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Die
Erfindung betrifft eine Abgasreinigungsanlage für Abgase
eines Verbrennungsmotors, insbesondere eines Dieselmotors, welche
in einem Abgasstrang angeordnet ist, und die ein Filterelement und
ein Katalysatorelement als Abgasnachbehandlungselemente mit jeweils
einer Eingangsseite und jeweils einer Ausgangsseite aufweist, wobei
der Abgasstrang zumindest eine Einlaßleitung und zumindest
eine Auslaßleitung aufweist.
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Die
US 2008/0127635 A1 offenbart
eine Abgasreinigungsanlage mit einem Gehäuse, in welchem
mehrere Luftpfade angeordnet sind, welche mittels eines Teilungselementes
erzeugt werden. In dem Gehäuse sind zumindest ein Katalysator
und ein Partikelfilter angeordnet. Das zumindest eine Teilungselement
ist so angeordnet, dass zwei übereinander liegende Kammern
gebildet sind, welche gegenüber zum Abgaseinlaß in
Verbindung stehen, so dass der Abgasstrom aus der einen Kammer in
die andere Kammer umgelenkt wird. Damit soll ein in seiner Längserstreckung
reduzierter Abgasreinigungsapparat zur Verfügung gestellt
werden, da beide Kammern übereinander liegend angeordnet
sind. Der Abgasstrom durchströmt die in dem Gehäuse
angeordneten Reinigungselemente also nach einander, wobei diese
quasi in Reihe geschaltet sind.
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Die
WO2006/021337 A1 beschäftigt
sich mit einem katalytisch beschichtetem Partikelfilter mit einer
ersten und einer zweiten Stirnfläche und einer axialen
Länge. Der Partikelfilter ist beginnend von seiner ersten
Stirnfläche auf einem Bruchteil seiner Länge mit
einem ersten und im Anschluß daran mit einem zweiten Katalysator
beschichtet. der erste Katalysator weist Platin und Palladium auf
dem ersten Trägermaterial auf, wobei der zweite Katalysator
Platin und gegebenenfalls Palladium auf zweiten Trägermaterialien
enthält. Insofern weist der Partikelfilter zwei, bezogen
auf den Abgasstrom, in Reihe liegende Katalysatorbeschichtungen
auf. Derartige Filter besitzen eine hohe thermische Masse und erwärmen sich
nur langsam, weswegen eine erhöhte Edelmetallkonzentration
im Eingangsbereich des Filters vorgesehen ist.
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Die
WO 2006/021338 A1 offenbart
ein Verfahren zur Beschichtung eines Wandflußfilters. Wandflußfilter
weisen zwei Stirnflächen und eine Vielzahl von parallel
zur Zylinderachse verlaufende Strömungskanäle
auf. Zur Ausbildung der Filterwirkung sind die Strömungskanäle
wechselseitig an der ersten und zweiten Stirnfläche verschlossen.
Bei seinem Weg durch den Filter muß das Abgas von den Eintrittskanälen
durch die Kanalwände zwischen Ein- und Austrittskanälen
hindurch in die Austrittskanäle des Filters hinüberwechseln.
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Die
602 22 826 T2 (= teilweise
WO03/068362 )
offenbart einen Filter zur Abgasnachbehandlung. Der Filter weist
mehrere axial verlaufende Strömungskanäle auf,
welche zumindest in einem zweiten Filterabschnitt abwechselnd verschlossen sind.
Der zylindrische Filter ist eine Filterrolle aus gefaltetem Filtermedium,
das aus einer Bahn spiralgewickelt ist. In einem ersten Durchströmungsabschnitt strömt
Abgas ungefiltert hindurch. Der erste Durchströmungsabschnitt
ist ein mittiger innerer Abschnitt, der von dem ringförmig
ausgeführten zweiten Filterungsabschnitt umfaßt
wird. Der mittige innere Abschnitt ist lediglich ein Durchströmungsabschnitt
mit offenen Strömungskanälen. Der Filterabschnitt
weist einen Katalysatorabschnitt und einen Partikelfilterabschnitt
auf, welche aufeinander folgend angeordnet sind. Der Abgasstrom
strömt in einer Ausgestaltung mit einem Teil durch den
Filterabschnitt und mit einem anderen Teil ungefiltert durch den
inneren Abschnitt. Dadurch wird ein teil der Abgase aber überhaupt
nicht gereinigt. Um den Gesamtabgasstrom einer Reinigung zu unterziehen,
wird ein Auspuffrohr mit dem inneren Durchströmungsabschnitt
verbunden, so dass der Gesamtabgasstrom durch den Durchströmungsabschnitt
strömt und ungefiltert in eine rückseitige Kammer
einströmt. In dieser wird der Abgasstrom gezwungen durch
den Filterabschnitt zur Einlaßseite zurück zu
strömen, in welchem auf einander folgend der Katalysatorabschnitt
und der Filterabschnitt ähnlich zur Ausführung
der
WO 2006/021338
A1 angeordnet ist.
