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Die Erfindung betrifft eine Sicherungsanordnung für einen Schachtdeckel, der mit einer Verriegelungseinrichtung versehen ist, die ein Betätigungselement enthält, durch dessen Bewegung, insbesondere Drehung die Verriegelungseinrichtung zwischen einer Verriegelungsstellung und einer Freigabestellung des Schachtdeckels hin und her bewegbar ist.
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Bei dem Schachtdeckel kann es sich um den oberen Schachtdeckel handeln, der den Schacht bündig mit der Umgebung abschließt, oder um einen Unterdeckel, der unterhalb der eigentlichen Schachtabdeckung angeordnet ist, um Unbefugten den Zugang zu dem Schacht zu verwehren, in dem z. B. elektrische oder elektronische Einrichtungen oder Einrichtungen anderer Art untergebracht sein können, zu denen Unbefugte keinen Zugriff haben dürfen.
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Der Schachtdeckel, der vorzugsweise aus Beton oder Gusseisen besteht, hat bevorzugt einen Drehriegel, der durch Drehen eines damit verbundenen Betätigungselementes einen Vorsprung des Schachtrandes untergreifen kann.
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Der Schachtunterdeckel, der vorzugsweise aus Stahl besteht, hat an seiner Unterseite eine Verriegelungseinrichtung, die aus einem Gestänge bestehen kann, das durch Drehen eines Betätigungselementes, das von der Oberseite des Unterdeckels aus zugängig ist, in Aufnahmen des Schachtrandes vorgeschoben werden kann, um den Unterdeckel zu verriegeln. Durch Drehen des Betätigungselementes in die entgegengesetzte Richtung werden die Stangen der Verriegelungseinrichtung in Richtung des Betätigungselementes zurück gezogen, womit der Schachtunterdeckel frei zu seiner Abnahme von dem Schacht ist.
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Das Betätigungselement kann z. B. ein mit der Verriegelungseinrichtung bzw. dessen Gestänge verbundener drehbarer Zapfen sein, der z. B. eine Innensechskantöffnung haben kann, so dass das Betätigungselement nach Einsetzen eines entsprechend geformten Werkzeugs gedreht werden kann.
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Da ein derartiges Sechskantwerkzeug oder ein ähnliches Werkzeug, mit dem das Betätigungselement drehbar ist, einer unbefugten Person, die Zugang zu dem Schacht erhalten möchte, ohne weiteres zur Verfügung stehen kann, kann der Zugang zu dem Betätigungselement durch ein einsetzbares Schloss versperrt werden, das oberhalb des Betätigungselementes z. B. in eine hülsenförmige Aufnahme einsetzbar ist und vor Drehen des Betätigungselementes entfernt werden muss. Dabei ist in der Praxis nicht auszuschließen, dass ein Monteur nach Arbeiten in dem Schacht vergisst, den Deckel oder Unterdeckel zu verriegeln, bevor er das Sicherheitsschloss anbringt.
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Insbesondere dann, wenn sich der Schacht im Bereich einer Fahrbahn befindet, kann es zudem geschehen, dass die Verriegelungseinrichtung in Folge der schlagartigen Belastung des Schachtdeckels und der damit einhergehenden Vibrationen selbsttätig in die Freigabestellung wandert, so dass auch in diesem Fall der Schacht durch den Schachtdeckel oder Schachtunterdeckel nicht gesichert ist.
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Ein weiteres Problem besteht darin, dass nicht auszuschließen ist, dass eine unbefugte Person in den Besitz des Schlüssels des eingesetzten Schlosses gelangt, das den Zugang zu dem Betätigungselement versperrt, und daher das Schloss entfernen und anschließend das Betätigungselement der Verriegelungseinrichtung in die Öffnungsstellung drehen kann.
