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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Verstrecken einer aus
Kunststoff hergestellten Folie mit der Form eines langgestreckten
Streifens.
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Ein
Verfahren dieser Art macht es möglich, Folien herzustellen,
die vor allem zur Verpackung, der Herstellung von Kondensatoren,
oder aber auch zur Herstellung von Magnetbändern ausgelegt
sind. Die verwendeten Folien sind für gewöhnlich
aus einem thermoplastischen Material wie etwa Polypropylen, Polyester,
Polyamid, PVC hergestellt oder können durch komplexe mehrschichtige
Folien ausgebildet werden.
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In
den meisten Fällen erfahren die Folien zuerst einen Streckvorgang
in der Längsrichtung, auf den ein Streckvorgang in der
Querrichtung folgt.
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Das
Material wird auf eine herkömmliche Weise zuerst mittels
eines Extruders geschmolzen, durch eine Form zu einer dicken und
schmalen Platte geformt, auf eine Trommel aufgenommen, die durch Fluidzirkulation
gekühlt wird, um die Kristallisierung der Folie zu verhindern,
wobei Letztere dann kontinuierlich, fortschreitend, für
gewöhnlich auf Walzengruppen auf die Strecktemperatur wiedererwärmt wird,
um zwischen Walzengruppen variabler Geschwindigkeit in der Längsrichtung
verstreckt zu werden, wie im Dokument
WO 2004/089604 beschrieben ist.
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Die
so in der Längsrichtung verstreckte Folie tritt in eine
Querstreckmaschine eine, worin die beiden Ränder der Folie
durch zwei jeweilige Greifwerkzeuggruppen gehalten werden, die von
Schienen geführt werden, die fortschreitend auseinanderstreben, um
die Bahn in der Querrichtung in einem Verhältnis zwischen
2 und 10 zu verstrecken. Die herkömmlicher Weise verwendeten
Greifwerkzeuge sind im Dokument
FR
2 686 041 beschrieben.
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Die
so verstreckte Bahn wird dann auf Spannung und im Ofen auf Temperatur
gehalten, um den Abbau von Spannungen und die Kristallisierung der Folie
zu ermöglichen, was dazu ausgelegt ist, ihre Molekularstruktur
zu fixieren. Die Folie wird dann gekühlt, und die Ränder
der Folie werden abgeschnitten, wobei die Folie dann auf eine eigens
zu diesem Zweck vorgesehene Aufwickelvorrichtung aufgewickelt wird,
wie im Dokument
WO 98/25844 beschrieben
ist.
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Die
Gründe dafür, dass die vorstehend erwähnte
Strecksequenz, nämlich der Längsstreck- und dann
der Querstreckvorgang, die verbreitetste Strecksequenz ist, ergeben
sich aus der Tatsache, dass die ökonomische Produktion
von Verpackungsfolien Maschinen mit hohem Durchsatz erforderlich macht,
die es ermöglichen, eine Folie mit einer Breite von zwischen
4 und 10 Metern herzustellen.
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Zusätzlich
erfolgt nach dem Stand der Technik der Längsstreckvorgang
der Folie zwischen Walzengruppen, die notwendigerweise einen reduzierten Durchmesser
haben, um ein "kurzes" Strecken zu ermöglichen (siehe Dokument
WO 2004/089604 ). Ein kurzes
Strecken macht es möglich, zu verhindern, dass sich die
Folie während des Längsstreckens zusammenzieht.
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Je
breiter die Folie ist, umso größer sind auch die
Länge und der Durchmesser der Walzen, die das Längsstrecken
gestatten. Folglich ist es notwendig, die Breite der Walzen zu reduzieren,
die zum Längsstrecken vorgesehen sind, um ein "kurzes" Strecken durchführen
zu können. Deshalb wird das Querstrecken, das dazu ausgelegt
ist, die Breite der Folie zu vergrößern, nach
deren Längsstrecken durchgeführt.
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Deshalb
sind solche Maschinen relativ einfach zu entwerfen, wenn es um das
Strecken von Folien mit schmaler Breite geht, wobei die Walzen dann von
einer Breite sind, die mit der dringenden Erfordernis einer Walze
mit kleinem Durchmesser kompatibel ist, um ein "kurzes" Strecken
durchzuführen.
