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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Zuordnung von einem
mit einem Messgerät zu vermessenden Bedruckstoff zu der
jeweils zugehörigen Druckvorlage mittels eines den Bedruckstoff
vermessenden Messgeräts.
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Zur
Qualitätskontrolle werden in Offsetdruckmaschinen produzierte
Bedruckstoffe zumindest in regelmäßigen Abständen
mittels Messgeräten kontrolliert. Diese Messgeräte
erfassen zum einen die Farbgebung der Bedruckstoffe, können
aber auch einer Überprüfung hinsichtlich Register-
und Passergenauigkeit, d. h. relative Lage der Farbauszüge
zueinander bzw. relative Lage aller Farbauszüge zum Rand
des Bedruckstoffs unterzogen werden. Das Überprüfen
der Bedruckstoffe kann in der Druckmaschine oder mittels eines separaten
Messgeräts außerhalb der Druckmaschine erfolgen.
Insbesondere wenn die Erfassung der Bedruckstoffe außerhalb
der Druckmaschine erfolgt, ist es wichtig, dass beim Vergleich mit
der Druckvorlage der richtige Bedruckstoff zugeordnet wird. Falls
Druckvorlage und Bedruckstoff nicht richtig zugeordnet werden, so
wird das Messgerät einen nicht korrekt bedruckten Bogen melden
und Verstellempfehlungen für die Druckmaschine erzeugen,
woraufhin dann der Steuerungsrechner der Druckmaschine oder der
Drucker persönlich versuchen würde, über Änderungen
der Einstellungen z. B. in den Farbwerken die Abweichungen zwischen
Druckvorlage und Bedruckstoff auszuregeln. Bei nicht zur Druckvorlage
passendem Bedruckstoff würde dies zwangsläufig
zu einer Fehlregelung führen, so dass nur noch unbrauchbare
Bedruckstoffe produziert würden, da Druckbild und falsch
zugeordnete Druckvorlage niemals in Einklang zu bringen wären.
Aus diesem Grund ist die richtige Zuordnung von Druckvorlage und
Bedruckstoff beim Vergleich hinsichtlich Druckfehler während
des Druckprozesses in der Druckmaschine wichtig.
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Dabei
ist es insbesondere wichtig, zwischen Vorder- und Rückseite,
also der Schöndruck- und der Widerdruckseite eines Bedruckstoffs
zu unterscheiden. Dies ist um so wichtiger, wenn sich Schön-
und Widerdruckseite nur in Nuancen unterscheiden, da hier dann dem
Bediener besonders leicht falsche Zuordnungen zwischen Druckvorlage
und Bedruckstoff bei der Erfassung durch das Messgerät
unterlaufen können. Aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 32 19 743 A1 ist
ein Verfahren zur farbmetrischen Auswertung eines beiderseits bedruckten
Bogens bekannt. Das Messgerät ist dabei in der Lage, anhand
von unterschiedlich angeordneten Messfeldern zwischen Vorder- und
Rückseite eines bedruckten Bogens zu unterscheiden. Dazu
sind die Messfelder seitlich unterschiedlich angeordnet. Somit kann
innerhalb eines Druckauftrags erkannt werden, welche Seite gerade
vom Messgerät erfasst wird. Die unterschiedliche seitliche
Anordnung der Messfelder macht allerdings ein entsprechendes Verfahren
des Messkopfs im Messgerät erforderlich, da der Messkopf
für Vorder- und Rückseite unterschiedlich positioniert
werden muss. Des Weiteren funktioniert das Verfahren der
DE 32 19 743 A1 nur
zuverlässig, wenn die Kontrollfelder vorher vom Drucker
entsprechend korrekt aufgebracht worden sind. Sollten die Kontrollfelder
aus Versehen vertauscht worden sein, so stimmt die Zuordnung zwischen
Druckvorlage und produzierenden Bedruckstoff nicht mehr, was zu
der bereits erwähnten Fehlregelung führen würde.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur
Zuordnung von mit einem Messgerät zu vermessenden Bedruckstoffen
zu der jeweils zugehörigen Druckvorlage zu schaffen, welches
eine fehlerfreie Zuordnung zwischen vermessenem Bedruckstoff und
Druckvorlage ermöglicht.
