DE3643026C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung
für Falzprodukte mit in der Transportebene an Führungen
bewegbaren Transportmitteln an denen Halterungen angeordnet sind,
die von der Seite her unter den Falzrücken der zu führenden
Falzprodukte eingreifen. Aus der DE-PS 34 27 559 ist es
beispielsweise bekannt, zur Übernahme und zum Weitertransport von
Falzprodukten von einem Falzklappen-Falzmesserzylinderpaar an
diesem eine umlaufende endlose Transportvorrichtung anzuordnen.
An der Transportvorrichtung sind im vorgegebenen Abstand
voneinander Mitnehmer befestigt, die von der Seite her in den
keilförmigen Bereich zwischen Falzmesser-Falzklappenzylinder
eingreifen und somit nach der Übernahme der Falzprodukte diese
jeweils unterhalb des Falzrückens führen. Eine Speicherung der in
dieser Weise geführten Falzprodukte erfordert deren Übergabe an
ein Speichersystem, wie es beispielsweise aus der DE-OS 34 27 558
bekannt ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Transportvorrichtung der
eingangs bezeichneten Gattung so weiterzubilden, daß diese auch
eine Speicherung der Falzprodukte auf engem Raum ermöglicht, ohne
daß die Transportvorrichtung zwingend verlassen werden muß, wobei
die Falzprodukte bei der Speicherung in definierten Positionen
gehalten werden. Diese Aufgabe wird durch die Anwendung der
Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 gelöst.
Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der
Beschreibung in Verbindung mit den Zeichnungen.
Aus der DE-OS 33 45 191 ist es zwar bereits bekannt, Falzprodukte
auf engem Raum mit Hilfe von Wickelbändern auf einen Wickelkern
aufzurollen, d. h. einen Speicherwickel zu bilden, jedoch müssen
auch hier der Wickelvorrichtung über Bandleitungen die
Falzprodukte zugeführt werden. Außerdem ist eine ausreichende
Lagestabilität der einzelnen Falzprodukte offensichtlich nur
möglich, wenn mit einer hohen Bänderzugspannung gearbeitet wird,
wodurch wiederum die Falzprodukte beschädigt oder bleibend
deformiert werden können.
Im folgenden wird die Erfindung anhand mehrerer
Ausführungsbeispiele im einzelnen beschrieben, wobei Bezug auf
die Zeichnungen genommen wird. In diesen zeigt
jeweils schematisch
Fig. 1 in Seitenansicht einen Speicherwickel,
Fig. 2 einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Transportsystem mit
steuerbaren Zungen,
Fig. 4 und 5 eine Ausführung mit einer Übernahme durch
Verwölbung der Falzprodukte,
Fig. 6 und 7 vergrößerte Ausschnitte aus den Fig. 4 und 5,
Fig. 8 und 9 eine Ausführung mit zwei parallelen Bändern,
Fig. 10 bis 12 eine Ausführung mit einer Wendemöglichkeit des
Schuppenstromes,
Fig. 13 und 14 eine Ausführungsform zur Verlängerung der
Speicher,
Fig. 15 und 16 vergrößerte Ausschnitte der Fig. 14,
Fig. 17 eine weitere Ausführungsform für die Wendung des
Schuppenstromes und
Fig. 18 und 19 eine Speichermöglichkeit mit Teilschuppenströmen
in linearer Ausführung.
Obwohl sich die erfindungsgemäße Transport- und
Speichervorrichtung besonders zur Weiterverarbeitung von
Falzprodukten eignet, ist deren Einsatz auch bei der Verarbeitung
bzw. Weiterverarbeitung von blattförmigen Gegenständen möglich,
die eine V-förmige Struktur bilden, beispielsweise indem zwei
Blätter oder zwei Kartons oder zwei Bleche entlang einer Seite
miteinander verbunden, beispielsweise verklebt oder verschweißt
sind.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 wird als Förderer, im folgenden als Transportmittel benannt, ein
elastisches Transportband 1, beispielsweise ein Stahlband,
verwendet, an dem quer zur Transportrichtung vorzugsweise
elastische Träger 2 im Abstand voneinander angeordnet sind (siehe
Fig. 3). Das Transportband 1 wird von einer Vorratsrolle 3 in
Richtung des Pfeiles 4 abgezogen um im Bereich 5 schuppenförmig
anfallende Falzprodukte 6 zu übernehmen. In dem hier
beschriebenen Ausführungsbeispiel werden diese Falzprodukte 6 von
einer Transportkette 7 mittels an dieser befestigten Tragbügel 8
taktförmig angeliefert. Eine derartige Zuliefer- bzw.
