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Die
Erfindung betrifft eine Liegeflächeneinrichtung
für ein
Bett, insbesondere für
ein Kranken- und/oder Pflegebett, oder dgl. Liegemöbel, mit
einem feststehenden Rahmen und einer davon aufgenommenen Liegefläche zur
Aufnahme einer Matratze, eines Polsterelementes oder dgl., die eine
Mehrzahl von relativ zueinander verschwenkbaren Liegeflächensegmenten
aufweist, und mit einer Antriebseinrichtung, die stirnseitig zwischen
zwei benachbarten Liegeflächensegmenten
angeordnet ist.
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Eine
Liegeflächeneinrichtung
mit einer Liegefläche,
die relativ zueinander verschwenkbare Liegeflächensegmente aufweist, ist
aus der
EP 0 678 261
A1 bekannt geworden. So offenbart die
EP 0 678 261 A1 eine Liegefläche, die
aus einem ersten und einem zweiten Liegeteil gebildet ist, wobei
das erste Liegeteil zum zweiten Liegeteil relativ verschwenkbar ausgebildet
ist.
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Eine
Liegeflächeneinrichtung
der gattungsgemäßen Art
ist aus der
DE
20 2006 018 156 U1 bekannt. Die aus der
DE 20 2006 018 156 U1 vorbekannte
Liegeflächeneinrichtung
verfügt über eine
Liegefläche
mit beispielsweise vier Liegeflächensegmenten.
Es können
demgemäß als erstes
Liegeflächensegment
ein Gesäßabschnitt,
als zweites Liegeflächensegment
ein am Gesäßabschnitt
verschwenkbar angeordneter Kopfabschnitt, als drittes Liegeflächensegment
ein verschwenkbar am Gesäßabschnitt
angeordneter Oberschenkelabschnitt und als viertes Liegeflächensegment
ein verschwenkbar am Oberschenkelabschnitt angeordneter Fußabschnitt vorgesehen
sein. Eine fünfteilige
Ausgestaltung der Liegefläche
ist gleichfalls gängige
Praxis, wobei in diesem Fall der Kopfabschnitt nochmals unterteilt
ist und aus einem Kopfabschnitt einerseits und einem Rückenabschnitt
andererseits gebildet ist, wobei der Kopfabschnitt gelenkig am Rückabschnitt
angeordnet ist.
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Das
als Gesäßabschnitt
dienende Liegeflächensegment
der aus dem Stand der Technik vorbekannten Liegeflächeneinrichtung
ist am feststehenden Rahmen lagefixiert. Das als Kopfabschnitt dienende
Liegeflächensegment
kann gegenüber
dem als Gesäßabschnitt
dienenden Liegeflächensegment verschwenkt
werden, was in vorteilhafter Weise elektromotorisch erfolgt, zu
welchem Zweck stirnseitig zwischen dem als Gesäßabschnitt dienenden Liegeflächensegment
einerseits und dem hierzu benachbarten und als Kopfabschnitt dienenden
Liegeflächensegment
andererseits eine Antriebseinrichtung angeordnet ist. Das als Oberschenkelabschnitt
dienende Liegeflächensegment
ist in gleicher Weise an das als Gesäßabschnitt dienende Liegeflächensegment
angekoppelt. Das als Oberschenkelabschnitt dienende Liegeflächensegment
ist seinerseits noch mit dem als Fußabschnitt dienende Liegeflächensegment
gekoppelt, wobei für
eine Verstellung des als Fußabschnitt
dienenden Liegeflächensegments
gegenüber
dem als Oberschenkelabschnitt dienende Liegeflächensegment gleichfalls eine
Antriebseinrichtung vorgesehen ist, die stirnseitig zwischen diesen
beiden Liegeflächensegmenten
angeordnet ist.
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Die
vorbeschriebene und aus der
DE 20 2006 018 156 U1 vorbekannte Konstruktion
einer Liegeflächeneinrichtung
hat sich im alltäglichen
Praxiseinsatz bewährt.
