird gewährleistet, dass beim erstmaligen
Entfernen des Deckels von der Behälteröffnung
die Siegelfolie vom Deckel getrennt wird, aber die Siegelverbindung zwischen
der Siegelfolie und dem Rand der Behälteröffnung
erhalten bleibt, und der Benutzer den Lösevorgang der Siegelfolie
vom Deckel durch einen erhöhten Kraftaufwand sowie die
damit verbundenen Geräusche realisiert.
-
Die
vorliegende Erfindung umfasst grundsätzlich alle Arten
von Behältern mit beliebigen Formen und Größen,
aus beliebigen Materialien (Glas, Kunststoff, Metall, etc.) und
mit beliebigen Formen, Größen und Anordnungen
von Behälteröffnungen. Die Behälter können
zur Aufnahme unterschiedlicher Gegenstände bzw. Stoffe
verwendet werden, wie beispielsweise Lebensmittel, Arzneimittel,
Kosmetika, usw. Ebenso umfasst die vorliegende Erfindung grundsätzlich
alle Arten von Deckeln mit beliebigen Formen und Größen,
aus beliebigen Materialien (Glas, Kunststoff, Metall, etc.) und
mit verschiedenen Schließmechanismen (Schraubverschluss, Schnappverschluss,
Stülpverschluss, etc.), wobei der Deckel natürlich
an die jeweilige zu verschließende Öffnung des
Behälters angepasst sein muss. Behälter und Deckel
können dabei aus den gleichen oder aus unterschiedlichen
Materialien gefertigt sein. Außerdem kann der Deckel wahlweise
zum mehrmaligen oder nur zum einmaligen Verschließen des
Behälters konzipiert sein.
-
Der
Begriff der „Siegelfolie” umfasst sowohl beschichtete
einschichtige als auch mehrschichtige Folienaufbauten sowie Folienaufbauten
aus einem oder aus mehreren Werkstoffen. Die Beschaffenheit der
Siegelfolie ist entsprechend ihrer Verträglichkeit mit
den im Behälter aufzunehmenden Stoffen und ihrer gewünschten
Barriereschichtwirkung (z. B. Dampfsperre, Sauerstoffsperre, fluiddicht,
gasdicht, kondensationsverhindernd, etc.) frei gestaltbar. Ferner
kann die „Siegelfolie” eine Siegelfolie mit oder ohne
Aufreißlasche zum einfacheren Öffnen der Versiegelung
des Behälters sein.
-
Der
Begriff der „Fixierungsverbindung” zwischen der
Siegelfolie und dem Deckel umfasst im Rahmen der vorliegenden Erfindung
alle Arten von lösbaren Verbindungen. Die Fixierungsverbindung wird
insbesondere durch kraftschlüssige und/oder stoffschlüssige
Verbindungen erzielt, wobei speziell stoffschlüssige Verbindungen
wie Schweiß- oder Klebeverbindungen bevorzugt sind.
-
Der
Begriff der „Siegelverbindung” zwischen der Siegelfolie
und dem Rand der Behälteröffnung umfasst im Rahmen
der vorliegenden Erfindung grundsätzlich alle Arten von
lösbaren und unlösbaren Verbindungen, die eine
Verbindung mit an den jeweiligen Anwendungszweck der Verpackung
angepassten Dichtheitseigenschaften bilden. Die Siegelverbindung
wird bevorzugt durch stoffschlüssige Verbindungen wie Schweiß-
oder Klebeverbindungen erzielt. Dabei kann die Siegelverbindung
zum Beispiel durch Wärme und/oder Druck sowie induktiv
oder durch Wärmestrahlung und/oder -leitung hergestellt werden.
-
Bevorzugt
weist die Siegelfolie eine Metallschicht auf, deren Metall eine
Aluminiumlegierung ist, bzw. Aluminium enthält.
-
Besonders
bevorzugt ist die Siegelfolie eine Metallfolie, die insbesondere
Aluminium enthält, die beidseitig mit einer Kunststoffschicht
zur induktiven Fixierung der Folie versehen ist.