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Um
Abgase eines Verbrennungsmotors, insbesondere eines Dieselmotors
zu behandeln, ist also bekannt, ein Katalysatorelement und ein Filterelement,
insbesondere einen Partikelfilter in einem Abgasstrang des Verbrennungsmotors
anzuordnen. Hierbei ist entweder das Katalysatorelement stromauf
des Partikelfilters oder stromab des Partikelfilters angeordnet,
wobei beide Komponenten in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet
sein können. Natürlich können beide Komponenten
auch aufeinander folgend in separaten Gehäusen in dem Abgasstrang angeordnet
sein.
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Ist
der Partikelfilter stromauf des Katalysatorelementes angeordnet,
kann die Rußverbrennung (Regeneration) schneller durchgeführt
werden, da noch genügend Stickoxide im Abgasstrom enthalten sind.
Nachteilig ist aber aufgrund der großen thermischen Masse
des (Diesel)Partikelfilters, dass die Temperatur im Katalysatorelement
sehr langsam steigt, was zu einer reduzierten Stickoxidkonversion des
Katalysators führt. Andererseits erreicht der Katalysator
bzw. das Katalysatorelement seine Betriebstemperatur schneller,
wenn dieser stromauf des (Diesel)Partikelfilters angeordnet ist,
was zu einer höheren Stickoxidkonversion führt.
Allerdings führt dies aufgrund reduzierter Stickoxidkonzentrationen im
Abgas zu einer reduzierten Rußverbrennung, sowohl bei aktiver
als auch passiver Regeneration. Beide Kombinationen haben also genauso
Vorteile wie Nachteile.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Abgasreinigungsanlage
der Eingangs genannten Art mit einfachen Mitteln so zu verbessern,
dass Abgase, insbesondere Dieselabgase effizienter gereinigt werden
können, wenn ein Katalysatorelement und ein Filterelement
in einem Abgasstrang miteinander kombiniert werden.
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe durch eine Abgasreinigungsanlage mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst, wobei sich die Einlaßleitung in eine
Filterleitung und in eine Katalysatorleitung so aufteilt, dass ein
Teil des Gesamtabgasstromes durch das Filterelement und ein anderer
Teil des Gesamtabgasstromes durch das Katalysatorelement strömt,
wobei jeweils ein Teilabgasstrom des jeweils aus dem Filterelement
und dem Katalysatorelement austretenden Abgasstromes über
eine jeweils ausgangsseitig angeordnete Rückführleitung
zu der Eingangsseite des jeweils anderen Abgasnachbehandlungselementes
zurückgeführt wird, wobei der jeweils andere Teil
des jeweils auslaßseitig aus dem Filterelement und dem
Katalysatorelement austretenden Abgasstromes in die Auslaßleitung
des Abgasstranges geleitet wird.
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Mit
der Erfindung werden also Katalysatoren bzw. Katalysatorelemente
und Filterelemente vorteilhaft so angeordnet, dass ein Teil des
Gesamtabgasstromes, also ein erster Teil des Gesamtabgasstromes,
gezwungen wird, zum einen durch das Katalysatorelement zu strömen.
Der andere Teil des Gesamtabgasstromes, also ein zweiter Teil des
Gesamtabgasstromes, wird folglich gezwungen zum anderen, also gleichzeitig
durch das Filterelement, bezogen auf eine Hauptströmrichtung
parallel zum ersten Teilstrom zu strömen. Insofern wird
zunächst quasi eine Parallelschaltung der Abgasnachbehandlungselemente
erreicht, in welcher jedes Abgasnachbehandlungselement einen Teil
des Gesamtabgasstromes behandelt.