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Umgekehrt
macht eine Längsstreckmaschine, die 6, 7 oder 8 Meter breite
Walzen verwendet, zwingend erhebliche Walzendurchmesser erforderlich,
die mit einer kurzen Streckrate nicht kompatibel sind. Solche Maschinen
gibt es im Stand der Technik nicht.
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Im
Hinblick auf das Querstrecken der Folie ist es eine bekannte Praxis,
eine Querstreckvorrichtung zu verwenden, in der die Folie an jedem
ihrer Ränder von einer Gruppe beweglicher Greifvorrichtungen
festgehalten wird, wobei die Greifvorrichtungen einer Gruppe von
den Greifvorrichtungen der anderen Gruppe in der Querrichtung weg
bewegt werden.
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Solche
Einrichtungen lassen sich ohne Weiteres an die Herstellung sehr
breiter Folien anpassen, da die anzuwendenden mechanischen Elemente
von der Breite der Folie unabhängig sind. Heutzutage sind
Querstreckeinrichtungen bekannt, welche die Herstellung von zwischen
6 und 10 Metern breiten Folien ermöglichen.
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Das
Durchführen eines Streckvorgangs entsprechend der vorstehend
erwähnten Sequenz (Längsstrecken und dann Querstrecken)
hat für eine gewisse Anzahl von Anwendungen einen Hauptnachteil,
der sich daraus ergibt, dass die hergestellten Folien in der großen
Mehrheit von Fällen ein Gedächtnis für
den Streckvorgang haben, den sie erfahren haben, was bedeutet, dass
die stärksten mechanischen Eigenschaften immer noch diejenigen
des letzten Streckvorgangs sind, den sie vor einer Kristallisierung
erfahren haben.
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Deswegen
haben die entsprechend der vorstehend erwähnten Abfolge
hergestellten und aufgewickelten Folien stärkere mechanische
Eigenschaften in der Querrichtung als in der Längsrichtung
der Folie. Dies ist ein Nachteil, weil oftmals in der Längsrichtung
der Folie gesteigerte mechanische Eigenschaften notwendig sind,
insbesondere wenn die Folien abgewickelt werden, um bedruckt, beschichtet, metallisiert
zu werden oder irgendeine andere Form von Bearbeitung zu durchlaufen.
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Die
Aufgabe der Erfindung ist es, diesen Nachteilen abzuhelfen, indem
ein Verfahren zum Strecken einer aus Kunststoff hergestellten Folie
vorgeschlagen wird, das es möglich macht, eine Folie mit
gesteigerten mechanischen Eigenschaften in der Längsrichtung
herzustellen.
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Entsprechend
bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Strecken einer
aus Kunststoff hergestellten Folie mit der Form eines langgestreckten Streifens,
wobei das Strecken der Folie auf eine kontinuierliche Weise durchgeführt
wird, indem die Folie über Streckeinrichtungen abgewickelt
wird, einen Schritt des Vorerwärmens der Folie, einen Schritt
des Streckens der Folie in deren Längsrichtung und einen zusätzlichen
Schritt des Streckens der Folie in deren Querrichtung umfassend,
gekennzeichnet dadurch, dass der Schritt des Streckens in der Längsrichtung nach
dem Schritt des Streckens der Folie in der Querrichtung durchgeführt
wird, wobei das Streckverfahren eine erste und zweite Gruppe beweglicher Greifvorrichtungen
verwendet, die angeordnet sind, um einen ersten bzw. einen zweiten
Längsrand der Folie festzuhalten, wobei die Greifvorrichtungen
jeder der Gruppen zuerst in einer auseinanderstrebenden Weise geführt
werden, um das Strecken der Folie in der Querrichtung durchzuführen,
die Greifvorrichtungen jeder der Gruppen dann parallel zu der Längsrichtung
der Folie mit einer fortschreitenden Zunahme des Abstands zwischen
zwei aufeinanderfolgenden Greifvorrichtungen ein- und derselben Gruppe
bewegt werden, um den Längsstreckvorgang durchzuführen.