Ein besonderer Vorteil dieser vorbekannten Liegeflächeneinrichtung
besteht darin, dass eine umfassende Verstellmöglichkeit hinsichtlich der
Liegefläche
geschaffen ist, was es einem Nutzer ermöglicht, auf einfache und komfortable
Weise eine individuelle Sitz- und/oder Liegeposition einstellen
zu können.
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Die
Aufgabe der Erfindung ist es, die aus der
DE 20 2006 018 156 U1 vorbekannte
Liegeflächeneinrichtung
in einer alternativen Ausgestaltung weiterzubilden.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe wird dadurch erreicht, dass ein als Gesäßabschnitt
der Liegefläche dienendes
Liegeflächensegment
in Längsrichtung des
feststehenden Rahmens verschieblich an diesem angeordnet ist, wobei
ein als Kopfabschnitt der Liegefläche dienendes Liegeflächensegment
mittels einer Koppeleinrichtung gegenüber dem feststehenden Rahmen
zwangsgeführt
ist.
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Das
als Gesäßabschnitt
dienende Liegeflächensegment
ist im Unterschied zur Konstruktion nach der
DE 20 2006 018 156 U1 in
seiner relativen Lage gegenüber
dem feststehenden Rahmen nicht fixiert. Es ist erfindungsgemäß vielmehr
eine verschiebliche Anordnung vorgesehen, so dass das als Gesäßabschnitt
dienende Liegeflächenelement
und damit die gesamte Liegefläche
in Längsrichtung
des feststehenden Rahmens relativ gegenüber diesem angeordnet ist,
die Liegefläche
also in Längsrichtung des
feststehenden Rahmens relativ gegenüber diesem verschoben werden
kann.
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Die
verschiebliche Anordnung der Liegefläche gegenüber dem feststehenden Rahmen
in Längsrichtung
desselben kann gemäß einem
Vorschlag der Erfindung beispielsweise dadurch erreicht werden,
dass das als Gesäßabschnitt
der Liegefläche
dienende Liegeflächensegment
Verschiebemittel trägt,
die mit Bezug auf eine Quererstreckung der Liegefläche links-
wie rechtsseitig des als Gesäßabschnitt
der Liegefläche
dienenden Liegeflächensegments
angeordnet sein können.
Als Verschiebemittel kommen beispielsweise Gleitkufen in Frage.
Es kann auch vorgesehen sein, dass die Verschiebemittel Tragrollen
aufweisen.
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Im
endmontierten Zustand greifen die an dem als Gesäßabschnitt der Liegefläche dienenden Liegeflächensegment
angeordneten Verschiebemittel in korrespondierend hierzu ausgebildete
Nuten des feststehenden Rahmens ein, womit sie entsprechend geführt sind.
Auf diese Weise wird eine längsverschiebliche
Lagerung des als Gesäßabschnitt
der Liegefläche
dienenden Liegeflächensegmentes
und damit der gesamten Liegefläche
gegenüber
dem feststehenden Rahmen erreicht.