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Ausgangsseitig
der jeweiligen Abgasnachbehandlungseinrichtung ist jeweils die Rückführleitung
zum einen als Filterrückführleitung und zum anderen
als Katalysatorrückführleitung vorgesehen. Die Filterrückführleitung
führt aus dem Katalysatorelement austretende Abgase zur
Eingangsseite des Filterelementes zurück. Die Katalysatorrückführleitung führt
analog die aus dem Filterelement austretenden Abgase zur Eingangsseite
des Katalysatorelementes zurück.
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Mittels
der jeweiligen Rückführleitung ergibt sich so
quasi eine wechselseitige Serienschaltung der beiden Abgasnachbehandlungselemente,
wobei einerseits das Katalysatorelement stromauf des Filterelementes
für den aus dem Katalysator rückgeführten
Teilbetrag des austretenden Abgases, und andererseits das Filterelement
stromauf des Katalysatorelementes für den aus dem Filterelement
rückgeführten Teilbetrag des austretenden Abgases
angeordnet ist.
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Zum
Aufteilen des Gesamtabgasstromes, weist die Einlaßleitung
ein entsprechend ausgeführtes Bauteil, vorzugsweise in
der Ausgestaltung als Hosenstück auf. Dadurch strömt
ein Teil des Gesamtabgasstromes in Richtung zum Filterelement, wobei
der andere Teil in Richtung zum Katalysatorelement strömt.
Die jeweiligen Zweige (Filterleitung, Katalysatorleitung) des aufteilenden
Bauteils sind bevorzugt so bemessen, dass jeweils die Hälfte
des Gesamtabgasstromes durch den jeweiligen Zweig strömend
der Eingangsseite des jeweiligen Abgasnachbehandlungselementes zugeführt
wird. Günstiger Weise sind die jeweiligen Abgasnachbehandlungselemente
daher in ihrer Dimension bevorzugt identisch ausgeführt.
Zweckmäßiger Weise ist vorgesehen, dass eine in
die jeweilige Einlaßseite des jeweiligen Abgasnachbe handlungselementes
mündende Verbindungsseite des jeweiligen Zweiges jeweils
eine Hälfte der jeweiligen Einlaßseite belegt.
Möglich ist auch, die jeweiligen Zweige des aufteilenden
Bauteils in ihrem Durchlaß unterschiedlich auszuführen, so
dass dem einen Abgasnachbehandlungselement ein größerer
Teilbetrag des Gesamtabgasstromes zugeführt wird als dem
anderen Abgasnachbehandlungselement. Weiter ist denkbar, ein Steuerelement im
Bereich des Abzweiges anzuordnen, so dass auch bei jeweils gleichem
Durchlaß des jeweiligen Zweiges ein jeweils unterschiedlicher
Teilströmungsbetrag des aufgeteilten Gesamtabgasstromes
erreichbar ist. Möglich ist natürlich auch, die
Dimensionen des jeweiligen Abgasnachbehandlungselementes unterschiedlich
auszuführen.
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Ausgangsseitig
weist das jeweilige Abgasnachbehandlungselement jeweils das Verbindungselement
mit der Auslaßleitung und die jeweilige Rückführleitung
auf. Das Verbindungselement des Katalysatorelementes ist dabei bevorzugt
als T-Stück ausgeführt, in welchem das Verbindungselement
des Filterelementes mündet. Natürlich können
die Verbindungselemente auch andere Ausgestaltungen aufweisen, um
einen sinnvollen Strömungsweg bereitzustellen. Die jeweilige
Rückführleitung ist mit ihrem an der Auslaßseite
des jeweiligen Abgasnachbehandlungselementes angeordneten Verbindungsende
so ausgeführt, dass jeweils der in das jeweilige Abgasnachbehandlungselement
eintretende Teilabgasstrom (vom Verbrennungsmotor) in die jeweilige Rückführleitung
strömt. Günstig im Sinne der Erfindung ist, wenn
zumindest das jeweilige Verbindungsende der jeweiligen Rückführleitung
an die Anschlußdimension der Katalysatorleitung bzw. der
Filterleitung entsprechend angepaßt ausgeführt
ist.