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DE 77 09 401 U offenbart eine Sicherungsanordnung für einen Schachtdeckel, der mit einer Verriegelungseinrichtung versehen ist, die ein Betätigungselement enthält, durch dessen Drehung die Verriegelungseinrichtung zwischen einer Verriegelungsstellung und einer Freigabestellung des Schachtdeckels hin und her bewegbar ist, wobei die Sicherungsanordnung ein entnehmbares Schloss mit einer Zugangsberechtigungs-Überprüfungseinrichtung aufweist, die geeignet ist, die Schließstellung des Schlosses zu blockieren. Die Zugangsberechtigungs-Überprüfungseinrichtung gibt das Schloss nur dann frei, wenn durch die Profilierung des Schlüssels mechanisch codierte Zugangsberechtigungsdaten durch den Profilzylinder bzw. das Innere des zylinderförmigen Teils des Schlosses infolge des Einsteckens des Schlüssels empfangen und überprüft worden sind, wobei die Freigabe nur bei festgestellter Übereinstimmung erfolgt.
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DE 35 00 353 A1 offenbart einen codierten Schlüssel mit einem Schloss, dessen Schließzylinder einen Datenaustausch mit dem zugehörigen Schlüssel vornimmt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Sicherheit eines Schachtes gegen unbefugten Zugang zum Schachtinneren zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Die Erfindung sieht eine Sicherungsanordnung vor, die ein Steckschloss aufweist, das vorzugsweise nur dann abschließbar ist, um den Zugang zu dem Betätigungselement der Verriegelungseinrichtung zu versperren, wenn das Betätigungselement in die der Verriegelungsstellung entsprechende Lage gedreht ist.
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Das Betätigungselement kann dabei ein Zapfen oder Bolzen mit einem Innensechskant sein, der mit dem Gestänge der Verriegelungseinrichtung so verbunden ist, dass die Elemente der Verriegelungseinrichtung entweder in Aufnahmetaschen des Schachtrandes oder Schachtrahmens einschiebbar oder aus diesen zurückziehbar sind. Dabei versteht es sich, dass das Betätigungselement auch durch ein andersartiges Werkzeug drehbar sein kann.
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Außerdem sieht die Erfindung eine von dem Steckschloss separate Zugangsberechtigungs-Überprüfungseinrichtung vor, die die Schließstellung des Steckschlosses blockieren kann und nur dann frei gibt, wenn sie zugehörige Zugangsberechtigungsdaten empfangen hat. Die Zugangsberechtigungs-Überprüfungseinrichtung enthält eine Sendeeinheit, eine Empfangs- und Auswerteeinheit und eine Blockier- und Freigabeeinheit für das Steckschloss, die ein stiftartiges Element hat, das im vorgeschobenen Zustand in die Bewegungsbahn des Drehriegels des Steckschlosses hineinragt.
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Die Sendeeinheit trägt die zur Öffnung des Schachtes befugte Person bei sich und ist beispielsweise durch einen Chip-Transponder gebildet, wie er beispielsweise zur Fernsteuerung eines Kfz-Schlosses weit verbreitet ist. Der Chip-Transponder sendet seine gespeicherten Signale an eine Empfangs- und Auswerteeinheit, die zweckmäßigerweise eine Antenne aufweist und in einem Gehäuse unter dem Schachtdeckel angeordnet sein kann. Die Auswerteeinheit überprüft, ob sie die korrekten Zugangsberechtigungsdaten empfangen hat und gibt in diesem Fall ein Signal an eine Blockier- und Freigabeeinheit ab, die ein vorschiebbares und zurückziehbares, beispielsweise stiftartiges Element aufweist.
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Die Blockier- und Freigabeeinheit kann das stiftartige Element beispielsweise mittels eines Hubmagneten vorwärts oder rückwärts bewegen oder mittels eines elektrischen Spindeltriebs. Hierzu kommt jedes geeignete Mittel in Betracht.
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Die Blockier- und Freigabeeinheit ist an einer solchen Stelle angeordnet, dass das stiftartige Element im vorgeschobenen Zustand in die Bewegungsbahn des Riegels des Schlosses hineinragt. Vorzugsweise ist die Blockier- und Freigabeeinheit an einem nicht-drehbar befestigten Gehäuse angebracht, in das das Schloss einsetzbar ist.