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Auf
diese Weise werden die mechanischen Eigenschaften in der Richtung
des zuletzt durchgeführten Streckvorgangs, das heißt
in der Längsrichtung, erhöht.
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Außerdem
ist die Verwendung von Greifvorrichtungen, um den Längsstreckvorgang
durchzuführen, eine alternative Lösung zu den
Walzen aus dem Stand der Technik, die es möglich macht,
sich mühelos an Folien mit großer Breite anzupassen,
während gleichzeitig eine erhebliche Geschwindigkeit zum
Abwickeln der Folie zugelassen wird.
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Die
Geschwindigkeit der Produktion oder des Abwickelns der Folie kann
deshalb erhöht werden.
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Vorzugsweise
ist jede Greifvorrichtungsbaugruppe in eine Gruppe von Greifvorrichtungen,
die für den Querstreckvorgang bestimmt sind, und eine Gruppe
von Greifvorrichtungen, die für den Längsstreckvorgang
bestimmt sind, unterteilt.
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Vorzugsweise
wird das Abwickeln der Folie während des Schritts des Streckens
in der Längsrichtung mittels der Betätigung von
Endlosketten durchgeführt, die auf jeder Seite der Folie
angeordnet sind, auf denen die Greifvorrichtungen einer ersten und
einer zweiten Gruppe angebracht sind, wobei jede Kette jeweils mehrere
Glieder aufweist, die in Bezug aufeinander angelenkt sind, deren
Auseinanderspreizen bzw. deren Bewegung aufeinander zu es möglich macht,
jeweils den Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Greifvorrichtungen
zu vergrößern bzw. zu verkleinern.
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Nach
einer Möglichkeit der Erfindung werden die Greifvorrichtungen
der ersten und der zweiten Gruppe auf eine kontinuierliche Weise
und entlang eines geschlossenen Wegs aufeinanderfolgend über einen
Bereich zum Festhalten der Folie, in dem die Greifvorrichtungen
geschlossen sind, um die Folie am entsprechenden Rand der Folie
festzuhalten, einen Bereich zum Längsstrecken der Folie,
und einen Bereich zum Loslassen der Folie bewegt, in dem die Greifvorrichtungen
geöffnet werden.
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Vorzugsweise
wird jede Endloskette mittels eines ersten und eines zweiten Rads,
die vor dem Bereich zum Festhalten der Folie in der Bewegungsrichtung
der Kette angeordnet sind, wobei das zweite Rad nach dem ersten
angeordnet ist, und die Drehgeschwindigkeit des zweiten Rads größer
ist als die Drehgeschwindigkeit des ersten Rads, und mittels eines
dritten und vierten Rads angetrieben, die nach dem Bereich zum Loslassen
der Folie angeordnet sind, wobei das vierte Rad nach dem dritten
angeordnet ist, und die Drehgeschwindigkeit des vierten Rads geringer
ist als die Drehgeschwindigkeit des dritten Rads.
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Dieses
Merkmal ermöglicht ein erneutes Zusammendrücken
der Kette zwischen dem dritten und vierten Rad und eine Spannung
dieser Kette zwischen dem ersten und zweiten Rad.
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Jedenfalls
wird die Erfindung anhand der folgenden Beschreibung mit Bezug auf
die beigefügte Schemazeichnung besser verständlich,
die als ein Beispiel eine Ausführungsform dieser Streckvorrichtung
darstellt.
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1 ist
eine Schemaansicht von oben auf eine Produktionsstraße,
die es möglich macht, das Verfahren nach der Erfindung
durchzuführen;
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2 ist
eine Überkopf-Draufsicht in einem größeren
Maßstab, die dem Bereich A von 1 entspricht;
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3 ist
eine perspektivische Teilansicht der Kette der Vorrichtung mit ihren
Greifvorrichtungen und ihren Führungsteilen;
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4 ist
eine Ansicht im Querschnitt der Vorrichtung;
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5 ist
eine Teilseitenansicht in der Richtung des Pfeils F5 von 2.