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In
besonders günstiger Ausführung ist vorgesehen,
dass die Filterleitung in Axialrichtung gesehen direkt gegenüberliegend
zur Katalysatorrückführleitung an der Einlaßseite
des Filterelementes anschließt. Analog schließt
die Katalysatorleitung in Axialrichtung gesehen direkt gegenüberliegend
zur Filterrückführleitung an der Einlaßseite
des Katalysatorelementes an. Die Filterrückführleitung
schließt Eingangsseitig in Axialrichtung gesehen direkt
gegenüberliegend zum Verbindungselement zur Auslaßleitung
an dem Filterelement an. Analog schließt die Katalysatorrückführleitung
an der Eingangsseite des Katalysatorelementes in Axialrichtung gesehen direkt
gegenüberliegend zum Verbindungselement zur Auslaßleitung
an dem Katalysatorelement an. Insofern sind die jeweiligen Anschlüsse
an dem jeweiligen Abgasnachbehandlungselement vorteilhaft wechselseitig
angeordnet und in ihren Dimensionen entsprechend angepaßt
ausgeführt. Dies bedeutet, dass die jeweils einströmenden
Teilabgasströme (vom Verbrennungsmotor) zunächst
das jeweilige Abgasnachbehandlungselement durchströmen.
Die jeweiligen Teilabgasströme treten dann in die jeweilige
Rückführleitung ein, durchströmen das
jeweils andere, quasi in Reihe geschaltete Abgasnachbehandlungselement,
und treten über die jeweiligen Verbindungselemente in die
Auslaßleitung ein, in welcher sich die zuvor aufgeteilten
Teilabgasströme wieder vermischen. So ist sichergestellt,
dass stets der gesamte Abgasstrom gereinigt wird.
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Zweckmäßig
im Sinne der Erfindung ist, wenn dem Filterelement eingasseitig
zusätzlich Kohlenwasserstoffe wie zum Beispiel Kraftstoff
zugeführt werden, um beispielsweise den Stickoxidanteil
des jeweils in das Filterelement eintretenden Abgases zu erhöhen.
Dies kann insbesondere im Bereich der Filterrückführleitung
aber natürlich auch im Bereich der Filterleitung vorgesehen
sein. Denkbar ist natürlich auch, wenn dem Katalysatorelement
eingangsseitig jeweils Stickoxidverbindungen wie zum Beispiel Ammoniak
zugeführt werden. Auch dies kann insbesondere im Bereich
der Katalysatorrückführleitung, aber natürlich
auch im Bereich der Katalysatorleitung vorgesehen sein.
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Die
jeweiligen Rückführleitungen sind in ihrem Verlauf
von der jeweiligen Auslaßseite des jeweiligen Abgasnachbehandlungselementes
zur jeweiligen Einlaßseite des jeweils anderen Abgasnachbehandlungselementes
an die Bauraumgegebenheiten anpaßbar, wobei natürlich
ein kurzer Strömungsweg erstrebenswert ist. Da die aus
den jeweiligen Abgasnachbehandlungselementen austretenden, und rückgeführten
Teilabgasströme dennoch eine gewisse Temperatur aufweisen,
kann vorgesehen sein, die Rückführleitungen so
anzuordnen, dass ein Wärmeaustausch zwischen den Rückführleitungen
und den jeweiligen Abgasnachbehandlungselementen möglich
ist. Beispielsweise können die Rückführleitungen jeweils
an ein Gehäuse des jeweiligen Abgasnachbehandlungselementes
angeordnet werden, so dass dieses seine Betriebstemperatur durch
Wärmeübergang schneller erreicht.
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Zweckmäßiger
Weise ist das Katalysatorelement als SCR-Katalysator (Selektiv katalytische
Reduktion) ausgeführt, wobei das Filterelement als (Diesel)Partikelfilter
ausgeführt ist, weswegen sich die Erfindung besonders bei
Dieselmotoren eignet.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
sowie in der folgenden Figurenbeschreibung offenbart. Es zeigt die einzige
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1 eine
prinzipielle Darstellung einer Abgasreinigungsanlage.
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1 zeigt
eine Abgasreinigungsanlage 1 für Abgase eines
Verbrennungsmotors, insbesondere eines Dieselmotors, welche in einem
Abgasstrang 2 angeordnet ist. Der Abgasstrang 2 weist
eine Einlaßleitung 3 und eine Auslaßleitung 4 auf.
Die Abgasreinigungsanlage 1 weist beispielhaft zwei Abgasnachbehandlungselemente 6, 7 auf,
von denen eines als Katalysatorelement 6 und das andere
als Filterelement 7 ausgeführt ist.
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Beide
Abgasnachbehandlungselemente 6, 7 weisen jeweils
eine Eingangsseite 8 und eine dazu gegenüberliegende
Ausgangsseite 9 auf.