-
Gemäß der
Erfindung kann die Siegelfolie zum Beispiel mit ihrer der Behälteröffnung
abgewandten Seitenfläche und/oder mit ihrer radialen Umfangsfläche
an dem Deckel fixiert sein.
-
Dabei
kann die die Siegelfolie wahlweise im Wesentlichen vollflächig
an dem Deckel fixiert sein oder nur abschnittweise an dem Deckel
fixiert sein. Im letztgenannten Fall kann die Siegelfolie zum Beispiel über
einen) oder mehrere Verbindungspunkte, -streifen und/oder -flächen
an dem Deckel fixiert sein.
-
In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann der Deckel einen
Steg aufweisen, der die Siegelfolie gegen den Rand der Behälteröffnung drückt,
wenn der Deckel die Behälteröffnung verschließt.
Durch den Anpressdruck der Siegelfolie gegen den Rand der Behälteröffnung
mit Hilfe des Steges kann die Siegelverbindung zwischen der Siegelfolie
und dem Rand der Behälteröffnung verbessert bzw.
verstärkt werden.
-
Dabei
kann der Steg am Deckel bezüglich Form und Größe
in radialer Richtung des Deckels im Wesentlichen dem Rand der Behälteröffnung
entsprechen, sodass der Anpressdruck der Siegelfolie an den Rand
der Behälteröffnung im Wesentlichen gleichmäßig über
die gesamte Randverbindungsfläche aufgebracht werden kann.
-
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Siegelfolie an diesem
Steg des Deckels fixiert sein.
-
Gemäß einem
zweiten Aspekt der Erfindung wird die obige Aufgabe durch eine Verpackung
gelöst, mit einem Behälter mit einer Öffnung;
einem Deckel zum Verschließen der Behälteröffnung;
und einer Siegelfolie, die an einen Rand der Behälteröffnung
angesiegelt ist, wobei die Siegelfolie aufreißbar ausgebildet
und/oder abreißbar an den Rand der Behälteröffnung
angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Siegelfolie unmittelbar
an dem Deckel fixiert ist, wobei die Fixierungsverbindung zwischen der
Siegelfolie und dem Deckel schwächer ausgebildet ist als
die Siegelverbindung zwischen der Siegelfolie und dem Rand der Behälteröffnung,
sodass zumindest beim erstmaligen Entfernen des Deckels von der
Behälteröffnung die Siegelfolie vom Deckel getrennt
wird, aber die Siegelverbindung zwischen der Siegelfolie und dem
Rand der Behälteröffnung erhalten bleibt.
-
Die
Unterschiede in der Fixierungsverbindung können dadurch
bewirkt werden, dass eine Metallfolie mit Kunststoffschichten auf
beiden Seiten versehen ist, wobei die Kunststoffschichten unterschiedliche
Zusammensetzungen und/oder Dicke aufweisen.
-
Die
Vorteile und Begriffsdefinitionen zu dieser Verpackung der Erfindung
entsprechen jenen des oben erläuterten Deckels gemäß dem
ersten Erfindungsaspekt.
-
In
vorteilhafter Ausgestaltung sind der Deckel und die Siegelfolie
für diese Verpackung in der oben beschriebenen Weise ausgebildet
bzw. angeordnet.
-
Gemäß einem
dritten Aspekt der Erfindung wird die oben genannte Aufgabe durch
ein Verfahren zum Versiegeln eines Behälters mit einer Öffnung, die
durch einen Deckel verschließbar ist, gelöst mit den
Schritten: Bereitstellen eines Deckels; Fixieren einer Siegelfolie
unmittelbar an dem Deckel; Verschließen der Behälteröffnung
mit dem Deckel; und Ansiegeln der Siegelfolie an einen Rand der
Behälteröffnung, wobei die Fixierungsverbindung
zwischen der Siegelfolie und dem Deckel schwächer ausgebildet
wird als die Siegelverbindung zwischen der Siegelfolie und dem Rand
der Behälteröffnung.
-
Die
Vorteile und Begriffsdefinitionen zu diesem erfindungsgemäßen
Verfahren entsprechen jenen des oben erläuterten Deckels
gemäß dem ersten Erfindungsaspekt.