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Die
die Verschiebemittel aufnehmenden Nuten können mit Bezug auf ihre Längserstreckung
einendseitig wie anderendseitig verschlossen sein, womit sichergestellt
ist, dass das als Gesäßabschnitt der
Liegefläche
dienende Liegeflächensegment
nicht ungewollt zu weit relativ gegenüber dem feststehenden Rahmen
längsverschoben
wird.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass das als Kopfabschnitt
der Liegefläche
dienende Liegeflächensegment
mittels einer Koppeleinrichtung gegenüber dem feststehenden Rahmen
zwangsgeführt
ist. Diese Koppeleinrichtung verfügt über wenigstens ein Koppelelement,
das gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung stabförmig und/oder nach Art einer
Stütze
ausgebildet sein kann. Dieses Koppelelement ist einerseits verschwenkbar
am feststehenden Rahmen und andererseits verschwenkbar an dem als
Kopfabschnitt der Liegefläche
dienenden Liegeflächensegment
angeordnet. Sollte die Liegefläche
aus mehr als vier Liegeflächensegmenten
bestehen und vorgesehen sein, dass das bei einer vierteiligen Ausgestaltung
als Kopfabschnitt dienende Liegeflächensegment nochmals unterteilt
und in ein als Kopfabschnitt dienendes Liegeflächensegment und ein als Rückenabschnitt dienendes
Liegeflächensegment
untergliedert ist, so kann das Koppelelement gemäß einer alternativen Ausgestaltung
der Erfindung auch an der stirnseitig des als Kopfabschnitt der
Liegefläche
dienenden Liegeflächensegments
vorgesehenen Antriebseinrichtung angeordnet sein, also an der Antriebseinrichtung
die stirnseitig zwischen dem als Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegment
einerseits und dem als Rückenabschnitt
dienenden Liegeflächensegment
andererseits vorgesehen ist.
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Die
längsverschiebliche
Anordnung des als Gesäßabschnitt
dienenden Liegeflächensegments am
feststehenden Rahmen in Kombination mit der durch die Koppeleinrichtung
bewirkten Zwangsführung
des als Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegments gegenüber dem
feststehenden Rahmen bewirkt den positiven Effekt, dass bei einer
Verschwenkbewegung des als Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegments
relativ gegenüber
dem als Gesäßabschnitt
dienenden Liegeflächensegments ein
längsverschiebliches
Nachrücken
des als Gesäßabschnitt
dienenden Liegeflächensegments
und damit der gesamten Liegefläche
relativ gegenüber
dem feststehenden Rahmen in Richtung auf das als Kopfabschnitt dienende
Liegeflächensegment
erfolgt. Dieses Nachrücken
erfolgt bei einer Verschwenkung des als Kopfabschnitt dienenden
Liegeflächensegments
in Aufstellrichtung, d. h. bei einem Hochverschwenken. Bei einem
Runterverschwenken des als Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegments
relativ gegenüber
dem als Gesäßabschnitt
dienenden Liegeflächensegments
verfährt
die gesamte Liegefläche
dank ihrer längsverschieblichen
Anordnung relativ gegenüber
dem feststehenden Rahmen zurück
in ihre Ausgangsposition, d. h. zurück in Richtung des als Fußabschnitt
dienenden Liegeflächensegments.
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Das
automatische Mitverfahren der Liegefläche in Längsrichtung des feststehenden
Rahmens bei einer Verschwenkbewegung des als Kopfabschnitt dienenden
Liegeflächensegments
relativ gegenüber
dem als Gesäßabschnitt
dienenden Liegeflächensegments
hat den Vorteil, dass die dem Bett der erfindungsgemäßen Liegeflächeneinrichtung
nebengeordnete Einrichtungsgegenstände, wie z. B. Beistelltische,
Ablageeinrichtungen, Beleuchtungseinrichtungen und dgl. von einem
Nutzer unabhängig von
der Verschwenkstellung des als Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegments
stets gleich gut erreichbar sind. Bei einem Hochverfahren des als
Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegments
verfährt die
Liegefläche
nämlich
vor, d. h. in Richtung auf das als Kopfabschnitt dienende Liegeflächensegment. Bei
einem Zurückklappen
des als Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegments fährt die
Liegefläche hingegen
zurück,
d. h. in Richtung auf das als Fußabschnitt dienende Liegeflächensegment.
Eine von der Verschwenkstellung des als Kopfabschnitt dienenden
Liegeflächenelements
gute Erreichbarkeit von einem mit der erfindungsgemäßen Liegeflächeneinrichtung
ausgerüsteten
Bett nebengeordneten Einrichtungen, wie z. B. Möbel in Form von Beistelltischen,
Stühlen
und/oder dgl. ist damit gewährleistet.