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Die
Einlaßleitung 3 leitet Abgase von dem Verbrennungsmotor
kommend in Richtung zur Abgasreinigungsanlage 1 (Pfeil 13).
Einlaßseitig weist die Einlaßleitung 3 ein
Bauteil 14 zum Aufteilen des Gesamtabgasstromes 13 bzw.
eine Verzweigung 14 auf, welche beispielhaft mit zwei jeweils
identisch ausgeführten Zweigen 16 (Filterleitung 16)
und 17 (Katalysatorleitung 17) ausgeführt
ist, so dass der Gesamtabgasstrom (Pfeil 13) in zwei Teilabgasströme
(Pfeile 18 und 19) aufgeteilt wird. Die jeweiligen Zweige 16 und 17 schließen
jeweils an der Eingangsseite 8 des jeweiligen Abgasnachbehandlungselementes 6 und 7 an.
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Die
in das jeweilige Abgasnachbehandlungselement 6 und 7 einströmenden
Abgase (Teilabgasstrom 18 und 19) durchströmen
das jeweilige Abgasnachbehandlungselement 6 und 7 bezogen
auf eine Hauptströmrichtung (Pfeil 21) parallel,
so dass diesbezüglich auch von einer Parallelschaltung
der Abgasnachbehandlungselemente 6 und 7 gesprochen werden
kann.
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Auslaßseitig
weisen die jeweiligen Abgasnachbehandlungselemente 6 und 7 Verbindungselemente 22 und 23 zur
Verbindung mit der Auslaßleitung 4 auf. Das Verbindungselement 22 ist
beispielhaft als T-Stück ausgeführt, welches mit
einer Verbindungsseite 24 an die Ausgangsseite 9 des
Katalysatorelementes 6 anschließt. Dazu gegenüberliegend schließt
das Verbindungselement 22 bei 26 an die Auslaßleitung 4 an.
Das Verbindungselement 23 ist beispielhaft als Rohrbogen
mit Verlängerungselement ausgeführt, und schließt
mit seiner ersten Verbindungsseite 27 an die Ausgangsseite 9 des
Filterelementes 7 an. Mit seinem zweiten Verbindungsende 28 schließt
das Verbindungselement 23 an einen Stutzen 29 des
Verbindungselementes 22 an. Natürlich kann das
Verbindungselement 23 mit seinem Verbindungsende 28 auch
direkt in dem Verbindungselement 22 oder der Auslaßleitung 4 münden.
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An
der Ausgangsseite 9 des jeweiligen Abgasnachbehandlungselementes 6 und 7 sind
zudem Rückführleitungen 31 und 32 angeordnet.
Die Rückführleitung 31 ist als Filterrückführleitung 31 an
der Ausgangsseite 9 des Katalysatorelementes 6 angeschlossen
und führt zur Eingangsseite 8 des Filterelementes 7.
Die Rückführleitung 32 ist als Katalysatorrückführleitung 32 an
der Ausgangsseite 9 des Filterelementes 7 angeschlossen
und führt zur Eingangsseite 8 des Katalysatorelementes 6.
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Die
Filterrückführleitung 31 ist in Axialrichtung
gesehen gegenüberliegend zur Katalysatorleitung 17 an
dem Katalysatorelement 7 angeordnet. Die Katalysatorrückführleitung 32 ist
in Axialrichtung gesehen gegenüberliegend zur Filterleitung 16 an dem
Filterelement 6 angeordnet. Bei dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist die Filterleitung 16 in
einem in der Zeichnungsebene unteren Teil des Filterelementes 7 eingangsseitig
angeordnet. Dazu direkt gegenüberliegend ist die Katalysatorrückführleitung 32 in
einem in der Zeichnungsebene unteren Teil des Filterelementes 7 ausgangsseitig
angeordnet. Die Katalysatorleitung 17 ist in einem in der Zeichnungsebene
oberen Teil des Katalysatorelementes 6 angeordnet wobei
direkt dazu gegenüberliegend die Filterrückführleitung 31 in
einem in der Zeichnungsebene oberen Teil des Katalysatorelementes 6 angeordnet
ist. Die Katalysatorrückführleitung 32 schließt
beispielhaft in einem in der Zeichnungsebene unteren Teil des Katalysatorelementes 6 an
wobei dazu gegenüberliegend das Verbindungsstück 22 ausgangsseitig
anschließt. Analog schließt die Filterrückführleitung 31 eingangsseitig
an einem in der Zeichnungsebene oberen Teil des Filterelementes 7 an,
wobei dazu gegenüberliegend das Verbindungsstück 23 ausgangsseitig
des Filterelementes 7 anschließt. Insofern sind
die jeweiligen Anschlüsse bzw. Verbindungen wechselseitig
angeordnet. Der Teilabgasstrom 18 durchströmt
zunächst das Filterelement 7, tritt in die Katalysatorrückführleitung 32 ein,
wird zur Eingangsseite 8 des Katalysatorelementes 6 transportiert,
tritt hier eingangsseitig ein, und durchströmt das Katalysatorelement 6.