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Wenn bei der Sicherungsanordnung das Betätigungselement der Verriegelungseinrichtung in die Verriegelungsstellung bewegt ist und das Schloss in das zugehörige Gehäuse eingesetzt und darin verriegelt ist, gibt der berechtigte Benutzer mit seiner Sendeeinheit ein Blockiersignal an die Empfangs- und Auswerteeinheit ab, die ihrerseits ein Signal an die Blockier- und Freigabeeinheit weiter gibt, die daraufhin das stiftartige Element in die Bewegungsbahn des Riegels aus der Verrigelungs- in die Öffnunsstellung vorschiebt. Dies kann auch rein mechanisch durch Federbeaufschlagung des Stiftes geschehen. Selbst wenn eine unbefugte Person im Besitz eines Schlüssels zu dem Schloss sein sollte, könnte sie nicht den Riegel des Schlosses in die Öffnungsstellung bewegen, da dies durch den Stift der Blockier- und Freigabeeinheit mit Sicherheit verhindert ist. Der Stift hat eine solche Festigkeit, dass er durch den Riegel weder abgerissen noch so verformt werden kann, dass die Bewegungsbahn des Riegels frei wäre.
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Eine zum Zugang berechtigte Person hingegen aktiviert durch Übersendung der Zugangsberechtigungsdaten die Blockier- und Freigabeeinheit über die Empfangs- und Auswerteeinheit, wodurch das stiftartige Element aus der Bewegungsbahn des Riegels des Schlosses zurück gezogen wird.
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Damit ist ein unbefugter Zugang zu dem Schacht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.
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Weiter wird vorgeschlagen, dass das Betätigungselement, mit dem die Verriegelungseinrichtung betätigbar ist, von einem Gehäuse umgeben ist, in das das Schloss einsetzbar ist. Dieses Gehäuse kann eine geschlossene Umfangswand haben, und dabei vorzugsweise kreiszylindrisch geformt sein, wobei das Schloss (im Falle eines Schachtdeckels oder Schachtunterdeckels) von oben in das Gehäuse einschiebbar ist.
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Weiter wird vorgeschlagen, dass das Schloss nur in einer vorbestimmten Umfangslange so in das Gehäuse einsetzbar ist, dass das Schloss in dem Gehäuse verriegelbar ist. Dies wird dadurch erreicht, dass das Gehäuse einen nach innen ragenden Vorsprung aufweist, der ein angeformter Vorsprung sein kann oder ein befestigter zylindrischer Stift, und dass das Schloss eine langgestreckte, in Einschubrichtung bis zum vorderen Rand durchgehende Aussparung aufweist, in die der Vorsprung oder Stift eintreten kann. Die langgestreckte Aussparung, die auch als Schlitz bezeichnet werden kann, sollte etwas breiter als der Vorsprung oder Stift sein, damit dieser glatt eintreten kann. Der Schlitz verläuft parallel zur Längsachse des Schlosses.
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Weiter sollte die Anordnung so getroffen werden, dass die langgestreckte Aussparung bzw. der Schlitz an der Innenseite des Gehäuses von dem Riegel, bevorzugt einem Drehriegel des Schlosses, überdeckt ist, wenn der Drehriegel durch den Schlüssel des Schlosses in die Sperrposition gedreht ist.
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Außerdem ist vorgesehen, dass der Schlitz eine solche Erstreckung hat, dass sich der Stift bei vollständig in das Gehäuse eingesetzter Lage des Schlosses hinter (im Falle eines Schachtdeckels oder Schachtunterdeckels: über) dem Drehriegel befindet. Wenn somit der Drehriegel geschlossen ist, fixiert er den im oberen Endbereich des Schlitzes angeordneten Vorsprung oder Stift, so dass das Schloss nicht aus dem Gehäuse entnommen werden kann, wenn es nicht zuvor aufgeschlossen worden ist.
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Insbesondere dann, wenn das verriegelbare Bauteil ein Schachtunterdeckel ist, ist vorteilhafterweise weiter vorgesehen, dass das Betätigungselement drehfest mit einem Bauteil verbunden ist, das eine Aussparung aufweist, in die ein Zapfen eintreten kann, der an dem Schloss befestigt ist und in Einschubrichtung des Schlosses von diesem vorsteht. Bei dem mit dem Betätigungselement verbundenen Bauteil handelt es sich vorzugsweise um einen flachen Ring, der sich von dem Betätigungselement nach außen erstreckt und auf geeignete Weise an dem Betätigungselement angesetzt, vorzugsweise angeschweißt ist. Der an dem Schloss befestigte Zapfen bzw. stabförmige Körper erstreckt sich vorzugsweise in axialer Richtung des Schlosses.