Transportvorrichtung ist aus der bereits eingangs erwähnten
DE-PS 34 27 559 bekannt. Es ist jedoch auch möglich, unter
Anwendung des der vorliegenden Erfindung zugrundeliegenden
Prinzips die Falzprodukte 6 ohne Zwischenschaltung des
Transportsystems 7, 8 beispielsweise direkt von einem
Falzapparat zu übernehmen, indem das Transportband 1 etwa im
Bereich 5 zur Aufnahme der Falzprodukte 6 am Falzapparat in der
eingangs im Zusammenhang mit der Übernahmevorrichtung gemäß
DE-PS 34 27 559 beschriebenen Weise vorbeigeführt wird. Im
Prinzip eignet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung demnach
sowohl zum Transportieren als auch zum Speichern von
Falzprodukten auf engem Raum, ohne daß ein Systemwechsel, d. h.
eine Übergabe von einem speziellen Transportsystem an ein
spezielles Speichersystem erforderlich ist.
Wie Fig. 1 des weiteren erkennen läßt, wird das Transportband 1
nach der Übernahme der Falzprodukte 6 zu einem Speicherwickel 9
geformt, indem sich der Speicherwickel 9 dreht, so daß das
Transportband 1 zusammen mit dem an diesem bzw. an den Trägern 2
geführten Falzprodukten aufgewickelt wird. Durch die definierte
Führung bzw. Halterung eines jeden Falzproduktes 6 an einem
Träger 2 ist deren Lage in vorgegebenen Positionen stets
gesichert. Es kann zweckmäßig sein, das Transportband 1 zumindest
vor dem Speicher, hier dem Speicherwickel 9, in Führungsschienen 10
zu führen. Im Speicherwickel 9 selbst erübrigt sich die
gesonderte Anordnung derartiger Führungsschienen 10, da für das
Transportband 1 praktisch jeweils die untere Lage eine Führung
bietet.
Wie bereits erwähnt wurde, bestehen das Transportband 1 und
vorzugsweise auch die Träger 2 aus flexiblem Bandstahl. Dazu ist
es erforderlich, diese Träger während und nach der Übernahme der
Falzprodukte 6 durch die Führungsschienen 10 und 11 abzustützen.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform für die Übernahme und Abgabe
der Falzprodukte, die beispielsweise vor und hinter einem
linearen Speicherabschnitt angeordnet sein könnte. An dem
Transportband 1 sind z. B. durch Punktschweißung die Träger 2
befestigt, welche wiederum die um Schwenkpunkte 12′ bzw. 12′′
schwenkbaren Zungen 13′ bzw. 13′′ tragen. Im folgenden werden
jeweils die an linken und rechten Seiten angeordneten Elemente
mit der gleichen Bezugszahl bezeichnet, jedoch zur
Differenzierung mit einem bzw. zwei Apostrophe versehen. Die
Zungen 13′, 13′′ werden durch Rastpunkte 14′ bzw. 14′′ sowie 15′
bzw. 15′′ in ihren jeweiligen Endlagen geöffnet oder geschlossen
gehalten. Im unteren Bereich der Fig. 3 kommen die Zungen 13′,
13′′ im geöffneten Zustand an, bereit zur Übernahme der
Falzprodukte 6. Sie laufen dann gegen Führungsbahnen 16′ bzw.
16′′ und werden von diesen in die Rastpunkte 15′, 15′′ gedrückt
und somit fixiert, wobei sie seitlich in die von den Tragbügeln 8
gehaltenen mit einem Spalt geöffneten Falzprodukte 6 eindringen
(Fig. 2). Erst dann werden die Tragbügel 8 aus den von der
Schiene 11 abgestützten Falzprodukten 6 seitlich herausgezogen,
wie ebenfalls Fig. 2 erkennen läßt.