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe durch Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltung der Erfindung sind den Unteransprüchen und
den Zeichnungen zu entnehmen. Das erfindungsgemäße Verfahren
eignet sich insbesondere für die Markierung von bogenförmigen
Bedruckstoffen, welche in einer Offsetdruckmaschine auf Vorder-
und Rückseite im Schön- und Widerdruck bedruckt
werden. Zunächst wird bei der Erzeugung einer Druckplatte
aus einer Druckvorlage eine Markierung auf der Druckplatte aufgebracht,
welche eindeutig wieder zu erkennen ist. Mit der so markierten Druckplatte
werden dann in der Druckmaschine die gewünschten Druckbogen
produziert und anschließend zumindest in regelmäßigen
Abständen mittels eines Messgeräts hinsichtlich
Farbe, Register oder Passer vermessen. Dazu werden dem Auslegerstapel
der Druckmaschine in entsprechenden Abständen Probebogen
entnommen und vom Drucker auf das Messgerät gelegt. Die
bedruckten Bogen werden mittels des Messgeräts erfasst,
welches neben dem Druckbild auch die aufgedruckte Markierung auf
dem Bedruckstoff ausliest. Die so erfasste Markierung wird zusammen
mit dem gleichzeitig erfassten Druckbild bzw. den Bildmesswerten
im Messgerät oder einem angeschlossenen Rechner abgespeichert.
Der gleiche Vorgang wird bei weiteren produzierten Bogen wiederholt,
wobei deren Markierungen mit den bereits erfassten Markierungen
im Rechner und am Messgerät verglichen werden. Wenn das
Messgerät, also der Rechner erfasste Markierungen als bereits
erkannt ermittelt, so bedeutet dies, dass der zugehörige
Bedruckstoff ebenfalls einem bereits mit dem Messgerät
erfassten Bedruckstoff entsprechen muss. Damit kann der gerade erfasste
Bedruckstoff zuverlässig mit der entsprechenden Druckvorlage
des zuvor bereits erfassten Bedruckstoffs verglichen werden. Es
ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren also lediglich
ein einmaliges Einlernen des Messgeräts erforderlich, wobei
einmal eine Zuordnung zwischen Markierung und zugehörigem
Druckbild sowie der Druckvorlage vorgenommen werden muss. Bei allen
weiteren produzierten Bedruckstoffen derselben Druckvorlage kann
dann keine Vertauschung mehr zwischen Bedruckstoff und Druckvorlage
erfolgen.
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In
einer ersten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die
Markierungen digitalisiert sind und in der Druckvorstufe in die
Dateien mit dem Druckbild eingefügt werden. Diese Art der
Erzeugung von Markierungen in der Druckvorstufe stellt eine besonders
verwechslungssichere Methode dar. Jede Seite eines Druckauftrags
ist in der Druckvorlage genau einmal in digitalisierter Form vorhanden.
Somit enthält die Datei mit den Druckbildern des Druckauftrags
alle für den Druckauftrag notwendigen Daten, wobei die
einzelnen Seiten eines Druckauftrags in der Datei eindeutige Markierungen
zugeordnet sind. Die digitalen Daten mit dem Druckbild werden in
der Druckvorstufe benötigt, um nach der Rasterung die Druckplatten
für Offsetdruckmaschinen zu erzeugen. Um eine Vertauschung
der Markierungen zu verhindern, wird nun jeder Seite in der Datei
des Druckauftrags eine unterschiedliche Markierung in digitalisierter
Form zugeordnet. Damit sind die digitalen Markierungen untrennbar
mit den entsprechenden digitalen Druckbildern der Druckvorlage verbunden,
so dass keine Vertauschung mehr stattfinden kann.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Markierungen mittels eines Zufallsgenerators erzeugt werden. Durch
den Einsatz eines Zufallsgenerators wird sichergestellt, dass keine
Markierung einer anderen gleicht. Wird die Markierung dagegen vom
Bedienpersonal erzeugt oder ausgewählt, so besteht immer die
Gefahr, dass zumindest bei einer großen Anzahl von Seiten
eines Druckauftrags, aus Versehen gleiche Markierungen verwendet
werden, so dass keine eindeutige Zuordnung mehr möglich
ist. Mittels des Zufallsgenerators ist es möglich, dass
auch bei einer großen Anzahl von Seiten eines Druckauftrags
jede Markierung anders aussieht und damit eindeutig zu erkennen
ist. Dabei kann der Zufallsgenerator dazu genutzt werden, die unterschiedlichsten
Markierungen zu erzeugen. Eine Möglichkeit stellt z. B.