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Weiter wird vorgeschlagen, dass die Aussparung in dem mit dem Betätigungselement verbundenen ringförmigen Element mit dem Zapfen fluchtet, wenn sich das Betätigungselement in der Drehlage befindet, in der die Verriegelungseinrichtung sich in der Verriegelungsstellung befindet. Der Zapfen hat dabei eine solche Länge, dass er im vollständig eingesetzten Zustand des Schlosses in die Aussparung hineinragt.
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Diese Ausbildung hat zur Folge, dass das Schloss nur dann abgesperrt werden kann, wenn die Verriegelungseinrichtung in der Verriegelungsstellung ist, da anderenfalls der Zapfen auf das mit dem Betätigungselement verbundene Bauteil auftrifft, mit der Folge, dass der am Gehäuse befestigte Vorsprung oder Stift sich nicht in der oberen Endstellung des Schlitzes oberhalb des Bewegungsbereichs des Riegels des Schlosses befindet. Wenn sich jedoch die Verriegelungseinrichtung in der Verriegelungsstellung befindet, kann der Riegel des Schlosses in die Schließstellung bewegt werden, da der Zapfen in die Aussparung des Rings hineinragt, und der Vorsprung oder Stift die Schließbewegung des Schlosses nicht blockiert. In diesem Zustand blockiert der in die Aussparung eingreifende Zapfen zudem eine Drehung des Betätigungselementes in die Freigabestellung, die anderenfalls durch Vibration etc. hervorgerufen werden könnte. Die Aussparung ist dabei so an die Querschnittsform des Zapfens angepasst, dass dieser glatt in die Aussparung eintreten kann, jedoch zweckmäßigerweise kein nennenswertes seitliches Spiel verbleibt. Das Betätigungselement ist somit nicht-drehbar gehalten, womit auch die Verriegelungseinrichtung im wesentlichen unbeweglich fixiert ist.
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Wenn das verriegelbare Bauteil ein Schachtdeckel ist, der den Schacht bündig mit der Umgebung verschließt, wird die Anordnung bevorzugt so getroffen, dass der Riegel in seiner Öffnungsstellung in der Eintrittbahn des Zapfens liegt, wenn das Schloss in das Gehäuse eingesetzt wird, wobei der Zapfen an einer entsprechenden Stelle von der Unterseite des Schlosses aus vorsteht. Der Zapfen hat eine solche Länge, dass er in diesem Fall das vollständige Einsetzen des Schlosses in das Gehäuse blockiert, womit das Schloss nicht abschließbar ist. Wenn sich der Riegel aber in der Verriegelungsstellung befindet, ist er aus der Eintrittsbahn des Zapfens heraus verschwenkt, so dass der Zapfen an dem Riegel vorbei zusammen mit dem Schloss in die Endstellung eingesetzt werden kann, in der das Schloss abschließbar ist. Das Gehäuse ist über dem Schloss durch eine lösbare Kappe abdeckbar, damit keine Fremdstoffe und kein Wasser in das Gehäuse eintreten können.
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Es wird betont, dass die erfindungsgemäße Sicherungsanordnung nicht nur für einen Schachtdeckel oder Schachtunterdeckel geeignet ist, sondern auch bei anderen verriegelbaren und abnehmbaren oder aufklappbaren Abdeckeinrichtungen wie Klappen, Deckel oder Türen angewendet werden kann.