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Die
längsverschiebliche
Anordnung einer Liegefläche
relativ gegenüber
einem feststehenden Rahmen ist aus dem Stand der Technik an sich
nicht unbekannt. Eine solche verschiebliche Anordnung ist beispielsweise
aus der schon eingangs genannten
EP 0 678 261 A1 bekannt. Die hier beschriebene Konstruktion
erweist sich aber gegenüber
der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
als äußerst kompliziert
und störanfällig. Nach
der Konstruktion der
EP
0 678 261 A1 kommen nämlich
sogenannte Zwischenglieder zum Einsatz, durch die sowohl eine Verschwenkbewegung
als auch eine Verfahrbewegung bewirkt wird, die also motorisch angetrieben
sind. Dies macht eine aufwändige,
ausladend große
und unterhalb der Liegefläche
auszugestaltende Motoranordnung erforderlich. Diese bedarf im Übrigen für eine dauerhafte
Funktionsgewährung
einer sehr robusten Ausgestaltung, was die Konstruktion insgesamt
klobig und schwer macht. Die aus der
EP 0 678 261 A1 vorbekannte Konstruktion
erweist sich nicht zuletzt auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten
als nachteilig, da die zur motorischen Ansteuerung des Zwischengliedes
vorgesehenen Gestängeanordnungen
ein erhebliches Verletzungsrisiko infolge von Klemmungen und/oder
Quetschungen darstellen.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung
beschreitet im Unterschied zur
EP 0 678 261 A1 einen völlig anderen Weg. Die zur Erzielung
der Zwangsführung
vorgesehene Koppeleinrichtung dient nicht dazu, eine Verschwenkbewegung
des als Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegments zu bewirken. Eine
solche Verschwenkbewegung wird vielmehr durch die Antriebseinrichtung
initiiert, die stirnseitig zwischen dem als Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegment
und dem dazu benachbart angeordneten Liegeflächensegment vorgesehen ist. Die
Koppeleinrichtung ist auch nicht motorisch angetrieben. Sie dient
lediglich als eine Art Abstandshalter, und sorgt dafür, dass
eine durch die am als Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegment
angeordnete Antriebseinrichtung initiierte Verschwenkbewegung zu
einem automatischen Verschieben der gesamten Liegefläche führt, weil
das als Kopfabschnitt dienende Liegeflächensegment aufgrund der durch die
Koppeleinrichtung bewirkten Zwangsführung stets in einem vorgegebenen,
d. h. festen Abstand zum feststehenden Rahmen ausgerichtet ist.
Es bedarf insofern in vorteilhafter Weise gegenüber der Konstruktion nach der
EP 0 678 261 A1 keiner
besonderen, insbesondere keiner motorischen Ansteuerung der Koppeleinrichtung,
weshalb die erfindungsgemäße Konstruktion
insgesamt weniger aufwändig
und besser handhabbar ist. Darüber
hinaus ermöglicht
die erfindungsgemäße Konstruktion
in einfacher Weise eine Nachrüstung.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen
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1 in
einer schematisch perspektivischen Darstellung eine Liegeflächeneinrichtung
nach der Erfindung;
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2 in
einer schematischen Seitenansicht eine Liegeflächeneinrichtung nach 1;
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3 in
schematischer Seitenansicht ein Vergleich zwischen einer Liegeflächeneinrichtung nach
dem Stand der Technik einerseits und nach der Erfindung andererseits;
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4 in
schematischer Ansicht eine Schnittdarstellung gemäß Schnittlinie
IV-IV nach 1 und
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5 in
schematisch perspektivischer Darstellung eine Antriebseinrichtung.
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1 zeigt
in schematisch perspektivischer Ansicht eine Liegeflächeneinrichtung 1 nach
der Erfindung. Diese verfügt über eine
Liegefläche 2,
die von einem feststehenden Rahmen 3 aufgenommen ist.