-
In
einer Ausgestaltung der Erfindung kann beim Verschließen
der Behälteröffnung mit dem Deckel die Siegelfolie
gegen den Rand der Behälteröffnung gedrückt
werden. Auf diese Weise kann die Siegelverbindung zwischen der Siegelfolie
und dem Rand der Behälteröffnung verbessert bzw.
verstärkt werden.
-
In
vorteilhafter Ausgestaltung werden der Deckel und die Siegelfolie
für dieses Verfahren in der oben beschriebenen Weise ausgebildet
bzw. angeordnet.
-
Obige
sowie weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten
der Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezug auf
die beiliegenden Zeichnungen besser verständlich. Darin
zeigen:
-
1A eine
schematische Schnittansicht einer Verpackung gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung, vor dem Verschließen
der Behälteröffnung mit dem Deckel;
-
1B eine
schematische Schnittansicht der Verpackung gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung, nach dem Versiegeln
des Behälters;
-
2 eine
schematische Schnittansicht eines Deckels mit Siegelfolie gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
-
3A bis
C schematische Darstellungen zum Erläutern verschiedener
abschnittsweiser Fixierungsverbindungen zwischen der Siegelfolie
und dem Deckel von 2;
-
4 eine
schematische Schnittansicht eines Deckels mit Siegelfolie gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
-
5 eine
schematische Schnittansicht eines Deckels mit Siegelfolie gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung; und
-
6 eine
schematische Schnittansicht eines Deckels mit Siegelfolie gemäß einem
fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung.
-
Bezug
nehmend auf 1A und 1B wird
zunächst ein erstes Ausführungsbeispiel einer Verpackung
gemäß der vorliegenden Erfindung näher
beschrieben.
-
Die
Verpackung enthält einen Behälter 10, zum
Beispiel in Form eines Glases, mit einer Öffnung 12,
die durch einen Rand 14 begrenzt ist. Die Behälteröffnung 12 dient
einer seits zum Befüllen des Behälters 10 mit
zum Beispiel einem Lebensmittel und andererseits zum Entnehmen des
Lebensmittels aus dem Behälter 10.
-
Die
Behälteröffnung 12 ist durch einen Deckel 16,
zum Beispiel aus Kunststoff, verschließbar. Der Deckel 16 ist
vorzugsweise einstückig ausgebildet und weist eine scheibenfömige
Verschlussplatte 18 und einen vom radialen Umfang dieser
Verschlussplatte 18 in Richtung zum Behälter 10 vorstehenden
Randabschnitt 20 auf. Der Innendurchmesser dieses Randabschnitts 20 ist
größer bemessen als der Außendurchmesser
der den Öffnungsrand 14 bildenden Behälterwandung,
sodass der Deckel 16 auf den Behälter 10 aufgesetzt
werden kann und dabei sein Randabschnitt 20 die Behälterwandung
der Öffnung 12 umgreift.
-
Wie
in 1A und 1B veranschaulicht, ist
die den Öffnungsrand 14 bildende Behälterwandung
mit einem Außengewinde 22 ausgebildet und ist
der Randabschnitt 20 des Deckels 16 mit einem Innengewinde 24 ausgebildet,
das mit dem Außengewinde 22 der Behälteröffnung 12 in
Eingriff gebracht werden kann. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist der Deckel 16 somit auf den Behälter 10 aufschraubbar.
Die vorliegende Erfindung soll aber weder auf das in 1A und 1B skizzierte
Gewinde noch auf einen Schraubdeckel an sich beschränkt
sein.