Im oberen Teil der Fig. 3 ist dargestellt, wie die Falzprodukte 6
wieder abgegeben werden können, wenn nach erfolgter Speicherung
in einem in Fig. 3 nicht dargestellten Speicher eine
Weiterverarbeitung erfolgen soll. In der durch den Pfeil 4
dargestellten Transportrichtung kommen die geschlossenen Zungen
13′, 13′′ in den Bereich der in den Pfeilrichtungen 17′ bzw. 17′′
umlaufenden Ketten 18′ bzw. 18′′. Da deren
Umfangsgeschwindigkeit größer ist als die
Fortbewegungsgeschwindigkeit des Transporbandes 1, können auf
ihnen befestigte Stifte 19′ bzw. 19′′ die Zungen 13′ bzw. 13′′
taktförmig erfassen und sie in die Endlage "geöffnet" 14′ bzw.
14′′ drücken, wobei die Falzprodukte 6 abgegeben werden.
Die Fig. 4 bis 7 zeigen eine andere Form der Übernahme bzw.
Aufnahme von Falzprodukten 6. Hier wird die Flexibilität von
Stahlbändern ausgenützt. Auf dem aus einem Stahlband bestehenden
Transportband 20 sind wiederum flexible Träger 21 befestigt, die
an ihren Enden hakenförmige Ausbildungen 22′ bzw. 22′′ aufweisen,
die in den Schienen 23′ bzw. 23′′ geführt sind. Bei der
Übernahme und bei der Abgabe werden sowohl die Falzprodukte 6 als
auch die Träger 21 durch Schienen 52 bzw. durch Schienen 23′ bzw.
23′′ so verformt, daß sie, wie in Fig. 5 in einer Ansicht in
Pfeilrichtung I der Fig. 4 zeigt, übernommen werden können. Fig.
6 veranschaulicht diesen Vorgang in seitlicher Ansicht, während
Fig. 7 die Lage eines hakenförmigen Endes 22′ zwischen den
beiden Falzprodukthälften 6′ bzw. 6′′ nach der Bogenübernahme
darstellt.
Die Fig. 8 bis 11 zeigen weitere Ausführungsformen von
Vorrichtungen zur Übernahme von Falzprodukten. Auch hier werden
wiederum elastische Bänder 24′ bzw. 24′′ verwendet, an denen
Mitnehmer 25′ bzw. 25′′ befestigt sind. Diese hier dargestellte
geteilte Form hat den Vorteil, daß problemlos Anpassungen an eine
variable Breite der Falzprodukte 6 möglich sind. Die
Transportbänder 24′ bzw. 24′′ werden in Schienen 26′ bzw. 26′′
geführt, während Schienen 27′ bzw. 27′′ die Führung der Mitnehmer
25′ bzw. 25′′ übernehmen. Die Falzprodukte 6 liegen auf
Gleitblechen 28′ bzw. 28′′ auf und werden durch angetriebene
Bänder 29 und 30 im Übernahme- oder Abgabebereich geführt und
gefördert.
Wie Fig. 9 zeigt, wird die Übergabe bzw. die Abgabe von
Falzprodukten durch entsprechende Verwölbung der aus Stahlbändern
bestehenden Transportbänder 24′ bzw. 24′′ durch die Schienen 26′
bzw. 26′′ sowie der Mitnehmer 22′ bzw. 25′′ durch die Schienen
24′ bzw. 27′′ einerseits und durch die Verwölbung der
Falzprodukte durch Bänder 29, 30 andererseits erreicht.