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Der
feststehende Rahmen 3 ist aus zwei Querholmen 4 und
zwei Längsholmen 5 gebildet,
die durch Verbinder 6 miteinander gekoppelt sind. Die Querholme 4 sowie
die Längsholme 5 sind
bevorzugterweise aus einem stranggepressten Aluminiumprofil gebildet.
Bei den Verbindern 6 kann es sich bevorzugterweise um Kunststoffteile
handeln.
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Die
Liegefläche 2 ist
in Liegeflächensegmente
untergliedert und verfügt über ein
als Kopfabschnitt dienendes Liegeflächensegment 7, ein
als Gesäßabschnitt
dienendes Liegeflächensegment 8,
ein als Oberschenkelabschnitt dienendes Liegeflächensegment 9 und
ein als Fußabschnitt
dienendes Liegeflächensegment 10.
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Ein
jedes der Liegeflächensegmente 7 bis 10 verfügt jeweils über einen
Rahmen 14, der je nach Größe eine Mehrzahl von in Längsrichtung 22 hintereinander
angeordneten Latten 15 trägt. Ein jeder Rahmen 14 besteht
dabei aus zwei Querholmen 11 und zwei Längsholmen 12, die über entsprechende Verbinder 13 miteinander
verbunden sind. Die Querholme 11 und die Längsholme 12 können ebenso
wie die Querholme 4 und die Längsholme 5 aus Aluminiumprofilen
gebildet sein. Bei den Eckverbindern 13 handelt es sich
bevorzugterweise um Kunststoffteile.
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Die
Liegeflächensegmente 7 bis 10 sind
relativ zueinander verschwenkbar angeordnet, zu welchem Zweck Antriebseinrichtungen 16, 17 und 18 vorgesehen
sind.
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Das
als Kopfabschnitt dienende Liegeflächensegment 7 ist
relativ gegenüber
dem als Gesäßabschnitt
dienenden Liegeflächensegment 8 verschwenkbar
angeordnet, wobei stirnseitig zwischen dem Liegeflächensegment 7 und
dem Liegeflächensegment 8 die
Antriebseinrichtung 16 angeordnet ist. Das als Oberschenkelabschnitt
dienende Liegeflächensegment 9 ist
in gleicher Weise an das als Gesäßabschnitt
dienende Liegeflächensegment 8 angekoppelt,
wobei zwischen diesen beiden Liegeflächensegmenten 8 und 9 die
Antriebseinrichtung 17 angeordnet ist. Das als Fußabschnitt
dienende Liegeflächensegment 10 ist
relativ verschwenkbar gegenüber
dem als Oberschenkelabschnitt dienenden Liegeflächensegment 9 angeordnet,
zu welchem Zweck die Antriebseinrichtung 18 vorgesehen
ist, die zwischen diesen beiden Liegeflächensegmenten 9 und 10 angeordnet
ist.
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Das
als Gesäßabschnitt
dienende Liegeflächensegment 8 ist
in Längsrichtung 22 des
feststehenden Rahmens 3 verschieblich an diesem angeordnet.
Zu diesem Zweck ist vorgesehen, dass das als Gesäßabschnitt dienende Liegeflächensegment 8 Verschiebemittel
trägt,
die mit Bezug auf die Quererstreckung 28 der Liegefläche 2 links- wie rechtsseitig
des Liegeflächensegmentes 8 angeordnet
sind. Die Ausschnittdarstellung nach 4 lässt diese Ausgestaltung
erkennen.
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Als
mögliches
Verschiebemittel zeigt 4 eine von einem Tragbolzen 24 getragene
Tragrolle 23. Diese ist am Längsholm 12 des als
Gesäßabschnitt
dienenden Liegeflächensegmentes 8 angeordnet.