-
Im
Innern des Deckels 16, genauer an der dem Behälter 10 zugewandten
Seite seiner Verschlussplatte 18, ist eine Siegelfolie 26 angeordnet. Diese
Siegelfolie 26 ist über eine Schweiß-
oder Klebeverbindung 28 unmittelbar am Deckel 16 fixiert. Wie
in 1A und 1B zu
sehen, ist der Deckel 16 an der dem Behälter 10 zugewandten
Seite seiner Verschlussplatte 18 zudem mit einem zum Beispiel im
Wesentlichen ringförmig ausgestalteten Steg 30 versehen
und die Siegelfolie 26 ist mit ihrer dem Behälter 10 abgewandten
Seitenfläche an diesem Steg 30 fixiert. Diese
Fixierungsverbindung 28 zwischen der Siegelfolie 26 und
dem Steg 30 des Deckels 16 kann wahlweise im Wesentlichen über
den gesamten Stegbereich oder nur abschnittsweise (z. B. Klebepunkte)
ausgeführt sein.
-
Wie
insbesondere in 1B zu erkennen, wird die Siegelfolie 26 durch
den Steg 30 des Deckels 16 gegen den Rand 14 der
Behälteröffnung 12 gedrückt,
wenn der Deckel 16 ganz auf den Behälter 10 aufgeschraubt
ist. In diesem Zustand wird dann eine Siegelverbindung 34 zwischen
der Siegelfolie 26 und dem Rand 14 der Behälteröffnung 12 hergestellt.
Diese Siegelverbindung 34 wird zum Beispiel als Schweiß-
oder Klebeverbindung ausgeführt und erfolgt vorzugsweise
induktiv. Für die induktive Siegelverbindung 34 weist
die vorzugsweise aus Metall bestehende Siegelfolie 26 eine
Kunststoffschicht 32 oder dergleichen, zumindest im Bereich
des Randes 14 der Behälteröffnung 12 vorzugsweise
aber vollflächig auf. Die erforderliche Wärme
zum Herstellen der Siegelverbindung 34 kann aber auch auf
andere Weise zugeführt werden, zum Beispiel über
einen direkten Kontakt mit einem Heizelement oder mittels eines heißen
Luftstroms.
-
Die
Siegelfolie 26 ist zum Beispiel aufgrund ihrer geringen
Materialstärke und/oder einer geeigneten Materialbeschaffenheit
einfach, d. h. vorzugsweise ohne Hilfsmittel, aufreißbar.
Zusätzlich oder alternativ kann die Siegelfolie 26 auch
vom Rand 14 der Behälteröffnung 12 abreißbar
bzw. ablösbar sein. Zu diesem Zweck kann die Siegelfolie 26 beispielsweise
eine Aufreißlasche oder dergleichen aufweisen, auch wenn
dies nicht unbedingt erforderlich ist und deshalb in den hier dargestellten
Ausführungsbeispielen nicht der Fall ist.
-
Wie
in 1B angedeutet, entsprechen Form und Größe
des Steges 30 des Deckels 16 in radialer Richtung
(Rechts/Links-Richtung in 1A und 1B)
im Wesentlichen jenen des Randes 14 der Behälteröffnung 12.
Auf diese Weise wird erreicht, dass die Siegelfläche 26 bei
aufgeschraubtem Deckel 16 im Wesentlichen gleichmäßig
und vollständig gegen den Rand 14 der Behälteröffnung 12 gepresst
wird, sodass eine bessere bzw. stärkere Siegelverbindung 34 zwischen
der Siegelfolie 26 und dem Rand 14 erzielt werden
kann.
-
Bei
der Herstellung der Fixierungsverbindung 28 zwischen der
Siegelfolie 26 und dem Steg 30 des Deckels 16 einerseits
und der Siegelverbindung 34 zwischen der Siegelfolie 26 und
dem Rand 14 der Behälteröffnung 12 andererseits
ist darauf zu achten, dass die Fixierungsverbindung 28 deutlich schwächer
ausgeführt wird als die Siegelverbindung 34. Dies
kann zum Beispiel durch unterschiedliche Verbindungstechniken, durch
unterschiedlich große Verbindungsflächen und/oder
durch Unterschiede der zu verbindenden Materialien erreicht werden. Hierdurch
wird gewährleistet, dass zumindest beim erstmaligen Entfernen
des Deckels 16 vom Behälter 10 die Siegelfolie 26 vom
Steg 30 des Deckels 16 getrennt wird, die Siegelverbindung 34 zwischen
der Siegelfolie 26 und dem Rand 14 der Behälteröffnung 12 dagegen
erhalten bleibt. Dies wiederum bewirkt, dass der Verbraucher ähnliche
Eindrücke erfährt wie beim erstmaligen Öffnen
herkömmlicher Verpackungen mit Siegelfolie auf einer Trägerplatte
im Deckel.