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1 stellt
eine Straße zur Herstellung einer Kunststoff-Folie 1 dar,
die einen Extruder 2 aufweist, der es möglich
macht, eine Folie in Form eines langgestreckten Streifens mit großer
Breite zu extrudieren.
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Die
Folie 1 wird zum Beispiel mittels einer elektrostatischen
Andruckvorrichtung 4 auf eine Kühlwalze bzw. Gießtrommel 3 gedrückt.
Die aus der elektrostatischen Andruckvorrichtung 4 austretende Folie 1 durchläuft
aufeinanderfolgend eine Querstreckvorrichtung 5, dann eine
Längsstreckvorrichtung 6, bevor sie mittels einer
Umrollvorrichtung 7 auf eine Lagerwalze aufgewickelt wird.
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Die
Querstreckvorrichtung 5 weist einen Vorerwärmungsbereich 8 und
einen Bereich 9 für den Querstreckvorgang selbst,
und dann einen Bereich 10 zur Stabilisierung der Folie 1 auf.
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Der
Vorerwärmungsbereich 8 und der Querstreckbereich 9 sind
jeweils mit Öfen 11 ausgestattet, deren Temperatur
entsprechend den Anforderungen gesteuert/geregelt wird.
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Im
Spezielleren ist der Querstreckbereich 9 mit einer ersten
und einer zweiten Gruppe von Greifvorrichtungen (nicht gezeigt)
ausgestattet, die an einer ersten bzw. zweiten Endloskette 12, 13 angebracht
sind, die durch in der Zeichnung durch die Achslinien schematisch
dargestellte Getrieberäder angetrieben werden. Die Greifvorrichtungen
sind deshalb beweglich und werden kontinuierlich und entlang eines
geschlossenen Wegs entlang der vorstehend erwähnten aufeinanderfolgenden
Bereiche 8, 9, 10 der Querstreckvorrichtung 5 angetrieben.
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Die
Ketten 12, 13 werden von Schienen geführt,
die auf beiden Seiten der Mittelebene der Produktionsstraße
auf der Höhe jedes der Ränder der Folie angeordnet
sind. Die Schienen streben am Querstreckbereich 9 voneinander
weg und sind im Vorerwärmungs- und Thermostabilisationsbereich 8, 10 im
Wesentlichen parallel.
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Die
Greifvorrichtungen können zwischen einer geschlossenen
Position, in der sie den entsprechenden Rand der Folie 1 festhalten,
und einer offenen Position betätigt werden, in der sie
diese loslassen. Der Bereich zum Festhalten des entsprechenden Rands
der Folie durch die Greifvorrichtungen der entsprechenden Gruppe
befindet sich vor dem Vorerwärmungsbereich 8,
wobei sich der Bereich zum Loslassen der Folie nach dem Folienstabilisierungsbereich 10 befindet.
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Deshalb
wird im Betrieb die aus der Kühlwalze 3 austretende
Folie 1 an jedem ihrer Ränder 14, 15 von
den Greifvorrichtungen festgehalten, durchläuft den Vorerwärmungsbereich 8,
dann den Längsstreckbereich 9, in dem sich die
Schienen voneinander trennen, um die Folie 1 quer zu strecken,
und dann den Thermostabilisierungsbereich 10.
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Die
Folie wird dann zur Längsstreckvorrichtung 6 geleitet.
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Diese
Letztgenannte weist einen Vorerwärmungsbereich 16,
einen Bereich 17 zum Längsstreckvorgang selbst
und einen Thermostabilisierungsbereich 18 auf. Jeder dieser
Bereiche ist mit einem Ofen 11 ausgestattet, dessen Temperatur
gesteuert/geregelt wird.
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Wie
vorstehend, weist die Längsstreckvorrichtung 6 eine
erste und zweite Endloskette 19, 20 auf, die in
Bezug auf die längsverlaufende Mittelebene A der Vorrichtung
symmetrisch angeordnet sind.
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Die
Endlosketten 19, 20 und ihre Führungseinrichtungen
werden nun mit Bezug auf 2, die das Detail B des Längsstreckbereichs
zeigt, und mit Bezug auf die anschließenden Figuren beschrieben.