Die Fig. 10 und 11 zeigen bei sonst gleicher Ausführung wie in
den Fig. 8 und 9 eine spezielle Ausbildung von Mitnehmern 31′,
31′′. Sie bestehen aus auf den Transportbändern 24′, 24′′
aufgesetzten Blechen, die Stifte 32′ bzw. 32′′ tragen. Durch
diese Ausführung ist es möglich, die an den Stiften 32′, 32′′
aufgehängten Falzprodukte 6 bei einer wie in Fig. 12 gezeigten
Abrollung des Falzproduktwickels 9 in Richtung der Pfeile 33 bei
gleichzeitiger Umlenkung um eine Rolle 34 unter Ausnutzung der
Schwerkraft zu wenden, so daß auch nach dem Abwickeln der
Falzprodukte 6 von dem Speicherwickel 9 diese mit vorauslaufendem
Falzrücken weitertransportiert werden können. Die Umlenkung der
Falzprodukte 6 wird dabei durch eine angetriebene Bandleitung 35
unterstützt, die etwa V-förmig ausgebildet ist und die
gleichzeitig zur Aufnahme der Fliehkräfte, die an den freien
Enden der Falzprodukte entstehen können, dient. Während die beim
Aufwickelvorgang entgegengesetzt der Pfeilrichtung 33 mit ihrem
Falzrücken 36 vorauslaufenden Falzprodukte 6 bei herkömmlichen
Wickelvorrichtungen (beispielsweise DE-OS 33 45 191) beim
Abwickeln in Richtung des Pfeiles 33 dann in der für die
Weiterverarbeitung ungeeigneten Weise mit offener Seite 37
vorauslaufen und deshalb "umgespult" werden müssen, bietet die
vorteilhafte Ausführungsform gemäß Fig. 12 im Rahmen der
vorliegenden Erfindung die Möglichkeit, auch beim Abwickeln den
Falzrücken 36 in der für die Weiterverarbeitung erforderlichen
Weise vorauslaufen zu lassen.
In Fig. 17 wird eine Möglichkeit der Schuppenwendung bei einer
linearen Transport- bzw. Speichertechnik gezeigt. Die
Falzprodukte 6 werden dabei beispielsweise zunächst mit dem
Falzrücken 36 voraus in Richtung des Pfeiles 44 gefördert, wobei
sie von einem Gleitblech 42 gestützt werden. Beim Transport in
entgegengesetzter Richtung 45 werden dann die Falzprodukte 6 beim
Auflaufen auf das Gleitblech 43 in der geeigneten Form unter
Einfluß der Schwerkraft gewendet.
Die Fig. 13 bis 16 zeigen eine Möglichkeit der Verbindung von
einzelnen Trageelementen zu einem beliebig langen
Transportsystem durch "Druckknopftechnik". Auf die Trageelemente
38 sind hier in ihrem unteren Bereich 4 Bolzen 39 aufgeschweißt,
während der obere Teil der Elemente 4 entsprechende Senkbohrungen
40 trägt. Durch eine hier nicht mehr gezeigte Vorrichtung werden
beispielsweise Trageelemte 38 einem Magazin entnommen, taktmäßig
zwischen zwei Druckrollen hindurchgeführt und somit in der in den
Fig. 13 und 14 gezeigten Weise miteinander verbunden. In einer
entsprechenden Vorrichtung können die Elemente auch wieder
voneinander gelöst und einem Magazin zugeführt werden. Fig. 15
zeigt einen vergrößerten Ausschnitt der Fig. 14 vor der Verbindung
und Fig. 16 nach der Verbindung.
Eine weitere Möglichkeit des taktförmigen Eingreifens beim
Antrieb des Transportbandes 1 ist noch in Fig. 3 angedeutet. Ein
hier nicht gezeigtes Taktrad kann beim taktmäßigen Vorschub in
die Bohrungen 41 eingreifen. Eine Art Verzahnung oder Löcher in
Rechteckform sind ebenfalls geeignet.
Die Fig. 18 und 19 zeigen neben der in Fig. 1 dargestellten
erfindungsgemäßen Möglichkeit der Herstellung eines speziellen
Speicherwickels noch einen Speicher in Linearform. Dafür ist,
ebenso wie bei der Bildung eines Speicherwickels ein endliches
Transportband 47 erforderlich, das jeweils in der Art der oben
beschriebenen Bänder 1, 20 und 24 aufgebaut sein kann oder in der
in den Fig. 13 bis 16 gezeigten Druckknopftechnik erstellbar ist.
Durch eine hier nicht gezeigte Zugvorrichtung werden die
Teilschuppen in Richtung des Pfeiles 49 auf Gleitbleche 46 gezogen
und hier abgelegt. Bei Bedarf werden sie in Richtung des Pfeiles
48 entnommen und mit dem Falzrücken 36 voraus der
Weiterverarbeitung zugeführt.