-
Im
Gegensatz zu herkömmlichen Verpackungssystemen, bei denen
eine Siegelfolie mit Hilfe einer Trägerplatte (z. B. aus
Kartonage) im Deckel angeordnet ist, kann bei der erfindungsgemäßen Verpackung
auf eine derartige Trägerplatte aber verzichtet werden,
da die Siegelfolie 26 unmittelbar am Deckel 16 fixiert
wird und so gegen ein Herausfallen oder Herausblasen während
des Herstellungs- oder Abfüllprozesses gesichert ist. Durch
den Wegfall der Trägerplatte ist die Anzahl der Bauteile
für die Verpackung reduziert. Ferner kann der Deckel einfacher
recycelt werden, da er nur aus einer Komponente und damit aus nur
einem Werkstoff besteht.
-
Es
wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Darstellungen in 1A und 1B sowie in
den weiteren Figuren nicht maßstabsgetreu sind. Insbesondere
ist die Siegelfolie 26 im Verhältnis zu den übrigen
Komponenten wie Deckel 16 und Behälter 10 im
Allgemeinen deutlich dünner ausgebildet als dargestellt.
-
Ein
zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Verpackung wird nun anhand der 2 und 3 näher erläutert.
-
Wie
in 2 dargestellt, weist der Deckel 16 im
Gegensatz zum obigen ersten Ausführungsbeispiel keinen
Steg 30 auf. Stattdessen steht die Siegelfolie 26 vollflächig
mit der Innenseite der Verschlussplatte 18 des Deckels 16 in
Kontakt. In diesem Fall kann die Fixierungsverbindung 28 zwischen der
Siegelfolie 26 und dem Deckel 16 zum Beispiel im
Wesentlichen vollflächig erfolgen.
-
Alternativ
kann aber auch in diesem Fall eine nur abschnittsweise Fixierungsverbindung 28 zwischen
der Siegelfolie 26 und der Verschlussplatte 18 des
Deckels vorgesehen sein. Wie in 3A, 3B und 3C beispielhaft
veranschaulicht, kann diese abschnittsweise Fixierungsverbindung 28 zum
Beispiel durch punktförmige Verbindungen, ringförmige
Streifenverbindungen oder radiale Streifenverbindungen unterschiedlicher
Größen und Anzahlen ausgestaltet sein. Der Fachmann
wird ohne weiteres zahlreiche weitere Varianten für abschnittsweise
Fixierungsverbindungen erkennen können.
-
Bei
der in 2 und 3 dargestellten
Ausführungsform ist der Abstand zwischen der Siegelfolie 26 und
dem Innengewinde 24 des Deckels 16 im Vergleich
zum Ausführungsbeispiel von 1A und 1B vergrößert.
Demzufolge muss die Positionierung des Außengewindes 22 am
Rand 14 der Behälteröffnung 12 entsprechend
angepasst werden. Alternativ kann auch die Position des Innengewindes 24 am
Deckel 16 bzw. das Radialmaß des Randabschnitts 20 des
Deckels 16 entsprechend an den Behälter 10 angepasst
werden.
-
Im Übrigen
entspricht dieses Ausführungsbeispiel der in 1A und 1B gezeigten
Verpackung und auf eine erneute Beschreibung der weiteren Komponenten
und deren Vorteile wird daher verzichtet.
-
4 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel eines Deckels einer erfindungsgemäßen
Verpackung.
-
Dieser
Deckel 16 von 4 unterscheidet sich von jenem
des ersten Ausführungsbeispiels von 1A und 1B durch
die Ausgestaltung des Steges 30'. Während bei
dem Deckel von 1A und 1B der
Steg 30 von der Verschlussplatte 18 in axialer
Richtung in Richtung zum Behälter 10 vorsteht,
ragt der Steg 30' in diesem dritten Ausführungsbeispiel
von dem Randabschnitt 20 des Deckels 16 im Wesentlichen
radial nach innen.