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Jede
Kette 17, 19 besteht aus einer Abfolge von Gliedern,
die abwechselnd durch die Bezugszahlen 21 und 22 angegeben
sind, die entlang vertikaler Achsen, die abwechselnd durch die Bezugszahlen 23 und 24 angegeben
sind, angelenkt miteinander verbunden sind.
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Nach
jeweils zwei Gliedern, das heißt, an jeder Anlenkachse 23 zwischen
einem Glied 21 und einem Glied 22, ist eine Greifvorrichtung 25 angelenkt, die
auf einer Seite der Kette 20 vorsteht und auf einer ersten
Schiene 26 geführt ist. Gleichermaßen
ist nach jeweils zwei Gliedern, aber zwischen den Greifvorrichtungen 25,
das heißt an jeder Anlenkachse 24, ein Führungsteil 27 angelenkt,
das auf der entgegengesetzten Seite der Kette 20 vorsteht
und sich auf einer zweiten Schiene 28 bewegt.
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Die
beiden Schienen 26, 28 sind von der Bauart "Einschiene"
in der Form einer vertikalen Platte, wobei diese beiden Schienen 26 und 28 entweder durch
gemeinsame T-förmige Stützen oder durch eigenständige
Stützen 29 und 30 (siehe 4)
in einem bestimmten Abstand voneinander gehalten sein können
(wie nachstehend noch genau angegeben wird).
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Jede
Greifvorrichtung 25 besitzt einen Körper, der
wie ein Schlitten Vertikalachsenwalzen 31, die an den Seitenflächen
der Schienen 26 rollen, und eine Horizontalachsenwalze 32 trägt,
die an der Oberseite der Schiene 26 rollt.
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Auf ähnliche
Weise bildet jedes Führungsteil 27 einen Schlitten,
der mit Vertikalachsenwalzen 33, die an den beiden Seitenflächen
der Schiene 28 rollen, und einer Horizontalachsenwalze 34 ausgestattet
ist, die an der Oberseite der Schiene 28 rollt.
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An
jedem Körper einer Greifvorrichtung 25 und an
jedem Führungsteil 27 umfassen die Seitenwalzen 31 und 33 in
diesem Fall auf jeder Seite der Schiene 26 bzw. 28 zwei
obere Walzen und zwei untere Walzen, wobei die beiden oberen Walzen,
wie die beiden unteren Walzen, einen leichten vertikalen Versatz
haben können, um sich aus Platzgründen ineinander
einzupassen.
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Die
beiden Schienen 26 und 28 haben einen zwischen
einem Höchstwert E (siehe 2 auf der linken
Seite) und einem Mindestwert e (siehe 2 auf der
rechten Seite) variablen Abstand, wobei diese beiden Schienen 26 und 28 parallel
zueinander sein können, oder sich näher zueinander
hin oder weiter voneinander weg bewegen können (siehe 2 im mittleren
Abschnitt). Der Abstand der beiden Schienen 26 und 28 selbst
bestimmt den Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Greifvorrichtungen 25.
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Im
Speziellen bilden, wenn die beiden Schienen 26 und 28 ihren
Höchstabstand E haben, die Glieder 21 und 22 der
Kette 20 eine Zickzackstruktur, die durch den Höchstabstand
E zwischen der Aufreihung der Greifvorrichtungen 25 einerseits
und der Aufreihung der Führungsteile 27 andererseits
geschaffen wird. Der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Greifvorrichtungen 25 nimmt deshalb seinen Mindestwert
d an.
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Wenn
die beiden Schienen 26 und 28 parallel sind und
auf ihrem Höchstabstand E gehalten werden, bleibt auch
der Abstand zwischen den aufeinanderfolgenden Greifvorrichtungen
konstant und gleich seinem Mindestwert d.
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Wenn
umgekehrt die beiden Schienen 26 und 28 ihren
Mindestabstand e haben, befinden sich die Glieder 21 und 22 der
Kette in einer Linie, die einem Mindestabstand zwischen der Aufreihung
der Greifvorrichtungen 25 einerseits und der Aufreihung der
Führungsteile 27 andererseits entspricht. Dann nimmt
der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Greifvorrichtungen 25 seinen
Höchstwert D an.