die Erzeugung von Barcodes dar, welche besonders leicht durch das
entsprechende Messgerät erkannt werden können.
Auch zufällige Permutationen von geometrischen Formen oder
verschiedenen Farben, insbesondere bei Farbmessgeräten,
sind denkbar. Auch diese lassen sich so eindeutig durch das Messgerät unterscheiden.
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Bei
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass das Messgerät direkt oder indirekt über einen
Rechner mit einer Druckmaschine kommuniziert. Damit ist es möglich, die
Messergebnisse des Messgeräts an die Steuerung der Druckmaschine
zu übertragen und etwaige Abweichungen zwischen Messergebnissen
und der Druckvorlage in Verstellwerte für die Register-,
Passer- und Farbregelung in der Maschine umzurechnen. Insbesondere
können so Korrekturen an der Farbdosierung in den Farbwerken
in der Druckmaschine vorgenommen werden, um etwaige farbliche Abweichungen
zwischen Messergebnissen und Druckvorlage vorzunehmen. Da die Regelung
von Farbwerken technisch bedingt sehr träge ist, ist es hier
besonders wichtig, dass keine falschen Verstellvorgänge
durchgeführt werden, was leicht der Fall sein könnte,
wenn vermessene Bogen hinsichtlich der Druckvorlage nicht richtig
zugeordnet würden. Dies wird jedoch durch das erfindungsgemäße
Verfahren zuverlässig vermieden. Zweckmäßigerweise wird
die Speicherung von Markierungen und der Abgleich mit bereits erkannten
Markierungen bei jedem Messvorgang durchgeführt. Damit
wird sichergestellt, dass jeder Bogen hinsichtlich bereits bekannter Markierungen
erfasst wird.
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Vorteilhafterweise
ist außerdem vorgesehen, dass die Markierung Teil eines
Druckkontrollstreifens auf dem Bedruckstoff ist. Farbmessgeräte,
Register- und Passermessgeräte sind so eingerichtet, dass
sie selbstständig nach Druckkontrollstreifen suchen und deren
Inhalt entsprechend dekodieren bzw. vermessen. Die Druckkontrollstreifen
folgen einem feststehenden Muster und befinden sich üblicherweise
immer an der gleichen Stelle, insbesondere in den seitlichen Bereichen
eines Bedruckstoffs. Die so standardisierten Druckkontrollstreifen
machen das Auffinden und die Auswertung der in diesen Druckkontrollstreifen
zusätzlichen Markierung für das Messgerät leichter.
So kann sichergestellt werden, dass sich die Markierung immer an
derselben Stelle auf dem Bedruckstoff befindet, so dass sie für
das Messgerät leicht auffindbar ist.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand zweier Figuren näher
beschrieben und erläutert. Es zeigen:
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1 ein
Farbmessgerät, welches über einen Rechner an eine
Bogendruckmaschine angeschlossen ist,
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2a einen
Druckkontrollstreifen mit zusätzlichen Barcode Markierungen
und
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2b einen
Druckkontrollstreifen mit zusätzlichen farblichen Markierungen.