Im endmontierten Zustand greift die Tragrolle 23 in eine
Nut 25 ein, die von einem Längsholm 5 des feststehenden
Rahmens 3 bereitgestellt ist. Die Tragrolle 23 ist
in dieser Nut 25 geführt,
was eine Längsverschiebung
des als Gesäßabschnitt
dienenden Liegeflächensegments 8 und
damit der gesamten Liegefläche 2 gegenüber dem
feststehenden Rahmen 3 ermöglicht. Für eine lagesichere und stabile
Führung der
Liegefläche 2 gegenüber dem
feststehenden Rahmen 3 sind bevorzugterweise zwei, drei
oder noch mehr Tragrollen 23 je Liegeflächenseite 2 vorgesehen.
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Zur
einfachen Ausrüstung
des als Gesäßabschnitt
dienenden Liegeflächensegments 8 mit
Verschiebemitteln in Form von zum Beispiel Tragrollen 23 können als
Halter dienende Schienenelemente vorgesehen sein. Ein solches Schienenelement
ist bevorzugterweise aus Kunststoff gebildet und lässt sich
auch im Rahmen einer Nachrüstung
auf einfache Weise am Gesäßabschnitt 8 anordnen.
Im endfertig montierten Zustand ist ein Gesäßabschnitt 8 mit zwei
solchen Schienenelementen ausgerüstet,
wobei ein Schienenelement mit Bezug auf die Quererstreckung 28 der
Liegefläche 2 linksseitig
und ein zweites Schienenelement rechtsseitig des Gesäßabschnittes 8 angeordnet
ist. Die Verbindung der Schienenelemente und dem Gesäßabschnitt 8 kann
beispielsweise mittels Verschraubungen erfolgen.
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Ein
jedes Schienenelement dient als Halter zur Anordnung einer Tragrollenlagerung.
Dabei können
je Schienenelement zwei Tragrollenlagerungen vorgesehen sein, wobei
eine jede Tragrollenlagerung der Lagerung von zwei Tragrollen dient.
Bevorzugterweise sind mit Bezug auf die Längsrichtung 22 eine mit
zwei Tragrollen 23 ausgerüstete Tragrollenlagerung einendseitig
eines Schienenelementes und eine zweite mit zwei Tragrollen 23 ausgestattete
Tragrollenlagerung anderendseitig des Schienenelementes angeordnet.
Zum Zwecke der einfache Montage bzw. Demontage sind die Tragrollenlagerungen
lösbar
mit dem Schienenelement verbunden, beispielsweise durch Verschraubungen.
Insbesondere im Reparaturfall lassen sich so in einfacher Weise Tragrollen 23 austauschen.
Insbesondere verschleißbedingten
Abnutzungen kann so in einfacher Weise Rechnung getragen werden.
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Das
als Kopfabschnitt dienende Liegeflächensegment 7 ist
mittels einer Koppeleinrichtung 27 gegenüber dem
feststehenden Rahmen 3 zwangsgeführt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
verfügt
die Koppeleinrichtung 27 über zwei stabförmig ausgebildete
Koppelelemente 26, die jeweils einendseitig am feststehenden
Rahmen 3 und anderendseitig an dem als Kopfabschnitt dienenden
Liegeflächensegment 7 gelenkig
angeordnet sind. Eine solche gelenkige Anordnung kann im einfachsten
Fall dadurch erreicht werden, dass das Koppelelement 26 einendseitig
wie anderendseitig jeweils ein Lagerauge aufweist, das im endmontierten
Zustand von einer Schraube durchgriffen ist, die am feststehenden
Bettrahmen 3 bzw. an dem als Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegment 7 verankert
ist.