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Wenn
die beiden Schienen 26 und 28 parallel sind und
auf ihrem Mindestabstand e gehalten werden, bleibt auch der Abstand
zwischen den aufeinanderfolgenden Greifvorrichtungen 25 konstant
und gleich seinem Höchstwert D.
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Andererseits
ist leicht zu verstehen, dass, wenn sich der Abstand zwischen den
beiden Schienen 26 und 28 verändert,
der variable Abstand zwischen diesen beiden Schienen auch eine Veränderung
im Abstand zwischen den aufeinanderfolgenden Greifvorrichtungen
bestimmt. Speziell steuert die Veränderung des Abstands
zwischen den beiden Schienen 26 und 28 das Öffnen
oder Schließen des Winkels zwischen den aufeinanderfolgenden
Gliedern 21 und 22 der Kette 20, was
zwei aufeinanderfolgende Greifvorrichtungen 25 zwangsläufig
dazu bringt, sich näher zueinander oder weiter voneinander
weg zu bewegen.
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Deshalb
sind im Vorerwärmungsbereich 16 und im Thermostabilisierungsbereich 18 der
Längsstreckvorrichtung 6 die Schienen 26 und 28 im
Wesentlichen parallel zueinander angeordnet. Im Thermostabilisierungsbereich 18 können
die Schienen 26, 28 so angeordnet sein, dass ein
leichtes Wiederzusammenstrecken der Folie 1 unter kontrollierter Spannung
oder aber auch ein leichtes Querstrecken der Folie vorgesehen wird,
das dasjenige ergänzt, das an der Querstreckvorrichtung 5 erfolgte.
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Die
Länge des Thermostabilisierungsbereichs 18 muss
ausreichend sein, um die Kristallisierung der Folie 1 zuzulassen,
wobei diese durch die Greifvorrichtungen 25 während
dieser Kristallisierungsdauer unter Spannung gehalten wird.
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Wie
in 2 zu sehen ist, laufen die Schienen 26 und 28 im
Längsstreckbereich 17 in der Bewegungsrichtung
der Folie 1 und der Greifvorrichtungen 25 so aufeinander
zu, dass die Greifvorrichtungen 25 sich tendenziell fortschreitend
auseinanderbewegen, um für das Längsstrecken der
Folie 1 zu sorgen.
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Jedoch
bleiben die Schienen 26 und 28, die an jedem der
Ränder 14, 15 der Folie 1 angeordnet sind,
in etwa parallel, so dass die Breite der Folie 1 sich nicht
nennenswert verändert, wenn diese die Längsstreckvorrichtung 6 durchläuft.
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Wie
vorstehend zu sehen war, wird die Folie 1, die aus der
Längsstreckvorrichtung austritt, mittels einer Umrollvorrichtung 7 auf
eine Lagerwalze aufgewickelt.
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Die
so erhaltenen Folien können bis zu 6 bis 10 Meter breit
sein.
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Die
Längsstreckvorrichtung 6 weist auch vier Getrieberäder
auf jeder Seite der Folie 1 auf, die es möglich
machen, jede der Endloskettenbahnen 19 und 20 anzutreiben.
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Im
Spezielleren weist die Längsstreckmaschine 6 ein
erstes und ein zweites Getrieberad 35, 36 auf,
die vor dem Bereich zum Festhalten der Folie in der Bewegungsrichtung
der Kette 19, 20 angeordnet sind, wobei das zweite
Rad 36 nach dem ersten Rad 35 angeordnet ist.
Die Drehgeschwindigkeit des zweiten Rads 36 ist größer
als die Drehgeschwindigkeit des ersten Rads 35. Die Längsstreckmaschine 6 weist
auch ein drittes und ein viertes Getrieberad 37, 38 auf,
die nach dem Bereich zum Loslassen der Folie angeordnet sind, wobei
das vierte Rad 38 nach dem dritten Rad 37 angeordnet
ist. Die Drehgeschwindigkeit des vierten Rads 38 ist geringer
als die Drehgeschwindigkeit des dritten Rads 37.