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In 1 ist
ein Farbmessgerät 1 abgebildet, welches in einer
Druckmaschine 7 produzierte bogenförmige Bedruckstoffe 3 vermessen
kann. Das Farbmessgerät 1 weist dazu einen Auflagetisch 2 auf,
auf welchen die Bogen 3 für den Messvorgang auf
gelegt werden können. Zum messtechnischen Erfassen verfügt
das Farbmessgerät 1 außerdem über
einen oder mehrere Messköpfe 8, welche die Oberfläche
des Bedruckstoffs 3 vermessen. Neben der Farbmessung ist
auch das Erfassen von Register- oder Passermarken möglich.
Die Farbmessung kann dabei im Bild oder im Bereich von Druckkontrollstreifen 11 auf
dem Bedruckstoff 3 erfolgen. Die Druckkontrollstreifen 11 befinden
sich bevorzugt an den seitlichen Rändern des Bedruckstoffs 3 oder
in sonstigen druckbildfreien Bereichen. Die mittels des Farbmessgeräts 1 erfassten
Messwerte werden einem Rechner 4 zugeführt, welcher
Zugriff auf digitale Daten der zugehörigen Druckvorlage
hat. Dazu kann der Rechner 4 an eine nicht gezeigte Druckvorstufe angeschlossen
sein. Zur Bedienung des Rechners 4 verfügt dieser über
eine Tastatur 6 zur Eingabe von Bedienbefehlen und einen
Monitor 5 zur Anzeige der Messwerte und von Steuerungsmenüs.
Weiterhin ist der Rechner 4 an den Steuerungsrechner einer Druckmaschine 7 angeschlossen,
in welcher die bogenförmigen Bedruckstoffe 3 produziert
werden, die mittels des Farbmessgeräts 1 erfasst
werden. Über die Verbindungen Farbmessgerät 1 zum
Rechner 4 und wiederum zur Druckmaschine 7 ist
ein geschlossener Regelkreis z. B. zur Farbregelung in der Druckmaschine 7 vorhanden.
Im Rechner 4 findet dazu ein Vergleich zwischen den digitalen
Daten der Druckvorlage und den tatsächlich erfassten Messwerten auf
den produzierten Bedruckstoffen 3 statt. Sollten die Abweichungen
außerhalb vorgegebener zulässiger Toleranzen liegen,
so müssen diese Abweichungen entsprechend ausgeregelt werden.
Dazu gibt dann der Rechner 4 die entsprechenden Stellbefehle an
die Druckmaschine 7 ab, in der z. B. in den Druckwerken
die entsprechenden Farbwerke nachgeführt werden. Die Druckwerke
der Druckmaschine 7 verfügen jeweils über
einen Plattenzylinder, welcher eine Druckplatte 12 mit
dem Druckbild trägt. Beim Druck der Bogen 3 in
der Druckmaschine 7 werden die auf der Druckplatte 12 befindlichen
Druckbilder und Druckkontrollstreifen 11 auf dem Bogen 3 aufgedruckt.
Die Druckplatte 12 wird ebenfalls in der nicht gezeigten
Vorstufe hergestellt, indem die digitale Druckvorlage gerastert
und über eine Bebilderungseinheit in einem Plattenbelichter
auf die Druckplatten 12 übertragen wird.
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Gemäß der
vorliegenden Erfindung werden in der Druckvorstufe mittels eines
Zufallsgenerators zudem Markierungen erzeugt, welche dann im Bereich
der Druckkontrollstreifen 11 auf der Druckplatte 12 und
so in der Druckmaschine 7 auch auf den Druckbogen 3 aufgebracht
werden. Solche Druckkontrollstreifen 11 sind beispielhaft
in den 2a und 2b gezeigt.
Dabei ist in 2a ein Druckkontrollstreifen 11 zur
Unterscheidung von Schöndruckseite SD und Widerdruckseite
WD abgebildet, welcher als Markierungen auf seiner linken Seite
einen aufgebrachten Barcode 9 trägt. Dieser Barcode 9 wird
im Zufallsgenerator in der Druckvorstufe erzeugt und so auf die
Druckplatte 12 und den Bedruckstoff 3 der Druckmaschine 7 übertragen.