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Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 ein Beispiel einer unterhalb eines Schachtunterdeckels angebrachten Verriegelungseinrichtung in der geöffneten Stellung;
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2 die Verriegelungseinrichtung gemäß 1 in der Verriegelungsstellung;
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3 und 4 zwei verschiedene Ansichten eines bei der Sicherungsanordnung lösbar einzusetzenden Schlosses, im unverschlossenen Zustand;
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5 und 6 das Schloss gemäß den 3 und 4 im versperrten Zustand;
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7 einen Teil der Verriegelungseinrichtung mit dem Schloss im noch nicht eingesetzten Zustand;
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8 das Schloss im eingesetzten Zustand, wenn sich die Verriegelungseinrichtung in der Freigabestellung des Schachtunterdeckels befindet;
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9 die durch das abgesperrte Schloss gesicherte Verriegelungsstellung der Verriegelungseinrichtung;
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10 eine Aufsicht auf einen Bereich eines Schachtdeckels, der den Schacht bündig mit seiner Umgebung abschließt, mit der erfindungsgemäßen Sicherungsanordnung;
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11 den Zustand des Schachtes, in dem das Schloss in das rohrförmige Gehäuse des Schachtdeckels eingesetzt wird;
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12 den Schachtdeckel gemäß 11, wobei sich der Drehriegel in der Öffnungsstellung des Schachtes befindet;
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13 den Schacht gemäß 11, wobei sich der Drehriegel in der Verriegelungsstellung des Schachtes befindet;
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14 eine Darstellung ähnlich 13, die die Verriegelungsstellung des Drehriegels veranschaulicht;
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15 eine Darstellung ähnlich 8, mit einer Blockier und Freigabeeinheit einer Zugangsberechtigungs-Überprüfungseinrichtung im blockierten Zustand des Riegels des Schlosses und
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16 eine Darstellung ähnlich 15, jedoch mit zurückgezogenem Stift der Blockier- und Freigabeeinheit.
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In den 1 bis 9 ist die erfindungsgemäße Sicherungsanordnung an einem Schachtunterdeckel dargestellt.
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In den 1 und 2 ist eine Verriegelungseinrichtung 1 dargestellte, bei der durch Drehen eines inneren Gestänges 2 fünf Stangen 3 ausgefahren werden können, so dass ihre Enden in nicht dargestellte Taschen am Schachtrand bzw. in einem Schachtrahmen eingreifen, oder wie 1 zeigt – aus diesen zurückgezogen werden. Es wird betont, dass die Erfindung auch auf andere Verriegelungseinrichtungen anwendbar ist, bei denen ein oder mehrere Riegel vorgeschoben oder zurückgezogen werden können. Die dargestellte Verriegelungseinrichtung befindet sich an der Unterseite eines Schachtunterdeckels 4.
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Die 3 bis 6 zeigen ein zylindrisches Steckschloss 5, bei dem mittels eines Schlüssels 6 ein Drehriegel 7 aus der in den 3 und 4 dargestellten offenen Stellung des Schlosses in die in den 5 und 6 gezeigte Verriegelungsstellung drehbar ist. Das Schloss/Steckschloss 5 hat einen vom unteren Rand ausgehenden geradlinigen Schlitz 8, der sich bis über den Bewegungsbereich des Drehriegels 7 hinaus erstreckt.
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Außerdem steht von dem Schloss 5 nach unten ein Zapfen 9 vor, der an dem Schloss auf geeignete Weise befestigt ist.
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Die 7 bis 9 zeigen, dass das innere Gestänge 2 drehfest mit einem Betätigungselement 10 verbunden ist, das beispielsweise mit einer Innensechskantöffnung versehen ist, in das ein entsprechendes Werkzeug einsetzbar ist, um das innere Gestänge 2 zu drehen und damit die Stangen 3 im wesentlichen radial auszufahren oder zurück zu ziehen.
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Ein Gehäuse 11 kreiszylindrischer Form mit einem Boden 12 umgibt das Betätigungselement 10 und ist mit einem nach innen ragenden Stift 13 versehen, der an der Gehäusewand befestigt ist. Mit dem Betätigungselement 10 ist drehfest ein äußerer Ring 13a verbunden, der eine Aussparung 14 hat, die so bemessen ist, dass der Zapfen 9 in die Aussparung 14 hineinragen kann, wenn die Aussparung 14 mit dem Zapfen 9 fluchtet. Das Gehäuse 11 ist nicht-drehbar an dem Unterdeckel 4 befestigt.