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Diese
Merkmale zielen darauf ab, ein Wiederzusammenstrecken der Kette
zwischen dem dritten und vierten Rad und eine Spannung der Kette zwischen
dem ersten und zweiten Rad zuzulassen, um stabile Gleichgewichtspositionen
festzulegen.
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Das
erfindungsgemäße Streckverfahren hat die folgenden
Vorteile.
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Die
Querstreckvorrichtung ist eine Maschine mit geringer Abmessung und
deshalb im Vergleich zu den im Stand der Technik verwendeten Maschinen weniger
kostspielig.
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Außerdem
hat die Folie, die direkt aus der Kühlwalze (oder Gießtrommel) 3 austritt,
eine Geschwindigkeit, die derjenigen dieser Walze entspricht, während
im Stand der Technik die Folie, die in der Querrichtung gezogen
werden soll, der Geschwindigkeit der Walze, multipliziert mit dem
Längsstreckverhältnis entspricht, das für
gewöhnlich zwischen 2 und 10 beträgt. Im Falle
der Erfindung hat die in die Querstreckvorrichtung 5 eingespannte
Folie eine geringe Geschwindigkeit und eine erhebliche Dicke. Eine
solche Folie kann deshalb problemlos gezogen werden, ohne dass dabei
erhebliche Ziehlängen angelegt werden. Es wird angemerkt,
dass erhebliche Ziehlängen notwendig sind, wenn Folien, die
dünn sind und von daher einem abrupten Strecken über
eine kurze Entfernung nicht sehr gut standhalten können,
mit hoher Geschwindigkeit gestreckt werden, was der Fall im Stand
der Technik ist, weil die Folie längs gestreckt wird, bevor
sie in die Querstreckmaschine eingespannt wird.
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Außerdem
braucht die so in der Querrichtung gestreckte Folie nicht kristallisiert
zu werden, weil sie einem weiteren Streckvorgang unterzogen werden muss.
Folglich ist es nicht notwendig, einen sehr langen Stabilisierungsbereich 10 vorzusehen.
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Ein
weiterer Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass die Breiten
der Folie am Eintritt und am Austritt der Längsstreckvorrichtung 6 im
Wesentlichen die gleichen sind, mit der Ausnahme eines möglichen
leichten Einziehverhältnisses oder Streckverhältnisses.
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Deswegen
bewegen sich die verschiedenen Gruppen von Greifvorrichtungen 25,
die verwendet werden, entlang von Schienen 26, 28,
die praktisch parallel sind, was es möglich macht, die
Reibung an den Schienen 26, 28 zu verringern.
Folglich ist es möglich, Produktionsgeschwindigkeiten zu
erzielen, welche die Geschwindigkeit geläufiger Maschinen bei
weitem überschreiten, ohne dass dabei irgendein System
zum mechanischen Spannen der Ketten vorgesehen werden muss.
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Ein
dritter Vorteil der Erfindung ergibt sich auch aus der Tatsache,
dass die beiden Streckvorgänge "in der Luft", das heißt,
ohne Kontakt mit Walzen erfolgen. Im Speziellen können
die Außenschichten der hergestellten Folien aus Polymer
mit niedrigem Schmelzpunkt bestehen, um zu bewirken, dass sich die
Folien einfacher versiegeln lassen. Solche Folien können
sich erwärmen und bei einem Kontakt mit Walzen zu Schaden
kommen, was im Falle der Erfindung vermieden wird. Zusätzlich
machen es die Streckvorgänge "in der Luft" möglich,
Oberflächendefekte zu reduzieren, was für manche Folienarten sehr
wichtig ist, vor allem für diejenigen, die gesteigerter
optischer Eigenschaften bedürfen.
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Selbstverständlich
ist die vorliegende Erfindung nicht auf die einzige Ausführungsform
dieser Folienstreckvorrichtung beschränkt; vielmehr deckt sie
alle Ausführungs- und Anwendungsvarianten ab, die demselben
Prinzip gehorchen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2004/089604 [0004, 0008]
- - FR 2686041 [0005]
- - WO 98/25844 [0006]