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Die
in den 1, 2 und 3 beispielhaft
dargestellte Konstruktion verfügt über eine
Liegefläche,
die in vier Liegeflächensegmente 7, 8, 9 und 10 unterteilt
ist. Es versteht sich von selbst, dass die erfindungsgemäße Ausgestaltung
auch bei Liegeflächenkonstruktionen
zum Einsatz kommen kann, die über
mehr oder weniger Liegeflächensegmente verfügt. In der
Praxis kommen insbesondere eine vierteilige sowie eine fünfteilige
Ausgestaltung zum Einsatz. Bei einer fünfteiligen Ausgestaltung ist
das in den Figuren anhand einer vierteiligen Ausgestaltung gezeigte
Liegeflächensegment 7 in
zwei Teilbereiche untergliedert, die als Kopf- bzw. Nackenabschnitt
einerseits und Rückenabschnitt
andererseits bezeichnet werden können.
Diese Liegeflächensegmente sind
ebenfalls relativ zueinander verstellbar ausgebildet, wobei eine
eigene Antriebseinrichtung vorgesehen ist, die stirnseitig zwischen
diesen beiden Segmenten angeordnet ist. Eine fünfteilige Ausgestaltung besteht
also aus einem Kopf- bzw. Nackenabschnitt, einem Rückenabschnitt,
einem Gesäßabschnitt,
einem Oberschenkelabschnitt und einem Fußabschnitt.
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Die
Zwangsführung
einer fünfteiligen
Liegefläche
gegenüber
dem feststehenden Rahmen 3 kann alternativ zur vorbeschriebenen
Ausgestaltung auch dadurch gebildet sein, dass der zwischen Kopf- bzw.
Nackenabschnitt und Rückenabschnitt
angeordnete Motor mittels einer Koppeleinrichtung 27 gegenüber dem
feststehenden Rahmen 3 zwangsgeführt ist. Ein Antrieb der Koppeleinrichtung
durch den Motor erfolgt nicht. Der Motor bzw. dessen Gehäuse dient
lediglich als im Verschwenkfall mitverschwenkendes Bauteil der Liegefläche 2,
das der Anlenkung der Koppeleinrichtung 27 dient. Diese
alternative Ausgestaltung im Falle einer fünf-teiligen Liegefläche hat
den Vorteil, dass durch konstruktiv einfache Maßnahmen am Motorgehäuse Anlenkpunkte
zur Verbindung mit der Koppeleinrichtung 27 geschaffen
sein können.
Eine Montage bzw. Demontage der Koppeleinrichtung 27 vereinfacht
sich so. Es ist dabei wichtig, in diesem Zusammenhang zu betonen,
dass der Motor nicht als Antriebseinrichtung für die Koppeleinrichtung 27 dient.
Antriebsseitig ist es ausschließlicher
Zweck des Motors, den Nacken- bzw. Kopfabschnitt relativ gegenüber dem
Rückenabschnitt
zu verschwenken. Mit Blick auf die Koppeleinrichtung 27 dient
der Motor bzw. dessen Gehäuse
lediglich als Liegeflächenbauteil
zur gelenkigen Anordnung der Koppeleinrichtung 27, um so
in schon vorbeschriebener Weise einen Abstandshalter zwischen Liegefläche 2 einerseits
und feststehendem Rahmen 3 andererseits zu schaffen.
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5 zeigt
eine Antriebseinrichtung, und zwar am Beispiel der zwischen dem
als Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegment 7 und
dem als Gesäßabschnitt
dienenden Liegeflächensegment 8 angeordneten
Antriebseinrichtung 16. Diese verfügt über ein Gehäuse 19 sowie Wellenabschnitte 29. Das
Gehäuse 19 dient
der Aufnahme von Antriebselementen, wie zum Beispiel einem Motor,
einem Getriebe und/oder dgl. Die Wellenabschnitte 29 umfassen
jeweils zwei Halbwellen, von denen eine einen Flansch 20 und
die andere einen Flansch 21 trägt. Die die Flansche 20 tragenden
Halbwellen sind feststehend ausgebildet, wohingegen die die Flansche 21 tragenden
Halbwellen motorgetrieben verdrehbar ausgestaltet sind. Die Flansche 20 dienen
der Verbindung zum als Gesäßabschnitt
ausgebildeten Liegeflächensegment 8,
indem die Längsholme 12 dieses Liegeflächensegments 8 einendseitig
auf die jeweils zugehörigen
Flansche 20 aufgesteckt werden. Zur Ankopplung des als
Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegments 7 dienen
die Flansche 21, auf welche die Längsholme 12 des Liegeflächenelementes 7 aufzustecken
sind. Im endfertig montierten Zustand wird durch eine Verdrehbewegung
der die Flansche 21 tragenden Halbwellen eine Verschwenkung
des als Kopfabschnitt dienenden Liegeflächensegments 7 gegenüber dem
als Gesäßabschnitt
dienenden Liegeflächensegment 8 erreicht.