Ausgangsseitig tritt der Teilabgasstrom 18, welcher so beide
Abgasnachbehandlungselemente 6 und 7 quasi der
reihe nach durchströmt hat, in das Verbindungselement 22 und
gelangt so in die Auslaßleitung 4. Analog dazu
strömt der Teilabgasstrom 19 zunächst
durch das Katalysatorelement 6, und tritt in die gegenüberliegende
Filterrückführleitung 31 ein, wird zur
Eingangsseite 8 des Filterelementes 7 transportiert,
tritt hier eingangsseitig ein und durchströmt das Filterelement 7.
Ausgangsseitig tritt der Teilabgasstrom 19, welcher so
ebenfalls das Filterelement 7 und das Katalysatorelement 6 quasi
der reihe nach durchströmt hat, in das Verbindungselement 23 ein, und
gelangt so in die Auslaßleitung 4.
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In
der Rückführleitung 31 strömt
das aus dem Katalysatorelement 6 austretende Abgas in Richtung
zur Einlaßseite 8 (Pfeil 33) des Filterelementes 7.
Damit ist das Katalysatorelement 6 für den Teilabgasstrom 19 quasi
stromauf des Filterelementes 7 angeordnet. In der Rückführleitung 32 strömt das
aus dem Filterelement 7 austretende Abgas in Richtung zur
Einlaßseite 8 (Pfeil 34) des Katalysatorelementes 6.
Damit ist das Filterelement 7 für den Teilabgasstrom 18 quasi
stromauf des Katalysatorelementes 6 angeordnet.
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Günstiger
Weise kann vorgesehen sein, eingangsseitig des Filterelementes 7 vorzusehen
den dort einströmenden Abgasströmen 18 und/oder 33 zusätzlich
Kohlenwasserstoffe zum Beispiel in der Form von Kraftstoff zuzumischen,
was mittels der Pfeile 36 dargestellt ist. Analog dazu
kann vorgesehen sein, eingangsseitig des Katalysatorelementes 6 vorzusehen
den dort einströmenden Abgasströmen 19 und/oder 34 zusätzlich
Stickstoffverbindungen zum Beispiel in der Form von flüssigem
Harnstoff (Ammoniak) zuzumischen, was mittels der Pfeile 37 dargestellt
ist.
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Mit
der Erfindung werden vorteilhaft die Nachteile zum einen des stromauf
des Katalysatorelementes 6 angeordneten Filterelementes 7 und
zum anderen des stromauf des Filterelementes 7 angeordneten
Katalysatorelementes 6 zumindest reduziert. Insofern wird
die Abgasreinigungsanlage mit einfachen Mitteln so verbessert, dass
eine Reinigung der Abgase effizienter ist. Denn mit der Erfindung durchströmt
immer ein Teil des Gesamtabgasstromes 13 beide Abgasnachbehandlungselemente 6 und 7 bzw. 7 und 6 nacheinander.
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In
bevorzugter Ausgestaltung ist das Katalysatorelement 6 als
SCR-Katalysator ausgeführt, wobei das Filterelement 7 als
Dieselpartikelfilter ausgeführt ist. Insofern eignet sich
die Erfindung in seiner bevorzugten Ausführung zum Reinigen
von Dieselabgasen eines Dieselmotors.
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Denkbar
ist, dem Filterelement 7 eingangsseitig noch einen Diesel
Oxidationskatalysator (DOC) 38 oder einen Diesel Exothermkatalysator
(DEC) 39 vorzuschalten, wie beispielhaft in 1 angedeutet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 2008/0127635
A1 [0002]
- - WO 2006/021337 A1 [0003]
- - WO 2006/021338 A1 [0004, 0005]
- - WO 03/068362 [0005]