Durch den Zufallsgenerator ist sichergestellt, dass jede Druckplatte 12 einen
anderen Barcode 9 trägt, und somit sämtliche Druckbilder
und Seiten eines Druckauftrages voneinander zu unterscheiden sind.
Dies ist insbesondere bei Schöndruckseiten SD und Widerdruckseiten
WD erforderlich, welche sich im Bild gar nicht oder nur unwesentlich
unterscheiden. Durch den einmaligen Barcode 9 sind sämtliche
Seiten, auch Schöndruckseite SD und Widerdruckseite WD,
eindeutig zu identifizieren. Alternativ ist in 2b statt
einem Barcode 9 ein Bereich mit zufälligen Farbmarkierungen 10 vorhanden.
Auch die zufälligen Farbmarkierungen 10 werden
im Zufallsgenerator in der Druckvorstufe erzeugt und dienen so der
Unverwechselbarkeit der jeweiligen Druckseiten.
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Um
die Zuordnung der Druckvorlage zu den im Farbmessgerät 1 erfassten
Bogen 3 zu sichern, ist Grundvoraussetzung, dass die auf
den Bogen 3 erfassten Markierungen 9, 10 der
Druckkontrollstreifen 11 der Druckvorlage eindeutig zugeordnet
werden können. Dazu können die erzeugten Zufallsmarkierungen
von der Druckvorstufe entweder direkt an das Messgerät 1 oder
den mit dem Messgerät 1 verbundenen Rechner 4 übertragen
werden, so dass dem Messgerät 1 oder Rechner 4 die
Markierungen 9, 10 vorab bekannt sind und so die
Zuordnung entsprechend durchgeführt werden kann. Es ist
aber auch möglich, dass die Markierungen 9, 10 lediglich
aufgedruckt werden und dann mittels Farbmessgerät 1 ein Bogen 3 sowohl
auf der Schöndruckseite SD als auch auf der Widerdruckseite
WD mittels Farbmessgerät 1 einmalig zum Einlernen
vermessen wird und die Druckvorlage vom Bediener zugeordnet wird.
In diesem Fall verbleibt allerdings die Gefahr, dass der Bediener
die Seiten vertauscht und falsch zuordnet. Bei der automatischen Übertragung
von der Druckvorstufe an das Farbmessgerät 1 zu
dem Rechner 4 wird dies ausgeschlossen. Alle weiteren späteren
zu vermessenden Bedruckstoffe 3 werden in beiden Fällen
in den Bereichen ihrer Markierung 9, 10 erfasst und
können dann automatisch mit den dem Farbmessgerät 1 oder
Rechner 4 bekannten Markierungen 9, 10 verglichen
werden. So wird die eindeutige Zuordnung von Schöndruckseite
SD und Widerdruckseite WD zu der jeweils passenden Druckvorlage
sichergestellt. Nur durch diese eindeutige Zuordnung wird vermieden,
dass auf dem Farbmessgerät 1 vermessene Bogen 3 fälschlicherweise
einer nicht passenden Druckvorlage zugeordnet werden und somit unsinnige
Regelvorgänge erfolgen, welche zwangsläufig nicht
zum Erfolg führen können. Aus diesem Grund ist
es sehr wichtig, dass beim Vergleich zwischen Druckvorlage und produziertem
Bedruckstoff 3 im Farbmessgerät 1 oder
im Rechner 4 immer die passenden Druckvorlagen und Druckbilder miteinander
verglichen werden.
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- 1
- Farbmessgerät
- 2
- Auflagetisch
- 3
- Bedruckstoff
- 4
- Rechner
- 5
- Monitor
- 6
- Tastatur
- 7
- Druckmaschine
- 8
- Messkopf
- 9
- Barcodebereich
im Druckkontrollstreifen
- 10
- Zufallsfarbenbereich
- 11
- Druckkontrollstreifen
- 12
- Druckplatte
- SD
- Schöndruckseite
- WD
- Widerdruckseite
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3219743
A1 [0003, 0003]