Die vorangehenden Ausführungen zeigen, daß die Anwendung des
der vorliegenden Erfindung zugrundeliegenden Prinzips nicht nur
auf die dargestellten Ausführungsformen beschränkt ist. So können
beispielsweise Falzprodukte 6 in einem linearen Speicherabschnitt
gespeichert werden, der senkrecht hängt bzw. aufgehängt ist.
Mehrere derartige lineare Speicherabschnitte können sowohl
horizontal als auch vertikal nebeneinander angeordnet werden, so
daß Falzprodukte in großen Mengen auf engstem Raum abgespeichert
werden können.
Claims (14)
1. Transportvorrichtung für Falzprodukte mit einem in der
Transportebene an Führungen bewegbaren Förderer, an
dem Halterungen angeordnet sind, die von der Seite her
unter den Falzrücken der zu führenden Falzprodukte
eingreifen, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer
(1, 20, 24, 47) eine endliche Länge aufweist und in einer
vorgegebenen Position zu einem Speicherabschnitt (9, 50)
formierbar ist und daß in dem Speicherabschnitt (9, 50)
die Falzprodukte (6) mit ihrer der Transportebene
benachbarten Fläche direkt oder indirekt an dieser anliegen.
2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Förderer (1, 20, 24, 47)
elastische Kunststoff- oder Stahlbänder umfaßt.
3. Transportvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß im Speicherabschnitt (9) die
Transportebene gekrümmt ist.
4. Transportvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Speicherabschnitt (9) ein drehbarer
Speicherwickel ist und die Führung im Speicherabschnitt (9)
für den Förderer (1) die jeweils darunterliegende
Lage bildet.
5. Transportvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Speicherabschnitt (50) eine Gerade
bildet und daß die Falzprodukte (6, Fig. 18, 19) durch ein
Gleitblech (42, 43, 46) gegen die Ebene des Förderers (48)
drückbar sind.
6. Transportvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gleitbleche (42, 43, 46) eine Öffnung
(51, Fig. 17) aufweisen.
7. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
gekennzeichnet durch die mittige Anordnung eines
Transportbandes (1, 20) des Förderers, an dem quer im Abstand voneinander
elastische Träger (2, 21, 38) angeordnet sind, deren äußere
Enden hakenförmige unter den Falzrücken der Falzprodukte (6)
greifende Halterungen (13, 22) aufweisen.
8. Transportvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterungen (13, Fig. 3) schwenkbar
an den Trägern (2) angeordnet sind und durch Steuermittel
(16, 18) vor und/oder hinter einem Speicherbereich (9, 50)
zwischen zwei Fixpositionen zwecks Aufnahme und Freigabe
der Falzprodukte (6) hin und her steuerbar sind.
9. Transportvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Träger (21, Fig. 4) an den äußeren
hakenförmigen Enden (22) und in der Mitte in Schienen (23,
52) führbar sind, in der Weise, daß vor einem
Speicherbereich (9, 50) die hakenförmigen Enden (22) unter
den Falzrücken der ebenfalls gekrümmten Falzprodukte (6)
eindringen können.
10. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei parallele Führungsmittel
(24, Fig. 8 bis 11) vorgesehen sind, an denen jeweils nach
außen ragende Träger (25, 31) befestigt sind und daß vor
und/oder hinter einem Speicherbereich (9, 50) die in
Schienen (26, 27) geführten Träger (25, 31) zusammen mit den
in Bändern (29, 30) geführten Falzprodukten (6) deformierbar
sind (Fig. 8 bis 11).
11. Transportvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß
der Förderer (24)
um eine Umlenkrolle (34) führbar ist.
12. Transportvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß unterhalb der Umlenkrolle (34) eine
Bandleitung (35) zur Führung der freien Enden der
Falzprodukte (6) in etwa V-förmiger Form angeordnet ist.
13. Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Speicherabschnitte
(9, 50) veränderbar ist.
14. Transportvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Träger (38, Fig. 13 bis 15) durch
druckknopfartige Elemente (39, 40) miteinander verbindbar
sind.
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