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Die
Koppelelemente 26 der Koppeleinrichtung 27 dienen
quasi als Abstandshalter und sorgen dafür, dass bei einer durch die
Antriebseinrichtung 16 initiierten Verschwenkbewegung des
Liegeflächensegmentes 7 gegenüber dem
Liegeflächensegment 8 ein
Nachrücken
der über
das Liegeflächensegment 8 verschieblich am
feststehenden Rahmen 3 angeordneten Liegefläche 2 erfolgt.
Dieser Effekt ergibt sich am deutlichsten aus 3.
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3 zeigt
im oberen Bild eine Ausgestaltung nach dem Stand der Technik gemäß der
DE 20 2006 018 156
U1 . Das in
3 untere Bild zeigt hingegen
eine Ausgestaltung nach der Erfindung.
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Beide
Darstellungen nach 3 zeigen ein als Kopfabschnitt
dienendes Liegeflächensegment 7, das
hochgefahren, d. h. gegenüber
dem als Gesäßabschnitt
dienenden Liegeflächensegment 8 mit
Bezug auf die Zeichnungsebene nach 3 nach rechts
verschwenkt ist. Wie ein Vergleich der beiden Darstellungen nach 3 erkennen
lässt,
ist die gesamte Liegefläche 2 der
erfindungsgemäßen Liegenflächeneinrichtung 1 infolge
der Verschwenkbewegung des Liegeflächensegments 7 in
Längsrichtung 22 in
Richtung auf das als Kopfabschnitt dienende Liegeflächensegment 7,
d. h. mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach 3 nach links
verfahren, und zwar relativ gegenüber dem feststehenden Rahmen 3 um
den Verfahrweg VW. Ein in den Figuren nicht näher dargestelltes Zurückverschwenken,
d. h. Herunterklappen des Liegeflächensegmentes 7 führt zu einem
automatischen zurückdrücken der
Liegefläche 2 in
Richtung auf das als Fußabschnitt
dienende Liegeflächensegment 10,
d. h. mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach 3 nach rechts.
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- 1
- Liegeflächeneinrichtung
- 2
- Liegefläche
- 3
- feststehender
Rahmen
- 4
- Querholm
- 5
- Längsholm
- 6
- Verbinder
- 7
- Liegeflächensegment
(Kopfabschnitt)
- 8
- Liegeflächensegment
(Gesäßabschnitt)
- 9
- Liegeflächensegment
(Oberschenkelabschnitt)
- 10
- Liegeflächensegment
(Fußabschnitt)
- 11
- Querholm
- 12
- Längsholm
- 13
- Verbinder
- 14
- Rahmen
- 15
- Latte
- 16
- Antriebseinrichtung
- 17
- Antriebseinrichtung
- 18
- Antriebseinrichtung
- 19
- Gehäuse
- 20
- Flansch
- 21
- Flansch
- 22
- Längsrichtung
- 23
- Tragrolle
- 24
- Tragbolzen
- 25
- Nut
- 26
- Koppelelement
- 27
- Koppeleinrichtung
- 28
- Quererstreckung
- 29
- Wellenabschnitt
- VW
- Verfahrweg