-
Die
weiteren Komponenten und Anordnungen entsprechen zum Beispiel jenen
des ersten Ausführungsbeispiels.
-
In 5 ist
ein viertes Ausführungsbeispiel eines Deckels einer erfindungsgemäßen
Verpackung dargestellt.
-
Dieses
Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von den unter Bezug
auf 1 bis 4 beschriebenen
Ausführungsbeispielen durch die Art der Fixierungsverbindung 28' zwischen
der Siegelfolie 26 und dem Deckel 16. Während
die Siegelfolie 26 in 1 bis 4 über
ihre dem Behälter abgewandte Seitenfläche mit
dem Steg 30 oder der Verschlussplatte 18 des Deckels 16 verbunden
ist, ist die Siegelfolie 26 hier über ihre radiale
Umfangsfläche am Randabschnitt 20 des Deckels 16 fixiert.
-
Ferner
ist in der Verschlussplatte 18 des Deckels 16 dieses
Ausführungsbeispiels eine Sichtöffnung 38 vorgesehen.
Diese Sichtöffnung 38 ist zum Beispiel im Wesentlichen
mittig vorgesehen und zum Beispiel durch einen transparenten bzw.
nicht eingefärbten Kunststoffbereich innerhalb eines Kunststoffdeckels 16 ausgebildet.
Auf der der Verschlussplatte 18 des Deckels 16 zugewandten
Seitenfläche der Siegelfolie 26 kann dann zum
Beispiel ein Aufdruck oder dergleichen als Informationsfläche
für den Verbraucher vorgesehen sein.
-
Des
Weiteren ist es möglich, in den Zwischenraum 40 zwischen
der Verschlussplatte 18 des Deckels 16 und der
Siegelfolie 26 kleinere Gegenstände (z. B. als
zusätzliche Werbemaßnahme) einzubringen, die der
Benutzer durch die Sichtöffnung 38 hindurch sehen
kann. Nach dem erstmaligen Öffnen der Verpackung ist der
Innenraum 40 dann für den Verbraucher frei zugänglich,
da sich die Siegelfolie 26 vom Deckel 16 getrennt
hat.
-
Die
weiteren Komponenten und Anordnungen entsprechen jenen des ersten
Ausführungsbeispiels.
-
Bezug
nehmend auf 6 wird ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines Deckels einer erfindungsgemäßen Verpackung
beschrieben.
-
Der
Deckel 16 von 6 unterscheidet sich von jenem
der vorherigen Ausführungsbeispiele durch die Art der Verschlusstechnik
in Kombination mit dem Behälter 10. Während
die Deckel 16 von 1 bis 5 jeweils
mit einem Innengewinde 24 zum Aufschrauben auf ein Außengewinde 22 des
Behälters 10 ausgebildet waren, weist der Deckel 16 des
vorliegenden Beispiels an seinem Randabschnitt 20 einen
radial nach innen ragenden Vorsprung 36 auf, der in eine
entsprechende Vertiefung oder Ausnehmung (nicht dargestellt) am
Außenumfang des Randes 14 der Behälteröffnung 12 einschnappen kann.
-
Die
weiteren Komponenten und Anordnungen entsprechen jenen des zweiten
Ausführungsbeispiels.
-
Selbstverständlich
können die Merkmale der oben anhand der beiliegenden Zeichnungen
beschriebenen Ausführungsbeispiele in beliebiger Weise
miteinander kombiniert werden. So kann zum Beispiel der Schnappdeckel
von 6 auch bei den Verpackungen der 1 bis 5 angewendet
werden. Ebenso kann die Sichtöffnung des Deckels des vierten
Ausführungsbeispiels auch bei den anderen Ausführungsformen
zum Einsatz kommen.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3920324
A1 [0004]
- - DE 9108868 U1 [0004]
- - DE 4020371 C1 [0005]