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In dem in 8 gezeigten Zustand, in dem die Verriegelungseinrichtung 2, 3 sich im Freigabezustand des Schachtunterdeckels 4 befindet, stößt beim Einsetzen des Schlosses 5 in das Gehäuse 11 die Spitze des Zapfens 9 auf die Oberseite des Rings 13a, weshalb der Stift 13 sich in der Bewegungsbahn des Riegels/Drehriegels 7 des Schlosses 5 befindet, so dass das Schloss 5 nicht abgesperrt werden kann. Hierdurch weiß eine Arbeitsperson, dass der Schachtunterdeckel versehentlich nicht in die Verriegelungsstellung gebracht worden ist. Nach Entnahme des Schlosses 5 wird nun das Betätigungselement 10 (9) in die Verriegelungsstellung gedreht, wodurch sich die Aussparung 14 in eine mit dem Zapfen 9 fluchtende Stellung dreht, wenn nun das Schloss 5 in das Gehäuse eingesetzt wird. Der Stift 13 wandert dabei bis zum oberen Ende des Schlitzes 8, so dass der Schlüssel 6 den Riegel 7 in die Verschlussstellung drehen kann, in der das Schloss 5 in dem Gehäuse 11 befestigt ist.
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In den 10 bis 14 ist die erfindungsgemäße Sicherungsanordnung an einem Schachtdeckel dargestellt, der den Schacht bündig mit seiner Umgebung abschließt. Der Schachtdeckel besteht bevorzugt aus Gusseisen, er kann aber auch aus Beton bestehen.
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Bei dieser Ausführungsform ist ein zylindrisches Steckschloss 5 vorgesehen, das mit dem Steckschloss 5 des Schachtunterdeckels übereinstimmt, so dass dieses hier nicht erneut zu beschreiben ist. Das kreiszylindrische Gehäuse 11 enthält einen angeformten, nach innen ragenden Vorsprung 15, der dieselbe Funktion hat wie der Stift 13 der obigen Ausführungsform.
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Das Betätigungselement 10, das die Form eines an einer Seite abgeflachten Bolzenkopfs hat, ist mit einem Riegel 16 zur gemeinsamen Drehung verbunden, der zwischen einer in 12 dargestellten Öffnungsstellung des Schachtes und einer in den 13 und 14 dargestellten Verriegelungsstellung hin und her drehbar ist, wobei er in der letzteren, verriegelten Stellung des Schachtes einen inneren Vorsprung 17a des Schachtrahmens 18a untergreift.
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Der Zapfen 9 steht an einer solchen Stelle von der Unterseite des Steckschlosses 5 nach unten vor, dass er beim Einführen des Steckschlosses 5 in das Gehäuse 11 auf den in der Öffnungsstellung befindlichen Riegel 16 auftrifft, wobei er aufgrund seiner Länge das vollständige Einführen des Steckschlosses 5 in die Schließposition verhindert. Der Zapfen 9 durchgreift dabei ein Loch 17 in der Bodenwand 18 des Gehäuses 11, wobei diese Bodenwand 18 eine mittige Öffnung hat, die das Einführen eines Werkzeugs zum Drehen des darunter befindlichen Betätigungselementes 10 erlaubt.
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Wenn sich der Drehriegel 16 in der Verschlussstellung des Schachtes befindet, ist er aus der Eintrittsbahn des Zapfens 9 heraus geschwenkt, so dass der Zapfen 9 an dem Drehriegel 16 vorbei in die untere Endstellung gelangen kann.
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Der Zapfen 9 verhindert, dass der Drehriegel 16 infolge von Vibrationen selbsttätig in die Öffnungsstellung wandern kann.
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15 zeigt auf schematische Weise eine Blockier- und Freigabeeinheit 19, die z. B. mittels eines elektrischen Spindelantriebs oder auf elektromagnetische Weise einen Stift 20 ausfahren und zurückziehen kann. In 15 ist der Stift 20 ausgefahren und ragt durch eine seitliche Aussparung 21, die von der langgestreckten Aussparung 8 ausgeht, in die Bewegungsbahn des Riegels 7 des Schlosses 5 so ein, dass der Riegel 7 nicht in die Freigabestellung des Schlosses (in 15 nach links) gedreht werden kann. In 16 ist der Stift 20 der Blockier- und Freigabeeinheit 19 aus der Bewegungsbahn des Riegels 7 zurückgezogen, der somit – wie in 16 gezeigt – in die Freigabestellung des Schlosses gedreht werden kann. Die Blockier- und Freigabeeinheit 19 ist Teil einer Zugangsberechtigungs-Überprüfungseinrichtung, die eine in den Figuren nicht dargestellte Empfangs- und Auswerteeinheit enthält, die an geeigneter Stelle des Schachtdeckels angebracht ist.